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Hartmut Vorjohann

05.07.2023 Sitzungen 7/73

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es liegen der Entwurf zum Vierten Dienstrechtsänderungsgesetz sowie die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses vor. Zu einigen Eckpunkten möchte ich noch etwas beitragen. Der erste Punkt betrifft die Tarifergebnisse der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst der Länder. Diese fanden immerhin schon Ende 2021 statt – liegen also weit zurück – und werden nun auf die sächsischen Beamten übertragen: 2,8 % linear sind es gewesen bzw. bei den Anwärtern war es ein Festbetrag in Höhe von 50 Euro. Das zahlen wir längst, wie Sie wissen. Die Rückwirkung ist zum 1. Dezember 2022 2,8 %. Nach den Tarifverhandlungen ist vor den Tarifverhandlungen. Ende des Jahres werden wir neue Ergebnisse sehen, die wahrscheinlich etwas höher sind. Der Kern dessen, worüber in den Ausschüssen debattiert worden ist – oder vorgelagert in den Gesprächen, die wir mit den Gewerkschaften geführt haben –, bestand in der Umsetzung der Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Dazu gab es Urteile vom 4. Mai 2020. Diese sind nicht gegen den Freistaat Sachsen ergangen, sondern einmal in Richtung Nordrhein-Westfalen und ein anderes Mal in Richtung Berlin; gleichwohl waren sie auch von uns umzusetzen – wie von allen anderen Bundesländern –, übrigens auch vom Bund. Insbesondere die Vorgaben zum sogenannten Mindestabstandsgebot haben erhebliches Kopfzerbrechen bereitet, und zwar nicht deshalb, weil zum ersten Mal diese 15 % ins Spiel gekommen sind, sondern das lag diesmal daran, dass das Bundesverfassungsgericht gesagt hat: Ihr müsst bei all denjenigen, die Grundsicherung beziehen, auch einkalkulieren, was zum Beispiel auf kommunaler Ebene für diesen Personenkreis noch an Vergünstigungen zur Verfügung gestellt wird. Genau das galt es empirisch zu ermitteln und entsprechend umzurechnen. Das war komplizierte Vorbereitungsmaterie. Die vierköpfige Alleinverdienerfamilie war dafür das Referenzmodell. Also, es gibt eine Beamtin oder einen Beamten als Hauptverdienerin oder Hauptverdiener oder als alleinige Verdienerin oder alleinigen Verdiener und einen Partner/eine Partnerin sowie zwei Kinder. Sie sollen in der niedrigsten Besoldungsgruppe auf jeden Fall 15 % mehr bekommen als Personen, die sich in der Grundsicherung befinden. Das große Kunststück besteht darin – Herr Lippmann hat es ausgeführt –: Wenn das Abstandsgebot 15 % vorgibt, muss ich dann nur bei den unteren Besoldungsgruppen um 15 % erhöhen oder über alle Besoldungsgruppen hinweg bis hin zum Minister? Die Schwierigkeit besteht darin: 15 % für die gesamten Beamten einschließlich des Ministers draufzulegen hat auch ein gewisses kritisches Potenzial bei all denjenigen, die nicht Beamte sind. Das war, glaube ich, die große Schwierigkeit, um rechtssicher unterwegs zu sein, und zwar auch bei den Abständen innerhalb der Tabelle. Das zweite Urteil des Verfassungsgerichts bestand darin, beim dritten und vierten Kind für Beamte und Richter nachzuschärfen. Das ging aber relativ schnell in der Umsetzung. Was haben wir vorgeschlagen? – Eben nicht diese lineare Komponente, die lineare Anpassung nach oben für alle Besoldungsgruppen vorzunehmen, sondern die Besoldungsgruppe A 4 wird insgesamt gestrichen, und zwar aus einer anderen Logik heraus, nämlich wegen der Neubewertung des Eingangsamtes, des Justizwachtmeisterdienstes; dementsprechend werden sie jetzt in die A 5 gepackt. Weiterhin werden die Beihilfebemessungssätze im Bereich der Krankenversicherung ab dem Jahr 2024 für den Beihilfeberechtigten bei einem zu berücksichtigenden Kind von 50 auf 70 % und bei mehreren zu berücksichtigenden Kindern von 70 % auf 90 % erhöht. Außerdem steigt die Beihilfe für Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner und Kinder von 70 bzw. 80 % auf 90 %, soweit sie zu berücksichtigen sind. Zur Gewährleistung des vom Bundesverfassungsgericht festgestellten erhöhten Besoldungsbedarfs von Beamten mit drei und mehr Kindern wird der Familienzuschlag für das dritte und jedes weitere Kind rückwirkend ab dem 1. Januar um 147 Euro angehoben. Die Maßnahmen sind von entsprechenden Nachzahlungsregelungen flankiert. Der nächste Punkt – auch das ist schon angesprochen worden –: Wir betreten Neuland, und zwar wenn wir uns die Fassung des Gesetzentwurfs in der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses anschauen. Ab dem Jahr 2024 soll auch die sogenannte pauschale Beihilfe eingeführt werden. Ganz vereinfacht ausgedrückt bedeutet das, dass die Beamten künftig die Hälfte ihrer Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung oder privaten Krankenvollversicherung erstattet bekommen. Auf den Bereich der Pflegeversicherung findet die pauschale Beihilfe – und zwar wie in allen anderen Ländern, die dieses Modell eingeführt haben – keine Anwendung. Weiterhin – das ist, glaube ich, noch nicht erwähnt worden – wird der Selbstbehalt der Beihilfe in Höhe von 40 Euro pro Jahr nunmehr abgeschafft. Das vorliegende Gesetz enthält noch verschiedene weitere Anpassungen an bundesgesetzliche Regelungen und an die Rechtsprechung, aufgrund von Erfahrungen aus praktischer Rechtsanwendung und redaktionelle Klarstellungen, auf die ich nicht weiter eingehen möchte. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Tarifeinigung übertragen und insbesondere die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt – und damit eine verfassungsgemäße Alimentation im Freistaat Sachsen gewährleistet. Ich darf Sie daher bitten: Unterstützen Sie dieses Gesetz! Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Vorjohann, meine Damen und Herren. Wir würden jetzt zur Abstimmung über diesen Gesetzentwurf kommen. Aufgerufen ist das Vierte Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Viertes Dienstrechtsänderungsgesetz) Drucksache 7/11452, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in Drucksache 7/13737 ab. Es liegen uns keine Änderungsanträge vor. Wir könnten – das ist jetzt ein bisschen heikel, obwohl es gar nicht heikel ist –, wenn Sie einverstanden sind, auch aufgrund der Zeit, der Tagesordnung und überhaupt im Block abstimmen. Das Abstimmen im Block würde aber nur funktionieren von Artikel 1 bis Artikel 8. Dann würden wir über Artikel 9 einzeln abstimmen, weil Artikel 9 entfallen soll, und dann über den Rest mit der neuen Nummerierung wieder im Block. Ist das so in Ordnung? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) – Wunderbar. – Dann geht es los. Wir stimmen als Erstes ab über die Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes , Artikel 2 Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes, Artikel 3 Weitere Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes , Artikel 4 Weitere Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes, Artikel 5 Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes, Artikel 6 Sächsisches Besoldungsgesetz, Artikel 7 Sächsisches Beamtenversorgungsgesetz und Artikel 8 Folgeänderungen. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei vielen Stimmenthaltungen und mit einer Mehrheit von Stimmen dafür ist der Überschrift bis Artikel 8 zugestimmt worden. Wir stimmen jetzt einzeln über die Aufhebung des bisherigen Artikels 9 Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes zum Jahr 2024 ab. Wer der Aufhebung des bisherigen Artikels 9 die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei vielen Stimmenthaltungen und mit einer Mehrheit von Stimmen dafür ist der Aufhebung des bisherigen Artikels 9 zugestimmt worden. Wir würden jetzt mit der neuen Nummerierung weiterverfahren, also Artikel 9 Änderung des Sächsischen Richtergesetzes, Artikel 10 Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes zum Jahr 2025, Artikel 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Anhang 1 zu Artikel 1 Nr. 3, Anhang 2 zu Artikel 3 Nr. 6., Anhang 3 zu Artikel 3 Nr. 7 und Anhang 4 zu Artikel 4 Nr. 8. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei vielen Stimmenthaltungen und einer Mehrheit von Stimmen dafür ist diesen Artikeln mit der neuen Nummerierung, von Artikel 9 bis Artikel 11, und den Anhängen so zugestimmt worden. Ich stelle nun den Entwurf Viertes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Viertes Dienstrechtänderungsgesetz), Drucksache 7/11452, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimme. Stimmenthaltungen? – Bei vielen Stimmenenthaltungen und einer Mehrheit von Stimmen dafür ist diesem Gesetzentwurf so zugestimmt worden. Dieses Gesetz gilt ab sofort als beschlossen, meine Damen und Herren. Es liegt uns ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. (Nico Brünler, DIE LINKE, steht am Mikrofon.) – Habe ich etwas vergessen? – Um Gottes willen! Wie konnte ich nur? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: So schlimm ist es nun auch nicht!) An Mikrofon 1 Nico Brünler, bitte schön. Was möchten Sie?

Protokoll ↗