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Martina Jost

AfD 05.07.2023 Sitzungen 7/73

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Antrag ist aus unserer Sicht grundsätzlich zu befürworten. Meine Fraktion wird deshalb diesem Antrag zustimmen und wir hoffen, dass es nicht nur Tinte auf dem Papier bleibt. Rund 2 % der Bevölkerung weisen einen IQ größer als 130 auf. Sie sind damit weit überdurchschnittlich intelligent bzw. hochbegabt. Meine Damen und Herren, wer kennt nicht eine Familie, ist nicht selbst Mutter oder Vater eines Kindes, die nicht in das Schema einer Regelschule hineinpassen? Eltern und Lehrer wissen mit dem Kenntnisstand von heute, dass durchaus eine Hochbegabung vorliegen kann. Seit 15 Jahren gibt es nun die Beratungsstelle für Begabtenförderung. Erreichbar ist sie bis heute nur per EMail. Doch was heißt Hochbegabung? Über wen sprechen wir hier? Noch einmal: Rund 2 % der Bevölkerung weisen einen IQ größer als 130 auf. Schauen wir uns in den sächsischen Schulen um. Aktuell lernen rund 400 000 Schüler an allgemeinbildenden Schulen. Rein rechnerisch wären das 8 000 Schulkinder über alle Klassen hinweg, die hochbegabt sind. Bei den Schulanfängern wären es 800 jedes Jahr. Schauen wir in die Kita, da sind es auch noch mal rein rechnerisch rund 780 Vorschüler jährlich. Insgesamt sind das doch eine Menge Kinder, die wir hierbei in den Blick nehmen müssen, die wir nicht vergessen dürfen. Doch wie viele Kinder werden tatsächlich als hochbegabt erkannt? Wie viele Kinder, Eltern, Pädagogen kann die Beratungsstelle zur Begabtenförderung jedes Jahr beraten und betreuen? Sind die personellen und finanziellen Rahmenbedingungen ausreichend, um den Bedarf zu decken? Wie viele Kinder werden entsprechend ihrer Begabung adäquat gefördert? All diese Fragen bleiben im vorliegenden Antrag unbeantwortet. Unser Änderungsantrag, den ich gleichzeitig einbringe, soll eine inhaltliche Ergänzung sein und das Thema umfänglich beleuchten. Wir erachten es als sehr wichtig, dass Erfahrungen und erste Ergebnisse aus bereits bestehenden Projekten, wie dem Campus Sachsen und „Leistung macht Schule“ offengelegt und diskutiert werden. Mit den bestehenden Strukturen zur Begabtenförderung ist sicherlich ein guter Anfang gemacht, aber wir sehen Lücken, die es zu schließen gilt. Gerade im frühkindlichen Bereich und in der Grundschule brauchen wir mehr Kompetenz in der Fläche. Mit den insgesamt zehn Kompetenzzentren und Konsultationsschulen erreichen wir theoretisch viele, aber noch nicht alle Kinder. Die Landkreise Westsachen und Teile Nordsachsens möchte ich als Beispiele nennen. Für betroffene Eltern, Lehrer und Erzieher sowie Kinder und Jugendliche muss die Beratung erst einmal niederschwellig sein. Manchmal ist es nur eine Frage oder ein kleiner Beratungsbedarf, der dem Einzelnen wichtig ist. Daher wollen wir die Verbesserung des Zugangs und gleichzeitig eine Überprüfung der dafür notwendigen personellen Ressourcen. Da die wenigsten von uns wirklich Erfahrungen im Bereich der Begabungs- und Begabtenförderung besitzen, sollten wir in die Bewertung der aktuellen Situation auch die Betroffenen einbeziehen. Fragen wir doch die Kinder, Eltern, die Lehrer und die Erzieher, wo der Schuh drückt und was unbedingt verbessert werden muss. Sehr geehrte Damen und Herren, Hochbegabung ist nicht nur ein Segen, es kann auch eine Bürde sein, wenn sie nicht erkannt und nicht anerkannt wird. Wir sprechen im Hohen Haus oft über Kinder mit Förderbedarf. Inklusion ist als großes Ziel ausgerufen. Doch genauso wie es für Kinder mit sehr hohen Förderbedarf auch weiterhin auf sie passende Unterstützung geben muss, brauchen hochbegabte Kinder unbedingt ganz individuelle Angebote. Daher bitte ich Sie um Zustimmung zu unseren ergänzenden Änderungsvorschlägen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Nun für die Linksfraktion Frau Abg. Neuhaus-Wartenberg, bitte.

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