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Ronny Wähner

CDU 05.07.2023 Sitzungen 7/73

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wir haben den AfD-Entwurf Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes zur Beschlussfassung vorliegen. Inhalt ist, die Abstimmung zwischen Land und kommunaler Ebene bei der Aufnahme von Flüchtlingen gesetzlich zu normieren. Um die Zweckmäßigkeit dieses Gesetzentwurfs einschätzen zu können, sollte man Folgendes voranstellen. Wir haben in unserer Bundesrepublik Zuständigkeiten für Bund, Land und Kommunen definiert festgelegt. Mit diesen Zuständigkeiten sind Pflichten verbunden, die die jeweilige Ebene erfüllen muss. Das funktioniert seit vielen Jahrzehnten und ist eine Grundfeste im Verwaltungssystem der Bundesrepublik. Ein wesentlicher Grundsatz ist dabei immer einzuhalten: dass keine Ebene bei der Erfüllung ihrer Aufgaben überfordert wird. Das gilt sowohl für die Erfüllung der Aufgabe als auch die notwendigen Finanzen für diese Aufgabe. Das ist ein dynamischer Prozess, bei dem man in der Diskussion bleiben muss. Diese findet auch statt, damit entsprechende Unwuchten ausgeglichen werden. Die Aufnahme von Flüchtlingen ist unbestritten eine große Herausforderung für die kommunale Ebene, die die Pflicht zur Aufnahme hat, wie es einmal definiert wurde. Wir haben deshalb als CDU-Fraktion schon lange darauf hingewiesen, dass unsere Kommunen an der Belastungsgrenze arbeiten und stehen dabei einhellig zur kommunalen Ebene. Es ist ganz wesentlich, dass man die Belastungsgrenze nicht überschreitet. Es ist insbesondere der Bund gefordert, indem er Maßnahmen ergreift, die den Zustrom von Flüchtlingen begrenzt, dass keine zusätzlichen Aufnahmeprogramme gemacht werden, ohne im Vorfeld die Kapazitäten bei den Ländern und den Kommunen abzufragen. (Sebastian Wippel, AfD: So wie die Union das seit 2015 gemacht hat!) Ebenso bedarf es der Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern bzw. denen, die kein Bleiberecht in unserem Land haben, so wie es der Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung vorsieht. (Lars Kuppi, AfD: Wann machen Sie die Rückführungen, Herr Wähner?) In Sachsen sehen wir uns auch als Land verantwortlich für die Aufnahme von Flüchtlingen, gemeinsam mit der kommunalen Ebene. Wir unterhalten die Erstaufnahmeeinrichtungen, die dafür zuständig sind, dass die Flüchtlinge registriert werden und es zu keiner unkontrollierten Umverteilung auf die kommunale Ebene kommt. Damit komme ich zu dem Punkt, auf den der Gesetzentwurf eingeht. Das ist die Abstimmung in diesem durchaus fordernden Prozess. Ich danke an der Stelle allen, die sich jeden Tag dieser Aufgabe stellen. Das ist eine große Herausforderung auf der kommunalen und der Landesebene, aber insbesondere auf der Landkreisebene. (Vereinzelt Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Diese Abstimmung funktioniert auf Landkreisebene, zwischen den Landräten und den Bürgermeistern sowie zwischen Land und Kommune, auch wenn sie sehr fordernd ist und eine hohe Belastung darstellt. Es ist wenig sinnvoll, dieses Abstimmungsverfahren gesetzlich zu normieren, so wie Sie es in Ihrem Gesetzentwurf vorschlagen, zumal am Ende trotzdem zugewiesen werden bzw. die Landesdirektion zwingend entscheiden kann. Sie erzeugen den Eindruck einer Mitbestimmung der Bürgermeister bzw. der kommunalen Ebene, die tatsächlich aber nicht gegeben ist. Da dieser Gesetzentwurf wenig zweckmäßig ist, ein besseres Abstimmungsverfahren zu erreichen, sondern eher neue Hürden aufbaut, lehnen wir als CDU-Fraktion diesen Entwurf ab. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei der CDU und der SPD – Sebastian Wippel, AfD, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Wähner für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE jetzt bitte Mirko Schulze. – Ich sehe zunächst noch Herrn Wippel am Mikrofon; bitte schön.

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