Valentin Lippmann
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Der Versuch des Kollegen Gebhardt, das richtigzustellen, war ehrenwert. Er hat es aber nicht besser gemacht. Lassen Sie es mich noch einmal kurz erklären: Die Frage, ob eine Mandatsrelevanz vorliegt, die für die Frage, ob das als möglicher inverser Effekt – ich will gar nicht vom negativen Stimmgewicht reden – am Ende relevant ist, macht sich an der Frage fest, ob es das einzelne Mandat betrifft und nicht die Gesamtverteilung. Verfassungsgerichtlich ist zugestanden, dass der Wähler oder die Wählerin eine Auswirkung auf die konkrete Mandatsverteilung hat, also auf die Frage, wer im Landtag sitzt, und nicht nur, welche Verhältnisse im Landtag herrschen. Das ist das Erste, woran sich Ihre Argumentation stößt. Es ist tatsächlich ein Problem, wenn ich mit meiner Stimme dafür sorge, dass Sie woanders ein Mandat verlieren. Das ist vom Wähler nicht gewollt. Sie können davon ausgehen, dass ich, wenn ich irgendwo GRÜNE wähle, auch will, dass GRÜNE ein Mandat bekommen und GRÜNE nicht in einem anderen Wahlkreis ein Mandat verlieren. Als Zweites sagen Sie, das betreffe nur Zweitstimmen. Sie verkennen vollkommen, dass Sie eine zweite Zweitstimmenvariante einfügen. Es ist nicht mehr eine klassische Direktstimme. Es ist eine zweite Zweitstimmenkomponente. Sie schaffen Lokallisten. Es wäre ehrlicher gewesen, das hineinzuschreiben anstatt „Mehrpersonenwahlkreise“, und schon haben Sie ungefähr ähnliche Konstellationen wie zwischen dem Bund und der Bundesverteilung und den Länderverteilungen im Bundeswahlrecht. Sie haben also genau das Problem, das Sie am Ende vermeintlich nicht haben. Das, was Ihnen jemand aufgeschrieben hat, stimmt nicht. Sie haben dieses Problem dadurch, dass Sie eine zweite Verhältniswahlkomponente einführen, diese miteinander verschränken und zusätzlich die Situation haben. Die spannende Frage ist, ob das am Ende so entscheidend ist, weil es ausgeglichen wird. Aber Sie vergessen – und das regeln Sie übrigens auch nicht –, dass die Ausgleichsmandate im sächsischen Wahlrecht gedeckelt sind. Wenn Sie die Deckelung aufheben würden, hätten Sie einen Vollausgleich. Dann wäre ich sogar dabei, zuzugestehen, dass das Problem wahrscheinlich minimiert würde. Aber die Deckelung heben Sie nicht auf. Folglich bleibt es dabei: ungedeckelte Überhangmandate mit inversen Effekten aufgrund der Verknüpfung dessen, was Sie dargestellt haben. Plus: Sie können Wählerinnen und Wählern wirklich nicht erklären, warum ihre Stimme im Vogtland dazu führt, dass in Dresden jemand ein Mandat verliert – oder im Erzgebirge, wo auch immer. Sie können die Effekte beliebig nachbauen. Ehrlich gesagt, das ist genau der Punkt. Sie können in Dresden niemandem ernsthaft vermitteln, dass, wenn er die CDU wählt – – Wie gesagt, davon würde ich grundsätzlich abraten, (Zurufe der CDU: Oh!) Aber das ist die Entscheidung der Wählerinnen und Wähler. Es ist mathematisch in dem Fall auch nicht klug, weil es möglicherweise dazu führt, dass man im Erzgebirge ein Mandat verliert. Das können Sie doch keinem erklären. Fernab der wahlmathematischen – verfassungsrechtlichen – Betrachtung ist genau das doch Irrsinn. (Sören Voigt, CDU, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Jetzt werden hier im Hohen Hause schon Wahlempfehlungen ausgesprochen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Herr Voigt, wollen Sie darauf – – Herr Lippmann, vielleicht nur zur Klarstellung, weil Sie nichts dazu gesagt haben: Wir werten das als normalen Redebeitrag. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das war eine Kurzintervention!) Es war eine Kurzintervention? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Das hätten Sie ansagen müssen. Ich habe gefragt, und Sie haben einfach losgeredet. Da dachte ich, okay, ein normaler Redebeitrag. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das hat vorhin der Präsident auch durchgehen lassen!) Herr Lippmann! (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Entschuldigung, Frau Präsidentin!) Gut. Wunderbar. – An Mikrofon 4 jetzt bitte Herr Voigt. Was möchten Sie?
