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Rico Gebhardt

Die Linke 05.07.2023 Sitzungen 7/73

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass wir heute beide Gesetzentwürfe zum Sächsischen Wahlgesetz, also den Gesetzentwurf der Regierung und den Gesetzentwurf der Linksfraktion, gemeinsam beraten. Das freut mich einerseits, weil es höchste Zeit ist, da in knapp 14 Monaten, am 1. September 2024, der Landtag neu gewählt werden soll. Andererseits ist es deshalb gut, weil so jede und jeder mit dem bestehenden Wahlsystem, der unzufrieden ist, sehen kann, dass es dazu Alternativen gibt und dass man die repräsentative Demokratie weiterentwickeln und dabei mehr Mitsprache für die Wählerinnen und Wähler ermöglichen kann. Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben Sie heute die Gelegenheit, sich für ein besseres Wahlsystem zu entscheiden. Ich möchte mich trotzdem zu Beginn für die Fairness der Koalitionsfraktionen bedanken, dass Sie es trotz meines Fristversäumnisses bei der Ausschussbehandlung im Verfassungs- und Rechtsausschuss möglich gemacht haben, heute beide Gesetzentwürfe zu behandeln. Die AfD-Fraktion hat es ohne Begründung zu verhindern versucht – vergebens. Die AfD-Fraktion kann es eben nur schwer ertragen, wenn die wirklich sinnvollen Alternativen zu den der Entwürfe Wahlen zum Sächsischen Landtag Repräsentanz der Wahlkreise – SächsWahlRVereinfG) der Fraktion DIE LINKE des Ausschusses für Inneres und Sport zum Sächsischen Landtag – SächsWahlG) Gesetzentwurf der Staatsregierung des Ausschusses für Inneres und Sport Regierungsplänen nicht von ihr kommen, sondern von links. Gut, dass sie das heute noch einmal alle bestätigt bekommen. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN – Zuruf des Abg. Dr. Joachim Keiler, AfD) Beginnen möchte ich mit dem Regierungsentwurf, der zwei wesentliche Bestandteile hat: den Wechsel von Auszählungsverfahren, und zwar von d‘Hondt nach Sainte-Laguë und die Neuaufteilung der 60 Wahlkreise entsprechend den Veränderungen für die Bevölkerungsentwicklung. Alles Weitere ist eher redaktionell oder wahlorganisatorisch. Den Wechsel des Auszählungsverfahrens begrüßen wir ausdrücklich; denn den haben wir in unserem Gesetzentwurf ebenfalls vorgeschlagen. Da sich die meisten Leute unter den Namen des Auszählungsverfahrens wenig vorstellen können, sage ich zum besseren Verständnis, worum es geht. Bisher wurden bei der Umrechnung der Stimmen in Mandate immer die Stimmreste, die für ein volles Mandat nicht ausreichen, pauschal abgerundet. Künftig gilt die Regel, die wir alle schon in der Schule gelernt haben: Bis zur Hälfte wird abgerundet, bei mehr als der Hälfte wird aufgerundet. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nee! Wir sind beim Höchstzahlverfahren!) Das ist fairer. Es gilt bereits seit Langem bei der Bundestags- und Europawahl. Sachsen ist das drittletzte Bundesland, das es jetzt auch bei den Landtagswahlen einführt. Sehr kritisch hingegen sehen wir den von Ihnen vorgegebenen Neuzuschnitt der Wahlkreise. Wir kritisieren nicht, dass Sie die Wahlkreise neu zuschneiden – das müssen Sie aufgrund der Bevölkerungsentwicklung nach dem Gesetz tun –, sondern wir kritisieren, wie Sie es tun. Da ich mich aus Zeitgründen nicht mit allen 60 Wahlkreisen beschäftigen kann, lassen Sie mich das – Herr Lippmann wird sich freuen – am Beispiel von Dresden erklären. Aufgrund des Bevölkerungszuwachses hat Dresden künftig acht statt sieben Wahlkreise. Jedem, der ein wenig logisch denken kann, ist klar, dass man nicht aus sieben Wahlkreisen jeweils ein Achtel herausschneiden und aus den sieben Schnipseln dann einen achten Wahlkreis bauen kann. Man muss auf die Karte von Dresden schauen und überlegen: Wie kann man die Stadt am sinnvollsten in acht bevölkerungsgemäß annähernd gleich große Stücke teilen? Dabei kann man durchaus zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Die Elbe teilt Dresden. Das ist nun einmal so. Daran kann niemand von uns etwas ändern. Rein rechnerisch gesehen kommen zweieinhalb Wahlkreise auf die Neustädter Elbseite und fünfeinhalb Wahlkreise auf die Altstädter Seite. Ein Wahlkreis muss also zwingend elbüberschreitend sein. Einen Vorschlag hatte die unabhängige Wahlkreiskommission gemacht, die exakt dafür zuständig ist. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Sie hat sich insbesondere an einer möglichst exakten Gleichverteilung der Bevölkerung orientiert. Der elbüberschreitende Wahlkreis lag bei ihr im Dresdner Westen. Der Landesverband der LINKEN wurde, wie alle anderen Parteien auch, um eine Stellungnahme gebeten und hat eine Variante ausgetüftelt, die den elbschneidenden Wahlkreis ins Stadtzentrum verlegt. Er wäre durch die vielen Elbbrücken bestens verbunden. Das ist übrigens ein Vorschlag, der die gesetzlichen Vorgaben mindestens genauso gut einhält wie der Vorschlag der Wahlkreiskommission. Sie finden das alles in der Anlage zum Gesetzentwurf. Aber Sie verwerfen beides und legen uns einen Vorschlag mit drei elbquerenden Wahlkreisen vor. Das ist ein Vorschlag, der auch hinsichtlich der gleichmäßigen Bevölkerungsverteilung wesentlich stärker vom Optimum abweicht als die beiden vorgenannten Vorschläge. Dabei kommen Gebiete beiderseits der Elbe zu einem Wahlkreis, der nicht einmal durch eine Fähre, geschweige denn durch eine Brücke verbunden ist. Warum man die Neustadt mit Johannstadt in einen Wahlkreis zusammenwirft (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Da gibt es eine Brücke!) und die Altstadt mit Pieschen in einen anderen, verstehen in Dresden wahrscheinlich nur die, die sich das ausgedacht haben. Die Stadt Dresden selbst hat in ihrer Stellungnahme händeringend gebeten, wenigstens zu tauschen, also die Neustadt mit Pieschen zu verbinden und die Altstadt mit der Johannstadt. Zahlenmäßig macht das nahezu überhaupt keinen Unterschied, weil die Johannstadt und Pieschen fast gleich groß sind. Es wären zwei unsinnige Elbüberschreitungen weniger. Aber nein, das wollte die Koalition nicht. Sie hat die Dresdner Wahlkreise nämlich nicht nach stadträumlichen Zusammenhängen gebildet, sondern eher auf die Erfolgsaussichten bestimmter Koalitionsabgeordneter zugeschnitten. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Da gibt es einen Abgeordneten – Namen spielen keine Rolle -, der in der Johannstadt wohnt. Dessen Partei hat ihre Hochburg in der Neustadt. Deshalb mussten beide Wahlkreise einen bilden. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unter anderem, um die Versuchung zur Manipulation bei Zuschnitten von Wahlkreisen künftig zu unterbinden, schlagen wir als Linksfraktion Ihnen unseren Gesetzentwurf mit 15 Mehrpersonenwahlkreisen vor, die exakt den Landkreisen entsprechen. Die kreisfreie Stadt Chemnitz wird genauso behandelt wie ein Landkreis. Nur Dresden und Leipzig werden zweigeteilt, aber nicht willkürlich von uns, sondern analog dem Zuschnitt der Bundestagswahlkreise. Welche Vorteile bringen die 15 Mehrpersonenwahlkreise statt der 60 Einpersonenwahlkreise? Erstens entfällt die manipulationsanfällige Wahlkreisgeometrie komplett. Das sagte ich bereits. Die Wahlkreise bleiben praktisch ewig stabil. Die Wahlkreisgrenzen stimmen mit den Verwaltungsgrenzen überein. Zweitens. Der Proporz zwischen den Parteien wird auch regional ausgebildet. Gleichzeitig sind die Parteien proportionaler zu ihrem Wahlergebnis auf das Land verteilt als bei Einpersonenwahlkreisen. Bei den derzeitigen politischen Umfragewerten in Sachsen könnte es sonst sehr leicht passieren, dass eine Partei in einem Wahlkreis alle Wahlkreismandate gewinnt und in einem anderen Wahlkreis bei prozentual fast gleichem Wahlergebnis kein einziges. Das halten wir für unsinnig. Die Parteien sollten entsprechend ihrer Stärke über das Land verteilt sein. In den Wahlkreisen sollte sich das dortige Stärkeverhältnis der Parteien widerspiegeln. Drittens. Vertreter(innen) unterschiedlicher politischer Parteien im Wahlkreis verbessern die Rückbindung an die Wähler(innen). Auch Wähler(innen) unterscheiden Parteien. Unterschiedliche Parteien finden leicht Ansprechpartner(innen) vor Ort. Natürlich gleichen das Parteien bisher schon mit ihren Listenabgeordneten aus. Das machen wir auch. Aber deshalb haben wir auch die Erfahrung, dass es Listenkandidat(inn)en immer schwerer haben als die vor Ort gewählten. Wenn ein Abgeordneter ausscheidet, dann rückt auf der Landesliste in den seltensten Fällen einer aus dem gleichen Landkreis nach. Mit unserem Gesetz würden immer zuerst Leute aus dem Wahlkreis nachrücken. Viertens. Eben weil die Wahlkreisabgeordneten proportional über die Parteien verteilt werden, wärde es mit unserem Vorschlag möglich, die Zahl der Wahlkreisabgeordneten von 60 auf 80 zu erhöhen, also von der Hälfte des Wahlkreises auf zwei Drittel. Auf jeden Wahlkreis entfallen je nach Bevölkerung und Wahlbeteiligung vier bis sieben Abgeordnete. Das erhöht wiederum die Zahl der vor Ort gewählten Ansprechpartner(innen). Fünftens. Wählerinnen und Wähler haben mit unserem Vorschlag eine zusätzliche Auswahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Bewerberinnen und Bewerbern der gleichen Partei. Natürlich werden – wie bei den Kommunalwahlen – die ersten auf der Liste meistens die besten Chancen haben. Aber spätestens dann, wenn eine Partei in einem der Wahlkreise mehr als ein Mandat bekommt, käme es nicht mehr so sehr auf die personellen Prioritäten der Partei an, sondern eher auf die Wählerinnen und Wähler. Auch das kennen wir von Kommunalwahlen, und das ist gut so. Sechstens. Die Frauenquote war bei den Sachverständigenanhörungen Gegenstand unterschiedlicher Hypothesen und Spekulationen. Meine Prognose bleibt: Bei SPD, GRÜNEN und der LINKEN mit ihren seit Jahrzehnten etablierten Frauenmindestquoten würde sich nichts Nennenswertes ändern, bei der AfD mit ihrer toxischen Männlichkeit wahrscheinlich auch nichts, aber bei der CDU. Bei der gilt ab nächstem Jahr auch eine Frauenquote von 40 %. Stimmt es, Herr Voigt? (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Bei Einpersonenwahlkreisen wird diese vollkommen ins Leere laufen. Ein einzelnes Mandat kann man nicht quotieren. Aber bei Mehrpersonenwahlkreisen würde das bedeuten: Zwei bis drei Frauen sind auch bei der CDU überall mit dabei. (Sören Voigt, CDU: Ein paar mehr!) Ich bin mir sicher, dass sich der Frauenanteil bei der CDU drastisch erhöhen würde und damit auch der Frauenanteil im Sächsischen Landtag, was dem Landtag guttun würde. (Beifall bei den LINKEN) Zum Ende noch drei wichtige Punkte. A) Mehrpersonenwahlkreise sind in Ländern mit Verhältniswahlrecht die vorherrschende Wahlkreisform. Das hat sich in den meisten EU-Ländern, aber auch in Sachsen bei den Kommunalwahlen vielfach bewährt. B) An dem Grundprinzip unseres Wahlrechts, dass am Ende allein die Zweitstimme über die politische Gesamtzusammensetzung des Landtags entscheidet, ändert unser Gesetzentwurf nichts. C) Die Sachverständigenanhörung hat bestätigt, dass unser Entwurf sehr einfach, aber juristisch und wahlmathematisch hundertprozentig korrekt ist. Herr Lippmann hat intensiv nachgefragt, auch wenn er jetzt etwas anderes behaupten wird. Ich behaupte das Gegenteil. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Sie können sich daher ruhigen Gewissens für unsere Variante zur Änderung des Wahlgesetzes entscheiden. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie ist zu kompliziert!) Sie machen dabei nichts falsch, Herr Lippmann. Es wäre das erste Mal, dass Sie einen Gesetzentwurf der LINKEN annehmen. Aber irgendwann ist immer das erste Mal. Ich bin fast sicher, Sie werden es nicht bereuen und die Wählerinnen und Wähler werden es Ihnen danken. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Rico Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE. Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Kollege Voigt.

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