landtag.sachsen.de ↗

Dr. Matthias Rößler

05.07.2023 Sitzungen 7/73

Meine sehr verehrten Daschen Landtags. Folgende Abgeordnete – hätte ich jetzt gesagt – haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt. Es liegen keine Entschuldigungen vor; also müssten alle vor Ort sein. Die Tagesordnung, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 4 und 5 sowie 7 bis 11 festgelegt: Tagesordnungspunkt Wahl eines Sachverständigen Sächsischen Landesanstalt für gemäß § 31 des Sächsischen Drucksache 7/11288, Unterrichtung durch Nachdem in der Sitzung am 31. Mai und 1. Juni 2023 nur vier Kandidaten die notwendige Zweidrittelmehrheit erreicht haben, ist ein weiterer Wahlgang zur Wahl der verbleibenden Position erforderlich. Bevor ich die Wahlkommission um Aufruf zum nunmehr achten Wahlgang bitte, rufe ich noch einmal die gesetzlichen Vorgaben zur Wahl in Erinnerung. Gemäß § 31 Abs. 2 des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes wählt der Landtag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder fünf Sachverständige in den Medienrat. Erhalten in den ersten beiden Wahlgängen nicht genügend Kandidaten die erforderliche Mehrheit, werden weitere Wahlgänge durchgeführt. Bei diesen weiteren Wahlgängen stehen jeweils höchstens so viele der nicht gewählten Kandidaten auf den nächst niedrigen Stimmzahlen zur Wahl, wie sie dem Dreifachen der Zahl der noch nicht besetzten Sitze von Sachverständigen entsprechen. Haben auf der letzten Stelle zwei oder mehrere Kandidaten gleich viele Stimmen, so werden diese Kandidaten alle in den Wahlgang einbezogen. Je nach Ergebnis eines Wahlganges ist es also möglich, dass ich Sie heute zu weiteren Wahlgängen bitten werde. Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Durchführung der Wahl. Ich berufe folgende Wahlkommission: Herrn Kollegen Jan Hippold, CDU, als Leiter, Herrn Holger Hentschel, AfD, Herrn Mirko Schultze, DIE LINKE, Frau Christin Melcher, BÜNDNISGRÜNE, und Frau Sabine Friedel, SPD. Ich bitte Sie, hochverehrter Kol-CDU 110 Minuten, AfD 82 Minuten, DIE LINKE 54 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 47 Minuten, SPD 40 Minuten und die Staatsregierung 75 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit je fraktionslosem Abgeordneten beträgt 8 Minuten und kann auf die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung nach Bedarf verteilt werden. Ich sehe keine Änderungsvorschläge für oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der 73. Sitzung ist damit bestätigt. Meine Damen und Herren, ich rufe auf des 6. Medienrates der privaten Rundfunk und neue Medien Privatrundfunkgesetzes den Präsidenten des Sächsischen Landtags lege Hippold, den Wahlaufruf zum ersten Wahlgang vorzunehmen. Die Mappe wird Ihnen gerade überreicht, und dann kann es losgehen.

Protokoll ↗