André Barth
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Gesetzentwurf besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen. In einem ersten Teil wird der Tarifvertrag für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes aus dem Jahr 2021 auf die Beamten des Landes und der Kommunen des Freistaates Sachsen übertragen. Die damit vorhergesehene Erhöhung der Entgelte um 2,8 % ab dem 1. Dezember 2022 begrüßen wir ausdrücklich. Wir müssen allerdings auch anmerken, dass wir mehr als ein halbes Jahr mit dieser gesetzlichen Regelung in Verzug sind. Zusätzlich müssen wir darauf hinweisen, dass unserem Gesetzverfahren bereits mehr als ein Jahr vorausging, in dem das Regelentgelt der Beamten und Richter nicht erhöht wurde. Diese Tatsache – in Verbindung mit der jetzigen Erhöhung von 2,8 % – lässt uns daran zweifeln, ob die Besoldung der Beamten und Richter im Sinne von Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes noch amtsangemessen ist. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aha, woran machen Sie das fest?) Wir hatten im vergangenen Jahr mehrfach über die hohe Inflation diskutiert, die im Jahresdurchschnitt in Sachsen bei 6,9 % und im Mai dieses Jahr immer noch bei 6,5 % lag. Meine Damen und Herren! Gestern hat die Gewerkschaft der Polizei einen Newsletter an ihre Mitgliedschaft versandt, und ich erlaube mir, daraus kurz zu zitieren: „Die Staatsregierung verschwendete scheinbar auch keine Gedanken daran, eine zusätzliche Anpassung unter Beachtung der außerordentlich hohen Inflation durchzuführen.“ Und tatsächlich, die aktuellen Inflationsraten werden zwar in den kommenden Tarifverhandlungen zum Tarifvertrag der Länder eine wesentliche Rolle spielen; es bleibt aber festzuhalten, dass die künftigen Entgelterhöhungen, wenn sie denn vereinbart werden, der Inflation zeitlich erheblich hinterherhinken werden. Dies ist für die Beamten des Freistaates Sachsen aktuell sehr unbefriedigend; denn während die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen bereits ab diesem Monat monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro bekommen, müssen sich die Beamten im Freistaat Sachsen nach dem Gesetzentwurf mit 2,8 % begnügen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) In den Kommunen hat dies zur Folge, dass kommunale Beamte und kommunale Beschäftigte nebeneinander arbeiten, aber Entgeltsteigerungen haben, die sehr unterschiedlich ausfallen können. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Kollege?
