Dr. Matthias Rößler
Mit Kollegen Brünler sind wir am Ende der Rederunde angekommen. Soll eine weitere Rederunde eröffnet werden? – Das kann ich nicht feststellen. Damit hat jetzt die Staatsregierung das Wort. Das Wort ergreift Herr Staatsminister Dulig. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist schon ein wichtiger Augenblick für unseren Freistaat; denn der Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet wird an die neue Förderwirklichkeit angepasst, nicht mehr und nicht weniger. Darin hat Herr Brünler recht. Aber es hat natürlich eine große Auswirkung; denn förderfähig sind nun alle Anschlüsse, die nicht mit Glasfaser bzw. mit hochmodernen Kabelnetzen erschlossen sind und in den nächsten drei Jahren mit dieser Technologie nicht erschlossen werden. Damit schaffen wir jetzt die Voraussetzungen, damit in ganz Sachsen ein nahezu flächendeckender Gigaausbau möglich wird. Die Digitalisierung ist in vollem Gange und sie wird nun einmal alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, insbesondere die Arbeitswelt, völlig umkrempeln. Schon in naher Zukunft werden digitale Möglichkeiten zur Gewohnheit, zur Regel werden, wie wir es uns heute noch nicht vorstellen können. Dafür müssen wir uns selbstverständlich rüsten. Es geht hierbei schlichtweg um die Infrastruktur und um deren notwendige Voraussetzung. Nur eine flächendeckende Versorgung mit leistungsstarken, gigabitfähigen Netzen für alle Bürgerinnen und Bürger, für die Unternehmen, für die öffentlichen Einrichtungen wird uns diesen Schritt in die Zukunft ermöglichen. Es ist deshalb keine Übertreibung zu sagen, dass ein Glasfaseranschluss eine existenzielle Notwendigkeit für jeden in der Stadt bzw. auf dem Land sein wird. Wenn wir den Ausbau dieser Infrastruktur jetzt nicht auf den Weg bringen, drohen jene sächsischen Regionen, in denen es keinen eigenwirtschaftlichen Ausbau gibt, abgehängt zu werden. Unsere vielen Unternehmen, insbesondere der sächsische Mittelstand, der derzeit unter vielfältigem Anpassungsdruck steht, brauchen einen Glasfaseranschluss, und zwar so schnell wie möglich, damit Sachsens Wirtschaft Spitze bleibt. Die Glasfaseranbindung ist die Voraussetzung dafür, dass unsere Ansiedlungen, zum Beispiel in der Mikroelektronik, im Ökosystem, von Software- und Chipindustrie in ganz Sachsen gestärkt werden können. Sie ist weiterhin die Voraussetzung, dass wir einen Teil des Arbeitskräftemangels durch die Digitalisierung abfedern können. Sie ist auch Voraussetzung für die vielen kleinen Unternehmen. Mancher Handwerker tastet sich langsam an die Digitalisierung heran, natürlich schon lange bei der Kommunikation mit Kunden und Zulieferern, als Nächstes bei der Zeiterfassung und bei Fragen von Umsatz und Steuer oder schließlich zur Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns in seinem Betrieb. Vielleicht wird der Handwerker dann bald am 3-D-Drucker stehen und nicht mehr vor Ort montieren. Produkte lassen sich problemlos in ländlichen Räumen entwickeln und dann via Datenleitung an Kunden liefern, vor Ort durch eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit 3-D-Druckern produzieren und passgenau in den Fertigungsprozess einsteuern. Aber nicht nur in der Wirtschafts- und Arbeitswelt, sondern auch bei der sozialen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben rücken die digitalbasierten Anwendungsformen immer mehr in den Vordergrund. Deshalb ist der Breitbandanschluss ein Muss für alle Institutionen, wie Schulen und Krankenhäuser, für alle Altersgruppen, für Schülerinnen und Schüler gleichermaßen wie für Seniorinnen und Senioren. Herr Barth, deshalb haben wir ja mit dem Digitalprogramm für die Schulen ein Sonderprogramm; es wurde letzte Woche noch einmal unterstützt und veröffentlicht. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Auch dort müssen die Glasfaserkabel gezogen werden. Ich habe es vorhin schon einmal hineingerufen: Wir sind das Zukunftsministerium und nicht das Zaubereiministerium. (Thomas Thumm, AfD: „Verzögerungsministerium“ trifft es eher!) Es muss auch umgesetzt werden. Wir haben längst die Voraussetzungen geschaffen, und zwar nicht erst mit diesem Gesetz. Bereits im vorherigen Gesetz war das Geld für die Schulen vorgesehen. Für all das brauchen wir ein gutes Breitbandangebot. Schnelles Internet ist heute Daseinsvorsorge und damit auch staatliche Aufgabe. Das muss kommen, es muss dafür Geld zur Verfügung stehen und das machen wir. Punkt. Selbst jene, die aktuell meinen, sie kämen mit dem bereits Vorhandenen doch gut zurecht, werden bald merken: Ohne Glasfaser geht es schlichtweg nicht. Der flächendeckende Gigabitausbau ist somit für unseren Freistaat eine ganz große Chance für jeden und jede. Egal, wo er oder sie wohnt, in der Großstadt oder auf dem Land, alle haben die gleichen Möglichkeiten. Der leistungsfähige Glasfaseranschluss ist eine Art Gamechanger. Gerade ländliche, bisher noch nicht so gut versorgte Gebiete erhalten damit eine massive Aufwertung als Orte zum Leben, Arbeiten und generell für die digitale Teilhabe. Die Förderung ist rechtlich und konzeptionell so aufgebaut, dass sie den eigenwirtschaftlichen Ausbau nicht verdrängen kann, ganz im Gegenteil. Die Förderung greift nur, wenn in den nächsten drei Jahren kein eigenwirtschaftlicher Ausbau beabsichtigt ist. Einen längeren Planungshorizont haben die Telekommunikationsunternehmen nach eigenen Aussagen in aller Regel ohnehin nicht. Deshalb will ich noch einmal auf die Debatte eingehen, damit kein falscher Eindruck entsteht. Wir als Staat dürfen nur dort fördern, wo es eine Wirtschaftlichkeitslücke gibt. Das heißt, es geht nicht um die Frage des eigenwirtschaftlichen oder staatlichen Ausbaus. Wir müssen nur aufpassen, dass, wenn wir nicht durch staatliche Förderung Druck auf die Kommunen vor Ort erzeugen, weiterhin die Telekommunikationsunternehmen entscheiden werden, dort einen eigenwirtschaftlichen Ausbau voranzutreiben, wo es für sie immer noch am wirtschaftlichsten ist. Dann haben wir wieder eine Konzentration in den Städten und dort läuft es ja. Wir haben vor Kurzem den symbolischen Spatenstich – ich weiß nicht, ob man das bei Glasfaser sagen sollte – in Dresden erlebt und werden ihn nächste Woche in Leipzig erleben. Dadurch, dass wir gerade die Landkreise auffordern, den Antrag großflächig zu stellen, wird der Druck auf die Telekommunikationsunternehmen erzeugt, innerhalb der drei Jahre zu entscheiden, ob der eigenwirtschaftliche Ausbau vorangetrieben wird oder nicht. Der Druck entsteht auch dann, wenn noch mehr Akteure am Markt sind. Ich kann mich nur wiederholen: Es ist eine große Chance für Stadtwerke, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln und es nicht den Großen zu überlassen. Auch das macht Druck auf die Telekommunikationsunternehmen. Deshalb bitte nicht den Gegensatz „staatliche Unterstützung versus Eigenausbau“ aufmachen! Umgedreht wird ein Schuh daraus. Durch unser gemeinsames großartiges Engagement wird der Druck auf den eigenwirtschaftlichen Ausbau noch einmal verstärkt werden. Ich will auch auf die Frage eingehen, wer das koordiniert. Wir hatten in den ersten Jahren ein Breitbandkompetenzzentrum. Dieses ist in der Digitalagentur Sachsen, der DiAS, aufgegangen, die genau diese Koordinierungsfunktion übernimmt. Das ist richtig und wichtig. Natürlich reden wir auch mit den Telekommunikationsunternehmen. Also von daher: Das Horrorgemälde, das Sie, Herr Barth, an die Wand gemalt haben, dass Sachsen ewig brauchen werde, (André Barth, AfD: Das war ein Sachverständiger!) kann ich Ihnen sagen, stimmt so nicht. Mit der Entscheidung, die wir heute gemeinsam treffen, machen wir als Freistaat Sachsen unsere Hausaufgaben, sodass es möglich sein wird, in absehbarer Zeit einen flächendeckenden Ausbau zu schaffen. Im Übrigen: Es waren nicht fast alle Gutachter der Meinung, der Staat solle fördern, sondern alle Gutachter haben gesagt, dass es notwendig sei. (Beifall bei der SPD) Das sinnvolle Zusammenwirken von eigenwirtschaftlichem Ausbau und gezielter Förderung haben wir im SMWA bereits viele Jahre erfolgreich mit dem Breitbandkompetenzzentrum unterstützt. Mit der Schaffung der Digitalagentur haben wir unsere Aktivitäten in diesem Bereich noch einmal erheblich verstärkt. Sie hat sich als Ansprechstelle für Kommunen und Unternehmen beim eigenwirtschaftlichen und geförderten Breitbandausbau etabliert. Die Digitalagentur schult die kommunalen Genehmigungsbehörden, damit sie die möglichen alternativen Verlegemethoden verstehen und genehmigen, um Kosten und vor allem Zeit zu sparen. Die Digitalagentur unterstützt die Kommunen bei Gesprächen mit Telekommunikationsunternehmen, um diese zu Kooperationsvereinbarungen zum eigenwirtschaftlichen Ausbau zu bewegen, damit es zu einer volkswirtschaftlich sinnvollen Ergänzung von eigenwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau kommen kann. In diesem Bereich haben wir viel vor. Wir setzen auf eine kluge Kombination aus Förderung und weiteren Unterstützungsmaßnahmen, um den eigenwirtschaftlichen Ausbau zu forcieren und Fördermittel sparsam und gezielt einzusetzen. Das ist Gegenstand des im letzten Plenum vom Landtag gefassten Beschlusses zur Kooperation zwischen Landesverwaltung, Unternehmen und Kommunen bei der Glasfasererschließung. Zu dem Beschluss werden wir einen Bericht vorlegen und in diesem Rahmen auf die Einzelheiten eingehen. Ich möchte mich an dieser Stelle bei Ihnen bedanken, dass Sie diesen schnellen Weg möglich machen. Ich danke dem Haushalts- und Finanzausschuss, dass er das erkannt und ein schnelles Gesetzgebungsverfahren aufgesetzt hat, damit die sächsischen Kommunen noch rechtzeitig an der Förderung teilnehmen können. Deshalb an dieser Stelle noch einmal mein Appell und mein Aufruf an die Kommunen, dass sie die Zeit nutzen, diese Anträge vorzubereiten; denn für dieses Jahr ist der Antragsschluss im Oktober. Es ist deshalb so wichtig, dass wir heute diesen Beschluss fassen, weil das den Kommunen die Sicherheit gibt, weil ihnen der Wille des Parlamentes die Rechtssicherheit gibt, die Anträge zu formulieren. Der Oktober ist schnell da. Deshalb mein Appell an die Kommunen: Schreiben Sie bitte Ihre Anträge! Wir wollen den flächendeckenden Ausbau mit Glasfasern gemeinsam voranbringen. Nun, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Digitalisierung ist als eine Mission zu verstehen. „Missionsorientierte Politik“ heißt, dass man konkret etwas tut und nicht, dass man abstrakt für etwas ist. Diese Mission werden wir aber nur schaffen, wenn der Staat tatkräftig investiert, wenn die Privatwirtschaft spannende Geschäftsmodelle und Produkte entwickelt, die uns helfen, und wenn wir, die Kommunen, die Unternehmen, die Landespolitik und der Bund das als gemeinsame Mission verstehen. Entscheidend ist, dass wir machen und nicht reden. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren, damit ist die Aussprache beendet. Wir kommen zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet“. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des HaushaltsTagesordnungspunkt Begabungs- und Begabtenförderung Drucksache 7/13692, Antrag der Fraktionen Hierzu können die Fraktionen wieder Stellung nehmen. In der ersten Runde lautet die Reihenfolge: CDU, dann BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE, fraktionslose MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile nun Frau Abg. Gockel von der CDU-Fraktion das Wort.
