Albrecht Pallas
Das hatten wir so angekündigt!) Aber zurück zum Kern des Gesetzes und den Anhörungen zum Referentenentwurf. Diese waren schon ein herber Rückschlag für die Staatsregierung. Da ging es nicht nur um die Krankenversicherung, sondern auch um grundsätzliche Fragen. Ich möchte an dieser Stelle den verehrten Kollegen Schlimbach vom DGB zitieren: „Zusammenfassend möchte ich zu dem Teil sagen, dass es eine hohe Klagegefahr gibt. Es ist insgesamt nur eine Minimallösung. Der verfassungswidrige Zustand kann schnell wieder eintreten bzw. ist er es bereits beim Gesetzesbeschluss, weil kein Sicherheitsabstand gewährleistet ist.“ Der Sachverständige Schlimbach führte weiter aus: „Aus unserer Sicht ist es notwendig, eine umfassende Besoldungsreform anzugehen, eine Besoldungstabelle zu entwickeln, die zukunftsfähig ist, die den notwendigen Abstand gewährleistet, die mehreren Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes gerecht wird und die Unwuchten in unserem System der Besoldungstabelle beseitigt.“ Nun haben Sie versucht, den Ausführungen in der Anhörung mit einem umfangreichen Änderungsantrag Rechnung zu tragen. Aus unserer Sicht war dieser ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung; das will ich gar nicht verhehlen. Offensichtliche Webfehler und Ungerechtigkeiten des ursprünglichen Gesetzentwurfs – wie beispielsweise der Umstand, dass nur diejenigen die ihnen zustehenden Nachzahlungen erhalten sollen, die in Widerspruch gegangen sind, oder die überfällige Streichung des Selbstbehalts – wurden beseitigt. Kollege Löffler hat es gerade noch als „großzügige Geste“ bezeichnet, dass Anspruchsberechtigte nicht klagen müssen. Eigentlich sollte das nach unserem Dafürhalten selbstverständlich sein. Bereits im Ausschuss hatten wir daraufhin angemerkt, dass der Änderungsantrag so wesentlich in den ursprünglichen Gesetzentwurf eingreift, dass sogar eine weitere Anhörung angezeigt gewesen wäre. Im Hinblick darauf, wie lange das Verfahren bereits ging, und um das Verfahren nicht weiter zu verzögern, haben wir darauf verzichtet. Das ändert nichts daran, dass es nach wie vor schwierig ist, zu überblicken, inwieweit das nun geänderte Gesetz einer erneuten Klage standhält oder nicht. Wir sind da skeptisch. Dem Änderungsantrag haben wir im Ausschuss zugestimmt, da er viele Verbesserungen enthielt, die wir bereits zu Beginn gefordert hatten, ebenso wie Verbesserungen, die von den Sachverständigen mehrheitlich gefordert wurden. Ich möchte schon einmal ankündigen, dass wir uns zu dem Gesetz im Plenum der Stimme enthalten werden. Wir wollen der Umsetzung der vielen wichtigen und überfälligen Punkte nicht im Wege stehen und sehen an der einen oder anderen Stelle auch unsere Handschrift. Trotzdem können wir keinem Gesetz zustimmen, bei dem wir uns sicher sind, dass es nach einem erneuten Urteil wieder auf unserem Tisch liegen wird. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Nico Brünler für die Fraktion DIE LINKE. Für die BÜNDNISGRÜNEN jetzt bitte Valentin Lippmann.
