Dr. Daniel Gerber
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf vervollständigen wir in Kombination mit dem im letzten Plenum beschlossenen Antrag ein Paket, das den Ausbau der digitalen Infrastruktur in Sachsen für die kommenden Jahre beschleunigt und die Finanzierung sicherstellt. Das ist absolut notwendig; denn – hier wiederhole ich mich gern – Digitalisierung verschwindet nicht mehr. Wir werden sie in Zukunft in immer mehr Bereichen brauchen. In der Anhörung wurden digitale Anwendungen in den Kommunen, Krankenhäusern, Schulen sowie in der Wasserwirtschaft bei Trink- und Abwasser genannt und es kommen weitere Dinge, wie die energetische Steuerung von Leitungen, Niederspannungsnetzen und Ähnlichem, dazu. Überall dort werden schon jetzt und in Zukunft Unmengen an Daten in den Netzen transportiert. Genau dafür brauchen wir die notwendige Infrastruktur – und das – wie Kollege Dietrich gesagt hat – überall im Land. Die Regierungskoalition stellt mit dem Gesetzentwurf 600 Millionen Euro für den Glasfaserausbau in den Gebieten zur Verfügung, die nicht eigenwirtschaftlich ausgebaut werden können. Und um es mit den Worten von Veronika Müller des Sächsischen Landkreistags aus der Anhörung zu sagen: „Dass ein derartiger Betrag aus dem Haushalt bereitgestellt werden soll, erkennen wir als Bekenntnis des Landtags für den ländlichen Raum an.“ Genau das ist es. Wir sorgen dafür, dass im ganzen Land gleichwertige Lebensverhältnisse geschaffen werden. Wir schaffen damit Planungssicherheit für Städte, Gemeinden und Landkreise, die selbstverständlich schon seit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im März in den Startlöchern stehen. Ich möchte diesen Punkt gern weiter ausführen, da ich dazu in der Anhörung selbst noch etwas gelernt habe. Mit dem Beitrag aus dem FAG leistet auch die kommunale Familie ihren Beitrag und handelt gleichzeitig solidarisch. Herr Vörtler vom SSG hat ausgeführt: Man entnimmt der Finanzausgleichsmasse, an der auch die kreisfreien Städte, also Chemnitz, Dresden und Leipzig, beteiligt sind, einen Beitrag für den Fonds und verteilt diesen Beitrag dann über ganz Sachsen. Doch es ist klar, dass bei dieser Verteilung aller Voraussicht nach besonders der ländliche Raum profitieren wird, da dort eher gefördert ausgebaut werden muss. Es wurde auch klar, dass wir uns beeilen müssen; denn die durchschnittlichen Anschlusskosten in Sachsen liegen aktuell bei ungefähr 6 800 Euro. Mit Blick auf die Knappheit bei der Baukapazität können die Kosten in Zukunft möglicherweise auf bis zu 11 000 Euro pro Anschluss in geförderten Gebieten wachsen. Von daher: Je schneller wir handeln, desto günstiger wird es. Ich möchte gern drei weitere Punkte in die Diskussion einbringen, die für uns BÜNDNISGRÜNE für den weiteren Ausbau der digitalen Infrastruktur wichtig sind: Das ist zum Ersten die Priorisierung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus. In der Anhörung wurde klar, dass es das Ziel sein muss, möglichst viele Anschlüsse über den eigenwirtschaftlichen Ausbau zu realisieren. Aus der Marktanalyse des BREKO geht hervor, dass 80 % der Anschlüsse eigenwirtschaftlich realisiert werden. Der eigenwirtschaftliche Ausbau ist damit der deutlich größere Hebel, die ambitionierten Ausbauziele von Land und Bund zu erreichen. Genau dieser eigenwirtschaftliche Ausbau war auch Gegenstand des Antrags der Regierungskoalition vor einem Monat, der übrigens von allen Sachverständigen unisono gelobt wurde. Auch der Sächsische Städte- und Gemeindetag sieht dies so, „denn er spart ganz einfach staatliche Fördermittel“. Er geht zudem schneller, da viele Pflichten wie Belegpflichten, Markterkundungsverfahren und die Beantragung entfallen. Zweitens. Wir brauchen eine gemeinsame Strategie; auch das hat sich aus der Anhörung ergeben. Wir brauchen mehr Dialog. Es braucht Gesprächsformate wie ein Glasfaserforum in Sachsen, damit Best-Practice-Beispiele im ganzen Land bekannt gemacht werden können. Andere Bundesländer haben diesen Schritt in vergangenen Jahren schon getan und sind an dieser Stelle etwas weiter. Die richtige Partnerin haben wir in Sachsen dafür mit der Digitalagentur schon. Damit wird in Kombination mit der sächsischen Gigabitstrategie, die noch im Jahr 2023 kommen soll, und einem Breitbandpakt zwischen Freistaat, den Kommunen und den Telekommunikationsunternehmen ein weiterer wichtiger Grundstein gelegt. Der dritte Punkt sind die modernen Verlegemethoden. Es ist den Genehmigungsbehörden bei den modernen Verlegemethoden für einen möglichst kostengünstigen und schnellen Ausbau unter die Arme zu greifen. Das hat Herr Ulke vom Bundesverband Breitbandkommunikation ebenfalls ausgeführt. Es gab dazu eine erste Veranstaltung, die die Digitalagentur in Hartha organisiert hat. Dort bestand sehr großes Interesse. Es waren über 100 Teilnehmende aus den Kommunen anwesend und ich finde, damit war die Veranstaltung sehr erfolgreich. Insgesamt führen moderne Verlegemethoden zu einer Reduktion von Lärmemission, CO und Feinstaub sowie einer verkürzten Bauzeit. Es werden Oberflächen geschont, insgesamt weniger Ressourcen verbraucht und damit Kosten gespart. Aus diesen Gründen bitte ich Sie, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen, damit wir die Möglichkeit schaffen, gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Sachsen zu erreichen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)
