Sören Voigt
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wahlen sind das Kernelement der Demokratie. In ihnen wird die Beteiligung der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger als Inhaber der Staatsgewalt am deutlichsten sichtbar. Deshalb ist bei allen Belangen, die mit Wahlen zusammenhängen, besondere Sorgfalt des Gesetzgebers geboten. Jede auch noch so kleine Änderung am Wahlverfahren und am Wahlkreiszuschnitt muss notwendig sein und eine eindeutige Verbesserung mit sich bringen. Damit komme ich gleich zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Herr Kollege Gebhardt, die dort enthaltene fundamentale Änderung durch die Verschiebung des Verhältnisses von Direktmandaten zu Listenplätzen und die Bildung von Mehrpersonenwahlkreisen müsste erhebliche Verbesserungen mit sich bringen, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Bringt sie!) um diesen Anspruch zu erfüllen und Zustimmung zu finden. Sie tut es wieder nicht. Insofern wird das wohl mit Ihrem Gesetz auch dieses Mal nichts werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Gebhardt, der Wunsch war hierbei Vater des Gedankens. Aber in der Anhörung am 11. Mai wurde deutlich betont, dass die Gefahr besteht – wie Sie gesagt haben, werden die Wahlkreise sehr groß –, (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) dass der lokale Bezug von Bürgerinnen und Bürgern zu den Abgeordneten gefährdet wird. Wenn ich die Kreisvorsitzende der LINKEN im Vogtland aus der „Freien Presse“ vom heutigen Tag zitieren darf: „Zu große Wahlkreise sind nicht gut. Oftmals ändern sich die Themen bereits an der Stadtgrenze.“ Hier gibt es eine fundamental unterschiedliche Auffassung zwischen dem, was bei den LINKEN an der Basis diskutiert wird, und dem, was in diesem Gesetz steht. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wir sind eine pluralistische Partei. Da darf man unterschiedlicher Auffassung sein!) Ein zweiter Punkt wurde von den Sachverständigen in der Anhörung angesprochen. Da haben wir wirklich unterschiedliche Auffassungen. Es wurde dargestellt, dass dieses Gesetz eine Schwächung der Landeslisten nach sich ziehen könnte und dass es einen Nachteil bei dem Ziel mit sich bringt, den Anteil der Frauen im Sächsischen Landtag zu stärken. Denn gerade für die kleinen Parteien wäre das der Fall, wenn sie jeweils nur den ersten Platz in ihrem Mehrpersonenwahlkreis durchbekommen. Wenn dann in den regionalen Aufstellungsentscheidungen – eben, weil es oftmals mehr Männer sind – zu einem übergroßen Teil mit Männern besetzt wird, läuft dieses Ziel ins Leere. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Wir sehen: Diese Risiken stehen keinen konkreten Vorteilen gegenüber. Auf vertiefte wahltechnische Auswirkungen und Sonderfälle möchte ich nicht weiter eingehen. Das wird vielleicht der eine oder andere Nachredner noch tun. Die durchaus zweckmäßige Umstellung des Sitzzuteilungsverfahrens ist auch im Gesetzentwurf der Staatsregierung enthalten. Insofern können wir Ihren Antrag insgesamt nur ablehnen. (Marco Böhme, DIE LINKE: Gesetz!) – Ihren Gesetzentwurf. Entschuldigung. Meine Damen und Herren! Damit zum Gesetzentwurf der Staatsregierung in der Form der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Mein erster Dank geht ausdrücklich an die Wahlkreiskommission. Sie hat in ihrem Bericht den notwendigen Handlungsbedarf identifiziert und drei Vorschläge gemacht, wie die Wahlkreiszuschnitte geändert werden könnten. Mir ist es wichtig, darzulegen, warum das zwingend notwendig ist. Wir wissen: Die Bevölkerungszahl in Sachsen geht weiter zurück. Der Trend verläuft jedoch von Region zu Region unterschiedlich und während in den ländlichen Gebieten die Bevölkerungsanzahl sinkt und wir Einwohner verlieren, wächst die Bevölkerung in den Großstädten. Daraus ergeben sich nicht nur Fragen für die Folgen des Lebens in den Landkreisen, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Deswegen ist unser Gesetzentwurf besser!) sondern auch für die Einteilung der Wahlkreise. Der Grundsatz der Gleichheit fordert, dass alle Stimmen das gleiche Gewicht haben sollen. Dafür ist es notwendig, dass in allen Wahlkreisen möglichst gleich viele Wahlberechtigte leben. Durch die Bevölkerungsentwicklung in Sachsen wählen in den ländlichen Gebieten jedoch teilweise erheblich weniger Wähler pro Wahlkreis einen Abgeordneten als in den großen Städten. Das ist im Übrigen auch bei ländlichen Landkreisen so, Herr Kollege Gebhardt. Deshalb ist ein Neuzuschnitt der Wahlkreise in jenen Regionen, in denen die gesetzlichen Werte deutlich über- oder unterschritten werden, unumgänglich. Dass die Staatsregierung in ihrem Entwurf keine der drei Varianten der Wahlkreiskommission umgesetzt hat, darf keinesfalls so verstanden werden, als dass diese Varianten unzweckmäßig waren. Vielmehr hat sich aus den Überlegungen und Darstellungen der Wahlkreiskommission und den Hinweisen in der Anhörung die vorliegende Variante entwickelt. Diese sieht vor, dass die beiden kreisfreien Städte Dresden und Leipzig jeweils einen Wahlkreis dazubekommen. Im Gegenzug verlieren die Landkreise Mittelsachsen und Vogtland jeweils einen Wahlkreis. Im Landkreis Bautzen ändert sich die Zuordnung der Gemeinden zu den Wahlkreisen. Mit diesen Änderungen ist sichergestellt, dass es in diesen Wahlkreisen nun eine zukunftsfähige Regelung gibt. „Zukunftsfähig“ ist im Übrigen auch das Wort gewesen, das von den Sachverständigen in der Anhörung verwendet wurde. Die Staatsregierung hat mit ihrem Gesetzentwurf eine Wahlkreiseinteilung vorgelegt, die nach soziodemografischen Gesichtspunkten zweckmäßig ist und auch die Bevölkerungsentwicklung der nahen Zukunft berücksichtigt. Dafür geht mein Dank im Namen der CDU-Fraktion an die Staatsregierung. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Lieber Kollege Gebhardt! Meine Damen und Herren! Kommen wir zurück zum Sitzzuteilungsverfahren nach d‘Hondt bzw. Sainte-Laguë. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Bei der Aussprache bin ich mir nicht zu 100 % sicher, ich könnte das auch immer nur mit dem sächsischen Dialekt aussprechen. Wir haben das im Koalitionsvertrag beschlossen und diese Regelung knüpft an die Regelung an, die wir für Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte bereits vollzogen haben. Sie hat das Ziel, die Bevorteilung von Parteien allein aufgrund ihres hohen Stimmanteils bzw. die Benachteiligung von Parteien aufgrund von wenigen Stimmen auszuschließen. Wichtig war uns auch, dass mit dem Wahlgesetz erstmals die sorbische Bevölkerung in Sachsen unmittelbar im Gesetz sichtbar wird. Mit einem Änderungsantrag haben wir in der Koalition durchgesetzt, dass in den Wahlkreisen 52 bis 57 zusätzlich zur deutschen Schreibweise auch die offizielle sorbische Bezeichnung der Gemeinden und Wahlkreise nach dem Sorbengesetz aufgeführt wird. Wir folgen damit unserer Verfassung, die uns vorgibt, dass der deutsch-sorbische Charakter des Siedlungsgebiets der sorbischen Volksgruppe zu erhalten ist. (Mirko Schultze, DIE LINKE: Nach 33 Jahren haben Sie es geschafft!) Zum guten Schluss, meine Damen und Herren, wird die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern in unserem Wahlgesetz mit dieser Beschlussempfehlung umgesetzt. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das bringt mich zum Ausgangspunkt meiner Rede zurück. Wir haben mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung das bestmögliche Wahlgesetz, in dem alle Änderungen und Anpassungen abgewogen und gut begründet sind, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Na ja!) vorliegen. Deshalb bitte ich um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Voigt für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion jetzt bitte Herr Ulbrich.
