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Jan Löffler

CDU 05.07.2023 Sitzungen 7/73

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach einer energiegeladenen Debatte sprechen wir jetzt über ein spannendes Thema, nämlich den Motor unserer sächsischen Verwaltung. Der vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Vierten Dienstrechtsänderungsgesetz, der im Wesentlichen Änderungen im Sächsischen Beamtengesetz, im Sächsischen Besoldungsgesetz und im Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz vorsieht, hat den Landtag bereits Ende letzten Jahres erreicht. Die Koalitionsfraktionen haben über den Gesetzentwurf seither intensiv diskutiert und einigen Verbesserungsbedarf festgestellt. An der Stelle möchte ich mich ausdrücklich beim Sächsischen Beamtenbund und der Steuergewerkschaft für den konstruktiven Austausch bedanken. Ich weiß, unsere Beamten haben schon eher auf eine Lösung gewartet; das Ergebnis liegt jetzt aber vor, und ich freue mich, dass wir darüber im Hohen Haus diskutieren. Ich bin davon überzeugt, dass wir den Gesetzentwurf, wie er in der jetzigen Fassung mit dem Änderungsantrag der Koalition zur Beschlussfassung vorliegt, guten Gewissens konsequenterweise grüner Wasserstoff sein muss, und die deshalb erneuerbare Energien einfordern. Ich habe den Eindruck, dass unsere industriellen Unternehmer, egal ob groß oder klein, viel weiter sind als die Debatten hier. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Erwiderung von Staatsminister Dulig. Gibt es seitens der Fraktionen weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit ist die zweite Aktuelle Debatte abgeschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf des Entwurfs dienstrechtlicher Vorschriften – 4. DRÄndG) Gesetzentwurf der Staatsregierung des Haushalts- und Finanzausschusses zur Abstimmung stellen können. Auf Details der Regelungen im Regierungsentwurf würde ich jetzt weniger eingehen; ich denke, der Herr Minister wird dazu etwas sagen. Den Kolleginnen und Kollegen lag dieser Entwurf ja auch schon eine ganze Weile vor. Im Übrigen ist der Gesetzentwurf, so könnte man es auch sagen, eine Materie für beamten- und besoldungsrechtliche Feinschmecker. Vielleicht erscheint es manchmal etwas trocken; gleichwohl betrifft es das Rückgrat der Kernverwaltung des Freistaates. Ich möchte deshalb in gebotener Kürze auf zwei Punkte etwas detaillierter eingehen. Zum einen zeichnen wir mit dem vorliegenden Antrag die Erhöhung der Tarifentgelte zum 1. Dezember 2022 für den Besoldungsbereich nach. Das heißt, die Besoldung der Beamten, Richter und Versorgungsempfänger des Freistaates wird in diesem Maße ebenfalls erhöht. So sehr es vielleicht angesichts der aktuellen Inflationsentwicklung für manche zum jetzigen Zeitpunkt schon wünschenswert gewesen wäre, so ist trotzdem ein Vorgriff in der Beamtenbesoldung auf die noch nicht feststehenden Ergebnisse der im Herbst beginnenden Tarifrunde der Beschäftigten nicht sachgerecht. Deshalb ist das vielleicht ein Wermutstropfen; aber hier ist dies nicht berücksichtigt. Ausdrücklich weise ich darauf hin, dass die Besoldungserhöhungen nicht erst mit dem Inkraftsetzen des Gesetzes ausgezahlt werden, sondern mit Rückhalt der Koalitionsfraktionen schon zum 01.12.2022, selbstverständlich mit dem entsprechenden Vorbehalt des heutigen Gesetzesbeschlusses. Die Zahlungen wurden ab Februar dieses Jahres umgesetzt. Uns war es hierbei ein Anliegen, dass die Beamten nicht länger als für die Umsetzung verwaltungspraktisch erforderlich auf diese Übernahme warten mussten. Zum anderen stellt der Gesetzentwurf die Besoldung im Freistaat auf eine verfassungsgemäße Grundlage. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu Handlungsbedarf aufgezeigt, der jetzt umgesetzt und geheilt wird. Vereinfacht beschrieben hat das Gericht postuliert, dass für eine vierköpfige Familie mit einem Beamten in der untersten Besoldungsgruppe als Alleinverdiener ein Einkommensabstand von mindestens 15 % zu einer Familie in der Grundsicherung mit weiteren Transferleistungen gegeben sein muss. Dem trägt der Regierungsentwurf Rechnung. Uns muss dabei bewusst sein, dass das Alimentationsgefüge durch Besoldungsänderungen auf der einen Seite und Änderungen im Grundsicherungsleistungsniveau auf der anderen Seite ständig im Fluss ist und wir heute schon wissen, dass eine verfassungsgemäße Alimentation dadurch einer laufenden Prüfung bedarf und das Hohe Haus demnächst wieder erreichen wird. Sehr geehrte Damen und Herren! Im Weiteren will ich meine Äußerungen hauptsächlich auf den Änderungsantrag konzentrieren, den die Koalitionsfraktionen eingebracht haben. Wir haben es uns im Koalitionsvertrag zur Aufgabe gemacht, den Beamten zu ermöglichen, sich ohne Nachteile gesetzlich krankenversichern zu können. Normalerweise sind die Inanspruchnahme der Beihilfeberechtigung und die verbleibende Absicherung über eine private Krankenversicherung für Beamte finanziell günstiger als eine gesetzliche Versicherung. Jedoch muss noch eine Person, die bisher – aus welchen Gründen auch immer – gesetzlich versichert geblieben ist, den kompletten Beitrag zu ihrer Krankenversicherung grundsätzlich allein tragen; sie hat keinen Anspruch auf einen Beihilfezuschuss. Der Arbeitgeber – in dem Fall der Freistaat Sachsen als Dienstherr – erstattet, anders als bei angestellten Beschäftigten, keine Arbeitgeberanteile. Diese unausgewogene Belastung – da sind wir uns mit den Kollegen der SPD einig geworden – galt es abzustellen. Mit der Einführung des neuen Artikels 80 a in das Sächsische Besoldungsgesetz soll künftig auf Antrag (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe in Höhe der Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung gewährt werden. Diese Möglichkeit wird auch für berücksichtigungsfähige Angehörige entsprechend Beachtung finden. Ich bin überzeugt, dass diese Lösung den Erwartungen, die viele Beamte aus der Vereinbarung im Koalitionsvertrag abgeleitet haben, durchaus gerecht wird. Gerade für Neueinsteiger stellt diese neue Wahlmöglichkeit eine echte Verbesserung dar. Bei der Umsetzung einer verfassungsgemäßen Alimentation haben wir im parlamentarischen Verfahren den Regierungsentwurf entsprechend erneut bearbeitet. Dieser sah zur Umsetzung des 15-prozentigen Abstandsgebots eine Erhöhung der Beihilfe für Beamte und deren Angehörige bis auf 100 % vor. Das parlamentarische Verfahren hat ergeben, dass in diesen Fällen der Zugang zu privaten Krankenversicherungen verschlossen bliebe; deshalb sollen nunmehr die Beihilfesätze auf maximal 90 % erhöht werden. Damit bleibt die Möglichkeit einer ergänzenden Absicherung der Beihilfeempfänger über Beihilfeergänzungstarife und Zusatzversicherungen weiter gewahrt. Zudem ist damit eine Einbindung der Beihilfeberechtigten in die anstehende Digitalisierung des Gesundheitswesens über die privaten Krankenversicherungen möglich. Die Begrenzung der Erhöhung der Beihilfesätze wird jedoch nicht zulasten der entsprechenden Beamten erfolgen, sondern sie wird durch einen steuerfreien Zuschuss zur privaten Krankenversicherung letztendlich kompensiert. Schließlich haben wir uns als CDU auch dafür starkgemacht, dass im Hinblick auf die amtsangemessene Alimentation nicht nur diejenigen Beamten eine Nachzahlung erhalten, welche einen entsprechenden Anspruch geltend gemacht haben, sondern wir werden die entsprechenden Anpassungen für alle berechtigten Personen ab dem Jahr 2020 – das ist das Jahr, in dem das Bundesverfassungsgericht den Handlungsbedarf entsprechend festgestellt hat – nachzeichnen. Das ist zwar rechtlich nicht zwingend, aber für uns ist das ein Gebot der politischen Opportunität. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Unsere Mitarbeiter sollen ihrem Dienstherrn vertrauen können und nicht regelmäßig vorsorglich dazu getrieben werden, Einsprüche gegen ihre Bezügemitteilungen zu erheben. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alles in allem haben die Erörterungen nach nunmehr einem halben Jahr einen Gesetzentwurf entstehen lassen, der sehr abgewogen die verschiedenen Belange berücksichtigt. Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, wie er Ihnen vorliegt. Danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Löffler sprach für die CDU-Fraktion. Ich übergebe nun das Wort an die AfD-Fraktion, an Herrn Kollegen Barth. Bitte schön, Herr Kollege.

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