Nico Brünler
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ja, es ist gut, richtig und wichtig, dass wir uns mit der Rolle der Verwaltung befassen. Sie sorgt dafür, dass der sprichwörtliche Laden im Hintergrund läuft, sie ist vielfach das Aushängeschild des Freistaates und sie ist auch seine Schnittstelle zu den Bürgerinnen und Bürgern des Landes. Dafür gebührt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieses Landes unser Dank – wobei ihnen auch mehr als unser Dank gebührt. Nicht umsonst befassen wir uns heute auch noch mit dem Dienstrechtsänderungsgesetz, nachdem dieses lange Zeit verschleppt wurde. Aber zur Verwaltung gehören nicht nur die Menschen, die in ihr arbeiten; zur Verwaltung gehören auch Verwaltungsvorschriften, Entscheidungsprozesse und die Frage, mit welchem Verständnis Verwaltung auftritt. Kurzum: Zur Verwaltung gehört auch das, was man als Bürokratie bezeichnet. Nun ist ein gewisses Maß davon unumgänglich, auch um Willkür zu verhindern. Aber es kann bisweilen zu großem Verdruss führen. Ich wage sogar die These, dass vieles von dem, was uns als Politikverdrossenheit begegnet, in Wahrheit Verwaltungsverdrossenheit bzw. noch konkreter Bürokratieverdrossenheit ist. Lassen Sie es mich an einem Beispiel konkret darstellen. Es handelt sich um ein Beispiel aus dem kommunalen Bereich und nicht aus dem der Landesverwaltung. Es beschreibt sehr schön, was ich mit Verdrossenheit meine, und es hat nichts mit Digitalisierung, sondern mit Selbstverständnis zu tun: In meinem Wahlkreis gab es – das ist inzwischen einige Jahre her – einen Spielplatz. Dieser war in die Jahre gekommen, ziemlich viel war kaputt. Das Quartiersmanagement startete nach vorheriger Rücksprache mit der Stadt einen Beteiligungsprozess, bei dem Kinder der nahen Grundschule zu einem Ideenwettbewerb mit der Frage, wie der neue Spielplatz aussehen soll, aufgerufen wurden. Die Teilnahme der Kinder war enorm; denn es ging schließlich um sie. Es ging um ihr Umfeld. Sie wurden gefragt und sie hatten das Gefühl, etwas bewegen zu können. Es gab auch zahlreiche Ideen, von denen die meisten recht bodenständig und überhaupt nicht abgehoben waren. Es gab eine Auswertungsveranstaltung und dann kam die Verwaltung. Sie suchte nicht nach Möglichkeiten, sondern erklärte den Kindern zu jedem von ihnen vorgeschlagenen einzelnen Punkt, warum dieser keine gute Idee sei und warum das so nicht gehe. Dann passierte erst einmal viele Jahre lang nichts. Der Spielplatz gammelte weiter vor sich hin. Plötzlich tat sich doch etwas und der Platz wurde neugestaltet. Er ist dabei sogar schön geworden. Das Problem hierbei: Keine einzige Idee aus dem Beteiligungsverfahren wurde auch nur ansatzweise aufgegriffen. Die Lehre, die die inzwischen fast volljährigen Kinder aus der ganzen Geschichte gezogen haben, dürfte mit großer Sicherheit sein, dass es sich nicht lohnt, sich zu engagieren. Die Verwaltung zieht einfach ihr Ding durch, und man selbst hat auf nichts einen Einfluss – nicht einmal auf die Frage, ob es einen Sandkasten gibt. Wie gesagt: Es wurde bewusst kein Beispiel aus der Landesverwaltung gewählt. Die Neugestaltung eines Spielplatzes ist sicher auch keine Frage einer grundlegenden Weichenstellung. Aber es schildert das Prinzip, das ich meine. Es geht um die Frage, ob Verwaltung ermöglicht oder ob Verwaltung Dinge in feste Raster presst. Ich hätte auch über Förderanträge oder Genehmigungsverfahren auf Landesebene sprechen können. Da hätten wir ähnlich gute Beispiele gefunden. An dieser Stelle muss man klar sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU: Es genügt nicht, wenn Sie immer wieder Bürokratieabbau fordern; denn im Gegensatz zu allen anderen Parteien im Plenum regieren Sie als Christdemokraten in diesem Freistaat seit über 30 Jahren. Sie haben wesentlichen Anteil am Aufbau dieser Verwaltung. Jede Durchführungsverordnung, jede Verwaltungsrichtlinie ist in einer CDU-geprägten Staatsregierung entstanden. Das trifft sowohl auf die funktionierenden Bereiche als auch auf jene Bereiche zu, in denen hinter der Amtstür das Bürokratiemonster schlummert. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Moderne Verwaltung hat natürlich etwas mit Digitalisierung zu tun. Herr Staatssekretär Popp hat ausführlich darüber gesprochen. Es wäre nebenbei bemerkt auch schön gewesen, die Rede im Vorfeld gekannt zu haben; dann hätte man sich stärker darauf beziehen und reagieren können. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Auch das gehört zur Frage, wie sich Verwaltung versteht. Aber zurück zur Digitalisierung. Zur Wahrheit gehört auch dazu, dass noch Luft nach oben ist. Die schleppende Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ist dabei nur die Spitze des Eisbergs. Die Digitalisierung bietet uns immense Möglichkeiten, die Effizienz und Transparenz in der Verwaltung zu steigern. Durch den Einsatz moderner Technologien können wir bürokratische Hürden abbauen und den Verwaltungsprozess für alle Beteiligten vereinfachen. Dies betrifft sowohl Unternehmen als auch die Menschen, die auf Dienstleistungen der Verwaltung angewiesen sind. Ein zentraler Aspekt der Digitalisierung ist die Vereinfachung von Behördenkontakten. Indem wir bürokratische Abläufe digitalisieren, können wir Wartezeiten reduzieren und den Zugang zu Informationen erleichtern. Niemand sollte gezwungen sein, stundenlang in Schlangen zu stehen oder unzählige Formulare auszufüllen, um einen Antrag zu stellen. Durch die Implementierung effizienter Onlineplattformen können Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen bequem von zu Hause aus erledigen. Das spart Zeit, Ressourcen und schafft Raum für eine menschlichere und serviceorientierte Verwaltung. Die Digitalisierung der Verwaltung ermöglicht auch eine verbesserte Kommunikation zwischen den Behörden. Durch den Einsatz digitaler Plattformen können Informationen einfacher ausgetauscht und interne Prozesse optimiert werden. Dies führt zumindest in der Theorie zu einer schnelleren Bearbeitung von Anträgen und zu einer besseren Koordination zwischen verschiedenen Abteilungen. Eine effektivere Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung bedeutet letztlich eine bessere Dienstleistung für unsere Bürgerinnen und Bürger. Neben der Effizienzsteigerung bietet die Digitalisierung auch die Chance, Verwaltungshandeln transparenter zu machen. Durch die Veröffentlichung von Informationen und Daten können Bürgerinnen und Bürger besser nachvollziehen, wie Entscheidungen getroffen werden und wie öffentliche Ressourcen genutzt werden. Dies stärkt das Vertrauen in die Verwaltung und fördert die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an politischen Prozessen. Allerdings dürfen wir nicht vergessen, dass die Digitalisierung auch Herausforderungen mit sich bringt. Datenschutz und IT-Sicherheit müssen oberste Priorität haben, um die persönlichen Daten zu schützen. Zudem müssen wir sicherstellen, dass niemand aufgrund von mangelnden digitalen Kompetenzen oder fehlendem Zugang zu technologischen Ressourcen benachteiligt wird. Der digitale Wandel darf nicht zu einer Kluft zwischen denen führen, die von den Chancen profitieren können, und denen, die sich zurückgelassen fühlen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Veränderungen in der Verwaltung schafft man aber nicht allein durch Digitalisierung, auch nicht durch – wie jetzt vom Finanzminister angekündigt – Pauschalisierung oder Festbeträge. Das sind Verfahrensfragen, die auf jeden Fall angefasst werden müssen. Dabei stehen wir an Ihrer Seite, aber das, was verändert werden muss, ist vielfach die Verwaltungskultur dahinter. Was nützt uns ein digitaler Prozess, wenn die Philosophie, die am Ende dahintersteht, nicht anders ist, als wenn man einen Papierantrag hätte? Was nützen Pauschalen oder Festbeträge, wenn die Richtlinien so gestrickt sind, dass mehr Tatbestände entweder explizit oder implizit ausgeschlossen sind oder dass Nachweisverfahren völlig unverhältnismäßig sind? Was nützen Förderrichtlinien, wenn wir beispielsweise Antragsteller(innen) rigoros aussortieren, die zwar momentan normal verdienen, aber nur befristet beschäftigt sind? Das ist die Realität für viele Menschen in diesem Land. Ich möchte nicht auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung schimpfen. Die meisten Menschen, die Entscheidungen treffen, machen das ehrlichen Herzens und sind in der Hierarchie die kleinsten Kettenglieder. Wir haben aber an vielen Stellen Ermessenspielräume, die nicht ausgenutzt werden. Hierbei herrscht in Sachsen eine Kultur der Angst, eine Fehlentscheidung zu treffen. Es gibt einen massiven Druck, der sich durch alle Ebenen nach unten durchsetzt und am Ende dazu führt, dass sich niemand mehr etwas traut. Hier müssen wir umdenken. Flache Hierarchien unterstützen Dynamik und Entwicklung. Ja, es können auch Fehlentscheidungen getroffen werden. Ich bin mir aber sicher, dass die positiven Entscheidungen durch die guten Effekte, die man damit generiert, diese bei Weitem übersteigen werden. Ich hoffe, dass mit den angekündigten Maßnahmen, die uns unter anderem im Bericht der Strategiekommission Organisation, Personal präsentiert wurden, auch diesem Problem begegnet wird und dass es nicht bei den bloßen Ankündigungen bleibt und auch konkrete Veränderungen erfolgen. Ja, wir müssen über Bürokratieabbau und Selbstverständnis reden. Beides ist nicht nur eine Frage der Effizienz, sondern auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Es sind vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen, selbstständige Bürgerinnen und Bürger, die unter komplizierten, langwierigen Verwaltungsprozessen leiden. Nicht umsonst hatten wir einen Antrag im Landtag eingebracht, Bewilligungsverfahren zu beschleunigen. Dessen Umsetzung hätte zwangsläufig eine Verwaltungsvereinfachung zur Folge gehabt, zur Folge haben müssen. Denn bürokratische Hürden können Zugänge erschweren, verlangsamen administrative Prozesse und behindern Innovation. Verwaltung muss eine Ermöglichungsinstanz sein, nicht nur für die Staatsregierung, um durchzuregieren, sondern auch für die Menschen, die Vereine und die Unternehmen in unserem Land. Dabei müssen wir auch darüber reden, wie Verwaltung Menschen gegenübertritt, die neu in unseren Freistaat kommen, und wie offen Verwaltung für Menschen mit nicht deutschen Biografien ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Partei DIE LINKE setzen wir uns für einen Bürokratieabbau ein, der Chancen schafft, ohne Standards zu untergraben. Wir wollen eine Bürokratie, die den Menschen dient, und nicht umgekehrt. Dafür müssen wir Strukturen ihren aktuellen Aufgaben anpassen, Vorschriften auf ihre Aktualität und Praktikabilität prüfen und Prozesse vereinfachen. Wir sagen klar, dass das nicht der Vorwand sein kann, Schutzvorschriften auszuhöhlen. Darüber hinaus sind wir der Meinung, dass der Bürokratieabbau, wie eben ausgeführt, auch mit einer Stärkung der digitalen Infrastruktur einhergehen muss. Digitale Lösungen können administrative Prozesse vereinfachen und beschleunigen. Durch die Digitalisierung können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in Sachsen von effizienteren Verwaltungsprozessen profitieren. Dazu reicht es aber nicht, immer komplexer gewordene Verwaltungsrichtlinien einfach zu digitalisieren. Es reicht auch nicht, Akten einfach zu digitalisieren. Nein, die Digitalisierung muss der Anlass sein, um Prozesse komplett neu zu strukturieren und zu hinterfragen. Dann klappt das auch mit einer modernen Verwaltung als Standortvorteil für den Freistaat Sachsen. Manchmal sollte man aus der rein ökonomischen Nutzenperspektive heraustreten und nicht nur vom Standortvorteil reden, sondern sich auch vergewissern, wie Verwaltung im Alltag der Menschen wirkt und wie sie ihnen gegenübertritt. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)
