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Roland Ulbrich

AfD 05.07.2023 Sitzungen 7/73

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kurz vorab zum Antrag bzw. Gesetzentwurf der Koalition, der ja auch ein Antrag an dieses Haus ist: Ich kann das vor die Klammer ziehen; wir werden dem zustimmen. Es ist eine Art minimalinvasiver Vorschlag, der die Wahlkreiseinteilung ändert. Wenn wir dem nicht zustimmen würden, hätten wir Abweichungen, die diese Wahl rechtswidrig machen würden. Es ist auch aufgenommen worden, dass die Anschriften der Kandidaten nicht mehr veröffentlicht werden, jedenfalls auf Wunsch des Kandidaten. Was die Sorben anbelangt: Selbstverständlich findet das unsere volle Zustimmung. Ganz glücklich sind wir über diesen Gesetzentwurf nicht, doch wir müssen es so handhaben, um unter Umständen Angriffe auf die Wahl – in juristischer Hinsicht – zu vermeiden. Interessanter ist der Gesetzentwurf der LINKEN, der in einigen Teilen durchaus einer Überlegung wert ist. So ist etwa die Möglichkeit – ich glaube, es war Ziffer 5 in Ihrer Rede, Herr Kollege Gebhardt – der Wähler, auf einzelne Kandidaten der Liste zuzugreifen, einen Kandidaten anzukreuzen und nicht zwingend die vorgegebene starre Liste zu verfolgen, wesentlich bürgerfreundlicher. Es ist ein Stück weit unmittelbarere Demokratie, die hiermit geschaffen werden soll. Das entspricht der Programmatik der AfD, die nicht nur in Sachfragen, sondern auch im Hinblick auf die repräsentative Demokratie fordert, dass dort der Wähler zugreifen kann und nicht dem unterworfen ist, was ihm von den Parteien präsentiert wird. Betrachtet man allerdings den Gesetzentwurf im Ganzen, erkennt man das subtile Ziel, das DIE LINKE in ihren eigenen Hochburgen bevorzugen will. Das sind nun einmal die beiden kreisfreien Städte mit der Landeshauptstadt Dresden und der größten sächsischen Stadt, Leipzig. Es heißt zwar in der Zielsetzung des Gesetzentwurfs „[…] Wahlen zum Sächsischen Landtag zu vereinfachen und zugleich die regionale Repräsentanz deutlich zu stärken“ – realisiert werden soll dies jedoch durch eine klare Verschiebung der Wahlkreise in Richtung Dresden und Leipzig mit jeweils zwei Mehrpersonenwahlkreisen. Durch diese Vorgehensweise fühlt sich der ländliche Raum gegenüber den kreisfreien Städten abgehängt. Er ist es aber auch. Dass der demografische Wandel Problemlagen schafft, ist zweifelsfrei und soll durch die Zuschnittsanpassung im Regierungsentwurf Berücksichtigung finden. Hierbei wurde bereits in der Anhörung vom 11. Mai dieses Jahres darauf hingewiesen, dass es sich um einen fortlaufenden Prozess handelt, welcher versucht, mit geringster Belastung vor allem in der kommunalen Verwaltung den Anpassungsprozess voranzutreiben. Es wird ein atmender Prozess geschaffen, welcher auf durchaus wechselnde demografische Entwicklungen Einfluss nehmen kann. Dabei geht es nicht vordergründig um die Bevölkerungsentwicklung, sondern um eine Bevölkerungswanderung auch innerhalb des Freistaates. Bei einigen negativen Einflüssen auf die Lebensqualität in Großstädten – da fällt mir beispielsweise der linksradikale Stadtteil Connewitz in Leipzig ein – ist ein Trend zurück aufs Land durchaus denkbar. (Lachen des Abg. Thomas Prantl, AfD) Dort funktioniert der Zuschnitt der Mehrpersonenwahlkreise keinesfalls; also belassen wir es lieber bei dem Entwurf der Staatsregierung. Es ist auch nicht erkennbar, wie durch eine Erhöhung der direkt gewählten Abgeordneten ein genaueres Bild des Gesamtwahlergebnisses entsteht. Im Gegenteil: Durch die Bevorzugung einiger Mehrpersonenwahlkreise kann ein von Fall zu Fall unterschiedliches, günstigeres Ergebnis zu einer Verschiebung der Zuteilung führen. Ich möchte dieses Kalkül nicht unterstellen; es drängt sich aber geradezu auf. Gerade bei einer höheren Zahl an politischen Akteuren wäre bei 80 Direktkandidaten ein Ausgleich mit noch 40 zu verteilenden Sitzen problematisch – tut mir leid, das ist jetzt ein bisschen Mathematik. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Diese unnötige Vergrößerung des Landtags wird durch unsere Partei abgelehnt. Im Sinne eines kleineren Landtags ist der Wechsel des Sitzzuteilungsverfahrens von D’Hondt zum ausgewogeneren Höchstzahlverfahren nach SainteLaguë bereits im Koalitionsentwurf vorgesehen. Die AfD als junge Partei, aber nunmehr große Partei, wird dadurch zwar benachteiligt. Da wir jedoch auch einmal klein waren und schnell gewachsen sind, (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) haben wir großes Verständnis dafür, dass wir zu diesem Auszählsystem übergehen. (Lachen und Beifall bei der AfD) Im Übrigen ist die Aussage im Entwurf, dass dies kostenneutral verlaufen würde, nicht ganz korrekt; denn wer die Stellungnahme von Städten und Gemeinden sowie von den Kreiswahlleitern studiert hat, wird feststellen, dass hierzu durchaus einige Bedenken geäußert wurden. Diese bezogen sich auf den mit wesentlich geringeren Änderungen vorgesehenen Koalitionsentwurf. Bereits bei kleineren Wahlkreisanpassungen kommt es zu einem höheren Arbeitsaufwand in der Vorbereitung bzw. zu einem erhöhten Personalaufwand. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Hä?) Wir lehnen daher den Gesetzentwurf der LINKEN ab. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Ulbrich für die AfD-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht nun Valentin Lippmann; bitte.

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