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41. Sitzung (WP7)

21.12.2021 · 194 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (65)CDU (25)Die Linke (22)SPD (20)GRÜNE (17)

Dr. Matthias Rößler

Meine sehr verehrten 7. Sächsischen Landtags. Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Petzold, Herr Hütter, Herr Voigt, Herr Dornau und Herr Kirste. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor, und folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 6 und 7 sowie 10 bis 13 festgelegt: CDU 90 Minuten, AfD 66 Minuten, DIE LINKE 42 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 36 Minuten, SPD 30 Minuten, Staatsregierung 60 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit je fraktionslosen Abgeordneten beträgt 6 Minuten und kann auf die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung nach Bedarf verteilt werden. Es wurde jedoch angezeigt, dass kein Redebedarf besteht. Ein als dringlich bezeichneter Antrag der Fraktion AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/8442 mit dem Titel vor: „Die Versammlungsfreiheit muss wiederhergestellt werden!“ Der Landtag hat die Möglichkeit, gemäß § 53 Abs. 3 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit des vorliegenden Antrags festzustellen. Der Antrag müsste in diesem Fall noch in dieser Sitzung abschließend behandelt werden. Voraussetzung für eine Dringlichkeitserklärung ist, dass im üblichen Verfahren eine rechtzeitige Entscheidung des Landtags über den Antrag nicht mehr erreichbar ist. Ich bitte deshalb um die Begründung der Dringlichkeit. Bitte, Herr Kollege Zwerg.

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Vielen Dank. Herr Präsident! Werte Abgeordnete! „Die Versammlungsfreiheit muss wiederhergestellt werden!“ ist der Titel unseres Dringlichen Antrags, und ich komme zur Begründung: Am 19. November 2021 wurde durch den Erlass der Sächsischen CoronaNotverordnung eine weitestgehende Einschränkung der Versammlungsfreiheit angeordnet. Dies stellt eine Einschränkung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit gemäß Artikel 8 Grundgesetz und Artikel 23 der Sächsischen Verfassung dar. Ungeachtet dessen kam es seither zu einer Vielzahl von Versammlungen, Demonstrationen, Kundgebungen und Protesten in Sachsen gegen die Corona-Politik der Staatsregierung. Die Regelung des § 7 Sächsische Corona-Notverordnung hat sich medizinisch als völlig untauglich erwiesen. Ihr Zweck besteht vielmehr darin, das legitime Bedürfnis der Bürger, sich zu den Grundrechtseinschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Politik und einer drohenden Impfpflicht zu äußern, zu beschränken. (Zurufe von den LINKEN) Die jüngsten Änderungen der Sächsischen Corona-Notverordnung, in Kraft getreten am 13. Dezember 2021, haben diese Entwicklung ignoriert. Die gesellschaftliche Tragweite eines faktischen Versammlungsverbots und seine Auswirkungen auf die Bevölkerung in Sachsen sind ganz erheblich. Die Regelung des § 7 der Sächsischen CoronaNotverordnung trägt zur Spaltung der Gesellschaft und zur Gefährdung des inneren Friedens im Freistaat bei. Die Durchsetzung der unverhältnismäßigen Beschränkungen mit Zwangsmitteln führt zur Kriminalisierung der Bürger und zu ihrer Abwendung vom Staat. (Zurufe von den LINKEN) Es ist mit Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit bei Bürgern und Polizisten zu rechnen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Diese Konflikte werden somit auch auf dem Rücken der Beamten der Polizei ausgetragen, die für die Ursachen keine Verantwortung trägt. (Zuruf von der CDU: Dringlichkeit! – Zurufe von den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN)

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Dr. Matthias Rößler

Sie müssen sich zur Dringlichkeit äußern, Herr Kollege.

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Ja, das soll diese begründen. Genau. (Unruhe) Ferner hat der Bundestag am 10. Dezember eine Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal ab dem 15. März 2022 beschlossen. Eine Erweiterung der Impfpflicht auf andere Berufsgruppen bzw. der Allgemeinheit wird nun nicht mehr ausgeschlossen. Eine allgemeine Impfpflicht wurde seitens der Politik im Bund und im Land bislang jedoch kategorisch ausgeschlossen. Seit Mai 2020 behauptet die Politik im Freistaat, dass in Deutschland niemand gegen seinen Willen geimpft werde. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE – Zurufe von der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Anderslautende Behauptungen seien Unfug, absurd und bösartig. (Starke Unruhe)

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Selbst Anfang Dezember 2021 war zu vernehmen, niemand bekomme gegen seinen Willen eine Nadel in den Arm (Starke Unruhe) und zugleich scheinheilig einen Unterschied zwischen Zwang und – –

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Dr. Matthias Rößler

Jetzt ist die Redezeit abgelaufen.

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Redezeit abgelaufen? – Ich hoffe, das hat gereicht. Vielen Dank.

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Dr. Matthias Rößler

Ich kann noch einmal darauf hinweisen: Es geht um die Dringlichkeit des Antrages, darum, warum er in dem zur Verfügung stehenden parlamentarischen Zeitfenster nicht eingebracht werden konnte. – Jetzt bitte ich die Fraktionen um Stellungnahme. Herr Kollege Lippmann für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist vollkommen klar: Das Versammlungsrecht ist ein hohes Gut und eines der elementaren Grundrechte unserer freiheitlichen Demokratie. Die Einschränkungen sind derzeit für alle schmerzhaft, aber pandemiebedingt zu Teilen notwendig. Gleichwohl ist sicherlich eine Debatte über den Fortbestand von gravierenden Grundrechtseinschränkungen notwendig. Dafür aber bedarf es dieses Antrags, der hier eingebracht wurde, nicht, und vor allen Dingen ist dieser Antrag nicht dringlich. Die Dringlichkeit des Antrages liegt vor – der Präsident hat es erläutert –, wenn im regulären Verfahren eine rechtzeitige Entscheidung nicht herbeigeführt werden kann. Nun kann man darüber streiten, ob eine rechtzeitige Entscheidung noch herbeigeführt werden könnte; denn das setzt an der Frage an, was hier eigentlich zu entscheiden ist. Sie sind gerade in der Ausführung der Dringlichkeit keinen Millimeter darauf eingegangen, was eigentlich damit erreicht werden soll, und in allgemeinen Erwägungen zur Impfpflicht geistig erschöpfend stehen geblieben. Aber wenn man sich die Frage stellt, ob es rechtzeitig möglich gewesen wäre, den Antrag einzureichen, dann muss man das bejahen, und nur das ist der mögliche Anknüpfungspunkt für die Dringlichkeit nach der Geschäftsordnung. Die Frist für die Einreichung dieses Antrags zu diesem Plenum wäre der 13. Dezember, 12 Uhr, gewesen. Zu diesem Zeitpunkt lag Ihnen die aktuelle Corona-SchutzVerordnung bereits vor. Sie war sogar schon in Kraft getreten. Sie hätten also diesen Antrag regulär einreichen können. Das beweist schon, dass der Antrag nicht dringlich ist, weil er die Voraussetzungen nach der Geschäftsordnung nicht erfüllt. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit solch schlechten Geschäftsordnungstricks beweisen Sie übrigens, dass Ihnen das Anliegen gar nichts wert ist. Sie tun der Versammlungsfreiheit keinen Gefallen und erweisen dem Anliegen sogar einen Bärendienst. Ich fasse es einmal zusammen: Die Diktatur ist so gravierend, dass wir leider die Frist vergessen haben, uns dagegenzustellen. Deshalb müssen wir jetzt einen untauglichen Dringlichen Antrag bemühen. Guten Morgen! Aufwachen! Lesen Sie doch mal die Geschäftsordnung; dann würden wir uns solchen Klimbim wie heute ersparen. Das wäre für dieses Hohe Haus übrigens wesentlich sinnvoller. Was aber vor allem noch zu der Fraktion AfD, zum Versammlungsrecht und zur Regeltreue, die Sie bei der Geschäftsordnung auch nicht aufweisen, zu sagen ist, ist Folgendes: Sie verhalten sich zu Regeln, Recht und Gesetz ja so, wie Sie es gerade brauchen. (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Was ist von einer Fraktion eigentlich zu erwarten, deren Landtagsvizepräsident sich am Sonntag, Seite an Seite mit Rechtsextremen Rechtsbruch begehend, auf illegalen Versammlungen aufgehalten hat? (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung –

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Jörg Urban AfD

Selbst zur Dringlichkeit?) Das zeigt Ihr Verhältnis zur Versammlungsfreiheit, und das hat dem Ansehen des Landtags geschadet. (Oh-Rufe bei der AfD – Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD – Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Das einzig Dringliche wäre, dass Herr Wendt als Landtagsvizepräsident sich gegenüber der Öffentlichkeit und dem Parlament erklärt. (Zuruf von der AfD –

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Herr Lippmann, zur Dringlichkeit!)

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Dr. Matthias Rößler

Die Dringlichkeit, Herr Kollege!

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Valentin Lippmann GRÜNE

Dieser Antrag ist nicht dringlich. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen? – Ja, das sehe ich. Herr Kollege Böhme für die Fraktion DIE LINKE am Mikrofon 1. Bitte schön.

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Marco Böhme Die Linke

Vielen Dank, Herr Präsident! Auch wir können die Dringlichkeit hier nicht feststellen. Das Versammlungsrecht ist ein hohes Gut, und für ihre Interessen und Bedürfnisse müssen die Menschen zu jeder Zeit auf die Straße gehen können, auch in einer Pandemie. (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Wir denken, genau das ist derzeit auch möglich. Dieses Recht besteht auch ohne Ihren dringlichen Antrag. Es ist nicht so, dass ein Versammlungsverbot in Sachsen in Gänze gilt, so wie es Ihr Antrag hier suggeriert. Seit über einem Monat gilt die Regel, die hier angesprochen wurde, dass pro Kundgebung nur noch zehn Personen zulässig sind. (Zuruf von der AfD –

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Dr. Rolf Weigand AfD

Schwachsinn, das wissen Sie selbst!) Von diesen Kundgebungen können es mehrere in einer Stadt geben. Seit über einem Monat hätten Sie hier einen Antrag, in dem Sie genau dieses Problem thematisieren, vorlegen und dieses wichtige Anliegen auf die Tagesordnung setzen können. Wir als Fraktionen können maximal zwei Anträge und eine Aktuelle Debatte auf das Plenum setzen. Insofern ist alles, was wir heute und morgen hier behandeln, dringlich. Ich kann Ihnen noch einmal aufzählen, was Ihre Prioritäten für das heutige und morgige Plenum sind. Das war zum Einen eine Aktuelle Debatte zum drohenden Blackout durch erneuerbare Energien – das finden Sie gerade dringlich –, oder zum anderen der Antrag „Grenzen sichern – illegale Einreisende abwehren“ oder der Antrag „Russlandsanktionen abwenden“. Das sind Ihre Prioritäten für dieses Plenum gewesen. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Ja!) Das heißt, trotz der angeblichen Dringlichkeit, die Sie hier herbeibeschwören, haben Sie diesen Antrag nicht auf die Tagesordnung gesetzt, seit letzte Woche Präsidiumssitzung war. Seit einem Monat ist klar, dass diese Regelungen gelten, und auch davor war klar, dass sie kommen werden. Sie haben auch nicht in den Sonderausschüssen – zwei gab es in dieser Zeit – darüber diskutiert oder beantragt, dass es zu kritisieren sei, dass das Versammlungsrecht eingeschränkt wird – im Gegensatz zu meiner Fraktion. Wir haben das debattiert und angesprochen. Sie haben das wieder verschlafen. Ein Antrag wird nicht dringlich, nur weil Sie ihn dringlich nennen, sondern er wird nur dringlich, wenn seit letzter Woche – Präsidiumssitzung – bis heute irgendwelche neuen Erkenntnisse oder Ereignisse entstanden sind. Das ist eben hier nicht der Fall. Sie wollen also nichts Tagesordnungspunkt Wahl der Sächsischen gemäß § 16 des Sächsischen Drucksache 7/8214, Wahlvorschlag Drucksache 7/8385, Beschlussempfehlung Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Amtszeit von Herrn Schurig, unserem jetzigen und langjährigen Datenschutzbeauftragten, endet am 31. Dezember 2021. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei Ihnen, sehr geehrter Herr Schurig, sehr herzlich für die geleistete Arbeit zu bedanken. Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute und bitte Sie, zu mir nach vorn zu kommen. Dringliches besprechen, sondern nur mehr Aufmerksamkeit. Dabei machen wir nicht mit und lehnen das ab. (Beifall bei den LINKEN und der SPD – Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD – André Wendt, AfD, steht am Mikrofon.)

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Dr. Matthias Rößler

Gibt es jetzt noch weitere Wortmeldungen bezüglich der Dringlichkeit dieses in Rede stehenden Antrags? – Das kann ich nicht feststellen. – Oh, Entschuldigung. Sie möchten zur Dringlichkeit des Antrags sprechen, Herr Kollege Wendt? Das, Kollege Wendt, ist keine Aussprache. Was ist Ihr Begehr?

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André Wendt AfD

Herr Präsident, ich möchte gern gemäß § 92 unserer Geschäftsordnung eine persönliche Erklärung abgeben.

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Dr. Matthias Rößler

Wir sind gerade dabei, über die Dringlichkeit des Antrags zu befinden. Jetzt ist die große Frage, ob unsere Geschäftsordnung eine persönliche Erklärung hergibt. (Unruhe) Es ist keine Aussprache, und deshalb gibt es natürlich auch keine persönliche Erklärung. Hier geht es jetzt um die Dringlichkeit dieses Antrags, Kollege Wendt. Darum kann ich Ihr Begehren nicht zulassen. Gibt es weitere Äußerungen zur Dringlichkeit des Antrags? – Das kann ich nicht feststellen. Damit geht es jetzt um die Abstimmung darüber, ob Sie die Dringlichkeit bejahen oder nicht. Wer für die Dringlichkeit ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Dringlichkeit dieses Antrags abgelehnt. Ich sehe jetzt keine weiteren Änderungsvorschläge für oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung Ich rufe auf Datenschutzbeauftragten Datenschutzdurchführungsgesetzes der Staatsregierung des Innenausschusses (Präsident Dr. Matthias Rößler bedankt sich bei Herrn Schurig – Stehende Ovationen bei allen Fraktionen und der Staatsregierung – Christian Hartmann, CDU, läuft Herrn Schurig hinterher und überreicht ihm außerhalb des Plenarsaals einen Blumenstrauß – Heiterkeit)

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Dr. Matthias Rößler

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht weiter, es geht immer weiter. (Beifall und Heiterkeit bei den LINKEN und der SPD) Der Landtag wählt nun gemäß § 16 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes mit der Mehrheit seiner Mitglieder die Sächsische Datenschutzbeauftragte für eine Amtszeit von sechs Jahren. Nach § 69 Satz 2 der Geschäftsordnung findet die Wahl ohne Aussprache und in geheimer Abstimmung statt. Zur Wahl vorgeschlagen ist Frau Dr. Juliane Hundert. Meine Damen und Herren, bevor ich gleich die Wahlkommission berufe, möchte ich um die empfohlene Einhaltung der Abstände auf dem Weg in die Wahlkabinen und zur Wahlhandlung bitten. Unsere Zielstellung ist es weiterhin, die Gefahr einer Infektion mit Corona zu verhindern. Aufgrund der zur Einhaltung der Mindestabstände nach wie vor bestehenden Aufteilung der Plätze im Plenarsaal sind die Wahlkabinen – Sie kennen das schon – in der Lobby aufgebaut. Der Leiter der Wahlkommission wird den Namensaufruf ebenfalls außerhalb des Saals an einem Standort vornehmen, von welchem er gleichzeitig das Geschehen sowohl im Plenarsaal als auch an den Wahlkabinen und an den Urnen überblicken kann. Der Namensaufruf soll so erfolgen, dass ein Gedränge bei der Stimmabgabe vermieden wird und es uns allen möglich ist, die gebotenen Mindestabstände einzuhalten. Aber das werden wir mit hoher Disziplin auch schaffen. Nach diesen Hinweisen rufe ich jetzt zur Durchführung der Wahl die Wahlkommission mit den folgenden Mitgliedern des Landtags auf: Herrn Jan Hippold als Leiter, Herrn Holger Hentschel, Herrn Nico Brünler, Herrn Dr. Daniel Gerber und Herrn Albrecht Pallas. Ich bitte die Wahlkommission, sich zusammenzusetzen. Die Auszählung wird außerhalb des Plenarsaal in Saal 3 erfolgen. Damit es nach der Wahlhandlung zu keiner längeren Pause kommt, schlage ich Ihnen vor, nach der Stimmabgabe wieder in die Tagesordnung einzutreten und mit dem Tagesordnungspunkt 2 fortzufahren. Das Wahlergebnis wird später umgehend bekannt gegeben. Tagesordnungspunkt Bericht der Staatsregierung Ich übergebe das Wort – in der bekannten Reihenfolge – zunächst an Frau Staatsministerin Köpping und anschließend an Herrn Staatsminister Schmidt. Bitte, Frau Kollegin Köpping. Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort.

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Petra Köpping

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! 21 Monate ist es her, seitdem uns Corona überrannt und überrollt hat. Wir befinden uns in der vierten Welle. Ich möchte Folgendes ganz deutlich sagen: An dieser Stelle danke ich ganz herzlich den Menschen, die sich auch nach so einer langen Zeit an alle unsere Maßnahmen Ich bitte jetzt den Leiter der Wahlkommission, Jan Hippold, nach vorn. Frau Holley wartet im Foyer. Das ist der berühmte Platz, wo man als Leiter der Wahlkommission alles im Blick hat. Dort wird jetzt gleich unser Kollege Hippold als Leiter der Wahlkommission amtieren.

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Jan Hippold CDU

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich werde Sie jetzt in alphabetischer Reihenfolge aufrufen. Sie erhalten im Foyer Ihren Stimmschein, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache die Kandidatin zur Wahl des Sächsischen Datenschutzbeauftragten aufgeführt ist. Sie können sich durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Wenn die Kandidatin die notwendige Anzahl an Jastimmen hat, ist sie gewählt. Ich möchte an dieser Stelle noch einen freundlichen Hinweis der Wahlkommission anbringen: Es wäre sehr schön, wenn Sie den Stimmzettel nur einmal falten. Das macht es uns bei der Auszählung deutlich leichter. Wir beginnen jetzt mit der Wahl und ich beginne mit dem Buchstaben A. (Namensaufruf – Wahlhandlung) Befindet sich ein Abgeordneter im Raum, dessen Namen ich nicht aufgerufen habe? – Damit ist der Namensaufruf abgeschlossen.

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Dr. Matthias Rößler

Ich möchte jetzt noch einmal folgende Frage stellen: Befinden sich Abgeordnete im Saal, die noch nicht abgestimmt haben? – Ich sehe und höre niemanden. Die Wahlhandlung ist damit abgeschlossen. Die Mitglieder der Wahlkommission beginnen mit der Auszählung, wie bereits angekündigt, im Saal 3. Ich unterbreche den Tagesordnungspunkt 1. Wir fahren mit dem Tagesordnungspunkt 2 fort. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf zur Corona-Pandemie und Regeln halten. Das ist wirklich eine großartige Leistung! Jeder hat auf seinem Platz sein Päckchen zu tragen. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Wir müssen aber auch konstatieren, dass die Menschen erschöpft sind und das Wort „Corona“ gern nicht mehr erwähnen würden. Ich möchte das auch nicht mehr, um das einmal ganz deutlich zu sagen. Es bleibt uns aber nichts anderes übrig, als in der Situation zu leben. Deswegen möchte ich gern auf die allgemeine aktuelle Lage eingehen. Es ist wichtig, dass man sieht, wie sich Sachsen im Moment mit Corona entwickelt, wie die Inzidenzen im Moment aussehen, wie stark unsere Krankenhäuser belegt sind, wie wir impfen, aber auch, wie viele Menschen an und mit Corona verstorben sind. Wir haben momentan im Bund eine Inzidenz von 306,4. Sachsen hat eine Inzidenz von 662,1. Das heißt, dass wir nach wie vor weit über dem Bundesdurchschnitt liegen und leider bundesweit noch immer den zweiten Platz einnehmen, was die Inzidenz betrifft. Erfreulich ist, dass wir mittlerweile keinen Landkreis mehr haben, der eine Inzidenz von über 1 000 hat. Wir haben aber eben auch noch Landkreise mit einer Inzidenz von knapp unter 1 000. Die niedrigste Inzidenz hat momentan die Stadt Leipzig mit 388,8. Ich möchte den Blick auf unsere Krankenhäuser richten. Wir haben immer noch 1 644 Patientinnen und Patienten, die auf den Normalstationen in den Krankenhäusern liegen. 598 Patientinnen und Patienten liegen auf der sogenannten ITS, also Intensivstationen. Das sind riesige Zahlen. Wir haben deswegen in den vergangenen Wochen 34 Patientinnen und Patienten über das Kleeblattsystem verlegen müssen. Diese Verlegungen sind zunächst abgeschlossen. Trotzdem überlegen wir, ob wir vor Weihnachten noch einmal Patientinnen und Patienten in andere Bundesländer verlegen, um die bestmögliche Behandlung für jeden, der einen Intensivplatz braucht, gewährleisten zu können. Dafür möchte ich auch einmal an dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön, auch an die anderen Bundesländer, die unsere Patientinnen und Patienten aufnehmen, aussprechen. Auch dort ist das Personal über diese lange Zeit erschöpft – dafür ein ganz herzliches Dankeschön aus Sachsen! (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Blicken wir einmal auf die Inzidenzen: Wir sind am 29. November 2021 – ich rede von der vierten Welle – mit einer Inzidenz von 1 284,4 gestartet, um das noch einmal aufzuzeigen und zu sagen, wie unsere Maßnahmen wirken. Es wurde immer wieder die Frage gestellt, ob es überhaupt Sinn macht, mit einer Corona-Schutz-Verordnung Maßnahmen festzulegen, die natürlich Einschränkungen im Alltag bedeuten, die natürlich für manche Existenzfragen aufwerfen und für den Einzelnen wirklich schwierige Zeiten bedeuten. Ja, diese Maßnahmen wirken. Ich habe vorhin die Inzidenz genannt, die wir heute haben: 662,1. In den Krankenhäusern hatten wir am 18. November bei den ITS-Betten eine Belegung von 369 Betten und heute, auch das habe ich gesagt, von 598. Warum sage ich das? Wer sich ein Stück weit an unsere letzte Corona-SchutzVerordnung erinnert, weiß, dass wir die sogenannte Überlastungs- bzw. Vorwarnstufe besprochen haben, und der erinnert sich auch daran, dass wir bei der Vorwarnstufe bei den Intensivbetten eine Bettenkapazität in Höhe von 210 und bei Überlastung von 420 hatten. Heute, ich betone es noch einmal, liegen wir bei 598. Daran sieht man, dass wir noch weit weg von den von uns selbst gesetzten Stufen sind. Wir hatten festgelegt, dass wir eben nicht nur über die Inzidenzen, sondern auch über die Auslastungen in unseren Krankenhäusern sprechen wollen. Corona bedeutet aber nicht nur den Tod. In Sachsen, auch das möchte ich immer wieder sagen, sind bereits über 12 000 Menschen an oder mit Corona verstorben. Corona bedeutet eben auch Long-Covid. Mit Blick darauf sind unsere Krankenhäuser auch sehr schnell gewesen. So habe ich zum Beispiel in unserem Sächsischen Krankenhaus Altscherbitz die erste Therapie vorgefunden, wie man Long-Covid-Patienten unterstützen und behandeln kann. Für den einen oder anderen, der vielleicht sogar nur leicht erkrankt war, bedeutet Long-Covid, dass er sehr lange mit dieser Krankheit zu tun hat. Manche wissen bis heute nicht, wann diese Erkrankung ausgeheilt ist. Ende Mai haben wir im Rahmen unserer vorhandenen Kapazitäten mit diesen Therapien begonnen. Wir haben mittlerweile auch schon 45 Menschen, überwiegend jüngere, die an Long-Covid erkrankt sind, behandelt. Dafür möchte ich auch ein herzliches Dankeschön an Altscherbitz aussprechen. Long-Covid wird ein großes Problem für die Perspektive sein, sodass viele Behandlungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Kliniken angewandt werden müssen. Nun komme ich zum Thema Impfen. Wir liegen momentan bei einem Impfstand von 59,6 %. Es ist nach wie vor bundesweit der letzte Platz. Trotzdem ein herzliches Dankeschön an alle diejenigen, die sich trotz mancher schwieriger Umstände impfen lassen haben. Schwierige Umstände können sein, dass man zum Beispiel Wartezeiten in Kauf nehmen musste. Ich habe Ihnen vorhin gesagt, dass bereits 21 Monate mit Corona vergangen sind. Seit dem Ende des letzten Jahres können wir impfen. Wir müssen feststellen, dass Impfzentren aufgebaut werden mussten, Warteschlagen entstanden sind, auch jetzt, in der vierten Welle. Trotzdem sind 59,6 % der Menschen in Sachsen impfen gegangen. Wir haben 24,9 % Menschen auch schon geboostert. Hierzu kann man ebenfalls sagen, dass wir, bevor wir mit dem Boostern am 1. November richtig begonnen haben, mit 33 982 Impfungen pro Woche gestartet sind. Das war der Stand, den wir hatten. Sie erinnern sich auch an die Entscheidung, dass wir zu diesem Zeitpunkt gesagt haben, dass man dafür keine zusätzlichen Impfzentren braucht. Heute, das ist der Stand der letzten Woche, haben wir 270 000 Menschen pro Woche geimpft. Es ist wirklich ein hervorragendes Ergebnis. Das ist eine riesige Leistung, sowohl für unsere Arztpraxen als auch für die Impfzentren, die aufgebaut wurden, die Krankenhäuser, die ebenfalls impfen, und auch für diejenigen, die sich für das Impfen vorbereiten. Das sind unsere Apotheker, Zahnärzte und Tierärzte. Es ist ein gutes Zeichen, dass jeder, der sich impfen lassen möchte, zum Impfen gehen kann. Wir haben unsere staatlichen Angebote auf 20 000 Impfungen pro Tag vorbereitet und diese werden bis Weihnachten auch aufgebaut, sowohl mit unseren Impfstellen und Impfzentren als auch mit den mobilen Teams. Wir hatten bei den mobilen Teams Ende Oktober, wer sich erinnert, eine Kapazität von circa 3 000 Impfungen pro Woche. Nicht einmal diese wurden ausgeschöpft. Mittlerweile sind es 270 000 Impfungen, die wir pro Woche durchführen. Ich freue mich, dass die Ärzteschaft so viel Fahrt beim Thema Impfen aufgenommen hat. Ich meine nicht nur die Ärztin oder den Arzt, sondern auch das medizinische Personal und die Kommunen, die in diesen Bereichen vorbereiten und unterstützen. Dafür möchte ich auch ein herzliches Dankeschön aussprechen. Vor 14 Tagen haben wir noch gelächelt, als die Ärztekammer sagte, wir werden 200 000 Menschen pro Woche impfen. Das haben sie erreicht. Dafür ein riesiges Dankeschön! Das machen sie nämlich zusätzlich zu ihren sonst zu erbringenden Leistungen. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Ich freue mich auch, dass immer mehr Krankenhäuser impfen. Sie impfen eben nicht nur das Personal, sondern auch Patientinnen und Patienten und natürlich Menschen, die in die Krankenhäuser zu den Impfstellen kommen, um sich impfen lassen. Vergangenes Wochenende habe ich mir ein Krankenhaus in Borna angeschaut, welches die Impfungen sehr aktiv und gut konzeptioniert vorbereitet und durchführt. Dort impfen Orthopäden und andere Ärzte, die am Wochenende nicht operieren. Das ist eine großartige Leistung, genauso wie die Leistung der Betriebsärzte. Bei den Betriebsärzten hat es ein wenig gedauert, bis die Fahrt aufgenommen wurde. Mittlerweile läuft das. Ich konnte mich bei VW, BMW und Porsche informieren. Das sind alles Unternehmen, die sehr aktiv sind, um auch die Menschen in den Betrieben und Unternehmen zu impfen. Dafür ein großes Dankeschön. Das ist nicht ihre ursprüngliche Aufgabe. Nicht zuletzt möchte ich die kommunalen Möglichkeiten erwähnen. Wir, der Freistaat, haben die Möglichkeit geschaffen, dass auch die Landkreise und kreisfreien Städte mit einem eigenen Budget Impfungen vorbereiten können. Dazu sollen sie eine Verwaltungsvereinbarung mit uns vorbereiten und abschließen. Das haben mittlerweile acht von dreizehn Gebietskörperschaften getan. Das heißt, auch die Landkreise und kreisfreien Städte, die bisher angerufen und gesagt haben, schickt uns Impfteams vorbei, können jetzt eigene Initiativen ergreifen. Wir sehen das in Leipzig, wir sehen das in Dresden, wo teilweise in Locations geimpft wird, die auch sehr attraktiv sind, wo niemand im Freien stehen und frieren muss. Auch dafür ein großes Dankeschön. Das Impfen unserer Kinder: Wir haben die Empfehlung der STIKO und der SIKO für die Kinder von fünf bis elf Jahren, dass Kinder mit Vorerkrankungen vorrangig geimpft werden können. Auch das ist vergangene Woche bei uns – früher als in anderen Bundesländern – bereits angelaufen. Die Impfungen laufen zwar etwas verzögert, weil der Impfstoff natürlich nicht ganz so schnell kommt, wie das manch einer erwartet, aber sie kommen. Auch hier sind die Eltern sehr verantwortungsbewusst, erkundigen sich, informieren sich bei den Ärztinnen und Ärzten. Dafür ein großes Dankeschön an unsere Kinderärztinnen und Kinderärzte, die wir dort vorrangig einsetzen, damit die Eltern die Beratung bekommen, die notwendig ist, wenn sie ihr Kind impfen lassen wollen. Wir haben ein staatliches Ergänzungsangebot für das Impfen von Kindern in Dresden, Leipzig und Chemnitz gemacht, wo bereits vergangenes Wochenende die Impfungen stattgefunden haben; und wir haben auch 20 Kinderkliniken, die in Sachsen mitimpfen, und können damit in allen Landkreisen und kreisfreien Städten auch Kinderimpfungen anbieten. Selbstverständlich impfen auch unsere Kinderärztinnen und Kinderärzte. Davon haben wir 277 Praxen, wo auch ein großer Teil mit impft. Wir werden auch während der Ferienzeit vom 27.12.2021 bis zum 30.12.2021 in Dresden, Leipzig, Chemnitz und Löbau Kinder impfen. Dann ist Ferienzeit, man kann gemeinsam mit dem Kind hingehen, um sich die Impfung erklären zu lassen und auch durchzuführen. Wir werden die Nachfragen beobachten. Sollten die Angebote, die wir momentan haben, nicht ausreichen, werden wir auch die Impfangebote für Kinder erweitern. Omikron: Das Schlagwort ist jetzt in aller Munde. Der eine oder andere nimmt das noch nicht ganz ernst. Wir haben zurzeit in Sachsen zwei bestätigte Fälle und 21 Verdachtsfälle. Das heißt, auch hier nehmen die Zahlen immer mehr zu. Das heißt, auch hier haben wir eine Entwicklung zu verzeichnen. Wenn wir davon ausgehen müssen, dass Omikron dreimal ansteckender als die Delta-Variante ist, heißt das, dass wir uns darauf vorbereiten müssen, ob mir das gefällt oder nicht. Ich muss mich darauf vorbereiten. Das bedeutet, dass wir an dieser Stelle auch alle Menschen, die in Sachsen leben, noch einmal bitten, wirklich vorsichtig zu bleiben, Abstand zu halten. Wenn man andere Menschen besucht, soll man Vorsorge betreiben und sich zum Beispiel auch testen lassen. Das kann man selbst machen, egal ob man geimpft ist oder nicht, sodass man diejenigen, die man besucht, weil man sie mag, weil man sie gernhat, auch schützen kann. Wir warten weiterhin darauf, dass zum Boostern von der STIKO eine Empfehlung kommt, dass es schon ab dem dritten Monat nach der zweiten Impfung stattfinden kann. Ich weiß nicht, ob sie heute oder morgen herauskommt; vielleicht ist sie auch schon draußen. Ich schaue noch einmal. Auch darauf werden wir unsere Impfstellen vorbereiten, damit wir dort diese Impfungen auch ab dem dritten Monat anbieten können. An den Ausführungen sehen Sie, wie dynamisch die Entwicklung in diesem Bereich ist. Dinge, die durch die Wissenschaft erforscht werden, können sich verändern. Diese Veränderungen müssen auch in unseren Maßnahmen Widerhall finden. Deswegen finde ich es ungerecht, wenn man sagt, dass wir nicht genau wissen, was in den nächsten drei Wochen passieren wird. Das wissen wir manchmal nicht, weil die Wissenschaft neue Erkenntnisse hat. Auch der sogenannte Novavax-Impfstoff wird kommen. Die EMA hat ihn bestätigt. Das ist der im Volksmund sogenannte Totimpfstoff, bei dem manch einer sagt: Wenn der kommt, lasse ich mich impfen. – Die EMA hat ihn zugelassen. Wir werden jetzt darauf warten, dass auch von der STIKO die Zulassung kommt, damit wir Menschen, die auf diesen Impfstoff warten, ein Impfangebot machen können. Heute findet eine Ministerpräsidentenrunde dazu statt, wie mit der neuen Omikron-Variante umgegangen werden muss und welche Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden müssen. Dann werden wir unsere Corona-Notfall-Verordnung eventuell den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz anpassen, weil es sicher viel Sinn ergibt, die Maßnahmen deutschlandweit abzugleichen und einander anzugleichen. Wir haben ebenfalls regelmäßige Schaltkonferenzen mit den Gesundheitsministern, um uns auch dort auszutauschen, entsprechende Beschlüsse vorzubereiten und das bundesweite Vorgehen so zu koordinieren, dass die Menschen verstehen, was man in den jeweiligen Richtungen macht. Lassen Sie mich noch ein Wort zur Sicherheitslage sagen. Die Unterstützung – das ist, glaube ich, allen gewiss – gilt vor allem denjenigen, die impfen, die pflegen, die behandeln, die vorbereiten und die organisieren. Ich glaube, das Maß wurde überschritten. Mittlerweile gibt es Bedrohungen und Einschüchterungen. Diese betreffen nicht nur Politikerinnen und Politiker, sondern auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Medizinerinnen und Mediziner. Ich glaube, dass wir an dieser Stelle diesem widrigen Vorgehen und Verhalten nachgehen und erforderliche Maßnahmen ergreifen müssen. (Beifall bei der SPD und der CDU) Gerade das jüngste Beispiel aus Annaberg-Buchholz, wo ein Polizist angegriffen wurde und sich jetzt in medizinischer Behandlung befindet, zeigt, dass damit rote Linien überschritten wurden. So etwas geht nicht. Wir übermitteln dem Polizisten von dieser Stelle aus herzlichste Genesungswünsche und sagen auch ein ganz herzliches Dankeschön an unsere Polizei. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN) Lassen Sie mich zum Abschluss ein Wort an Sie alle richten: Unser Ministerium heißt Ministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Was ist denn gesellschaftlicher Zusammenhalt? – Zusammenhalten in Zeiten, in denen es leichtfällt, kann fast jeder. Jetzt, in dieser Zeit, in der wirklich jeder in dieser Pandemie eine Last mit sich tragen muss, seien es unsere Kinder und Jugendlichen, die lange Zeit nicht in Schulen oder Kitas gehen oder ihren geliebten Vereinssport oder Vereinstätigkeiten nicht durchführen konnten, seien es Gewerbetreibende oder Unternehmen, bei denen wirklich teilweise Angst besteht, dass ihre Existenz bedroht wird, seien es die Menschen, die in ihren Familien Verstorbene zu beklagen haben, in dieser Zeit, in der alle Menschen an irgendeiner Stelle eine Last oder eine Einschränkung tragen, die mit Corona verbunden ist, ist Zusammenhalt ein Zeichen von Stärke. Jetzt zusammenzuhalten ist das, was wir an gesellschaftlichem Zusammenhalt brauchen. Gerade jetzt in der Weihnachtszeit sagen mir die einen oder anderen Bürgerinnen und Bürger: Ja, Frau Köpping, wenn wir jetzt am Wochenende unsere Verwandten wieder treffen wollen oder in der Familie zusammen sind, gibt es sofort Streit. Meine Empfehlung heißt: Lassen Sie sich bei allem Ärger und bei allen unterschiedlichen Auffassungen daran erinnern, was uns miteinander verbindet. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Danke, Frau Staatsministerin Köpping – Jetzt fährt Herr Staatsminister Schmidt mit dem Bericht der Staatsregierung zur Corona-Pandemie fort.

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Thomas Schmidt

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jedes Ressort berichtet hier in nachfolgender Reihenfolge über die Auswirkungen der Pandemie in dem Geschäftsbereich, für den wir zuständig sind. Gestatten Sie mir einleitend aber noch ein paar persönliche Worte zur aktuellen Situation, die uns nicht einfach so sorglos lassen kann. Es ist einmal die Situation in den Krankenhäusern. Ich möchte an dieser Stelle auch allen danken, die bis an ihre psychischen und physischen Belastungsgrenzen dafür sorgen, dass der Betrieb in den Krankenhäusern weiterhin gewährleistet bleibt. Das ist eine unglaubliche Leistung, die schon seit Monaten vollbracht wird. Großen Respekt für das, was alle Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger und alle, die damit zu tun haben, dieses System am laufen zu halten, leisten! Herzlichen Dank dafür! (Beifall bei der CDU, der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN) Gleichzeitig müssen wir erleben, was auf den Straßen stattfindet. Ich möchte es gleich von vornherein klarstellen: Ja, auch ich bin dafür, dass man kritische Meinungen vertreten kann. Ja, auch ich bin dafür, dass man anderer Meinung sein und sie artikulieren kann und bestimmte Maßnahmen hinterfragen muss. Das ist nun einmal das Grundprinzip einer Demokratie. Wenn aber der Hass, der anonym im Netz stattfand und immer noch stattfindet, auf die Straße kommt und am Ende zu Gewalt führt, dann ist das nicht mehr hinzunehmen. Dann muss sich jeder in diesem Land, der es anders sieht, davon distanzieren. Vor allem müssen wir das hier tun. Jeder einzelne Abgeordnete, der politisch Verantwortung trägt – und damit meine ich wirklich: jeder –, kann das nicht tolerieren, was dort stattfindet, was dort an Hasstiraden von sich gegeben wird. Da müssen wir Vorbild sein, müssen einen klaren Standpunkt beziehen. Dazu fordere ich alle in diesem Hohen Haus auf. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Ich selbst war vor mehr als einem Jahr als wohl einer der ersten Abgeordneten und auch Mitglieder der Staatsregierung an Corona erkrankt. Ich hätte mir damals nicht vorstellen können, wie die Entwicklung im darauffolgenden Jahr läuft oder was auf uns zukommen könnte. Man kannte kaum jemanden aus dem Bekanntenkreis, der schon Corona hatte. Inzwischen kenne ich viele, die schwersterkrankt sind, und auch Leute, die daran gestorben sind. Noch immer müssen wir das ernst nehmen. Das Staatsministerium für Regionalentwicklung wurde am 20. Dezember 2019 gegründet; wenige Wochen später kam Corona. Der Aufbau dieses Ministeriums unter diesen Bedingungen war eine riesengroße Herausforderung. Die einzelnen Themenbereiche, die aus drei verschiedenen Ministerien zusammengeführt wurden, jetzt unter einem Dach zu haben – mit den vielen Umzügen, mit noch nicht vorhandener IT-Infrastruktur, mit großen Herausforderungen, die in den ersten Wochen und Monaten zu bewältigen waren –, war eine riesengroße Leistung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. An dieser Stelle möchte ich das auch hier im Hohen Hause einmal deutlich machen und unseren Dank an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aussprechen. Was sie in diesen zwei Jahren geleistet haben, war wirklich großartig. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Vieles war neu aufzulegen, am Laufen zu halten und coronabedingt zu begleiten. Ich bin wirklich sehr, sehr froh, dass es uns gelang, zumindest im Wohnungsbereich die notwendigen Förderrichtlinien auf den Weg zu bringen und die Förderung, die schon stattfand – ob das im sozialen Wohnungsbau war, in der Städtebauförderung, in der ländlichen Entwicklung, in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit oder zum Strukturwandel –, entweder, wie gesagt, neu aufzusetzen oder eben zuverlässig weiter umzusetzen. Das hat mir gezeigt, dass unsere Systeme funktionieren, denn die große Sorge, dass es zu sehr, sehr großen Mietausfällen kommt, war unbegründet. Die Sicherungssysteme funktionieren. Wir haben zum Beispiel bei den Genossenschaften Mietausfälle bei nur 0,2 % der Mietverhältnisse gehabt. Das war eine positive Nachricht, die wir zur Kenntnis nehmen können. Auch betroffene Mieter, die durch soziale Sicherungssysteme wie das Wohngeld aufgefangen wurden, konnten am Ende ihre Mieten zahlen. Die Bearbeitung der Wohngeldanträge auch während der Corona-Pandemie wurde zum Beispiel durch Verfahrensvereinfachungen sichergestellt und damit Sicherheit sowohl für Mieter als auch für Vermieter erreicht. Vieles fand im Homeoffice statt, aber nicht alles kann im Homeoffice stattfinden. So gab es in der Bauwirtschaft in Corona-Zeiten große Auflagen für die Mitarbeiter, die auf den Baustellen unterwegs waren. Sie mussten diese umsetzen; trotzdem konnte die Bauwirtschaft weitermachen, musste aber neben der Corona-Pandemie mit vielem anderem kämpfen, zum Beispiel der Preissteigerung beim Baumaterial, die indirekt natürlich auch etwas damit zu tun hat, dass die globalen Systeme nicht mehr funktionieren, Baustoffe nicht mehr geliefert werden können oder bestimmte Rohmaterialien zur Produktion von Baustoffen fehlen. All das musste umgesetzt werden; auch damit mussten sie zurechtkommen. Unsere Innenstädte waren und sind besonders hart betroffen. Deshalb war es richtig, dass wir den Wettbewerb „Ab in die Mitte!“, der gemeinsam mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr durchgeführt wurde, aufstocken konnten. Aus dem Haushalt des SMWA wurden die Aufstockungsmittel von vorher 200 000 Euro auf insgesamt 700 000 Euro erhöht. Ich bin in diesem Jahr der Schirmherr für dieses Projekt, für diesen Wettbewerb. Dieser wurde vor allem in den kleinen Städten sehr dankbar aufgenommen. Wir müssen neben den Sachverhalten, die wir im Alltag bewältigen müssen, natürlich auch in die Zukunft schauen. Wie gehen wir mit dem, was wir in diesen Corona-Zeiten an Erkenntnissen gewonnen haben, denn um? Wo setzen wir neue Schwerpunkte? Wo können wir auch bei der Entwicklung unserer Städte und ländlichen Räume nach vorne schauen? Einen großen Anteil Homeoffice haben wir nicht nur in den Städten, sondern auch im ländlichen Raum bewältigt. Es ist immer wieder festzustellen, dass es Mitarbeiter gibt, die gerne wieder ins Büro kommen, dann aber durchaus auch Mitarbeiter, die gerne weiterhin in der Fläche mitarbeiten würden. Deshalb ist das bereits vor der Corona-Pandemie gestartete Projekt „HomeTownOffice“ – um Möglichkeiten dafür zu schaffen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihren Regionen arbeiten und nur hin und wieder zum Behördenoder Unternehmenssitz kommen – jetzt auf viel, viel größeres Interesse gestoßen. Wir begleiten das innerhalb unserer Zukunftsinitiative „simul+“, um in kleinen Städten und im ländlichen Raum Möglichkeiten zu schaffen, damit dort Leben und Arbeiten möglich sind, obwohl sich der Sitz der Arbeitsstelle des Unternehmens oder der Behörde vielleicht in einer großen Stadt befindet. Dieses Nachdenken über neue Arbeitswelten wird auch unsere kleinen Städte, wird auch den ländlichen Raum stärken. Diese Chance, die wir heute haben, müssen wir nutzen. Das Gleiche gilt für das Thema Wohnen. Viele haben sich, wenn sie zum Teil mehrere Wochen im Homeoffice und beim Homeschooling in einer kleinen Wohnung in der Stadt verbracht haben, natürlich gefragt, ob es nicht vielleicht doch eine Alternative wäre, als Familie mit Kindern in den ländlichen Raum zu ziehen und die dortigen Möglichkeiten zu nutzen. Damit will ich sagen: Die Einschätzung von Wertigkeit, von Lebensqualität hat sich verändert. Diese Chance sollten wir gerade für die Stärkung unserer ländlichen Räume nutzen, was am Ende natürlich wieder zur Entlastung des Wohnungsmarkts in unseren Städten führt. Es ist nach wie vor eine große Herausforderung. Wir wissen nicht, was auf uns zukommt und wie wir die Systeme stärken wollen. Deshalb ganz zum Schluss noch ein Wort dazu, was gerade in Berlin geschieht. Ich gehöre nicht zu den Leuten, die sagen: Hier ist eine neue Bundesregierung, und diese müssen wir von vornherein attackieren. Das sehe ich anders. Wir müssen konstruktiv zusammenarbeiten, denn in dieser besonderen Situation sind die Herausforderungen für den Bund und die Länder natürlich gleichermaßen groß. Allerdings möchte ich eines sagen: Wenn der Gesundheitsminister – was ich nachvollziehen kann – gerade einschätzt, dass mit der Omikron-Variante keine Welle, sondern eine Wand auf uns zurauschen könnte, und wenn wir zur Stabilisierung unserer Gesundheitssysteme und auch der Wirtschaft und aller Betroffenen wahrscheinlich große Herausforderungen vor uns haben: Wie können dann 60 Milliarden Euro aus dem Corona-Hilfsfonds in einen anderen Fonds umgeswitcht werden, gerade in diesem Moment? Es fällt mir etwas schwer, dies nachzuvollziehen. Vielleicht sollte man darüber noch einmal nachdenken. (Beifall des Abg. Christian Hartmann, CDU – Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Die Herausforderungen bleiben groß, wie gesagt. Zum Schluss möchte ich an das anknüpfen, was meine Kollegin Petra Köpping schon gesagt hat: Bei allen Differenzen, bei allen Schwierigkeiten, die wir haben, müssen wir immer wieder nach dem Einenden suchen. Die Gesellschaft darf nicht auseinandergetrieben werden. Man muss sich klar distanzieren von allem, was inakzeptabel ist – in Schrift, Wort oder Tat. Gewalt kann keine Lösung sein. Aber wir müssen all jenen die Hand reichen, die zweifeln, die Sorgen haben. Wir dürfen sie nicht in Kreise abgleiten lassen, in die sie eigentlich nicht gehören. Sie sollten weiterhin in der Mitte der Gesellschaft eine Heimat haben. Dafür werde ich mich einsetzen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Herr Staatsminister Schmidt hat den Bericht der Staatsregierung zur CoronaPandemie abgeschlossen. Wir kommen jetzt zur Aussprache. Folgende Redezeiten für die Fraktionen wurden festgelegt: CDU 20 Minuten, AfD 17 Minuten, DIE LINKE 11 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 10 Minuten und SPD 8 Minuten. Die Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD. Das Wort erhält jetzt für die AfD-Fraktion Herr Kollege Urban.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Am vergangenen Wochenende haben deutschlandweit Zehntausende Menschen an Demonstrationen gegen die Corona-Politik teilgenommen. Auch die Freistaat Sachsen demonstrieren Tausende Bürger in Dutzenden Städten, und das schon seit Wochen. (Stephan Hösl, CDU: Zehn!) Durch die von führenden Politikern inzwischen geforderte Impfpflicht wird der Widerspruch und der Protest noch zusätzlich angeheizt. Wer dieses Demonstrationsgeschehen als Aktivität einer extremistischen Minderheit bezeichnet, wie Olaf Scholz das getan hat, hat entweder den Blick für die Realität verloren (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Eine Minderheit ist es aber!) oder er will gezielt den Bürgerprotest diffamieren, der sich gegen seine eigene Politik richtet. (Beifall bei der AfD) Genau hier liegt das Problem. Mehr und mehr haben regierende Politiker in der Corona-Krise die konstruktive Auseinandersetzung mit Kritik und mit der Opposition aufgegeben. Schon frühzeitig, im letzten Jahr, sprach man den Skeptikern jegliche Ernsthaftigkeit ab; denn mit Verschwörungstheoretikern, mit „Schwurblern“ und „Aluhüten“ muss man sich nicht unterhalten. Das war der bequeme Ausweg aus der eigentlich notwendigen politischen Debatte. Heute, ein Jahr später, hat die Regierung wenig dazugelernt. Der Widerspruch ist nicht leiser geworden, aber die Aggressivität der Regierenden ist umso größer. Für Joachim Gauck, den ehemaligen Bundespräsidenten, sind 30 % der Bevölkerung „Bekloppte“. Tausende Demonstranten werden immer wieder als Extremisten bezeichnet, als Antidemokraten, als Rechtsradikale. Selbst die linke „TAZ“ stellt fest: „Ungeimpfte werden zunehmend als asoziale Minderheit dargestellt.“ Dass Menschen ihr Demonstrationsrecht wahrnehmen, hat mit Radikalität nichts zu tun. Das Recht zu demonstrieren ist im Grundgesetz verankert. Es ist eines der wichtigsten Grundrechte der Bundesrepublik. Demonstrationen sind auch nicht staatsgefährdend. Sie sind ein gewollter Bestandteil der politischen Debatte. (Beifall bei der AfD) Eine Regierung, die dieses Grundrecht einschränkt, braucht triftige Gründe, ansonsten steht sofort der Verdacht im Raum, dass die Regierung die politische Debatte unterdrücken möchte. Die Ansteckungsgefahr im Freien ist fast null. Das sagen die Fachleute. Statistisch konnte bisher nicht nachgewiesen werden, dass Demonstrationen das Infektionsgeschehen verstärkt hätten. Von den Parteien, die heute die Einschränkung von Demonstrationen auf zehn Personen verlangen, habe ich im letzten Jahr keinerlei Kritik gehört, als in Weißrussland in Corona-Zeiten Hunderttausende Menschen gegen die Wahlergebnisse von Herrn Lukaschenko auf die Straße gingen. (Albrecht Pallas, SPD, steht am Saalmikrofon.)

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Dr. Matthias Rößler

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Jörg Urban AfD

Nein, aber gern eine Kurzintervention. Im Gegenteil, Sie haben sich im letzten Jahr empört über den Polizeieinsatz gegen Demonstranten in Weißrussland. Und heute? Heute schicken Sie selbst Hundertschaften von Polizisten gegen friedliche Spaziergänger in Sachsen, (Beifall bei der AfD) zum Teil mit der politischen Vorgabe, hart durchzugreifen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das ist aber relativ!) Dass der Protest in wenigen Einzelfällen gewaltsam wird, dass einzelne Menschen sich radikalisieren, muss man verurteilen. Gewalt ist immer der falsche Weg. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Aber auch unser Ministerpräsident, Herr Kretschmer, und Ihre Regierung müssen sich fragen, wie sehr die restriktive, sachlich nicht nachvollziehbare Verbotspolitik zur Verhärtung der Fronten und zur Radikalisierung Einzelner beiträgt. In Deutschland sind 30 % der Bevölkerung ungeimpft; in Sachsen sind es 40 %. Das ist keine extremistische Minderheit. Das ist ein großer Teil der Bürger dieses Landes, den Sie schon über Monate diskriminieren und dem Sie nun auch noch den Protest verbieten wollen. Sie haben heute die Dringlichkeit unseres Antrages auf Demonstrationsfreiheit abgelehnt. Das war falsch. Damit unterdrücken Sie die Mitsprache erheblicher Teile der Gesellschaft. Sie fördern damit die Spaltung der Gesellschaft. (Andreas Nowak, CDU: Hätten Sie genau angegeben ...) Sie fördern damit die Spaltung der Gesellschaft. Sie fördern damit Verzweiflung, Sie fördern Wut, Sie fördern die Radikalisierung. (Beifall bei der AfD) Noch einmal: Von Demonstrationen im Freien geht keine erhöhte Infektionsgefahr aus. Ich fordere Sie deshalb erneut auf: Geben Sie den sächsischen Bürgern ihr Recht auf Versammlungsfreiheit gemäß Artikel 8 des deutschen Grundgesetzes zurück! (Beifall bei der AfD) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Protest auf den Straßen Deutschlands und Sachsens ist nicht Ausdruck von Unwissenheit und Demokratiefeindlichkeit. Die Proteste sind ein Ausdruck des massiven Verlustes des Vertrauens in die Regierenden. Die Menschen haben ernsthafte Zweifel, ob die Regierung in der Lage ist, die Herausforderungen der Coronakrise zu meistern. Sie haben Zweifel, ob Sie tatsächlich noch zum Wohle der Menschen handeln oder nicht doch schon zu ihrem Schaden. Der Vertrauensverlust hat zwei wesentliche Ursachen. Die eine Ursache sind die immer wieder gebrochenen Versprechen der Politik. Aus einem kurzzeitigen Lockdown light wurde ein dauerhafter Krisenzustand. Aus zwei notwendigen Impfungen wurden drei und dann vier usw. Aus einem jahrelang anhaltenden Impfschutz wurde ein gewisser Schutz für drei bis sechs Monate. Auch das Versprechen vom Schutz vor schweren Corona-Verläufen ist kaum noch zu halten, wenn der Anteil der geimpften Corona-Toten auf bis zu 50 % angestiegen ist. Der größte Wortbruch allerdings ist das Versprechen von Vertretern aller Parteien, dass es keine Impfpflicht geben werde. Im Wahlkampf gerade noch verkündet, war dieses Versprechen gleich nach der Bundestagswahl Makulatur. Mit leeren und gebrochenen Versprechen zerstören Sie das Vertrauen in die Politik. Damit zerstören Sie das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit unserer Demokratie. Suchen Sie die Feinde der Demokratie nicht auf den Straßen der sächsischen Städte und Dörfer. Schauen Sie in Ihre eigenen Reihen. Fassen Sie sich zuerst einmal an die eigenen Nasen. (Beifall bei der AfD) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die zweite wichtige Ursache für den Verlust des Vertrauens in die Politik sind die offensichtlichen Defizite Ihrer Regierungsarbeit in Corona-Zeiten. Beispiel 1: Zu Beginn der Coronakrise waren die Bundesregierung und auch die Sächsische Landesregierung vollständig unvorbereitet, obwohl Gutachten schon seit Jahren auf diese schlechte Vorbereitung hingewiesen haben. Beachtlich aus heutiger Sicht ist, dass damals, als es monatelang keine Masken gab, die Regierenden und auch regierungsnahe Wissenschaftler behaupteten, dass Masken ohnehin so gut wie wirkungslos wären. Vergleichen Sie das bitte einmal mit der Hysterie, die hier manchmal ausbricht, wenn jemand eine Maske etwas unkorrekt aufgesetzt hat. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Genau!) Beispiel 2: Jahrelang wurde von Politikern wie Jens Spahn oder Karl Lauterbach die Schließung von Krankenhäusern gefordert. Bis 2020 gab es ein Bundesförderprogramm, das die Schließung von Krankenhäusern finanziell unterstützt hat. Selbst im Corona-Krisenjahr wurden Tausende Intensivbetten abgebaut. Beispiel 3: Seit Jahren fehlen in Deutschland Hunderttausende Pflegekräfte. Gründe dafür sind die ungenügende Bezahlung und die zu hohe Belastung. Jahrelang wurde das Gesundheitswesen kaputtgespart. Selbst jetzt, wo die Regierungen die begrenzten Personalressourcen als Begründung für monatelange Freiheitseinschränkungen vortragen, gibt es keine ernsthaften Lohnsteigerungen. Im Gegenteil, man droht dem medizinischen Personal mit der Entlassung, falls es sich nicht impfen lässt. Um zu verstehen, dass das kein vernünftiger Ansatz ist, muss man weder Gesundheitspolitiker noch Mathematiker sein. Selbst wenn nur 5 % des Pflegepersonals bei seiner Ablehnung des experimentellen Impfstoffes bleiben, ist die Versorgungssicherheit noch mehr infrage gestellt, als sie es ohnehin schon ist. Als letztes Beispiel für Ihre wenig überzeugenden CoronaMaßnahmen spreche ich noch die 2G-Regel an, Zutritt zu Einzelhandel und Gaststätten nur für Geimpfte und Genesene. Die 2G-Regel ist das genaue Gegenteil von vernünftigem Infektionsschutz, (Vereinzelt Beifall bei der AfD) weil dadurch deutlich weniger Menschen einen CoronaTest machen als vorher mit 3G oder – besser noch – mit 3G-Plus. 2G suggeriert bei Geimpften eine Sicherheit, die es nicht gibt. Auch geimpfte Menschen stecken sich mit Corona an und infizieren andere. Durch 2G entfallen viele Testgelegenheiten für ungeimpfte Menschen, sodass diese oft gar nicht bemerken, dass sie mit Corona infiziert sind. Wer an der 2G-Regel festhält, begünstigt am Ende die Verbreitung von Corona und trägt eine Mitschuld, wenn Krankenhäuser und Pflegepersonal wieder an ihre Belastungsgrenzen kommen. (Beifall bei der AfD) Viele Ihrer Corona-Maßnahmen sind sachlich nicht überzeugend. Sie erwecken eher den Eindruck der Rechthaberei und des Verschiebens der Schuld am eigenen Versagen auf die Bürger. Das ist alles andere als vertrauenerweckend. Es ist kein Wunder, dass sich gegen eine solche Politik Widerstand regt. Dieser Widerstand wird erst dann verschwinden, wenn Sie eine Corona-Politik machen, von deren Wirksamkeit die Menschen überzeugt sind und die den Menschen ihre Freiheit und ihre Eigenverantwortung lässt. (Beifall bei der AfD) Die AfD-Fraktion macht eine konstruktive Oppositionsarbeit. (Lachen des Abg. Stephan Hösl, CDU – Zurufe von der SPD) Deshalb wiederhole ich gern die Vorschläge und Forderungen meiner Fraktion, die Sie aus verschiedenen Anträgen und Initiativen bereits kennen: Beenden Sie die 2G-Diskriminierung und sorgen Sie für flächendeckende, kostenlose Testmöglichkeiten. Zahlen Sie den Pflegekräften bis nächsten Sommer einen Corona-Aufschlag in Höhe von 1 000 Euro monatlich. Erteilen Sie der Impfpflicht für Pflegekräfte und medizinisches Personal eine klare Absage, um nicht noch mehr Mitarbeiter zu verlieren. (Beifall bei der AfD) Stellen Sie die Versammlungsfreiheit für Veranstaltungen im Freien wieder her und stellen Sie sich endlich der Diskussion mit den unzufriedenen Bürgern. Wir alle – Geimpfte und Genesene, Ungeimpfte und Gesunde – sind Bürger dieses Landes. Wir können und wir werden Corona gemeinsam bewältigen. Corona wird auch nicht die letzte Herausforderung für unser Gesundheitssystem und für unsere Gesellschaft sein. Schweden zeigt schon heute, dass man mit einer Herausforderung wie Corona deutlich freiheitlicher umgehen kann. Wir wollen diese und kommende Herausforderungen gemeinsam angehen und nicht als gespaltene Gesellschaft. Wir wollen einander achten und respektieren. Wenn uns das gelingt, dann muss uns vor der Zukunft auch nicht bange sein. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuschauer am Livestream! Liebe sächsische Bürger! Weihnachten ist das Fest des Friedens, der Hoffnung und der Liebe. Auch wenn wir nun das zweite Jahr in Folge das Weihnachtsfest unter gravierenden Einschränkungen feiern müssen: Bleiben Sie friedlich! Das meine ich selbstverständlich für jede Form der politischen Auseinandersetzung aber ganz besonders natürlich für die Weihnachtszeit. Feiern Sie Weihnachten mit Ihren Lieben, hoffentlich ohne Besuche der Corona-Polizei von Herrn Kretschmer. (Zurufe von der CDU und der SPD) Erneuern und stärken Sie Ihre Familienbande. Erneuern und stärken Sie Ihre Freundschaften. Schöpfen Sie Kraft und Hoffnung für ein besseres 2022. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Herr Kollege Urban für die AfD-Fraktion. Ich überlege jetzt gerade bezüglich unserer Geschäftsordnung, ob man auch die Zuschauer auf unserem Livestream ansprechen darf. (Der Präsident stimmt sich mit dem Juristischen Dienst ab – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Wir müssen die Ansprache trotz guter Wünsche ausschließlich an das Parlament richten. So steht es in unserem § 88. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Die Geschäftsordnung hat dort nie jemand gelesen, Herr Präsident! – Albrecht Pallas, SPD, steht am Mikrofon) Jetzt geht es weiter. – Herr Kollege Pallas, ich vermute, Sie wollen vom Recht der Kurzintervention Gebrauch machen. (Zuruf von der AfD)

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Albrecht Pallas SPD

Herr Präsident, das ist richtig. Ich möchte eine Kurzintervention abhalten. (Zuruf des Abg. Dr. Joachim Keiler, AfD –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Haben Sie mich gerade beleidigt, Herr Keiler? –

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Sie kann man nicht beleidigen! – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Matthias Rößler

Darf ich um Ruhe bitten! Bitte keine Zwiegespräche im Parlament. Herr Kollege Pallas trägt jetzt eine Kurzintervention vor.

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Albrecht Pallas SPD

Danke, Herr Präsident. – Kollege Urban hat in seiner Rede einige Ausführungen zum Versammlungsrecht und Ansammlungsgeschehen im Freistaat Sachsen gemacht. Ich will zunächst voranstellen: Erstens: Wir haben in Deutschland eine Meinungsfreiheit, diese ist garantiert. Dass das so ist, haben wir eben durch die Rede von Herrn Urban erfahren. Es gibt das Recht auf eine eigene Meinung, aber nicht das Recht auf eigene Fakten, Herr Urban. Zweitens: Artikel 8 garantiert die Versammlungsfreiheit. Das ist so, auch in diesen Zeiten. Die Versammlungsfreiheit darf aber eingeschränkt werden – das ist ein Abwägungsprozess –, was höchstrichterlich bestätigt ist. Das heißt, wir haben eine Corona-Schutz-Verordnung, die gilt, die rechtmäßig und die verfassungsgemäß ist. Dementsprechend dürfen sich Menschen nur auf das Versammlungsrecht berufen, wenn es höchstens zehn Personen sind und nur Kundgebungen und keine Aufzüge abgehalten werden. (Zuruf von der AfD: Was macht es jetzt besser?) Das ist notwendig, weil wir Kontakte reduzieren müssen. Auch das sind wissenschaftliche Fakten. (André Barth, AfD: Thüringen hat eine höhere Inzidenz!) Diese kann man zur Kenntnis nehmen, ignorieren oder mit Verschwörungsmythen ins Gegenteil kehren, wie wir es gerade vom Kollegen Urban gehört haben. Entgegen dem Gerede von einer gespaltenen Gesellschaft möchte ich hier feststellen, dass die Gesellschaft nicht wirklich gespalten ist. Die große Masse der Gesellschaft, die Gemeinschaft, ist vielleicht pandemiemüde, wie es Kollege Panter in der letzten Plenarsitzung formuliert hat, aber sie sind solidarisch und nicht gespalten. Wir erleben aber, dass die AfD Seite an Seite mit anderen rechtsextremen Parteien und Gruppen (André Barth, AfD: Auf den Redebeitrag Bezug nehmen! – Weitere Zurufe von der AfD) das Protestpotenzial im Freistaat Sachsen und in Deutschland anheizt. (Gegenruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, in Richtung AfD) Sie leisten einen Beitrag dafür, dass Menschen sich abgespalten fühlen, dass sie sich radikalisieren. Umso mehr zeigt Ihr Verhalten, dass Sie nicht mehr als ein Wolf im Schafspelz sind, wenn Sie hier von friedlichen Weihnachten sprechen.

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Dr. Matthias Rößler

Die Zeit für die Kurzintervention ist abgelaufen, Herr Kollege. Ihr letzter Satz, bitte.

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Albrecht Pallas SPD

Der letzte Satz ist: Ich bitte erneut darum, dass Sie sich hier dazu positionieren, dass ein Kreisvorsitzender der AfD und Landtagsvizepräsident zu so einer illegalen Ansammlung aufgerufen und daran teilgenommen hat, und Sie mir zustimmen, dass er diesem Hohen Hause damit einen Bärendienst erwiesen und unserer Demokratie geschadet hat. – Danke. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN – Zuruf des Abg. André Barth, AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Jetzt kommt die prompte Reaktion auf diese Kurzintervention. Bitte, Herr Kollege Urban.

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Jörg Urban AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Pallas, der Spruch „Es gibt Meinungsfreiheit, aber …“ fällt sehr oft in diesem Haus. Ich möchte einmal erinnern, denn dafür gibt es ein sehr gutes Beispiel: Idi Amin aus Uganda hat gesagt, (Lachen des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Idi Amin!!!) es gebe Meinungsfreiheit, aber er könne nicht garantieren, dass es nach der Meinungsfreiheit nicht noch eine andere Freiheit gebe. Also, bitte unterlassen Sie das! Wir wissen, dass es Meinungsfreiheit gibt. (Zurufe des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Sie wissen ganz genau, dass die freie Meinungsäußerung in Deutschland inzwischen oftmals berufliche Konsequenzen hat. Und daran sind Sie mit schuld! (Beifall bei der AfD) Jetzt zur Versammlungsfreiheit: Ja, die Versammlungsfreiheit ist gegeben. Allerdings ist sie in Sachsen zur Farce geworden; denn wenn eine Demonstration nur noch aus zehn Personen bestehen darf, kann sie ja gar nicht mehr repräsentieren, wie die Menschen in einer Stadt denken. Es ist auch nicht ganz so, dass in ganz Deutschland die Beschränkung auf zehn Personen üblich ist. (Zuruf von den LINKEN) Nein, es gibt Bundesländer, in denen es diese Beschränkung nicht gibt. Diese Beschränkung, die wir in Sachsen haben, ist eine Entscheidung, die Ihre Regierung gefällt hat. Das ist Ihre Entscheidung! Dass Sie damit die Menschen in die Ecke treiben, dass Sie damit die Menschen in die Radikalisierung treiben, das ist Ihre politische Entscheidung. Niemand zwingt Sie zu dieser Zehn-PersonenBegrenzung. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Diese Begrenzung ist auch in anderen Bundesländern schon von Gerichten aufgehoben worden. (Zurufe des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Also, ziehen Sie sich die Jacke an. Sie treiben die Menschen in die Radikalisierung und hinterher freuen Sie sich darüber, dass Sie auf diesem Weg die ganzen friedlichen Demonstranten mit in Haftung nehmen und kriminalisieren können. Pfui, Herr Pallas! (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Wir fahren fort in der Rederunde. Jetzt erteile ich das Wort der CDU-Fraktion; Herr Kollege Dierks, bitte.

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Alexander Dierks CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben durch das hier Dargebrachte und die Zwischenrufe von Herrn Zwerg (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Danke!) wieder einmal so ein bisschen das intellektuelle Spannungsfeld der AfD-Fraktion vorgeführt bekommen; die einen, die es wider besseres Wissen erzählen, und die anderen, die es schlicht und ergreifend nicht verstehen. Das ist doch das Problem, mit dem wir seit Monaten zu kämpfen haben. Die Fakten liegen offen auf der Hand. Sie sprechen von einem vermeintlich kaputtgesparten Gesundheitssystem. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Ja, ja, wir haben das Beste auf der Welt, ich weiß!) Wir haben unter den Industrienationen der Welt mit Abstand die meisten Intensivbetten pro Einwohner. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Das Beste!) Das ist ein Fakt. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Das ist schlicht und ergreifend ein Fakt und zeigt sehr deutlich, dass kein Gesundheitswesen der Welt einschränkungsfrei mit dieser Herausforderung umgehen kann. Es zeigt, dass kein Gesundheitswesen der Welt mit einer so hohen Zahl von schwer erkrankten Corona-Patienten – Petra Köpping hat es ausgeführt, fast 600! – umgehen kann, es ohne Weiteres bewältigen kann. Wenn Sie davon sprechen, dass es an finanzieller Wertschätzung für das Personal in den Krankenhäusern mangele, würde ich Ihnen tatsächlich empfehlen: Gehen Sie einmal in ein Krankenhaus und sprechen Sie mit den Pflegerinnen und Pflegern, mit den Ärztinnen und Ärzten, dann werden Sie hören, was sie Ihnen zu berichten haben. Die Intensivstationen sind überwiegend gefüllt mit ungeimpften Corona-Patienten. Das, was sich hinter der scheinbar harmlosen Wortgruppe „elektive Eingriffe verschieben“ verbirgt, ist inzwischen eben nicht mehr das Verschieben von harmlosen kleineren Eingriffen, die man ohne Weiteres verschieben kann, sondern es geht hierbei um das Verschieben von Eingriffen bei wirklich akut behandlungspflichtigen, schweren Erkrankungen – einfach nur, um es irgendwie hinzubekommen, die Situation mit Blick auf die Corona-Erkrankten noch handle- und managebar zu halten. Das müssen Sie einfach mal zur Kenntnis nehmen. Selbst wenn es so wäre – obwohl es nicht stimmt –, dass 50 % derjenigen, die schwer an Corona erkranken oder sterben, geimpft sind, können Sie doch davon ausgehen, dass innerhalb der besonders gefährdeten Gruppen 80 bis 90 % geimpft sind. Das heißt, dass in einer sehr viel kleineren Gruppe von Ungeimpften statistisch viel mehr Fälle auftreten. Das ist Mathematik, Herr Urban. Sie müssen vielleicht auch mal zur Kenntnis nehmen, dass die Impfquote in der Erwachsenenbevölkerung deutschlandweit bei 70 % liegt und natürlich bei denen, die statistisch besonders häufig schwer an Corona erkranken, die Zahl deutlich höher ist, was eindeutig dafür spricht, dass die Schutzimpfung sehr gut vor einem schweren Corona-Verlauf schützt. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Das, was Sie tun und was dazu führt, dass die Intensivstationen derzeit an ihre Belastungsgrenzen stoßen, ist, immer wieder mit der Saat des Zweifels über diesen Impfstoff zu sprechen und immer wieder den Eindruck zu erwecken, er sei nicht die Medizin, sondern das Gift. Sie tragen eine große Verantwortung dafür, dass unser Gesundheitswesen derzeit an der Grenze der Belastbarkeit ist, Herr Urban. (Beifall bei der der CDU und der SPD –

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Andreas Nowak CDU

Das ist Pfui, Herr Urban!) Sie sprechen immer wieder von Ländern, die Corona vermeintlich besser bekämpfen. Soeben haben Sie uns ja quer durch die Diktaturen dieser Welt im 20. und 21. Jahrhundert, von Lukaschenko und Idi Amin erzählt. Ich kann mich erinnern: Die Monate zuvor hatten Sie ein großes Faible für die Südstaaten von Amerika und den USA, beispielsweise Texas. Haben Sie sich einmal angeschaut, wie viele Menschen in den USA inzwischen an Corona gestorben sind? Geben Sie mal eine Schätzung ab, Herr Zwerg, Herr Urban! Wie viele sind es? (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Sie sind dran! Reden Sie weiter!) – Ja, Sie reden ja sonst auch immer ungefragt, und deshalb wollte ich Ihnen jetzt mal die Gelegenheit geben. (Beifall bei der CDU, den LINKEN und der SPD) Über 800 000 Menschen sind inzwischen in den USA an Corona gestorben. Wenn man das herunterrechnet – weil Sie als Kenner der Vereinigten Staaten jetzt sicherlich zu Recht sagen: die haben ja viel mehr Einwohner als Deutschland –, dann hätten wir über 200 000 Corona-Tote und eben nicht die etwas über 100 000, die derzeit tragischerweise zu beklagen sind. Das ist ein Fakt, Herr Urban. Und von diesen über 100 000 Corona-Toten kommen 12 000 aus dem Freistaat Sachsen. Das ist eine traurige Wahrheit. Wir haben 4,5 % der Einwohner der Bundesrepublik Deutschland und deutlich über 10 % der CoronaToten. (Zuruf von der CDU: Hört, hört!) Das ist eine augenfällige Wahrheit. Und es ist eine augenfällige Wahrheit, dass Inzidenz und Impfquote, schwere Erkrankungen und Impfquote sowie Todeszahlen und Impfquote miteinander zusammenhängen. Das ist von den besten Wissenschaftlern des Landes und der Welt inzwischen erwiesen. Das hält Sie aber nicht davon ab, von experimentellen Impfstoffen zu sprechen. Das hält Sie nicht davon ab, immer so zu tun, als seien die Maßnahmen der Staatsregierung unwirksam. Wenn wir sehen, dass wir an einer vollständigen Überlastung des Gesundheitswesens wirklich haarscharf vorbeigeschrammt sind und dass es – übrigens gegen die obstruktive Haltung der größten Oppositionsfraktion im Sächsischen Landtag – wirklich nur haarscharf gelungen ist, diese Überlastung zu vermeiden, dann müssen Sie doch – selbst wenn Sie nicht bereit sind, die Verantwortung wahrzunehmen – wenigstens zur Kenntnis nehmen, dass es so ist. Wenn Sie sich mal in den Kliniken Sachsens umschauen, wenn Sie ins Universitätsklinikum und ins Diakonissenkrankenhaus schauen, die unweit von hier entfernt sind, dann stellen Sie fest, dass ganze Bereiche stillgelegt sind, um irgendwie mit der großen Zahl von Corona-Patienten zurechtzukommen. Jetzt werden Sie natürlich sagen: Jetzt kommen Sie schon wieder mit dem Nächsten – Omikron. Wir sehen es in anderen Ländern. Man kann natürlich immer daran glauben, dass es irgendwann anders kommt, aber bei demselben Ereignis mehrfach auf ein anderes Ergebnis zu hoffen, ist ziemlich bescheuert. Sie können natürlich davon ausgehen, dass es irgendwie anders kommt, aber wir erleben es ja schon in Großbritannien, was bei Omikron passiert. Wir haben einen R-Wert von 3 bis 5. Das heißt – noch einmal für Sie –, dass ein Infizierter drei bis fünf andere ansteckt. Es wird sich eine Dynamik entwickeln, die alles in den Schatten stellt, was wir hier bisher gesehen haben. Und Sie reden davon, dass wir diese freiheitsfeindlichen Maßnahmen endlich beenden sollen. Ich frage mich tatsächlich – Stichwort Idi Amin –, welchen Freiheitsbegriff Sie eigentlich haben. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Wenn man sich wie Sie an afrikanischen Diktaturen orientiert, dann wundert mich das, offen gestanden, nicht. Aber Freiheit heißt doch, dass wir Verantwortung füreinander übernehmen und dass wir eben nicht alles tun, wozu wir physisch in der Lage sind, es zu tun, (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Das stimmt!) und dass wir in Anerkenntnis dieser großen Herausforderung, vor der wir alle stehen, und der Situation auf den Intensivstationen diese Beschränkungen vornehmen, um eine Überlastung zu verhindern. Sie sprechen immer davon, dass 2G nicht wirke. Natürlich wirkt 2G. Und wissen Sie, warum? Weil die Zahl der Infektionen, die zwischen Geimpften stattfinden, verschwindend gering ist und weil die Zahl der Infektionen, die zwischen Geimpften und Ungeimpften stattfinden, vergleichsweise gering ist. Der Treiber der Pandemie sind Infektionen zwischen Ungeimpften. Das ist ein wissenschaftliches Faktum. (Zuruf des Abg. Jörg Urban, AfD) Das passt nicht in Ihr Weltbild; das ist mir schon klar. Aber die Pandemie lässt sich weder wegtesten, noch ist die Impfung das Problem, sondern sie ist die Lösung. Wenn Sie wollen, dass wir gemeinsam in der Lage sind, diese Maßnahmen wieder abzustreifen, dass wir in der Lage sind, unser normales Leben zurückzugewinnen, dann müssten Sie die Ersten sein, die die Leute nicht dazu aufhetzen, vor dem Haus von Petra Köpping zu demonstrieren. Sie müssten sie dazu aufrufen, sich impfen zu lassen. Das ist doch die Wahrheit. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung – Zurufe von der AfD) Ich will Ihnen abschließend noch eines sagen; denn man stößt ja, wie gesagt, didaktisch und pädagogisch an seine Grenzen, wenn man auf das reagieren muss, was Sie – (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Das ist Ihr Problem!) – von sich geben. (Dr. Joachim Keiler, AfD: Hier spricht der Volkspädagoge!) – Ja, Erwachsenenpädagogik hat durchaus ihre Daseinsberechtigung, Herr Dr. Keiler. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU) Ich will Ihnen eines sagen: Wenn Sie den Freiheitskampf des belarussischen Volkes und die Demonstrationen gegen eine im 21. Jahrhundert in Europa eigentlich undenkbare Diktatur vergleichen mit dem, was wir hier erleben – dass Menschen auf die Straße gehen gegen in einer liberalen Demokratie, in einem liberalen Rechtsstaat zustande gekommene rechtmäßige Entscheidungen –, dann sagt das so unglaublich viel über Ihr verkommenes Bild von diesem Staat, Ihr instrumentelles Verhältnis zum Parlamentarismus und die vollständige Verantwortungslosigkeit der AfD, die wir hier seit eineinhalb Jahren ertragen müssen. Es spricht für die Stärke unserer Gesellschaft und für die Leistungsfähigkeit der Institutionen, dass wir in der Lage sind, diese Pandemie zu meistern – sicherlich unter größeren Schwierigkeiten, als wenn Sie mitmachen würden. Sie betreiben einfach Obstruktion, indem Sie hier Vergleiche vornehmen, die unpassender überhaupt nicht sein können, indem Sie das Schicksal von Menschen, die tagtäglich unter fürchterlichen Bedingungen in Diktaturen leben müssen, in den Staub treten und diese widerlichen Vergleiche vornehmen. Sie sollten sich wirklich in Grund und Boden schämen. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung – Zuruf des Abg. Dr. Joachim Keiler, AfD) – Herr Keiler, ich kann ja verstehen, dass es Sie inzwischen emotional anregt, dass Sie inmitten dieser Truppe sitzen, aber das haben Sie sich doch selber ausgesucht. Ich schätze Sie als jemanden ein, der, denke ich, durchaus in der Lage ist – also zu der erstgenannten Gruppe gehört –, zu verstehen, wie die Dinge liegen. Aber umso schlimmer ist es doch, in einer Truppe mitzumachen, die nichts anderes tut, als bei einer der schwersten Herausforderungen, vor der dieses Land jemals stand, wider besseres Wissen immer wieder das Stöckchen in die Speichen zu halten und dann das Hohelied darauf zu singen, dass wir die Pflegekräfte besser bezahlen müssen. Wenn ich mit Pflegekräften spreche, dann sagen sie: Es würde schon helfen, wenn die Verwandten von Ungeimpften uns keine Vorträge über die Schädlichkeit des Impfstoffes halten würden. Damit wäre den Menschen vor Weihnachten schon sehr viel geholfen. (Starker Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Das sind alles Leute, die der Propaganda folgen, die Sie wider besseres Wissen seit über einem Jahr verbreiten. Deshalb bitte ich Sie einfach – dass Sie nicht mithelfen, ist Ihr gutes Recht; sollen Sie doch machen –: Verschonen Sie uns und die Menschheit doch bitte mit Ihren obskuren pseudowissenschaftlichen Theorien und hören Sie bitte auf, die Menschen in Belarus zu instrumentalisieren, um die Verhältnisse in einem der freiesten Länder der Welt zu beschreiben. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Kollege Dierks. Er sprach für die CDU-Fraktion. Jetzt sehe ich eine Kurzintervention. Bitte, Herr Kollege Urban.

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Jörg Urban AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Dierks, wieder einmal erlebe ich, dass Sie vor diesem Parlament und vor der Opposition keinerlei Achtung haben. Sie missbrauchen dieses Pult dort vorn regelmäßig, um gegen Meinungen zu hetzen, die Ihnen nicht gefallen, (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Das sagen Sie?!) um zu hetzen gegen Kritik an einer Regierung, die es bis heute, (Zurufe von der CDU) nach eineinhalb Jahren, nicht auf die Reihe bekommen hat, in den Krankenhäusern ausreichend Personal zur Verfügung zu stellen. Wie lange reden Sie schon darüber, dass die Personalsituation in den Krankenhäusern schlecht ist? Was haben Sie seitdem gemacht? Wie viel Geld ist denn mehr ins Personal geflossen? (Sabine Friedel, SPD: Haben Sie jemals zugehört? – Dirk Panter, SPD: Zuhören, zuhören!) Die Tarifgemeinschaft der Länder versagt den Krankenhausangestellten eine Tariferhöhung, weil Corona nur ein vorübergehendes Phänomen ist. Das deckt sich aber gar nicht mit dem, was Sie selbst hier vortragen. Jetzt kommt Omikron. Immer dasselbe tun und etwas Neues erwarten ist dumm. Das macht doch Ihre Regierung die ganze Zeit! Außer „Impfen, Impfen, Impfen“ haben Sie doch gar nichts zu bieten, (Zurufe von der CDU und der SPD) und eine sachliche Kritik nehmen Sie nicht zur Kenntnis. Allein die Behauptung, die ich wieder höre, es gibt eine Pandemie der Ungeimpften – – (Starke Unruhe) Selbst Herr Drosten, Ihr Regierungswissenschaftler, sagt, es gibt keine Pandemie der Ungeimpften. Wer redet denn hier selber an der Wissenschaft vorbei? Wer denkt sich hier alternative Fakten aus? Das sind doch Sie, Herr Dierks! (Starke Unruhe) Wieder habe ich von 100 000 Corona-Toten gehört. Dann kommt wieder die Verschwörungstheorie vom Gesundheitsforschungsinstitut IGES, einem staatlich geförderten Institut: Bei 80 % der Covid-Toten war Covid nicht die Todesursache. Ich kann es Ihnen dann geben. (Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Das sind Fake News, und das wissen Sie auch. Das Schlimme ist, dass Sie das wissen und ganz gezielt benutzen, um die Panik weiter anzuheizen, um gegen die Opposition zu hetzen. (Unruhe) Machen Sie endlich Ihre Arbeit! Schieben Sie die Verantwortung für das Versagen des Gesundheitssystems nicht auf die Opposition, die überhaupt keine Gestaltungsmacht hat! (Zurufe von der CDU) Nehmen Sie endlich die nützlichen Hinweise von uns zur Kenntnis, die tatsächlich dazu beitragen würden, dass das Infektionsgeschehen (Starke Unruhe) und die Belastungen in den Krankenhäusern zurückgehen würden. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war die Kurzintervention. – Jetzt hören wir die Reaktion von Herrn Kollegen Dierks. Bitte. (Zuruf des Abg. Dr. Joachim Keiler, AfD)

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Alexander Dierks CDU

Vielleicht könnten Sie mich ausreden lassen, dann können Sie gern weiterbrüllen, Herr Dr. Keiler. – Ich bin schon einmal froh, dass wir jetzt von Idi Amin zu Drosten gekommen sind. Wir nähern uns gewissermaßen mit Siebenmeilenstiefeln dem Thema. Wenn Sie die Passage meinen, die Drosten seinerzeit zur Pandemie der Ungeimpften bzw. keiner Pandemie der Ungeimpften sagte, würde ich Ihnen empfehlen, die nachfolgenden drei bis vier Sätze auch noch zu lesen. Das ist nämlich genau der Teil, der es einordnet. Das ist der Volkssport, den Sie seit Jahren betreiben. Sie bemühen hier vorn immer irgendwelche Studien und Artikel, die unmöglich jeder gelesen haben kann. Das heißt, auf das, was Sie sagen, kann man überhaupt nicht reagieren, weil niemand jedes WHO-Paper, jede Studie der Kassenärztlichen Vereinigung XY gelesen hat und Sie auf Seite 24, Zeile 7, wieder irgendetwas vermuten, was Ihre obskure Haltung bestätigt. Aber Sie lesen immer nur einzelne Sätze. Sie greifen sich die Ausschnitte heraus, die zu Ihnen passen. (Zurufe von der AfD) Es ist Fakt, dass die Intensivstationen an die Belastungsgrenze stoßen, weil dort überwiegend Ungeimpfte liegen. Sprechen Sie doch einfach mal mit Ärzten! (Jörg Urban, AfD, hält ein Dokument hoch.) Jetzt hören Sie doch auf, irgendwelches Papier hochzuhalten! Das ist doch alles wertlos! Entschuldigung. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE – Zurufe von der AfD) Die Staatsregierung lädt doch auch Sie – das ist gute parlamentarische Gepflogenheit – zu den Schalten ein, bei denen es darum geht, gemeinsam mit den Cluster-Koordinatoren die Lage im Gesundheitswesen zu diskutieren. Dort stehen Menschen, die Jahrzehnte ihres Berufslebens ausschließlich dem gewidmet haben, solche Prozesse zu organisieren und ein Gesundheitswesen am Laufen zu halten. Die sagen, 70 bis 80 % derjenigen auf der ITS sind ungeimpft, und Sie sagen, dass das in Kliniken, die zwei Kilometer Luftlinie von hier liegen, nicht so sei. (Zurufe von der AfD) Ja, in der einen oder anderen Klinik, unteranderem im Klinikum Chemnitz, im UKD und im Uniklinikum in Leipzig, in den größten Kliniken dieses Landes. Entschuldigung, Herr Urban. Hören Sie doch einfach auf, solchen Nonsens zu erzählen!

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Dr. Matthias Rößler

Die Redezeit für die Reaktion ist zu Ende. Bitte den letzten Satz.

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Alexander Dierks CDU

Noch einmal: Kein Gesundheitswesen dieser Welt wäre in der Lage, im Normalbetrieb diese Corona-Pandemie zu bewältigen. Das ist schlicht und ergreifend Fakt. Wenn Sie eines kennen, –

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Alexander Dierks CDU

– dann benennen Sie es einmal, und hören Sie auf, immer diesen unmaßgeblichen Nonsens von sich zu geben. (Zurufe von der AfD)

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Alexander Dierks CDU

Sie können mir glauben, mir macht es überhaupt keinen Spaß, mit Ihnen zu diskutieren. Ich tue es, weil ich es ehrlicherweise für meine Pflicht halte.

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Dr. Matthias Rößler

Die Redezeit für die Reaktion ist zu Ende. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Die Diskussion ist natürlich intensiv. Ich verweise noch einmal auf die Redezeit von Kurzintervention und Reaktion; auch die ist begrenzt. – Wir fahren fort in der Rederunde. Jetzt ergreift für die Fraktion DIE LINKE Frau Kollegin Schaper hier vorn am Pult das Wort.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Im November 2021 gab es in Deutschland 92 295 Todesfälle. Dieser Wert liegt 20 % über dem mittleren Wert, dem sogenannten Median, aus den Jahren 2017 bis 2020.“ – Für die AfD wäre es wichtig, zuzuhören. – „In absoluten Zahlen heißt das: 15 612 Todesfälle mehr.“ Diese Meldung war am 15.12.2021 auf „Spiegel Wissenschaft“ zu lesen. Der Artikel beruft sich dabei auf eine Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes. Ich finde, diese Zahlen machen deutlich, dass es bei Corona tatsächlich um Leben und Tod geht und dass es dabei überhaupt nichts zu verharmlosen gibt. Jeder, der die Gefährlichkeit anzweifelt, verhöhnt die 15 612 Todesfälle sowie die 108 000 Pandemie-Toten in ganz Deutschland. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Im Artikel heißt es weiter, dass in Sachsen sogar 37 % mehr Menschen als im Median der Jahre 2017 bis 2020 verstorben sind. Die Hälfte der zusätzlichen Sterbefälle sind allein direkt auf Corona zurückzuführen. Das ist die Tatsache. Doch woher stammt die andere Hälfte? Das kann mehrere Ursachen haben, liegt aber nicht zuletzt auch an verschobenen Operationen oder ausgesetzten Vorsorgeuntersuchungen und viel weniger Arztbesuchen. Das ist das Ergebnis der überlasteten Krankenhäuser und Intensivstationen. Natürlich liegt es daran, dass weiterhin über 40 % ungeimpft sind. Selbstverständlich. Das allein ist aber nicht der Grund für die angespannte Situation, in der wir uns befinden. Man muss sich schon fragen, ob alles für eine höhere Impfquote getan wurde, auch alles, um Vertrauen in die Politik zurückzugewinnen, auch, um zu verhindern, dass Hass, Hetze, rechte Propaganda und Wohlstandstrotz freien Lauf nehmen konnten. Die Schließung der Impfzentren und die Kostenpflicht bei den Tests haben sicher nicht dazu beigetragen. Wir haben beides kritisiert, weil man inmitten einer Pandemie diese beiden verlässlichen Werkzeuge Impfen und Testen nicht einfach aus Kostengründen zurückfahren kann. Herr Ministerpräsident, wir erkennen an, dass Sie diesen Irrtum als solchen identifiziert und sich mit dem Bayerischen Ministerpräsidenten Söder unter anderem darauf verständigt haben, die Impfkampagne bei den Auffrischungsimpfungen, aber auch bei den Impfungen von Kindern und Jugendlichen ab 5 Jahren voranzutreiben. Immerhin mussten dafür erst über acht Wochen seit der Empfehlung der Ständigen Impfkommission zu den Auffrischungsimpfungen vergehen, bis Sie endlich in die Gänge kommen; denn trotz aller Ankündigungen und bisherigen Bemühungen läuft das Impfen alles andere als reibungsfrei. Da haben wir zum einen die Kapazitätsgrenzen bei den Lieferungen an die Arztpraxen, wir haben weitere Lieferzeiten von zum Teil sieben Tagen – und das in einer Zeit, in der man alles Mögliche über Plattformen online bestellen kann und es am nächsten Tag vom Postboten geliefert bekommt. Aber hier klappt das wahrscheinlich nicht. Das kann man keinem vernünftig erklären. Wenn aus den im Bayerischen Kabinett vereinbarten Zielen hinsichtlich des Impfens wirklich etwas werden soll, empfehlen wir Ihnen eine echte Impfstrategie mit entsprechender Impfstruktur, um eine hohe krankheitsverhindernde Quote zu erreichen. Zudem braucht es eine öffentlichkeitswirksame Impfkampagne mit einer differenzierten Ansprache und einem eindringlichen Appell zielgerichtet an alle Milieus. Wer sich impfen lässt, verhält sich solidarisch. Ängste und Vorbehalte müssen durch Aufklärung ausgeräumt werden, eine landeseigene Beratungshotline, die Fragen rund um das Thema beantworten kann, könnte dabei helfen. Eine zielgruppendifferenzierte Kommunikationsstrategie, um weiter Ängste zu reduzieren und aufzuklären, ist eine unserer Forderungen. Für elementar halten wir ein Pandemie-Sofortmaßnahmenbudget in Höhe von mindestens 10 Millionen Euro. Weitere Vorschläge wird meine Fraktion später im Antrag unterbreiten. Wir müssen jetzt schnell und zielgerichtet handeln, um die aktuelle Welle zu überwinden. Über 12 000 Todesfälle aktuell in Sachsen – das entspricht 40 Flugzeugabstürzen in einem Jahr, Tendenz steigend, und über 37 % Übersterblichkeit mahnen wohl zu weiterer Vorsicht. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Wir hörten Frau Kollegin Schaper. Ich bitte jetzt Frau Kollegin Kuhfuß für die BÜNDNISGRÜNEN ans Rednerpult.

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Kathleen Kuhfuß GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Staatsregierung! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn ich an Corona denke, spüre ich ganz tief in mir, dass ich keine Lust mehr auf das Thema habe, weil das Virus in den letzten zwei Jahren einfach alles überschattet, weil es alle unendlich ermüdet und weil die Diskussion so absurd geführt wird, dass es schon eine große Portion Kreativität braucht, um so etwas wie dem Weihnachtsfrieden gerecht zu werden. Aus dem letzten Plenum ist mir dabei in Erinnerung geblieben, dass es helfen soll, Äpfel zu essen. Das ist natürlich Blödsinn und wie so oft eine ganz grobe Vereinfachung von sehr komplexen, häufig auch überfordernden Zusammenhängen. Ich bin heute – kurz vor Weihnachten – aber sehr versucht, keine neuen Gräben aufzureißen, sondern eher nach dem Verbindenden zu suchen. Daher – lassen Sie uns doch den Apfel noch einmal betrachten und vielleicht in einen etwas komplexeren Zusammenhang stellen, nämlich in den der Gesundheitsprävention. Prävention bedeutet etwas verhüten, etwas vorbeugen. Es ist der Schritt vor dem Krankwerden. Ich glaube fest daran, dass es nicht hilft, nur Äpfel zu essen, um sich vor einer Erkrankung zu schützen. Aber es ist schon sinnvoll, sich gerade mitten in einer Pandemie und nach zwei Jahren Ermüdung dem Thema Gesundheitsprävention zu stellen. Sport treiben, sich gesund ernähren, sich austauschen, für sich und seine Lieben sorgen ist jetzt wichtiger denn je. (Jörg Urban, AfD: Aha!) Ich höre Sie schon tönen: „Aber das Fitness-Studio ist ja zu“ und „Die Kneipe schließt, bevor die Party beginnt“ und „Meine Kinder können auch in kein Spaßbad mehr gehen“. Ja, so ist es. Es heißt aber nicht, dass uns Corona dazu verdonnert, Netflix leerzuschauen, kollektiv zu Hause zu verblöden oder zu vereinsamen. Es heißt vielmehr, dass wir selbst gefragt sind, zum Produzenten unseres Lebens zu werden. Im Gegensatz zum letzten Jahr lässt sich das sogar an vielen Stellen deutlich einfacher gestalten. Die heimischen Theater zum Beispiel streamen ihre Veranstaltungen, oder es gibt so etwas wie die Funkelfenster in Glauchau, sodass alle Generationen hochwertig die Zeit gestalten können. Prävention für die nächsten Tage bedeutet aber auch, dass wir in der Weihnachts- und Neujahrszeit vorsichtig sind. Oder um es mit Lothar Wielers Worten zu sagen: Lassen Sie Weihnachten nicht zum Kickstart für Omikron werden. Die Zahlen in Sachsen sinken derzeit, aber es ist völlig unklar, was die neue Variante mit sich bringt und wie wir nach Weihnachten und Silvester dastehen. Allein die Tatsache, dass wir in den Ferien keine Kinder und Jugendlichen in den Schulen testen, führt dazu, dass 1,7 Millionen Tests nicht stattfinden und damit auch das Dunkelfeld größer wird. Wer jetzt nach Niedersachsen schielt und dort das 2G-Urteil für den Einzelhandel im Blick hat, der sollte sich vergewissern, dass wir keine Zahlen wie in Niedersachsen hatten und haben. In Sachsen ist die Situation nicht so, dass sich in den nächsten Wochen Tür und Tor im Einzelhandel für Ungeimpfte öffnen werden. Im Gegenteil, die Dramatik der Lage verlangt es von uns, wieder darüber zu diskutieren, in welchen Bereichen, die besonders kontaktintensiv sind, wir schließen müssen, zum Beispiel in der Gastronomie ab 20 Uhr. Klar ist, dass es so schnell wie möglich eine Entlastung des gesamten Gesundheits- und des KRITIS-Bereiches braucht. Vielleicht nochmal für alle hier zum Mitnehmen: Was ist eigentlich mit der sogenannten KRITIS-Infrastruktur gemeint? Alles, was wir zum Leben brauchen – vom Wasser über Abwasser, Energie und der Lebensmittelversorgung. Die Sorge ist – das war sie schon in der zweiten und dritten Welle –, dass diese Systeme halten. Diese Sorge hat sich jetzt in der Omikron-Variante weiter verstärkt. Fallen uns Mitarbeiter aus diesen Bereichen aus, kommen wir schneller an unsere Grenzen. Im Supermarkt spüren wir das, weil sich die Öffnungszeiten reduzieren oder weil der Müll drei Tage später abgeholt wird. In anderen Bereichen sind die Auswirkungen aber sofort spürbar. Zum Beispiel, wenn kein Strom aus der Steckdose kommt oder wenn der Spätdienst im Pflegeheim ausfällt. Der auch auf Bundesebene anerkannte Schnellhandlungsbedarf, der sich sowohl in einer Sondersitzung des Gesundheitsschussschusses am heutigen Tag als auch in der einberufenen MPK-Schalte zeigt, wird wohl auch in Sachsen zu weiteren Maßnahmen führen. Sachsen hat mit seinen Verordnungen im Rahmen des rechtlich Möglichen schon sehr viel mehr getan als andere Bundesländer, aber eben auch, weil uns die Zahlen dazu gezwungen haben. Aber, und das ist in Sachsen ein riesiges Problem: Das, was wir festlegen, die Regeln, müssen auch umgesetzt werden. Wenn ich zum Beispiel am letzten Wochenende nach Annaberg schaue, dann ist es nicht nur so, dass 30 Ungeimpfte ungehemmt ihren Geburtstag miteinander feiern, sondern dass man, nachdem Herr Kohlmann von den Freien Sachsen auch noch dazu aufgerufen hat, sich von der Polizei nicht mehr aufhalten zu lassen, diese Polizei auch noch angreift und einen Polizisten brutal niederschlägt, nachdem diese illegale Party aufgelöst wurde. Oder wenn ich in meinen Stadtrat nach Chemnitz schaue, so sind dort erwachsene Menschen nach wie vor nicht in der Lage, eine Maske anständig zu tragen. Damit zeigt sich die komplette Spannbreite der Menschen, die Virusunterstützer wurden und Corona ohne Hemmungen von A nach B tragen. An dieser Stelle vielleicht ein kurzes Intro nur für Herrn Urban: Das Thema Masken in einen Kontext von vor zwei Jahren zu stellen ist ungefähr so, als ob man die Evolution negiert. Erfahrungen, gebündelt auch in Wissenschaft, Wachsen, das heißt Leben, das heißt, einen Erkenntnisstand akzeptieren und Dinge in den Alltag integrieren. Ich bin mir sehr sicher, Sie werden uns beim nächsten Plenum erzählen, dass es keine kindgerechten Masken gibt. Ja, wir waren vor drei Jahren nicht der Meinung, dass es FFP-2- Masken für Kinder braucht. Aber es scheint sie zu brauchen, also werden wir welche entwickeln, und es wird Masken geben, die für Kinder geeignet sind. Ja, trotz dieser schlechten Aussichten sollten wir uns um Orientierung und Perspektive bemühen. Da wir mittlerweile mit Inzidenzen, Bettenbelegungen und Hospitalisierungen arbeiten, glaube ich daran, dass wir einen Orientierungsplan wieder in eine gute Choreographie bringen sollten, und das immer mit dem Ziel, eine Niedriginzidenz anzustreben und dann auch Stück für Stück all diese Einschränkungen wieder zurückzunehmen. Hier im Raum sollen Menschen sitzen, die wirklich daran glauben, dass es Spaß macht, Kletterhallen und Klubs zu schließen, Theater und Museen nicht zu öffnen oder Weihnachtsmärkte und Demonstrationen zu untersagen. Denen kann ich nur sagen: Das ist ein Lügenmärchen; es macht keinen Spaß. Wir BÜNDNISGRÜNEN werden uns dafür starkmachen, dass Kinder und Jugendliche und geimpfte Sächsinnen und Sachsen die Ersten sind, die keine Einschränkungen mehr erleben müssen. An dieser Stelle – es ist schon zu einer Gewohnheit seit der Verordnung vom 19. November geworden – möchte ich gern die Mitglieder des Kabinetts noch einmal bitten, alle Minderjährigen, alle bis 18-Jährigen von den Einschränkungen auszunehmen. Die Regelung, die jetzt auf das 16. Lebensjahr beschränkt ist, ist aus meiner Sicht falsch und lebensfremd. Die Jugendlichen, die bisher nicht geimpft sind, werden sich auch mit dieser Regelung nicht heimlich auf den Weg zum Impfzentrum machen und sich impfen lassen. Heute über Impfen zu reden – um das auch noch unterzubringen – ist ein wenig wie der Blick in die Glaskugel. Die Hoffnung, dass Herr Lauterbach die Kühlschränke wieder gut gefüllt bekommt, ist groß. Alles andere ist unvorstellbar und auch den Menschen in Sachsen nicht zu vermitteln. Am Wochenende haben viele Eltern mit ihren Kindern die Termine zum Kinderimpfen wahrgenommen. Der große Andrang zeugt davon, dass die Eltern verantwortungsbewusst agieren und sich und ihre Kinder schützen wollen. Um diesem Rechnung zu tragen, ist neben dem kinderärztlichen Impfen ein großes Angebot an Kinderkliniken und Kinderimpfambulanzen ausgebreitet worden, das auch zwischen den Feiertagen zur Verfügung steht. Vielleicht gehört es auch in diesen Raum, noch einmal zu sagen: Auch das Impfen jetzt ist noch sinnvoll und schützt vor schweren Erkrankungen im Verlauf von Covid-19. Es scheint ja bei einigen immer noch nicht angekommen zu sein. Was uns aber alle eint – so kritisch, wie wir die Situation denken –, ist, dass diese Krise uns müde macht. Es macht die müde, die, dreimal geimpft, durch den Wald laufen, und es macht scheinbar die müde, die sich montags, mittwochs oder wann auch immer durch die sächsischen Innenstädte bewegen. Der Unterschied zwischen diesen Gruppen ist, dass die einen daran glauben, dass Impfen, Kontaktreduktionen und die Kontrolle des Infektionsgeschehens helfen, und die anderen eine natürliche Immunisierung bevorzugen und Maßnahmen zur Infektionsminimierung ablehnen. Hier Brücken zu bauen ist trotz Weihnachten anspruchsvoll. Gelingen könnte es, wenn die, die Protest gegen die Maßnahmen einlegen wollen, sich nicht rechten Banden anschließen und damit ihr Ansinnen, für die Grundrechte zu demonstrieren, von rechten Ideologien abgrenzen. Die jetzige Mischung ist toxisch und endet in einer Gewaltspirale, die wir alle nicht wollen. Die Einzigen, die davon profitieren, sind die verfassten Rechten, die, egal welches Thema sich anbietet, als Rattenfänger durch Sachsen ziehen und sich mit scheinbar einfachen Lösungen für komplexe Themen anbieten. Hauptsache, sie vergrößern ihren Einfluss, um dann das, was auf ihrer Agenda steht, mit Gewalt durchzusetzen. Vielleicht noch ein ganz kurzer Exkurs in den letzten 15 Sekunden Redezeit, die mir noch bleiben: Wie muss es sich eigentlich anfühlen, wenn die AfD einen Impfstand an der Zufahrt zum Klinikum Chemnitz aufbaut, wo die Krankenschwester und der Krankenpfleger auf dem Weg zur Arbeit und zur überfüllten Corona-Station sind, oder wie muss sich das Kind fühlen, das auch auf diesem Weg ist, um in Obhut genommen zu werden, weil seine Eltern nicht mehr in der Lage sind, sich um ihr Kind zu kümmern, weil sie einen so schweren Corona-Verlauf haben? Ich bin dankbar, dass es in diesen Einrichtungen Menschen gibt, die in den nächsten Tagen viel, viel härter arbeiten müssen, als es notwendig ist. Ich weiß aber auch, dass sie keine Geduld mehr haben. Lassen Sie mich deshalb mit einem frommen Wunsch meinen Redebeitrag beenden: Liebes Christkind, schicke uns Impfstoff, schicke uns Impfwillige und schicke uns bitte nur noch Spaziergänger im Wald! (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wird von der SPD-Fraktion noch einmal das Wort gewünscht? – Frau Abg. Lang, bitte.

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Simone Lang SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Am 16.12.2020 stand ich – genau wie jetzt – vor Ihnen und habe mich danach gesehnt, dass diese schwierige und herausfordernde Zeit des Jahres 2020 endet, in der Hoffnung, dass 2021 die Wende kommt und wir alle zusammen die Pandemie hinter uns lassen können. Ein Jahr später stehe ich immer noch hier mit gemischten Gefühlen, mit Erschöpfung und Frustration, aber auch mit ganz viel Dankbarkeit und Respekt, und zwar denen gegenüber, die 2021 nicht müde geworden sind, sich für die Gesundheit und das Wohl der Menschen in diesem Land aufzuopfern. Denn von ihnen gibt es Tausende, ob Beschäftigte in den Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Erzieher und Erzieherinnen, Lehrkräfte, die Kassiererin im Supermarkt um die Ecke und die Postbotin, die einen mittlerweile so gut kennt, dass sie einen duzt, und die mittlerweile 2 000 Bürger und Bürgerinnen, die sich gemeldet haben, um in der akuten Situation in Krankenhäusern zu helfen. Die Mehrheit der Menschen in diesem Land versucht, so pragmatisch wie möglich mit dieser Pandemie umzugehen. Die Mehrheit der Menschen hält sich an die beschlossenen Maßnahmen, lässt sich impfen und versucht, ihr Gegenüber mit Rücksicht und Respekt zu tolerieren. Denn das Anerkennen der Realität hat nichts mit politischer Ideologie zu tun; es ist schlicht die Wahrnehmung der aktuell vorherrschenden Situation. Und zur aktuellen Situation gehören folgende Feststellungen: In Deutschland sind über 107 000 Menschen im Zusammenhang mit diesem Virus gestorben, allein in Sachsen 12 000 Menschen. Da es immer noch Menschen gibt, die der Auffassung sind, Corona sei eine Grippe, hier der Vergleich: In der Grippewelle 2017 und 2018 schätzte das Robert-Koch-Institut eine Sterberate von 25 000 Menschen und erklärte, es handele sich um die tödlichste Grippewelle der vergangenen 30 Jahre. Man muss kein mathematisches Genie sein, um den Unterschied zu Corona zu erkennen, so wie es Alexander Dierks vorhin schon erwähnte. Zur aktuellen Situation gehört auch folgende Erkenntnis: In Sachsen sind 59,6 % der Gesamtbevölkerung vollständig geimpft, das sind über 2,4 Millionen Menschen. Davon haben bereits über 1 Million eine Auffrischungsimpfung erhalten. So sehr ich mich über diesen Fortschritt freue, umso mehr wünsche ich mir auch, dass die Impfquote bei den Erst- und Zweitimpfungen deutlich nach oben geht. Impfaktionen in den Kommunen, wie zum Beispiel in Breitenbrunn, meiner Heimatkommune, sind hierzu ein wichtiger Beitrag. Am 14.12.2021 durfte ich als gelernte Krankenschwester die Aktion des DRK in Kooperation mit der Gemeinde und den Kliniken Erlabrunn unterstützen. Gemeinsam mit vielen Beschäftigten der Klinik konnten wir an diesem Tag 120 Menschen impfen. Dies ist wichtig, denn die Impfungen wirken, vor allem nach der Auffrischung. Im letzten Jahr mussten Patientinnen und Patienten bei viel geringeren Infektionszahlen in anderen Bundesländern behandelt werden. Unter der Delta-Variante, die um ein Vielfaches ansteckender ist und sich dadurch auch schneller verbreitet, haben wir den Punkt erreicht, wo eine deutlich höhere Inzidenz zutage tritt. Dass wir diesen Punkt erreicht haben, verdeutlicht wiederum, dass die Impfquote in der Bevölkerung nicht ausreichend ist. Schließlich bleibt noch die Feststellung: Das Virus wandelt sich, es mutiert, vor allem in einer Umgebung, in der viele Menschen keinen Immunschutz haben. Bei jeder Variante müssen wir genau hinschauen, wie schnell sie sich ausbreitet und wie die damit einhergehenden Krankheitsverläufe aussehen. Auch dies – das möchte ich noch einmal ganz explizit erwähnen – ist kein politisches Kalkül und keine Frage der politischen Orientierung. Weder die Delta- noch die Omikron-Variante interessiert sich, welche Partei jemand wählt. Ich weiß nicht, wie vielen Menschen ich tatsächlich beim Sterben die Hand gehalten habe, aber eines ist klar: Was an Leid und Schmerz durch den Tod an Covid19 passiert, braucht unwahrscheinlich viel Zeit, personelle und psychologische Unterstützung. Umso mehr bedaure ich es an dieser Stelle, dass Kliniken sich für Aktionen entschuldigen müssen, die ihr Wirken schwer infrage stellen und den Dienst am Menschen diffamieren. Meine Solidarität haben alle Menschen, die sich von rechten Gedankengutträgern nicht beeindrucken lassen, (Beifall bei der SPD, den LINKEN und des Staatsministers Martin Dulig) die tagtäglich trotz Widrigkeiten und vielleicht auch kritischer Meinungen Prioritäten setzen und Menschenleben retten, denn das Virus interessiert sich nur dafür, ob es unter den Menschen ein Einfallstor findet und ob es sich möglichst ungestört ausbreiten kann. Umso mehr Glück haben wir, nicht in Zeiten zu leben, in denen es außer der Durchseuchung der Bevölkerung keine andere Variante gibt. Wir leben in einer Zeit, in der wir medizinische Möglichkeiten haben, uns vor Krankheiten zu schützen. Die meisten Erwachsenen würden nicht auf die Idee kommen, Impfungen gegen Kinderlähmung, Masern oder Tetanus infrage zu stellen, weil sie erkennen, wie sinnvoll es ist, auch Kinder vor diesen Erkrankungen zu schützen. Ich hoffe, dass mehr Erwachsene gerade auch für sich selbst zu der Erkenntnis kommen, dass eine Impfung gegen Corona sinnvoll sein kann, mit Impfstoffen, bei denen es mittlerweile Daten von Millionen von Menschen gibt, mit Empfehlungen von Ärzten und Ärztinnen, die sich tagtäglich mit dieser Thematik auseinandersetzen und deren oberstes Ziel immer noch der gesundheitliche Schutz von Menschen ist. Petra Köpping und das Sozialministerium haben gemeinsam mit dem DRK wieder eine Struktur hochgefahren, die Haus-, Kinder- und Betriebsärzte beim Impfen unterstützt. Jetzt ist es an jedem Einzelnen von uns, dies auch zu nutzen, und dafür danke ich. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wird von den Fraktionen noch das Wort gewünscht? – Die AfD-Fraktion, Herr Dr. Weigand, bitte.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben jetzt wieder gesagt, dass Ihre Maßnahmen entsprechend gut wirkten, auch Staatsminister Schmidt hat das gesagt. Mein Kollege René Hein hatte eine schöne mündliche Anfrage eingereicht, wie viele Infektionen durch die 2GRegel beim Baumschlagen beim Sachsenforst im Außenbereich unterbunden würden. Die Antwort war: Das könne man nicht sagen. Das sind keine verhältnismäßigen Maßnahmen. Das sind Dinge, die wir und auch draußen die Bevölkerung seit zwei Jahren immer wieder kritisieren. Sie agieren in vielen Bereichen völlig unverhältnismäßig. Das muss sich schnellstens ändern. Dann ist die Bevölkerung nämlich auch bereit, gewisse Maßnahmen mitzutragen. (Beifall bei der AfD) Herr Dierks von der CDU-Fraktion hat gesagt, die Fakten lägen auf dem Tisch. Dann schauen wir uns mal die Fakten an. Sie sprechen immer wieder von Solidarität. Das kam auch heute in den Redebeiträgen vor. Ist es solidarisch, wenn eine 20-Jährige vor einer 85-Jährigen geboostert wird? Es gibt also keine Priorisierung in diesem Land, unabhängig davon, wie wir zur Impfung stehen, obwohl die Risikogruppe die über 70-Jährigen sind. Dazu können Sie sich die Zahlen anschauen. Die Fakten liegen auf dem Tisch. Letztes Jahr: 91 % der Corona-Toten in Sachsen waren über 70 Jahre alt. Dieses Jahr: 87 % der Corona-Toten waren über 70 Jahre alt. Die Infektionssterblichkeit bei der Personengruppe 70 bis 80 Jahre liegt bei 5,4 % und bei den über 80-Jährigen bei 26,8 %. Das ist ein Riesenproblem. Wir haben eine überalterte Bevölkerung; das sprechen wir seit zwei Jahren an. Wir brauchen einen Schutzring um die Alten, um die Risikogruppen. Das negieren Sie aber die ganze Zeit, und jetzt wünschen sich hier noch die GRÜNEN eine Spritze vom Christkind. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Dazu fällt mir nichts mehr ein. Das ist unglaublich. (Beifall bei der AfD –

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Dirk Panter SPD

Wenn Ihnen nichts mehr einfällt, dann verlassen Sie das Rednerpult!) Sie haben jetzt gerade gelobt, dass die Eltern ihre Kinder impfen lassen. Warum machen die Eltern denn das? Weil Sie seit zwei Jahren eine riesengroße Panik schüren und die Eltern Angst haben und sagen: Jetzt müssen wir auch noch die Kinder impfen lassen. Sie rufen hier zu einer Kinderimpfwoche auf, obwohl nur die Kinder mit Vorerkrankungen geimpft werden sollten. Wenn man sich das anschaut, dann stellt man fest, dass die Infektionssterblichkeit bei den kleinen Kindern von fünf bis elf Jahren bei 0,001 % liegt. (Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Diese Altersgruppe ist nahezu nicht von Corona betroffen. Ich schaue mir gleich noch andere Zahlen an, die wir endlich einmal mitbetrachten müssen. Sie reduzieren die Kinder seit zwei Jahren nur auf Corona-Infektionen. Das ist der riesengroße Fehler, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Sie sprechen ja mit Experten, und ich verfolge so einiges. Es gab die Fachkonferenz „Was Kinder brauchen“. Dort war unter anderem Prof. Berner dabei. Er sprach Ende November bei der Fachkonferenz davon: „Schutz von Kindern ist nicht ausschließlich der Schutz vor Infektionen.“ Kinder müssen auch gewisse Infektionen durchmachen. Selbstverständlich gibt es bei den Kindern schwere Covid19-Verläufe, aber wir müssen jetzt damit beginnen, das endlich in Relation zu setzen. Seit Anfang letzten Jahres sind 200 Kinder im Kontext mit Corona in sächsische Kliniken gekommen. Davon sind 5 % auf ITS behandelt worden. Das will niemand schönreden, und ich möchte das keinem Kind zumuten und sagen, dass das passieren muss. Aber wir haben in den vergangenen zwei Jahren verlernt, Dinge mit Augenmaß zu betrachten; denn nur 25 % der Kinder, die ins Krankenhaus gekommen sind, wurden coronaspezifisch behandelt. Das zeigt auch die Auswertung der Survey-Seite, die Prof. Berner betreibt. Da müssen Sie nur hinschauen. Für gesunde Kinder ist Corona eben nicht das Problem. Auch Prof. Dötsch von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin sagte am 16.12.: Von der Auswertung der südafrikanischen Daten wissen wir, dass sich die Annahme, dass Omikron bei Kindern und Jugendlichen deutlich schwerer verläuft, nicht bestätigt. Deshalb müssen wir jetzt den Druck aus dem Kessel lassen. Sie haben heute schon wieder gesagt, es komme eine Wand auf uns zu. Dann schauen wir doch einmal in die Fachzeitschriften hinein, zum Beispiel in „Nature“, kein „populärwissenschaftliches“ Blatt. Die Hospitalisierungsrate in Südafrika ist durch Omikron sogar nach unten gegangen. England und Dänemark zeigen keine Unterschiede in der Hospitalisierungsrate, obwohl die Übertragungsgeschwindigkeit natürlich höher ist. Wir müssen endlich aufhören, diese Panik zu schüren. (Beifall bei der AfD) Noch einmal: Wir müssen uns endlich der Nebeneffekte annehmen. Wenn in einer Woche im Oktober dieses Jahres mehr Kinder wegen des RSV-Virus mit schweren Verläufen in Kliniken in Sachsen kommen, wenn mehr Kinder hereinkommen als in 20 Monaten Corona, dann läuft hier etwas schief, dann müssen die Kinder nämlich die Zeche für Ihre irrsinnige Politik zahlen. Beenden Sie das und lassen Sie bei allen Diskussionen, die jetzt folgen, die Schulen offen! Lassen Sie die Kinder einfach Kinder sein! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren, die Redezeiten sind fast abgelaufen. Die Fraktion DIE LINKE kann gern noch sprechen. Frau NeuhausWartenberg, bitte.

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Dr. Weigand, ich würde Ihnen gern noch eine andere Zahl entgegenwerfen – seit gestern ist es bestätigt –: 40 % aller Corona-Erkrankten in Deutschland leiden an Long-Covid. Das muss man sich einmal vor Augen führen. Die Sterblichkeit ist das eine; aber alles, was das Virus macht, wenn wir auf Durchseuchung gehen, ist meiner Meinung nach sowohl für dieses Land als auch für die Gesellschaft im Allgemeinen eine Katastrophe. (Beifall bei den LINKEN) Es war ein düsterer vierter Advent: viel zu hohe Infektionszahlen, überlastete Intensivstationen, unbelehrbare Impfgegner und ganze Schulklassen, Jahrgangsstufen oder ganze Schulen, die nach Hause geschickt werden mussten; überlastete Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler mit erheblichen Lerndefiziten, Eltern, die einfach wütend sind auf die Kultusministerinnen und Kultusminister. Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht das Recht auf schulische Bildung festgeschrieben, ein eindeutiges Signal in dieser Zeit, die ja auch ex negativo deutlich gemacht hat, wie wichtig Schule eigentlich ist, nicht nur für die Wissensaneignung, sondern auch für die Demokratie insgesamt. Im Sommer war für wenige Wochen eine Leichtigkeit zurückgekehrt, die alle schmerzlich vermisst hatten: niedrige Inzidenzen, ja; doch schon damals war klar, dass im Herbst Auffrischungsimpfungen nötig werden. Man wusste nur noch nicht, ob nur für die Älteren oder für alle. Sich nicht stetig – das hat meine Kollegin Schaper schon gesagt – um die technische Durchführung zu kümmern war ein Fehler, gerade im Hinblick auf unsere Schutzbefohlenen. Es kam, wie es kommen musste: Virologen mussten feststellen, dass es keine Herdenimmunität geben würde. Es wurde sich auf einen entspannten Herbst eingerichtet, zumindest mussten wir die politischen Entscheidungen so interpretieren. Die Viruswellen eins bis fünf zeigen doch – das kann man auch in Geschichtsbüchern nachlesen –: Wir brauchen ein schnelles Krisenmanagement, das vorausschaut, aber auch langfristige politische Grundsatzentscheidungen. Hier in Sachsen können wir studieren, wer unsere Kinder und Jugendlichen daran hindert, einigermaßen ungestört in die Schulen zu gehen: es sind die ungeimpften Erwachsenen. Als Bildungspolitikerin komme ich ins Verzweifeln, weil ich sehe, dass die Familien, Jugendlichen und Kinder unter dieser Verbohrtheit am meisten leiden. Es ist schon befremdlich, dass wir es in 20 Monaten Pandemie deutschlandweit nicht geschafft haben, fundierte Daten in den Schulen zu erheben, die belegen oder nicht, was bestimmte Maßnahmen bringen: Reichen Schnelltests oder brauchen wir PCR-Tests? Wären vielleicht PCR-Abstriche bei allen Schülerinnen und Schülern einer Klasse sinnvoller? Testen wir nur einzeln, wenn die Pool-Testung positiv ausfällt? Hätten wir nicht all die Monate in den Schulen, von der 1. bis zu 12. Klasse, mit Masken arbeiten müssen und um das erträglich zu machen, den Unterricht verkürzen müssen? Es wird sich über die Empfehlung der Fachleute hinweggesetzt, nicht leichtfertig, das weiß ich, aber in einer eigenen Form der Abwägung, die dann dazu führt, dass die Leute da draußen nicht einmal mehr Bahnhof verstehen, weil man eben auf dem Bahnhof Maske tragen muss. Schulen offen halten, das war angesagt, und auch breit akzeptiert, unter einer wesentlichen Bedingung: Wir brauchen Zahlen. Staatsminister Piwarz hat sie. Jeden Tag melden die Schulen die positiven Testzahlen. Dann wird entschieden, was es punktuell heißt. Wie das gesamte Verfahren funktioniert, hat er öffentlich gemacht, und das fand ich gut. Dann kam die Impfquote unserer Lehrerinnen und Lehrer. Da wurde sich gefreut – ich habe mich auch gefreut – ob so viel Verantwortung und Vernunft. Nun höre und lese ich, wie die Zahlen entstanden sind: dass da doppelt und dreifach gezählt worden ist. Um Himmels willen, kann ich da nur sagen! Das Ergebnis ist – ich zitiere –: „Da stimmen doch nirgendwo mehr Zahlen, da wird doch alles nur noch gefälscht.“ Die Stimmung ist gerade so hochgeheizt, so aggressiv, auch im Bildungsbereich. Gerade jetzt braucht es eine wohlüberlegte Kommunikation. Es geht um unsere Demokratie, verdammt noch mal! Das ist gleich mein erster Rat. Selbst ich habe das Verteidigen und Abmoderieren so satt. Es geht um praktische Vorschläge, wie wir weitermachen können. Wir haben die als Fraktion. Lassen Sie sich darauf ein! Ja, die Zahlen gehen runter. Trotzdem steht Omikron schon vor der Tür. Darauf sind wir – wahrscheinlich – wieder nicht gut vorbereitet. Wer Omikron unterschätzt, wer die Lage unterschätzt, der sieht meiner Meinung nach keine klaren Bilder. Deshalb mein zweiter Rat, vor allem, was die Schulen betrifft: Prüfen Sie dringend, ob Sie die Ferien im Januar verlängern, damit das Schul- und Kitasystem verschnaufen kann! Was nach Weihnachten und Silvester passieren wird, das wissen wir. Die Klassen müssen entzerrt und verkleinert werden. Wir brauchen die Maskenplicht überall. Dann muss eben in den Grundschulen die Unterrichtsstundenzeit verkürzt werden, damit unsere Kinder das aushalten. Ohne ein Hand-in-Hand aus Präsenz und Distanz werden wir uns nicht bis zum Frühjahr hangeln können. Unser Schulsystem ist wie unsere gesamte Gesellschaft auf sehr vielen Ebenen an Long-Covid erkrankt. Was müssten wir dagegen tun? Rehabilitieren. Was wir uns mittel- und langfristig vorstellen, das wissen Sie. Ich sage nur: das Bildungspaket. Noch mehr kurzfristige gute Ratschläge würde ich dann morgen vortragen; auch die GEW hat dazu ziemlich kluge Dinge aufgeschrieben, die wir gern hier mit Ihnen diskutieren möchten. Herzlichen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Eine Kurzintervention? – Gut, Sie haben erst eine, dann dürfen Sie sprechen.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Vielen Dank. Ja, weil mich die Kollegin Neuhaus-Wartenberg direkt angesprochen hat: Ich empfehle Ihnen wirklich, sich den Vortrag von Prof. Berner, die gesamte Fachkonferenz, einmal anzuschauen. Dann würden Sie nämlich sehen, wie er beginnt, das ganz vernünftig und ruhig ins Verhältnis zu setzen, und zu dem Schluss kommt und auch Quellen nennt. Wenn Sie sich anschauen und feststellen, dass bei den Kindern die Long-Covid-Situation nicht bei 40 % liegt, sondern dass 98 % der gesunden Kinder, die aus den Kliniken herauskommen, gesund sind, also keine schweren Verläufe haben, dann wissen Sie auch, dass wir diese Panikmache, die gerade wieder an den Schulen herrscht, mit Maskenpflicht von der 1. bis zur 12. Klasse, mit Ferien, die verlängert werden müssen etc., nicht brauchen. Ich empfehle wirklich ganz eindringlich: Schauen Sie sich an, was die Fachleute sagen, schauen Sie sich in Ruhe einmal die Fachkonferenz an! Dann würden Sie auch bessere Anträge ins Plenum einbringen und ganz andere Reden halten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Frau NeuhausWartenberg, bitte.

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Ich habe nicht gesagt, dass 40% aller Kinder und Jugendlichen an Long-Covid erkranken. Ich habe gesagt, dass 40 % aller an Covid Erkrankten in Deutschland – – (Dr. Rolf Weigand, AfD: Sie haben das aber so in den Kontext gestellt!) – Ja, das ist richtig so. Sie sind diejenigen, – – (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) – Nein, Sie sind diejenigen, die von Panikmache und irgendwas reden. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Das stimmt doch nicht!) Wenn ich das ruhig und sachlich diskutieren möchte, dann muss ich zum Beispiel auch zur Kenntnis nehmen, was mit den Familien, mit den Kindern und Jugendlichen passiert, wenn die Eltern an Long-Covid erkrankt sind. So einfach ist das. Das eine hat unmittelbar mit dem anderen zu tun. Wenn ich die Kinder und Jugendlichen betrachte, dann muss ich die Familien im Ganzen betrachten. Das tun Sie eben nicht. Sie kommunizieren in einer Art und Weise, dass mir streckenweise wirklich die Worte fehlen. Sie erklären, dass nur 200 Kinder bis dato auf Intensivstationen gelandet sind. Ich kann dazu nur Folgendes sagen: Das sind 200 Kinder zu viel. Das ist ganz einfach. (Beifall bei den LINKEN sowie vereinzelt bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich sehe nun niemanden mehr, der noch das Wort wünscht. (André Wendt, AfD, geht zum Mikrofon.) Damit ist die Aussprache zum Bericht der Staatsregierung beendet und der Tagesordnungspunkt abgeschlossen. (André Wendt, AfD, steht am Mikrofon.) Entschuldigung, es gibt noch Redebedarf. Bitte Herr Vizepräsident. Ich habe Sie leider durch die Trennwand nicht wahrgenommen. Sie haben das Wort.

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André Wendt AfD

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Ich war zu langsam. Ich möchte gern von § 92 unserer Geschäftsordnung Gebrauch machen. Ich möchte gern eine persönliche Erklärung, bezugnehmend auf die Äußerungen des Herrn Kollegen Pallas im Zusammenhang mit meiner Person und den Demonstrationen in Dresden-Laubegast, abgeben. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ja, das ist natürlich möglich. Bitte.

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André Wendt AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Pallas, ich möchte Ihnen noch einmal Folgendes mit auf den Weg geben: Die AfD hat zu diesem Spaziergang nicht aufgerufen. Das ist eine Falschbehauptung. Ja, ich war tatsächlich an diesem Sonntag vor Ort, weil mich Bürger, insbesondere Pflegekräfte, darum gebeten hatten, mir einen Überblick über die Situation zu verschaffen. Sie haben mich gebeten, ihre Ängste und Nöte in den Sächsischen Landtag mitzunehmen. Ich war auch vor Ort, weil Laubegast zu meinem Wahlkreis gehört. Tatsächlich waren zirka 1 000 Menschen in Laubegast unterwegs. Ich kann Ihnen sagen, dass es keine Nazis waren. Es waren Bürger unserer Stadt Dresden. Es waren Familien mit Kindern. Es waren Alte und Junge. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Es waren viele, die sogar der grünen Wählerklientel zuzuordnen sind. (Albrecht Pallas, SPD: Sie lügen hier im Parlament! –

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Dr. Rolf Weigand AfD

Sie waren doch gar nicht da!) Fortsetzung Inzwischen liegt das Ergebnis der geheimen Wahl der Sächsischen Datenschutzbeauftragten vor. Abgegeben wurden 110 Stimmscheine, davon waren null Stimmscheine ungültig. Es wurde wie folgt abgestimmt: Frau Ich habe mit diesen Personen gesprochen. Es grenzt an Rufmord, wenn Sie diese Bürger und mich auf die gleiche Stufe wie Nazis stellen, das muss ich Ihnen ganz klar sagen. (Beifall bei der AfD) Es gab laut Polizei überhaupt keine Vorkommnisse. Es war ein friedlicher Spaziergang, wenngleich dieser nicht angemeldet war. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Ich frage Sie Folgendes: Wohin kommen wir denn, wenn ich als Abgeordneter eines Wahlkreises nicht mehr mit den Bürgern vor Ort sprechen kann? (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ich kann mich doch nicht im Sächsischen Landtag wie in einem Elfenbeinturm verkriechen und sagen, dass mich alles nichts angeht. Ich kann doch den Bürgern nicht sagen, dass ich ihrer Bitte nicht nachkommen kann, weil ich Landtagsvizepräsident bin und es sich nicht schickt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja, dann hätten Sie sich nicht als Landtagsvize wählen lassen sollen! – Staatsminister Martin Dulig: Vorbildwirkung! – Weitere Zurufe) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind Politiker. Wir sind von den Bürgern gewählt worden. (Zurufe) Es ist unsere ureigenste Aufgabe, Kontakt mit den Bürgern in den Wahlkreisen aufzunehmen, insbesondere in diesen Zeiten. (Beifall bei der AfD) Ich kann mich davor nicht verschließen. Das ist nicht mein Verständnis von Politik. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Das war eine persönliche Erklärung von Herrn Abg. Wendt. Meine Damen und Herren! Ich rufe wieder den Tagesordnungspunkt 1 auf. Tagesordnungspunkt 1 Dr. Juliane Hundert erhielt 79 Jastimmen und 25 Neinstimmen. Sechs Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Damit erhielt Frau Dr. Juliane Hundert die erforderlichen 60 Jastimmen der Mitglieder des Landtags und ist somit als Sächsische Datenschutzbeauftragte gewählt. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD, vereinzelt bei der AfD und der Staatsregierung) Ich frage Sie, Frau Dr. Hundert, ob Sie die Wahl annehmen. (Dr. Juliane Hundert: Ja!) Danke schön. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD, vereinzelt bei der AfD und der Staatsregierung) Wir kommen nun zur Vereidigung der Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Nach § 16 Abs. 2 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes hat die Sächsische Datenschutzbeauftragte vor Aufnahme ihres Amtes einen Eid zu leisten. Ich bitte Sie, Frau Dr. Hundert, nach vorn zu mir zu kommen. (Dr. Juliane Hundert geht von der Besuchertribüne in den Plenarsaal. – Die Abgeordneten erheben sich.) Ich bitte Sie nun, den Eid zu sprechen. Sie können ihm die Beteuerung „so wahr mir Gott helfe“ hinzufügen. Ich schwöre, meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, Tagesordnungspunkt Wahl von Mitgliedern der 17. Sächsischen Landtag gemäß Artikel sowie §§ 2 bis 5 des Gesetzes über durch die Die Präsidentin des Deutschen Bundestags hat zur Wahl des Bundespräsidenten für den 13. Februar 2022 die 17. Bundesversammlung einberufen. Die Bundesversammlung besteht nach Artikel 54 Abs. 3 des Grundgesetzes aus den Mitgliedern des Bundestags und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Landesparlamenten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden. Nach § 2 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung ist die Zahl der von den einzelnen Landtagen zu wählenden Mitglieder im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. Dies ist durch die Bekanntmachung vom 15. November 2021 geschehen. Der Sächsische Landtag hat danach 39 Mitglieder der 17. Bundesversammlung zu wählen. Ihnen liegen dazu als Liste 1 der Wahlvorschlag der Fraktion CDU auf Drucksache 7/8412, als Liste 2 der Wahlvorschlag der Fraktion AfD auf Drucksache 7/8344, als Liste 3 der Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/8440, als Liste 4 der Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNISGRÜNE auf Drucksache 7/8444 und Verfassung und Recht zu achten und zu verteidigen und Gerechtigkeit gegenüber allen zu üben. Dr. Juliane Hundert: Ich schwöre, meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, Verfassung und Recht zu achten und zu verteidigen und Gerechtigkeit gegenüber allen zu üben, so wahr mir Gott helfe. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich beglückwünsche Sie sehr herzlich im Namen des Parlaments und wünsche Ihnen für Ihr neues Amt viel Erfolg und alles Gute. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei der AfD – Beifall bei der Staatsregierung) Dr. Juliane Hundert: Vielen Dank! (Ministerpräsident Michael Kretschmer, die Staatsminister sowie alle Fraktionsvorsitzenden gratulieren Frau Dr. Juliane Hundert und überreichen Blumensträuße.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Ich möchte gern in der Tagesordnung fortfahren. Ich eröffne Bundesversammlung durch den 54 Abs. 3 des Grundgesetzes die Wahl des Bundespräsidenten Bundesversammlung als Liste 5 der Wahlvorschlag der SPD-Fraktion auf Drucksache 7/8417 vor. Nach § 4 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung erfolgt die Zuteilung der Sitze nach den auf sie zugefallenen Stimmen im Höchstzahlverfahren nach d‘Hondt. Über die Zuteilung des letzten Sitzes entscheidet erforderlichenfalls bei gleicher Höchstzahl nach § 4 Abs. 3 Satz 2 des genannten Gesetzes das vom Präsidenten des Landtags zu ziehende Los. Meine Damen und Herren! Jeder Abgeordnete hat bei der Wahl eine Stimme. Da keine Debatte vorgesehen ist, kommen wir jetzt zur Wahl. Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Die Möglichkeit einer offenen Abstimmung bietet sich bei einer Abstimmung über fünf Listen nicht an. Auf die Einhaltung der Mindestabstände und das Prozedere der Wahl weise ich noch einmal hin. Ist die Wahl in der Lobby beendet, können die Abgeordneten, die aufgrund der 3G-Regel gehindert sind, in die Lobby kommen und so, wie gerade eben, ihre Stimme abgeben. Nach diesen Hinweisen berufe ich erneut für die Durchführung der Wahl die Wahlkommission mit folgenden Mitgliedern des Landtags ein: Herrn Jan Hippold als Leiter, Herrn Volker Hentschel von der AfD-Fraktion, Herrn Nico Brünler für DIE LINKE, Herrn Dr. Daniel Gerber für die BÜNDNISGRÜNEN und Herrn Albrecht Pallas für die SPD-Fraktion. Nachdem wir für die nächste Debatte zwei Redner haben, die dieser Kommission angehören, ist die Bitte geäußert worden, zusätzlich für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Ines Kummer und für die SPD-Fraktion Frau Simone Lang in die Wahlkommission zu wählen, wenn einer der genannten Abgeordneten reden müsste. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das kann ich nicht erkennen. Nun übergebe ich das Wort an den Leiter der Wahlkommission. Tagesordnungspunkt Aktuelle Erste Aktuelle Debatte: Bedrohungen von Mandatsträgern im Netz mit allen rechtsstaatlichen Antrag der Zweite Aktuelle Gefahr durch die Antrag der Mir liegen zwei rechtzeitig eingegangene Anträge zur Aktuellen Debatte vor: ein Antrag der Fraktion CDU sowie ein Antrag der AfD-Fraktion. Erste Aktuelle Verschwörungstheorien, Bedrohungen sowie Hetze im Netz mit allen Antrag der Es spricht die einreichende Fraktion. Es beginnt Frau Abg. Leithoff.

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Susan Leithoff CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein trauriger, wirklich bedrückender Befund, den wir heute zum Gegenstand dieser Aktuellen Debatte gemacht haben, ja machen mussten. Auf die unsäglichen Fackelumzüge vor Petra Köppings Haus folgten völlig enthemmte Morddrohungen in Telegram-Gruppen gegen unseren Ministerpräsidenten Michael Kretschmer.

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Jan Hippold CDU

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde die Abgeordneten nun wieder in alphabetischer Reihenfolge aufrufen. Sie erhalten hier vorn einen Stimmzettel, auf dem Sie die Listenvorschläge der Fraktionen aufgeführt sehen. Sie haben dann eine Stimme und können sich für das Ankreuzen einer Liste entscheiden. Stimmzettel ohne oder mit anderer Kennzeichnung sind ungültig. Wir beginnen mit der Wahl. (Namensaufruf – Wahlhandlung) Befindet sich jemand im Saal, dessen Namen ich nicht aufgerufen habe? – Dann ist der Namensaufruf beendet. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Vielen Dank an die Wahlkommission. Ich schlage Ihnen vor, dass wir jetzt mit Tagesordnungspunkt 5 fortsetzen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Ich rufe auf Stunde Verschwörungstheorien, und Hass sowie Hetze Mitteln bekämpfen Fraktion CDU Debatte: Blackout – deutsche Energiewende Fraktion AfD Wir beginnen mit Debatte von Mandatsträgern und Hass rechtsstaatlichen Mitteln bekämpfen Fraktion CDU Wir alle in diesem Haus – ich sage ganz bewusst: alle – sind gewählte Vertreter der Menschen dieses Freistaates. Wir alle streiten für unsere Positionen und für unsere Ideen – das gewöhnlich auch hart in der Sache. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle sind aber auch Mutter oder Vater, Ehefrau oder Ehemann, Freund oder Freundin. Daher kann es hier niemanden unberührt lassen, wenn Mandatsträger und Repräsentanten des Freistaates an Leib und Leben bedroht werden. (Beifall bei allen Fraktionen) Es muss daher Konsens aller hier sein, dass wir uns entschieden und mit allen Mitteln des Rechtsstaates gegen diesen Hass zur Wehr setzen. Wer diesen Standpunkt unbegreiflicherweise nicht teilen kann, der sollte sich nicht nur fragen, ob er noch auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht; er sollte zugleich überdenken, welchem Menschenbild er anhängt. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass sich unser Rechtsstaat zu wehren weiß, haben die Untersuchungen bei denjenigen gezeigt, die der Morddrohungen gegen Michael Kretschmer verdächtigt werden. Entsprechend gilt mein Dank ausdrücklich den sächsischen Polizeibeamtinnen und -beamten. Ich sage es an dieser Stelle ganz deutlich: Sicher gibt es manche – teils auch berechtigte – Kritik an der Begleitung der Corona-Proteste durch die Polizei. Aber in das allgemeine Polizeibashing, das dieser Tage zu hören ist, stimmen wir als CDU-Fraktion nicht mit ein. Wir haben Vertrauen in die Institutionen unseres Landes. Gerade in den letzten Wochen hat die Polizei mit überdurchschnittlich vielen Corona-Kontrollen mehr als deutlich gezeigt, dass sie Herr der Lage ist und die Corona-Notverordnung konsequent durchsetzt. Ein gleiches Vertrauen gilt – das sage ich nicht zuletzt als Rechtsanwältin – gerade auch für die unabhängige sächsische Justiz. Auch hier beteiligen wir uns nicht an der zeitweise aufkommenden Verunglimpfung. Wenn die Justiz der Auffassung ist, dass die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft gegen die Beschuldigten der jüngsten Morddrohungen nicht vorliegen, so hat sie dafür mein Vertrauen. Auch das bedeutet Rechtsstaat. (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Meine Damen und Herren! Der Blick auf die Straßen, ins Internet und vor allem in soziale Netzwerke zeigt: Es gibt mittlerweile eine erschreckend breite, sich selbst befeuernde Corona-Verschwörungswelt. Was man dieser Tage bei Querdenkern, Corona-Leugnern und Impfskeptikern über die weltweite Pandemie und unsere Gegenmaßnahmen, einschließlich des Impfens, lesen kann, hat die Stufe des gefährlichen Halbwissens längst überschritten. Es ist oftmals nichts anderes als knallharte und mutwillige Desinformation. Um es noch einmal klarzustellen: Ja, wir haben ein starkes Recht auf Meinungsfreiheit. – Herr Urban, das haben Sie vorhin gerade noch skandiert. Doch wenn ich mich in den politischen Raum begebe und wenn es um nichts Geringeres als um die Gesundheit von Millionen Menschen geht, dann sollten Meinungsäußerungen durch Tatsachen gedeckt sein. Niemand kann bar jeder Wissenschaft Lügen als Tatsachen verbreiten und sich dann auf die Meinungsfreiheit berufen. Da die Verbreitung derartiger Lügen aber nicht automatisch strafbar ist, liegt es am Staat, hier entgegenzusteuern. Wir als CDU-Fraktion werden uns daher noch stärker dafür einsetzen, dass die Staatsregierung ihre Informations- und Aufklärungskampagnen deutlich ausbaut. Wir werden gezielt schauen, wo wir zusätzlich auch bei Jüngeren die Medienkompetenz und die politische Bildung verbessern können, damit auch diese lernen, Wahrheit und Lüge einfacher zu unterscheiden. Meine Damen und Herren! Wir als CDU-Fraktion wollen aber auch die Hand reichen. Wir strecken sie dem friedlichen Teil der Menschen aus, die im schwerlich zu verstehenden, sich oft ändernden Umfeld der Pandemie in das Netz von Falschinformationen geraten sind. Unser Ministerpräsident Michael Kretschmer hat an anderer Stelle bereits darauf hingewiesen, wie schwer es für den Einzelnen ist, sich einzugestehen, dass man sich in einer Blase aus Lügen und Falschinformationen bewegt. Diese Menschen können und wollen wir nicht zurücklassen. Im Gegenteil, wir werden uns jeder Debatte mit ihnen stellen und mit Fakten sowie mit der Kraft der besseren Argumente um Überzeugung werben. Gegenseitiger Respekt und ein zivilisierter Umgang miteinander bleiben für uns dabei aber die Voraussetzung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die AfD-Fraktion; Herr Dr. Keiler, bitte.

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Dr. Joachim Keiler AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, insbesondere liebe Kollegen von der CDU! Es ist vollkommen richtig: Bedrohungen, Gewalt, Hetze muss rechtsstaatlich entgegengetreten werden. Da sind wir vollkommen bei Ihnen, das ist ein wichtiges Thema. Deshalb stelle ich die Frage: Wie stimmten Sie über unsere bisherigen Anträge zu exakt diesem Thema hier in diesem Plenum ab? Der erste Antrag war bereits vom 03.12.2015, Drucksache 6/3458 – Verurteilung jeglicher politisch motivierter Gewalt. Es gab verschiedene Anträge dazwischen. Der letzte Antrag war vom 09.03.2020, Drucksache 7/1958 – Demokratische Regeln respektieren, Gewalt ist kein Mittel der politischen Auseinandersetzung. Ich kann es Ihnen sagen: Sie lehnten alle Anträge ab; denn es betraf Sie vermeintlich nicht. Wo war denn Ihr Aufschrei, als die Privathäuser unserer Abgeordneten Jörg Urban, André Wendt und Karin Wilke angegriffen worden sind? Wo war der Aufschrei, als es im Januar 2019 in Döbeln zu einem Anschlag mit einer Kugelbombe auf das Büro des Bundestagsabgeordneten Prof. Dr. Hessenkemper kam? Dabei wurden nicht nur die Scheiben, sondern insgesamt drei dahinter liegende Räume verwüstet. So heftig war die Detonation. Gott sei Dank befand sich zu diesem Zeitpunkt keine Person in dem Büro, was die Angreifer jedoch wahrscheinlich nicht wissen konnten. Zu Recht verurteilen Sie Demonstranten mit Fackeln in der Hand vor Privathäusern. Wir verurteilen das auch. Aber wenn Autos auf den Grundstücken von AfD-Mitgliedern und -Abgeordneten abgefackelt werden, bleiben Sie stumm. Opfer wurde auch unser Bundessprecher Tino Chrupalla. In Meißen wurde fast der gesamte Fuhrpark der AfD direkt neben dem Wohnhaus eines engagierten Parteimitgliedes abgebrannt. Kollege Zickler, Mitglied hier im Haus, wurde schon mehrfach Opfer linksextremer Angriffe; auch sein Auto wurde abgefackelt. Erst vor wenigen Tagen wurde zum wiederholten Male – ich meine, es war das siebente Mal – sein Geschäft attackiert. (Zuruf von der AfD: Hört, hört!) Es gab keine Sondersendungen, keine Erwähnung in der „Tagesschau“, keine Ansprache des Innenministers. Unsere ehemalige Vorsitzende Frauke Petry hatte – das muss man sich einmal vorstellen – 2015 Morddrohungen direkt auf den PC bekommen, und zwar von extra dafür erstellten E-Mailadressen wie Petry-stirb. Auch viele andere AfD-Abgeordnete haben Morddrohungen erhalten und wurden an Wahlkampfständen angegriffen, unter anderem ich 2019. Bereits zuvor wurde Jörg Urban und mir im Internet gedroht, dass uns mit der Axt der Schädel gespalten werde. Im Januar 2020 erhielt ich vor unserem Landesparteitag einen an die Familie Keiler adressierten Brief von einem Kommando Elser – wer das nicht weiß: das war der Hitler-Attentäter in München im Bürgerbräukeller – mit der Drohung: „Am 29. Februar rappelt es.“ Die Einstellungen der entsprechenden Anzeigen nach § 170 Abs. 2 – mangels Tatverdacht – habe ich mit dabei. Es trifft auch immer wieder diejenigen, die mit der AfD kooperieren. Gaststättenbetreiber bekommen Antifa-Besuch. Vermieter, Hotels und Saalbetreiber werden massiv eingeschüchtert und angegriffen. Was tun Sie gegen die Hasstiraden gegen uns, wenn Sie nicht betroffen sind, etwa auf Indymedia? (Albrecht Pallas, SPD: Wir verurteilen das! Das habe ich schon mehrfach gesagt!) Erst vor wenigen Monaten gab es dort eine sogenannte Todesliste mit den Namen zahlreicher Politiker. „Töten wir die Schweine der AfD mittels Sprengstoff“ war da zu lesen. (Albrecht Pallas, SPD: Lesen Sie die Protokolle!) Eine mehrseitige Anleitung zur Herstellung von gefährlichen Sprengsätzen wurde gleich mitgeliefert. Das scheint für Sie überhaupt keine Rolle zu spielen. Vielmehr haben Sie jahrelang weggeschaut und uns sogar noch verhöhnt. Sie haben uns vorgeworfen, die AfD wolle sich nur als Opfer inszenieren. Als ob wir uns darüber freuen würden, wenn wir zu Opfern würden. Als würden wir uns darüber freuen, wenn unsere Autos abgefackelt, unsere Privathäuser attackiert und wir permanent an Leib und Leben bedroht werden. Ende 2020 riefen autonome Gruppen dazu auf, den Staat und seine Organe anzugreifen und die herrschende Ordnung zu zerstören. Wo bleiben die Konsequenzen? Wie viele Taten wurden aufgeklärt, wie viele Täter verurteilt? Wo blieb der Aufschrei, als am 13. Dezember 2021 hundert vermummte Linksextremisten durch Leipzig marodierten und eine Moschee angriffen? (Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU) Wo bleibt der Aufschrei bei den unzähligen abgefackelten Privatautos – vornehmlich SUVs – in Leipzig und in Sachsen, oder bei zerstörten Bundeswehrjeeps, Lkws oder Bahnanlagen? (Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU) Deshalb ist die heutige Debatte zumindest auch partiell heuchlerisch. (Beifall bei der AfD) Sie greifen ein eigentlich wichtiges Thema auf, instrumentalisieren es aber nun für Ihre politischen Zwecke. (Zuruf der Abg. Susan Leithoff, CDU) Wenn Sie es wirklich ernst meinten, dann hätten Sie längst aktiv werden und etwas dagegen unternehmen können. Wir würden Sie dabei sofort unterstützen. (Thomas Thumm und Jörg Kühne, AfD: Sie sollten sich schämen! –

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Susan Leithoff CDU

Ich soll mich schämen? – Gegenruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Noch ein letzter Punkt zu den sogenannten Verschwörungstheorien, denen Sie entgegentreten wollen: Das wollen viele Bürger bei Demonstrationen auch. Sie haben den Ministerpräsidenten nämlich beim Wort genommen. Ich zitiere den Ministerpräsidenten aus dem Jahr 2020: „So eine Art Impfzwang, ich will es mal deutlich sagen: Das ist Unfug.“ Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.

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Dr. Joachim Keiler AfD

„Niemand wird in der Bundesrepublik Deutschland gegen seinen Willen geimpft. Auch dieses Gerede, dass diejenigen, die sich nicht impfen lassen – aus welchen Gründen auch immer –, ihre Grundrechte verlieren sollen, ist genauso ein großer Unsinn.“ Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Dr. Keiler, bitte zum Ende kommen.

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Dr. Joachim Keiler AfD

„Das ist eine absurde und bösartige Behauptung.“ – Nein. – Wenn jeder ein Stück weit zurückdenkt – – (Zurufe der Abg. Martin Modschiedler und Susan Leithoff, CDU) – Was? Bitte? (Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Sie können ja noch eine zweite Runde nutzen; Sie kommen jetzt bitte zum Ende.

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Dr. Joachim Keiler AfD

Okay, dann führe ich das Zitat in der zweiten Runde zu Ende. Danke. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Fraktion DIE LINKE Frau Abg. Köditz.

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Kerstin Köditz Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am Montag der vergangenen Woche, kurz vor den rituellen Protesten am Abend, wurde ein Video veröffentlicht, das sich an Protestierende wandte und ihnen einzureden versuchte, sie hätten – Zitat – „das Recht, sich gegen Übergriffe von sogenannten oder tatsächlichen Polizisten auch zur Wehr zu setzen“. Das war ein Aufruf zur Gewalt. Der Sprecher heißt Martin Kohlmann. Der Telegram-Kanal seiner Scheinpartei Freie Sachsen hat über hunderttausend Mitglieder. Binnen zwei Tagen wurde das Video sogar mehr als 200 000 Mal aufgerufen. In solchen und ähnlichen Kanälen waren auch die Bilder zu sehen, die vor dem Wohnhaus der Ministerin Köpping entstanden sind, oder es gab den Aufruf, eine Plenarsitzung des Landtags zu verhindern oder eine Beratung über die Frage, wie man den Ministerpräsidenten töten könnte. Das Beispiel Freie Sachsen zeigt, dass wir es eigentlich mit drei Problemen in einem zu tun haben: erstens diese scheußlichen Inhalte, zweitens der effektive Verbreitungsweg und drittens die enorme Reichweite. In den vergangenen Wochen wurde eine Debatte geführt, die im Grunde nur das zweite Problem adressiert: den Verbreitungsweg, das Medium, also diese Plattform Telegram. Sie entzieht sich unserer Justiz. Unter anderem deshalb ist diese Plattform derzeit so beliebt. Das allerdings hat überhaupt keinen Neuigkeitswert. Bereits die Mitglieder der rechtsterroristischen Gruppe „Oldschool Society“ nutzten diese Plattform. Das war vor fast sieben Jahren. Auch Mitglieder der ebenfalls rechtsterroristischen Gruppe „Revolution Chemnitz“ besprachen sich dort. Das war vor drei Jahren. Man kann die Entwicklung gut nachzeichnen: Wenn soziale Medien reguliert wurden – wie zum Beispiel Facebook –, wechselten die Menschen zu anderen Plattformen. Beispielsweise wäre Pegida ohne Facebook-Gruppen kaum vorstellbar. Nach einigen Löschungen sind die Protagonisten inzwischen auch bei Telegram gelandet. Wir haben es dabei nicht mit wandelnden Chat-Gruppen zu tun. Der aktuelle Fall der „Dresden Offlinevernetzung“ zeigt doch vielmehr, dass bestimmte, völlig unvirtuelle Kreise auf der Höhe der technischen Entwicklung sind. Die Protagonisten sind auch nicht erst in einer Chat-Gruppe radikalisiert worden, sondern man kennt sie zum Teil seit Jahren, zum Beispiel von Pegida oder aus dem Umfeld der AfD und nicht zuletzt auch aus dem Spektrum der Querdenker. Der Fall der „Dresden Offlinevernetzung“ zeigt darüber hinaus, dass sächsische Ermittlungsbehörden nicht auf der Höhe der technischen Entwicklung sind, obwohl es sich ursprünglich keineswegs um eine konspirative Vereinigung gehandelt hat, sondern es war zunächst eine öffentlich zugängliche Vernetzung, übrigens teils auch unter Beteiligung Behörden bekannter Personen. Was sie tun oder lassen, hängt nicht von Telegram ab. Das ist ein austauschbares Hilfsmittel, eine Zwischenstation. Damit ist die weitere Entwicklung aus unserer Sicht vorgezeichnet. In dem Maß, wie es hoffentlich gelingen wird, Telegram in die Pflicht zu nehmen, werden neue Plattformen aufgetan. Das ist ein Spiel ohne Ende. Wenn man etwas mehr erreichen möchte, dann sollte man das Gesamtproblem auch von den anderen Enden her anfassen. Das sind, wie ich schon sagte, die Inhalte, darunter unzählige Beleidigungen, Drohungen, Volksverhetzungen, sogar Aufrufe zur Gewalt gegen die Polizei und natürlich bösartige Verschwörungserzählungen aller Art. Es ist richtig, dagegen vorzugehen. Dazu weiter in meinem zweiten Redebeitrag. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit: (Beifall bei den LINKEN sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN bitte Herr Lippmann.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit jeder Welle der Pandemie schwappt eine immer größer werdende Welle von Hass und Hetze durch das Internet, durch Kommentarforen, durch die sozialen Netzwerke und durch Messengerdienste. Die aktuellen Entwicklungen zeigen immer mehr: Die größte Gefahr für unsere Demokratie und den Rechtsstaat sind nicht, wie behauptet, Corona-Schutzmaßnahmen oder das Virus selbst, sondern der exponentielle Anstieg jener Auffassungen, die in einen immer größer werdenden Wahn zwischen Verschwörungsideologien, Falschnachrichten und selbstreferenzieller Bestätigung in der eigenen Bubble schlussendlich unsere freiheitliche Demokratie stürzen will und dabei mittlerweile auch vor Mordplänen nicht mehr zurückschreckt. Spätestens seit dem widerwärtigen Fackelaufmarsch vor dem Haus von Petra Köpping und den auf Telegram verbreiteten Mordplänen gegen Ministerpräsident Michael Kretschmer ist uns allen die Gefahr der Radikalisierung und antidemokratischen Mobilisierung im Netz allgegenwärtig. Gegen diese verfassungsfeindliche Mobilisierung und gegen diese widerwärtige Hetze braucht es ein klares und konsequentes Vorgehen aller in diesem Land. Ich sage aber auch: Es braucht ein kluges Vorgehen und nicht durchschaubare Ablenkungsmanöver. Wem als Reaktion auf die gegenwärtige Enthemmung im Netz nur zwei Reaktionen einfallen – nämlich: einerseits das Fingerzeigen auf Telegram und andererseits das pathetische Anstimmen des Klageliedes der mangelnden Befugnisse der Sicherheitsbehörden –, der wird der eigenen Verantwortung in diesen Zeiten nicht gerecht werden. Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir brauchen eine Offensive zum Schutz unserer freiheitlichen Demokratie – im Netz wie auf der Straße. Dafür brauchen wir ein klares, flexibles Monitoring von antidemokratischer Mobilisierung im Internet; denn eines ist ganz klar: Wer im Netz blind ist, wird auf der Straße überrascht sein. Diese Erkenntnis muss nach Monaten des teils bestenfalls interessierten Zuschauens endlich in jeder Sicherheitsbehörde ankommen, sonst stellt man sich noch viel zu häufig in Loriot‘scher Manier die Frage: Ja, wo laufen sie denn? Die Antwort finden Sie bei Telegram; denn ein Großteil dieser Mobilisierung spielt sich eben nicht verdeckt, sondern in öffentlich einsehbaren Bereichen ab. Dazu braucht es keiner Quellen-TKÜ, dazu braucht es höchstens eine Taskforce bei der Polizei, die Erkenntnisse bündelt und bewertet. Natürlich muss dafür eine Polizei auch flächendeckend diese Kanäle lesen können. – Sie darf es übrigens bereits. Genauso müssen wir uns darüber verständigen, wie wir mit Organisationen umgehen, die Hass und Hetze im Internet streuen und gezielt gegen unsere Demokratie mobilisieren. Ich sage ganz deutlich: Ich erwarte, dass es eine fortlaufende Prüfung gegenüber den Freien Sachsen gibt, ob es sich dabei um eine Partei handelt, und dass die notwendigen Konsequenzen ergriffen werden. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der Abg. Susan Leithoff, CDU, den LINKEN und der SPD Werte Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen auch eine schnelle Verfolgung von Straftaten im Netz. Dafür ist es notwendig, mehr kompetentes Personal – auch in der ITForensik bei den Ermittlungsbehörden – zu binden und bereitzustellen. Hierbei gilt es, zügig eine Verstärkung anzugehen, ebenso wie eine weitere personelle und technische Stärkung der Soko Rex. Aber wir brauchen vor allem vereinfachte Meldemöglichkeiten für die Meldung von Hass und Hetze bei den Ermittlungsbehörden. Wer dies über das Portal der Onlinewache versucht, wird nach wie vor feststellen, dass es für jene Bürgerinnen und Bürger schlicht nicht niederschwellig genug ist, die zufällig auf Hass, Hetze und Drohungen im Internet stoßen. Wir brauchen endlich eine einfache und anonymisierte Meldung. Dabei brauchen wir die Unterstützung all jener, die sich nicht von einer radikalisierten Minderheit die Agenda diktieren lassen wollen. Wir brauchen die stete Gegenrede derjenigen, die in diesem Land Verantwortung tragen, und aller Menschen in diesem Land, die jederzeit menschenfeindlichem Gedankengut entgegentreten und die Richtigstellung von Falschbehauptungen wahrnehmen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Den Kampf gegen die Verrohung in unserer Gesellschaft kann staatliche Struktur allein nicht aufnehmen; dies ist Aufgabe unserer gesamten Gesellschaft. Deshalb muss es jetzt auch einen klaren Appell an die Bevölkerung vonseiten der Staatsregierung geben: Melden Sie Straftaten im Netz! Melden Sie Hass und Hetze! Es ist in dieser Situation die Verpflichtung eines jeden Demokraten und einer jeden Demokratin in diesem Land, sich dem entgegenzustellen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsministerin Katja Meier) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion Herr Abg. Pallas.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei der Debatte über Hass und Hetze im Netz kann man gelegentlich den Eindruck gewinnen: Wenn wir nur Telegram an die Leine legen, dann wird das mit den illegalen Ansammlungen schon werden. – Aber trifft das zu? Ich meine: Nein, und ich denke, das sehen auch einige Kolleginnen und Kollegen hier so. Telegram bricht nicht Woche für Woche geltendes Recht auf sächsischen Straßen. Telegram ruft nicht von sich aus zu illegalen und gefährlichen Zusammenkünften auf, bei denen Journalistinnen und Journalisten, Polizeibeamtinnen und -beamte oder Unbeteiligte angegriffen werden. Die Brände legen andere; Telegram ist eher nur der Brandbeschleuniger. Es ist trotzdem richtig, Telegram auf Regeln zu verpflichten. Dazu komme ich noch. Was wir jetzt in Sachsen erleben, ist alles nicht wirklich neu. Das haben wir bereits bei Pegida oder bei den rechtsgesteuerten Versammlungen in Chemnitz im Jahr 2018 erlebt, wie die Kollegin Köditz bereits völlig zu Recht angeführt hat. Eine Gruppe Rädelsführer und rechte Netzwerke nutzen soziale Medien, um mit Verschwörungsmythen und rechter Propaganda Menschen zu radikalisieren, die außerhalb des Gemeinwesens stehen oder kein Vertrauen in den Staat oder seine Institutionen haben. 2014 und 2018 wurden dabei Menschen aus anderen Kulturkreisen abgewertet und es wurde Hass gegen sie gesät, und es sind dieselben Netzwerke, es sind dieselben Personen dahinter und es ist dasselbe Personenpotenzial, das sich auch jetzt wieder beteiligt. Eine kleine, aber extrem laute Minderheit dominiert die Öffentlichkeit und tyrannisiert unsere Gesellschaft. Heute werden demokratische Institutionen, Politikerinnen und Politiker, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder Menschen, die für die Bekämpfung der Corona-Pandemie stehen, verächtlich gemacht, Menschen gegen sie aufgehetzt – bis hin zu Einschüchterungen, Bedrohungen oder Mordplänen für Amtsträger(innen), Angriffen und Gewalt gegen Polizeibeamte, die illegale Zusammenkünfte auflösen wollen, oder gegen engagierte Bürgerinnen und Bürger, Arztpraxen oder Impfstellen – und mittendrin immer Vertreter der rechtsextremen Partei AfD, die unter dem Schutz der Verfassung den Schulterschluss mit Pegida und anderen rechtsextremen und extrem gefährlichen Gruppierungen sucht, (Jörg Urban, AfD: Das kann man doch nicht mehr ernst nehmen!) um unsere Verfassung und die FDGO zu schwächen und zu bekämpfen – und damit unsere Gesellschaft, in der wir leben. (Zuruf von der AfD: Sie sind der größte Hetzer im Parlament, Herr Pallas!) So kann ich es nicht hinnehmen, dass Herr Wendt hier versucht, sich reinzuwaschen. (Zuruf von der AfD: Sie sind doch rechtsradikal! Wollen Sie das etwa bestreiten? –

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Frank Schaufel AfD

Herr Pallas, das ist doch Kindergarten! – Zurufe der Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD und Marco Böhme, DIE LINKE) Dass er zwar zugegeben hat, am 19. Dezember in Laubegast dabei gewesen zu sein, aber Ausreden bedient, kann ich ihm nicht durchgehen lassen. Es ist gut dokumentiert, dass er sich mit Männern gemeinmacht, die zu dem Kreis der „Dresden Offlinevernetzung“ gehören und bei denen jetzt auch Hausdurchsuchungen stattgefunden haben. Das ist eines Landtagsvizepräsidenten wirklich unwürdig. (Beifall bei der SPD sowie vereinzelt bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Die Aufrufe für illegale Aktionen finden meist über den öffentlichen Kanal der verfassungsfeindlichen Freien Sachsen mit mittlerweile fast 120 000 Abonnent(inn)en statt. Es gibt eine hohe zweistellige Anzahl solcher Kanäle bei Telegram. In diesen rechtsextremen Gruppen gibt es auch keinen demokratischen Diskurs, keinen Austausch, keine Gegenrede, nur Indoktrination; dabei ist Telegram eine Plattform wie Facebook, WhatsApp und andere auch. Daher ist es nur vernünftig und längst überfällig, dass auch Telegram in das Netzwerkdurchsetzungsgesetz einbezogen wird. Eine Rechtslücke dahin gehend müssen wir schließen. Telegram muss verpflichtet werden, solche strafbaren Inhalte, Gruppen und Chats selbstständig zu prüfen und bei Strafbarkeit zu löschen. So kann dieser Brandbeschleuniger für Mobilisierung und Radikalisierung, zu rechtsextremen und demokratiefeindlichen Ansichten begrenzt werden. Das Grundproblem indes lösen wir dadurch nicht. Nicht die Messenger-App selbst ist radikal, sondern die Menschen, die dort Hass und Hetze verbreiten. Was noch passieren muss, erzähle ich Ihnen in der zweiten Runde. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir gehen in die zweite Runde. Die CDU-Fraktion, Frau Abg. Leithoff, bitte.

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Susan Leithoff CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist jetzt schon eine ganze Menge gesagt worden; dennoch möchte ich noch einmal auf einen mir besonders wichtigen Punkt zurückkommen. Bereits in meiner ersten Rede habe ich darauf hingewiesen, dass nicht zuletzt der Staat gefordert ist, wenn mutwillig eine Welle aus Desinformationen geschaffen wird und diese in letzter Konsequenz zu Hass gegenüber Verantwortungsträgern – und damit auch gegenüber uns allen – und den vielen solidarisch-vernünftigen Menschen führt. In den letzten Wochen wurde uns deutlich vor Augen geführt, dass Hass und Hetze – speziell in eingeschränkt öffentlichen Teilen des Netzes – eine nicht selten unterschätzte Gefahr für die Demokratie darstellen. So können mutwillige Falschinformationen oder gar rechtswidrige Inhalte in Echokammern und Filterblasen oft ohne die Möglichkeit der Klarstellung und abseits von Gegenmeinungen digital kundgetan werden. Die besondere Brisanz – im Gegensatz zu derartigen Äußerungen beispielsweise an Stammtischen oder bei sonstigen persönlichen Treffen – sind die Geschwindigkeit der Verbreitung, die Dauer der Abrufbarkeit und die theoretisch grenzenlose Streuungsbreite. Dieser Befund gilt in besonderer Weise für Messengerdienste, wie etwa Telegram. Diese können aufgrund ihrer Reichweite von oft mehreren Zehntausend Personen wie Brandbeschleuniger im Meinungsbildungsprozess wirken. Es entsteht eine sich selbst verstärkende Welle, die Gegenmeinungen ausblendet und damit den in einer Demokratie so wichtigen gesellschaftlichen Dialog konterkariert. Es wird eine mit sozialen Netzwerken vergleichbare Öffentlichkeit erreicht, ohne dass eine öffentliche Debatte tatsächlich stattgefunden hat. Insoweit begrüßen wir als CDU-Fraktion die Überlegungen, die schon im Rahmen der „Stuttgarter Erklärung gegen Hass und Hetze“ vom 2. Dezember 2021 parteiübergreifend formuliert worden sind: auch Messengerdienste, wie etwa Telegram, unter die Regelungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zu fassen, wenn sich diese Dienste von den individuellen Kommunikationen hin zu Massenkommunikationsmitteln entwickelt haben. Darüber hinaus ist es wichtig und richtig, dass sich Frau Staatsministerin Meier mit dem Generalstaatsanwalt auf eine Stärkung der Ermittlungseinheiten Zentralstelle Extremismus Sachsen und Zentralstelle für Cybercrime Sachsen verständigt hat. Meine Damen und Herren, ich bin mir sicher, dass sich der Freistaat Sachsen weiterhin als wehrhafter Staat im Kampf gegen extremistische Straftaten erweisen wird. Doch der Staat allein wird es nicht richten. Wir müssen als Gesellschaft wachsam sein und uns verstärkt denen laut gegenüberstellen, die unsere freie Gesellschaft mit Hass und Hetze erschüttern wollen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsministerin Katja Meier) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die AfD, Herr Dr. Keiler, bitte.

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Dr. Joachim Keiler AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ich führe das Zitat von Herrn Ministerpräsidenten Kretschmer, das ich vorhin abbrechen musste, zu Ende: „Ich wäre, wenn deutsche Behörden einen Impfstoff genehmigen, einer der Ersten, der sich impfen lassen würde, aber ich werde genauso dafür eintreten, dass jemand, der das nicht will, der das für sich ausschließt, nicht gezwungen werden kann, dass so etwas möglich ist.“ Ist es eine Verschwörung im Netz, wenn nun gepostet wird: Nie werden Verschwörungstheorien schneller wahr als heutzutage? (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Der Debattentitel unterteilt sich in zwei eher abstrakte Überschriften: „Verschwörungstheorien ... Hass und Hetze ...“ und in ein relativ konkret fassbares Thema: die „Bedrohungen von Mandatsträgern“ im Netz. Zur Bedrohung von Mandatsträgern im Netz ist das Gesetz gegen Hass und Hetze vom 3. April 2021 in Kraft getreten. Es wurden Erweiterungen und Verschärfungen im Strafgesetzbuch sowie die Pflicht sozialer Netzwerke zur Meldung von Hassposts an das Bundeskriminalamt festgeschrieben. Damit ist der deutsche Rechtsstaat vorrangig gegen Bedrohungen von Mandatsträgern gewappnet. Soweit der Messengerdienst Telegram betroffen ist, geht es zuvorderst um eine EU-Rechtsänderung zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz im Rahmen des Digital Services Act (DSA). Die Rechtslage in der Europäischen Union ist vollkommen unübersichtlich und Brüssel bislang weit davon entfernt, sich auf einheitliche Standards einigen zu können. Dies gilt insbesondere für die Eingruppierung von Messengerdiensten – was Telegram nun einmal ist. Herr Ministerpräsident Kretschmer hat den Bundesjustizminister bereits in einer Talkshow gebeten, sich auf europäischer Ebene für eine Regulierung von Telegram einzusetzen. Warten wir ab, wie die Europäische Union im Rahmen der DSA-Gespräche reagiert und dies dann international durchsetzen wird. Da allerdings der Semperopernball im Februar in Dubai stattfindet und Telegram seinen Firmensitz in Dubai hat, wäre ja der Besuch des Semperopernballs in Dubai durch unseren Ministerpräsidenten eine Gelegenheit, bei Sheikh Muhammad Bin Rashid Al Maktoum vorzusprechen und dessen Vorstellungen zur Bereitschaft der exterritorialen Regulierung dieses Dienstes abzufragen. Verschwörungstheorien und Hass und Hetze sind zum Teil durch rechtsstaatliche Normen verboten. Im Wesentlichen ist hierbei natürlich das Strafrecht einschlägig. Dort, wo bedroht, beleidigt und verleumdet wird, gibt es einschlägige Straftatbestände. Mit Hass und Hetze ist wohl eher der Begriff Hate Speech gemeint. Hass ist eine menschliche Emotion und digital nicht transportierbar. Prof. Martin Emmer, Kommunikationswissenschaftler an der Freien Universität Berlin, nennt drei wesentliche Aspekte: Rede in einem öffentlichen Raum, Herabwürdigung einzelner Personen oder ganzer Gruppen, Herabwürdigung von Gruppenmerkmalen. – Genau dies geschieht oft auch außerhalb strafrechtlicher Relevanz. Was macht der Politiker gerade so gern in einer Pandemie? Er fragt einen Wissenschaftler und erhält dadurch natürlich die absolut erleuchtende Erkenntnis. Zu den Ursachen der Ermittlungen von Verschwörung und Hassrede habe ich mich nun an den Forschungsarbeiten des Psychiaters und Neurologen Prof. Dr. Borwin Bandelow an der Universität Göttingen orientiert. Er nennt als treibende Faktoren für Hass im Netz: Sehnsucht nach Klarheit, Gefühl eigener Machtlosigkeit, Ausgrenzung eines Sündenbocks, Sehnsucht nach klarer Orientierung. Derartige Empfindungen begünstigen also die individuelle Neigung zu Verschwörungstheorien und Aggressivität. Es gibt eine aktuelle Studie, die sich auf eine breite Umfrage zur Corona-Pandemie stützt. Prof. Julian Nida-Rümelin, Mitglied der aktuellen Ethikkommission, sah in der Pandemiebewältigung eine Demokratiekrise. Als wesentlichen Grund für die zunehmende Abwehrhaltung der Bevölkerung wird ein Vertrauensschwund in Politik, Wissenschaft und öffentliche Einrichtungen attestiert – diese in steigendem Maße, je länger die Pandemie nun schon dauert. Ob man für solche Erkenntnisse hochkarätige Wissenschaftler bemühen muss, sei dahingestellt. Ich glaube, mit wacher Beobachtung käme man zu demselben Ergebnis. Ich denke, hier in diesem Haus herrscht Konsens, dass es unbedingt erforderlich ist, dass Vertrauen in unsere Demokratie bestehen muss. Vor diesem Hintergrund habe ich nun Fragen – Fragen an uns alle: an die Regierenden, die Parlamentarier, seien sie auch für eine Gewissensentscheidung vom Fraktionszwang freigestellt, die Parteien, die Künstler und ganz besonders an die Medien: Schafft es Vertrauen bei unseren Bürgern, wenn ein Bremer Kommunalpolitiker nach dem plötzlichen Tod des 38-jährigen AfD-Abgeordneten Mark Runge, der Frau und Kinder hinterlässt, twittert: „Einer weniger“? Schafft es Vertrauen, wenn sogenannte Aktionskünstler des Zentrums für Politische Schönheit aufrufen: „Tötet Roger Köppel!“, und der Leiter dieses Aktionsbündnisses, der imaginäre Philipp Ruch, dieser selbst ernannte Philosoph, in einem Interview auf die Nachfrage, ob das ernst gemeint sei, erklärt: „Wir kämpfen für Menschenrechte. Wenn Roger Köppel umgebracht wird, werden damit viele Leben gerettet. Das ist das kleinere Übel.“ Schafft es Vertrauen, wenn exakt dieses Aktionsbündnis einige Tage lang unter dem Applaus der Medien ein „Mahnmal der Schande“ neben dem Wohnhaus von Björn Höcke errichtet und bekennt, dass es zuvor Höcke und seine Familie über Monate observiert hat? Ich meine: nein. Weitere Anregungen dazu in der dritten Runde. Herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die Linksfraktion, Frau Abg. Köditz, bitte.

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Kerstin Köditz Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zwei Redebeiträge der AfD haben wir schon gehört. Zweimal ging es um die AfD als Opfer; wahrscheinlich wird es dann im dritten Beitrag auch darum gehen. Aber wir wollen lieber zurück zum Problem kommen. Das Problem ist nämlich weniger, dass es nicht möglich wäre, sondern dass wir es über viele Jahre lang haben schleifen lassen, mit Verschwörungserzählungen umzugehen. Beispielsweise ist der aktuelle sächsische Verfassungsschutzbericht der allererste Bericht, in dem ausdrücklich auf die Rolle antisemitischer Verschwörungstheorien hingewiesen wird. Dabei konnte man schon vor etlichen Jahren bei Pegida vom „Großen Austausch“ und der angeblichen Rolle von George Soros erfahren. Von Anbeginn wurde bei den Corona-Protesten das QAnon-Märchen erzählt. Ziemlich konventionell geworden ist dort die ReichsbürgerSpinnerei, dass die Bundesrepublik nicht existiere oder die Polizei nur eine „Firma“ sei. Dagegen helfen Bildung und Aufklärung – möglichst viel und möglichst unnachgiebig. Das ist eine Langfristaufgabe, die wir schon vor Jahren hätten anpacken müssen; vielleicht stünden wir dann heute besser da. Aber ich entnehme dem Debattentitel der CDU, dass es ihr inzwischen wichtig ist, diese Auseinandersetzung endlich aufzunehmen. Bildung und Aufklärung werden aber nicht genügen, denn da ist noch, wie ich vorhin schon sagte, die massive Reichweite, die manche Inhalte erzielen können. Es ist einfach schwer vorstellbar, ein Video aufzunehmen, in dem man den Freien Sachsen widerspricht, und dieses dann in derselben kurzen Zeit genauso stark verbreitet und genauso oft aufgerufen wird. Nüchterne Aufklärung hat es schwerer als polarisierende Hetze, und es kann daher sein, dass Aufklärung zu spät kommt, um zu verhindern, dass aus hässlichen Worten schlimme Taten werden. Den meisten dürfte inzwischen die Tragweite des Problems klar sein. Wer es wissen wollte, der weiß es bereits seit vielen Jahren. Erlauben Sie mir bitte – sosehr ich mich über die Initiative aus dem Justizministerium gefreut habe, diesbezüglich aktiv zu werden – zu sagen: Ich war doch sehr irritiert, als ich dieser Tage lesen musste, dass es im LKA Sachsen lediglich fünf Ermittlerinnen und Ermittler gibt, die Hasskommentare auf eine mögliche Strafbarkeit prüfen und versuchen, die Urheber zu ermitteln. Noch stärker wundert mich, dass man abwartet, bis Bürgerinnen und Bürger solche Kommentare melden. Auch das meine ich, wenn ich zur Kenntnis nehmen muss, dass sächsische Ermittlungsbehörden nicht auf der Höhe der technischen Entwicklung sind, obwohl das Schlagwort Digitalisierung mittlerweile schon sooo einen Bart hat. Meine Damen und Herren, damit muss sich der Rechtsstaat nicht zufriedengeben. Es ist nämlich so, dass hinter scheußlichen Inhalten konkrete Urheber stehen. Nicht alle sind anonym. Der Hass braucht Influencer. Die Hetze ist organisiert. Die Radikalisierung hat Träger. Der derzeit wichtigste Träger dieses Prozesses ist nicht Telegram und es ist auch nicht irgendeine Chatgruppe, sondern es sind die sogenannten Freien Sachsen. Die Freien Sachsen nennen sich Partei; aber es spricht nicht viel dafür, dass das stimmt. (Zuruf des Abg. Dr. Wolfram Keiler, AfD) Daher ermöglicht das Vereinsgesetz dem sächsischen Innenminister, ein Verbot zu verfügen. Dies sollte nie leichtfertig passieren, aber es gehört selbstverständlich zu den rechtsstaatlichen Mitteln, die zur Verfügung stehen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN, der SPD und des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die BÜNDNISGRÜNEN, bitte.

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Dr. Daniel Gerber GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich würde mich in meinem Redebeitrag gern auf die digitalen Aspekte dieser Debatte, also den Hass im Netz, konzentrieren. Seit mehreren Wochen wird jetzt darüber diskutiert – und ich finde das Ganze recht einseitig –, ob bzw. wie Telegram schärfer reguliert werden soll. Die Frage, die sich mir an dieser Stelle stellt, ist: Können wir mithilfe einer technischen Lösung ein soziales Problem lösen? Bekommen wir wirklich Hass und die typischerweise damit verbundenen Fake News mit Netzsperren oder dem Rauswurf aus den App Stores in den Griff? Ich kann mir das nicht wirklich vorstellen. Ob nun Telegram oder andere hybride Nachrichtendienste bzw. Social-Media-Plattformen unter das NetzDG fallen oder nicht, müssen Juristinnen und Juristen entscheiden. Fakt ist aber: Wir behandeln damit Symptome und keine Ursachen. Sollte man das Loch dann bei einem Dienst notdürftig gestopft haben, wird die Strategie angepasst und schnell auf einen anderen ausgewichen. In den USA ist das nach der Stürmung des Kapitols schon so passiert. Schaut man sich den Eintrag der Freien Sachsen vom 7. Dezember an, so wird genau dieser Schritt auch in Sachsen bereits antizipiert – Zitat –: „Egal, was die versuchen, die Bewegung ist nicht zu stoppen. Wir werden neue Kanäle finden und uns noch weiter vernetzen. Aber um auf Attacken vorbereitet zu sein, ist es wichtig, schnell über alternative Vernetzungen informiert zu sein.“ Ich kann verstehen, dass man in der jetzigen Situation schnelle Erfolge erzielen möchte – und vielleicht auch muss –, aber so wird das Problem nur auf einen anderen Dienst verschoben. Ich habe jetzt nicht die fertige Lösung für dieses Problem, aber ich möchte gern zwei Aspekte ansprechen: Erstens. Ich halte nichts davon, dass Telegram oder vergleichbare Apps einfach aus App Stores herausgeworfen werden. Dafür wäre der Kollateralschaden, beispielsweise in Ländern wie Belarus oder in der Sonderverwaltungszone Hongkong, die Telegram als demokratisches Werkzeug nutzen, viel zu groß. Was aber sehr wohl Sinn ergibt, ist eine gemeinsame europäische Lösung innerhalb der EU. Genau diese Lösung existiert bereits: Es ist der vorher schon genannte Digital Services Act, der übrigens nicht weit entfernt ist, sondern gerade in die Trilogverhandlungen geht. Der DSA bietet Regeln, die es für Dienste in der EU zwingend erforderlich machen, dass sie für Behörden erreichbar sein müssen, dass ihre AGBs Grundrechte respektieren, Informationen über Nutzerinnen und Nutzer herausgeben müssen und viele weitere. Zweitens. Hetze gegen Politikerinnen und Politiker, gegen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, gegen Menschen, die ihre Kinder impfen lassen wollen, gegen Polizistinnen und Polizisten verbreitet sich deshalb so schnell, weil ein zu großer Teil der Bevölkerung nicht medienkompetent genug ist. Wenn 35 % von 2 502 repräsentativ ausgewählten Menschen der Meinung sind, dass Medien Meinungsbildung lenken sollen, oder 17 % glauben, dass die meisten Medien Eigentum des Staates sind, dann ist doch klar, dass sich an dieser Stelle ein massiver Vertrauensverlust zulasten der Regierung vollzieht. Selbstverständlich wird dann nach alternativen Fakten gesucht, und diese werden verbreitet. In einer Welt, die von früh bis spät aus Gruppenchats, EMails, Newsfeeds und Radionachrichten besteht, ist Medienkompetenz die Grundvoraussetzung für unsere Demokratie. Dann ist es eben entscheidend, wie gut die Menschen verstehen und einordnen können, was überall geschrieben steht. Dies wiederum hat Auswirkungen darauf, wie anfällig sie für Populismus sind; und wir als Politik sind auf gut informierte Bürgerinnen und Bürger angewiesen, besonders in der Pandemie. Deshalb sollten wir mehr für die Medienkompetenz in Sachsen für alle Altersgruppen tun. Danke schön. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die SPD-Fraktion, Herr Abg. Pallas.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der ersten Runde habe ich mich auf die Frage Telegram konzentriert. Es ist nur ein kleiner Faktor bei dem Gesamtproblem, und das kann Sachsen nicht allein lösen, vielleicht noch nicht einmal die Bundesrepublik Deutschland allein. Bis Änderungen greifen und falls Telegram kooperiert, wird Zeit vergehen; die Sicherheitsbehörden müssen aber jetzt handeln. Wir brauchen ein konsequentes Vorgehen gegen Rechtsextremismus in der realen und der digitalen Welt, das ist eine der vordringlichsten und wichtigsten innenpolitischen Aufgaben in diesem Land. Deshalb freue ich mich außerordentlich, dass unsere neue Bundesinnenministerin Nancy Faeser dort von Anfang an einen eindeutigen Schwerpunkt setzt. Dies ist auch bitter nötig, denn wir erleben eine neue Qualität der Mobilisierung und Radikalisierung in unserer Gesellschaft. Dies erfordert hohe Wachsamkeit und Konsequenz aller Akteure im Sicherheitsbereich. Dabei reicht es eben nicht, strafbare Inhalte im Netz nur auf Anzeige zu verfolgen. Virtuelle Streifengänge der Polizei müssen Teil der alltäglichen Polizeiarbeit werden, wie die Fahrt im Streifenwagen. Inzwischen haben wir auch fachkompetentes Personal, etwa die „Cybercops“ oder auch andere. Auch Anzeigen von Hasspostings und anderer strafbarer Inhalte müssen endlich viel einfacher möglich sein als mit der Onlinewache. Ich finde, Sachsen könnte auch einmal Vorreiter sein, zum Beispiel bei dem Thema einer zentralen Informationsstelle für Hass und Hetze im Netz, die wir auch aus dem IMK-Beschluss kennen. Wir müssen verhindern, dass sich Menschen diesen Gruppen zuwenden. Wir müssen unterbinden, dass die illegalen Spaziergänge und deren demokratieverachtende Ziele stattfinden und propagiert werden. Das sind keine harmlosen Spaziergänge; es sind Ansammlungen, die von Rechtsextremen, von Demokratiefeinden und Gewalttäterinnen und -tätern geleitet werden. Dort werden keine Theorien oder Wahrheiten verkündet, sondern Verschwörungsmythen propagiert. Die Behörden müssen versuchen, Infektionsschutzmaßnahmen durchzusetzen, auch bei schwieriger Personallage. Wir wissen, was die Polizei zurzeit zu leisten hat und dass es nicht einfach ist, aber ich kann nur appellieren: Bitte halten Sie durch. Wir brauchen Ihre Tatkraft auch in den nächsten Monaten. Verstöße müssen konsequent ermittelt und geahndet werden. Das ist alles andere als leicht; aber wenn wir es nicht tun, werden wir die Unterstützung der großen Mehrheit der Bevölkerung verlieren. Wir brauchen mehr Solidarität mit der Mehrheit der Gesellschaft, mit den Vernünftigen. Wir müssen das organisieren. Das sind die Zeichen, die wir jetzt brauchen. Wir brauchen Wertschätzung für die vielen Menschen, die sich zum Beispiel freiwillig in Krankenhäusern engagieren, oder die Offenen Briefe aus der Zivilgesellschaft in vielen sächsischen Städten. Lassen Sie uns diese Menschen sehen, ihnen zuhören, für sie da sein! Erhalten wir die Solidarität in unserer Gesellschaft in der Pandemie und darüber hinaus! Zeigen wir: Wir sind die Mehrheit, und wir stellen uns denen entgegen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung und unser Zusammenleben zerstören wollen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsministerin Katja Meier) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich rufe zur dritten Runde auf. Wird von der CDU das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Die AfD hatte bereits Herrn Dr. Keiler angemeldet. Bitte.

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Dr. Joachim Keiler AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Frau Köditz, ich inszeniere hier nicht die AfD in der Opferrolle, sondern ich setze das in Relation, was teilweise Abgeordneten der AfD – im Hinblick auf diese Debatte – widerfährt, (Zuruf der Abg. Susan Leithoff, CDU) und zwar im realen Leben. Dass Morddrohungen gegen unseren Ministerpräsidenten unsäglich sind und dass so etwas überhaupt nicht geht, bedarf in einem demokratischen Parlament überhaupt keiner großen Diskussion. Das ist Rüstzeug, Grundeinstellung jedes Demokraten. Selbstverständlich ist das zu verurteilen. (Beifall bei der AfD –

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Albrecht Pallas SPD

Fragen Sie mal Herrn Wendt! Haben Sie Kreide gefressen, oder was ist das hier?) – Herr Pallas, genau das: Ich spreche über die Ursachen und den Vertrauensverlust in der Politik. Es geht um die Ursachenermittlung. Wir müssen nicht Telegram bekämpfen, sondern wir müssen die Ursachen bekämpfen; das ist viel besser. Es wäre überhaupt viel besser, würde man mehr nach den Ursachen schauen als nach irgendwelchen Effekten. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Sie nutzen die ganze Geschichte jetzt für billige Parteipolitik. (Beifall bei der AfD) Sie beschuldigen unseren Vizepräsidenten, dass er sich mit den Freien Sachsen irgendwo gemeinmacht, wobei nicht definiert ist, was denn überhaupt die Freien Sachsen sind. Was is‘n des? (Zurufe des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Ist das jetzt eine Telegram-Gruppe, oder was ist das, Herr Pallas? (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Ihre Weisheiten, die Sie aus Twitter-Accounts von irgendwelchen Antifa-Gruppen beziehen, brauchen Sie doch hier nicht als wahr zu verkaufen. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Das dazu. Und genau das ist der Vertrauensverlust; denn auf den Straßen stehen Zigtausende von anständigen Bürgern, die demonstrieren wollen, die sich mit Kerzen auf Marktplätze stellen und eine bestimmte Gesinnung, eine bestimmte Haltung zum Ausdruck bringen wollen. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) Das alles in die rechte Ecke zu schieben, ist mehr als perfide; das muss ich auch mal sagen. (Zurufe der Abg. Marco Böhme, DIE LINKE, und Albrecht Pallas, SPD) So, und jetzt kommen wir zurück zu den Ursachen. Schafft es Vertrauen – – (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) – Jetzt hören Sie doch mal zu! – Schafft es Vertrauen, wenn am 16. Dezember 2021 der SPD-Vorsitzende Klingbeil in der Talkshow von Maybrit Illner mit dem Titel – hören Sie gut zu –: „Politik in der Krise – Krise der Politik“ erklärt: „Wir werden die Opposition in der Coronakrise einbeziehen“, und im selben Moment der AfD-Fraktion der Vorsitz im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags mit fadenscheinigen Gründen verweigert wird? Welche Opposition soll da einbezogen werden, frage ich Sie. Schafft es Vertrauen, wenn der GRÜNE Cohn-Bendit in derselben Sendung Deutschland ausdrücklich für die Regierungsgefolgschaft lobt und darauf verweist, dass die Impfdebatte in Frankreich ja viel, viel hasserfüllter geführt werde und dort regelmäßig zwischen 300 000 und 500 000 Menschen auf der Straße seien, nicht nur ein paar Spinner aus Sachsen? Schafft es Vertrauen, wenn der Thüringische Ministerpräsident Ramelow in der am 16. Dezember 2021 gesendeten Talkshow von Markus Lanz ausdrücklich bittet, endlich die Totimpfstoffe zuzulassen, weil selbst seine engen Freunden sagen: Mit mRNA lassen sie sich nicht impfen, mit Novavax aber schon. Im Übrigen – das darf ich an dieser Stelle auch sagen –: Ich werbe auch dafür, sich mit Totimpfstoffen impfen zu lassen. Nach meinen medizinischen Ermittlungen aus der Familie etc. – völlig unerheblich jetzt hier – ist es das Richtige; die Effizienz liegt bei 90,4 %. Sobald Novavax auf dem Markt ist – die EMA hat es zugelassen –, bin ich der Erste, der sich impfen lässt, ähnlich wie Sahra Wagenknecht aus Ihrer Abteilung, (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) die jetzt – Gott sei Dank – endlich mal zu etwas gekommen ist und zur Spitzenkandidatin in Nordrhein-Westfalen gekürt wird. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Schafft es Vertrauen, wenn der Leiter der Hamburger Impfzentren, Dr. Dirk Heinrich, in derselben Sendung bei Lanz sagt, Gesundheitsminister Lauterbach verunsichere die Bevölkerung nur, die Nachzählung der Impfdosen sei reine Parteipolitik, die medial inszenierte Nachzählung der vorhandenen Impfdosen sei völlig überflüssig gewesen und die Impfzentren wüssten sehr genau, wie viele Impfdosen zur Verfügung stehen? (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Schafft es Vertrauen, dass zu Beginn der Pandemie eine Impfpflicht kategorisch ausgeschlossen wurde und diese, nachdem man festgestellt hat, dass die marktgängigen Impfstoffe nur temporär gegen schwere Verläufe schützen, eine Übertragung nicht verhindern und im Wesentlichen eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten vermieden werden muss – das ist ein löbliches Ansinnen, ein löbliches Unterfangen; dazu haben wir überhaupt keine andere Meinung –, aber eben nun doch eingeführt werden soll? Die Diskussionen laufen. Einen unmittelbaren Impfzwang in den Pflege- und Gesundheitsberufen haben wir bereits. (Zuruf der Abg. Susan Leithoff, CDU) Die Gesellschaft wird gespalten in Geimpfte und Ungeimpfte. Die Spaltung ist real, nicht im Netz. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Wir erleben in der Pandemie eine Einschränkung von Grundrechten ungeahnten Ausmaßes. Auch diese Einschränkungen sind real. Wer den Diskurs gegenüber der realen Welt nicht offen und auf Augenhöhe mit den Bürgern führt, muss sich nicht wundern, wenn der bürgerliche Unmut ins Netz transportiert wird. Hauptursachen von Hassreden sind das Versagen der Politik, die Instrumentalisierung der Wissenschaft und eine mehr als tendenziöse Darstellung in den Medien. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Gegen diese Krankheiten hilft sicherlich keine Impfung des Netzes. Das Virus ist und wird durch unschlüssiges Verhalten in der Politik in die Gesellschaft getragen; wie immer, wenn die Politik nicht mehr weiterweiß, ruft sie nach dem Rechtsstaat. Die gröbsten Unrechtseingriffe korrigieren die Gerichte. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen!

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Dr. Joachim Keiler AfD

Herrgott, der Rechtsstaat wäre jetzt noch gekommen. Dazu hätte ich noch einige schöne Beispiele nennen können, insbesondere das des Bundesverfassungsgerichts, dessen Entscheidungen von der EU ignoriert werden. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Ich schließe mit den Worten: Wer sich an Regeln hält, produziert Rechtsstaat und kann auf juristische Maßnahmen im Netz gut und gern verzichten. Wut und Verzweiflung als Ursache von Hassrede wird von Realität ins Netz getragen, aber in den wenigsten Fällen aus dem Netz in die Realität. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Dr. Keiler, bitte!

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Dr. Joachim Keiler AfD

Arbeiten Sie an der Beseitigung der Ursachen und nicht an der Regulierung von sozialen Medien oder deren Zensur! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wird jetzt von weiteren Fraktionen das Wort gewünscht? (Jörg Urban, AfD, steht am Mikrofon.) Eine Kurzintervention? (Zurufe der Abg. Susan Leithoff, CDU, und Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Das kann man machen. Herr Urban, bitte.

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Jörg Urban AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich möchte gern eine Kurzintervention machen. Lieber Kollege Dr. Keiler, du hast hier vom „Impfzwang für in Gesundheitsberufen Tätige“ gesprochen. Es ist natürlich kein Impfzwang. Offiziell nennt sich das: Impfpflicht. (Zuruf der Abg. Susan Leithoff, CDU) An der Stelle muss ich natürlich weiterreden und sagen: Genau das ist es, was das Vertrauen in Politik vernichtet: wenn man perfide hingeht und den Menschen sagt: Ihr dürft nicht mehr arbeiten, es besteht eine Impfpflicht, und wenn du diese Pflicht nicht wahrnimmst, verlierst du deinen Beruf, verlierst du dein Einkommen. Es ist aber kein Zwang, es ist nur eine Pflicht. Das sind die Gründe, warum das Vertrauen in Politik verloren geht. – Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Dr. Keiler, wollen Sie darauf reagieren? (Zuruf von der AfD – Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Albrecht Pallas, SPD) – Ich denke, dass das nicht der Fall ist. Ich frage jetzt noch einmal die Fraktionen, wer noch Redebedarf hat. – Ich sehe, dass niemand Redebedarf hat. Dann bitte ich jetzt Herrn Staatsminister Prof. Wöller.

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Prof. Dr. Roland Wöller

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Corona-Pandemie fordert uns gesundheitspolitisch, aber auch gesellschaftspolitisch heraus. Wir kämpfen nunmehr nicht nur gegen die Pandemie, sondern wir schützen auch unsere Demokratie. In unseren Krankenhäusern geschieht aktuell das Menschenmögliche, und ich danke allen, die dabei mithelfen, Menschen zu impfen, zu heilen und vor Ansteckung zu schützen. Gesellschaftlich offenbart die Pandemie Risse im Zusammenhalt unseres Gemeinwesens. Sie mahnt uns, wachsam zu sein angesichts von Versuchen, diese Risse zu vertiefen. Solchen Versuchen müssen wir klug und entschlossen entgegenwirken. Mir machen die Menschen Sorgen, die skeptisch sind, ob Impfen wirklich hilft und ob wir die Pandemie optimal bekämpfen. Mit diesen Skeptikern können und wollen wir diskutieren; wir wollen sie überzeugen und wir sind selbst überzeugt, dass wir die besseren Argumente und vor allem die Wissenschaft auf unserer Seite haben. Es gibt aber Gegner unseres Gemeinwesens, denen es nicht um die bestmögliche Bekämpfung der Pandemie, sondern um die Bekämpfung unseres demokratischen Rechtsstaates geht. Für diese – meist rechtsextremen – Gruppen sind die Demonstrationen gegen die Gesundheitspolitik nur ein willkommener Vorwand, ein Vehikel, um ihre Lügen unter die Leute zu bringen und sie zu rechtswidrigem Verhalten aufzuhetzen. Gruppierungen wie die Freien Sachsen oder Der III. Weg rufen regelmäßig in den sozialen Medien zu Protestaktionen gegen die staatlichen Anti-Corona-Maßnahmen auf mit dem Ziel, unsere demokratische Ordnung verächtlich zu machen und zu schwächen. Nicht selten münden diese verbalen Radikalsierungen im Netz in radikale Aktionen auf der Straße. Ihre Aufrufe und Lügengeschichten finden bei manchem Gutgläubigen ein offenes Ohr, und anderen ist es egal, ob sie in schlechte, rechtsextreme Gesellschaft geraten, wenn sie gegen Corona-Maßnahmen auf die Straße gehen. Aber es ist eben nicht egal, denn es ist gefährlich für die Sicherheit und die Ordnung in Deutschland. Längst haben die extremistischen Gruppen mit ihren Verbalattacken und Drohungen gegen führende Persönlichkeiten der sächsischen Politik die rote Linie überschritten. Gewaltsamer Widerstand gegen demokratische Regeln und gegen unsere Polizei gehört auch zu diesen Grenzüberschreitungen. Jedem ist es erlaubt, seine Meinung öffentlich kundzutun und auf der Straße zu protestieren. Niemand darf aber die Grenzen unseres Rechtsstaates überschreiten und gerade jene angreifen, die diese Meinungsfreiheit garantieren. Unter dem Einfluss von Rechtsextremisten sind die AntiCorona-Proteste im Verlauf der Pandemie immer aggressiver geworden. Der zunehmenden Gewalt gegenüber Polizisten treten wir entschlossen entgegen. Wir müssen diejenigen schützen, die uns schützen. Die Strafrechtsverschärfung bei tätlichen Angriffen gegen Polizisten war ein erster richtiger Schritt. Dieser reicht aber offenbar nicht aus. Ein trauriger Höhepunkt war der Angriff auf einen 60- jährigen Beamten am vergangenen Wochenende in Annaberg-Buchholz. Diese Tat ist absolut verachtenswert! (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) Wer gezielt Polizisten, die uns schützen, umzingelt, angreift und am Boden liegend auf sie eintritt, greift nicht nur einen Menschen an, sondern unsere friedliche Gesellschaft. Hierfür gibt es keine Rechtfertigung. Das sind Kriminelle. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Die Polizeidirektion Chemnitz hat bereits Ermittlungen aufgenommen und wird die Tatverdächtigen mit aller rechtsstaatlichen Härte zur Rechenschaft ziehen. Ich danke der sächsischen Polizei ganz herzlich für diesen gewiss nicht einfachen Dienst am Freistaat Sachsen. Ein weiterer trauriger Höhepunkt dieser Radikalisierung sind die Morddrohungen gegen den sächsischen Ministerpräsidenten. Solche Gewaltaufrufe im Netz gegen Repräsentanten des Staates sind eine neue, bedrückende Etappe in Aggressivität und Gewaltbereitschaft. Das gilt auch für den Fackelaufzug vor dem Privathaus der sächsischen Sozialministerin, Kollegin Petra Köpping. Die Rechtsradikalen bedienen sich ausgiebig der sozialen Medien, um Propaganda zu betreiben und Massen zu mobilisieren. Viele Bürgerinnen und Bürger grenzen sich weder im Netz noch auf der Straße von solchen Inhalten und Personen ab. In diesen Hetzkampagnen findet das Misstrauen gegenüber dem Staat einen Nährboden, auf dem Verschwörungsideen und weitere Radikalisierungstendenzen gedeihen. Meine Damen und Herren! Angesichts der sich verschärfenden Pandemielage müssen wir mit einer weiteren Zunahme des Protestgeschehens und dessen Ausnutzung durch Rechtsextremisten rechnen. Die Freien Sachsen, Der III. Weg, die Identitäre Bewegung, Reichsbürger und Selbstverwalter, Angehöriger der rechtsextremistischen Szene aus dem Kampfsport und Hooligans machen diese radikalen Kreise aus. Wenn auch nicht auf der Straße, so sind die genannten Gruppierungen doch in den sozialen Medien immer mehr die Treiber des hiesigen Protestgeschehens. Soziale Netzwerke und Messenger, wie Telegram, spielen die entscheidende Rolle für die Mobilisierung. Wer dort über Monate oder sogar Jahre nur Lügen hört, wird die Wahrheit nicht mehr erkennen. Im Internet darf es keine rechtsfreien Räume geben. Gerade bei Telegram sieht man jedoch keinerlei Bemühungen, die Grundregeln einzuhalten. Die Anbieter müssen Verantwortung übernehmen für die Inhalte, die sie verbreiten. Wir brauchen eine Haftung. Es geht nicht nur um die Pflicht, strafbare oder rechtswidrige Inhalte zu löschen. Und die Ermittlungsbehörden brauchen für ihre Strafverfolgung Klarnamen. Es ist eine bundesdeutsche, aber auch eine europäische Aufgabe, demokratische Werte im Netz zu verteidigen, und ebendiese Forderung haben wir zu Beginn des Monats in der Innenministerkonferenz an den Bund und die Europäische Union adressiert. Vor diesem Hintergrund hat das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen seine Arbeit zur Erlangung von Erkenntnissen zu extremistischen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem aktuellen Corona-Protestgeschehen in der virtuellen wie in der realen Welt intensiv ausgeweitet. Diese Erkenntnisse werden als Frühwarnsystem an die Polizei, an politische Entscheidungsträger, Behörden, Landkreise, Kommunen und die Medien weitergegeben. Ähnlich verfahren wir mit dem bundesweit neu eingerichteten Bereich Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates. Diese Aufgaben haben wir im Sächsischen Verfassungsschutzgesetz bereits gesetzlich geregelt. Ziel ist es, Radikalisierung und Gefährdungen früh zu erkennen und betroffene Einrichtungen und Personen frühzeitig zu warnen und zu schützen. Strafbare Inhalte sollen konsequent verfolgt werden. Grundlage sollen spezifische Lagebilder sein, aufgrund dessen die Sicherheitsbehörden vor Ort präventiv und reaktiv schnell handeln können. Darüber hinaus haben wir eine Abteilung Rechtsextremismus beim Landesamt für Verfassungsschutz eingerichtet und dafür mehr Personal eingestellt, die noch engere Zusammenarbeit im Verfassungsschutzverbund vorangetrieben, den Landesverfassungsschutz und das Landeskriminalamt mit je fünf Personen zusätzlich gestärkt und die Ermittlungseinheit Zentralstelle Extremismus Sachsen und Zentralstelle für Cybercrime Sachsen der Generalstaatsanwaltschaft personell aufgestockt. Wir werden auch die Internetaufklärung der sächsischen Polizei und des sächsischen Verfassungsschutzes durch die Einrichtung einer besonderen Organisationseinheit noch enger koordinieren und verzahnen. Ich bedaure sehr, dass vor wenigen Tagen die FDP und die GRÜNEN die G10-Mitwirkungsverordnung im Bundesrat abgelehnt haben. Um den Sicherheitsbehörden den Zugriff von Terroristen und schwersten Straftätern auf die verschlüsselte Kommunikation, zum Beispiel Messengern wie Telegram, zu ermöglichen, kann derzeit nur durch deren aktive Mitwirkung die notwendige Überwachungssoftware auf dem Endgerät installiert werden. Diese müssen zum Beispiel auf einen infizierten Link klicken. Mit der G10- Mitwirkungsverordnung sollte es ermöglicht werden, dass die Telekommunikationsanbieter bei der Installation einer Überwachungssoftware auf dem Endgerät der Zielperson mitwirken, dass diese zum Beispiel nicht mehr auf einen infizierten Link klicken müssen. Eine Herabsetzung der rechtlichen Eingriffsschwelle war damit nicht verbunden. Vielmehr sollte auch hier Recht und Gesetz wirksam umgesetzt werden. Wir brauchen dringend eine erleichterte Überwachung von Mobiltelefonen und Laptops. Die Diskussion um Telegram zeigt, wie notwendig eine solche Regelung ist, Fortsetzung Ich werde die Niederschrift zur Wahl von Mitgliedern der 17. Bundesversammlung durch den Sächsischen Landtag verlesen. Die Wahl hat am heutigen Tag in geheimer Abstimmung stattgefunden. Es wurden 112 Stimmscheine abgegeben, ein Stimmschein war ungültig. Der Wahlvorschlag der Fraktion CDU erhielt 44 Stimmen. Der Wahlvorschlag der Fraktion AfD erhielt 30 Stimmen. Der Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE erhielt 14 Stimmen. Der Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNISGRÜNE erhielt 13 Stimmen. Der Wahlvorschlag der Fraktion SPD erhielt 10 Stimmen. Nach dem Höchstzahlverfahren entfallen somit von den insgesamt 39 Sitzen unter Beachtung der Reihenfolge auf den Listen: auf den Listenvorschlag der Fraktion CDU 16 Sitze, auf den Listenvorschlag der Fraktion AfD 11 Sitze, auf den Listenvorschlag der Fraktion DIE LINKE 5 Sitze, auf den Listenvorschlag der Fraktion BÜNDNISGRÜNE 4 Sitze und auf den Listenvorschlag der Fraktion (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) und ich danke auch dem Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, Kollegen Thomas Strobl, dass er das so vorangebracht hat. Die Sicherheitsbehörden müssen rechtlich in die Lage versetzt werden, gegen Mord und Anschlagpläne präventiv vorgehen zu können. Meine Damen und Herren! Leider werden in der CoronaPandemie auch Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger Opfer von verbalen und tätlichen Angriffen. Das ist inakzeptabel. Wir verurteilen diese Grenzüberschreitungen scharf. Unsere Amts- und Mandatsträger(innen) verdienen hohe Anerkennung für ihren Dienst an der Demokratie und am Gemeinwohl und keine gehässigen Untaten. Meine Damen und Herren! Wir wollen uns gemeinsam für den Zusammenhalt der Gesellschaft einsetzen und radikalen Kräften rechtsstaatlich entgegenwirken. Wenn vor allem die gesellschaftliche Mitte diese Auseinandersetzung führt, dann wird unsere freiheitliche und demokratische Grundordnung auch aus dieser enormen Herausforderung gestärkt hervorgehen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Damit ist die erste Aktuelle Debatte abgeschlossen. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 3 SPD 3 Sitze. Die restlichen Bewerber sind jeweils in der Reihenfolge auf dem Listenvorschlag Ersatzbewerber. Ich beglückwünsche Sie zur Wahl zur 17. Bundesversammlung. Ich habe noch eine Mitteilung für Sie: Die gewählten Mitglieder der Bundesversammlung und die Ersatzbewerber werden schriftlich über die Annahme der Wahl befragt. Die anwesenden Mitglieder des Landtags und die Mitglieder der Staatsregierung bitte ich, ein entsprechendes Schreiben heute von 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr in der Lobby beim Plenardienst abzuholen. Die Annahmeerklärungen können dann unmittelbar im Tagungsbüro abgegeben werden. Nicht abgeholte Schreiben werden durch die Hauspost zugestellt. Alle anderen Bewerber erhalten die Unterlagen durch Postzustellung. – Wie ich sehe, gibt es keine Nachfragen. Damit ist auch dieser Tagesordnungspunkt beendet. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt Wahl des Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschussgesetzes in die ,qualifiziert rechtswidrige' Herr Abg. Lars Rohwer, CDU-Fraktion, hat am 10. Dezember 2021 schriftlich erklärt, dass er das Amt als Vorsitzender des 1. Untersuchungsausschusses mit Ablauf des 31. Dezember 2021 niederlegt. Damit ist ein neuer Vorsitzender für die Zeit ab dem 1. Januar 2022 zu wählen. Die Wahl des Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses obliegt gemäß § 6 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes dem Landtag. Nach unserer gesetzlichen Regelung fällt der Vorsitz in diesem Ausschuss der Fraktion der CDU zu. Diese schlägt Ihnen in der Drucksache 7/8413 Herrn Svend-Gunnar Kirmes als Ausschussvorsitzenden vor. Die Wahl findet nach unseren Bestimmungen geheim statt, aber wir können stattdessen auch mit Handzeichen abstimmen, wenn es keinen Widerspruch gibt. Gibt es Widerspruch, offen zu wählen? – Das ist nicht der Fall. Da es keinen Widerspruch gibt, Fortsetzung Zweite Aktuelle Blackout – Gefahr durch Antrag der Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion AfD das Wort, danach folgen CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile nun Herrn Abg. Zwerg das Wort.

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Blackout – Gefahr durch die deutsche Energiewende – der Titel unserer heutigen Debatte. Für die meisten Bürger, aber auch für uns als Entscheidungsträger ist ein großflächiger Blackout nicht vorstellbar, und niemand wünscht sich so etwas. Aber wir müssen uns dennoch damit beschäftigen. Wir als AfD-Fraktion denken, es ist durchaus an der Zeit. Wenn man einmal schaut, was wir im Jahr 2020 vom Verhältnis her an Stromim- und -exporten hatten, dann waren es beim Import 25 Terawattstunden und beim Export 34 Terawattstunden. Über die Konditionen unterhalten wir uns jetzt einmal nicht, sondern nur über die nackten Zahlen zu diesem Fakt. Wir haben im Vergleich zum Vorjahr, also dem I. Quartal 2020, im I. Quartal 2021 eine Steigerung um 18,4 % beim Stromimport. Es hat sich auch insoweit etwas geändert, als dass wir 44 % an Strom weniger aus Untersuchungsausschusses gemäß § 6 des „Verstrickungen der Staatsregierung Kürzung der AfD-Landesliste“ frage ich: Wer der Wahl von Herrn Svend-Gunnar Kirmes als Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, keine Gegenstimmen, damit ist Herr SvendGunnar Kirmes gewählt, und ich frage ihn: Herr Kirmes, nehmen Sie die Wahl an?

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Svend-Gunnar Kirmes CDU

Frau Präsidentin, ich nehme die Wahl an. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Dann wünsche ich Ihnen alles Gute für die Arbeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 5 Debatte die deutsche Energiewende Fraktion AfD Frankreich bezogen haben, dafür hat uns Tschechien +220 % geliefert. Wir sehen also, dass es einen Bedarf gibt. Im ersten Teil unserer Debatte kommen wir zu den Auswirkungen eines solchen großflächigen Blackouts. Beim sogenannten überregionalen Blackout fällt die Stromversorgung in mehreren Regionen oder Ländern gleichzeitig aus, und nahezu die gesamte Infrastruktur und Versorgung kommt zum Erliegen, also kein Licht, kein Handy, kein Internet, keine Wärmeversorgung, weder Gasheizung noch Fernwärme noch Öl funktioniert, Bankautomaten nach einer Weile auch nicht mehr, keine Tankstelle, keine Ampel, keine Straßenbahn, meist auch kein Wasser und kein Aufzug zum Beispiel. Die Wiederinbetriebnahme nach einem solchen Blackout ist sehr komplex und vor allen Dingen zeitaufwendig und laut Experten nicht unter zehn Tagen machbar. Was in den zehn Tagen passiert, kann niemand voraussagen. Aber es ist zu vermuten bzw. das Büro für Technikfolgenabschätzung im Bundestag hat ein Gutachten erstellt, in dem es der Bundesrepublik bescheinigt, dass die Regierung als solche auf ein solches Ereignis nicht vorbereitet ist. Die ersten Minuten nach dem Blackout sehen so aus: Es fallen die Verkehrsleitsysteme aus, dann haben wir schon die ersten Schwerverletzten und eventuell auch Toten. Wir haben einen Ausfall der Kommunikationsnetze im Internet, Mobilfunk, Netz, Fernsehen usw. usf. Die Tankstellen sind nicht betriebsfähig, Tausende Bürger stecken in den Aufzügen fest, und die Notstromaggregate, die dann anspringen, wie wir es im Landtag neulich erlebt haben, funktionieren auch nur über einen bestimmten Zeitraum. Die Verunsicherung in der Bevölkerung wächst. Nach dem ersten Tag des Stromausfalls entsteht Panik. Die kritische Infrastruktur, Polizei, Feuerwehr, Hilfskräfte sind komplett überfordert, Supermärkte werden mit dem, was noch an Bargeld da ist, leergekauft. Der öffentliche Nahverkehr kommt zum Erliegen, und am Tag 2 haben wir nach 48 Stunden eine sehr kritische Lage. Wir haben ernsthafte hygienische Probleme. In den Krankenhäusern und Altenheimen haben wir eine Seuchengefahr. Die Wasserversorgung ist nicht mehr garantiert, Pumpen sind ausgefallen. Das Gleiche gilt für Abwasser. Abwässer gelangen ungeklärt in die Fließgewässer. Millionen Tiere, denen die Versorgung fehlt, sterben. Die Feuerwehr schafft es nicht mehr, die Brände unter Kontrolle zu bringen. Die Tage 3 bis 5 haben wir hier noch mit erwähnt. Die Lebensmittelreserven vieler Menschen sind aufgebraucht. Es gibt Plünderungen und Unruhen, die öffentliche Sicherheit kann nicht mehr gewährleistet werden. Die Evakuierung von Teilen der Bevölkerung in Notquartiere ist notwendig, die Krankenhäuser sind überfüllt oder müssen geschlossen werden, weil Operationen und die Versorgung der Patienten nicht mehr möglich sind; den Apotheken gehen die Medikamente aus, und die Börse bricht erheblich ein. Die Langzeitfolgen sind auch klar: Unzählige Unternehmen gehen bankrott, ganz klar, und wir haben die Wirtschaft auf Jahre hinweg ruiniert – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit ist abgelaufen, Herr Kollege. Einen Satz noch.

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Jan-Oliver Zwerg AfD

– und eine gewaltige Depression im Lande. Besten Dank erst mal. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach Kollege Zwerg. – Nun spricht für die CDUFraktion Kollege Rohwer.

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Lars Rohwer CDU

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was soll man zu diesem stockenden Vortrag eigentlich sagen? (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Sagen Sie mal was! Fragen Sie nicht so viel!) Die Zeit war abgelaufen, oder? – Das kann man dazu sagen. Eigentlich würde es Sie ehren, dass Sie sich Gedanken über die zukünftige sichere Energieversorgung machen. (Zuruf des Abg. Jörg Urban, AfD) Es beschämt aber – und das sage ich ganz bewusst in Ruhe –, dass Sie das relevante Thema Stromausfall emotional aufschäumen, wie viele andere Themen auch – wir haben es gerade gehört – bis hin zur Depression. Alles ist Angst. Alles wird in Angst gebaut. Sie nutzen hierfür wie so oft das Stilmittel der Angst. Sie sensibilisieren nicht, sondern Sie arbeiten mit Angst, Herr Zwerg, mit der Angst davor, plötzlich im Dunkeln zu sitzen. So formuliert gefällt das natürlich niemandem. Nehmen wir uns doch einmal die Begriffserklärung vor: Es ist zwingend zwischen einem Blackout und einem Stromausfall zu unterscheiden. Stromausfall ist eine temporäre Unterbrechung der Stromversorgung und hat nichts, aber auch gar nichts mit dem anhaltenden flächendeckenden Versorgungsausfall – sprich: einem Blackout – zu tun, auch nichts mit der ins Netz eingespeisten Strommenge, Herr Zwerg, unabhängig von der gewählten Energiequelle. Ein Blackout wird heutzutage nach meiner festen Überzeugung eher über einen Hackerangriff entstehen können als über fehlende Stromversorgung. Sie haben es selbst gesagt: Im europäischen Verbund kommt der Strom aus einem anderen Land. Es wird also durchaus dafür gesorgt, dass wir keinen Blackout haben. Die Netzbetreiber bereiten sich darauf in Übungen vor. Deshalb sollten Sie den Untergang hier nicht herbeireden. Letzten Endes wollen Sie doch nur wieder zu Ihrem Lieblingsthema, der Atomenergie, zurückkehren. Das ist doch das, was Sie noch nicht geschafft haben, weil die Zeit in Ihrem Redebeitrag weg war. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Schaffen wir noch!) Was Sie vergessen, ist Folgendes: Der Umbau der Energieversorgung geschieht auf Wunsch der Bürgerinnen und Bürger. Für den gesetzlich längst beschlossenen Austritt aus der Atomenergie gibt es eine klare Mehrheit in Deutschland. (Heiterkeit bei der AfD) Wir reden von Technologieoffenheit und nicht von der Rückkehr in die Technologievergangenheit. (Zuruf des Abg. Jan-Oliver Zwerg, AfD) Die Bundesregierung hat sich mit den Energieversorgungsunternehmen abschließend und einvernehmlich geeinigt, wie die Entschädigung aussehen soll. Nachdem der Bundestag am 10. Juni und auch der Bundesrat am 25. Juni 2021 eine von der Bundesregierung beschlossene Entschädigung für Energieanbieter verabschiedet hat, ist dieses Thema ein für alle Mal durch. Am 29. September haben wir gemeinsam hier im Plenum erneut über dieses Thema diskutiert. Ja, in Ihrer Argumentation weisen Sie auf den Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestags hin. Dieser legte im Jahr 2011 einen Bericht zur Schutzpflicht für Bürger im Falle eines Stromausfalls vor. Im Jahr 2011! Jetzt sind wir zehn Jahre später, und der Stand der Digitalisierung und auch der Ausbau des europäischen Verbundnetzes ist ein anderer, ein viel neuerer. Was ist das Ziel? Das Ziel ist, dass wir einen dezentralen Energiemarkt mit dezentralem Verhalten der Kunden für digitale Angebote schaffen. Wir möchten mehr Nutzungsmöglichkeiten, und wir werden Energie für Mobilität, für Wärmeerzeugung, zum Speichern und für zeitversetztes Laden von Elektroautos zur Verfügung stellen. Dazu braucht es moderne digitale Algorithmen, die die Ladeleistung in einer Region so verteilen, dass es der Netzkapazität entspricht und so, wie der Kunde und die Industrie es brauchen. Der Weg dahin ist weiterhin, in die Netzinfrastruktur und den Netzausbau zu investieren. Das sind bekanntlich Milliardenbeträge. Bei E.ON wurden bis zum Jahr 2026 rund 22 Milliarden Euro aufgerufen. Die Sachsennetze in Dresden haben ähnlich hohe Beträge für ihr Netz angekündigt. Wir müssen die Netze für die Energiewende weiterentwickeln, und dazu müssen wir sie gut miteinander ausbauen. Digitalisierung hilft, und wir brauchen dafür Stromspeicher. Das ist das zentrale Thema und nicht der Blackout. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Jan-Oliver Zwerg, AfD, steht am Mikrofon) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Rohwer sprach für die CDU-Fraktion. Ich sehe am Mikrofon 7 Herrn Kollegen Zwerg von der AfD-Fraktion. Vermutlich handelt es sich um eine Kurzintervention. Ist das richtig, Herr Kollege?

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Ja, das richtig. – Herr Kollege Rohwer, von nichts kommt nichts. Sie können digitalisieren, so viel Sie wollen, wenn Sie keinen Strom in ausreichender Menge zur Verfügung haben, dann können Sie den hin- und herschieben, wie Sie wollen. Strom müssen Sie erzeugen und im selben Augenblick verbrauchen, es sei denn, Sie haben die Speicherkapazitäten, die zur Verfügung stehen müssten. Diese Speicherkapazitäten im großtechnischen Maßstab existieren nicht, und das wissen Sie. Sie faseln jedes Mal immer von demselben „Wir machen“, „Wir tun“, „Es wird etwas kommen“. Die neue Bundesregierung möchte gern – im Jahr 2030 bereits – die Kohlekraftwerke abschalten. Das sind noch acht Jahre. Es gibt im Moment am Markt keine großtechnischen Anlagen, Elektrolyseure zum Beispiel, die eine entsprechend hohe Leistung haben. Die meisten bewegen sich im Bereich von einem Megawatt oder vielleicht so zwischen 6 und 10 Megawatt, und das war es. Es ist im Moment – Stand der Technik – nichts da, was das rechtfertigt, was Sie sagen. Es ist einfach nicht vorhanden, das müssen Sie einmal anerkennen. Sie hoffen, dass da etwas kommt. Aber man kann hier nicht Technik zerstören, ohne dass das Neue bereitsteht und funktioniert. Sie sagten, dass wir jetzt im Zeitalter rückwärtsgehen würden in Bezug auf die Kernenergie. Die Windmühlen waren eher da als die Kernkraftwerke. Das wollte ich zum zeitlichen Kontext gesagt haben. (Beifall bei der AfD –

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Marco Böhme Die Linke

Aber keine elektrischen! – Lars Rohwer, CDU, steht am Mikrofon) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Zwerg mit einer Kurzintervention am Mikrofon 7, und die Erwiderung folgt am Mikrofon 4. Kollege Rohwer, bitte schön.

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Lars Rohwer CDU

Herr Zwerg, Sie haben in Ihrer Intervention nur darauf hingewiesen, dass mein letzter Satz „Wir brauchen Speicher“ der zentrale Satz ist. Darüber sollten wir diskutieren, aber nicht über Blackouts und Atomenergie. Das antworte ich Ihnen darauf. Das habe ich gerade schon am Pult gesagt. Was wollten Sie jetzt erreichen? (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Machen Sie einen technischen Vorschlag, Herr Rohwer!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Erwiderung. – Nun übergebe ich das Wort an Herrn Kollegen Böhme, Fraktion DIE LINKE. Bitte schön, Herr Kollege.

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Marco Böhme Die Linke

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Zwerg hatte dieses Plenum bereits im Juni dieses Jahres mit seinen wirren Vermutungen und vor allem der Panikmache eines drohenden Blackouts behelligt. Schon damals forderte die AfD, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beenden und auf Atomkraft zu setzen, da die Energiewende zunehmend zur Gefahr würde und die Energiesicherheit gefährde. Den gleichen Blödsinn haben wir jetzt hier im Plenum wieder gehört. So viel zum Thema Prioritätensetzung Ihrer Fraktion, was dringende Anträge betrifft. Wir haben ganz deutlich gesehen, dass Sie anscheinend anderes Dringendes vorhaben. Das Stromnetz in Deutschland steht vor großen Neuerungen. Das stimmt. Doch vor allem ist das Stromnetz in Deutschland nicht mehr ein rein deutsches, sondern eingebunden in ein europäisches System. Davon profitiert Deutschland ganz gewaltig, nicht nur, was die Versorgungssicherheit, sondern auch, was die Preise angeht. Deutschland ist trotz des richtigen Atomausstiegs und des kommenden Kohleausstiegs weiterhin ein großer Stromexporteur in Europa. Die hier ansässigen Großunternehmen verdienen einen großen Teil ihres Geldes damit, Strom zu exportieren. Ja, auch heute brauchen wir noch Kohle- und Gaskraftwerke, weil wir noch keine 100 % erneuerbare Energien ausgebaut haben. Das liegt übrigens auch an Ihrer Stimmungsmache vor allem im ländlichen Raum. Somit blockieren Sie auch die notwendige Energiewende. Ja, klar ist auch: Sonne weht in der Nacht nicht, und auch Wind kann mal nicht – also, Sonne scheint in der Nacht nicht und Wind kann mal nicht wehen. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Geschenkt!) Niemand bestreitet das. (André Barth, AfD: Niemand?) Das wäre ja auch völlig verrückt. Aber dass Sie immer behaupten, dass es dann zu einem Ausnahmezustand käme und dann alles zusammenbrechen würde, nur weil hier mal regional keine Sonne scheint oder kein Wind weht, das ist völliger Blödsinn. Das muss man Ihnen anscheinend immer wieder mitteilen. Wir leben in einem europäischen Stromsystem und auch in einem europäischen Strommarkt. Der bestimmt nicht nur die Preise an der Börse in Leipzig, sondern auch, wie bestimmte Leistungsspitzen und auch -abfälle ausgeglichen werden, und das europaweit. Dieses System ist auch im fortlaufenden Aufbau. Dass dabei noch einiges getan werden muss, um den Takt zu erhöhen, das stimmt. Aber es ist nicht so, dass uns ein drohender Blackout oder sonst irgendwelche Großstörungen jetzt unmittelbar bevorstünden und bedrohten. Die Stromversorgung ist in Europa auch zu jeder Zeit durch die externen, diversen und vielschichtigen Stromerzeugungsund vor allem Speicherinfrastrukturen, auf die wir auf dem ganzen Kontinent zurückgreifen können, sichergestellt. Ein Problem kann aber die Netzfrequenz sein. Hierüber sollten wir Debatten führen. Wir haben in Europa eine Netzfrequenz von 50 Hertz, und Schwankungen zwischen 49,8 und 50,2 Hertz sind völlig normal. Aber wenn zum Beispiel ein Kraftwerk einmal ausfällt und damit die Frequenz unter 48,2 Hertz zu fallen droht, dann gibt es auch heute schon Sicherheitsmechanismen, die genau dieses Netz stabilisieren. Dazu zählt in Deutschland die sogenannte Momentanreserve, die im Falle einer Frequenzänderung unmittelbar dafür sorgt, dass sich das Netz stabilisieren kann. Das sind tonnenschwere rotierende Generatoren in Kern- und Kohlekraftwerken – das stimmt –, die durch ihre Bewegungen diese Frequenz speichern und wiedergeben und auch über das Stromnetz in Europa untereinander verteilt werden können. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Da haben wir das Problem!) Das heißt, wenn einer davon ausfällt, ist es kein Problem, weil dann andere Generatoren einspringen können. Es ist wie beim Tandem. Ich weiß, Sie fahren kein Fahrrad. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Doch, sehr gern sogar!) Wenn einer nicht mehr weitertritt, fährt das Rad trotzdem weiter. Und auch wenn diese Großkraftwerke, wie die Atom- und Kohlekraftwerke, nicht mehr am Netz sind, weil wir sie stilllegen wollen, gibt es Alternativen. Die Bundesnetzagentur, das Fraunhofer Institut und andere Institute forschen daran und verfügen über praktische Erfahrungen. Es funktioniert auch heute schon, denn auch Windenergieanlagen können zum Beispiel diese Schwungmasse ersetzen, um die Frequenz stabil zu halten. Nicht zu vergessen: Es gibt immer noch die regelbaren Erdgas- und zukünftigen Wasserstoffkraftwerke, die genau so eine Schwungmasse haben. Hinzu kommt der Vorteil, dass bei der Windenergie, aber auch bei PV-Anlagen bei Bedarf die Leistung reduziert werden kann. Wenn zu viel Strom im Netz ist, kann man sie einfach ausstellen, und umgekehrt können Batteriespeicher, Pump- und Wasserkraftwerke, aber auch Photovoltaik-Anlagen genau das Gegenteil machen, nämlich die Leistung erhöhen, wenn es sein muss. Das ist völlig klar und da braucht es auch nicht Ihre Panikmache vor Dingen, die gar nicht kommen. Sie bedienen damit übrigens auch die Prepper-Szene, die vor solchen Verschwörungstheorien nicht halt- und den Leuten Angst macht, dass sie sich mit eigener Energie oder Vorräten versorgen müssen, weil uns bald der Blackout droht. So einen Quatsch unterstützen wir nicht, wehren uns dagegen und machen auch bei dieser Debatte nicht weiter mit. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN und des Staatsministers Wolfram Günther) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Böhme sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun erteile ich das Wort der Fraktion BÜNDNISGRÜNE, Herrn Kollegen Dr. Gerber.

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Dr. Daniel Gerber GRÜNE

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Zwerg, ich muss mich schon sehr wundern. Sie als derjenige, der immer stolz seinen Klimahysterie-Aufkleber auf dem Laptop trägt, haben jetzt 5 Minuten dafür verschwendet, hier den Teufel an die Wand zu malen. Das ist schon wirklich beeindruckend. Immer wieder reden Sie diesen BlackoutTeufel herbei. Wer ist daran schuld? Natürlich der Strom aus Wind und Sonne. Was dann aber nicht so richtig ins Bild passt, sind die Aussagen der Bundesnetzagentur, also der BNetzA. Die BNetzA als verantwortliche Behörde kümmert sich zentral im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes um die Sicherheit der leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas. Um die Qualität zu bewerten, berechnet die BNetzA den sogenannten SAIDI (System Average Interruption Duration Index) oder einfach gesprochen, wie lange Verbraucherinnen und Verbraucher im Jahr ohne Strom sind. Ergebnis dieses Indexes ist – Überraschung –, dass 2020 die Zahl im Vergleich zum Vorjahreswert um 1,47 Minuten auf 10,73 Minuten gesenkt werden konnte. Das sind gleich zwei Rekordjahre in Folge und der geringste Wert seit Beginn der Messungen im Jahr 2006, und das Ganze trotz EEAusbau oder vielleicht wegen EE-Ausbau. In der Pressemitteilung zur BNetzA heißt es noch „Die Energiewende und der steigende Anteil dezentraler Erzeugungsleistungen haben weiterhin keine negativen Auswirkungen auf die Versorgungsqualität“. Damit wäre eine Debatte mit dem Titel „Blackout-Gefahr durch Luftballons oder Extremwetterereignisse“ deutlich relevanter und hilfreicher als dieses Geschwurbel. (André Barth, AfD: Debattentitel bestimmen immer noch wir und nicht Sie!) Es gibt keinen Grund, davon auszugehen, dass sich das irgendwie ändert, auch wenn Herr Barth jetzt hier reinschreit. Mit der Begründung der Versorgungssicherheit hat die BNetzA das Recht, Kraftwerksstilllegungen zu verhindern, und genau das ist dieses Jahr auch schon passiert. Versorgungssicherheit ist das höchste Gut im europäischen Energiesystem, und Sie tun hier ständig so, als ob alle das leichtfertig aufs Spiel setzen würden. Das ist absoluter Unsinn. Aber man sollte sich mal die Frage stellen, warum die AfDFraktion jetzt hier mit einem Thema Nuklearenergie praktisch „all-in“ geht und nicht weiter für die Braunkohle trommelt. Ich glaube, dass man hier Spaltungspotenzial ausfindig gemacht hat: Es sollen Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Endlagerpotenzialgebieten auf Ihre Seite gezogen werden. „Nicht in meinem Hinterhof“ heißt dann die typische Forderung. Im nächsten Satz kommt dann die Forderung nach kleineren Reaktoren, die den Atommüll auf wundersame Art und Weise zu 100 % recyceln und das Endlager völlig unnötig machen. Über diesen Antrag werden wir uns demnächst noch unterhalten müssen. Ich bin bei der Recherche dazu auf ein sehr interessantes Zitat von Karsten Möring im Bundestag gestoßen. Er hat gesagt, dass man zwar Gesetze dort ändern könne, aber dass sich die Gesetzmäßigkeiten der Physik der Beschlussfassung dieses Hauses entzögen. Ich bin mir sicher, dass das ebenso für unser Haus gilt. Nein, Permutation und Transmutation werden uns nicht helfen, die Bewältigung der Klimakrise zu leisten. Auch die Beispiele aus Finnland mit Baustart 2005 und geplanter Inbetriebnahme 2009, und Frankreich: Baustart 2007, geplante Inbetriebnahme 2012, zeigen, dass diese Kraftwerke nicht verlässlich und ein absoluter wirtschaftlicher Totalschaden sind, bevor sie eigentlich starten. Wenn man sich die Börsenstrompreise in Frankreich anschaut – das ist ja immer Ihr Lieblingsbeispiel –, dann wird auch die Fehlentscheidung noch einmal deutlich. In der Kalenderwoche 50 liegt der Preis übrigens 13 % über dem in Deutschland. Aber das Gute an der Sache ist: Wir haben bereits die notwendigen Technologien zur Bewältigung des Klimawandels, und das Beste daran ist, dass in der Zukunft nicht nur die großen Energiekonzerne daran verdienen bzw. profitieren können, sondern alle Bürgerinnen und Bürger. So kann ich beispielsweise in meiner Stadtwohnung in ein gefördertes Solarmodul investieren und damit Strom sparen. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Sie sind ein Prepper!) Es gibt ein Beispiel, da werden 200 Jahre alte Häuser saniert und erreichen einen Eigenversorgungsgrad von 157 %. Parkplätze werden dank Fotovoltaik zu Energietankstellen, riesengroße Batteriespeicher gehen weltweit überall ins Netz. Durch Kooperation von Unternehmen und Kommunen kann man solche tollen Projekte wie in Zschadraß finanzieren. Dort erhalten bald alle Kinder einen kostenlosen Platz im Kindergarten. In Schlalach werden jährlich 50 000 Euro ausgeschüttet, davon Vereine und Spielplätze finanziert, und durch die 0,2 Cent pro Kilowattstunde werden in Zukunft auch vielmehr solcher Projekte finanziert werden können. Dann können sich Kommunen mit einem kleinen Windpark 20 Jahre über 1 bis 3 Millionen Euro über freuen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Kollege, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Dr. Daniel Gerber GRÜNE

Lassen Sie uns endlich für eine klimaneutrale Welt und den wirtschaftlichen Erfolg für Sachsen die erneuerbaren Energien ausbauen. Danke schön. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Wolfram Günther) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Dr. Gerber sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun übergebe ich an Herrn Kollegen Winkler von der SPD-Fraktion.

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Volkmar Winkler SPD

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner sind mehr oder weniger auf den Blackout eingegangen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, den zweiten Teil dieser Aktuellen Debatte, die deutsche Energiewende, näher zu betrachten. Schon der Titel Ihrer Aktuellen Debatte suggeriert, meine Kollegen von der AfD-Fraktion, dass wir uns in Deutschland auf einem Irrweg befinden, für den die AfD, wie gewöhnlich, einfache Lösungen parat hat: Atomausstieg rückgängig machen und weiter an der Kohleverstromung festhalten. Das sehe ich anders, das wissen Sie. Ich bin allerdings nicht zufrieden damit, in welchem Tempo wir in den letzten Jahren bei der Energiewende in Deutschland vorangekommen sind, speziell und insbesondere hier in Sachsen. Wir sind eines der Schlusslichter, wenn nicht sogar das Schlusslicht unter den Flächenbundesländern, vor allem beim Windenergieausbau. Mir fehlt bislang der große Masterplan, wie wir das Energiesystem in Deutschland auf 100 % erneuerbare Energien umstellen wollen. Immerhin hat sich aber die neue Koalition im Bund darauf verständigt, die Ausbauziele anzuheben, den Netzausbau sowie Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, das Energieeinspeisegesetz abzuschaffen sowie die Energiewende wieder mehr zu dezentralisieren. Darauf ist mein Kollege schon eingegangen. Ob das reicht, werden wir sehen. Wir müssen alles Notwendige tun, um Energieerzeugung, -speicherung, -transport aufeinander abzustimmen und dies effizient, stabil und – für uns wichtig – sozial gerecht zu gestalten. Ich habe aber deswegen keine Zweifel an der Energiewende, die, wie schon der SPD-Vordenker Hermann Scheer wusste, zum Systembrecher des bestehenden Energiesystems werden muss. Denn ich bin der gleichen Überzeugung wie Scheer, dass uns nur die erneuerbaren Energien in eine friedlichere, sichere und nachhaltige Welt führen und uns in die Autarkie bringen werden, die uns unabhängig von endlichen Rohstoffen macht. Ich möchte, dass wir in Europa, Deutschland und insbesondere in Sachsen wieder dahin kommen, wo wir schon einmal waren: dass die Welt auf uns schaut und sagt: Die gehen den richtigen Weg. Mittlerweile machen uns sogar Länder wie die USA und China vor, wie es schneller und besser bei den erneuerbaren Energien geht, auch wenn sie zurzeit noch auf nicht erneuerbare Energieträger setzen. Wir dürfen den Verteidigern des fossilen Zeitalters, das ja schon naturgemäß endlich ist, nicht mehr auf den Leim gehen, die uns mit ihrem Gerede von Gefahren wie Blackouts und anderem Unsinn – ich denke an die Diskussion über Infraschall von Windrädern – nur Sand in die Augen streuen, weil sie den menschengemachten Klimawandel anzweifeln. Diese Legenden und teils auch Verschwörungstheorien haben sich schon zu sehr bei manchen Bürgern verfangen und zeigen hier entsprechende Folgen, wie wir in Sachsen gerade auch bei der Verhinderung des Ausbaus der Windenergie und mittlerweile auch bei der Solarenergie auf kommunaler Ebene sehen. Dabei können jene Kommunen und die Bürger vor Ort von einer dezentralen Energiewende profitieren. Die dezentrale Energiewende zahlt sich zunehmend für Kommunen und Bürgerinnen und Bürger aus. Sie wissen, dass ich dazu einige Beispiele aus meiner eigenen Erfahrung nennen kann. Das sollten Sie den Leuten vor Ort erzählen und nicht, wie Sie mit 10H-Regeln Windmühlen verhindern. Sie untergraben so auch die kommunalen Entwicklungspotenziale. Das möchte ich schließlich noch zu verstehen geben. Noch einige Bemerkungen zum Blackout, um das von Ihnen gewählte Thema noch konkreter aufzugreifen, obwohl meine Vorredner schon dazu gesprochen haben. Ich möchte nicht in Abrede stellen, dass Blackouts möglich sind, gerade in einer vernetzten und digitalen Welt. Aber diese werden uns vielleicht auf einem ganz anderen Weg erreichen, wo kritische Infrastrukturen wie die Energieversorgung zunehmend zum Angriffsziel krimineller und terroristischer Hacker werden oder durch klimabedingte Wetterextreme Schaden nehmen. Hier müssen wir Vorsorge treffen. Zur Wahrheit gehört aber auch das, was mein Kollege schon gesagt hat: Die Bundesnetzagentur berechnet seit 2006 die durchschnittliche Ausfallzeit im Stromnetz. Diese lag 2020 bei knapp elf Minuten. Er hat von siebeneinhalb Minuten gesprochen, egal – und das bei 45,4 % Bruttostromverbrauch durch erneuerbare Energien. Wir befinden uns also nicht auf einem Irrweg. Wir sind nur viel zu langsam. Ich möchte zum Schluss noch einmal Hermann Scheer zitieren. Er sagte: „Der unverzügliche Wechsel zu erneuerbaren Energien ist keine Last, sondern die größte greifbare soziale und wirtschaftliche Zukunftschance, die wir haben. Das sollten wir uns wieder mehr vor Augen führen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Winkler sprach für die SPD-Fraktion. Damit wäre die erste Rederunde abgeschlossen. Gibt es seitens der Fraktionen Bedarf für eine zweite Rederunde? Ich frage bei der AfD, Kollege Urban? – Er hat es bereits signalisiert.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir sprechen zum Thema Blackout – Gefahr durch die deutsche Energiewende. Die Dringlichkeit ist angesprochen worden. Es ist angesprochen worden von Herrn Gerber „Klimaneutrale Welt für Sachsen“. Das umreißt, glaube ich, den Blickwinkel, mit dem Sie an das Thema Energie herangehen. Dann haben Sie beide, Herr Gerber und auch Ihr Nachredner, die SAIDI-Werte angesprochen. Ich muss sagen, das ist schon mehr als abenteuerlich, wenn man versucht, von diesen Werten die Gefahr eines Blackouts abzuleiten oder auch als unwahrscheinlich darzustellen. Die SAIDI-Werte erfassen nur die Ausfälle von Nieder- und Mittelspannungsnetzen. Die gefährlichen großen Blackouts treten aber im Hochspannungsnetz auf. Die Zahl sagt also gar nichts über die Systemstabilität unserer Hochspannungsnetze aus. Mit dieser gewollten Falschdarstellung können Sie natürlich noch eine Weile Ihre Illusion von einer sicheren Energiewende aufrechterhalten. Richtig ist, dass die Anzahl der Netzeingriffe im Hochspannungsnetz zur Gewährleistung der Systemstabilität immer mehr zunimmt und die Abstände zwischen den sogenannten bedenklichen Vorkommnissen im Hochspannungsnetz immer kürzer werden. Im Gegensatz zu der verbreiteten Erfolgsrhetorik zur Energiewende erzeugt ein genauer Blick auf die deutsche Energiewende erst einmal Kopfschütteln. Sie läuft nämlich aktuell rückwärts. Der Anteil erneuerbarer Energien an der Gesamtstromerzeugung ist gesunken, obwohl die Anzahl der Anlagen immer mehr wächst. Die Versorgungssicherheit ist nach dem Atom- und Kohleausstieg nicht mehr garantiert. Das ist keine Mindermeinung, und das kommt auch nicht von Panikmachern oder von Preppern. Das sagen internationale Beratungsfirmen, das sagen Marktforschungsinstitute, und das sagen die Übertragungsnetzbetreiber, also die Hüter der Versorgungssicherheit. Im aktuellen Leistungsbilanzbericht der Übertragungsnetzbetreiber wird im ungünstigsten Fall von einer Stromunterdeckung von mehr als 7 Gigawatt ausgegangen, und zwar schon im nächsten Jahr. Deutschland ist also darauf angewiesen, dass die europäischen Nachbarländer uns helfen, ohne dass wir die Gewähr haben, dass das tatsächlich auch passiert. Außerdem wird von den Übertragungsnetzbetreibern angemahnt, dass nicht untersucht wurde, ob diese grenzüberschreitenden Übertragungs- und Verteilernetze überhaupt diese Stromimporte gewährleisten können. Wir wissen das heute nicht. Also, liebe Kollegen, wenn der Strombedarf nicht gedeckt werden kann, heißt das noch nicht unbedingt, dass es zum Blackout kommt; aber es könnte zu großflächigen Lastabwürfen bei Großverbrauchern oder zur Stromrationierung kommen, und beides kann man sich eigentlich nicht wünschen. Deutschland läuft sehenden Auges in eine Stromabhängigkeit vom Ausland. Kein anderes Land der Welt würde seine Kraftwerke abschalten, wenn es nicht zu hundert Prozent sicher wäre, dass es dafür einen vernünftigen Ersatz gibt. Aber der überhastet beschlossene Atomausstieg, das energiepolitische Vermächtnis von Frau Merkel sozusagen, soll ja durchgepeitscht werden, auch mit den Stimmen der CDU. Die Welt geht aber in eine andere Richtung: Die Kernkraft kommt auch in unseren Nachbarländern. Ohne Kernenergie wird es keinen europäischen Klimaschutz geben, Herr Gerber. Das macht die Mehrzahl der EU-Mitgliedsstaaten mehr als deutlich. Der vermeintliche Sicherheitsgewinn für Deutschland – 2011 war das ja das Hauptargument für den Atomausstieg – ist schon bald hinfällig, weil unsere Nachbarn Polen, Belgien und Frankreich neue Atomkraftwerke auch in Grenznähe bauen werden. Aber Sie müssen keine Angst haben, die neuen Reaktorkonzepte haben sich weiterentwickelt. Die Atomkraft wird noch sicherer, als sie schon ist. Unsere derzeitigen deutschen Atomkraftwerke sind und waren sicher. Sie genießen immer noch hohes Ansehen bei den Experten in der ganzen Welt. Warum also sollen wir unsere verbliebenen Atomkraftwerke abschalten, Kraftwerke, deren technische Lebensdauer noch nicht abgelaufen ist, die zu den sichersten Kraftwerken der Welt gehören, wenn wir nicht wissen, wie wir in den nächsten Jahren unseren Stromverbrauch decken sollen. Es muss doch zumindest überprüft werden, ob diese Kraftwerke – selbstverständlich unter Einhaltung der Sicherheitsstandards – am Netz bleiben können. Es muss, und das fordern wir, eine Neubewertung, eine Abwägung erfolgen, ob es sich Deutschland überhaupt leisten kann, bei explodierenden Strompreisen und bei absehbarem Strommangel unsere sauberste und günstigste Energiequelle, die Atomenergie, abzuschalten. Schauen Sie sich unsere Preise an, die Börsenstrompreise in Frankreich spielen keine Rolle; die Industriestrompreise und die Verbraucherpreise sind dort halb so hoch wie bei uns, diese spielen eine Rolle. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Urban von der AfD-Fraktion sprach als Erster in dieser zweiten Rederunde. Gibt es seitens der anderen Fraktionen noch Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Gibt es seitens der AfD noch Redebedarf? – Herr Kollege Zwerg hat das noch einmal signalisiert. Das heißt, wir eröffnen die dritte Rednerrunde. Bitte schön, Herr Kollege.

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Die Merkel-Regierung, die Bundesampel und auch die sächsische Koalition hier im Hause haben sich entschieden, das einst effiziente und sichere Energiesystem zu einem Naturenergiesystem zurückzubauen, so, wie es vor der industriellen Revolution vorzufinden war: Kohle nein, Erdöl nein, Kernkraft auch nein, Gas nur übergangsweise. Ein hochentwickeltes Industrieland braucht zu jeder Zeit ausreichend Energie, Energiemengen, die erneuerbare Energien hier in Deutschland nicht ansatzweise liefern können. Das Jahr hat 8 760 Stunden. Fotovoltaik bringt hier in unseren Breitengraden nur circa 1 200, der Wind etwa 2 000 Stunden bei voller Leistung, und das nicht selten zur Unzeit. Werte Abgeordnete der GRÜNEN, der Strom lässt sich eben nicht im Netz speichern. Ein solches Netz existiert nicht, auch wenn Ihre Kollegin Baerbock den Bürgern das weismachen will. Wahrscheinlich würde Frau Baerbock auch ihren Finger in die Steckdose stecken und nach Strom bohren. Mit der Abschaltung – das wurde ja schon von Herrn Böhme gesagt – thermischer Kraftwerke sinkt der Effekt der rotierenden Massen. Deshalb will ich das nicht wiederholen. Die innere Trägheit wird geringer und damit das Stromsystem fragiler. Für Redispatch-Maßnahmen und den Einsatz von Reservekraftwerken bezahlten die Stromkunden 3,5 Milliarden Euro in den letzten fünf Jahren. An wind- und sonnenreichen Tagen werden Unmengen Überschussstrom erzeugt, der gegen Bezahlung ins Ausland abgegeben werden muss: an 298 Stunden im Jahr 2020 ein neuer Negativrekord. Wie Sie sehen, steigt die Menge und die Intensität der Netzeingriffe, und Deutschland ist nur mithilfe des Auslands in der Lage, seine Netzstabilität zu gewährleisten. Was im Moment noch ein ökonomisches Problem ist, kann schnell zu einem Versorgungsproblem werden, denn die sicheren stabilen Kraftwerke sollen abgeschaltet werden. Die Kernkraft soll bis Ende des Jahres 2022 und Kohlekraftwerke bis Ende des Jahres 2030 – neuerdings kursiert bei der neuen Bundesregierung diese Aussage – abgeschaltet werden. Der Zeitraum wird also immer kürzer. Dass Erneuerbare die wegfallenden Kapazitäten der Kohle und Atomkraft ersetzen, gilt selbst bei Energiewendefanatikern als ausgeschlossen. Zur Erreichung der Energiewendeziele müssen bis zu 140 neue Gaskraftwerke – der 300 Megawatt-Klasse – bis zum Jahr 2030 am Netz sein. Wir alle haben wahrscheinlich einen Politikbrief in Papierform der chemischen Industrie in Deutschland erhalten. Er enthält nur einen kleinen Hinweis auf den Strombedarf, der uns in den nächsten Jahrzehnten erwartet. Sie haben festgestellt, dass sie allein, wenn sie im Jahr 2050 völlig CO - emissionsfrei produzieren möchten, einen Strombedarf von 600 Terrawattstunden für diese Branche benötigen. Ich weiß nicht, ob die meisten das wissen, wie hoch derzeit der Strombedarf ist. Wir haben momentan in ganz Deutschland einen Strombedarf von 500 Terawattstunden. Hinzu kämen sämtliche Elektroautomobile und 5 Millionen Wärmepumpen, die noch geplant sind. Sie dürfen mir glauben, dass ich weiß, wovon ich rede. Ich habe circa 1 200 Wärmepumpen und 600 Gasheizungen verkauft. Asche auf mein Haupt. Ich habe seit Ewigkeiten in meinem eigenen Haus eine Wärmepumpe. Ich habe mir den Spaß gemacht, eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach zu montieren und einen Speicher zu installieren. Wissen Sie, warum ich das mache? Weil ich es kann und weil ich das Monitoring haben will. Nun komme ich auf das Unglaubliche, das hier stattfindet, zu sprechen: Aus der Braunkohle möchten Sie aussteigen. Damit verlieren wir in Deutschland immer mehr unsere Unabhängigkeit von den Rohstoffen. Das ist das Einzige, das wir als Energie zur Verfügung haben. (Marco Böhme, DIE LINKE: Sie wollen doch russisches Gas!) – Ja, genau, Herr Böhme, Sie sind richtig gut. Das russische Gas möchten wir nun auch nicht mehr. Das möchten wir auch nicht mehr. Unsere eigenen Kohlekraftwerke machen wir platt. Das Gas von den Russen möchten wir auch nicht mehr. Es sieht ziemlich dünn aus. (Beifall des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Ich bin einmal sehr gespannt, wie wir in Zukunft unsere Energie erzeugen wollen, außer eben mit Windrädern und Solaranlagen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Ja, natürlich. Ich bin jetzt auch ein Prepper. Es werden aber in Zukunft kaum Gaskraftwerke gebaut. Kaum ein Investor wird bereit sein, unter solchen wankelmütigen Bedingungen überhaupt noch einen Euro zu investieren. Wie stellen Sie sich das eigentlich vor? So funktioniert es nicht. Können wir uns überhaupt eine solche Doppelstruktur leisten: auf der einen Seite die Erneuerbaren und auf der anderen Seite die Gaskraftwerke? Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit ist leider abgelaufen.

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Können wir uns das leisten? Können die Bürger das bezahlen? Können die Handwerker oder die Industrie das bezahlen? Ich würde einmal Folgendes sagen: nein. Ich bin sehr gespannt, wie es weitergeht. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Kollege Zwerg sprach in dieser dritten Rederunde für die AfDFraktion. Gibt es seitens der Fraktionen noch Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich jetzt an Herrn Staatsminister Günther. Bitte schön, Herr Staatsminister.

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Wolfram Günther

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte einmal grundsätzlich etwas voranstellen: Wenn man als Industrieland ein Energieversorgungssystem hat, welches auf endlichen Ressourcen aufbaut, also auf Ressourcen, die endlich sind und verfeuert werden, die also gar nicht für die Ewigkeit funktionieren können, und es ein neues System gibt, welches sich regeneriert und endlos ist, dann ist völlig klar, welches die nachhaltigere Lösung von beiden ist. (Zurufe von der AfD) Wenn man außerdem noch weiß, dass dieses endliche System mit Nebenwirkungen verbunden ist, die für uns nicht steuerbar sind, unsere Lebensgrundlagen unmittelbar angreifen und das bereits erleben, dann ist die Antwort eigentlich relativ klar. Man hat ein anderes System: Es ist regenerativ. Die Grenzkosten gehen gegen null. Es gibt keine Nebenwirkungen, die unsere Lebensgrundlagen angreifen. Das sage ich einmal, um den Wald vor lauter Bäumen noch zu sehen. Ansonsten basiert diese Debatte wieder auf dem Prinzip „Und täglich grüßt das Murmeltier“. Es gibt ein reales Problem, das heißt menschengemachter Klimawandel. Deswegen gibt es auch die Energiewende. Wir machen sie nicht um ihrer selbst willen. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Um Geld zu verdienen! Das finde ich gut!) Wir treiben sie voran, um erstens ein nachhaltiges System zu bekommen, und zweitens brauchen wir die Energiewende, um unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Stattdessen wird eine Angstdebatte begonnen. Unter dem Thema Versorgungssicherheit werden Ängste der Bevölkerung geschürt. Das ist ein Problem, das so nicht vorhanden ist. Das ist aber das Übliche. Wir sind uns wohl alle einig, dass die Versorgungssicherheit elementar für das Funktionieren unserer lebensnotwendigen Funktionen ist. Das steht völlig außer Frage. Es steht ebenfalls völlig außer Frage, dass die Versorgung mit elektrischem Strom eine zentrale Bedeutung hat. Ihr Debattenbeitrag hilft überhaupt nicht, wie ich es gerade schon ausgeführt habe. Für die Versorgungssicherheit gilt Folgendes: Sie unterliegt einem strengen und staatlich austarierten Monitoring. Das gilt für die Versorgungssicherheit im engeren Sinne: Es geht um die marktliche Seite, die Bedarfsdeckung. Sind überhaupt ausreichend verfügbare Versorgungsressourcen abgesichert? Es geht auch im weiteren Sinne um die Einbeziehung des Netzes, also einer kontinuierlichen Überprüfung des Umfangs der vorzuhaltenden Netzreserve. Es gibt Instrumente, die nicht neu sind. Es reicht schon ein Blick in das Gesetz. So gilt etwa für die Netze der § 12 a ff. des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung. Die Betreiber von Übertragungsnetzen mit Regelzonenverantwortung müssen alle zwei Jahre einen gemeinsamen Szenariorahmen erarbeiten, der Grundlage für die Erarbeitung des Netzentwicklungsplanes ist. Der Zeithorizont des Plans liegt bei zehn bis 20 Jahren. Des Weiteren müssen jährlich Bedarfsanalysen zur Netzreserve nach Netzreserveverordnung mit einem Zeithorizont von fünf Jahren erbracht werden. Neu ist, dass seit dem Jahr 2021 auch eine Analyse der Angemessenheit der Übertragungskapazitäten nach § 51 Energiewirtschaftsgesetz mit einem zweijährigen Berichtsturnus erfolgen muss. Selbst mit Blick auf die Cybersecurity muss etwas getan werden. Wegen der Betroffenheit aufgrund kritischer Infrastruktur sind die Netzbetreiber für die Cybersecurity und IT-Sicherheit in ihren KRITIS-Anlagen verantwortlich. Sie müssen in den KRITIS-Anlagen wirksame Cybersecuritymaßnahmen nach dem IT-Sicherheitsgesetz umsetzen. Das ist für die Netze alles schon geregelt. Für die Strommärkte regelt das auf europäischer Ebene Artikel 23 EUStrommarktverordnung. Danach ist eine jährliche Untersuchung der Ressourcenangemessenheit für bekannte Risiken durch den Verband europäischer Übertragungsnetzbetreiber vorgesehen. Genauso ist das auf nationaler Ebene. Die Bundesnetzagentur muss dies in Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium – jetzt das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – nach § 51 Energiewirtschaftsgesetz auf der Basis der Vorgaben von Artikel 23 und 24 Strommarktverordnung fortlaufend überwachen sowie mindestens alle zwei Jahre in Kombination mit dem Bericht zur Angemessenheit der Übertragungskapazitäten darüber berichten. Dabei ist explizit eine gesetzliche Prüfung unter Berücksichtigung kritischer historischer Wetter- und Lastjahre, ungeplanter Kraftwerksausfälle sowie zeitlicher und technischer Restriktionen beim Kraftwerkszubau vorgesehen. Außerdem werden Untersuchungen zur Kapazitätsreserve nach § 13 e Energiewirtschaftsgesetz für Extremereignisse mit schwer bestimmbaren Eintrittswahrscheinlichkeiten als Grundlage erstellt. Erst in diesem Jahr hat das BMWI ein Gutachten zur Angemessenheit der Ressourcen an den europäischen Strommärkten beauftragt. Dieses bestätigt das gewohnt hohe Versorgungssicherheitsniveau für Deutschland. Enthalten darin ist der Untersuchungszeitraum bis zum Jahr 2030 sowie alle bekannten Szenarien, die wir mit der Energiewende verbinden. Das gilt ausdrücklich auch für die zusätzlich untersuchte Sensibilität, einen schnelleren marktgetriebenen Kohleausstieg im Zuge ambitionierter EU-Klimaschutzziele mit verstärkter Sektorenkopplung durchzuführen. Das ist alles eingeflossen. Das haben die zuständigen Fachleute ermittelt. Sie müssen den Teufel hier nicht an die Wand malen. Es gibt es ein paar Fakten, die dem entgegenstehen. Man kann es nur wiederholen: Es gibt keinerlei Hinweise auf Einschränkungen oder Relativierungen des hohen Niveaus der Stromversorgungssicherheit in Deutschland. Das ist die Botschaft für alle Menschen, die in diesem Land arbeiten und wirtschaften, auch wenn Sie so gern etwas anderes behaupten. Real hingegen sind die Folgen des Klimawandels, die Sie nicht so richtig wahrhaben möchten. Das haben wir in diesem Jahr auch erst wieder erleben dürfen: in RheinlandPfalz und Nordrhein-Westfalen. Im Zuge des Kohleausstiegs hat das Thema der Aufrechterhaltung der jederzeitigen Versorgungssicherheit und Systemstabilität stets eine entscheidende Rolle gespielt. Das tut es auch weiterhin. Deswegen sind neben turnusgemäßen Überprüfungen auch zusätzliche Systemrelevanzprüfungen bei den einzelnen Kraftwerksstilllegungen vorgesehen. Dafür ist die Bundesnetzagentur zuständig. Konkret für den Freistaat Sachsen haben wir uns im Koalitionsvertrag dafür ausgesprochen, dass zum Ausgleich von Versorgungsschwankungen neben Speichern flexible, in Wärmenetze eingebundene Gaskraftwerke eine wichtige Systemkomponente und Brücke darstellen. Das wurde hier auch schon einmal für den Übergang angesprochen. Im Übrigen brauchen wir auch neue Gaskraftwerke, die künftig alle einmal wasserstofffähig sind, für grünen Wasserstoff. – Das also einmal ganz umrissartig. Für die tägliche Versorgung gilt: Die Gewährleistung der Versorgungssicherheit sowie die damit verbundene Notfallplanung obliegen in unserem Energiesystem eigenverantwortlich und weisungsungebunden den Unternehmen der Energieversorgung. Dafür verfügen diese Unternehmen auch über eigene Krisenstäbe und unternehmensinterne Notfall- bzw. Krisenmanagementsysteme und -pläne. Diese liegen alle vor und werden auch vorgelegt. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Wolfram Günther

Nein, kein Bedarf. Diese haben sich auch mehrfach in Krisen- und Katastrophensituationen bewährt, so beispielsweise auch bei den Hochwasserereignissen in Sachsen in den Jahren 2002, 2006 oder 2013 sowie bei Unwetterereignissen, bei Herbststürmen in den zurückliegenden Jahren und auch nicht zuletzt jetzt, während des – auch das ist eine Krise, die Sie immer bestreiten, nämlich Covid-19 – Pandemiegeschehens; auch da gab es keinerlei Einschränkungen oder auch nur Gefährdungen der Versorgungssicherheit zu irgendeinem Zeitpunkt. Im Übrigen wurde auch die Störung im Dresdner 110-kV-Umspannwerk der Sachsennetze am 13. September 2021 seitens des Unternehmens innerhalb kürzester Zeit beseitigt und die Stromversorgung anhand der Maßnahmenpläne wiederhergestellt. Das nur noch am Rande: Auch dieser Störfall hatte nichts, aber auch null Komma gar nichts mit der Energiewende zu tun, auch wenn Sie solche Assoziationsketten immer wieder herstellen. Die Wahrscheinlichkeit eines großflächigen, langanhaltenden Stromausfalls ist nach wie vor äußerst gering, auch wenn es nie eine absolute Sicherheit gibt. Deswegen kann man nie etwas zu einhundert Prozent ausschließen. Das ist einfach so, und da kann man sich auf den Kopf stellen wie man will. Ein Null-Risiko gibt es nicht. Sie haben die Instrumente gerade gehört, die dieses Risiko in diese Richtung – das ist eine Grenzwertbetrachtung – bringen wollen. Das ist auch kein Spezifikum der Energiewende, sondern es betrifft im Prinzip alle Bereiche. Im Übrigen ist das hohe Maß der Sicherheit auch nichts ganz Neues. Das gibt es schon im Energiesicherungsgesetz. Die Ursprungsversion ist im Bundesgesetzblatt schon 1974 veröffentlicht worden; da hat man noch nicht einmal von einer Energiewende gesprochen. Das ist aber nach wie vor aktuell. Damals war der Auslöser die Ölkrise, der Ausfall eines fossilen Energieträgers, 1973 ausgelöst durch einen Krieg. Deswegen kann man heute sagen, dass das größte Risiko in der Abhängigkeit genau von fossilen Importen aus Krisenregionen besteht. Deshalb ist es so wichtig, dass wir uns einfach unabhängig machen. Der beste Ausweg, unabhängig zu bleiben, ist der konsequente Ausbau der erneuerbaren Energien. Dann haben wir nämlich diese ganzen Sorgen nicht mehr. Die Energiesicherheit wird in diesem Rahmen sichergestellt. Das ist gesetzlich verpflichtend. Darauf können sich alle Bürgerinnen und Bürger verlassen. In diesem Sinne: Vielen Dank fürs Zuhören. (Beifall den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Herr Staatsminister Günther. Jetzt hat Herr Urban noch einmal Redebedarf in einer vierten Rederunde angemeldet. Sie haben noch 1 Minute und 21 Sekunden zur Verfügung. Die Kurzinterventionen sind alle aufgebraucht.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte doch noch einmal reden. Ich rede nicht, weil der Herr Minister von der Endlichkeit der Energieträger gesprochen hat; das wäre auch ein großes Thema. Auch die erneuerbaren Energien verbrauchen eine ganze Menge Ressourcen. Sie verhindern nur wenig den Ausstoß von CO . Das ist aber ein anderes Thema. Die Debatte über die Versorgungssicherheit und den Blackout führen wir nicht, weil wir der Meinung sind, dass wir etwas gegen die erneuerbare Energie tun müssten. Wir führen diese Debatte, weil inzwischen viele Experten vor einem Blackout warnen und weil die Versorgungsnetzbetreiber sagen, die Möglichkeiten, Strom zu importieren, seien überhaupt nicht geprüft. Wir führen diese Debatte deshalb, weil im europäischen Netz Auftrennungen notwendig werden, weil die Versorgungssicherheit nicht klappt. Das wird immer häufiger. Im letzten Jahr war es zweimal der Fall, und in zwanzig Jahren waren es fünf Netzauftrennungen. Der Zeitraum, in dem wir reagieren müssen, wird immer kürzer. Die erneuerbaren Energien können das nicht auffangen. Sie können es nicht auffangen, weil – wir haben es gehört – die Speicher absehbar nicht vorhanden sind und weil der Ausbau der Netzinfrastruktur, der immer wieder besprochen wird, nicht vorankommt. Sie schaffen nicht das, was Sie sich vorgenommen haben, und das ist der Grund dafür, dass wir darüber reden müssen. Die Gleichung der Netzstabilität enthält durch die erneuerbaren Energien immer mehr Unbekannte und immer weniger Konstanten. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Jörg Urban AfD

Wenn wir so weitermachen, wenn wir glauben, wir könnten auf die grundlastfähigen Kraftwerke verzichten, dann wird das Netz nicht nur instabil werden. Vielleicht bekommen Sie es noch irgendwie stabil. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Urban!

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Jörg Urban AfD

Aber was bedeutet das für unsere Strompreise? Was bedeutet das für die Stabilität unserer Industrie? Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Urban!

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Jörg Urban AfD

Das alles spielt eine große Rolle, und deshalb ist die Debatte notwendig, auch wenn Sie sie nicht gern führen wollen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Ich möchte noch einmal auf die Redezeit hinweisen. Auf die Vorgabe des amtierenden Präsidenten ist die entsprechende Redezeit einzuhalten. Wenn die Redezeit abgelaufen ist, muss es sich tatsächlich um den letzten Satz handeln. – Wir hätten jetzt noch Redezeit für die CDU-Fraktion und auch für die Fraktion DIE LINKE, wenn Bedarf besteht. – Das sehe ich nicht. Gibt es ansonsten noch Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit ist die zweite Aktuelle Debatte abgeschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Neuordnung der Ausbildung und Fortbildung Drucksache 7/6004, Gesetzentwurf Drucksache 7/8393, Beschlussempfehlung Bevor ich das Wort an die Fraktionen übergebe, habe ich an den Berichterstatter, Herrn Wippel, die Frage zu stellen, ob er das Wort wünscht. – Das sehe ich nicht. Nun wird das Wort den Fraktionen zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde ist CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe das Wort an Herrn Kollegen Anton von der CDU-Fraktion.

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Rico Anton CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Neuordnung der Organisation von Studium, Ausbildung und Fortbildung der sächsischen Polizei wird die Aus- und Fortbildung umfassend neu geordnet. Dabei wurden auch die Empfehlungen des Berichts der Kommission zur Überprüfung der Ausbildung an der Hochschule der Sächsischen Polizei vom 16. Mai 2019 mit aufgegriffen. Kern der Strukturveränderung ist die Zusammenführung der Zuständigkeiten für Studium, Ausbildung und Fortbildung unter dem Dach der Hochschule der Sächsischen Polizei. Damit soll die Hochschule neben der Zuständigkeit für das Bachelorstudium und für das erste Jahr des Masterstudiums künftig auch die Zuständigkeit für die Polizeifachschulen übernehmen, die derzeit noch der Verantwortung des Präsidiums der Bereitschaftspolizei unterfällt. Außerdem soll die Hochschule in Zukunft für die gesamte zentrale Fortbildung und für die Durchführung der Auswahl- und Einstellungsverfahren verantwortlich zeichnen. Für die Organisationsstruktur der Hochschule der Sächsischen Polizei bedeutet das, dass sie sich künftig in vier Abteilungen, die Abteilung Zentrale Verwaltung, die Abteilung Studium und Forschung, die Abteilung Ausbildung und schließlich die Abteilung Fortbildung, gliedert. Insgesamt führt diese klare Struktur und die Zusammenführung unter dem Dach der Hochschule zu einem effektiveren Ressourceneinsatz und durch die zentrale Steuerung vor allem zu einer einheitlichen und noch besseren Qualität der Ausbildung. Werte Kolleginnen und Kollegen, die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf hat ein recht interessantes Bild von der Unterschiedlichkeit der Organisation der Polizeiausbildung in den Bundesländern gezeigt. Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass Sachsen mit der Ausrichtung seiner Polizeihochschule einen praktikablen und sachgerechten Mittelweg geht. des Entwurfs Organisation von Studium, der sächsischen Polizei der Staatsregierung des Ausschusses für Inneres und Sport Ein zentrales Thema in der Anhörung war die Frage, wie die Wissenschaftsfreiheit bei einer verwaltungsinternen Hochschule, die gleichzeitig auch für die Fachausbildung und die nichtakademische Fortbildung zuständig ist, strukturell sichergestellt werden kann. Die Hochschule wissenschaftlich auszurichten ist schließlich eines der erklärten Ziele des Gesetzes und wird gerade dadurch deutlich, dass die Hochschule künftig auch Forschungsinstitute einrichten kann, um die anwendungsorientierte Forschung auszubauen und zu professionalisieren. Ebenso entspricht der Ansatz, die Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen zu intensivieren, dieser Zielrichtung. Auch der neue Fachhochschulbeirat als beratendes Gremium wird einen wichtigen Beitrag leisten. Die Zusammensetzung sichert eine Beteiligung verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und damit eine große Bandbreite an fachlicher Expertise. Der Koalition war dabei insbesondere auch die Einbindung der Polizeigewerkschaften ein wichtiges Anliegen, denen zwei Sitze in diesem Gremium eingeräumt werden sollen. Bei alldem ist aber Sinn und Zweck der Hochschule der Sächsischen Polizei nicht aus dem Auge zu verlieren. Es gibt diese Hochschule, um die Ausbildung der Polizeibeamten aller Laufbahngruppen in hoher Qualität sicherzustellen, vor allem orientiert an den Anforderungen des Berufsbilds und der beruflichen Praxis. Das ist der Maßstab, von dem sich alles andere ableitet. Dazu steht eine Stärkung der Wissenschaftlichkeit, so wie sie in diesem Gesetzentwurf angelegt ist, aber keineswegs im Widerspruch. Vielmehr ist die Weiterentwicklung der Qualität von Studium und Ausbildung eine zwingend notwendige Folge der ebenfalls ständig steigenden Anforderungen an das Berufsbild des Polizeibeamten. Wenn es um die Gewährleistung der Wissenschaftsfreiheit geht, gilt es zu beachten, dass die Hochschule der Sächsischen Polizei keine Hochschule im Sinne des Hochschulfreiheitsgesetzes ist, sondern eine nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, und das soll auch so bleiben. Gleichwohl ist es eine Hochschule, die auch akademische Grade verleiht und die die Wissenschaftsfreiheit in Bezug auf die Bereiche Lehre, Studium und Forschung sicherzustellen hat. Die dazu notwendigen strukturellen Voraussetzungen werden mit diesem Gesetz geschaffen. Die Koalition hat in Auswertung der Anhörung hier noch einmal nachgeschärft. Dabei geht es um die Frage der Zusammensetzung des Senats und um die Stimmengewichte bei wissenschaftsbezogenen Angelegenheiten, um die Ausgestaltung der Position des Rektors sowie um verschiedene Mitwirkungsrechte. Hier wurden nach meiner Überzeugung ausgewogene, sachgerechte und praktikable Regelungen gefunden. Werte Kolleginnen und Kollegen, insgesamt wird mit diesem Gesetzentwurf das Ziel erreicht, die Qualität von Studium, Aus- und Fortbildung bei der sächsischen Polizei weiter zu verbessern. Die Strukturen werden effizienter gestaltet, die Hochschule verstärkt wissenschaftlich ausgerichtet. Den Anforderungen an die Wissenschaftsfreiheit wird ausreichend Rechnung getragen. Damit leistet der Gesetzentwurf einen Beitrag zu dem Ziel, Sachsen zu einem der sichersten Bundesländer zu machen; denn wir wollen nicht nur eine ausreichende Zahl an Polizeibeamten, wir wollen auch bestmöglich ausgebildete Polizeibeamte. Deshalb bitte ich Sie herzlich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Anton sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion der AfD Kollege Wippel.

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Sebastian Wippel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Wir beraten heute zum zweiten Mal über den Gesetzentwurf, der eine Neuordnung der Grundlagen für eine moderne Aus- und Fortbildung in der sächsischen Polizei schaffen soll. Jeder hier im Plenum erinnert sich sicherlich noch an den vorläufigen Tiefpunkt der Fachhochschule Rothenburg im Frühjahr 2018. Gemeint sind hier die aufgeflogenen Prüfungsmanipulationen. Neben den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurde eine Expertenkommission eingesetzt, die im Weiteren die internen Umstände untersuchen sollte. Der Untersuchungsauftrag wurde richtigerweise sehr breit gefasst und beinhaltete die gesamte Aus- und Fortbildung in der sächsischen Polizei. Im Mai 2019 wurde der breiten Öffentlichkeit der Bericht der Kommission vorgestellt, kurz Staigis-Bericht genannt. Wer sich noch an die Inhalte und Empfehlungen erinnert, weiß, wie groß die Baustellen waren und immer noch sind, welche weit über den Punkt der rein inhaltlichen Aus- und Fortbildung hinausgehen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Der Gesetzentwurf, über den wir heute beraten, findet seinen Ursprung sicherlich in weiten Teilen in den Empfehlungen des Berichts. Bei der heutigen Beratung steht die Frage im Raum, wie konsequent man hier erneuern möchte und ob diese Erneuerungen auch wirklich gewollt sind. Leider macht sich beim Lesen des Entwurfs einige Ernüchterung breit. Nein, der große Wurf ist es nicht geworden. Eine wesentliche Ursache dafür ist, dass das SMI – wie sagt man so schön – einfach nicht loslassen will. Das betrifft im Wesentlichen alle Personalentscheidungen. Wer sich noch an die Sachverständigenanhörung vom Juni 2021 erinnert, an deren umfangreicher Fachkompetenz im Bereich der Hochschulorganisation es bestimmt keinen Zweifel gibt, dem fällt sicher auch noch die massive Kritik ein: Erstens könnten wesentliche Regelungen im Entwurf des Gesetzes verfassungswidrig sein, zweitens bedürfe der Entwurf erheblicher Nachbesserung, um eine wissenschaftsadäquate Organisation des Hochschulteils sowie dessen Unabhängigkeit in Forschung und Lehre sicherzustellen. Wer jetzt denkt, dass durch den Änderungsantrag der Koalition zum Gesetzentwurf die richtigen Schlussfolgerungen gezogen worden seien, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) der ist eines Besseren belehrt worden. Neben redaktionell notwendigen Änderungen, die allein auf den Ergebnissen der Vorprüfung des Juristischen Dienstes beruhten, wurde mehr oder weniger Makulatur betrieben – offensichtlich um das Gefühl zu vermitteln, alle Bereiche der PolFH würden entsprechend den Standards einer Hochschule mitbeteiligt. Folgendes Beispiel soll das einmal verdeutlichen: Vor dem Änderungsantrag hieß es – Zitat –: „Das SMI bestellt den Rektor nach Anhörung des Senats.“ Jetzt heißt es: „… bestellt den Rektor im Benehmen mit dem Senat“. Die Änderung bedeutet, dass das SMI dem Senat nur das Gefühl gibt, wichtig zu sein – er kann gern auch lange Diskussionsrunden zu dem Thema abhalten. Aber egal, wie die Position des Senats am Ende ist: Allein das SMI entscheidet – im Zweifel auch gegen den Willen des Senats. (Zurufe der Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Albrecht Pallas, SPD) Senat ist ein gutes Stichwort. Nach dem Gesetzentwurf gehen die Polizeifachschulen unter das Dach der PolFH. Im Moment haben wir drei, das bedeutet: Drei Auszubildende sind Mitglieder im Senat. In der Debatte wurde noch nicht thematisiert, dass die PFS Leipzig 2024 vor dem Aus steht, dass für das nächste Jahr keine Auszubildenden mehr aufgenommen werden. Ähnliches scheint für die PFS Chemnitz geplant. Damit soll die PFS Schneeberg als alleiniger Standort übrig bleiben; das pfeifen in Sicherheitskreisen ja schon die Spatzen von den Dächern. Wieder einmal wurde nicht wirklich mit den Bediensteten gesprochen; denn das würde ja bedeuten, dass man sie ernst nähme. Man hätte zum Beispiel erfahren können, dass in diesem Einstellungsjahr eine mittlere dreistellige Anzahl an geeigneten Bewerbern ihre Bewerbung zurückgezogen hat, weil man eben nicht an die PFS Schneeberg gehen möchte. Nur weil die Schulen in Leipzig und Chemnitz nicht zeitgemäß ausgestattet sind, weil notwendige Investitionen und Modernisierungen in den letzten Jahren nicht vorgenommen wurden, darf man diese Schulen nicht schließen, sondern man muss sie auf den Stand der Zeit bringen. Was würde die Umsetzung der Schließung der Schulen am Ende für den Senat der Hochschule bedeuten? Im Senat würde nur noch ein Auszubildender mehr als 1 000 Auszubildende der verschiedenen Jahrgänge vertreten. Wenn man wenigstens einmal auf die Idee gekommen wäre, die Formulierung „von jeder PFS“ zu streichen, um damit die Zahl drei konstant zu halten, wäre zumindest der Eindruck entstanden, dass man auch der wichtigen Ausbildung an der PFS die entsprechende Wertschätzung zukommen ließe. Dieses Prozedere der Personalauswahl und -besetzung zieht sich wie ein roter Faden durch das Gesetz. Alle Entscheidungen über Personen oder Gremien liegen beim SMI, sogar hinsichtlich der beiden Vertreter im Fachhochschulbeirat, die aus den Spitzenorganisationen der beteiligten Gewerkschaften und Berufsverbände vorgeschlagen werden sollen. Die Koalition ignoriert dabei, dass es aber drei Spitzenorganisationen in Sachsen gibt, die auch im Hauptpersonalrat vertreten sind. Es gehören also drei Vertreter in den Fachhochschulbeirat. Dies ist sicher kein Versehen, sondern es ist politisch so gewollt. Das SMI ist im Übrigen auch nicht zwangsläufig an die Vorschläge der Spitzenorganisationen gebunden. Allein schon mit der Tatsache, dass die Berufung durch das SMI erfolgt, liegt die letzte Entscheidung dort. Die Frage, welche zwei der drei Gewerkschaften überhaupt Vorschläge machen können, bleibt auch völlig im Dunklen. Damit ist die Gefahr real, dass nur Vertreter der Spitzenorganisationen zum Zuge kommen, die das SMI künftig zurückhaltend kritisieren und allgemeines Wohlwollen zur Innenpolitik in Sachsen ausstrahlen. Ich erinnere daran, dass im ersten Regierungsentwurf die Vertreter aus den Gewerkschaften gleich ganz ignoriert wurden – übrigens ganz im Unterschied zum alten Gesetz. Ist es das wert, diesen kleinen Erfolg in der Besetzung des Fachhochschulbeirates aus dem Änderungsantrag der Koalition zu feiern? Sicher nicht, außer bei der SPD. Wie Herr Pallas schon einmal sagte, man könne ja froh sein, dass es jetzt zwei Vertreter gibt; im ersten Entwurf habe es ja gar keine gegeben. Werter Herr Pallas, den Vertreter des Hauptpersonalrates haben Sie auch gleich weggelassen. Aber wie Sie schon sagten: Wir können ja froh sein, dass es überhaupt irgendwie Eingang in das Gesetz gefunden hat. So kann man sich die Welt natürlich auch schönreden. Hierzu komme ich auf den Staigis-Bericht zurück, dessen Inhalte leider offensichtlich wieder in Vergessenheit geraten sind – Zitat –: „Die wichtigste Größe für die Erfüllung der Aufgaben der sächsischen Polizei sind die in ihr dienenden Menschen. Dazu gehört eine wertschätzende Führungs- und Organisationskultur innerhalb der Polizei, die von der Spitze her gelebt und von dort aktiv vermittelt werden muss.“ Meine Damen und Herren! Mit Spitze meint die Kommission sicher nicht die Alleinherrschaft des SMI. Zur Rolle und Verantwortung der PolFH gibt es im Bericht auch ernüchternde Ausführungen – Zitat –: „Nach den ausführlichen Gesprächen … ergibt sich für die Kommission ein Bild, wonach die Ausbildungseinrichtungen der sächsischen Polizei eher ‚am Rande‘ oder schon fast ‚außerhalb‘ der sächsischen Polizei wahrgenommen werden oder sich selbst so wahrnehmen. Eine Vielzahl von Äußerungen wie: ‚Wir sind das fünfte Rad am Wagen‘, ‚Wir schmoren schon zu lange im eigenen Saft‘ lassen diese Einschätzung in den Ausbildungseinrichtungen, vornehmlich an der PolFH, deutlich erkennbar werden.“ Denken Sie in der Regierungskoalition eigentlich ernsthaft, dass sich mit diesem Gesetz und der nur vorgetäuschten Mitbestimmung tatsächlich etwas daran ändert? Denken Sie ernsthaft, dass sich der „Wolfslandstandort“ Rothenburg mit seiner völlig unzureichenden Infrastruktur – ob Verkehr oder Arbeitsplätze – mit diesem Gesetz verbessert? (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Wenn Sie am Montag um 9 Uhr einen Termin haben und den Standort Rothenburg nicht mit dem Auto anfahren wollen, was ja der Ideologie der GRÜNEN entspräche, dann müssten Sie von Leipzig bereits am Sonntagnachmittag mit der Bahn losfahren. Von Fahrten aus dem Vogtland will ich an der Stelle überhaupt nicht reden. Die daraus seit Jahrzehnten resultierende schlechte Bewerberlage an hochqualifiziertem Lehrpersonal aus dem Freistaat Sachsen wird sich mit diesem Gesetz jedenfalls nicht ändern. Da sind schon vor vielen Jahren und erst jüngst wieder durch die Bauinvestitionen die falschen Weichen gestellt worden. Eine ergebnisoffene, fachlich professionelle Standortdiskussion hat es seit Bestehen der PolFH nie gegeben. Daran hat die CDU zu keinem Zeitpunkt Luft gelassen. Genau eine solche Diskussion bräuchte es aber. Wenn nicht schon seit vielen Jahren Lehrpersonal der Fortbildungseinrichtung Bautzen dauerhaft an der PolFH aushelfen würde, dann gäbe es wohl manchen Ausbildungsjahrgang am Ende nicht. Zumindest hätte er seine Abschlüsse in der Form nicht erreicht. Lehrerausfall ist nämlich seit Jahren an der Tagesordnung. Die eingangs erwähnten Prüfungsmanipulationen sind selbstverständlich völlig inakzeptabel. Aber vielleicht sollte man in diesen Umständen das Motiv dafür suchen. Herr Innenminister Wöller, Sie können sich sicher noch an die Worte im Rahmen der Vorstellung des Staigis-Berichtes am 15.05.2019 erinnern. Ich zitiere sie einmal: „Die Fragen der Aus- und Fortbildung entscheiden mehr denn je über die Zukunft der sächsischen Polizei. Daher erfordern die Verbesserung und Weiterentwicklung der Aus- und Fortbildung die volle Aufmerksamkeit und Mitwirkung der gesamten Polizeiführung auf den Nachwuchs. Es wird eine Polizeidirektion Aus- und Fortbildung gebildet. Ziel ist es, alle Fragen der Aus- und Fortbildung in einer Hand zu bündeln.“ Worte sind vergänglich. Nachdem zum 01.08.2019 der Aufbaustab der PolFH gegründet wurde, der sogar schon Ende 2019 in Grundzügen arbeitsfähig war, wurde er Mitte 2020 schon wieder klammheimlich beendet. Still und im Verborgenen war die Idee geboren: Wir machen keine neue PD, in der sich alle aus dem Bereich der Aus- und Fortbildung wiederfinden, nein, alle finden sich unter dem Dach der PolFH wieder. Das kann man gern machen. Welcher Name am Ende über dem Eingang steht, ist eigentlich fast zweitrangig. Aber dass sich die gesamte Ausbildung der PFS als wesentliches Element der Polizei hier in Sachsen und die sehr wichtige Fortbildung der Polizisten gerade einmal in drei Sätzen im Gesetz wiederfinden, ist schon sehr dünn. Das spiegelt hoffentlich nicht den Stellenwert dieser tragenden Säulen wider. Lassen Sie mich am Ende noch ein Thema aufgreifen, bei dem sich normaldenkende Bürger nur an den Kopf fassen. Den Vertretern der SPD und der GRÜNEN war der Herauswurf der Begriffe „Frauen und Männer“ aus dem Gesetz und deren Ersetzung durch „Geschlechter“ wichtig. Begründung: Die ältere Bezeichnung von Mann und Frau sei nicht mehr zeitgemäß. Nein, das ist sie wirklich nicht, wenn GRÜNE, LINKE und SPD mit ihren Ideologen das Sagen haben. Ihre weltfremde Ideologie hat sicherlich schon die passenden Antworten auf die realen Fragen des polizeilichen Alltags parat. Ich frage mich nur: Welche Sportnorm müssen eigentlich Diverse erfüllen, männlich, weiblich oder die Extrasportnorm für Diverse? (Staatsministerin Katja Meier: Das ist eine sehr gute Frage!) Brauchen wir jetzt überall Toiletten für Diverse? Wie machen wir das eigentlich bei Einsätzen in der freien Natur? Wo dürfen sich Diverse eigentlich umziehen? Müssen wir jetzt spezielle Uniformen für Diverse anschaffen? Welche Einstellungsnormen gelten eigentlich für Diverse, zum Beispiel bezüglich der Körpergröße? (Albrecht Pallas, SPD: Diese Fragen haben mit dem Thema nichts zu tun!) Wer darf eigentlich Diverse bei einer Maßnahme durchsuchen? Das kann man auch vor Ort abstimmen. Im Zweifel ruft man wohl mehrere diverse Polizeikräfte zum Ort. Ich verabschiede jetzt Sie, die Vertreter der linken Weltverschlimmbesserer, mit diesen Fragen gern in den Weihnachtsurlaub. Vielleicht fällt Ihnen dazu eine ideologiefreie Antwort ein. Wenn Ihnen nichts einfällt, dann können Sie Ihren Urlaub gern bis Ultimo verlängern. Diesem Gesetzentwurf werden wir jedenfalls nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wippel sprach für die AfD-Fraktion. Nun übergebe ich das Wort an Frau Kollegin Köditz, Fraktion DIE LINKE.

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Kerstin Köditz Die Linke

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die letzten Ausführungen der AfD lassen mich eigentlich nur kopfschüttelnd zurück. Es ist einfach entsetzlich, welches Menschenbild hier existiert und wie hier Themen miteinander vermischt werden. Ich bin fassungslos. Ich will dem Hohen Haus nur mitteilen, dass die AfD, die jetzt viel an Änderungsvorschlägen zu dem eingebracht hat, was alles hätte anders sein müssen, keinen Änderungsantrag in irgendeiner Form erarbeitet und zum Beispiel im Innenausschuss zur Beratung gegeben hat. (Beifall bei den LINKEN –

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Sebastian Wippel AfD

Da gab es nichts zu verbessern!) Der vorliegende Gesetzentwurf hat für uns als LINKE zwar Licht, aber auch viel Schatten. Das wird nicht verwundern. Fest steht für uns: Sachsen braucht eine moderne Polizei. Eine Hochschule kann dabei sehr hilfreich sein, vor allem, wenn sie Studium, Ausbildung, Fortbildung und Forschung unter einem Dach vereint. Aber was ist das für eine Hochschule, die fernab der Zentren des Landes liegt und sich nur um die Polizei dreht? Wie können Studierende da soziale Kompetenz erlangen? Wo ist der Austausch mit Studierenden, die nebenbei jobben müssen, die etwas völlig anderes studieren und die ein ganz anderes Leben sehen, mit prekären befristeten Arbeitsverhältnissen ohne lebenslange Absicherung über einen Beamtenstatus? Wo bleibt der interkulturelle Austausch im Studienalltag, wenn man fernab der Zentren des Landes studiert? Rothenburg wird auch nach der Verabschiedung dieser Komplettnovelle des Sächsischen Polizeifachhochschulgesetzes das bleiben, was sie bisher war: eben doch nur eine Fachhochschule und keine Hochschule im Sinne des Hochschulfreiheitsgesetzes. Dass Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, es trotz ihrer lautstarken Ankündigung mit einer Polizeihochschule gar nicht ernst meinen können, ist schon daran ersichtlich, dass ein wesentlicher Artikel in Ihrem nicht gerade ambitionierten Gesetzespaket fehlt: die Änderung des Hochschulfreiheitsgesetzes, mit der die Sächsische Polizeifachhochschule neben anderen dort aufgeführten Fachhochschulen, etwa der HTWK in Leipzig oder der Hochschule Mittweida, in § 1 Abs. 1 Nr. 3 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz ausdrücklich als Hochschule bestimmt wird; aber hier: Fehlanzeige. Eine richtige Hochschule kann sie auch nicht werden, solange das Innenministerium die Dienst- und Fachaufsicht dieser Fachhochschule führt. Sogar bezüglich der Fragen von Lehre und Forschung liegt die Rechtsaufsicht ebenfalls beim SMI. Dafür muss mit dem Wissenschaftsministerium nur ein Benehmen hergestellt werden. Das mit dem Benehmen bezüglich des Rektors oder der Rektorin wurde schon angesprochen. Für ein Einvernehmen, was wünschenswert wäre, war offenbar innerhalb der Koalition kein Einvernehmen möglich. Schade eigentlich! Wir haben im Innenausschuss einen Änderungsantrag eingebracht. Der sah an dieser Stelle zum Beispiel eine Regelung vor, die sich für uns aus dem Hochschulfreiheitsgesetz ableitet, nämlich die Wahl der Rektorin bzw. des Rektors durch den Senat und den Fachhochschulbeirat. Wie schon gesagt: Die komplette Anwendung des Hochschulfreiheitsgesetzes wäre unser Ansatz und eine echte Hochschule der Polizei, unser Ansatz für eine moderne Polizeiausbildung. Leider stößt man beim Gesamtkonstrukt dieser Fachhochschule der Polizei an etliche Grenzen. Wir haben uns entschieden, unsere gewünschten Änderungen heute nicht erneut im Plenum zu beantragen, denn einzelne Aspekte waren im Änderungsantrag der Koalition enthalten, und das war auch gut so. Im Entwurf ging es nämlich noch um eine bedarfsgerechte und anwendungsorientierte Forschung im Polizei- und Sicherheitsbereich. In der Anhörung zum Gesetzentwurf wurde „bedarfsgerecht“ von Sachverständigen scharf kritisiert. Damit wird Wissenschaftsfreiheit deutlich eingeengt. Dieser Kritik schlossen wir uns wie die Koalitionsfraktionen an. Wissenschaft und Forschung dürfen kein bedarfsgerechter Service allein für die sächsische Polizei sein. Aus unserer Sicht muss diese Fachhochschule in der Lage und berechtigt sein, der Wissenschaftsfreiheit folgend, polizeikritisch und auch in Distanz zur Polizei forschen zu können. Das ist auch möglich und notwendig. Nehmen wir zum Beispiel die Beschäftigtenbefragung zur Corona-Pandemie „Polizeidienst in Krisenzeiten“, erschienen in der Schriftenreihe „Rothenburger Beiträge zur Polizei- und Sicherheitsforschung“. Schade, dass wir uns damit nicht inhaltlich beschäftigt haben. 22 % der Belegschaft – bezeichnet als unbesorgte Skeptiker – haben eine mittlere persönliche Bereitschaft zur Einhaltung der Maßnahmen und eher eine niedrige Motivation zu deren dienstlicher Durchsetzung. Oder: 15 % der Befragten befanden sich im Befragungszeitraum Oktober/November 2020 in innerer Opposition zur beruflichen Aufgabe, die Einhaltung der Maßnahmen in der Gesellschaft durchzusetzen. Das ist sehr interessant angesichts der aktuellen Situation. Sie wissen, dass wir eine ähnlich gelagerte Beschäftigtenbefragung zu Fragen des Umgangs mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit hier schon einmal diskutiert haben. Damals war es von Ihnen verpönt worden, Einstellungen von Beschäftigten zu erfragen. Aber so manche wissenschaftliche Untersuchung erhellt dann doch, was man im Alltag gefühlsmäßig wahrnimmt. Meine Damen und Herren! Einiges im Gesetz ist ein Fortschritt, anderes ist für uns ein Holzweg. Veränderungen gegenüber dem derzeitigen Zustand sind notwendig. Dem werden wir uns nicht widersetzen, aber zustimmen können wir logischerweise auch nicht. Sie müssen sich schon entscheiden, ob Sie, wie wir, eine moderne Hochschule der Polizei oder weiterhin eine Polizeifachhochschule wollen, die weiter ohne die nötige Freiheit für Wissenschaft und Forschung unter der Fuchtel des Innenministeriums steht. Was hier als Gesetzespaket auf dem Tisch liegt, ist immer noch das alte Modell einer – jetzt mit begrüßungswerten Strukturveränderungen versehenen – Polizeiakademie. Wir werden uns bei der Abstimmung zu diesem Gesetzentwurf der Stimme enthalten. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Köditz sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun übergebe ich das Wort an die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, Herrn Kollegen Lippmann. Bitte schön, Herr Kollege.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2018 rückte die Polizeihochschule Rothenburg schlagartig in das Licht einer breiteren Öffentlichkeit, als bekannt wurde, dass ein Verwaltungsbeamter Prüfungsfragen an einen Kommissaranwärter weitergab und so der Inhalt abzulegender Prüfungen damit einem fast kompletten Jahrgang bekannt wurde. Der Prüfungsskandal war perfekt, der Innenminister suspendierte den Rektor und den Beamten und setzte eine Kommission ein. Nun gilt ja gemeinhin: Wenn du nicht mehr weiterweißt, so gründe einen Arbeitskreis. Weißt du das Ergebnis schon, so gründe eine Kommission. – In diesem Fall hat sich die Lage aber anders dargestellt, denn diese Kommission sollte nicht nur die Vorkommnisse untersuchen und prüfen, ob die Ziele und die Struktur der Aus- und Fortbildung insgesamt geeignet sind, eine moderne, effiziente Ausbildung der Polizei zu gewährleisten; sie sollte auch darüber hinausgehen. Die von General Armin Staigis geführte Kommission legte im Jahr 2019 dem Innenminister und der Öffentlichkeit einen Bericht vor, der eine Vielzahl von schonungslosen Aussagen über den Zustand der Polizeihochschule in Rothenburg enthält. So wurde bemängelt, es gebe tiefgreifende strukturelle Probleme in der Organisation der Ausbildung der sächsischen Polizei, aber – das macht diesen Bericht auch so wertvoll – er führt auch eine Vielzahl von nach vorn gerichteten Punkten an, unter ihnen eine Vielzahl von konkreten Empfehlungen zur Verbesserung der Aus- und Fortbildung der Polizei. Dabei fand sich auch der nachdrückliche Rat, gerade vor dem Hintergrund rasanter politischer und gesellschaftlicher Entwicklungen, ein Führungs- und Selbstverständnis zu erarbeiten. Es bedürfe, so die Kommission im Bericht, eines gemeinsamen integrativen Werte-, Auftrags- und Führungsverständnisses. Dazu gehörten eine offene, vertrauensvolle Kommunikation nach innen wie nach außen sowie eine gelebte Fehlerkultur. Da es an einem gemeinsam getragenen Führungs- und Selbstverständnis fehle, könne es auch nicht gelernt werden. Ein Anwärter bestätigte damals, dass ihm die Hochschule die Frage nach dem Bild eines Kommissars, also quasi dem Leitbild eines Kommissars, nicht beantworten konnte. Mit dem heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf schaffen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der vielen dringenden Empfehlungen der StaigisKommission. Wir stellen die Weichen für eine Polizei, die mit ihrer Ausbildung zu einem verantwortlichen Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat und zu einem Einstehen für demokratische Werte, gesellschaftliche Offenheit und Transparenz befähigt wird. Dies und die Entwicklung eines Leitbilds einer modernen Polizei, das in der Hochschule nun auch nach Gesetzestext erarbeitet werden soll, sind nunmehr Aufgabe und Richtschnur für die polizeiliche Aus- und Weiterbildung im Freistaat Sachsen. Das ist ein aus Sicht der BÜNDNISGRÜNEN erster wichtiger, großer Schritt hin zu einer modernen, bürgernahen Polizei der Zukunft. Die Mittel für die Erarbeitung des Leitbilds einer modernen Polizei haben wir übrigens im Haushalt entsprechend abgesichert. Eine weitere wichtige Empfehlung der Kommission war, den bisher eher gering ausgeprägten Bereich der Forschung zügig und umfassend auszubauen. Auch dafür schaffen wir mit dem neuen Gesetz die rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir haben insbesondere mit der Änderung im parlamentarischen Verfahren sichergestellt, dass die anwendungsorientierte Forschung nicht nur an den Bedarfen ausgerichtet wird. Auch das ist ein Stück hin zu mehr Freiheit dieser Hochschule. Zudem haben wir das Stimmengewicht des wissenschaftlichen Personals an mehreren Stellen gestärkt und klargestellt, dass in Angelegenheiten der Wissenschaftsfreiheit kein Weisungsrecht der Rektorin oder des Rektors besteht. Damit haben wir auch die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre gestärkt, soweit dies in einem solchen, zugegebenermaßen schwierigen Konstrukt einer Hochschule der Polizei unter dem Dach des Innenministeriums möglich ist. Es ist ein offenes Geheimnis, dass das auch in den Koalitionsverhandlungen ein Punkt war, wobei am Ende ein Kompromiss herausgekommen ist, sowohl bei der Frage, ob der Standort optimal ist, als auch bei der Frage, ob wir nicht noch mehr Wissenschaftsfreiheit wagen sollten. Aber nun ist es bei Kompromissen so, dass wir sie am Ende mit dem Bestmöglichen erfüllen sollten, und das haben wir genau mit diesem Gesetzentwurf getan. Auch von uns BÜNDNISGRÜNEN ist es seit Langem eine Forderung gewesen, die von der Kommission angemahnte Öffnung der polizeilichen Ausbildung nach außen umzusetzen. Auch hierfür haben wir die Weichen gestellt. Künftig ist es auch Aufgabe der Polizeifachhochschule, mit anderen sächsischen Hochschulen zur Durchführung gemeinsamer Lehrveranstaltungen zu kooperieren. Damit wäre es rechtlich möglich, mit Universitäten des Freistaates Sachsen beispielsweise bei der juristischen Ausbildung zu kooperieren und so die Qualität zu stärken. Ich fordere schon jetzt das Innenministerium und die Hochschule auf, das auch entsprechend zu nutzen; denn das ist Teil einer Vereinbarung des Koalitionsvertrages. Zur Besetzung des Hochschulbeirats ist bereits viel gesagt worden, sodass ich mich am Ende darauf reduzieren will, Herrn Wippel noch einmal konkret anzusprechen. Ja, dieser Gesetzentwurf ist vielleicht nicht die Lösung für alle Probleme der sächsischen Polizei. Das hat auch nie jemand behauptet. Aber er bietet eben die Chance für eine gute Entwicklung einer modernen Polizei in der Zukunft. Dazu gehört für uns als Koalition ganz selbstverständlich, dass wir die gesellschaftlichen Realitäten wahrnehmen. Zu den gesellschaftlichen Realitäten gehört es, dass Geschlechter eben nicht nur aus Mann und Frau – das ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – bestehen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Für mich ist es Ausdruck einer modernen Polizei, dass sich Bewerberinnen und Bewerber bei der Polizei im Vorfeld nicht Gedanken darüber machen müssen, ob sie erwünscht sind, weil sie nicht der bisherigen binären Geschlechtslogik angehören. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Auch das ist gesellschaftlicher Fortschritt, den die AfD vielleicht nicht haben will, der aber Realität ist. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Lippmann sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun übergebe ich das Wort an Herrn Kollegen Pallas von der SPD-Fraktion.

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Albrecht Pallas SPD

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Per aspera ad astra – mit Fleiß zu den Sternen – das ist bis heute das Motto der Hochschule der Sächsischen Polizei in Rothenburg. Als Absolvent dieser Hochschule kann ich sagen, dass es zwar von den Studierenden ob der Doppeldeutigkeit gelegentlich belächelt wird, aber dass es dennoch sehr treffend ist. Das Studium, der Aufstieg, das wissenschaftliche Arbeiten können anstrengend sein, aber dies führt zu den begehrten silbernen oder goldenen Sternen auf den Schulterstücken der Polizeiuniformen. Die sächsische Polizei ist in einem längerfristigen Wandlungsprozess begriffen. Davon gibt uns auch die aktuelle Wanderausstellung im Foyer des Sächsischen Landtags einen guten Eindruck. Die Hochschule der Sächsischen Polizei nimmt bei dieser Wandlung von jeher eine zentrale Rolle ein. Wie gut sie diese Rolle ausfüllen konnte, hing immer auch an vorhandenen Ressourcen und Rahmenbedingungen. So wundert es wahrscheinlich niemanden, dass es in den Zeiten bis 2014, als die Polizei zusammengespart wurde, für die Hochschule und die Aus- und Fortbildung schwerer war als vorher und auch jetzt. Per aspera ad astra – die Koalition aus CDU, GRÜNEN und SPD will die Modernisierung der sächsischen Polizei vorantreiben. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart – ich zitiere –: „Der Schlüssel für eine gute Polizeiarbeit ist eine an den aktuellen Erfordernissen orientierte gute Polizeiausbildung. Deshalb wollen wir die derzeitige Aus- und Weiterbildung bei der sächsischen Polizei den gesellschaftlichen Anforderungen anpassen.“ Wir kamen aus einer Situation schwerer Vorwürfe gegen die Hochschule der Sächsischen Polizei. Manipulationsvorwürfe an der Hochschule in Rothenburg wurden im Herbst 2018 bekannt. Unter Leitung von Brigadegeneral a. D. Armin Staigis untersuchte eine Kommission ab Dezember 2018 unter anderem das Prüfungswesen sowie Strukturen, Organisation und interne Abläufe der Polizeifachhochschule mit dem Ergebnis von 90 Empfehlungen betreffend die Struktur und Organisation der Hochschule sowie die Stärkung des Forschungsstandortes in Rothenburg. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erreichen wir nun ein zentrales Reformziel für die sächsische Polizei. Das muss nun mit Leben gefüllt werden. Per aspera ad astra – lassen Sie es mich vielleicht so ausdrücken: Die Polizeifachhochschule in Rothenburg war bereits Herz und Verstand der Polizeiaus- und -fortbildung im Freistaat Sachsen. Wir werden sie mit dem Gesetz stärken und weiterentwickeln, und mit der Reform wird die Hochschule der Sächsischen Polizei zu Herz und Verstand für die gesamte Polizei. Denn der Entwurf vereint die Reformempfehlungen der Staigis-Kommission und die gesellschaftlichen Erwartungen an gute Polizeiarbeit und die Ausbildung. Die Fachhochschule ist eine besondere Bildungseinrichtung. Hier wird das staatliche Gewaltmonopol Sachsens aus- und fortgebildet. Damit geht eine besondere Verantwortung einher. Als Abgeordneter und Sozialdemokrat ist es mir besonders wichtig, dass die Fachhochschule, die Fachschulen, aber auch die Fortbildung dieser Verantwortung gerecht werden. Das Herz dieser Fachhochschule liegt in der Bündelung der Polizeiaus- und -fortbildung unter bestmöglichen Bedingungen, zum Beispiel durch die Stärkung des Austauschs und die Vernetzung mit anderen Hochschulen oder durch die Stärkung des Fachhochschulbeirates durch Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Gesellschaft und von Polizeigewerkschaften, durch die Sicherung guter Lehre durch gesicherte Lehrfreiheit auch für Lehrpersonal und Lehrbeauftragte. Die Hochschule entwickelt sich durch Verstand, durch eine kompetente und zukunftsorientierte Leitung, durch die gesicherte Mitwirkung des Senats bei der Entwicklung der Einrichtung, der Studiengestaltung, der Berufung des Lehrpersonals, der Ämterbesetzung sowie durch die Sicherung und Weiterentwicklung von anwendungsorientierter, freier Forschung im Polizei- und Sicherheitsbereich. Beides geht zusammen: Herz und Verstand der sächsischen Polizei. An dieser Stelle noch einige Anmerkungen zu den Kritikpunkten, insbesondere von der AfD und den LINKEN. Ja, die Polizeihochschule ist keine freie Hochschule, sondern sie ist eine an die Verwaltung, ans Innenministerium, angebundene Hochschule, die dennoch – und sogar verstärkt – wissenschaftlich arbeiten soll, aber eben den Polizeinachwuchs ausbildet. Das ist keine Besonderheit, sondern das ist der Normalfall in den deutschen Bundesländern. Herr Wippel, ich finde ja, Sie haben hier verschiedene Dinge gezeigt, zum einen, dass Sie einige Teile der Materie noch nicht bis zum Ende durchdrungen oder es hier verborgen haben. Denn wenn Sie hier vorwerfen, dass die Regelung der Mitwirkung für den Senat gegenüber dem SMI schwächer ist als vorher, dann muss ich Sie noch einmal auf den eigentlichen Gesetzestext und den Änderungsantrag hinweisen. Früher gab es eine Anhörung für den Senat bei der Auswahl des Rektors. Wir haben uns ganz bewusst für eine Benehmensregelung entschieden. Der Unterschied liegt darin: Eine Anhörung erfordert keine Aktivität des Innenministeriums. Der Senat kann seine Meinung äußern, aber was damit geschieht und was drinsteht, ist völlig egal. Bei der Herstellung des Benehmens muss das Innenministerium versuchen, eine Einigkeit herzustellen; es muss sich mit der Meinung des Senats auseinandersetzen. Das ist eine Weiterentwicklung und entspricht dem Status der Hochschule. (Sebastian Wippel, AfD, steht am Mikrofon.) Zum Senat sei gesagt: Sie ignorieren völlig, dass wir mit unseren Vorschlägen zur Zusammensetzung des Senats die Wissenschaftsfreiheit erst strukturell sichern. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage an Mikrofon 7?

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Albrecht Pallas SPD

Das gestatte ich. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Bitte schön, Kollege Wippel.

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Sebastian Wippel AfD

Herr Pallas, ist Ihnen bei meinem Redebeitrag vielleicht entgangen, dass ich nicht nur den Gesetzentwurf vor dem Änderungsantrag und nach dem Änderungsantrag verglichen habe, sondern auch das Ergebnis, das wir heute beraten, quasi mit der alten gesetzlichen Regelung? (Sabine Friedel, SPD: Nein, das ist ihm nicht entgangen!)

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Albrecht Pallas SPD

Herr Wippel, ich danke Ihnen für Ihre Frage, die mir Gelegenheit gibt, auf diesen Umstand noch einmal näher einzugehen. Sie haben das Ergebnis bewertet und hier vorgetragen, es sei sozusagen keine Verbesserung und keine wirklich freie Hochschule. Nun fand ich schon mal interessant, dass Sie als AfD überhaupt die Position vertreten, dass die Polizeifachhochschule eine freie Hochschule sein sollte. Es ist ein spannender Ansatz, den wir bei Gelegenheit gern einmal diskutieren können. Der entscheidende Punkt ist aber, dass Sie in keiner Weise, mit keiner Silbe auf die eigentlichen strukturellen Veränderungen in der akademischen Selbstverwaltung, in der inneren Verfasstheit dieser Hochschule als verwaltungsangebundene Hochschule eingegangen sind. Ich bitte Sie einfach: Nehmen Sie doch zur Kenntnis, dass wir nicht nur den Aufgabenkatalog, sondern auch die Zusammensetzung des Senats so gestrickt haben, auch mit Mehrfachstimmengewicht bei den von Wissenschaftsfreiheit besonders geschützten Lehrkräften – also den Professorinnen und Professoren –, aber auch bei den Lehrbeauftragten und anderen Dozentinnen und Dozenten, dass sie bei den die Wissenschaftsfreiheit betreffenden Fragen die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen können. Selbstverständlich wird es keine Situation geben, wollen wir auch keine Situation, in der Fragen der Weiterentwicklung der Polizeiausbildung und einer modernen Polizei im Konflikt zwischen einer Hochschule und dem zuständigen Innenministerium ausgetragen werden. Wir sichern aber, dass sie auf Augenhöhe miteinander reden müssen, und reizen das, was an Wissenschaftsfreiheit notwendig ist, bis zu dem Maß aus, wo es kontraproduktiv wäre. Insofern kann ich diese Punkte Ihrer Kritik nur zurückweisen. Was ich aber interessant fand, Herr Wippel – und das gestatten Sie mir jetzt bitte noch: Ich habe in Ihrer Rede wenig zu einer Vision der AfD für eine moderne Polizei gehört, und bei allem Respekt, für einen Polizeibeamten, der Sie waren, finde ich das persönlich relativ wenig und auch peinlich. Sie haben die Debatte auf den Standort der Hochschule reduziert und dabei auch noch schlecht über die Region gesprochen, in der diese Hochschule verortet ist. Das kann man zur Kenntnis nehmen. Ich hoffe, dass dies auch die Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis nehmen und ihre Schlussfolgerungen daraus ziehen. (Sebastian Wippel, AfD: Ich nehme alles zurück! Das ist der beste Standort, den es in Sachsen gibt!) Meine Damen und Herren! Mit einer modernen Polizeiausbildung schaffen wir eine moderne Polizei und ermöglichen gute Polizeiarbeit, die auf der Höhe der Zeit ist, die sich jederzeit an Grundrechten orientiert und sich der Demokratie verpflichtet fühlt. Das dürfen die Bürgerinnen und Bürger dieses Freistaates auch erwarten. Das stärkt langfristig das Vertrauen und das Ansehen der sächsischen Polizei. Wir brauchen, wir wollen eine gute Polizeiarbeit und eine gute Polizei, heute mehr denn je. Darum setzen wir die Reformen von Aus- und Fortbildung sowie Studium bei der sächsischen Polizei nun mit voller Kraft um, nach dem Motto: per aspera ad astra. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN –

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Sebastian Wippel AfD

Quod erat demonstrandum!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Pallas sprach für die SPD-Fraktion. – Wenn Bedarf besteht, könnten wir jetzt in eine zweite Rederunde gehen. – Den Bedarf sehe ich nicht, dann übergebe ich an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Prof. Wöller.

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Prof. Dr. Roland Wöller

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Zunächst bedanke ich mich bei allen, die an dem vorliegenden Gesetzentwurf mitgearbeitet haben. Wir haben konstruktiv diskutiert, und ich glaube, wir haben ein gutes Ergebnis erzielt. Mit Blick auf die Herausforderungen und Aufgaben der sächsischen Polizei ging es uns darum, Ausbildung, Studium und Fortbildung der Polizei zusammenzuführen und damit zu stärken. Dabei haben wir uns an der Empfehlung der Expertenkommission um General Armin Staigis orientiert und den gesamten Prozess in die Struktur der Hochschule der Sächsischen Polizei integriert. Hierzu muss man wissen: Die bislang bestehende Aus- und Fortbildungsstruktur hat sich zwar bewährt, wurde aber seit 1994 nicht mehr angepasst. Seitdem ist viel passiert. Neue gesellschaftliche Herausforderungen erfordern eine optimierte Vorbereitung unserer Polizei, inhaltlich wie strukturell. Die Änderung des Sächsischen Polizeifachhochschulgesetzes ist dafür die Voraussetzung. Meine Damen und Herren! Bislang waren unsere drei Polizeifachschulen, die für die Ausbildung der Laufbahngruppe 1.2 zuständig sind, an das Präsidium der Bereitschaftspolizei angebunden. Sie wechseln nun in die organisatorische Struktur der Hochschule der Sächsischen Polizei. Wir versprechen uns davon zahlreiche Synergieeffekte. Abstimmungsprozesse zwischen Ausbildung, Studium und Fortbildung werden deutlich verkürzt, der Austausch insgesamt verbessert. Die Aufgaben in allen drei Bereichen können wesentlich wirksamer und effizienter wahrgenommen werden. Wirksamkeit ist gerade bei der Fortbildung ein gutes Stichwort. Je schneller sich Anforderungen an den Polizeidienst ändern, desto wichtiger sind zielgenaue Fortbildungsmaßnahmen. Ich denke vor allem an den Bereich der Information und Kommunikation. Wir alle wissen, dass das, was in den sozialen Medien passiert, leider sehr reale Auswirkungen im echten Leben hat. Fake News, Verschwörungserzählungen und Hetze verschwinden nicht einfach im anonymen Äther des Internets, sie stellen unsere Gesellschaft vor enorme Herausforderungen. Darauf müssen wir unsere Polizistinnen und Polizisten optimal vorbereiten. Wir wollen eine Polizei, die offen und transparent kommuniziert, die sich als Organisation versteht, die stetig dazulernt. Aus gutem Grund haben wir uns deshalb entschieden, Fortbildung mit Kommunikationsbezug vom Polizeiverwaltungsamt auf die Fachhochschule zu übertragen. Hier können wir noch besser externe Sichtweisen in die Fortbildung integrieren. Aus gutem Grund haben wir, wie Sie wissen, vor einiger Zeit die Kooperationsvereinbarung mit dem Mitteldeutschen Rundfunk unterzeichnet. Sie stärkt die Zusammenarbeit in der Aus- und Fortbildung, verbessert die polizeiliche Medien- und Öffentlichkeitsarbeit und fördert das gegenseitige Verständnis. Meine Damen und Herren! Die Fachhochschule gliedert sich künftig in die Abteilungen Zentrale Verwaltung, Studium und Forschung, Ausbildung sowie Fortbildung. Die Polizeifachschulen gehören der Abteilung Ausbildung an. Wer den Gesetzentwurf aufmerksam gelesen hat, wird feststellen: Einen weiteren Schwerpunkt sehen wir in der praxisbezogenen Forschung. Es gilt, Polizeipraxis und anwendungsbezogene Wissenschaft besser zu verzahnen. Ebenfalls neu ist die künftige Gremienstruktur der Hochschule. Anstelle des bisherigen Kuratoriums wird es bald einen Fachhochschulbeirat geben. Er soll die Fachhochschule als beratendes Gremium in kooperativer Weise bei ihrer Aufgabenwahrnehmung unterstützen. Was wir brauchen, sind Impulse von außen, ist ein fachübergreifender Blick auf unterschiedliche interdisziplinäre Perspektiven. Besonderes Augenmerk liegt bei alledem auf der Vernetzung und der Einbeziehung aktueller Themen. Für mich ist das eine der wichtigen Voraussetzungen, um fortwährend eine moderne und zeitgemäße Aus- und Fortbildung gewährleisten zu können. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, den Fachhochschulbeirat möglichst breit aufzustellen. Hier sollen verschiedene gesellschaftliche Gruppen, auch aus dem nichtpolizeilichen Bereich, vertreten sein. Der vorliegende Gesetzentwurf ist mehr als ein Ausrufezeichen hinter der Modernisierung unserer Polizei, nicht nur, weil bereits einige inhaltliche Neuerungen enthalten sind, sondern vor allem, weil wir mit der viel engeren Verzahnung von Aus- und Fortbildung, Studium und Forschung künftig viel schneller auf gesellschaftliche Rahmenbedingungen reagieren können. Mein Dank gilt an dieser Stelle zum einen der Kommission zur Überprüfung der Ausbildung an der Hochschule der Sächsischen Polizei um General Armin Staigis. Ihre vor zwei Jahren vorgelegten Empfehlungen wurden im Gesetzgebungsprozess sorgfältig einbezogen. Zum anderen danke ich den Koalitionsfraktionen und allen weiteren Mitwirkenden für die konstruktive Zusammenarbeit am vorliegenden Gesetzentwurf. Die enthaltenen Regelungen sind sinnvoll, und sie sind notwendig. Das Gesetz wird von den Dozenten, von den Studenten und den Auszubildenden schon lange erwartet. Ich bitte daher um Zustimmung, damit das Gesetz wie geplant am 1. März 2022 in Kraft treten kann und alle Beteiligten schnell Planungssicherheit haben. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Herr Staatsminister Prof. Wöller. – Wenn es seitens der Fraktionen jetzt keinen Redebedarf mehr gibt, kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist „Gesetz zur Neuordnung der Organisation von Studium, Ausbildung und Fortbildung der sächsischen Polizei“, Drucksache 7/6004, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport, Drucksache 7/8393. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise, aber im Block abzustimmen, wenn sich kein Widerspruch erhebt. Danach gehen wir in die Gesamtabstimmung. Widerspruch sehe ich nicht, dann stimmen wir jetzt im Block ab: die Überschrift, Artikel 1, Gesetz über die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), Sächsisches Polizeifachhochschulgesetz, Artikel 2, Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes, Artikel 3, Inkrafttreten und Außerkrafttreten und vor Artikel 1 gesetzt die Überschrift. Wer diesen einzelnen Bestandteilen im Block zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist den einzelnen Bestandteilen, über die wir im Block abgestimmt haben, mit Mehrheit zugestimmt worden. Es gab einige Gegenstimmen und einige Enthaltungen. Ich stelle nun, wie bereits angesprochen, den Entwurf „Gesetz zur Neuordnung der Organisation von Studium, Ausbildung und Fortbildung der sächsischen Polizei“, Drucksache 7/6004, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Somit ist das Gesetz bei einer übergroßen Anzahl an Dafür-Stimmen, einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen beschlossen worden. Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir dem so entsprechen. – Widerspruch sehe ich nicht. Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Drittes Gesetz zur Änderung Drucksache 7/7630, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Drucksache 7/8386, Ausschusses für Soziales und Zu diesem Thema unterstützen uns wieder die Gebärdendolmetscher, die ich recht herzlich begrüße. Vor der Einzelberatung frage ich die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Nagel, ob sie das Wort ergreifen möchte. – Das sehe ich nicht. Den Fraktionen wird nun das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an Herrn Kollegen Hösl von der CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege. (Unruhe) Bevor Herr Kollege Hösl das Wort ergreift, bitte ich nochmals um etwas Ruhe. Das Gemurmel hat in den letzten Minuten zugenommen. Bitte fahren Sie den Geräuschpegel etwas herunter. Vielen Dank. – Bitte schön, Herr Kollege.

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Stephan Hösl CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst möchte auch ich mich bei den Gebärdendolmetschern bedanken, dass diese Rede übersetzt wird. Einsteigen möchte ich mit einem Zitat. Dr. Eckart von Hirschhausen sagte einmal: „Anteil nehmen ist schön, Teilhabe ermöglichen besser. Und Menschen mit Behinderungen in ihrer Kreativität und in ihrem Unternehmergeist nicht zu behindern, eigentlich selbstverständlich, oder?“ (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Menschen in ihrer Individualität zu fördern, zu unterstützen und zu stärken, sind auch die Grundgedanken des Bundesteilhabegesetzes, dessen erste Stufe im Jahr 2018 in Kraft trat. Die dort verankerten Maßnahmen sollen Behinderten eine weit größere Selbstbestimmung und individuellere Unterstützungsmaßnahmen ermöglichen – Hilfe zur Selbsthilfe, Unterstützung in den Bereichen, in denen Betroffene sie am meisten brauchen und wünschen. Das Landesblindengeld in Sachsen ist nur eine von zahlreichen Maßnahmen, die dem Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen für behinderte Menschen dienen und damit gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglichen. Die monatliche pauschalierte Geldleistung wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen ausgezahlt. Aktuell sind etwa 5 000 Menschen in Sachsen von Blindheit bedes Entwurfs des Landesblindengeldgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNEN und SPD Beschlussempfehlung des Gesellschaftlichen Zusammenhalt troffen. Die Nachteilsausgleiche im Rahmen des Landesblindengeldgesetzes sind freiwillige Leistungen des Freistaates Sachsen, (Susan Leithoff, CDU: Genau!) die in ähnlicher Weise – allerdings nicht in dieser Breite – auch in anderen Bundesländern gezahlt werden. Bereits seit dem Jahr 1992 leistet der Freistaat einen solchen Nachteilsausgleich, der anfangs in Höhe von 600 DM ausgezahlt wurde, zunächst jedoch ausschließlich blinden Menschen zugutekam. Mit der Änderung des Landesblindengeldgesetzes im Jahr 1996 wurde der Kreis der Berechtigten auf Menschen mit hochgradiger Sehschwäche, Gehörlose sowie schwerstbehinderte Kinder ausgeweitet. Seit dem Jahr 2016 erhalten sie monatlich 350 Euro statt 333 Euro. Erst mit einer erneuten Änderung des Landesblindengeldgesetzes im Jahr 2018 wurde auch eine Regelung für taubblinde Menschen, also gleichzeitig Blinde und Gehörlose, aufgenommen, die seitdem eine zusätzliche Unterstützung in Höhe von 300 Euro erhalten. Der Koalitionsvertrag Sachsens sieht vor, dass die Leistungen des Landesblindengeldgesetzes mit dem Doppelhaushalt 2021/2022 erhöht werden. Der aktuelle Gesetzentwurf setzt somit einen wichtigen sozialen Baustein des Koalitionsvertrages um. Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt wurden über 3,7 Millionen Euro eingestellt, um die Vorgaben des Koalitionsvertrages umzusetzen und die Erhöhung des Landesblindengeldgesetzes am 1. Januar 2020 zu finanzieren. (André Barth, AfD: Wow!) Die steigende Inflationsrate hat nicht nur Einfluss auf Renten- und Gehaltszahlungen; vielmehr ist sie in allen Lebensbereichen spürbar. Preissteigerungen auch bei den Nachteilsausgleichen für Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen und die Zahlungen entsprechend anzupassen, diese Sicht teilten auch die Sachverständigen im Rahmen der Anhörung im November, nachdem der Gesetzentwurf bereits im September eingebracht worden war. Gleichzeitig gaben sie wichtige Anmerkungen, die in Zukunft Berücksichtigung finden müssen. Wir wollen Teilhabe für alle ermöglichen. Jeder soll im Rahmen seiner eigenen Fähigkeiten sein Leben selbstbestimmt gestalten können und dabei die Unterstützung erhalten, die er benötigt. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes in Sachsen ist dafür ein wichtiger Schritt. „Behindern verhindern“ lautet der Titel des Aktionsplanes der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 2016. (Unruhe) Vieles konnte seitdem verändert und auf den Weg gebracht werden. Wir werden uns auch in Zukunft dafür einsetzen, notwendige Veränderungen umzusetzen, um gesellschaftliche Teilhabe für alle zu gewährleisten und damit ein gutes Leben in Sachsen für alle zu ermöglichen. Ich schließe mit den Worten von Richard von Weizäcker, der in seiner Weihnachtsansprache 1987 sagte: „Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann.“ Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Fortgesetze Unruhe) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Kollege Hösl. – Bevor ich an die Fraktion BÜNDNISGRÜNE das Wort übergebe, gestatten Sie mir bitte noch einmal einen Hinweis: Das Gemurmel hat leider nicht abgenommen; es wird weiter auf hohem Niveau gemurmelt. Ich bitte deshalb, die Lautstärke zu reduzieren und um etwas mehr Ruhe. – Ich übergebe nun das Wort an die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Frau Kollegin Čagalj Sejdi, bitte schön.

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Petra Čagalj Sejdi GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Dolmetscherin, lieber Dolmetscher! Auch ich freue mich, dass Sie heute hier bei uns sind. Ich würde mich noch viel mehr freuen, wenn wir noch viel häufiger und zu ganz anderen Themenpunkten in Gebärdensprache dolmetschen würden. Vielleicht ist das auch etwas, was wir in künftige Haushaltsberatungen mitnehmen könnten, dass so etwas nicht immer nur zu Themen der Inklusion geschieht. Wir wollen heute über das Landesblindengeldgesetz sprechen, und ich bin froh, dass wir heute auf dem Weg sind, auf den Weg kommen, dieses zu verbessern und weiter auszubauen und aufzustocken. Das ist ein wichtiger Schritt in der Partizipation von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft. Mit der Erhöhung des Landesblindengeldes helfen wir blinden Menschen, hochgradig sehbehinderten Menschen, gehörlosen Menschen und schwerstbehinderten Kindern, ihren Alltag besser zu bewältigen und Nachteile auszugleichen. Diese Erhöhung, die wir heute beschließen, ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Teilhabe in der Gesellschaft, sei es durch die Möglichkeit, technische Hilfsgeräte zusätzlich zu erwerben, zum Beispiel Orientierungs- oder Vorlesehilfen oder auch technische Hilfsmittel im digitalen Bereich. Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass gerade in der Corona-Pandemie der Bedarf an Hilfsmitteln in diesem Bereich enorm gestiegen ist. Mit dem Gesetz werden nun erstmals seit 25 Jahren die monatlichen Hilfen wirklich spürbar ausgebaut. Das ist ein großer Schritt, den wir heute gehen, denn trotz der vielen Mehrkosten, die wir zum Beispiel durch Corona hatten, trotz der knapper werdenden Kassen konnten wir es doch schaffen, im Haushalt für 2022 30 Millionen Euro und mehr zur Verfügung zu stellen. Doch leider, und das haben wir auch alle gehört, hat die Anhörung deutlich gemacht, dass die Betroffenen einen weitaus höheren Bedarf, auch nach einer dynamisierenden Erweiterung des Geldbetrages haben. Das müssen wir auf jeden Fall im Blick behalten und in künftigen Haushaltsverhandlungen weiter betrachten und besprechen. Auf die Kritik in diesem Bereich kann man nur erwidern, dass wir logischerweise nur das Geld ausgeben können, das wir auch sicher zur Verfügung haben. Gerade wenn wir über eine Dynamisierung der Beiträge debattieren, müssen wir uns auch überlegen, dass wir das zu dem Zeitpunkt machen, wo wir auch in Lage sind, das Versprechen umzusetzen und die Gelder auszuzahlen. So sind wir zu dem Betrag gekommen, den wir beschließen werden. Wir möchten nicht Dinge beschließen, die Versprechungen sind und nachher nicht erfüllt werden können. Es ist uns bewusst, dass der Bedarf höher ist und dass es Bundesländer gibt, in denen weitaus mehr gezahlt wird. Doch ich denke, mit diesem großen Schritt heute gehen wir in die richtige Richtung und werden das Thema sicher nicht aus dem Blick verlieren. Ich möchte aber noch auf einen ganz anderen Punkt aufmerksam machen, der mich bei der Anhörung sehr beschäftigt hat. Es ist ein Thema, das die Liga der Freien Wohlfahrtspflege deutlich gemacht hat, nämlich die finanzielle Unterstützung schwerstbehinderter Kinder, die einfach nicht ausreicht. Die Frage, die in der Anhörung von der Liga aufgeworfen wurde, lautet, wie wir Familien mit einem Kind, dessen Grad der Behinderung bei 100 % liegt, noch besser unterstützen können. Das Thema sollten wir aufgreifen, denn viele Kinder mit Schwerstbehinderung haben eine mehrfache Behinderung. Der Unterstützungsbedarf kann hier nicht pauschal finanziell dargestellt werden. Er ist doch sehr individuell. Die Liga hat zum Beispiel vorgeschlagen, dass wir ein Gutachterverfahren einführen müssen, um den individuellen Bedarfen der Familien und der Kinder gerecht zu werden. Ich wünsche mir und werde mich dafür einsetzen, dass wir dieses Thema in Zukunft weiter diskutieren, um hier vielleicht eines Tages auch einen Schritt näher heranzukommen. Außerdem möchte ich die letzten Minuten in meinem Beitrag auch noch dafür nutzen, mich einmal bei dem nun nicht mehr im Amt stehenden Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, Herrn Pöhler, für seine jahrelange intensive und starke Arbeit zu bedanken. Gleichzeitig möchte ich sagen, dass ich mich sehr freue, dass wir jetzt Herrn Welsch als Landesbeauftragten für Inklusion und Menschen mit Behinderung haben und mit ihm erstmals jemanden, der hauptamtlich tätig ist. Auch das ist ein großer Schritt im Bereich der Inklusion, dass wir endlich nicht mehr nur einen ehrenamtlichen Beauftragten haben, sondern hier jemanden im Hauptamt haben, der diesen Aufgaben sicher stark entgegengehen wird. Ich bitte Sie, unseren Antrag zu unterstützen, und bedanke mich. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Kollegin Čagalj Sejdi für die BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt bitte ich für die SPD-Fraktion Hanke Kliese ans Rednerpult.

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Hanka Kliese SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein gehörloser Bekannter erzählte mir mal einen Witz, der unter Gehörlosen sehr populär ist: „Was nimmt ein Gehörloser mit ins Grab? – Seinen Dolmetscher.“ Ich verzog das Gesicht, aber er konnte darüber lachen. Zunächst freue ich mich, wenn gehörlose Menschen ihr Schicksal mit Humor tragen, das macht sicher vieles leichter, und ich mag auch schwarzen Humor. Dennoch ist der Witz in seinem Hintergrund durchaus sehr ernst zu nehmen, denn ohne einen Dolmetscher kann ein Gehörloser nicht in der Welt der Hörenden kommunizieren. Die Gebärdensprache, welche zu Recht in der UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 als Quelle kultureller Bereicherung benannt ist und die hier im Plenarsaal auch gern einmal ein bisschen romantisiert wird, ist schlichtweg das einzige Mittel für Gehörlose mit uns Hörenden zu kommunizieren. Denn nur wir können ihre Sprache lernen; umgekehrt ist das nicht der Fall. Aber wir tun es eben zu selten. Auch daran müssen wir weiterhin arbeiten. Um diesen Missstand zu beheben, gibt es die Dolmetscher, und das kostet eben Geld. Eine Kostenübernahme – das wissen die wenigsten Menschen – gibt es nicht für alle Bereiche des Lebens. Es gibt für gehörlose Menschen eine Kostenübernahme per Rechtsanspruch für Termine im Rechtswesen, das heißt, wenn sie vor Gericht sind oder wenn sie als Zeugen aussagen müssen. Es gibt einen Rechtsanspruch im Gesundheitswesen – das ist übrigens erst 2020 so gekommen –, dass die Krankenkassen die Kosten übernehmen, wenn es Arzttermine oder Gespräche zur ärztlichen Behandlung in Krankenhäusern gibt. Das Gleiche gilt im Bildungswesen; aber auch hier ist es immer wieder notwendig, dass Familien dieses Recht sogar einklagen müssen. Vor zehn Jahren haben wir im Landtag darüber auch noch diskutiert. Keinen Anspruch auf Dolmetscherfinanzierung gibt es in den Bereichen Politik, Kunst, Kultur und Religion. Da auch das Leben gehörloser Menschen nicht nur aus Arztbesuchen und Gerichtsterminen besteht, ist es unsere Aufgabe in der Politik, ihnen und anderen Sinneseingeschränkten so viel wie möglich an Teilhabemöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, etwa durch Theaterstücke mit Gebärdensprachdolmetschern oder Audiodeskriptionen, wie es das Schauspiel Leipzig macht und auch die Theater Chemnitz derzeit planen. Übrigens: Eine tolle Sache ist, denn das ist neu, dass bei der Berichterstattung vom Kabinett, zum Beispiel, wenn eine neue Corona-Schutz-Verordnung verkündet wird, inzwischen auch Gebärdensprachdolmetscher zu sehen sind, die eben diese Art von Teilhabe ermöglichen, die sonst nicht finanziert würde. Eine sehr lange Zeit hat es in Sachsen keinerlei Erhöhung für die Beträge des Nachteilsausgleiches gegeben, der ein wichtiger Beitrag zur Teilhabe ist. Dennoch sind die Kosten für die Lebenshaltung gestiegen, zum Beispiel für Strom. Das Thema haben wir in vielen Debatten besprochen. Warum brauchen denn Gehörlose eigentlich mehr Strom? Nun ja, Gehörlose können sich nur verständigen, wenn sie ihre Hände klar sehen können. Das heißt, ein romantisches Essen bei Kerzenschein ist für gehörlose Menschen gar nicht so romantisch, sondern im Zweifel mit vielen Missverständnissen verbunden. Sie brauchen wirklich viel Licht und haben in der Tat höhere Stromkosten als wir. Auch Hilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte wurden teurer, unter anderem, weil sie moderner geworden sind, was natürlich grundsätzlich zu begrüßen und erfreulich ist. Der Freistaat blieb lange – aus verschiedenen Gründen – hinter den Forderungen der Verbände zurück. In der letzten Legislatur gelang uns eine Anhebung. Damals war für uns der wichtigste Punkt, dass das eigene Geld für Taubblinde eingeführt wird. Doch wir waren uns damals schon bewusst, dass die nächste Erhöhung rascher kommen muss. Das Thema Dynamisierung hat die Kollegin schon angesprochen. Das ist ein sehr sinnvoller Weg, auf die sich entwickelnden Preissteigerungen einzugehen. Leider war das bei den Koalitionsverhandlungen kein Konsens. Konsens war allerdings, dass es eine Erhöhung des Landesblindengeldes geben wird. Nun standen wir aber vor einem Haushalt voller Herausforderungen durch die immensen Kosten der Pandemie. Gerade an dieser Stelle war es uns wichtig zu zeigen, dass wir nicht bei Hilfebedürftigen sparen, im Gegenteil. Gerade in diesem wirklich schwierigen Haushalt geben wir bei hilfebedürftigen Menschen noch etwas dazu, denn gerade für Hilfebedürftige, wie Menschen mit Sinneseinschränkungen, ist die Corona-Zeit eine ganz besondere Herausforderung. Sie müssen auf Therapien und auf Selbsthilfegruppen verzichten. Für blinde Menschen ist unsere Alternative, sich per Skype zu treffen, kaum möglich, für Hörgeschädigte schwierig. Man macht sich kaum, manchmal gar nicht so bewusst, was für sinneseingeschränkte Menschen für Möglichkeiten nicht nutzbar sind, die wir ganz selbstverständlich in der Pandemie als Notbehelf nutzen können. Viele haben auch einen Teil ihrer Tagesstruktur in dieser Zeit verloren und dadurch arge psychische Probleme bekommen. So war es uns ein Herzensanliegen zu sagen: Bei dieser Gruppe kürzen wir eben nicht. Dann haben wir uns als Parlamentarierinnen und Parlamentarier vorgewagt, bei den Haushältern anzuklopfen und für eine Erhöhung zu verhandeln. Ich möchte hier ganz herzlich den Haushaltspolitikerinnen und Haushaltspolitikern für ihre Offenheit diesem Thema gegenüber in einer finanziell so angespannten Lage danken und auch für ihr inhaltliches Interesse. (Beifall bei der SPD und der CDU) Bei der Erhöhung haben wir bewusst darauf geachtet, Beträge zu wählen, die für die Menschen spürbar sind, und ich meine, das darf man bei 20 bis 30 Euro monatlich behaupten. Dennoch wachsen die Bäume – das werden die Kolleginnen und Kollegen nach mir sagen – nun nicht in den Himmel. Die Forderung nach mehr Geld verstehe ich. Allerdings bitte ich um ein ausgeglichenes Urteil: In dieser finanziell so angespannten Situation 3,7 Millionen Euro jährlich einzustellen, das ist wiederum keine Petitesse, zumal es sich um Beträge handelt, die fortan immer gezahlt werden müssen. Es ist ja kein Investbetrag, sondern es wird immer so sein, dass diese Beträge auszuzahlen sind, egal was in den nächsten Jahren auf uns zukommen wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bald ist Weihnachten, und in dieser Zeit sehen einige gerne den Film „Drei Haselnüsse für Aschenbrödel“ – ich nicht so, aber ich kenne ihn. Hätte ich nun drei Haselnüsse, dann würde ich mir daraus Folgendes für unser Landesblindengeld wünschen: Bei der ersten Nuss würde ich mir wünschen, dass alle gehörlosen Menschen, die vor dem siebenten Lebensjahr ertaubt sind, endlich leistungsberechtigt werden. Das ist in Sachsen nicht der Fall. Erst wer mit dem siebenten Lebensjahr ertaubt ist, bekommt das Geld. Bei denen, die vorher hören konnten, wird davon ausgegangen, dass der Spracherwerb so weit fortgeschritten ist, dass sich die Menschen verständigen können. Das ist aber in der Praxis nicht der Fall, das ist eine große Ungerechtigkeit und das müssen wir dringend beseitigen. Bei der zweiten Nuss wünsche ich mir, dass Menschen mit fortschreitenden Krankheiten, die unabdingbar in den Verlust des Sehens münden, zum Beispiel bei Menschen, die das Usher-Syndrom haben, das Taubblindengeld nicht erst bei vollständiger Erblindung erhalten. Die Kriterien, dieses Geld für Taubblinde zu bekommen, sind sehr streng in Sachsen. Ich glaube, dass gerade Menschen mit progressiven Erkrankungen mehr Sicherheit brauchen und auch verdient haben. Mit der dritten Nuss wünsche ich mir, dass das Landesblindengeld endlich einen Namen erhält, der alle Gruppen umfasst und allen Gruppen gerecht wird, um die es hier geht. Da können wir ja noch kreativ werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch die Kollegen vor mir haben es schon erwähnt: Es geht nicht nur um monetäre Transferleistungen, wenn man Teilhabe schaffen will. Es geht darum, verschiedene Arten von Lebensqualität bei Menschen mit Behinderungen im Freistaat zu verbessern, zu inkludieren, und zwar durch einen Abbau von Barrieren im Alltag. Dazu haben wir zusätzlich das Programm „Barrierefrei 2030“ geschaffen, dort noch einmal Geld investiert, um Barrieren zu beseitigen, die Menschen mit Behinderungen im Alltag begegnen. Betrachten Sie dieses Sinnesbehindertengeld, die Erhöhung und das „Barrierefrei 2030“-Programm gern als ein Gesamtpaket zur Beseitigung von Barrieren; denn diese findet ja auf ganz verschiedenem Wege, nicht nur durch den reinen Transfer aufs Konto, statt. Angesichts der Kassenlage – ich erwähnte es – bin ich sehr froh, dass uns diese Erhöhung gelungen ist, auch wenn ich gern die drei Haselnüsse noch knacken will. Zusammen mit den weiteren Instrumenten, die uns für Barrierefreiheit und Teilhabe zur Verfügung stehen, werden wir spürbare Fortschritte für Menschen mit Behinderungen im Freistaat erzielen, und das liegt uns am Herzen. (Beifall bei der der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Hanka Kliese für die SPD-Fraktion. Jetzt bitte ich für die AfD-Fraktion Herrn Barth nach vorn.

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André Barth AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir debattieren heute in zweiter Lesung über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Erhöhung des Landesblindengeldes und zu weiteren Nachteilsausgleichen. Dass wir heute darüber debattieren, meine Damen und Herren, finde ich allerdings ein wenig grotesk; denn Sie hatten bereits bei den letzten Haushaltsverhandlungen die Finanzmittel für die heute zu beschließende Leistungserhöhung bereitgestellt. Sie hatten also im Rahmen des Haushaltsverfahrens durchaus die Möglichkeit, die heute zur Abstimmung vorgelegte Gesetzesänderung im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes zu regeln. Frau Kliese, diese 3,7 Millionen Euro für dieses Jahr – das haben wir Ihnen ja mit unseren vielen Änderungs- und Einsparanträgen gezeigt – wären in dem Haushalt zu finden gewesen. Das haben Sie aber nicht gemacht, warum auch immer. Am Ende wollen Sie Ihre kleine Wohltat gleich doppelt vermarkten. Sei es drum. Wichtig ist, dass hier endlich etwas geschieht. Wie wichtig die Erhöhung der Leistungsbeiträge für blinde, hochgradig sehbehinderte, gehörlose, gleichzeitig blinde und gehörlose Menschen sowie schwerstbehinderte Kinder ist, hat einmal mehr die Anhörung im Sozialausschuss gezeigt. Die Leistungen sollen die durch die Behinderungen erlittenen Nachteile zumindest teilweise ausgleichen und eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am gesamten gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Die Betroffenen können also mit den erhaltenen Zuwendungen zum Beispiel Dolmetscherleistungen einkaufen, Hilfsmittel erwerben und notwendige Mehraufwendungen ausgleichen. Inwieweit diese gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe mit den nach der Erhöhung gezahlten Leistungsbeiträgen möglich ist, bleibt allerdings mehr als fragwürdig. Das Landesblindengeld beträgt nach der nunmehr beschlossenen Erhöhung 380 Euro pro Monat. Gehörlose erhalten dann 150 Euro, hochgradig Sehbehinderte 100 Euro und schwerstbehinderte Kinder 120 Euro. Ein Gehörloser beispielsweise braucht, um sich bei Behördengängen verständigen zu können, einen Gebärdendolmetscher. Eine Dolmetscherstunde kostet aber schon 85 Euro. Sie können sich also ausmalen, wie weit man mit den 150 Euro Gehörlosengeld kommt. Weitere Erhöhungen sind daher in Zukunft dringend notwendig. Dringend notwendig ist in Zukunft auch die sachgerechte Ermittlung der Leistungshöhen. Das zeigte auch die Anhörung. Es braucht also eine Leistungshöhe, die die tatsächlichen Bedarfe abdeckt und damit dem Gesetzeszweck gerecht wird. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Barth, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Hanka Kliese SPD

Sehr freundlich. Ist Ihnen bekannt, dass es bei Behördengängen, also bei Terminen für Gehörlose im Bereich der Verwaltung, einen Rechtsanspruch auf Kostenerstattung gibt?

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André Barth AfD

Ja, das ist es, Frau Kliese. – Wer einmal einen Blick über unseren eigenen sächsischen Tellerrand hinaus in andere Bundesländer wagt, wird feststellen, dass die Leistungsbeträge in Deutschland sehr unterschiedlich geregelt sind. Immerhin ist Sachsen beim Blindengeld nicht das Bundesland mit der geringsten Leistung, aber wir sind nahe dran. Nur das Land Schleswig-Holstein zahlt mit 300 Euro noch bedeutend weniger. Hingegen zahlen beispielsweise Bayern 651 Euro und Hessen 658 Euro. Sie sehen, dass noch einiges möglich ist. Die Dienstleistungen, welche die Betroffenen von den Leistungen einkaufen, sind bundesweit nahezu gleich teuer. Auch die Hilfsmittel kosten weitestgehend das Gleiche. Unverständlich ist das nicht nur für uns, sondern auch für Betroffene, warum Blinde in Bayern und Hessen wesentlich mehr bekommen als anderswo. Des Weiteren möchte ich auf den bereits eingetretenen Kaufkraftverlust der Leistungen hinweisen. Wie bereits angesprochen, wurde nach 20 Jahren das Blindengeld erstmals im Jahr 2017 geringfügig von 333 Euro auf 350 Euro erhöht. Jetzt ist die Erhöhung von 350 Euro auf 380 Euro Gegenstand des Gesetzes. Wie schon gesagt, betrug das Landesblindengeld im Jahr 1996 umgerechnet nur 333 Euro. Die jeweils CDU-geführten Regierungen haben es also geschafft, das Landesblindengeld von 1996 bis heute um gerade einmal 47 Euro anzuheben. Das entspricht glatten 14 %. Die Durchschnittslöhne haben sich seither aber um 80 % in den neuen Bundesländern nach oben entwickelt. Die Kaufkraft der Leistung hat daher über den genannten Zeitraum immer weiter abgenommen. Das haben wir als AfD-Fraktion Ihnen schon bei der letztmaligen Erhöhung im Jahr 2017 vorgehalten. Damals hatten wir Ihnen auch die regelmäßige Anpassung der Leistungsbeiträge ins Stammbuch geschrieben. Sie hatten damals unseren diesbezüglichen Änderungsantrag abgelehnt. Weiter gilt auch, dass die zukünftige Entwertung der Leistung verhindert werden muss. Die Gelder sind nämlich keine Wohltaten, die man mit Ermessensspielraum und nach Haushaltslage ausreichen kann. Die Betroffenen sind auf die Zahlungen angewiesen. Daher haben wir auch in den letzten Haushaltsverhandlungen immer wieder Erhöhungen eingefordert. Darum werden wir auch heute mit unserem Änderungsantrag, den ich später einreichen werde, die Dynamisierung, also die regelmäßige Anpassung der Beiträge, einfordern. Wir möchten, dass die Leistungsbeiträge an die Rentenwertentwicklung angepasst werden. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf gleichlautende Regelungen im Land Sachsen-Anhalt. Sie sehen also, dass es möglich ist, wenn man das nur möchte. Meine Damen und Herren! Insgesamt werden wir uns bei diesem Gesetzentwurf enthalten. Sie entwickeln sich als Regierungsfraktion in die richtige Richtung. Das jedoch hier als eine soziale Wohltat zu verkaufen und sich zugleich als SPD-Sprecherin hinter der angespannten Haushaltslage zu verstecken – aber letzte Woche ein Fraktionspositionspapier in der Haushaltspolitik zu veröffentlichen, in dem Sie, Frau Kliese, sehr viele neue und erhebliche finanzielle Handlungsspielräume aufzeigen –, ist in dieser Debatte doppeldeutig. Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Barth für die AfD-Fraktion. Ich bitte jetzt für die Fraktion DIE LINKE Frau Sarah Buddeberg. Bitte.

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Sarah Buddeberg Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte es auch nicht versäumen, zu Beginn den Dank an die Dolmetscherinnen und Dolmetscher auszusprechen. Sie ermöglichen es gehörlosen Menschen, dieser Debatte zu folgen. Das ist natürlich sehr gut, denn sie sind direkt von diesem Gesetzentwurf betroffen. Ich möchte mich auch an dieser Stelle anschließen und ein bisschen Wasser in den Wein gießen. Wir müssen festhalten, dass wir jetzt beim Tagesordnungspunkt 8 angekommen sind. Wir haben gegen 16:00 Uhr mit der Debatte begonnen. Das bedeutet aber, dass davor sechs Stunden Plenarsitzung ohne das Dolmetschen stattgefunden haben. Wir hatten wichtige Diskussionen und hitzige Wortgefechte – den Gehörlosen war es nicht möglich zu folgen. Das ist nur ein Beispiel dafür, wie hoch die Hürden und Barrieren für eine selbstbestimmte Teilhabe sind. Die meisten von uns, so wie wir hier sitzen, können sich morgens spontan entscheiden, einmal in ein Plenum zu fahren und einer Debatte zu folgen. Für andere sind die Hürden sehr viel höher. Es gibt sehr viel mehr zu bedenken. Eine solche Spontanität ist dann undenkbar. Warum ist das so? Unsere Gesellschaft ist nicht inklusiv. Wenn wir ehrlich sind, dann sind wir noch Lichtjahre davon entfernt. Deshalb entstehen Nachteile. Diese Nachteile sollen ausgeglichen werden. Im Gesetz ist von „behinderungsbedingten Mehraufwendungen“ die Rede. An folgenden Fragen müssen wir uns hier orientieren: Was braucht ein Mensch, der eine Behinderung hat, um, wie alle anderen, an der Gesellschaft, Bildungsangeboten, Kultur, Politik und Freizeitaktivitäten teilnehmen zu können? Was braucht er, um Behördengänge zu erledigen, Alltagserledigungen zu machen oder Ärztinnen und Ärzte aufzusuchen? Ich habe zu Beginn bewusst das Beispiel des gehörlosen Menschen gewählt, denn, das ist auch schon gesagt worden, der Titel des Gesetzes Landblindengeldgesetz ist irreführend. Es werden nämlich auch die Nachteilsausgleiche für hochgradig Sehbehinderte, gehörlose Menschen und schwerstbehinderte Kinder geregelt. Die Anhörung, die hier stattfand, war wirklich sehr aufschlussreich. Ich kann nur allen Interessierten empfehlen – eigentlich müssten alle daran interessiert sein –, sich das Wortprotokoll einmal zu Gemüte zu führen. Es sind wirklich sehr viele konkrete Beispiele darin enthalten. Ich möchte jetzt noch einmal ein paar wesentliche Schlussfolgerungen nennen, die ich aus dieser Anhörung mitgenommen habe und hier in die Debatte einbringen. Erstens dürfen die Kommunen nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Hierbei ist ein Mehrbelastungsausgleich notwendig. Zweitens, das ist der wesentliche Punkt, sind die vorgeschlagenen Summen zu niedrig. Das hat auch die Koalition verstanden und nachgebessert. Die Summen sind aber immer noch auf einem im Vergleich zu anderen Ländern niedrigerem Niveau. Die Anhörung – das ist gerade schon von den Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN und der SPD ausgeführt worden – hat klar gezeigt, dass auch das nicht ausreichend ist. Dazu haben wir einen Änderungsantrag erstellt, den ich später noch einbringe werde. In der Anhörung ist aber auch deutlich geworden, dass das sogenannte Landesblindengeldgesetz grundsätzlich überarbeitet werden muss. Das betrifft den Titel, das haben wir schon gehört. Das betrifft ebenso die Sprachsensibilität, auch hierbei hat die Koalition nachgebessert. Das begrüßen wir sehr. Das kostet natürlich nichts und könnte deswegen auch Standard sein. Schwierig ist auch, dass einige Gruppen einen Ausgleich erhalten und andere nicht. Insgesamt müsste das gesamte Gesetz neu gefasst und modernisiert werden. Hierbei wartet noch viel Arbeit auf uns. Wichtig ist, noch einmal zu sagen, was wir als Fraktion DIE LINKE vertreten: Inklusion darf nicht von den Kosten her betrachtet werden. Das entspricht im Grunde einem veralteten Behindertenbegriff. Dieser ging von einem defizitären Menschen aus, der sich anpassen oder eigentlich noch mehr angepasst werden muss, um in einer Welt Nichtbehinderter und voller Barrieren integriert zu werden. Mit der UN-Behindertenrechtskonvention gab es bekanntermaßen einen sehr wichtigen Paradigmenwechsel, der den Fokus auf die Menschenrechte und nicht mehr auf die medizinischen oder sozialen Aspekte legt. An die Stelle von Integration tritt dann die Inklusion. Wir sprechen jetzt von einem Ideal einer inklusiven Gesellschaft, in der Behinderung nicht als subjektives, individuelles Problem begriffen wird, sondern als Problem der Interaktion mit der Umwelt und ihren Barrieren. Um es auf diese einfache Formel zu bringen, die aber so aussagekräftig ist: Menschen sind nicht behindert, sie werden behindert. Das ist eine grundlegend andere Sichtweise. Wir sprechen eben nicht mehr über die armen Menschen mit Behinderungen, denen wir aus sozialem Gewissen oder karikativem Anspruch helfen, wenn denn Geld übrigbleibt. Stattdessen sagen wir Folgendes: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, haben gleiche Rechte, Menschenrechte sind unteilbar. Damit richten wir eben auch den Blick weg von den Menschen und ihren Behinderungen hin zu unserer Gesellschaft. Wenn wir auf die Gesellschaft schauen, dann stellen wir fest, dass sich die Zugänge verändern müssen, es müssen Wege gefunden werden, Teilhabe für alle zu ermöglichen. Unsere Gesellschaft muss sich verändern. Unser Denken muss sich vor allem auch verändern. Wir müssen uns verändern. Wir müssen dies gemeinsam mit dem Sachverstand von Expertinnen und Experten in eigener Sache entwickeln und kontinuierlich weiterentwickeln. Solange das nicht passiert, wir also noch nicht Lichtjahre von einer inklusiven Gesellschaft entfernt sind, solange gibt es eben dieses Gesetz, das hilfsweise den Anspruch auf Nachteilsausgleiche festschreibt. Das ist das Mindeste, was wir tun können und aus unserer Sicht auch tun müssen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist kein utopisches Projekt oder keine Spinnerei, sondern geltendes Recht seit dem Jahr 2009 in Deutschland. Ich möchte noch einen letzten Gedanken teilen, der mir aus der Anhörung im Gedächtnis geblieben ist: Hierbei ist die Rede von Nachteilsausgleichen und nicht von Nachteilsminderungen oder -abmilderungen. Ich empfand es eindrücklich, das einmal so zu sehen. Deswegen brauchen wir eine gesetzliche Regelung, die diesem im Wort formulierten Anspruch gerecht werden kann. Deswegen bringe ich nachher noch den Änderungsantrag ein, für den ich aber jetzt schon um Zustimmung werben möchte. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Sarah Buddeberg für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es vonseiten der Fraktionen weiteren Gesprächsbedarf? – Das sehe ich nicht. Somit möchte ich die Staatsregierung, Frau Staatsministerin Petra Köpping bitten, das Wort zu nehmen.

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Petra Köpping

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetscher! Das sind Herr Mischke und Frau Christoph, um sie einmal beim Namen zu nennen. Herzlichen Dank, dass Sie heute bei uns sind. Ganz ehrlich, ich hätte Sie gern öfter in allen Debatten dabei. Gerade in der Corona-Zeit, wenn wir unsere Pressekonferenzen durchführen, sollten unsere Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetscher immer dabei sein. Das hat sich als sehr positiv erwiesen, weil damit sehr viele Menschen über die Dinge informiert werden, die wichtig sind. Nun komme ich zum Dritten Gesetz zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes, mit dem das Blindengeld und – Sie haben gerade so schön von Nachteilsminderungen gesprochen – die anderen Nachteilsminderungen erhöht werden sollen. Das Blindengeld soll monatlich von 350 auf 380 Euro angehoben werden. Die monatlichen Nachteilsausgleiche für hochgradig Sehbehinderte erhöhen sich auf 100 Euro, für Gehörlose auf 150 Euro und für schwerstbehinderte Kinder auf 120 Euro. Gleichzeitig Blinde und Gehörlose sollen zukünftig monatlich 320 Euro erhalten. Das klingt sehr formal und sehr nach Geld, und deswegen möchte ich mich Frau Kliese anschließen. Auch wenn noch viele Wünsche offenbleiben, ist es trotzdem sehr wichtig, dass wir gerade in dieser schwierigen Zeit, in der wir sehr viel mit Corona zu tun haben und die auch wirtschaftlich in unseren Haushaltskassen zuschlägt, diese Erhöhung durchgeführt haben. An dieser Stelle wirklich einmal ein ganz herzliches Dankeschön an alle Beteiligten! Das Blindengeld wurde seit dem 1. Januar 2017 nicht mehr erhöht, auch das wurde heute schon gesagt. Die Nachteilsausgleiche sind seit Januar 2018 unverändert. Mit den Geldleistungen sollen die behindertenbedingten Mehraufwendungen ein Stück weit ausgeglichen werden – ich betone: ein Stück weit –, und deswegen ist Minderung der richtige Begriff. Mit den genannten Erhöhungen soll auf die Inflationsrate und den zwischenzeitlichen Kaufkraftverlust reagiert werden. Die Berechtigten nach dem Landesblindengeldgesetz erhalten die Leistungen einkommens- und vermögensunabhängig. Bestehen Ansprüche wegen mehrerer Beeinträchtigungen, werden die Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz nebeneinander gewährt. Das muss man einfach auch noch einmal erwähnen, damit man wirklich auch die Leistungen, die gezahlt werden, an dieser Stelle würdigt. Dieses Gesetz unterstützt durch seine Leistungen Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und ebenso die Erziehungsberechtigten von schwerstbehinderten Kindern. Gleichzeitig blinde und gehörlose Menschen, die zwei Sinne verloren haben und somit sehr auf Unterstützung angewiesen sind, werden neben dem Blinden- und Gehörlosengeld zusätzlich 320 Euro im Monat erhalten. Dieser Personenkreis ist besonders beeinträchtigt, benachteiligt und bedarf im täglichen Leben besonders unserer Hilfe und Unterstützung. Mit der Erhöhung des Nachteilsausgleichs für schwerstbehinderte Kinder sollen die Erziehungsberechtigten unterstützt werden. Diese Kinder sind in der Regel mehrfach behindert, am häufigsten durch komplexe Schädigungen motorischer und geistiger Funktionen sowie Sinnesstörungen. Diese Kinder bedürfen einer umfangreichen Betreuung und Förderung durch die Erziehungsberechtigten im häuslichen Bereich. Schwerstbehinderte Kinder zu fördern und zu betreuen ist mit einem hohen logistischen und zeitlichen Aufwand für den Erziehungsberechtigten verbunden, ganz zu schweigen von der emotionalen Belastung. Blinde Menschen, gehörlose Menschen sowie hochgradig sehbehinderte Menschen benötigen Unterstützungsleistungen zur Bewältigung ihres Alltags. Für sie sind Gegenstände oft viel zu teuer. Ein Kinderbuch allein kostet schnell das Doppelte oder das Dreifache, wenn es in Brailleschrift gekauft wird. Ein Computer mit einer Brailleschrift fängt meist erst bei über 2 000 Euro im Preis an. Mit der Erhöhung der Nachteilsausgleiche unterstützen wir einfach den Alltag besser. Es ist ein wichtiger Schritt und kommt genau an der richtigen Stelle und vor allen Dingen bei den richtigen Menschen an. Ich möchte deswegen den Abgeordneten an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich danken und möchte auch die Gelegenheit nutzen, noch einmal dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung, Herrn Pöhler, ganz herzlich Dank zu sagen. Wir haben für ihn eine würdige Verabschiedung, wenn auch coronabedingt im kleinen Kreis, organisiert. Ich war wirklich erstaunt – ich konnte ihn ja nur wenige Jahre begleiten –, wie viel Anerkennung und Lob er für seine Arbeit erhalten hat. Eines kann ich Ihnen sagen: Ich war bei seiner letzten Bundeskonferenz, die er in Dresden ausgerichtet hat, dabei. Da hat er Sachsen in einem sehr, sehr guten Licht dastehen lassen. Dafür noch einmal ein ganz herzliches Dankeschön! (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN) Auch Herrn Welsch, der nun die Aufgabe übernommen hat, wünschen wir alle von dieser Stelle aus viel Erfolg. Er tritt in große Fußstapfen, hatte aber auch einen guten Lehrmeister. Das heißt, er weiß, wo die Schwerpunkte liegen. Dafür eine gute Zeit und viel Erfolg bei dieser Aufgabe! Ich habe ganz viel Unterstützung von den Abgeordneten auch bei den neuen Haushaltsverhandlungen erfahren. Wir haben gehört – ich will noch einmal an die von Frau Kliese erwähnten „Drei Haselnüsse für Aschenbrödel“ erinnern –, dass wir tatsächlich eine ganze Reihe von Wünschen und vor allem notwendigen Aufgaben offen haben, die zu erledigen sind. Ich hoffe, dass wir auch beim nächsten Haushalt damit ein Stück weiterkommen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Staatsministerin Petra Köpping. Jetzt könnten wir gleich in die Abstimmung über den Gesetzentwurf gehen. Aufgerufen ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes, Drucksache 7/7630, ein Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Drucksache 7/8386, ab. (Zuruf von den LINKEN) – Ja, wir machen das in aller Ruhe. Es liegen Änderungsanträge vor. Diese werden in der Reihenfolge, wie sie eingegangen sind, behandelt. Deswegen rufen wir als Erstes den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/8467, auf. Ich sehe schon Frau Kollegin Sarah Buddeberg auf dem Weg zum Pult. Es kann losgehen.

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Sarah Buddeberg Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Unser Änderungsantrag, der schon aus dem Ausschuss bekannt sein dürfte, den wir aber heute noch einmal einbringen wollen, hat zwei wesentliche Änderungen zum Inhalt. Ich will gleich dazusagen, dass wir unsere Zustimmung zum Gesetzentwurf von der Annahme unseres Änderungsantrags abhängig machen. Die erste Änderung betrifft die Frage, ab wann das Merkzeichen „Gehörlos“ gilt. Dazu schlagen wir mit unserem Änderungsantrag vor, dass es nicht erst ab einem Grad der Behinderung von 100, sondern schon ab einem Grad der Behinderung von 70 gilt. Das betrifft nur eine kleine Gruppe von Menschen, für die es aber essenziell ist. Die zweite Änderung bezieht sich auf alles, was ich in meiner Rede gesagt habe: Wir fordern, dass die Leistungen deutlich angehoben werden. Im Vergleich der Bundesländer liegt Sachsen immer noch auf dem drittletzten Platz. Das Blindengeld wollen wir auf 500 Euro anheben. Die Ausgleichsbeträge für hochgradig Sehbehinderte wollen wir auf 250 Euro anheben, die für Gehörlose auf 500 Euro, weil sich uns nicht erschließt, warum der Satz für Gehörlose unter dem Blindengeld liegen soll. Die Ausgleichsbeträge für schwerstbehinderte Kinder wollen wir auf 200 Euro monatlich anheben. Viele Beispiele dafür, mit welchen Ausgaben die Menschen konfrontiert sind, sind schon genannt worden. Ich will nur noch drei Beispiele nennen: Bildschirm- und Vorlesegeräte sind zwar Kassenleistungen. Die Schulung und die Beratung in der Bedienung dieser Geräte sind keine Kassenleistungen und müssen selbst bezahlt werden. Ein viertägiger Smartphone-Lehrgang kostet 600 Euro. Ein anderes Beispiel ist das Blindentelefon. Das ist auch in der Anhörung genannt worden. Es ist auch keine Kassenleistung und kostet aktuell 449 Euro. Vielleicht noch ein ganz anderes Beispiel: Eine Audioausgabe für Elektroherde ist auch keine Kassenleistung. Sie kostet 360 Euro. Ich habe nur drei Beispiele aus dem Alltagsleben genannt, die man sich bewusst machen kann, um Klarheit darüber zu bekommen, worüber wir hier reden. Deshalb fand ich auch die Anhörung so eindrücklich. Einen letzten Aspekt – sonst reicht meine Zeit nicht mehr – hat Andreas Schneider vom Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. erwähnt. Er hat darauf hingewiesen, dass 30 Millionen Blinde und sehbehinderte Menschen in Europa leben. Jede dritte Person davon ist arbeitslos. Das liegt daran – und das gilt auch für viele andere Menschen mit Behinderungen –, dass unser Arbeitsmarkt nicht inklusiv ist. Das heißt, die Möglichkeit für Menschen mit Behinderungen, selber Geld zu verdienen, um sich diese Hilfsmittel selbst leisten zu können, ist einfach nicht gegeben. Auch das liegt an der mangelnden Inklusion in unserer Gesellschaft. Deshalb bitte ich ganz dringend um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Ich wollte eigentlich noch viel mehr sagen, aber jetzt ist die Zeit schon erschöpft. Wir werden darüber spätestens bei den nächsten Haushaltsverhandlungen weiter diskutieren. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war für die Fraktion DIE LINKE Sarah Buddeberg, die den Änderungsantrag begründet hat. Gibt es jetzt Redebedarf zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE? – Den sehe ich nicht. Dann lasse ich jetzt gleich über den Änderungsantrag in der Drucksache 7/8467 abstimmen. Wer für den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE stimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmen dafür, vielen Stimmenthaltungen, aber trotzdem einer Mehrheit von Stimmen dagegen ist dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE nicht entsprochen. Ich rufe jetzt den Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/8477 auf. Herr Barth möchten ihn gern einbringen.

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André Barth AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Staatsministerin, ich habe sehr wohl zur Kenntnis genommen, dass Sie hier auch gesagt haben, in den nächsten Doppelhaushaltsverhandlungen wollten Sie sich das Landesblindengeld noch einmal ordentlich ansehen und noch einmal alles sachlich prüfen. Wenn die CDU-Staatsregierung (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) aber von 1996 bis 2017, also 20 Jahre lang, für eine Änderung in Höhe von 17 Euro gebraucht hat, dann, muss ich sagen, ist Ihr Versprechen – – (Zuruf: Es gab kein Versprechen!) – Ich habe es wohl gehört. Aber wir als AfD-Fraktion wollen mit unserem Änderungsantrag das Landesblindengeld von 350 auf 450 Euro monatlich anheben. Das entspräche einem Haushaltsvolumen von ungefähr 7,8 Millionen Euro jährlich. Herrn Gebhardts Fraktionsantrag würde ungefähr 30 Millionen Euro kosten, wenn ich das richtig durchgerechnet habe. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Wir sagen, eine der sozial schwächsten Gruppen, die unsere größte Unterstützung braucht, müssen wir auch in der Corona-Pandemie ordentlich unterstützen. Ich bin Mitglied des Haushalts- und Finanzausschusses und kann Ihnen sagen: Im Haushalts- und Finanzausschuss sind 7,8 Millionen Euro eine Forderung – da beschließen wir noch 20 Forderungen in einer Haushaltsausschusssitzung zusätzlich dazu. (Mario Beger, AfD: Genau!) Insofern ist es diesem Thema sachlich einfach nicht angemessen, wenn Sie eine Erhöhung um 33 Euro vornehmen und eine Dynamisierung letztendlich wiederum unterlassen. Die Bedürftigen sind dann sozusagen wieder darauf angewiesen, dass die Regierenden in irgendeiner Art und Weise eine vierte oder fünfte Änderung des Gesetzes irgendwann in der Zukunft einbringen. Deshalb machen wir es Ihnen einfach; Sie müssen als Gesetzgeber nicht so viel arbeiten. Wir haben mit unserem Änderungsantrag sozusagen eine Dynamisierungsregelung mit eingebracht. Ich hoffe jetzt, Sie können unserem Änderungsantrag Ihre Zustimmung erteilen. Ich habe noch 37 Sekunden, bin aber jetzt schon fertig. (Vereinzelt Heiterkeit bei der AfD) Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Barth für die AfD-Fraktion. Gibt es jetzt Gesprächsbedarf zum Änderungsantrag? – Den gibt es. Hanka Kliese, bitte. Gleich vom Saalmikrofon, Frau Abgeordnete.

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Hanka Kliese SPD

Ja, ich versuche es kurz zu machen. Wenn ich die AfD-Fraktion heute hier höre, dann klingt das ja wirklich alles sehr, sehr interessiert am Schicksal sinnesbehinderter Menschen. Das sind ja ganz berührende Vorträge. Aber das passt irgendwie gar nicht so richtig mit dem zusammen, was Ihre Partei zum Beispiel auch auf Bundesebene zu diesem Thema unternimmt. Sie können jetzt abwinken; besser wäre es aber, Sie würden zuhören. Ich zitiere aus der Kleinen Anfrage Drucksache, 19/12218, der AfD-Fraktion im Bundestag. Darin wollen Sie wissen, wie hoch die „volkswirtschaftlichen Verluste“ seien, die die Bundesrepublik „durch die nicht genutzten Erwerbspotenziale“ von Beziehern von Erwerbsminderungsrenten zu verzeichnen habe. Dabei beziehen Sie sich explizit auf Menschen, die behinderungsbedingt oder wegen schwerer psychischer Erkrankungen nicht mehr arbeiten können. Diese Rechnung hatten wir vor einigen Jahrzehnten schon einmal. Die Sache ist nicht gut ausgegangen für die Menschen mit Behinderung, das wissen Sie. Ich finde das sehr eigenartig, was Sie heute hier abziehen, (Widerspruch des Abg. André Barth, AfD – Weitere Zurufe von der AfD) dass Sie sich hier hinstellen und so tun, als wären Sie die Anwälte von Menschen mit Behinderung. Darauf hat keine Partei einen Anspruch. Aber eine Partei, die als ihren Slogan für die Bundestagswahl „Deutschland. Aber normal.“ gewählt hat, eignet sich nun denkbar schlecht dazu. (Unruhe bei der AfD) Noch eine Sache: Das, was Sie hier an Geldern beantragen, wäre übrigens auch Inklusion. In Ihrem Programm steht ja, Sie seien gegen „ideologisch motivierte“ Inklusion. Da frage ich mich, was das sein soll. Unsere Inklusion, die wir hier vertreten, ist humanistisch motiviert und nicht „ideologisch“. Wenn ich mir demgegenüber Ihren Bundestagswahlslogan „Deutschland. Aber normal.“ ansehe, stelle ich fest: Dieser ist nicht nur ideologisch motiviert, er ist sogar idiotisch motiviert. (Heiterkeit – Beifall bei der SPD und den LINKEN sowie vereinzelt bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war ein Redebeitrag von Hanka Kliese für die SPDFraktion zum Änderungsantrag. An Mikrofon 7 Herr Barth.

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André Barth AfD

Frau Kliese, ich nehme mit – – (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Was wollen Sie jetzt?) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Barth, was möchten Sie?

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André Barth AfD

Ich möchte gerne auf den Redebeitrag von Frau Kliese reagieren. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das geht aber nicht! – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie haben den Antrag schon eingebracht!) – Dann geht das halt nicht. Auf Wiedersehen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Geschäftsordnung! – Unruhe) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ja, das ist schlecht jetzt. Gibt es weiteren Redebedarf zu dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion? – Das sehe ich nicht. Dann können wir auch über diesen Änderungsantrag mit der Drucksachennummer 7/8477 abstimmen. Wer ihm die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Wer enthält sich? – Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit dagegen ist dem Änderungsantrag der AfDFraktion somit nicht entsprochen. Wir haben damit die Änderungsanträge abgearbeitet. Jetzt würde ich Ihnen vorschlagen, dass wir über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise abstimmen. Wenn es dazu – – (Unruhe – Zuruf: Wir haben noch einen Änderungsantrag!) – Es gibt noch einen Änderungsantrag der SPD oder der Koalition? (Sabine Friedel, SPD: Nein, das war im Ausschuss! Entschuldigung!) – Also, es gibt keinen weiteren Änderungsantrag. Gut. Dann würde ich jetzt in die Abstimmung eintreten, und zwar bitte artikelweise. Wir stimmen als Erstes über die Überschrift ab. Wer der Überschrift die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmenenthaltungen und trotzdem einer Mehrheit Stimmen dafür ist der Überschrift somit entsprochen. Artikel 1 Änderung des Landesblindengeldgesetzes. Wer gibt dem die Zustimmung? – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmenenthaltungen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist Artikel 1 somit auch entsprochen. Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis. Wer stimmt dafür? – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Bestätigung des redaktionellen Anpassung des Ausbildungsverkehrs im Drucksache 7/7820, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Drucksache 7/8394, Beschlussempfehlung Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht der Berichterstatter, nämlich Herr Barth, (André Barth, AfD: Hier!) dennoch das Wort? (André Barth, AfD: Nein!) Nein, das ist nicht der Fall. Dann kommen wir also gleich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer diesem Gesetzentwurf die Zustimmung gibt, (Jan-Oliver Zwerg, AfD, tritt an Mikrofon 7.) den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Stopp! Gibt es Änderungsanträge? (Zuruf von der AfD: Nein, es gibt keine!) Einen kleinen Moment noch. Mir liegen Änderungsanträge noch nicht vor. Es geht gleich los. (Unruhe) Bei vielen Stimmenenthaltungen und einer Mehrheit an Stimmen dafür ist Artikel 2 somit auch entsprochen. Wir stimmen jetzt über Artikel 3 Inkrafttreten ab. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmenenthaltungen und einer Mehrheit an Stimmen dafür ist Artikel 3 somit entsprochen. Als Schlussabstimmung lasse ich jetzt über den Entwurf „Drittes Gesetz zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes“ in Gänze abstimmen. Wer dem Gesetz zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmenenthaltungen und einer Mehrheit an Stimmen dafür ist der Entwurf damit als Gesetz beschlossen. Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird selbstverständlich entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. – Ich sehe dagegen keinen Widerspruch. Dementsprechend würden wir das genauso machen. Tagesordnungspunkt 7 gilt hiermit als beendet. Meine Damen und Herren, wir kommen zu des Entwurfs Grundsteuermesszahlengesetzes und zur Gesetzes zur Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehr Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNEN und SPD des Haushalts- und Finanzausschusses Keine Änderungsanträge. – Herr Zwerg?

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Wir beantragen punktweise Abstimmung. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Artikelweise wahrscheinlich! – Unruhe bei der AfD –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Nicht: „Mein Gott, ja!“ – es ist so!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Zwerg, Sie haben punktweise Abstimmung gefordert. Reden wir über artikelweise? (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Ja, damit Herr Lippmann sich freut!) – Gut, wir üben ja noch. Wenn es keinen Widerspruch dazu gibt – Achtung! –, dass wir artikelweise abstimmen, dann gehen wir jetzt in die Abstimmung. Ich stelle jetzt den Gesetzentwurf artikelweise zur Abstimmung, und zwar auf der Grundlage des Vorschlages des Ausschusses. Wir stimmen zuerst über die Überschrift ab. Wer der Überschrift die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmenthaltungen und einer Mehrheit Stimmen dafür ist der Überschrift somit zugestimmt. Artikel 1 Sächsisches Gesetz über die Festsetzung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer (Sächsisches Grundsteuermesszahlengesetz). Wer gibt ihm die Zustimmung? – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmen dagegen und einer Mehrheit Stimmen dafür ist Artikel 1 entsprochen. Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im Öffentlichen Personennahverkehr. Wer gibt dem die Zustimmung? – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Die Enthaltungen? – Damit ist Einstimmigkeit über Artikel 2 hergestellt. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zum Staatsvertrag über die elektronischen Gesundheitsberuferegisters der Länder zur Ausgabe elektronischer sowie zur Herausgabe der von Drucksache 7/8120, Gesetzentwurf Drucksache 7/8369, Ausschusses für Soziales und Auch hierzu ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch Herr Wendt als Berichterstatter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage vor, auch hier artikelweise abzustimmen. Wir stimmen zuerst über die Überschrift ab. Wer gibt der Überschrift die Zustimmung? – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Das sehe ich nicht. Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmenthaltungen und trotzdem einer Mehrheit Stimmen dafür ist der Überschrift entsprochen. Artikel 3 Inkrafttreten und Außerkrafttreten. Wer gibt dem die Zustimmung? – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmenthaltungen und einer Mehrheit Stimmen dafür ist Artikel 3 somit auch entsprochen. Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung über das Gesetz. Wer dem Gesetz zur Bestätigung des Grundsteuermesszahlengesetzes und zur redaktionellen Anpassung des Gesetzes zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im Öffentlichen Personennahverkehr die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmenthaltungen und einer Mehrheit Stimmen dafür ist damit der Entwurf als Gesetz beschlossen. Wie schon beim vorhergehenden Tagesordnungspunkt liegt uns ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Ich sehe dazu keinen Widerspruch. Dem wird unsererseits entsprochen. Der Tagesordnungspunkt 8 gilt somit als beendet. Ich rufe auf des Entwurfs Errichtung und den Betrieb des als gemeinsame Stelle Heilberufs- und Berufsausweise Komponenten zur Authentifizierung Leistungserbringerinstitutionen der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Gesellschaftlichen Zusammenhalt Artikel 1 Zustimmung zum Staatsvertrag. Wer gibt Artikel 1 die Zustimmung? – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmenthaltungen und einer Mehrheit Stimmen dafür ist Artikel 1 zugestimmt. Wir kommen jetzt zu Artikel 2 Inkrafttreten. Wer stimmt dem zu? – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Die Enthaltungen, bitte? – Bei vielen Stimmenthaltungen und trotzdem einer Mehrheit Stimmen dafür ist Artikel 2 entsprochen. Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. – Wer stimmt dagegen? – Die Enthaltungen? – Bei vielen Stimmenthaltungen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Wie schon geübt, gibt es einen Antrag auf unverzügliche Ausfertigung. Wenn es dagegen keinen Widerspruch gibt, entsprechen wir diesem Antrag. Diesen Widerspruch sehe ich nicht. Damit gilt auch dieser Tagesordnungspunkt als beendet. Tagesordnungspunkt Ganztägige Bildung und Drucksache 7/8363, Antrag der Fraktionen Die Fraktionen können hierzu wie folgt Stellung nehmen: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE, selbstverständlich die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile jetzt Frau Kollegin Firmenich das Wort für die CDU-Fraktion.

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Iris Firmenich CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ganztagsangebote in Sachsen gehören inzwischen an unseren Schulen selbstverständlich zum Bildungsangebot dazu. Die Vielfalt der Angebote ist groß. Die Schülerinnen und Schüler lieben es, nach dem Unterricht Dinge zu tun, die ihnen Spaß machen, die ihren Neigungen und Interessen entsprechen und ihren Begabungen und Bedürfnissen in besonderer Weise nachkommen. Auch weil das Prozedere der Antragstellung und beim Verwendungsnachweis so unbürokratisch und einfach ist, hat sich die Zahl der Schulen, die Ganztagsangebote im Programm haben, deutlich erhöht. Immerhin 92 % der allgemeinbildenden Schulen nutzen GTA. 533 von ihnen setzen es in teil- oder in vollgebundener Form um. Von den 370 000 Schülerinnen und Schülern an den geförderten Schulen beteiligen sich 317 000. Davon kommen circa 16 000 aus der Sekundarstufe 2. In den vergangenen zwei Jahren hat sich die Corona-Pandemie natürlich auch nachteilig auf GTA ausgewirkt. Aber das soll uns nicht daran hindern, Ganztagsangebote weiterzuentwickeln und vorhandene Potenziale zu erschließen. Genau darauf zielt unser Antrag ab. Wir haben uns in den Koalitionsverhandlungen sehr intensiv über den Weg dahin Gedanken gemacht. Wir haben dabei zum einen festgehalten, wo die Knackpunkte im Alltag bei der Umsetzung von GTA liegen, und zum anderen überlegt, wie man Modelle für die Zukunft gestalten könnte. Mit Blick auf den Grundschulsektor ist eine bessere Verzahnung von Schule und Hort unbedingt notwendig. Dort haben wir die meisten Baustellen, die sich einfach aus dem Zusammentreffen zweier Einrichtungen ergeben, die unterschiedlichen Rechtskreisen unterliegen. Schule am Vormittag und Hort am Nachmittag – so war es früher. Mit Einführung der GTA hat sich das zunehmend überlappt. Das führt zu Problemen. Der Hort hat eigentlich einen eigenen Bildungsauftrag, den er aber wegen der GTA, die in der Regel am Nachmittag während der Hortzeit stattfinden, kaum umsetzen kann. So wird der Hort zum Erfüllungsgehilfen der Schule degradiert. Das ist aber Ich rufe auf Betreuung weiterentwickeln CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD weder sinnvoll noch gewollt. Hier brauchen wir die Überarbeitung des Bildungsauftrages von Schulen mit Primarstufe und deren Horten, um diesen Konflikt aufzulösen. Lehrkräfte und Hortpädagogen sollen auf Augenhöhe, abgestimmt und gemeinsam den Schulalltag organisieren und umsetzen. Der Rechtsrahmen für dieses Zusammenwachsen von Schule und Hort muss deshalb entsprechend angepasst werden. Im laufenden Haushalt des SMK stehen jährlich 45 Millionen Euro für GTA zur Verfügung. Mit diesem Geld kann man viel Gutes und Nützliches auf den Weg bringen. Die Vielfalt der Angebote ist riesig, und die Schulen haben freie Hand in der Erstellung ihrer GTA-Konzeption. Die Richtschnur dafür ist im Qualitätsrahmen „Ganztagsangebote“ formuliert. Ein wesentlicher Faktor für die Qualität sind geeignete Partner bzw. Kursleiter. Wir streben an, dass GTA noch mehr als bisher genutzt werden, um mit externen Partnern zu kooperieren. Mit den Kooperationsvereinbarungen zwischen dem SMK und dem Sächsischen Musikrat sowie dem Landessportbund ist ein guter Anfang gemacht, den man sicherlich noch weiter ausbauen kann. Eine Aufgabe dieser Kooperation ist es, Schulen und geeignete externe Partner zusammenzubringen und qualifizierte Kursleiter zu finden, die dann auch eine gewisse Kontinuität bei der Durchführung des Angebots garantieren können. Wenn man an einer Schule zum Beispiel ein musikalisches Angebot etablieren will, sollte der Kursleiter nicht nur Musiker sein, sondern idealerweise auch eine pädagogische Ausbildung, zumindest aber pädagogische Fähigkeiten mitbringen. Ziel muss sein, solche Angebote kontinuierlich über mehrere Jahre vorzuhalten. Im Idealfall belegen die Kinder dann am Gymnasium oder der Oberschule eine Bläser- oder Bandklasse und entscheiden sich für eine Instrumentalausbildung an einer Musikschule. Das wäre super. So baut man neue Orchester auf. Allerdings ist die Voraussetzung für Qualität und Kontinuität nicht allein die Qualifikation. Man muss die Kursleiter auch entsprechend honorieren, denn ein freiberuflicher Künstler muss mit dem, was er verdient, seinen Lebensunterhalt bestreiten. Dabei sind 20 Euro für eine Unterrichtsstunde nicht ausreichend. Hier benötigen die Schulen mindestens Empfehlungen für Honorare als Orientierung. Ein anderes Problem ist die Schülerbeförderung. Zurzeit bestimmt der Fahrplan des Schulbusses, ob Kinder an GTA teilnehmen können oder nicht. Dort, wo sich der Hort nicht am Standort der Schule befindet, fahren die Schüler nach dem Unterrichtsschluss mit dem Bus in ihre Heimatorte und werden am Nachmittag in der Hortgruppe der örtlichen Kita betreut. Das ist für die Einführung von GTA an manch einer Schule hinderlich. Hier wollen wir die Möglichkeiten zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote nutzen, um eine Hortbetreuung am Standort der Schule zu schaffen. Darüber hinaus sehen wir Bedarf, mit diesen Mitteln die Ausstattung an Schulen für Lerngruppenräume, für Werkstätten, für Schülerküchen oder auch für Schulgärten im Sinne von GTA zu ermöglichen. Optimal wäre es, wenn sich noch mehr Schulen an eine Rhythmisierung des Schultages heranwagen würden. Neben einem offenen Ankommen am Morgen, einem gemeinsamen Frühstück und Blockunterricht richtet sich der Rhythmus des Schultages nach dem Biorhythmus der Schüler aus. Es gibt Leistungsphasen und es gibt Erholungsphasen. Dementsprechend wird der Stundenplan gestaltet, beispielsweise das Fach Mathematik in den ersten Block gelegt und zur Mittagszeit ein GTA-Band eingeplant, bei dem sich die Schüler selbst entscheiden können, welchen Kurs sie verbindlich belegen wollen – vielleicht etwas Kreatives oder Sportliches. Das Leistungshoch am Nachmittag bietet sich dann noch einmal an, Unterrichtsfächer einzuplanen, die einen hohen Konzentrationsbedarf haben. Es gibt Schulen, die dieses rhythmisierte Modell bereits in unterschiedlichen Ausprägungen praktizieren. Im Primarbereich funktioniert es nur in der Verzahnung von Schule und Hort, und dafür ist, wie gesagt, eine Anpassung der Rechtskreise von Schule und Hort, zum Beispiel im Hinblick auf die Betriebserlaubnis und den Einsatz der Hortmitarbeiter auch am Vormittag, notwendig. Darüber hinaus müssen die Lehrkräfte der Schule und die Mitarbeiter des Hortes lernen, als Team auf Augenhöhe zusammenzuarbeiten. Hier brauchen wir noch mehr Erfahrungen und Vorbilder. Deshalb haben wir uns in der Koalition auf das Modellprojekt „Ganztagspiloten“ verständigt, bei dem sich Schulen bewerben können, ein Projekt für einen rhythmisierten Schultag im Sinne einer Ganztagsschule zu erproben. Das werden wir wissenschaftlich begleiten, die Erfahrungen auswerten und die Ergebnisse dann dem Fachausschuss vorstellen. Darauf bin ich gespannt. Meine Kollegin Sabine Friedel wird dazu, wie ich sie kenne, ganz bestimmt noch mehr Details ausführen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Abg. Melcher, bitte.

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Christin Melcher GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag knüpfen wir unmittelbar an einen Antrag aus der letzten Legislaturperiode an. Dieser entstand im Jahr 2018 und war überschrieben mit: „Ganztagsangebote qualitativ weiterentwickeln“. Fast vier Jahre später besteht die Aufgabe zur Weiterentwicklung der ganztägigen Bildung und Betreuung fort, jedoch haben sich die Rahmenbedingungen deutlich verändert. Wir sind gut beraten, diese geänderten Rahmenbedingungen für einen Qualitätsschub zu nutzen. Doch zunächst ist die Frage zu stellen: Wo liegen die Probleme? Als der eingangs zitierte Antrag damals auf der Tagesordnung des Plenums stand, zogen wir BÜNDNISGRÜNE das Fazit: Quantitativ gibt es bei Ganztagsangeboten in Sachsen kaum Luft nach oben, qualitativ aber umso mehr. Nicht überall, wo GTA draufsteht, ist auch echter Ganztag drin. Im Grunde gilt dieses Fazit unverändert fort, inklusive der bekannten Probleme. Ich möchte ein paar Probleme aufzeigen: Erstens. Die Qualität sächsischer Ganztagsangebote hängt maßgeblich vom Engagement der vor Ort tätigen Lehrkräfte und Angebotsleiter ab. Schulen entwickeln ihre GTA selbst, müssen selbst geeignetes Personal dafür finden und eigenständig die Qualität der Angebote sichern. Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen gehen kaum über die üblichen Tätigkeiten der Schulaufsicht hinaus. Zweitens. Es war und bleibt ein Problem, geeignete Angebotsleiterinnen und -leiter zu finden. Eine Zuweisung von Lehrerwochenstunden oder Mehrarbeitsvergütung für den GTA-Bereich ist aufgrund des Lehrermangels praktisch unmöglich. Gleichzeitig sind Ganztagsangebote für Honorarkräfte wenig attraktiv, und das sowohl hinsichtlich der Arbeitszeit als auch mit Blick auf die Vergütung. Drittens. Die Zusammenarbeit von Grundschule und Hort bleibt vielerorts ausbaufähig. Oftmals werden ein asymmetrisches Kräfteverhältnis und eine Dominanz der Institution Schule beklagt. Zwar ist die Zahl der Schulen mit Ganztagsangeboten gestiegen, der Anteil gebundener rhythmisierter Ganztagsschulen stagniert hingegen weiterhin. Was ist also zu tun? Qualitätsentwicklung ist mehr als die Erfüllung von Mindeststandards. Schulen mit Ganztagsangeboten müssen mehr als bisher bei der Qualitätssicherung und Entwicklung unterstützt werden. Ich freue mich daher sehr, dass es wieder eine Servicestelle GTA geben wird, und zwar zusätzlich zur Fachstelle an der TU Dresden. Diese Servicestelle soll interdisziplinär ausgerichtet sein und ein Ganztagsmonitoring begründen. Ein weiterer Baustein zur Qualitätsentwicklung ist eine gute, gepflegte und breit aufgestellte Kooperationsdatenbank, damit Angebot und Nachfrage zueinanderfinden können. Dabei sollte unbedingt auch das Know-how der GTA-Akteure und der regionalen und lokalen Anbieter einfließen. Wir brauchen außerdem Mindeststandards für die Vergütung von externen Fachkräften. Eine noch so gute Ganztagskonzeption bleibt Makulatur, wenn es nicht gelingt, sie mithilfe engagierter Externer mit Leben zu erfüllen. Weiterhin rücken wir die Kooperation zwischen Schule und Hort erneut in den Fokus. Zur Erinnerung: Es sind stets die gleichen Kinder, die vormittags in der Schule und nachmittags den Hort besuchen, und das trotz unterschiedlicher Trägerschaft der Institution. Beide – Schule und Hort – sind feste Bestandteile eines Tages im Leben der Kinder. Dieser eine Tag muss deshalb auch ganzheitlich in den Blick genommen werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die sächsischen Ganztagspiloten sollten erproben, wie eine bessere Verzahnung gelingen kann und wie ein rhythmisierter Ganztag gestaltet werden kann. Anreize für eine Rhythmisierung setzen wir außerdem über die Förderung. Statt Mittel für ein Schuljahr auszureichen, wollen wir mehrjährige Pauschalen auszahlen, wenn ein entsprechendes Ganztagsschulkonzept vorliegt. In diesem Zuge wollen wir auch den Qualitätsrahmen für Ganztagsangebote verbindlicher machen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sprach eingangs von den geänderten Rahmenbedingungen. Im September konnte das Ganztagsförderungsgesetz des Bundes in letzter Minute im Vermittlungsausschuss geeint werden. Damit stehen in den kommenden Jahren Gelder in nicht unerheblichem Umfang – konkret 3,5 Milliarden Euro – bereit. Auf Sachsen entfallen gemäß Königsteiner Schlüssel allein durch den Beschleunigungstopf 37 Millionen Euro, und weitere Tranchen werden folgen. Anstatt der ursprünglich vorgesehenen Quote von 50 % sind nunmehr 70 % der Kosten durch den Bund förderfähig. Parallel verstärkt der Bund im Rahmen des CoronaAufholprogramms die GTA-Mittel des Freistaates. Uns ist es als Koalition wichtig, dass diese zusätzlichen Mittel tatsächlich für einen Qualitätsschub genutzt werden. Außerdem muss die spezifische Situation im Freistaat berücksichtigt werden. Wenn 86 % der sächsischen Schülerinnen und Schüler den Hort besuchen, muss sich dies im Konzept und in der Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung niederschlagen. Somit hoffe ich, dass wir gute Chancen haben werden, bei der nächsten Debatte zur ganztägigen Bildung in Sachsen vielleicht ein positiveres Fazit ziehen zu können als zuletzt, dass wir qualitativ einen Sprung nach vorne gemacht haben und dass mehr Ganztag drin ist, wo GTA draufsteht. Insofern hoffe ich auf Zustimmung zum vorliegenden Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die SPD-Fraktion; Frau Abg. Friedel.

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Sabine Friedel SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade bei den Bildungsthemen ist es immer etwas schwierig, hier noch einen dritten Redebeitrag zu halten, da wir relativ oft sehr große Einigkeit haben. Ich finde es trotzdem schön, dass die Einigkeit so groß ist, den rhythmisierten Ganztag gar nicht so sehr zu wollen wegen der vielen Gründe, die in der öffentlichen Debatte immer wieder angesprochen werden: dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestärkt wird, dass Eltern entlastet werden, dass der Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungschancen aus dem Weg geräumt wird und dass nicht zuletzt der Ganztag dafür sorgt, die Hausaufgaben in der Schule und nicht zu Hause erledigen zu müssen. Das alles sind gar nicht unsere Motive, sondern uns eint tatsächlich als Motiv, dass wir möchten, dass sich Kinder in der Schule wohlfühlen, und dass wir uns bemühen, die Perspektive des Kindes einzunehmen und zu schauen: Wann fühlen sich denn Kinder in der Schule wohl? Sie fühlen sich in der Schule wohl, wenn sie in eine Gruppe eingebunden sind. Sie fühlen sich wohl, wenn sie stabile Bezugspersonen haben, die sie in verschiedenen Situationen erleben. Und sie fühlen sich wohl, wenn – zusammengefasst – das Lernen Spaß macht, wenn man nicht vormittags und nachmittags zwei verschiedene Tage erlebt, sondern wenn man sowohl in einer stilleren als auch in einer aktiveren Phase lernt. Der rhythmisierte Ganztag folgt dem Rhythmus des Kindes und nicht dem alten Denken: vormittags Unterricht und nachmittags Freizeit. Auch heute folgen Schulen an vielen Stellen einem Rhythmus, aber es ist oft nicht der Rhythmus der Kinder, sondern es ist der Rhythmus der Schülerbeförderung. Meine Kollegin Iris Firmenich hat es angesprochen. Es ist der Rhythmus der Lehrkräfte, die ein bestimmtes Interesse daran haben, wie ihr Tag abläuft. Es ist auch der Rhythmus der Stundentafel, die vom Ministerium vorgegeben wird, und nicht zuletzt der Rhythmus der beiden Träger, Schule und Hort, die miteinander zusammenkommen müssen. An manchen Grundschulen gelingt es, all diese Rhythmen hintanzustellen und den Rhythmus der Kinder in den Vordergrund zu bringen. An anderen Schulen gelingt es noch nicht, weil dort das persönliche Engagement der Leute, die mit den Kindern arbeiten, nicht so groß ist, dass die Hürden, die es zweifelsohne gibt, aus dem Weg geräumt werden. Es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Hürden möglichst klein und am Ende vielleicht sogar ganz weg sind, sodass diese Zusammenarbeit gelingt. Wir haben in der letzten Koalition dazu schon eine ganze Menge auf den Weg gebracht. Der Qualitätsrahmen Ganztag ist erwähnt worden. Wir haben die Finanzierung der Ganztagsangebote mehr als verdoppelt, die Antragstellung entbürokratisiert und nicht zuletzt die Stundentafel flexibilisiert. Aber es gibt neben den im Antrag benannten Stellen, beispielsweise Betriebserlaubnisverfahren oder Anreiz durch mehrjährige Pauschalen, nach wie vor eine ganz wichtige Hürde: Das ist die Schranke zwischen Schule und Hort, die oftmals als finanzielle Schranke daherkommt und in der Folge zu einer Teilnahmeschranke für die Kinder und zu einer organisatorischen Schranke für die Schule und die Hortleitung wird. Deshalb ist es uns wichtig, im Rahmen eines Modellprojektes für eine ganze Kohorte so zu tun, als ob diese finanzielle Schranke nicht existiert, und zu sagen: Wir räumen euch diese Schranke einmal beiseite. Dann zeigt mal, liebe Schulleitung und Hortleitung, was eigentlich gehen kann, wenn diese Schranke aus dem Weg ist. Wir hoffen dann, dass wir nach vier Jahren Projektlaufzeit und rechtzeitig vor der Einführung des Ganztagsanspruchs mit einer wirklichen Lösung aufwarten können, die es verdient, für die flächendeckende Einführung eines rhythmisierten Ganztages als förderlich angesehen zu werden. Insofern wird uns dieses Projekt in den kommenden Jahren begleiten. Wir werden im Schulausschuss jährlich über die Fortschritte unterrichtet. Ich denke, es ist wichtig, dass wir am Ende die Rechtskreise, die Frau Firmenich angesprochen hat, tatsächlich ineinandergreifen lassen. Dazu wird noch einiges nötig sein. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Sebastian Gemkow) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die AfD-Fraktion; Herr Dr. Weigand, bitte.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, wir stimmen darin überein: Ganztagsangebote sind eine gute Sache, sofern sie freiwillig sind und abwechslungsreiche Angebote unterbreiten. Seien es Sport, von Leichtathletik bis Zumba, oder Chor, Theater- und Laienspiel, handwerkliche Angebote oder Elektronik – es sind sinnvolle Beschäftigungen nach dem Unterricht, die den Kindern helfen, sich frühzeitig auszuprobieren und Interessen zu finden. Alle Eltern, die kleine Kinder haben, werden die Kinder in den ersten zwei Jahren in viele Angebote einschreiben lassen, um zu schauen, wo entsprechende Begabungen vorhanden sind. Vielleicht startet beim Laienspiel die Schauspielkarriere der kleinen Emma (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Nein! – Heiterkeit bei den LINKEN) – doch! – oder es wird der Grundstein des zukünftigen Zehnkampf-Weltmeisters Paul beim Sport-GTA gelegt. – Sie haben doch darauf gewartet; ich muss mir doch auch ein bisschen treu bleiben. Ganztagsangebote werden von den Eltern gern angenommen, die beide berufstätig sein müssen. Auf das Problem werde ich dann noch eingehen. Sie bieten – das ist auch angeklungen – gerade Entwicklungschancen für Kinder, deren Eltern sie nachmittags sich selbst überlassen. Was mich besonders bei Ihrem Antrag freut – Frau Firmenich, Sie haben es gesagt; Sie ahnen es –: Es sind die Schulgärten, idealerweise natürlich im Zusammenhang mit einer Schulküche in der Grundschule. Da kann die Ernte gleich verarbeitet werden, zum Beispiel die Kartoffel Goldmarie zusammen mit Gurken, Dill und weiteren Zutaten zu einem Klassiker der deutschen Küche: dem leckeren Kartoffelsalat. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz) – Ich freue mich, Herr Piwarz, wenn es Ihnen Freude macht. (Staatsminister Christian Piwarz: Das ist wie beim Bingospielen mit Ihnen; das ist klasse. Ich habe die Kartoffel vorhergesagt!) – Sie haben die Kartoffel vorhergesagt. Mal schauen, ob Sie das andere auch noch vorhergesagt haben. Wir sind da sogar positiv gestimmt, denn wir haben den Antrag zu Schulgärten ja zweimal eingebracht. Die CDU fand ihn rückwärtsgewandt und DIE LINKE sprach damals von übersteigertem Heimatgefühl am Kartoffelbeet. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Genau!) Aber sei es drum, die Schulgärten kommen über das GTA. Man kann dazu wirklich sagen: AfD wirkt. (Beifall bei der AfD – Gelächter bei der CDU) – Ja, da können Sie das nächste Kreuz auf Ihrem Zettel machen. (Martin Modschiedler, CDU: Jawohl! – Anhaltendes Gelächter) Aber kommen wir bei aller Euphorie auch zu ein paar kritischen Punkten: Erstens. Frau Firmenich hat es angesprochen: Die Modellprojekte „Ganztagspiloten“ sollen rhythmisiert gestaltet werden. Ich habe dann Schule, dann kommt GTA verpflichtend und dann geht es mit der Schule weiter. Wir sehen hier das große Problem, dass der Lehrermangel in Teilen von GTA hineinverlagert, die Stundentafel gekürzt und der Lehrermangel in Sachsen ganz schnell schöngerechnet wird. Das darf es nicht geben, denn wir brauchen grundständig ausgebildete Lehrer vor den Klassen. Das zweite etwas Fragwürdige ist die Angebotspalette durch externe Partner. Schaut man in die Fachempfehlung Ganztagsangebote an sächsischen Schulen, dann findet man dort auch die politische Bildung, die im Ganztagsangebot möglich sein soll. Frau Kollegin Leithoff hat es ja heute früh schon angedeutet: Es braucht mehr politische Bildung in Sachsen. Das sehen wir natürlich etwas anders. Gerade in den ersten Klassen ist es wichtig, dass die Kinder erst einmal rechnen und schreiben lernen und noch nicht politisch auf Kurs gebracht werden. (Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz) – Das ist noch nicht genau spezifiziert, Herr Piwarz. Der dritte Punkt ist der Zeugnisvermerk zum GTA. Im Antrag steht: Prüfung der Möglichkeit, die Teilnahme an Ganztagsangeboten in Zeugnissen der allgemeinbildenden Schulen zu vermerken, um das Engagement der Schüler besser widerspiegeln zu können. Das ist eigentlich gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Was ist mit Schülern, die beispielsweise aktiv in der Jugendfeuerwehr oder im Heimatverein tätig sind oder dabei mitwirken, dass ältere Menschen, zum Beispiel durch Rentnernachmittage, Rentnercafé wieder etwas in den Ort eingegliedert werden? Warum werden die Schüler, die sich für die Gesellschaft einbringen, nicht entsprechend honoriert? Warum muss das alles im GTA stattfinden? Deshalb sehen wir hier noch Nachholbedarf. Der letzte Punkt – das habe ich schon angedeutet – ist für uns ein sehr wichtiger Punkt. Das ist die Stärkung der Familie anstatt einer 24-Stunden-Betreuung. Die Familie ist die Keimzelle unserer Gesellschaft, und die Eltern haben laut Grundgesetz das Recht und die Pflicht der Erziehung der Kinder. Es muss den Eltern die Möglichkeit gegeben werden, ihren Nachwuchs zu Hause zu betreuen. Mit dem Rechtsanspruch auf die Ganztagsbetreuung wird aber nur die eine, die staatliche Möglichkeit gefördert, die Eltern werden nicht entsprechend gefördert. Hier sehen wir noch Nachholbedarf. Wir fordern, dass es bundesweit Steuerentlastungen geben soll, beispielsweise durch ein Familiensplitting oder eine 100-prozentige Absetzbarkeit der kinderbezogenen Ausgaben. So wird die Elternleistung gewürdigt. So werden Familien gestärkt und die Leistung der Eltern anerkannt. Außerdem – und das ist schon angeklungen – höhlt das Recht auf Ganztagsbetreuung, finanziert vom Bund, die Souveränität der Länder in Sachen Bildung aus. Der Bund spielt von oben ein wenig in der Bildungshoheit mit. Das sehen wir sehr kritisch, gerade im Lichte unseres neuen Kanzlers, der 2002 sagte: „Die Regierung will mit dem Ausbau der Ganztagsbetreuung eine kulturelle Revolution erreichen, wir wollen die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern.“ Dieser SPD-Eroberungsphantasie stellen wir uns entgegen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Fazit zu Ihrem Antrag: Die Bandbreite und die Vergütung von GTA sollen verbessert werden. Auch die Barriere zwischen Schule und Hort soll abgebaut werden. Das ist immer wieder angeklungen, wenn man mit den Schulen und Kitas spricht. Das ist ein Problem. Es ist positiv, dass das kommen wird. Der Schulgarten wird teilweise umgesetzt. Das sehen wir positiv. Zweitens. Der Ausbau von GTA, der zum Teil verpflichtend wird und den Lehrermangel überdecken könnte, ist für uns der falsche Weg. Es braucht grundständig ausgebildete Lehrer, und GTA muss weiter freiwillig bleiben. Drittens. Das Ziel des Staates muss neben der staatlichen Förderung der Ganztagsbetreuung die Entlastung der Familien durch ein Familiensplitting oder durch steuerliche Absetzbarkeit sein. Dann braucht es keine zwei Vollzeitstellen der Eltern und keine 24-Stunden-Betreuung der Kinder in Schule und Hort. Daher werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Linksfraktion, bitte, Frau Neuhaus-Wartenberg.

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Frau Firmenich, ich habe jetzt zwei Seiten meiner Rede am Platz gelassen. Das passiert mir heute schon zum zweiten Mal. Ich habe heute schon Herrn Piwarz kurz gelobt, aber nur kurz. Ihnen muss ich jetzt sagen, dass alles mit allem zu tun hat, das haben Sie meiner Meinung nach auf den Punkt gebracht. Dass wir von ÖPNV über Ganztagsangebote, Hort, Schule, die Verbindung des Ganzen reden müssen, finde ich absolut richtig. Deshalb würde ich das jetzt nicht wiederholen wollen. Trotzdem stellt sich an der Stelle eine Frage. Die klingt jetzt flapsig, aber was stimmt mit mir nicht? Oder was stimmt mit Ihnen nicht? – Das klären wir an anderer Stelle. Spaß beiseite. Ich habe eine sehr nachdenkliche Frage, und zwar zu dem Antrag. Wie aussagekräftig kann ein Bericht über die Entwicklung der Ganztagsangebote in den vergangenen Jahren sein? Frau Firmenich, Sie haben das kurz angesprochen. Zwei Jahre, die von der Corona-Pandemie bestimmt waren – eigentlich kann erst einmal nur gefragt werden, ob GTA in den Schulen überhaupt stattgefunden hat und wenn ja, wie viel. Daraus ließen sich dann Schlussfolgerungen ziehen, wie GTA unter Pandemiebedingungen durchgeführt und danach stabilisiert und konsolidiert werden können. Da würden wir dem Begriff der Resilienz und den Gedanken, den ich heute Vormittag schon nannte, dass die Gesellschaft auf vielen Ebenen und auch unser Schulsystem an Long-Covid erkrankt sind, glaube ich, gerecht werden. Die Pandemie wird nicht am 30. April zu Ende sein, und wenn vermutlich Ende Juli ein Bericht vorgelegt werden soll, wie es weitergehen kann, auch nicht. Dann gehört eine Sache zur Wahrheit dazu, und jetzt komme ich vom Lob weg zu dem anderen. Das war klar. Kein Verlass auf die Frau. Ich möchte den Ganztagsschulverband zitieren, der im Frühjahr 2020, also am Anfang der Pandemie, gesagt hat: „Mit der Umsetzung der Kontaktbeschränkung wurden alle Ganztagsangebote in Sachsen auf Eis gelegt.“ Daraufhin folgte laut Ganztagsschulverband ein – ich zitiere: „völliges Durcheinander in der Personalplanung der Schule und des Hortes; denn GTA-Kräfte wurden später nicht mehr nur am Nachmittag als Unterstützung eingesetzt, sondern auch im Vormittagsbereich für individuelle Förderangebote und die Aufsicht bzw. die Betreuung der Klassen.“ An diesem gefühlten Hin und Her dürfte sich bis heute kaum etwas geändert haben; denn ein Jahr später, nämlich dieses Jahr, teilte der gleiche Verband mit – ich zitiere –: „dass seit vielen Monaten die sächsischen Schulen vergeblich auf klare Vorgaben aus dem Ganztagsreferat warten, zuletzt insbesondere darauf, wie Ganztagsangebote online stattfinden können, wie Honorarkräfte diesbezüglich zu gewinnen und zu bezahlen sind.“ Wenn also die Betroffenen sagen, dass die Regierung nicht wirklich gut in der Lage war, auf die Besonderheiten der pandemiebedingten Herausforderungen im GTA-Bereich einzugehen, kann man, glaube ich, nur sehr schwer darüber sprechen, einen solchen Bericht in der Kürze der Zeit nächstes Jahr zu erstellen und daraus Schlussfolgerungen zu ziehen. Gleiches gilt meiner Meinung nach für die Konzeption, die damit einhergehen soll. Wie aussagekräftig und fundiert kann diese denn sein, wenn GTA in den letzten zwei Jahren eher die Ausnahme denn die Regel war? Das trifft dann auch die Best Practice-Beispiele. Die Vorgehensweise an sich finde ich völlig in Ordnung, aber man muss an der Stelle dann von Corona absehen. Ich würde mich freuen, wenn wir grundsätzlich in Fragen der Ganztagsschule, der Ganztagsangebote und der Rhythmisierung vorankommen; denn in anderen Bundesländern sind Ganztagsschulen längst Standard. Wir befürworten als Fraktion DIE LINKE, dass grundsätzlich Ganztagsschulen eingeführt werden, aber mindestens als Wahloption. Ganz zum Schluss möchte ich noch zwei Sachen betonen, und zwar, dass eine Aufstockung der Mittel für die Ganztagsangebote dem Mangel nicht abzuhelfen vermag. Das habe ich im Juli 2020 im Plenum angesprochen, als wir über unseren Antrag „Kulturelle Bildung stärken, nicht durch Ganztagsangebote ersetzen“ diskutiert haben; denn die Praxis funktioniert an der Stelle leider nicht. Es gibt weder mehr Spiel und Sport sowie mehr Musik in Ganztagsangeboten, noch im schulischen Unterricht. Was die Schulen brauchen, sind immer noch ausreichende und gut ausgebildete Pädagogen in Musik und Kunst und im Sport. Anders wird das mittel- und langfristig nicht funktionieren. Die Ganztagsangebote in kultureller Bildung sind kein gleichwertiger Ersatz für den regulären Schulunterricht. Den letzteren können alle Kinder besuchen. Da sind wir wieder bei dem Punkt, den Sie angesprochen haben, in welcher Situation wir uns gerade befinden. Das hat dann etwas mit Chancengerechtigkeit zu tun, und dafür braucht es sicherlich langfristige Lösungen. Trotzdem müssen wir schauen, was wir kurzfristig damit machen. Letzter Punkt, den ich ansprechen möchte – und da bin ich eher die Botin oder die Überbringerin der Nachricht: Leute, die im GTA-Bereich unterwegs sind, haben mir gesagt, dass sie sich wünschen würden, wenn die Staatsregierung eine Plattform schafft, und zwar sachsenweit, auf der nicht nur alle Ganztagsangebote eingestellt sind, sondern wo man anhand einer Stichwortsuche, und zwar schulgenau und passgenau suchen und schauen kann, wen man sich an die Schule holt und wen nicht. Ich halte das für einen klugen Vorschlag. Ansonsten kann ich nur sagen: Wir stehen zur Weiterentwicklung und zur Zukunft unserer Schulen und damit auch zum Ganztag. Deshalb finden wir, dass der Ansatz völlig okay ist und werden Ihrem Antrag zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wird jetzt von den Fraktionen noch einmal das Wort gewünscht? – Das scheint nicht so zu sein. Dann bitte ich die Staatsregierung. Herr Minister Piwarz, bitte.

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Christian Piwarz

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will kurz auf die Rednerin und den Redner aus der Opposition eingehen und das Bild, das hier gezeichnet wird, geraderücken. Wenn wir über Ganztagsangebote sprechen, wenn wir über die Intensivierung von Ganztagsangeboten sprechen, geht es mitnichten darum, Lehrkräfte zu ersetzen oder Angebote, die klassisch im Unterricht verortet sind, in den ganztägigen Bereich auszulagern. Das will ich noch einmal ganz deutlich sagen. Auch in Zeiten einer angespannten Lehrerversorgungslage geht es immer um zusätzliche Angebote, um eine Abrundung dessen, was im Unterricht geleistet wird, auch um unterstützende Angebote und um die ganzheitliche Bildung von jungen Menschen im Freistaat Sachsen. Das war in der Vergangenheit so, und – das kann ich hier ganz deutlich sagen – das wird auch in Zukunft so sein. GTA ist kein Ersatz für Unterricht, sondern eine sinnvolle und notwendige Ergänzung. Die ganztägige Bildung und Betreuung ist für Sachsens Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter nichts Neues, sondern ist im positiven Sinne etabliert. Gerade in der belastenden Zeit der CoronaPandemie sind Grundschulen und ihre Horte noch enger zusammengewachsen. Das unterscheidet die Situation bei uns im Freistaat und in den anderen ostdeutschen Ländern grundlegend von der Ausgangslage in den westdeutschen Bundesländern. Das vom Deutschen Bundestag in den letzten Wochen der CDU-geführten Bundesregierung – (Heiterkeit der Abg. Sabine Friedel, SPD) beschlossene Ganztagsförderungsgesetz und der damit aufwachsende Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 ist bei uns im Grunde genommen eigentlich schon erfüllt. Gleichwohl ist es gut und richtig, das Zusammenspiel von Grundschule und Hort unter Nutzung von Ganztagsangeboten auch in Sachsen im Blick zu behalten und Chancen zur Weiterentwicklung zu nutzen. Deshalb begrüße ich, dass uns die Koalitionsfraktionen Gelegenheit geben, bis zum 30. April des kommenden Jahres über den Stand der Dinge zu berichten und bis zur Sommerpause ein Konzept zur landesspezifischen Umsetzung dessen, was Bund und Länder dazu vereinbart haben, vorzulegen. Klar ist, auch wenn wir vergleichsweise günstige Voraussetzungen haben, wollen und werden wir gerade auch die investiven Möglichkeiten nutzen, um gemeinsam mit Kommunen und Trägern die Rahmenbedingungen weiter aufeinander abzustimmen und damit zu verbessern. Es ist gut, dass der Bundestag vergangene Woche auf Drängen der Länder endlich beschlossen hat, die Beschleunigungsmittel für den Ausbau der Ganztagsangebote bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern und zukünftig die zur Verfügung gestellten Bonusmittel nicht mehr separat zu verteilen, sondern gemeinsam mit den Basismitteln nach dem Königsteiner Schlüssel auszureichen. Die Programmumsetzung wird so deutlich vereinfacht. (Unruhe) Ganztagsangebote sind in meinen Augen, wenn man es im kollegialen Miteinander auf Augenhöhe angeht, keine Konkurrenz zum Hort, sondern eine wertvolle Bereicherung des gemeinsamen Angebots von Schule und Hort. Ich bin dankbar, dass es viele Beispiele gibt, bei denen dieses genau in diesem Sinne und in diesem Geist auch umgesetzt wird. Dort, wo dieses noch nicht so gelingt, sollte es das Ziel sein, das Miteinander zu stärken, indem sich alle bewusst machen, dass es einen gemeinsamen Bildungsauftrag gibt, wenn auch mit unterschiedlichen Ausprägungen – den schulpädagogischen Blick auf der einen Seite und den eher sozialpädagogischen auf der anderen. Die unterschiedlichen Perspektiven ergänzen sich sinnvoll im Interesse der Kinder, wenn Schule und Hort ihre Leistungen und ihren Beitrag für die Bildung und die Persönlichkeitsentwicklung der ihnen gemeinsam anvertrauten Kinder vernetzen und wechselseitig fördern. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die bereits im Jahr 2014 vom Kultusministerium veröffentlichten Sächsischen Leitlinien für die öffentlich verantwortete Bildung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr stellen einen institutionsübergreifenden und bildungspolitischen Orientierungs- und Bezugsrahmen dar, der den gemeinsamen Prozess unterstützen kann. Ganztägige Bildung zu rhythmisieren hilft dabei, den Bildungsalltag unserer Kinder zu strukturieren – in Phasen der Anspannung und der Entspannung, in Phasen des Lernens und in Phasen der Leistungserbringung ebenso wie in Phasen des interaktiven Spielens sowie in Phasen der Ruhe und der Bewegung. Rhythmisierung ist also allein schon über den Schulalltag gegeben. Wenn wir die Zeit in Schule und Hort insgesamt in den Blick nehmen, dann ist es natürlich sinnvoll, die Rhythmisierung auch zwischen Schule und Hort abzustimmen. Das heißt noch lange nicht, dass dies in eine Ganztagsschule münden muss. Die Entscheidung muss vor Ort in der Schulgemeinschaft und das heißt nicht zuletzt mit den Eltern getroffen werden. Eltern haben aus gutem Grund eine besondere Verantwortung für ihre Kinder, und es ist sehr breit gefächert, wie sie diese wahrnehmen und welche Erwartung sie an schulische und persönliche Lebensgestaltung haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ausschreibung des Modellprojekts Ganztagspiloten haben wir am gestrigen Vormittag mit einem Schreiben an alle Schulleiterinnen und Schulleiter unserer Schulen der Primarstufe auf den Weg gebracht. Dieses Modellprojekt hatten die Koalitionsfraktionen in den Haushalt eingebracht. Wie von Ihnen gewünscht, lassen wir sehr unterschiedliche schulspezifische Konstellationen zu. Zu den notwendigen Voraussetzungen zählen allerdings, dass sich Schule und Hort an einem Campus befinden und dass die Zustimmung des Schul- und Hortträgers ebenso vorliegt wie ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz. Zu den Voraussetzungen zählt auch, dass die Umsetzung im Rahmen der gegebenen finanziellen und personellen Ressourcen erfolgt. Das mag mancher bedauern, aber ich sage ganz klar: Es ist nicht verantwortlich, ein Modellprojekt unter günstigeren personellen Bedingungen zu starten als wir sie uns flächendeckend auf Jahre hinaus leisten können. Dabei ist nicht nur die Lage der öffentlichen Haushalte, sondern in erster Linie die Situation auf dem Arbeitsmarkt für Lehrkräfte ebenso wie für pädagogische Fachkräfte der wesentliche begrenzende Faktor. Eine Form der Unterstützung ist aber für die Beteiligten wichtig, und zwar eine wissenschaftliche Projekt- und Prozessbegleitung, die den teilnehmenden Schulen und Horten beratend zur Seite stehen. Weil die Entscheidung zu einer Bewerbung und deren Ausgestaltung einen umfänglichen Beteiligungsprozess vor Ort verlangt, der in Pandemiezeiten mit zusätzlichen Herausforderungen einhergeht, haben wir einen verhältnismäßig langen Bewerbungszeitraum, nämlich bis zum 30. April 2022, vorgesehen. (Unruhe) Mir ist wichtig, dass wir dieses Projekt mit Transparenz und den Rahmenbedingungen starten und alle an einer Bewerbung Beteiligten auch die nötige Zeit für die konzeptionelle Entwicklung und die Entscheidungsfindung haben. Die Freistellung von Hortbeiträgen im Umfang der dreistündigen Kernzeit für die Kinder bzw. deren Eltern der teilnehmenden Klassen stellt einen zusätzlichen Anreiz dar. Maßgeblich ist aber, dass die Schule und ihr Hort eine derartige Entwicklung gemeinsam forcieren wollen. Ich hoffe, dass es nicht nur im Rahmen dieses Modellprojekts, sondern auch an vielen anderen Orten gelingt, mit dem guten Willen und der Professionalität der Handelnden vor Ort Schule und Hort noch besser miteinander zu verzahnen – trotz der unterschiedlichen Trägerschaft und der unterschiedlichen Rechtskreise. Die vielen positiven Beispiele im Freistaat Sachsen stimmen mich hier zuversichtlich. Ich kann dem Hohen Haus nur empfehlen, diesem Antrag zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und des Abg. Dirk Panter, SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Ich rufe das Schlusswort auf. Wer möchte das halten? – Frau Abg. Firmenich, bitte schön.

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Iris Firmenich CDU

Liebe Damen und Herren! Ich möchte mich für diesen sehr progressiven und einheitlichen Diskurs zum Thema „Wohin geht es mit GTA in Sachsen?“ bedanken. Ich möchte kurz auf Sie, Frau NeuhausWartenberg, eingehen. Ich glaube, mit uns stimmt alles; machen Sie sich keine Sorgen. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Mit uns beiden jetzt, oder? – Heiterkeit) – Mit uns beiden. – Das Thema GTA in der Corona-Pandemie haben wir bewusst hier nicht beleuchtet, weil es uns um das ging, womit wir vor vielen Jahren begonnen haben, nämlich einen Prozess zu beschreiben, den wir weiterentwickeln wollen. GTA hat das alles durcheinandergebracht. Sie haben gesagt, dass jetzt alles parallel läuft und das hat auch etwas damit zu tun, dass auch für Sachsen zum Beispiel 15 Millionen Euro aus dem Aufholpaket nach Corona zur Verfügung stehen und dort eingesetzt werden. Aber das sind Sonderregelungen und Sondereffekte, die man außen vor lassen muss, wenn man weiterentwickeln möchte. Das bitte ich so zu verstehen. Das ist nicht vergessen, sondern bewusst außen vor gelassen worden. Herr Dr. Weigand, ich habe mich schon gefreut über die Emma. Wir haben auch bei uns an der Evangelischen Grundschule eine Emma. Deren Mutti hat bei uns seit vielen Jahren das Gartenzwerg- und Gänseblümchenprojekt im Schulgarten geleitet. (Heiterkeit der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Das ist große Klasse. Die Familie ist sehr christlich. Sie haben vier Kinder, und sie würden mit Sicherheit ihre Kinder auch gern zu Hause betreuen. Es ist also keinesfalls so, dass da ein Zwang vorherrscht. Den Zwang üben die Kinder aus, weil sie anfangs im Hort nicht angemeldet waren. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) Es hat nicht lange gedauert, da haben sie zu ihren Eltern gesagt: Ich will aber in den Hort gehen, ich will am Gartenzwerg- und Gänseblümchen-Projekt teilnehmen oder an den vielen anderen Dingen. Ich glaube, dort kommen Sie mit einem Klischee, das in der Realität so nicht mehr zutrifft. (Beifall bei der CDU, den LINKEN und der SPD) Auch dass wir Lehrermangel kaschieren wollen, ist Quatsch. Wir brauchen einfach die Verknüpfung in die Gesellschaft. Wir brauchen Externe, weil sie Kinder viel besser begeistern können, zum Beispiel für ein Instrument. Tagesordnungspunkt Grenze sichern – illegale Einreisen Drucksache 7/8173, Antrag der Fraktion Sie können hierzu Stellung nehmen. Es beginnt die einreichende Fraktion AfD, danach folgen CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile jetzt Herrn Abg. Wippel das Wort.

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Sebastian Wippel AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Die Grenze muss geschützt werden. Lassen Sie mich am Anfang eine Geschichte erzählen, die sich leider so zugetragen hat, wie ich sie berichte. Eine Familie aus dem Irak – zwei Eltern, zwei Kinder – haben in Erbil ihr Haus an einen Mann verkauft, haben es ihm überschrieben. Das Haus hat ungefähr einen Wenn vor ihnen jemand steht, der das spielen kann, wenn jemand mit ihnen mal ins Theater geht, wenn jemand sie vielleicht mal an die Maschine lässt und ihnen etwas zeigt, das bringt doch die Begeisterung. Der arme Lehrer kann das nicht alles können. Wir brauchen die Externen. Insofern sollte man das durchaus weiter voranbringen. Und Ihnen ist nichts anderes eingefallen, als politische Bildung dagegenzusetzen. Ich habe ganz viele andere Ideen, was man mit Externen machen könnte. Zum Thema Zeugnisvermerk in GTA. Das ist ein Prüfauftrag. Das Engagement – da gebe ich Ihnen Recht – gehört genauso dazu, wenn sich jemand auch außerhalb von Schule engagiert und das vermerken möchte. Ich denke viel mehr an solche Dinge, bei dem zum Beispiel über GTA ein Zertifikatskurs in einer Sprache abgelegt wird. Wir reden ja nicht nur über Grundschulen, sondern auch über die Sekundarstufen 1 und 2. Wer über GTA an solch einem Kurs teilnimmt und den erfolgreich abschließt, dann muss das im Zeugnis stehen. So weit konnten wir hier nicht ins Detail gehen. Das hat alles Sinn, was wir da aufgeschrieben haben. Ich freue mich, dass es Signale gibt, dass Sie zustimmen wollen. Ich bitte Sie sehr um die Zustimmung und bedanke mich für die erfreuliche Debatte. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung zur Drucksache geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe eine Reihe von Stimmenthaltungen, dennoch ist die Drucksache 7/8363 mit großer Mehrheit beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Ich rufe auf nach Sachsen unverzüglich abwehren AfD, mit Stellungnahme der Staatsregierung Wert von 100 000 Euro; eine gute mittelständische Familie, würde man sagen. Sie haben ein kleines Handgeld bekommen und das Haus hat einen neuen Eigentümer. Man hat ihnen versprochen, wenn sie das machen, ist das der Preis dafür, dass man sie nach Deutschland bringt. Sie haben sich auf den Weg gemacht aus dem Nordirak – im Irak, Sie wissen, ist Frieden – über Dubai oder Istanbul – das sind die beiden Drehkreuze – nach Belarus. Dort hat der Schleuser die Personen in den Wald gebracht, 3 km vor der Grenze. Dort war Schluss. Dann hat der Schleuser gesagt: Ab hier transportiert er nur noch allein reisende Männer. Die Familie hat zwei Wochen in der Kälte dort kampiert. Sie haben es geschafft, sie sind wieder zurück. Sie sind mit einem Flug repatriiert worden von der belarussischen Regierung, sind in Erbil gelandet und standen dort vor dem Nichts. Die Frage, die sich jetzt stellt, ist: Warum hat diese mittelständische Familie, die nicht vom Krieg bedroht ist, sich auf diesen Weg hierher gemacht? Da haben wir natürlich ganz klar folgende Punkte: Wir haben die Sozialleistungen in Deutschland, die hier auf sie warten. Wir haben eine kostenlose Schulbildung. Wir haben ärztliche Versorgung, die ist kostenlos. Wir haben einen Rechtsstaat, er bezahlt diesen Personen auch noch Prozesskostenhilfe, wenn sie selber das Gerichtsverfahren nicht betreiben können, den Anwalt nicht bezahlen können. Alles zusammen auf diese Familie hochgerechnet, ergibt sich ein geldwerter Vorteil von sage und schreibe circa 8 000 Euro pro Monat. Sie können die Kosten zusammenrechnen, nach einem bis eineinhalb Jahren ist das Geld wieder rein, was sie im Nordirak im Prinzip für ihre Reise nach Europa ausgegeben haben. Die jungen Männer, die da unterwegs sind – und es sind überwiegend junge Männer –, rechnen nicht anders. Auch sie rechnen rational. Dazu kommt noch als Zugfaktor, dass wir in Deutschland mittlerweile die größte irakische Gemeinschaft außerhalb des Iraks auf europäischem Boden haben. Deshalb wollen auch sehr viele hierher. 69 % derer, die da kommen, sind Iraker aus einem befriedeten Land. Noch ungefähr 15 000 Personen befinden sich in Belarus. Es sind 1 000 Personen mit Flügen repatriiert worden. Seit Juli sind – so hat die Bundespolizei gemeldet – ungefähr 10 500 Personen illegal in Deutschland über die deutschpolnische Grenze eingereist, davon ungefähr ein Drittel im sächsischen Bereich. Viele dieser Personen kommen mit Pkws, noch viel mehr kommen zu Fuß oder wir wissen gar nicht, wie sie hierhergekommen sind, weil man sie irgendwann im Landesinneren aufgreift. Wer sind diese Schleuser? Diese Schleuser sind festgestellterweise in erster Linie Syrer, an zweiter Stelle Ukrainer, an dritter Stelle Iraker und an vierter Stelle Georgier. Ich sage Ihnen ganz klar: Dieser Zustand muss unterbunden werden; (Beifall bei der AfD) denn mit Fug und Recht spricht die Bundespolizei davon, dass wir es hier mit einer Gefährdung unseres Landes zu tun haben, aber natürlich auch mit einer Gefährdung für die Personen selber, die hier geschleust werden. Gerade bei Behältnisschleusungen, bei denen viele Personen in einem Kleintransporter über lange Zeit eingepfercht werden, droht der Erstickungstod. Wer verdient an dieser Sache? Wir haben die kriminellen Kreise, die richtig Geld damit verdienen, indem sie Komplettangebote abgeben und sich im Heimatland der Leute, die hierherkommen, die Häuser unter den Nagel reißen. Wenn wir das mal hochrechnen, verdient die Organisierte Kriminalität allein an diesen 25 000 Personen – von denen wir jetzt vermuten, dass sie im Bereich Belarus sind oder waren – in einem Jahr 375 Millionen Euro. Das ist ein einträgliches Geschäft. Es gibt einige börsennotierte Unternehmen, die haben weniger Umsatz. Die Frage ist jetzt: Können wir dieses Geschäft der Organisierten Kriminalität zulassen? Das darf ein Staat nicht zulassen! Nehmen wir einmal an, es wären nur Familien, die da kommen, wie die eingangs beschriebene. Dann würden die Kosten, die auf uns in Deutschland zukommen, pro Jahr 527 Millionen Euro betragen – 527 Millionen Euro im ersten Jahr! Sie wissen, was ein Kita-Platz kostet. Da können Sie die Kosten hochrechnen. Sie wissen, was wir nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz bezahlen und all die anderen Sachen, die hinten dranhängen. Die Frage ist jetzt: Können wir das dem deutschen Steuerzahler zumuten? Sollen wir das? Nein, das dürfen wir nicht, auch wenn Tausende Deutsche davon noch profitieren, weil sie sich dann hierzulande um diese Personen kümmern können. Nein, wir dürfen das als Staat nicht zulassen. (Beifall bei der AfD) Wir wissen auch, dass es weniger Familien sind, die hierherkommen, sondern dass es viele junge Männer sind. Aber wir wissen nicht, was in ihren Köpfen vorgeht. Wir wissen nicht, wer sie sind. (Zurufe von den LINKEN) Wir wissen, dass sie gefälschte Pässe haben, die man an vielerlei Orten aufsammelt, und wir wissen, dass wir diese Personen auf absehbare Zeit auch nicht abschieben werden. Wir wissen, dass diese Personen überdurchschnittlich kriminell sind; im wahrsten Sinne des Wortes „überdurchschnittlich“, gerade wenn es um Messerdelikte geht. Deutsche und Nichtdeutsche werden dann die Opfer von diesen Straftaten. Diese Menschen werden dann hier Opfer, obwohl sie es nicht sein müssten, weil die Täter kein Recht haben, sich hier aufzuhalten. Und nachher bezahlen wir für diese Leute auch noch den Haftplatz. Was kostet denn so ein Haftplatz pro Jahr? Da können wir mal ungefähr von 46 000 Euro im Jahr ausgehen; damit wir dann die Leute in eine Gesellschaft reintegrieren wollen, in der sie nie integriert gewesen sind und es wahrscheinlich auch nicht werden. Wir wissen, dass diese jungen Männer, die hierhergekommen sind, schon einmal versucht haben mit Gewalt über die Grenze zu kommen. Sie haben versucht, sich den Zugang in die Europäische Union mit Gewalt zu erkämpfen. Und sie haben teilweise gelernt, dass sie ihre Ziele mit Gewalt durchsetzen können. Sie kommen aus einer Gesellschaft, in der Gewalt eine ganz andere Rolle spielt als in unserer Gesellschaft. Sie treffen hier auf unsere weitgehend pazifizierte Gesellschaft, die ihre eigenen kulturellen Wurzeln vergessen hat und ihre eigene Tradition in erster Linie an den Verbrechen der Vergangenheit orientiert oder auf Individualismus. Aber so jemand wird eine solche Kultur für sich nicht annehmen und er wird seine alte auch nicht abgeben. Deswegen wird der Traum von der massenhaften Integration nicht funktionieren und deswegen hat er in Deutschland auch nicht funktioniert. Diese Entwicklung ist zum Schaden Deutschlands, zum Schaden des deutschen Volkes, und deshalb dürfen wir sie nicht zulassen. (Beifall bei der AfD) Demgegenüber stehen allerdings die Bilder von Kindern, die in der Kälte in Belarus im Wald stehen. Diese Kinder, ja, sie frieren und es geht ihnen schlecht. Diese Kinder sind von ihren unverantwortlich handelnden Eltern dahingebracht worden. Kein menschliches Herz kann sich dem entziehen. Aber Politik kann eben nicht nur mit dem Herzen gemacht werden. Politik muss in erster Linie für Millionen von Menschen gemacht werden, und dazu bedarf es des Verstandes. Wir müssen uns also die Frage stellen: Was passiert denn eigentlich, wenn wir dem Druck nachgeben? Könnte es sein, dass es einen Nachahmungseffekt auslöst? Es ist ja nicht so, dass es nur die 25 000 Personen sind. Es ist auch nicht so, dass es nur eine Million ist, die man irgendwo in Europa unterbringen könnte. Nein, es stehen am Ende des Tages Hunderte Millionen von Menschen bereit, in Afrika und in Asien – wenn sie es sich leisten können –, sich auf den Weg hierher zu machen. Wer könnte ihnen auch den Wunsch absprechen, sich auf den Weg in unser schönes, sicheres Europa zu machen. Aber sie können einfach nicht alle kommen, weil die Ressourcen begrenzt sind. Die wirtschaftlichen Ressourcen sind durch Mathematik und Physik begrenzt; auch unsere kulturellen Ressourcen sind durch die Schwäche der eigenen europäischen Kultur mittlerweile begrenzt. Wir können nicht jeden aufnehmen. Um mit Peter Scholl-Latour zu sprechen – Gott habe ihn selig –: „Wer halb Kalkutta aufnimmt, der wird Kalkutta werden.“ Wir müssen deshalb unsere Grenze schützen. Wenn man in der Politik von „verantwortungsvoll“ und „alternativlos“ spricht, dann ist das der richtige Zeitpunkt. Das ist am Ende des Tages alternativlos, oder es führt zum Verlust der Heimat, so wie wir sie kennen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Und nun die CDU-Fraktion, Herr Abg. Anton.

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Rico Anton CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Es ist wirklich immer wieder regelrecht skurril, wie die AfD in diesem Parlament arbeitet, wenn man das großzügig als Arbeit interpretieren will, was Sie hier tun. – Den gegenständlichen Antrag sehen wir heute ja nicht zum ersten Mal. Er stand auf der Tagesordnung der letzten Sitzung des Innenausschusses. Dort hatten Sie aber gar kein Interesse an einem fachlichen Austausch, sondern Sie haben den Antrag von der Tagesordnung genommen. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Dafür haben wir ihn heute im Plenum und daher an diesem Ort die zweifelhafte Freude, uns damit auseinanderzusetzen. Nach der Geschäftsordnung kann man das so machen, aber das zeigt, worum es Ihnen geht: wieder einmal nicht darum, eine sachliche Auseinandersetzung zu einem Thema zu führen, das ja durchaus Relevanz hat, sondern es geht Ihnen vor allem darum, das Thema im letzten Plenum des Jahres auf die Tagesordnung zu setzen, damit man dann wieder Füllmasse für die sozialen Medien hat. Das will ich an dieser Stelle nur einmal vorwegschicken. Herr Wippel, Sie haben es ja wieder einmal tunlichst vermieden, irgendetwas Konkretes zum Inhalt Ihres eigenen Antrags hier zu Gehör zu bringen. Zu den Folgen der Zuwanderung in die Sozialsysteme, zu den Auswirkungen auf die innere Sicherheit durch Zuwanderung, steht nicht ein Satz in Ihrem Antrag. Aber wenn Sie nichts zu Ihrem Antrag sagen wollen, will ich das gern übernehmen. Die AfD will, dass die Staatsregierung die Bundesministerin des Inneren auffordert, unverzüglich eine möglichst lückenlose Kontrolle der Grenze nach Polen sicherzustellen. Hintergrund sind die illegalen Einreisen von Migranten aus Belarus über Polen nach Deutschland. Das Wort „unverzüglich“ klingt in diesem Zusammenhang ein Stück weit wie ein Witz, Herr Wippel. Eines kann man zumindest feststellen: Die AfD war mit Ihrem Antrag jedenfalls nicht unverzüglich an dem Thema dran. Ich selbst habe am 18. Oktober, also vor mehr als zwei Monaten, namens meiner Fraktion gefordert, temporäre Grenzkontrollen an der deutsch-polnischen Grenze einzuführen, um den Zustrom von illegalen Flüchtlingen zu bremsen. Damals war die Lage allerdings eine andere als heute. Sie selbst haben die Zahlen in Ihrem Antrag genannt, mit dem Sie sich in Ihrem Beitrag ja leider nicht beschäftigt haben. Im Zeitraum von Januar bis Juli 2021 gab es insgesamt nur 26 unerlaubte Einreisen mit Belarus-Bezug. Im Monat August waren es dann 474, im September 1 903, und im Oktober schließlich explodierte die Zahl illegaler Einreisen nach den Feststellungen der Bundespolizei auf 5 285 Fälle. Das war der Zeitpunkt, an dem meine Fraktion völlig zu Recht Grenzkontrollen eingefordert hat. Temporäre Grenzkontrollen an europäischen Binnengrenzen sind dann ausnahmsweise zulässig, wenn die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit eines Mitgliedsstaates ernsthaft bedroht ist. Davon ist auszugehen, wenn in einem großen Ausmaß unkontrollierte Sekundärmigration innerhalb der EU stattfindet, die insbesondere auf Mängel der Kontrolle der Außengrenzen zurückzuführen ist. Im Oktober waren die Zahlen zumindest dazu angetan, genau diese Ausnahme im Schengener Grenzkodex zu bejahen. Nun sind wir heute aber nicht mehr im Oktober, sondern im Dezember, und die Zahlen sehen heute erfreulicherweise anders aus. Im November meldete die Bundespolizei noch insgesamt 2 849 illegale Grenzübertritte, ein immer noch hohes Niveau, aber es waren nur noch etwa halb so viele Fälle wie im Oktober. Wenn wir uns die Zahlen im Dezember anschauen, dann stellen wir fest, dass die Bundespolizei zu Recht von einer deutlich fallenden Tendenz spricht. Zwischen dem 7. und dem 12. Dezember waren es 54 Fälle, zwischen dem 13. und dem 14. Dezember 31 Fälle, zwischen dem 15. und dem 19. Dezember 139 Fälle. Wir werden demnach im Dezember nur noch eine dreistellige Zahl an illegalen Grenzübertritten mit Belarus-Bezug haben. Ordnungspolitisch ist das natürlich noch zu viel. Aber selbst der AfD sollte bei dieser Entwicklung klar sein: Die europarechtlichen Voraussetzungen für die Kontrolle der Binnengrenze zu Polen liegen im Dezember 2021 definitiv nicht mehr vor. Ich bin sehr froh darüber, dass es uns erspart geblieben ist, von der Ultima Ratio der Grenzkontrollen an der deutschpolnischen Grenze Gebrauch machen zu müssen. Zu danken haben wir das der Republik Polen, die durch entschlossenes und konsequentes Handeln bei der Sicherung der europäischen Außengrenze zu Belarus einen wirksamen Beitrag dazu geleistet hat, dass die Zahlen so abgenommen haben, wie ich es gerade beschrieben habe. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Dazu passt es dann überhaupt nicht, wenn Sie bei der Frage der Sicherung der Binnengrenzen nicht einmal die enge Abstimmung mit Polen suchen, sondern in Ihrem Antrag fordern, lediglich die – ich zitiere – „aktive Kooperation und Einbindung der polnischen Nachbarn“ einwerben wollen. Ich übersetze das einmal: Deutschland handelt und Polen soll gefälligst mitmachen. Das ist nicht der Umgang, den wir mit unseren polnischen Nachbarn pflegen sollten. Hierbei sollten Sie noch einmal Ihre Herangehensweise deutlich überdenken, meine Damen und Herren von der AfD. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Gleichwohl gilt: Sollte sich die Situation wieder verändern, ist das Thema der Grenzkontrollen erneut zu diskutieren, allerdings – darauf bestehe ich – im vertrauensvollen und abgestimmten Miteinander mit der Republik Polen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Ein zweiter zentraler Punkt des AfD-Antrages ist, dass Migranten, die im Landesinneren aufgegriffen werden, unverzüglich in das sichere Drittland überführt werden sollen, aus dem sie in das Bundesgebiet eingereist sind. – Ja, meine Damen und Herren, wenn es so einfach wäre, dann frage ich mich, warum wir überhaupt über Binnengrenzkontrollen diskutieren. Es würde ja reichen, dass wir diejenigen, die wir auf deutschem Staatsgebiet aufgreifen, einfach nach Polen zurückschicken. Weil es aber nicht so einfach ist, müssen wir deshalb darüber diskutieren. Bei Ihnen fragt man sich immer wieder – das hatten wir bereits in der heutigen Debatte über Corona –, ob Sie es wirklich nicht besser wissen oder ob Sie wider besseres Wissen Unsinn behaupten. Es ist also entweder simple Inkompetenz oder Böswilligkeit. Bei Ihnen in der Fraktion hat beides ein schönes Zuhause. Ich komme zu den Fakten: Für Migranten, die aus einem sicheren Drittstaat eingereist sind oder im grenznahen Raum aufgegriffen werden, sieht § 18 Abs. 3 des Asylgesetzes die Zurückschiebung in den sicheren Drittstaat vor. – So weit, so gut. Diese nationale Regelung wird allerdings, das dürfte inzwischen wirklich jedem bekannt sein, durch die Dublin-III-Verordnung der Europäischen Union überlagert. Vor diesem Hintergrund ist eine Zurückweisung im vereinfachten Verfahren überhaupt nicht möglich. Vielmehr bedarf es für eine Rücküberstellung in den zuständigen EU-Mitgliedstaat, also nach Polen, eines Dublin-IIIVerfahrens. So kann man Punkt für Punkt Ihres Antrags durchgehen, beispielsweise auch die Forderung nach einer tagesaktuellen Statistik für illegalen Einreisen. Ich habe vor ungefähr drei Minuten die veröffentlichten Zahlen der Bundespolizei vom 8., 13., 15. und 20. Dezember zitiert. Die Zahlen aus dem AfD-Antrag in Bezug auf die Entwicklung in den Vormonaten scheinen auf dieselbe Quelle zurückzugehen. Wo um alles in der Welt sehen Sie denn ein Defizit an aktuellen Informationen? Sie scheinen nicht einmal die vorliegenden Zahlen regelmäßig zu lesen. Die vom Dezember haben Sie offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen, sonst würden Sie heute keine unverzüglichen Grenzkontrollen fordern. Ich möchte es bei diesen Ausführungen belassen. Es ist ausreichend deutlich geworden, warum der Antrag nicht zustimmungsfähig ist. Ich kann Ihnen aber versichern, dass unser Innenminister Prof. Wöller das Problem der illegalen Binnenmigration permanent im Blick hat. (Jörg Urban, AfD: Fest im Blick!) Sollten weitergehende Maßnahmen geboten sein, dann brauchen wir – weder die Koalitionsfraktionen und gleich zweimal nicht die Staatsregierung – keinen halbgewalkten AfD-Antrag. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Fraktion DIE LINKE spricht nun Frau Abg. Nagel, bitte.

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Juliane Nagel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktion! Was machen wir hier? Die rechte Seite des Parlaments versucht wieder einmal, Politik auf dem Rücken von Menschen- und Freiheitsrechten zu machen. Es wird ein Ansturm von Flüchtenden halluziniert und ein Kernstück des geeinten Europas auf eine Grenzendisposition gestellt. Das ist absurd und durchsichtig. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Die Partei, die sich immer wieder als Hüterin von Freiheit und Recht geriert, möchte Freiheit und Recht mit diesem Antrag zu Grabe tragen. Wir lehnen Ihren Antrag aus vollem Herz ab. Ihr ekelhaftes Referat hat uns nur bestätigt, Herr Wippel. (Sebastian Wippel, AfD: Widerlich!) Ich möchte zwei Aspekte aus dem Antrag aufgreifen und mehr ist es auch nicht wert. Erstens fordert die AfD die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen. Mit Verlaub – das ist in der Stellungnahme auch beschrieben –: Das ist juristisch nicht möglich. Mit der Schengener Verordnung ist der personenkontrollfreie Grenzverkehr innerhalb der Europäischen Union garantiert. Ausnahmen können nur im Falle der ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit in einem Mitgliedsstaat gemacht werden. Mit Verlaub, auch an Herrn Anton gerichtet: Diese Situation liegt und lag auch im Laufe des Jahres zu keinem Zeitpunkt vor. Genau wie bei Teilen der CDU – das ist das Dramatische – möchte die AfD mit dem Ruf nach neuen Grenzkontrollen die Errungenschaft von 1989 und der europäischen Integration über Bord werfen. Das ist rückwärtsgewandt und würde sich im Alltag vieler Menschen, die Sie vorgeben zu vertreten, als handfestes Hindernis darstellen. Das erwähnen Sie auch in Ihrer Begründung. Dass gerade Sie, als vermeintlich wirtschaftsnahe Partei, die Situation des unterbrochenen Pendler-und Lieferverkehres, den wir aus dem vergangenen Jahr sehr eindrücklich kennen, wiederholen möchten, ist wirklich absurd. Kommen wir – das ist der zweite Aspekt, den ich aufgreifen möchte – auf die Zahlen der Flüchtenden zu sprechen, die von der AfD als besorgniserregend bezeichnet werden. Leider hat die Staatsregierung in Ihrer Stellungnahme darauf nicht reagiert oder entkräftet, dass wir eine besorgniserregende Situation hätten. Wir werden, wenn Sie sich die Gesamtstatistik der Asylzahlen aus dem Jahr 2021 in Deutschland anschauen, in etwa die Anzahl von Flüchtenden oder Asylanträgen haben, die der Anzahl aus den Jahren vor Corona, also den Jahren 2018 und 2019, entspricht. Es gab einen Peak im Laufe des Jahres bis Oktober, das ist richtig. Es gab einen Anstieg, jedoch nicht einmal eine Verdreifachung von Aufnahmen in Sachsen. Es gibt einen Abschwung. Unter dem Strich ist das aber nichts, was uns außer Kraft setzen oder den Betrieb dieser Gesellschaft oder Staates irgendwie bedrohen würde. Das ist vollkommender Unsinn. (Beifall bei den LINKEN) Wir in Sachsen haben, das muss man ganz klar sagen, in den Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen Platz. Es gibt bundesweit zudem fast 270 Städte, die Schutzsuchende freiwillig und zusätzlich aufnehmen würden. Mit einer vernünftigen Übereinkunft auf europäischer Ebene, das darf man nicht außer Acht lassen, wäre zudem eine humanitäre Aufnahme und Verteilung durch europäische Staaten problemlos möglich. Die Verteilung der paar Menschen würde fast niemand bemerken. Die paar Tausend Geflüchteten – Sie haben, glaube ich, 25 000 genannt – sind totaler Unsinn. Es sind 5 000 bis 7 000, die in Belarus waren. Sie machen mit einem Beschönigen der Zahlen Propaganda. Diese paar Tausend Menschen wären für uns in Deutschland und vor allem für uns in Europa überhaupt kein Problem. Sie sind nur die Spitze des Eisberges aus Kriegen, Terror und Verfolgung. Es sind die, die die Möglichkeit nutzen wollten, in Europa Sicherheit zu suchen und zum Teil auch endlich zu ihren Familien zu kommen, was ihnen über normale Verfahren verwehrt wird. Wenn wir diese Aufnahme vollzogen hätten, dann müssten wir hier auch gar nicht über die Belastung der Polizei diskutieren. Wir könnten nämlich eine Situation illegaler Grenzübertritte vermeiden. Die Europäische Union braucht Humanität, Solidarität und Rechtsstaatlichkeit in der Flüchtlingspolitik, keine Härte und Abschottung. Wir erwarten, dass sich die neue Bundesregierung für eine strikte Einhaltung der Menschenrechte und des EU-Asylrechts einsetzt. Das tut sie nämlich nicht. Die vorherige tat es nicht und von der neuen hören wir nur sehr vorsichtige Töne, was Pushbacks, den Zugang zu Asyl und was Gewalt gegen Schutzsuchende durch Grenzbeamte in Polen und Belarus betrifft. Hierzu erwarten wir mehr. Gerade jetzt im Winter und zu Weihnachten ist es geboten, Menschen aufzunehmen, aber auch in jeder anderen Jahreszeit. Dafür stehen wir als Fraktion DIE LINKE. Wir lehnen Ihren Antrag, wie erwähnt, ab. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Als Nächstes erteile ich der Fraktion BÜNDNISGRÜNE das Wort. Es spricht Frau Kollegin Čagalj Sejdi, bitte.

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Petra Čagalj Sejdi GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag ist wieder einmal polemisch. Er schürt Ängste. Er missachtet geltendes Recht. Er kommt zur Unzeit: Noch schnell drei Tage, bevor Sie mit der Familie unter dem Weihnachtsbaum die Weihnachtsgeschichte lesen, hetzen Sie hier und draußen in der Gesellschaft mit Hass, schüren Angst und möchten eine humanitäre Katastrophe für Ihre eigenen Zwecke nutzen. Das ist unredlich, geschmacklos und haarsträubend. Wir sind weit weg von der Bedrohungslage, die Sie uns hier vorspielen möchten. Wenn wir uns allein die Zahlen, die wir in den Wortbeiträgen vorher schon gehört haben, vor Augen führen, dann stellt sich ein anderes Bild dar: Im Jahr 2015 wurden 890 000 Asylanträge in Deutschland gestellt. Das ist mit der Lage, die wir gerade besprechen, nicht im Geringsten zu vergleichen. Wir hatten und haben es nicht mit einer Bedrohungssituation zu tun, die es erfordern würde, Grenzen und uns zu schützen. Wir haben es mit einer humanitären Katastrophe zu tun, die es erfordert, Menschen zu schützen. Es ist vor allem deshalb eine humanitäre Katastrophe, weil durch Zäune an den Grenzen zu Polen und Belarus, illegale Pushbacks und die Verweigerung rechtsstaatlicher Asylverfahren auftreten und Menschen vor Ort festgehalten werden. Ich befürworte ein Aufnahmeprogramm. Das ist das Gesicht, das wir, Deutschland und Europa, in dieser humanitären Katastrophe zeigen sollten. Flucht ist kein Verbrechen. Es ist nicht unser Recht, die Fluchtgründe von Menschen zu bewerten oder zu behaupten, dass irgendjemand kein Recht auf Flucht oder redliche Fluchtgründe hätte. Menschen sind überall auf der Welt aus ganz unterschiedlichen Gründen auf der Flucht. Einige dieser Gründe führen dazu, dass sie zum Beispiel nicht mehr in ihre Heimatländer zurückkönnen, weil sie Minderheiten sind, weil sie politisch verfolgt werden, weil dort Krieg herrscht oder weil es andere wichtige Gründe gibt. Es ist in Europa geltendes Recht, dass schutzsuchende Menschen ein rechtsstaatliches Asylverfahren erhalten und das gilt für jeden Menschen, der ein Asylgesuch stellt, auch an der Grenze. Jeder Einzelfall muss geprüft werden. Erst am Ende eines Verfahrens steht fest, ob dieser Mensch nach dem Gesetz den Schutz erhalten kann oder nicht. Solange dürfen sich diese Menschen erlaubt hier aufhalten. Solange dürfen sie nicht zurückgewiesen werden und solange sind sie auch nicht illegal. Auch die Einreise ohne Einreisepapiere kann nicht bestraft werden. Das sieht die Genfer Flüchtlingskonvention genauso vor. Das alles gilt auch in der Prüfung im sogenannten Dublin-Verfahren. Es gibt genug Rechtsprechung, die sich zum Beispiel auch damit befasst, ob Menschen, Schutzsuchenden, Flüchtenden in europäischen Unionsländern Erniedrigungen oder Unmenschlichkeiten widerfahren, und ja, es gibt auch Fälle in Polen, die da dokumentiert sind. Indem Sie in Ihrem Antrag und in Ihrem Anliegen Menschen als „illegale Migranten“ bezeichnen, die ohne jede Prüfung ihrer Gründe zurückgewiesen werden sollten, missachten Sie geltende europäische und völkerrechtliche Rechte. Dieser Antrag missachtet auch einige weitere grundlegende Ideen, eigentlich die wichtigste grundlegende Idee unserer Europäischen Union: den Grundsatz des freien und uneingeschränkten Personenverkehrs im Schengen-Raum. Eine Ausnahme – das haben wir eben gehört – ist nur möglich, wenn eine öffentliche Bedrohung besteht, und diese Bedrohung besteht schlichtweg nicht. Das habe ich eben dargestellt. Menschen, die flüchten, sind ohnehin keine Bedrohung. Sie sind bedroht, und deswegen sollten wir uns mit so einem sinnlosen Antrag überhaupt nicht weiter beschäftigen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

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Dr. Matthias Rößler

Als Letzter in der Rederunde hat jetzt Herr Kollege Pallas für die SPD-Fraktion das Wort.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Hier liegt dieser Antrag der Fraktion der AfD vor, der direkt aus dem Handbuch für populistische und irreführende Politik entnommen zu sein scheint. – Ironie off! (Widerspruch von der AfD) Durch die menschenfeindliche Schleuserpolitik des weißrussischen Diktators Lukaschenko machten sich viele Menschen aus dem Nahen Osten auf den Weg nach Europa. Unter menschenunwürdigsten Bedingungen im belarussisch-polnischen Grenzraum harrten sie aus und froren, in der Hoffnung, es nach Westeuropa, (Zuruf von der AfD: Nach Deutschland!) in Sicherheit und Frieden zu schaffen. Die Antragsteller versuchen nun eine Bedrohung für die hiesige Bevölkerung zu konstruieren und nach den alten Mustern Ängste vor Überfremdung zu schüren oder zu stärken. Weil man an dem Antrag so schön sehen kann, wie Fake News geschaffen werden und wie Populismus praktisch funktioniert, will ich das kurz einmal mit Ihnen durchgehen. Erstens. Zunächst einmal wird mit absichtlich falschen Zahlendarstellungen gearbeitet. Wir wissen aus einer Antwort auf eine Anfrage von Kollegin Nagel vom Oktober dieses Jahres, dass im Zeitraum von Januar bis September circa 5 500 Personen bei einer illegalen Einreise über die polnisch-deutsche Grenze angetroffen wurden. Die AfD behauptet, es seien allein im Oktober 5 500 Menschen gewesen. Nach Auskunft des SMI an unsere Fraktion lagen die Zahlen der Menschen an der deutsch-polnischen Grenze im Oktober und Anfang November täglich im höheren zweistelligen Bereich, aber deutlich unter den von der AfD genannten 5 500. Seit Mitte November haben wir einen spürbaren Rückgang. Das hat Kollege Anton schon gut dargestellt. Zweitens. Sie stellen hier eine ungehinderte Migrationsbewegung von Belarus über Polen nach Deutschland dar, was ebenso faktisch falsch ist. Seit Oktober/November werden EU-Sanktionen gegen Belarus verhängt. Unter anderem werden Überflugrechte entzogen. Passagieraufnahmen bei entsprechenden Reisezielen werden untersagt. Fluglinien aus dem Irak oder Jordanien mit dem Ziel Belarus werden eingestellt. Die Personen wurden nach ihrer Feststellung im Grenzraum selbstverständlich erst der medizinischen Versorgung und dann dem regulären asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren zugeführt. Recht und Gesetz werden also beachtet. Sie erzeugen hier ein Bild, als hätten wir eine Situation vergleichbar mit der im August 2015. So Ihre Leseart. Das ist aber offensichtlich nicht der Fall. Drittens. Die Maßnahmen, die Sie fordern, werden teilweise bereits ergriffen, oder sie sind unzulässig. Nehmen wir einmal den verstärkten Polizeieinsatz durch die Polizeidirektion oder die Bereitschaftspolizei. Das passiert längst im Rahmen der normalen Zuständigkeiten dieser Polizeieinheiten. Wenn das Bundesministerium des Innern Unterstützungsbedarf für die Bundespolizei durch die Landespolizei hat, dann wird es Kräfte anfordern. Das ist Tagesgeschäft. Ebenso Tagesgeschäft ist ein intensiver Informationsaustausch zwischen Landes- und Bundespolizei. Sie versuchen hier, Ihren Fetisch von den Grenzkontrollen wieder aufleben zu lassen. Ich sage es hier ganz deutlich: Grenzkontrollen sind laut Schengener Abkommen unzulässig. Es gibt Ausnahmen. Davon haben wir heute schon etwas gehört. Die Reisefreiheit bleibt aber der Grundsatz in der Europäischen Union. Die Ausnahmen treffen hier nicht zu, und das ist auch richtig so. Viertens. Ihr Antrag dient einzig und allein dazu, hier eine Bedrohungslage zu konstruieren. Sie bauschen die Situation auf. Sie versuchen wieder, die Angst vor Überfremdung in der Bevölkerung zu schüren. Beispiele dafür haben wir vorhin in der Rede von Herrn Wippel gehört: Hunderte Millionen von Menschen stünden bereit, um nach Sachsen einzuwandern. Oder: Er habe Angst vor dem Verlust seiner Heimat. Das eigentliche Problem bleibt dabei unerwähnt, nämlich Lukaschenkos Machtpolitik, die menschenverachtend und diktatorisch ist. Die eigentliche Nachricht muss doch sein: Wir lassen uns von Lukaschenko nicht erpressen. Die Männer, Frauen und Kinder, die an der Grenze bei eiskalten Temperaturen ausharren, sind Opfer dieser Machtpolitik. Mit denen, die zu uns kommen, gehen wir anständig um. Fertig aus! Das alles interessiert Sie nicht, weil es nicht zu Ihrer Erzählung passt. Summa summarum bleibt es bei meiner anfänglichen Einschätzung: Ihr Antrag erzeugt Falschinformationen, er ist populistisch und schürt Ängste in der Bevölkerung. Wir lehnen ihn ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Mit dem Kollegen Pallas sind wir am Ende der Rederunde angekommen und könnten eine neue eröffnen. Die einbringende Fraktion der AfD möchte das auch. Herr Kollege Wippel, bitte, Sie haben das Wort.

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Sebastian Wippel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Ich möchte auf ein paar Punkte eingehen. Dass die Debatte so läuft, ist wenig überraschend. Frau Nagel findet das alles natürlich ganz widerlich und lobt uns nicht. (Zuruf von den LINKEN: Ekelhaft! – Zuruf von der AfD: Pfui!) – „Ekelhaft!“ hat sie gesagt, Entschuldigung. Das muss sein, denn ich bin nicht demokratisch genug, um alles zu verstehen, was Sie da drüben sagen. Wenn Sie anfangen, uns zu loben, dann wissen wir, dass wir etwas falsch gemacht haben. So geht es nicht. Trotzdem muss ich auf einen Punkt eingehen. Sie sagen, Grenzkontrollen seien logistisch nicht machbar. Sie verweisen dabei auf das Bild vom vergangenen Jahr. Dieses Bild vom vergangenen Jahr ist deshalb gar nicht zutreffend, weil die Grenzkontrollen damals logistisch schlecht gemacht und unvorbereitet waren. Es ist nicht nur stichprobenweise kontrolliert worden, wie wir es uns vorstellen, außer bei erkanntem Bedarf, wenn der Druck zu groß wäre, sodass man dann die Kontrollen flächendeckend durchführt. Im vergangenen Jahr haben die Kontrollen derart stattgefunden, dass bei allen Personen Corona-Tests durchgeführt wurden, die sich pro Fahrzeug ziemlich in die Länge gezogen haben. Von der polnischen Seite ist immer nur ein Fahrzeug abgearbeitet worden, und es gab keine Zusammenarbeit mit der deutschen Seite. Deshalb hat auch die Abarbeitung viel länger gedauert. Vergleichen Sie bitte nicht Äpfel mit Birnen, auch wenn beides Obst ist. Dann haben Sie mir unterstellt, ich würde mit Propagandazahlen arbeiten. Das stimmt so natürlich nicht, denn die Zahlen sind von der Bundespolizei, es sei denn, Sie, die LINKE, bezeichnen die Bundespolizei ebenfalls als Propagandaorganisation. Das würde ich Ihnen sogar zutrauen, das kann gut sein. Kollege Pallas, Sie haben zwei Punkte erwähnt, bei denen ich Ihnen sogar zustimmen kann. Der erste Punkt: Man darf sich nicht erpressen lassen. Völlig richtig! Wir dürfen uns auch nicht von der hybriden Kriegsführung erpressen lassen. Da können Sie den Kopf schütteln, Herr Richter. Ihr eigener Bundeskanzler von der SPD nennt es aber so, wie es ist: hybride Kriegsführung. Das ist auch nichts anderes als das, was wir in den Jahren 2014 und 2015 erlebt haben. (Beifall bei der AfD – Widerspruch des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Irgendwann fängt das Ganze an, und deshalb müssen wir rechtzeitig vorbauen, nicht erst dann, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Dann sagen Sie: Ach, jetzt sind alle hier, jetzt müssen wir damit umgehen. Dann habe ich einen Punkt, der Sie entlarvt. Sie haben richtigerweise erwähnt, dass Jordanien seine Flüge nach Minsk eingestellt hat. Das stimmt. Sie haben aber nicht erwähnt, dass Syrien seine Flüge nach Minsk ebenfalls eingestellt hat. Über Syrien reden Sie aber nicht so gern, denn dort herrscht Krieg und von dort kommen auch nur Verfolgte. Kollege Anton, Sie haben etwas gesagt, was mich – abgesehen von der Polemik uns gegenüber – positiv überrascht. Und zwar haben Sie gesagt, Sie hätten erkannt, dass Grenzkontrollen nötig seien. Das haben Sie der Staatsregierung offensichtlich voraus, denn die Staatsregierung hat in ihrer Stellungnahme geschrieben, dass diese Grenzkontrollen nicht nötig seien. Insofern haben wir hier schon einmal einen Ansatz, mit dem wir doch in die richtige Richtung gehen. Wir können uns jetzt natürlich gegenseitig erzählen, wer welche Öffentlichkeitsarbeit macht, wer wann was an die Zeitung gegeben hat – Sie als innenpolitischer Sprecher Ihrer Fraktion oder ich als innenpolitischer Sprecher meiner Fraktion. Ich glaube, wir haben das gleiche Ziel verfolgt, jeder auf seine Art und Weise. Zur Statistik haben Sie gesagt: Mensch, die hat die Bundespolizei doch ständig total transparent herausgegeben. – Nein, hat sie nicht. Jetzt gibt es wieder Zahlen, und es gab am Anfang Zahlen. Zwischenzeitlich hat sie komischerweise keine Zahlen veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt ist der Antrag entstanden – weil die Bundespolizei mit den Zahlen hinterm Berg gehalten hat. Sie hat diese Zahlen auch gegenüber der Presse nicht herausgegeben. Darüber hat die Presse sogar berichtet, dass die Bundespolizei die Zahlen nicht mehr herausgibt. (Zuruf von der AfD: Hört, hört!) Jetzt habe ich noch zwei Punkte, auf die ich eingehen muss. Erst einmal vielen Dank für die Stellungnahme der Staatsregierung; sie ist ja weitestgehend erwartungsgemäß ausgefallen. Das ist natürlich auch die Rolle der Staatsregierung gegenüber der Opposition. Sie haben gesagt, Grenzkontrollen seien nicht zulässig. Ich bin ja der Meinung – und ich bewerte die Lage etwas anders –, dass das nicht ordentlich geprüft worden ist. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Alternative Fakten! – Lachen der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Sie führen den Erwägungsgrund 26 des Schengener Grenzkodexes an, wo es heißt, man könne Grenzkontrollen durchführen, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet sei. Wir sind der Meinung: Sie ist gefährdet – nämlich durch das, was kommt, wenn wir jetzt darauf verzichten, in dieser Lage. Wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass in Sachsen – relativ zu unserer Bevölkerungszahl gesehen – mehr Leute über die Grenze gekommen sind als in Estland oder Litauen. Für Estland oder Litauen hat sogar die Europäische Kommission den Ländern Erleichterungen vorgeschlagen. Auch das muss man einmal zur Kenntnis nehmen, was das Asylverfahren angeht. Vor allem müssen wir auch sehen: Klar, wir sprechen über Sekundärmigration. Diese findet nun ja statt, die Sekundärmigration, nämlich von Polen nach Deutschland – nur dass die Leute eben in Polen keinen Antrag gestellt haben. Aber Sie können nicht sagen, dass es keine Sekundärmigration sei. Es ist ja auch so: Wenn wir die Grenzkontrollen bei uns nicht durchführen, dann bleiben die Zugeffekte, und wir senden nicht das nötige Signal „Ihr seid nicht alle willkommen!“ in die Welt hinaus. Damit bleibt der Druck auf die EU-Außengrenzen wiederum hoch. Das heißt, die Polen wären Ihnen sicherlich sehr dankbar. Sie tun ja so, als ob die Polen das auf keinen Fall haben wollten. Was die Polen nicht wollen, ist eine Beeinträchtigung des Warenverkehrs, also eine erhebliche Beeinträchtigung, und eine Beeinträchtigung oder eine Unterbindung des kleinen Grenzverkehrs. Das ist richtig. Das wollen wir im Übrigen auch nicht, ja. (Zuruf des Abg. Mirko Schultze, DIE LINKE) So, und dann – – Herr Schultze, wenn Sie als Abgeordneter aus Görlitz nicht genug Geld verdienen und in Polen tanken, kann ich nichts dafür. (Beifall bei der AfD –

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Mirko Schultze Die Linke

Ich tanke nicht in Polen!) – Oh, Herr Schultze ist ein Patriot. Sie tanken in Deutschland, das ist schön. Das freut mich. Das freut auch den Bundesfinanzminister. Dann haben wir noch einen Punkt. Sie haben in der Stellungnahme geschrieben – das ist jetzt schon ein bisschen Vergangenheit –, zu Abschnitt II Ziffer 2: „Der Bundesinnenminister nutzt die rechtlich zulässigen Maßnahmen.“ Ich sage es einmal so: Bei Herrn Seehofer war das, würde ich sagen, eher Zweckoptimismus. Mir ist nichts davon bekannt, dass er sich bei der Europäischen Union tatsächlich darum bemüht hätte, Grenzkontrollen einzuführen. Jetzt haben wir eine neue Regierung, Frau Nancy Faeser – ich hoffe, ich spreche den Namen richtig aus; sie ist ja noch nicht so lange im Amt. Da ist es wahrscheinlich eher Wunschdenken, dass sie das macht, bei dieser Regierung. Wenn Sie Ihre Oppositions-CDU im Bundestag einmal fragen würden, dann würde diese wahrscheinlich zu einem ähnlichen Ergebnis kommen. Jetzt haben wir, glaube ich, eine ziemlich lange zweite Rederunde gemacht. Ich beende das jetzt hiermit. (Sabine Friedel, SPD: Das ist eine gute Idee!) Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

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Dr. Matthias Rößler

Gibt es in der zweiten Rederunde, die gerade von Kollegen Wippel eröffnet wurde, weiteren Redebedarf aus den Fraktionen heraus? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein!) Das kann ich nicht erkennen. Dann kommt jetzt die Staatsregierung zu Wort. Bitte, Herr Staatsminister Prof. Wöller.

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Prof. Dr. Roland Wöller

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wir erleben heute einen globalen Wettbewerb, ja einen Wettkampf der Systeme: Demokratien gegen Diktaturen, freiheitliche Staaten gegen autoritäre Regime. Destabilisierung, hybride Aggression und asymmetrische Kriege zeichnen die heutige Dimension dieser Konflikte aus. (Sebastian Wippel, AfD: Er hat es auch gesagt, Herr Richter!) Der hybride Angriff der belarussischen Regierung auf die Europäische Union hat die EU, insbesondere die Republik Polen, stark herausgefordert. Staatlich organisierte Schleuserringe der belarussischen Regierung haben Tausende Menschen aus dem Irak, aus Syrien, aus dem Iran mit falschen Versprechungen an die belarussisch-polnische Grenze gebracht und damit eine menschliche Tragödie ausgelöst. Diese Schicksale berühren uns alle, nicht nur in Europa und in Deutschland. Die Europäische Union und die Bundesregierung haben aus humanitären und aus sicherheitspolitischen Gründen klar und unmissverständlich gehandelt. Vor allem hat der wirksame Grenzschutz Polens eine Masseneinwanderung verhindert und die Zahl weiterer irregulärer Einreiseversuche deutlich gesenkt. Dafür danken wir der polnischen Regierung und den polnischen Einsatzkräften an dieser Stelle nochmals sehr herzlich. (Beifall bei der CDU und der AfD –

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Jörg Urban AfD

Genau! – Zuruf von den LINKEN) Sie haben nicht nur die polnische Grenze, sondern auch unsere gemeinsame EU-Außengrenze geschützt. Die Sächsische Staatsregierung hat früh auf diplomatische Bemühungen und Maßnahmen gedrängt: Aufklärungskampagnen in den Herkunftsländern, EU-Sanktionen gegen Belarus und die Fluggesellschaften, Verhandlungen des Auswärtigen Amtes mit vielen Abflugstaaten und Herkunftsländern und intensive Schleierfahndung der Bundespolizei mit Unterstützung der sächsischen Bereitschaftspolizei und in Abstimmung mit dem polnischen Grenzschutz. Die Maßnahmen haben gewirkt. Die Migration ist erheblich zurückgegangen. Hatten im Monat Oktober dieses Jahres noch circa 1 600 Personen die Grenze zu Sachsen überschritten, so waren es im November circa 1 000 und in diesem Monat nur noch 34 Personen. Hauptherkunftsland bleibt aktuell der Irak, mit deutlichem Abstand folgen Syrien und der Iran. Meine Damen und Herren! Die deutsch-polnische Grenze ist eine Schengen-Binnengrenze. Grenzkontrollen sind als letztes Mittel zulässig, Herr Wippel, und nicht als erstes Mittel, wenn etwa die öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit in einem Mitgliedsstaat ernsthaft bedroht sind. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Angesichts der aktuellen Lage im deutsch-polnischen Grenzgebiet sind solche Kontrollen derzeit rechtlich nicht zulässig und tatsächlich auch nicht erforderlich. Die Grenzsicherung ist der zentrale Ausdruck staatlicher Souveränität. Es obliegt der Europäischen Union, die EU-Außengrenzen wirksam zu schützen. Die Bundespolizei wird im Grenzgebiet mit Unterstützung der sächsischen Polizei auch weiterhin unsere offenen Grenzen gegen illegale Migration sichern. (Sebastian Wippel, AfD: Wie denn?) Zugleich wird der Freistaat Sachsen auch künftig seine humanitären Verpflichtungen erfüllen. Ein Europa mit offenen Binnengrenzen ist eine große Errungenschaft unserer europäischen Geschichte, gerade auch für den Freistaat Sachsen. Das setzt allerdings voraus, dass die Außengrenzen – nicht nur die polnische zu Weißrussland, sondern alle EU-Außengrenzen – wirksam geschützt werden. Wir alle wissen, dass die Europäische Union hier noch großen Handlungsbedarf hat. Die Staatsregierung wird dieses hohe Gut weiterhin tatkräftig unterstützen und damit Europa und unsere Heimat stärken. Eines Antrags der AfD-Fraktion bedarf es hierfür nicht. (Zuruf von der AfD: Doch!) Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

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Dr. Matthias Rößler

Für die Staatsregierung sprach Herr Staatsminister Wöller. Jetzt hat die AfD-Fraktion die Möglichkeit, ein Schlusswort zu halten. – Bitte, Herr Kollege Wippel.

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Sebastian Wippel AfD

Sehr geehrter Herr – – (Das Rednerpult wird desinfiziert.) – Oh, Entschuldigung. Fast wäre es gefährlich geworden. So ist es sicher. – Wirkt schon. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Nein. Der Druck auf unsere Grenzen liegt in erster Linie daran, dass Deutschland immer noch Willkommenszeichen in die Welt sendet. (Beifall bei der AfD) Sowohl unser Antrag als auch die tatsächliche Durchführung von Grenzkontrollen sind ein Zeichen dagegen. Ja, das ist richtig. Daraus machen wir auch gar keinen Hehl. Wir wollen, dass die Grenzen geschützt werden. Herr Staatsminister Wöller hat mir jetzt nicht plausibel erklären können, wie er behaupten kann, dass die Staatsgrenze geschützt werde – ohne dass sie kontrolliert wird. Das ist etwa wie: Wasch‘ mir den Pelz, aber mach mich nicht nass. Es klingt erst einmal gut für denjenigen, der nicht richtig zuhört. (Vereinzelt Heiterkeit bei der AfD) Wir müssen ein Signal gegen das Willkommen setzen; denn eines ist doch klar: Dieses Willkommen führt zu kommen wollen, und Willkommen überlastet unser Land und unser Volk – und das dauerhaft. Dieses Willkommen gefährdet das Leben der Kinder, die noch nicht in Belarus sind oder sich in Zukunft an anderer Stelle auf dem Weg hierher machen werden. Es gefährdet auch das Leben derjenigen, die auf anderen Wegen hierherkommen wollen. Dieses Willkommen füllt die Kassen der Schleppermafia. Es füllt die Kassen der Profiteure dieser Politik, auch hier in Deutschland. Deshalb setzen wir das Zeichen der Grenzkontrollen und des Grenzschutzes. Das rettet am Ende des Tages Leben. Das ist verantwortlich, und wenn es auch nicht schön ist, so ist es doch auch konservativ. Sie von der CDU wollen doch konservativ sein. Die meisten von Ihnen dürften ja Friedrich Merz gewählt haben, weil er vorgibt, der konservative Kandidat zu sein. Da geben Sie jetzt einfach einmal ein Zeichen in diese Richtung, auch wenn dieser Antrag vielleicht nicht eins zu eins, Punkt für Punkt umgesetzt werden wird. Aber das können wir schon einmal schaffen. Dieses Zeichen können wir gemeinsam setzen. Ohne Frau Merkel können wir das jetzt nämlich wirklich schaffen – nicht irgendwann, sondern jetzt. Stimmen Sie unserem Antrag zu! Vielen Dank Tagesordnungspunkt Außergewöhnliche Umstände erfordern Offensive für den Gesundheitsschutz Vierte Coronavirus-Welle Drucksache 7/8301, Antrag Die Fraktionen können hierzu Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: DIE LINKE, CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile jetzt der Fraktion DIE LINKE als Einreicherin das Wort. Das Wort ergreift Frau Kollegin Schaper. – Bitte, das Pult ist bereitet.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Manche Zungen behaupten, die vierte Welle sei gebrochen, weil die amtlich festgestellten Infektionszahlen in Sachsen und Deutschland nach unten gehen. Spitzzüngig könnte man ergänzen: Das wird vor allem ab übermorgen so aussehen, wenn die Ferien beginnen und in den Schulen nicht mehr getestet wird. Ich denke, das ist ein Trugschluss, da die Hospitalisierungsrate gleich bleibt und teilweise steigt, auch, weil entgegen den rückläufigen Inzidenzen die Betten in den Krankenhäusern aus- und teils überlastet sind, genauso wie deren Personal. Trotz des Abflachens des Infektionsgeschehens droht die vierte Welle nahtlos überzugehen in eine Steigerung der Situation, die als Omikron-Tsunami enden könnte. Dabei ist es völlig egal, ob wir uns in der Zahl der Wellen einig sind. Fakt ist und bleibt, dass Sachsen einmal mehr mit an der unrühmlichen Spitze der Infektionszahlen in ganz Deutschland steht. Einmal mehr drängen sich die gleichen Fragen wie vor einem Jahr auf: Warum sind die Infektionszahlen im Freistaat so hoch? Was hätte getan werden müssen, um in sächsischen Krankenhäusern den Regelbetrieb in weit größerem Umfang aufrechtzuerhalten? Warum sind in Sachsen so wenig Menschen geimpft? Wieder ist festzustellen: Es wurde vielleicht zu wenig gelernt aus den Erfahrungen der früheren Wellen. Dabei ist es wichtig, aus der Vergangenheit zu lernen, um die Zukunft gestalten zu können. Doch erneut ist der öffentliche Gesundheitsdienst überfordert und kommt mit den Meldungen nicht mehr hinterher. Erneut sind die Krankenhäuser an ihrer Belastungsgrenze. Die Situation ist schon wieder (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war das Schlusswort. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/8173 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Drucksache 7/8173 nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf außergewöhnliche Maßnahmen: in Sachsen starten – wirksam brechen! der Fraktion DIE LINKE außer Kontrolle geraten. Die Gefahr, dass es am Anfang des kommenden Jahres noch viel schlimmer sein wird, ist leider alles andere als gering, sondern vielmehr sehr real. Wir sind daher der Auffassung – das steht in unserem Antrag –, dass wir sofort eine umfassende Offensive für den Gesundheitsschutz in Sachsen brauchen. Wir brauchen ein Signal der Regierung, dass unter der unmittelbaren Führungsverantwortung des Ministerpräsidenten die Kräfte aller Ressorts der Staatsregierung und ihrer nachgeordneten Behörden, Bereiche und Einrichtungen eingebracht werden, um die Pandemie unter Kontrolle zu bekommen. Es muss konzertiert und ressortuneigennützig auf das Ziel hin zusammengearbeitet werden. Aus der gesamten Staatsregierung muss Unterstützung signalisiert werden und kommen, um staatliche und gesellschaftliche Ressourcen zu mobilisieren. Wir müssen die Situation kurz-, mittel und langfristig entspannen und das Infektionsgeschehen so stark bremsen, dass wir wieder vor die Lage kommen. Bisher findet das nicht ausreichend statt. Dabei gibt es zu viele Probleme und Aufgaben, an deren Lösung sich alle Ressorts beteiligen müssen. Wir fordern zudem eine deutliche Verbesserung des landesweiten Krisenmanagements. Um das zu leisten, muss das Sozialministerium über mehr Geld und mehr Personal verfügen dürfen. Es ist enorm wichtig, die zum Teil gravierenden Versorgungs- und Logistikprobleme frühzeitig zu erkennen und – soweit vorhersehbar – zu lösen. Das wären zudem Aufgaben, bei denen ein Landesgesundheitsamt helfen könnte. Aber leider haben wir ja keines. Somit bleibt es eine Aufgabe, die vor allem in der Verantwortung des SMS liegen muss. Dafür brauchen wir nicht nur die Unterstützung aller Ressorts, sondern auch eine größere finanzielle Freiheit. Wir fordern daher die Einrichtung und Finanzierung eines Pandemie-Sofortmaßnahmen-Budgets in Höhe von Minimum – das ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein – 10 Millionen Euro beim Sozialministerium. Die Ausgabegenehmigung sollte im Nachgang erfolgen. Das SMS braucht schnell jeden erforderlichen Euro, um die Impfkampagne zu verstärken, damit die Quote erhöht wird. Das bedarf nicht nur eines Maßes an Kommunikation, Werbung und Aufklärung bei offiziell zu Impfenden und denen, die impfen, sondern auch eines gewissen Umfanges an Vorhaltekosten; denn wir brauchen Dauerimpfstellen und mobile Teams mit Sicherheit noch das gesamte nächste Jahr, auch wenn einmal eine kurze Infektions- oder Impfflaute einsetzen sollte. Ein weiterer Vorschlag in unserem Antrag zielt darauf ab, mithilfe der einschlägig Verantwortlichen und Referate aller Ressorts die öffentliche Kommunikation deutlich zu verbessern und auszubauen. Sie muss zum Beispiel differenzierter auf Zielgruppen ausgerichtet sein und vielfältiger werden, und zwar insbesondere in Bezug auf die Impfungen bzw. zur Erhöhung der Quote. Hier brauchen wir deutlich mehr Kreativität. Nicht zuletzt könnten die Bediensteten des Freistaates den Gesundheitsämtern in den Kommunen helfen. Natürlich ist der Weg von Dresden bis ins Vogtland relativ lang. Aber auch in Dresden gab es kürzlich einen größeren Zeitverzug bei der Meldung der Infektionen. Landesbehörden haben außerdem ihren Sitz bekanntlich nicht nur in der Landeshauptstadt. Fakt ist: Unvollständige Daten richten großen Schaden an, weil sie den tatsächlichen Handlungsdruck verschleiern. Das ist gefährlich für uns alle und muss künftig unbedingt vermieden werden. Mehrere Punkte im Antrag sind den aktuell brennendsten Problemen in der gesundheitlichen Versorgung gewidmet. Die Frage lautet: Was muss jetzt getan werden, um durch die Pandemie in besonderer Weise beanspruchte und/oder betroffene Menschen zu entlasten? An herausgehobener Stelle denken wir dabei natürlich an die Beschäftigten in der Pflege. Sie leisten Unglaubliches, und ihre Belastung ist unerhört hoch. Daher war es richtig, dass die Staatsregierung für personelle Unterstützung der Krankenhäuser öffentlich wirbt. Aber es wäre auch wichtig, sofort und später im Haushaltsplan Mittel für die technische Unterstützung in Krankenhäusern bereitzustellen. Zur Veranschaulichung hilft vielleicht folgendes Beispiel: Für das Drehen eines intubierten, beatmeten Patienten sind derzeit viele Pflegekräfte notwendig. Durch das Drehen der Patient(inn)en erhöhen sich die Überlebenschancen. Dafür gibt es heutzutage aber zum Beispiel KI-gesteuerte Hilfsmittel. Deren Einsatz könnte das Personal physisch und auch psychisch enorm entlasten, denn das schwere Heben und die ständigen Kontrollen fielen weg, weil Sensoren besser als Menschen den richtigen Zeitpunkt bestimmen können. Mit Technik allein – das wissen wir – wird die Entlastung in der Pflege nicht zu schaffen sein – das ist klar –, doch sie würde helfen; denn einen Personalmangel hatten wir schon vor der Pandemie. Er ist nun nur um ein Vielfaches größer geworden. Viele Beschäftigte sind mittlerweile schlicht erschöpft oder werden selbst krank. Deshalb müssen wir bereits jetzt deutliche Zeichen setzen, die zeigen, dass die Gesellschaft die Überbelastung erkennt und dass der Wille besteht, die Beschäftigten dafür auch zu honorieren; sei es durch zusätzliche Vergütungen, sei es durch Arbeitszeitkonten, sei es durch Urlaubsübertragungen oder auch durch zusätzliche Erholungsangebote – entweder jetzt oder später. Bei alledem dürfen wir aber die Pflegenden in den eigenen vier Wänden nicht vergessen. Mir ist völlig klar, dass manche Maßnahme neue Probleme aufwirft. Doch diese müssen gelöst werden, denn das sind wir als Gesellschaft schuldig. Wir müssen uns auch damit beschäftigen, wie es gelingen kann, die physischen und psychischen Langzeitfolgen der Pandemie aufzufangen. Wir haben bereits jetzt zahlreiche an Long- oder Post-Covid erkrankte, leidende Menschen. Wir haben eine gestiegene Aggressivität, mehr Mediensucht bei Kindern und Erwachsenen und überhaupt einen höheren Einfluss von Medien, weil andere Kommunikationsmöglichkeiten fehlen. Wir haben Lernlücken und viel mehr Kinder als früher, die in der Schule den Anschluss verloren haben. Damit müssen wir umgehen, und wir müssen uns darauf personell und finanziell einstellen; denn der soziale Zusammenhalt ist derart gefährdet oder schon angeschlagen, wie das vermutlich im Nachkriegsdeutschland bisher noch nie der Fall war. Die Pandemie ist noch lange nicht vorbei. Daher ist unser Antrag mit großem Nachdruck formuliert. Wir wollen, dass mit außergewöhnlichen Maßnahmen auf diese außengewöhnlichen Umstände reagiert wird. An unserer Fraktion wird es nicht scheitern, im Gegenteil. Wir würden es als ein Zeichen in die Gesellschaft begrüßen, dass in dieser belastenden und sehr schwer auszuhaltenden Zeit niemand allein gelassen wird. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Die Aussprache wurde eröffnet von Frau Kollegin Schaper für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt ergreift Frau Kollegin Kuge das Wort.

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Daniela Kuge CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich der Linksfraktion für diesen Antrag danken. Er macht auf ein zentrales Problem aufmerksam. Das, was Wirklichkeit ist und das, was in den Köpfen der Menschen in unserer Gesellschaft angekommen ist, fällt stark auseinander. Wenn sich dies sogar bis in das Parlament des Freistaates Sachsen zieht, zeigt das, inwieweit dieses Problem gesamtgesellschaftlich besteht. Der Antrag unterstellt allerdings, dass die Staatsregierung nicht alles dafür tun würde, die Corona-Wellen im Freistaat zu bekämpfen. Ich möchte daher auf einige Punkte des Antrages eingehen, die einem Realitätscheck nicht standhalten. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Na!) In Anbetracht der Redezeit möchte ich es aber vermeiden, alle Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und ihrer vierten Welle noch einmal aufzuzählen. Der Antrag unterstellt unter anderem, dass nicht ausreichend finanzielle Mittel bereitgestellt würden, um die aktuelle Corona-Welle zu bekämpfen. Dies ist mitnichten der Fall. Nicht nur die Unternehmen konnten sich der finanziellen Unterstützung des Staates zu jedem Zeitpunkt sicher sein. Michael Kretschmer hat in zahlreichen Ministerpräsidentenkonferenzen dafür gesorgt, dass die entsprechenden Mittel auf den Weg gebracht worden sind. Eine fehlende Finanzierung bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie kann weder dieser Staatsregierung noch den Regierungen eines anderen deutschen Bundeslandes vorgeworfen werden. (Susanne Schaper, DIE LINKE, steht am Mikrofon)

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Dr. Matthias Rößler

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Frau Kollegin?

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Daniela Kuge CDU

Nein. – Dies werden Ihnen die Haushälter in diesem Parlament bestätigen können. Darüber hinaus lässt sich Ihr Antrag dahin gehend interpretieren, dass Sie die geforderten 10 Millionen Euro auch dafür verwenden wollen, Corona-Testungen in den Kindertageseinrichtungen zu unterstützen. Hier befürchte ich, dass es bei den Testungen in den Einrichtungen zu Schwierigkeiten kommen könnte. Wer Kinder hat, wird dies verstehen. Diese Testungen wären für alle Beteiligten durchaus schwierig. Aber auch dem Punkt im Antrag, Landesbedienstete zur Kontaktnachverfolgung einzusetzen, muss man entgegnen, dass dies bereits geschieht. Der vom vorliegenden Antrag geforderte Umfang ist allerdings unverhältnismäßig und verantwortungslos. Dort, wo es geht, werden die Gesundheitsämter von Landesbediensteten bereits unterstützt. Der öffentliche Gesundheitsdienst wurde bereits finanziell deutlich mehr unterstützt. Natürlich geht immer mehr, doch dann müssen wir auch über die Weiterentwicklung des öffentlichen Gesundheitsdienstes sprechen. Wir können aber auch nicht alles andere stehen und liegen lassen, um den Gesundheitsämtern bei der Erfüllung ihrer Aufgabe zu helfen. Des Weiteren werden zusätzlich auch die Kameradinnen und Kameraden der Bundeswehr vielfältig eingesetzt. Ein gutes Beispiel ist hierzu mein Kollege Dr. Stephan Meyer. Auch ich arbeite zusätzlich im Impfteam einer Klinik, welches ebenfalls von der Bundeswehr unterstützt wird. Wichtiger als populistische Forderungen ist es, dort, wo es nur geht, für die Corona-Warn-App zu werben. Sie kann die Gesundheitsämter in einer nicht zu unterschätzenden Weise entlasten. Sie fordern eine weitere Qualifizierung der Impfstrategie. Ich stimme Ihnen zu, dass es wichtiger denn je ist, sich gegen Corona impfen zu lassen. Das möchte ich an dieser Stelle noch einmal unterstreichen. Es gibt bereits zahlreiche niederschwellige Impfangebote durch Kirchen sowie durch Kultur- und Bildungseinrichtungen. Darüber hinaus wird beim Impfen auch ein besonderes Augenmerk auf Gegenden mit niedriger Impfquote gelegt. Auch das Fachpersonal, dass sich eigentlich schon im Ruhestand befindet, hilft bei der Impfkampagne mit. Alle diese Maßnahmen ergeben, besonders im Zusammenspiel mit den Impfangeboten der Hausarztpraxen und der Kliniken, bereits jetzt ein breit gefächertes Impfangebot. Hinweisen möchte ich aber noch einmal, dass das Regierungshandeln immer verhältnismäßig sein muss, um nicht gegen die Verfassung zu verstoßen. Sie hingegen reichen hier einen Antrag ein, der den hohen Anforderungen unserer Verfassung zumindest teilweise nicht gerecht wird. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Was? Das kann ich nicht glauben!) Auch aus diesem Grund lehnen wir den Antrag leider ab, Herr Gebhardt. – Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)

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Dr. Matthias Rößler

Nach Frau Kollegin Kuge erteile ich jetzt der AfD-Fraktion das Wort. Das Wort ergreift Herr Kollege Prantl. (Susanne Schaper, DIE LINKE, steht am Mikrofon.) – Oh! Zuvor gibt es eine Kurzintervention an Mikrofon 1.

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Susanne Schaper Die Linke

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Kuge, wenn Sie sagen, es hätten ausreichend Mittel zur Verfügung gestanden, dann frage ich mich, warum dennoch die Impfzentren geschlossen wurden und noch nicht einmal, wie in manchen anderen Bundesländern, das Stand-by aufrechterhalten wurde. Wenn das alles so ausreichend ist – es gibt immer Luft nach oben –, dann frage ich mich natürlich auch, warum wir dann überall Spitzenreiter(innen) sind. Das kommt ja nicht von ungefähr. Ich denke, Luft nach oben ist reichlich vorhanden. Es ist wichtig, dass man sich konstruktiv austauschen sollte. Dann hätte ich noch die Frage, ob Sie sich eventuell vorstellen können, dass diese Maßnahmen, die wir hier vorschlagen, nichts mit linker Propaganda zu tun haben, sondern durchaus konzertiert und rückgesprochen mit Fachverbänden sind, die sich tagtäglich bemühen herauszufinden, was man noch besser machen kann und was noch notwendig ist. Man sollte insbesondere auf regionale Konzepte abstellen und auch kurzfristig Maßnahmen finden, um unser Gesundheitssystem in Sachsen nicht zu überfordern. Ich glaube, die Antwort war jetzt nicht ganz sachgerecht. Deshalb habe ich mich für eine Kurzintervention entschieden. Man kann am Ende auch ehrlich sein und sagen, dass man nicht ausreichend Geld einstellen möchte. Aber wenn man sich die Fakten anschaut, dann kann man retrospektiv nicht behaupten, dass alles richtiggemacht worden ist. Aus Fehlern lernen – das ist kein bösartiger Vorwurf von uns, sondern das ist nur eine Feststellung und ein Angebot mitzuwirken. Ich hätte mich gefreut, wenn das anders aufgefasst worden wäre als uns hier abzuwatschen, dass wir uns billiger Polemik bedienen würden. Das ist unseres Erachtens nicht sachgerecht. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Die Reaktion auf die Kurzintervention erfolgt durch Frau Kollegin Kuge.

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Daniela Kuge CDU

Frau Schaper, Sie werden verstehen, dass ich jetzt bei der Fülle Ihrer Fragen nicht sofort alle beantworten werde. Wir haben sicher im Ausschuss noch genug Gelegenheit, uns auszutauschen. Ich werde auf die Impfzentren kurz eingehen. Mit der Ausweitung des Impfangebotes auf die Hausärzte, Kliniken und anderen Anbieter können wir ein viel besseres, breiteres Angebot vorhalten. Gerade in den letzten Tagen hat sich ja gezeigt, dass Deutschland in der Lage ist, eine Millionen Menschen pro Tag zu impfen. Bei allen Maßnahmen geht trotzdem der Blick zu unserem Finanzminister. Auch die Finanzen sollten wir immer im Blick behalten, (Susanne Schaper, DIE LINKE: Es stehen nicht ausreichend Mittel zur Verfügung!) ohne Menschenleben dagegen aufzuwägen. Ich freue mich auf die nächste Diskussion im Januar gemeinsam mit Ihnen, Frau Schaper. (Beifall bei der CDU)

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Dr. Matthias Rößler

Jetzt gehen wir weiter in der Rederunde; Herr Kollege Prantl.

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Thomas Prantl AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Spät am Abend versucht DIE LINKE mit einem gendersensibel verunstalteten Text wie „Apotheker-Stern-innen“ zu überzeugen, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wenn Sie jetzt Ihren Klamauk hier aufführen wollen – klauen Sie nicht unsere Lebenszeit!) dass außergewöhnliche Umstände außergewöhnliche Maßnahmen erfordern. Das steht so im Text. Manchmal ist das so. In diesem Fall ist Ihre Behauptung aber einfach außergewöhnlich falsch, zumindest in einigen Punkten. Sie sagen nämlich nicht genau, woher denn welche Umstände kommen, und verschweigen auch zu viel von den politisch hausgemachten Ursachen. Deshalb gehen wir noch einmal kurz darauf ein; denn richtig ist doch, dass Sachsens Regierung mit außergewöhnlichen Zwangsmaßnahmen außergewöhnlich unerträgliche Umstände und Zumutungen für die Sachsen geschaffen hat und weiterhin schafft. Denken wir einmal an das Bravourstück 2G. Denken wir daran, dass Geimpfte und Genesene systematisch weniger getestet worden sind, absichtlich, obwohl man weiß, dass diese genauso ansteckend sein können. (Staatsministerin Petra Köpping: Das ist nicht wahr!) In der Folge sind Ungetestete, Geimpfte und Genesene dabei, die Infektion unerkannt weiterzuverbreiten, (Staatsministerin Petra Köpping: Das ist falsch!) und das ist Teil des Problems und politisch hausgemacht. (Marco Böhme, DIE LINKE: Sie sind Teil des Problems!) Impfversagen – viele Impfungen sind bereits nach vier Monaten wirkungslos verpufft. (Staatsministerin Petra Köpping: So ein Unsinn!) An diesen Tatsachen, werte Frau Staatsministerin, ändern auch die 10 Millionen Euro nichts, die DIE LINKE gern – laut Punkt II – zusätzlich in die Impfkampagne pumpen will. Sie kennen auch die Daten vom Robert-Koch-Institut vom 7. Dezember. In der Altersgruppe der über 60-Jährigen sind 71 % symptomatischer Covid-Fälle vollständig geimpft, 52 % hospitalisierter Covid-Fälle sind vollständig geimpft, 46 % verstorbener Covid-19-Fälle sind vollständig geimpft. (Zuruf der Staatsministerin Petra Köpping) Mir ist klar, dass man diese Zahlen bereinigen muss. Das ist richtig, das stimmt. Fakt ist aber, dass normalerweise kein doppelt Geimpfter auf Station liegen dürfte, wenn Sie denn mit Ihrem Versprechen recht gehabt hätten. (Staatsministerin Petra Köpping: Das hat niemand versprochen! –

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Rico Gebhardt Die Linke

Niemand hat das versprochen!) Dieses Impfversprechen war irreführend und es hat eine gefährliche Sicherheitsillusion statt Sicherheit geschaffen. Das sind die Fakten. (Staatsministerin Petra Köpping: Das ist falsch!) Dann haben wir noch den Intensivbettenschwund in Sachsen. Es ist ein Skandal innerhalb der Pandemie des Jahrhunderts, dass jedes fünfte freie Bett in Sachsen verschwindet. Liebe LINKE, ich hätte mir gewünscht, dass Sie das in der Offenheit ansprechen. (Zuruf der Staatsministerin Petra Köpping) Das also zur Vorgeschichte; dies ist wichtig. Statt die Fakten einmal zur Kenntnis zu nehmen und die Lage objektiv auszuwerten, will jetzt DIE LINKE das Tempo unwirksamer Risikoimpfungen spürbar steigern. Aus meiner Sicht sieht das so aus: Noch mehr vom selben fatalen Fehler könnte ja helfen. Ich meine, das ist Lernunfähigkeit. Gegen eine Impfpflicht wendet sich Ihr Antrag hingegen nicht. Das sollten die Bürger auch wissen. Über die von den LINKEN gelobte Impfung schreiben aktuell 380 Fachärzte und Mediziner – noch einmal: 380 Mediziner – in einem offenen Brief an die Politik, an Bund und Länder und an den Ethikrat – Zitat –: (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wie viele Mediziner gibt es in Deutschland?!) „Die Wahrscheinlichkeit für den Einzelnen, durch die Impfung geschützt zu werden, ist extrem gering und muss daher unbedingt gegen die Risiken der Impfung abgewogen werden.“ (Zuruf der Staatsministerin Petra Köpping) – Ja, das waren nicht nur Ärzte aus Deutschland, sondern auch aus dem Ausland. Es bleibt bei der Zahl von 380 Ärzten. (Staatsministerin Petra Köpping: Aber die Sachlage ist doch wichtig!) – Ja, das ist die Meinung der Fachwelt. Mit der müssten Sie sich mal beschäftigen. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE – Weitere Zurufe von den LINKEN) Und es werden Daten aus Israel herangezogen, um zur Impfeffektivität Stellung zu nehmen. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) 4 000 Personen – darauf stützen sich 380 Fachärzte – müssen Sie impfen, um eine einzige Hospitalisierung zu verhindern. Werte LINKE, welchen Fortschritt wollen Sie denn mit Impfungen erreichen, die nur kurzfristig und marginal wirken? Ich meine, das ist hochriskanter, blinder Aktionismus. Und warum verheimlicht Ihr Antrag die Risiken der CovidImpfstoffe? Wieso verschweigen Sie, was Sie im Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts vom 20. September 2021 wohl auch gelesen haben müssten? 1 450 Impftote, 15 000 schwere Verläufe, 156 000 Zwischenfälle in zeitlichem Zusammenhang, obendrauf die Dunkelziffer. Auch Sie wissen, dass kein anderer Impfstoff als die Covid-Impfstoffe in so kurzer Zeit so viele Meldungen von schweren unerwünschten Wirkungen und von Todesfällen zeigt. Das sind bedauerliche, schwerwiegende, traurige Fakten. Was machen Sie? Sie schweigen dazu und wollen weiter impfen, was das Zeug hält, anstatt sich einmal mit den Meinungen der Fachwelt auseinanderzusetzen. (Staatsministerin Petra Köpping: Ihrer Fachwelt!) Vielleicht können Sie es ja auch widerlegen, vielleicht schaffen Sie das ja, aber darauf wären wir gespannt. Dieser LINKEN-Antrag zementiert den eingeschlagenen Irrweg mit unkalkulierbaren Risiken und Nebenwirkungen für die Gesundheit. Unter Punkt I rufen Sie zur Ausweitung der Testorgie in Kindergärten auf. Da frage ich mich: Sind Sie eigentlich noch ganz bei Trost? Warum missachten Sie die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie zum Thema Tests von Kindern? Ich zitiere erneut: „Die mehrmals wöchentliche, nicht anlassbezogene Testung aller Kinder mit Antigentesten, die vor allem bei asymptomatischen Kindern eine niedrige Sensitivität aufweisen, ist aus mehrfach dargestellten Gründen nicht sinnvoll.“ Was sagen Sie dazu? Sachsens Dreifach-Testung bei Schülern hat pro Monat 12 Millionen Euro gekostet und weit über 99 % der Schüler ein negatives Testergebnis bescheinigt. Der vernunftbegabte Bürger schlussfolgert richtig: Kinder sind keine Infektionstreiber. Das ist gefühlt zum hundertsten Mal gesagt worden. Schluss mit Massentests an Kindern! (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Der labert ein Zeug zusammen! Das ist nicht auszuhalten!) Und eine rote Linie, werte Damen und Herren, überschreiten Sie erneut mit Ihrem Ruf nach Kinderimpfungen. Unsere Antwort lautet: Keine medizinischen Experimente an Kindern, (Staatsministerin Petra Köpping: Das ist eine Frechheit!) keine Kinderimpfung, keine Kinderimpfzentren! Finger weg von unseren Kindern! Haben Sie das verstanden? (Beifall bei der AfD – Zurufe von den LINKEN) Im oben zitierten Schreiben der 380 Mediziner steht zur Kinderimpfung – hören Sie bitte gut zu, statt sich hier künstlich aufzuregen! –: (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein!) „Hieraus ist zu folgern, dass die Nutzen-Schaden-Bilanz“ – und um die geht es ja schließlich – „der Impfung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit negativ ist.“ Das ist das Gegenteil von positiv. Das heißt, dass mit der Impfung mehr Schaden bei Kindern angerichtet wird, als dass schwere Covid-Erkrankungen verhindert werden. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Vielleicht haben Sie mitbekommen, dass Robert Malone, selbst einer der Entwickler der mRNA-Technologie, eindringlich vor der Kinderimpfung gewarnt hat, ebenso der Jugendarzt Dr. Steffen Rabe im MDR, der vor Herzmuskelentzündungen, insbesondere bei jungen Männern, warnt und dringend davon abrät, Kinder und Jugendliche zu impfen. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte sagt was? Ich darf zitieren: „Gesunden Kindern zwischen fünf und elf Jahren empfehlen wir die Impfung wegen des Restrisikos unbekannter seltener Nebenwirkungen zunächst nicht generell. Daher plädieren wir in dem Fall auch dafür, erst einmal abzuwarten.“ (Staatsministerin Petra Köpping: Es geht um die vulnerablen Gruppen!) Abwarten will auch der Chef der Ständigen Impfkommission Dr. Mertens, Frau Staatsministerin. Auf die Frage, ob er sein eigenes siebenjähriges Kind derzeit impfen lassen würde, wenn er eins hätte, sagte Mertens: Ich würde es wahrscheinlich jetzt nicht impfen lassen. (Staatsministerin Petra Köpping: Noch nicht!) – Das ist doch das Gleiche oder nicht? (Staatsministerin Petra Köpping: Nein, das ist nicht das Gleiche!) Nicht tun ist nicht das Gleiche wie nicht impfen lassen? Gut, Sie kennen den Unterschied. (Staatsministerin Petra Köpping: Ja!) Fundierte Warnungen aus der Fachwelt so weit das Auge reicht und DIE LINKE weiß es besser und verlangt wider besseres Wissen Kinderimpfzentren. Ich sage es Ihnen noch einmal: Mit Ihrer Forderung, mit der Gesundheit und dem Leben von Kindern zu experimentieren, haben Sie eine rote Linie überschritten. Das schreibe ich Ihnen hier ins Stammbuch. Ihr Antrag enthält aber auch positive Aspekte und auf diese wird Kollege Frank Schaufel in der zweiten Rederunde eingehen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD –

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Rico Gebhardt Die Linke

Schlimmer kann es gar nicht mehr werden! – Staatsministerin Petra Köpping: So viel falsches Zeug! –

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Thomas Prantl AfD

Nu, 380 Ärzte – ganz viel Mist! Sie müssen es ja wissen! – Weitere Zurufe –

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Thomas Prantl AfD

Sie haben ja die Ausbildung! – Susanne Schaper, DIE LINKE: Sie haben so viel Ahnung vom Gesundheitswesen wie ein Spatz vom Schwimmen!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Prantl für die AfD-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Kollegin Kuhfuß, bitte.

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Kathleen Kuhfuß GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Humor hilft manchmal in schwierigen Situationen. Vielleicht lernt der Spatz heute noch Schwimmen. Ich bin immer wieder beeindruckt, was Herr Prantl hier so von sich gibt. Unter anderem die Tatsache, dass alle, aber wirklich alle, die nicht auf dieser rechten Seite sitzen, saublöd sind, ist eine Erkenntnis – wie soll ich sagen? Die gehört vielleicht nicht in dieses Haus. Bevor ich mich mit dem Antrag der LINKEN beschäftige, für den ich mich sehr bedanke, weil er zeigt, dass Opposition auch konstruktiv sein kann, würde ich mich gern kurz mit dem Thema Impfen beschäftigen. In der Erwachsenenbildung, über die wir uns heute schon einmal unterhalten haben, ist ein Element die Wiederholung, und das Impfen schützt vor schweren Verläufen. Nichts anderes haben Wissenschaft, Medizin und Politik seit Jahrzehnten versprochen. Immer wieder so zu tun, als ob jede Form des Impfens eine schwere Kindesmisshandlung wäre, bringt uns ins tiefe Mittelalter zurück. (Zurufe von der AfD) Ich bin sehr froh, dass wir keine Kinderlähmung und anderes mehr haben, und wäre sehr froh, wenn wir Corona mit viel Verstand für uns und unsere Kinder durch Impfen unter Kontrolle bringen. Aber jetzt zum Antrag der LINKEN: Wir sind uns in vielem einig, was in diesem Antrag steht, insbesondere in dem Ziel, dass wir diese vierte Welle brechen wollen. Aber, um es kurz zu sagen: Wir werden diesen Antrag ablehnen. Ich würde gern auf einige Punkte eingehen, weil ich denke, wir sind an vielen Stellen schon ein Stück weiter, als uns der Antrag unterstellt, auch wenn wir mit Sicherheit nicht immer alles richtig gemacht haben. Das Krisenmanagement, im Antrag der LINKEN Im Punkt I zu finden, nennt sich interministerielle Arbeitsgruppe und bündelt die Ressorts. Diese Arbeitsgruppe tagt zweimal in der Woche und ist als Corona-IMAG seit dem Sommer wieder intensiviert worden. Sie verschafft sich zweimal in der Woche ein intensives Bild über die Pandemielage, hört Experten an, zieht sie zurate, lässt sich von den sächsischen Krankenhäusern berichten und berät die Dinge, die zu beraten sind und bereitet die Beschlussfassungen für das Kabinett mit vor. Auch im sächsischen Sozialministerium spricht man sich permanent mit den Akteuren ab, um nach Lösungen zu suchen. Im Punkt II möchte DIE LINKE unter anderem gern 10 Millionen Euro für die Impfkampagne haben. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat am 30.11. 160 Millionen Euro freigegeben und damit den Weg freigemacht, dass wir wieder – ich habe es vorhin schon gesagt – mit Boostern, 2G und einer realen vierten Welle, die dem Letzten oder dem Vorletzten die Augen geöffnet hat, das Impftempo erhöhen. Mit diesen 160 Millionen Euro sind wir in die Situation versetzt worden, das zu tun. In Punkt III geht der Antrag darauf ein, dass wir eine Kommunikationsstrategie brauchen, um die Sächsinnen und Sachsen zu erreichen. Eine Kommunikationsstrategie kann immer noch besser sein, sie kann immer noch mehr Menschen erreichen, sie kann immer noch mehr Sprachen nutzen und immer noch niederschwelliger sein. Das, was wir derzeit im Zusammenhang mit dem Coronavirus und den Schutzverordnungen an Kommunikation erleben, ist breit aufgestellt und erreicht die, die sich aktiv um Informationen bemühen. Es gibt zum Beispiel eine Homepage, die Auskunft über das Virus, über Impfungen und die Verordnungen gibt. Diese Informationen sind in verschiedenen Sprachen erhältlich, sie sind in leichter Sprache erhältlich, und es sind Videos zum Erklären eingebunden. Sehr erfreut bin ich darüber, dass das Fahrgastfernsehen des ÖPNV mittlerweile diese Information aufgreift und die Corona-Schutzimpfungen mit Informationen bewirbt. Mit verschiedenen Videoformaten versuchen die Staatsministerin und der Ministerpräsident, sich an die Sächsinnen und Sachsen zu wenden und beziehen die Expertise von Externen ein. Aber ja, auch wir als BÜNDNISGRÜNE sehen hier immer noch Ausbaumöglichkeiten. Wir haben dem SMS Vorschläge für niederschwellige Aufklärung und Information unterbreitet, um möglichst viele, um nicht zu sagen, möglichst alle Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, sie für die Impfkampagne aufzuschließen und die Impflücken zu schließen. Hier wurde vonseiten des SMS in den letzten Wochen viel in Bewegung gesetzt, um die Zahl der täglich verimpften Dosen zu erhöhen. Die mobilen Impfteams wurden verstärkt, Impfzentren bzw. Impfstationen in Chemnitz, Dresden und Leipzig wieder eingerichtet. In Zusammenarbeit mit der Landesärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung wurden die Impfzahlen bei den niedergelassenen Ärzten erheblich gesteigert. An dieser Stelle ist es mir ein herzliches Anliegen, den Ärztinnen und Ärzten, den Mitarbeitern im ÖGD und den medizinischen und nichtmedizinischen Fachangestellten, die diese Impfaktion unterstützen, zum Teil von Montag bis Samstag und wenn es sein muss, auch noch am Sonntag, unseren Dank zu überbringen. Das, was sie jetzt zum dritten Mal leisten, ist wirklich unglaublich. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Mit Wiedereinführung des Buchungsportals für die Impftermine zählen glücklicherweise die Warteschlangen der Impfwilligen bald der Vergangenheit an. Hier darf man nicht vergessen, dass wir zum einen die Situation hatten zu sagen: Ach, das mit dem Impfportal war suboptimal und schwierig und überhaupt. Dann haben wir uns dafür entschieden zu sagen: Wir wollen es so niederschwellig wie möglich machen, und jeder kann vorbeikommen. Jetzt mussten wir feststellen: Wir brauchen doch das Terminportal wieder. Das Ganze ist aber nicht innerhalb von drei Tagen organisiert. Das DRK, die 20 Kinderkliniken und Impfambulanzen haben das Kinderimpfen nicht nur vorbereitet, sondern führen es durch. Auch hier ist es so, dass der große Andrang zum Kinderimpfen davon zeugt, dass das Angebot angenommen wird und dass sich Eltern in einer verantwortungsbewussten Abwägung dafür entscheiden, ihre Kinder impfen zu lassen. Vielleicht noch einmal kurz zur AfD: Sie unterstellen allen Eltern, die ihre Kinder impfen lassen, dass sie das Wohl ihrer Kinder in Gefahr bringen. Dieser Unterstellung kann ich mich an der Stelle nicht anschließen. (Zurufe von der AfD) Für die Unterstützung der sächsischen Krankenhäuser haben sich bisher mehr als 2 000 ehrenamtliche Helfer auf den Aufruf der Sächsischen Staatsregierung gemeldet. Mit diesem Engagement können die Kräfte in den Krankenhäusern ein kleines Stück Entlastung erfahren. Mir ist völlig klar, dass das nicht der große Zauberberg ist, aber mir persönlich zeigt es, dass diese Gesellschaft doch von Solidarität und Zusammenhalt geprägt ist, wenn sich in diesem Ausnahmezustand über 2 000 Menschen melden. Eine finanzielle Honorierung, die Sie im Antrag für die Pflegekräfte gefordert haben, ist mit dem Pflegebonus von bis zu 3 000 Euro im Koalitionsvertrag auf Bundesebene geklärt und soll die unglaubliche Leistung der Pflegekräfte würdigen. Noch ein Blick auf Punkt V des Antrags: Die Kontaktnachverfolgung ist ein wichtiges Element in der Pandemiebekämpfung. Hier werden die Gesundheitsämter mittlerweile durch die Landesbediensteten und Soldaten der Bundeswehr unterstützt. Mittlerweile sind die Gesundheitsämter daher wieder in der Lage, die positiv getesteten Fälle tagesaktuell zu erfassen, und arbeiten die Rückstände in der Kontaktnachverfolgung auf. Zum letzten Punkt des Antrages: Im Bereich der Forschung unterstützt Sachsen mit Landesmitteln des BayerischSächsischen Forschungsnetzes die SARS-CoV-2-Forschung. Dabei nehmen Forscherinnen und Forscher in beiden Bundesländern unter anderem die Long-Covid- bzw. die Langzeitfolgen von Covid 19-Erkrankungen in den Blick. Diese länderübergreifenden Projekte beschäftigen sich mit verschiedenen Facetten der Corona-Forschung, etwa zum Ausbreitungsgeschehen oder zur Verbesserung der Heilungschancen der Erkrankten. Wir werden den Antrag der LINKEN, wie ich schon sagte, ablehnen. Aber ich möchte mich sehr herzlich dafür bedanken, dass wir hier einen konstruktiven Teil der Opposition haben. Ich bin mir sicher, dass wir das eine oder andere, das im Antrag steht, im Ausschuss weiter besprechen werden. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollegin Kuhfuß für die BÜNDNISGRÜNEN. – Jetzt für die SPD-Fraktion Simone Lang, bitte.

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Simone Lang SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der heutige Vormittag hat gezeigt, dass die Staatsregierung und die Mehrheit in diesem Haus die aktuelle Infektionswelle sehr ernst nehmen. Mit Blick auf England und die damit einhergehenden noch offenen Fragen zur Omikron-Variante machen die Sorgen nicht gerade kleiner. Daher kann ich dem Titel des Antrages der Linksfraktion durchaus zustimmen: Außergewöhnliche Umstände können durchaus außergewöhnliche Maßnahmen erfordern. So gehört es nicht zum alltäglichen Geschäft, dass der Staat Millionen Euro einsetzt, um Impfungen mithilfe einer eigens aufgebauten Infrastruktur zu unterstützen, und es gehört auch nicht zum deutschen Alltag, dass Bundeswehrsoldaten in Altenheimen und Pflegeheimen, Impfzentren und Gesundheitsämtern aushelfen. Die Schließung von Gewerbe, Kontaktreduzierung, Ausgangssperren und tägliche Tests – all das gehört nicht zum normalen Leben. Zum Glück! Doch in einer akuten Situation wie in einer Pandemie mit einer Erkrankung, die bereits vielen Menschen das Leben gekostet hat und viele andere zur Behandlung in unseren Krankenhäusern zwingt, werden diese außergewöhnlichen Maßnahmen notwendig. Die Aufgabe eines handlungsfähigen Staates ist es, ein Sicherheitsnetz genau für diejenigen zu schaffen, die von diesen Maßnahmen akut betroffen sind. Dazu gehören Kulturschaffende, Gewerbetreibende, Familien, Kinder und Jugendliche. Sie alle brauchen die Sicherheit, dass der Staat gerade in schwierigen Zeiten diese auch stützt. Dafür brauchen wir Geld. Im vergangenen Jahr haben Bund und Land finanzpolitisch richtig gehandelt. Die Gesundheit vieler Bürgerinnen und Bürger wurde geschützt, Unternehmen wurden gestützt und Millionen Arbeitsplätze erhalten. Deutschland wurde vor der Abwärtsspirale bewahrt. Aber dennoch waren die Folgen für viele Menschen hart. Auch hier wurde sehr viel Schlimmes verhindert, denn wer Verantwortung für kommende Generationen übernehmen will, hinterlässt keinen Scherbenhaufen. Nun fordert die Linksfraktion in ihrem Antrag weitere Maßnahmen, um die vierte Welle zu brechen. Bei einigen Punkten, wie der Forderung nach dem Ausbau von personalen Ausstattungen beim Sozialministerium oder einem Pandemie-Sofortmaßnahmenbudget in Höhe von mindestens 10 Millionen Euro, empfinden wir durchaus große Sympathie. Wir sehen, dass die Beschäftigten im Staatsministerium seit Monaten an der Belastungsgrenze arbeiten und vieles stemmen müssen und dass Petra Köpping in bestimmten Situationen nicht so akut reagieren kann, wie es die Situation erfordert. Andere Punkte des Antrags sind schon etwas komplizierter. So ist der Wunsch nach Entlastung der Beschäftigten in den Krankenhäusern durch die Gewinnung aller verfügbaren Kräfte mit geeigneten Vorkenntnissen nachvollziehbar. Die große Bereitschaft von Ärztinnen und Ärzten im Ruhestand, genau dieses zu tun, ist nicht hoch genug einzuschätzen. Ich fürchte jedoch, und da werden mir viele beipflichten, dass das Potenzial nahezu ausgeschöpft ist. Auch die Anschaffung von technischen, digitalen und KIgestützten Hilfsmitteln, Geräten und Verfahren, wie die Linksfraktion schreibt, ist eher eine mittelfristige Aufgabe, die der Freistaat durch gezielte Förderung kontinuierlich angeht und kein geeignetes Mittel, um eine akute Infektionswelle zu brechen. Zum Thema Bonuszahlung hat sich die neue Bundesregierung bereits klar positioniert, und das ist auch richtig so. Bei der Forderung nach mehr Landesbediensteten in den kommunalen Gesundheitsämtern haben bereits die vergangenen Monate gezeigt, dass es schlicht nicht möglich ist, unbegrenzt Menschen in die Gesundheitsämter zu setzen, weil hierfür die Infrastruktur nicht vorhanden ist. Das fängt bei der Raumkapazität an und hört dort bei Weitem nicht auf. Auch wenn wir diesen Antrag ablehnen werden, danke ich dennoch für den Impuls, der von Ihnen ausgeht. Denn die Frage, wie wir diese und – wie es aussieht – auch die nächste Welle schnellstmöglich brechen können, stellt uns heute wieder einmal vor große Aufgaben. Wir brauchen finanziellen Handlungsspielraum, um die Krise meistern und um agieren zu können. Der Corona-Bewältigungsfonds sollte genau diesen Spielraum ermöglichen. Nutzen wir ihn also genau dafür. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Simone Lang für die SPD-Fraktion. Gibt es seitens der Fraktionen weiteren Redebedarf? Die AfD-Fraktion hatte bereits Redebedarf angekündigt. – Weiteren Redebedarf sehe ich nicht. Dann erteile ich Herrn Schaufel das Wort.

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Frank Schaufel AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte noch einmal auf einige Aspekte eingehen, die wir durchaus unterstützen können – das wurde hier bereits angekündigt –, zum Beispiel der Engpass an Behandlungsplätzen in unseren Krankenhäusern. Der Freistaat Sachsen hatte in der Mitte des Jahres 2020 noch 1 720 Intensivbetten als betreibbar gemeldet. Anfang Oktober dieses Jahres waren es nur noch 1 340 Betten. (Staatsministerin Petra Köpping: Na, warum denn?) Die Staatsregierung hat es also zugelassen, dass in der größten Gesundheitskrise seit dem Zweiten Weltkrieg rund 380 Intensivbetten nicht mehr zu Verfügung stehen. (Zuruf der Staatsministerin Petra Köpping) Das ist ein Armutszeugnis. Ihnen ist vielleicht das Personal zum Betreiben der Betten weggelaufen. (Staatsministerin Petra Köpping: Nein, wir müssen Corona-Patienten versorgen, sechs Mann! Das ist der Grund! Fahren Sie mal in ein Krankenhaus! –

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Stephan Hösl CDU

Wie kann man das erklären?) Ich kenne das. Das beste Beispiel waren und sind die Bonuszahlungen, die erst versprochen und dann nur sehr zögerlich ausgezahlt wurden. Sie von der CDU-geführten Staatsregierung haben es versäumt, das Krankenhauspersonal zu halten oder sogar aufzustocken. (Daniela Kuge, CDU, steht am Mikrofon.) Wir haben eine Große Anfrage zur Situation der Krankenhäuser in der Coronakrise gestellt. Den Antworten aus dem SMS ist zu entnehmen, dass Sie behaupten, dass nicht nur die regulären Intensivbetten, sondern auch die zusätzlich geschaffene Notfallreserve tatsächlich betreibbar ist. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Schaufel, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Frank Schaufel AfD

Ja. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Frau Kollegin Kuge, Sie haben das Wort.

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Daniela Kuge CDU

Herr Schaufel, können Sie sich vorstellen, dass das Personal in den Kliniken auch ein wenig von Ihren Aussagen genervt ist und dass sie sich deshalb von der AfD nicht verstanden fühlen? (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD)

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Frank Schaufel AfD

Das hat damit gar nichts zu tun, wenn es um Betten geht. – Von den zusätzlichen Intensivbetten ist aber kein einziges betreibbar. Laut Statistischem Bundesamt hatte der Freistaat im Jahr 2019 1 500 Intensivbetten. Jetzt im Dezember waren 1.450 Intensivbetten belegt. Trotzdem mussten Sie Covid-Patienten aus Sachsen ausfliegen. (Staatsministerin Petra Köpping: Natürlich!) Die mit Millionenbeträgen geförderten Notfallbetten waren also völlig nutzlos. (Staatsministerin Petra Köpping: Oh, oh!) Offensichtlich wurde auch kein Personal in ausreichendem Maße nachqualifiziert oder verfügbar gemacht. (Staatsministerin Petra Köpping: Die kann man sich nicht backen!) Das rächt sich jetzt. Die Leidtragenden sind vor allem die Patienten, die auf eine dringend notwendige Operation warten, die nun nicht oder verspätet stattfindet. (Zuruf der Staatsministerin Petra Köpping) Es ist also allerhöchste Zeit, dass nun endlich Personal für die Krankenhäuser gewonnen oder zumindest das vorhandene Personal gehalten wird. Auch wir hatten hier in der Vergangenheit einige Vorschläge gemacht, Frau Köpping, die der Antrag der Linksfraktion auch aufgreift. Auch wir wollen, dass für das Personal vor allem in Corona-Abteilungen Bonuszahlungen oder Sonderurlaub gewährt werden, allerdings nicht als Einmalzahlung, sondern monatlich als steuerfreien Aufschlag in Höhe von 1 000 Euro für den gesamten Zeitraum erhöhter Belastungen. (Staatsministerin Petra Köpping: Hier geht es gar nicht um das Geld!) – Ich habe auch andere Aussagen. Das tut mir leid. (Heiterkeit bei der CDU) So würde Ihnen zumindest kein weiteres Personal wegrennen. (Staatsministerin Petra Köpping: Es rennt niemand weg! Wo rennt denn jemand weg?) Da gehen wir voll mit. Worin sich der Antrag der LINKEN deutlich unterscheidet, ist die Impfpflicht für das Personal in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, die ab dem 15.03. nächsten Jahres gelten soll. Im gesamten Zeitraum der Coronakrise haben bis jetzt deutschlandweit etwa 9 000 Pflegekräfte ihren Beruf an den Nagel gehängt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aus anderen Gründen, weil ihr euch nicht impfen lasst!) Wer weiß, wie viele noch hinzukommen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Sie von der Linksfraktion sollten sich also auch gegen eine direkte Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich aussprechen und stattdessen eher sowohl an das Verständnis als auch die Vorbildfunktion appellieren. Wir können uns keine weiteren Personalverluste erlauben, Herr Gebhardt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Hä?) Als weiteren positiven Aspekt sehen wir in Ihrem Antrag, dass Landesbedienstete in den kommunalen Gesundheitsämtern aushelfen sollen. Dass sie derzeit überlastet sind, steht außer Frage. Die Mitarbeit sollte also selbstverständlich sein. Ein weiteres Argument sind die zentrale Logistik und die Beschaffung von Schutzmaterial und Schnelltests durch den Freistaat. Viele sächsische Unternehmen haben hier in der Vergangenheit Produktionskapazitäten – zum Beispiel von Schutzmasken – auf Wunsch der Politik aufgebaut, Frau Köpping. Nun nimmt sie keiner ab. Hier besteht also Potenzial, das aus unserer Sicht genutzt werden muss, um auch die Abhängigkeit von Fernost zu reduzieren. Das wird aktuell wieder beim Mangel an Schnelltests ersichtlich. Auch wenn wir Ihrem Antrag durchaus punktuell etwas Positives abgewinnen können, so ruft der Antrag in Gänze nach einem starken Staat, der auch die widersprüchlichsten Regelungen konsequent durchsetzen will. Das kann aus unserer Sicht nicht das Ziel sein, und daher werden wir den Antrag ablehnen. Wenn ich noch ein paar Sekunden habe, dann würde ich auf Frau Kuhfuß eingehen. Sie unterstellen, dass die AfD die Eltern verantwortlich macht, dass durch die Impfungen Gefahren für ihre Kinder ausgehen können. Fakt ist, dass im Normalfall Medikamente und Impfstoffe jahrelang getestet werden, und, wenn das nicht möglich ist, dass davon auch Gefahren ausgehen können. Das haben wir zum Beispiel mit AstraZeneca erlebt. Wenn ich in der Abwägung von Risiko und Nutzen bei den Kindern mehr Risiko sehe, dann muss man dort Zweifel anbringen dürfen. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Schaufel für die AfD-Fraktion. Nun bitte ich Frau Staatsministerin Köpping nach vorn.

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Petra Köpping

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Auch ich möchte mich noch einmal ausdrücklich für den Antrag der Fraktion DIE LINKE bedanken, weil ich glaube, dass eine ganze Menge von Dingen, die wir in der Vergangenheit gemacht haben, sehr wohl in der Zukunft anders, besser, schneller gemacht werden können. Ich würde aber gern zu der eigentlichen Ursache, die ich auch für Sachsen sehe, zurückkommen: Warum können wir bei bestimmten Dingen nicht schneller oder besser sein? Eines der Themen, die wir bearbeiten müssen, ist die wirkliche Zusammenarbeit aller. Ich habe in der Vergangenheit zu oft gehört, was alles nicht geht, und zwar von den unterschiedlichsten Akteuren. Da meine ich sowohl die Politik, da meine ich auch die Landkreise, die Wirtschaft, die Vereine und Verbände und auch gesellschaftliche Akteure. Wir müssen hier an einem Strang ziehen. Ich erlebe in anderen Bundesländern, dass es dort einfach besser läuft. In Richtung AfD-Fraktion gerichtet: Jede Kampagne hat auch eine Wirkung, jede Gegenkampagne eben auch. Was Sie machen, verunsichert Menschen. Sie verkünden falsche Wahrheiten. Sie haben das vorhin so ausdrücklich gesagt, deshalb kann ich mich immer kaum beherrschen, dazwischenzurufen, weil es einfach falsch ist. Wir haben so oft erklärt, auch Herrn Schaufel erklärt, wie die Zusammenhänge sind. Aber das ist manchmal, als wäre eine Wand davor und es kommt nicht an. Insofern sind das Zusammenhalten und das Zusammenarbeiten in einer Pandemie einer der wichtigsten Gründe dafür, dass es gelingt. Aber nun noch einmal zum Antrag selbst. Was das Geld betrifft, ich habe mehrfach hineingerufen, die 10 Millionen Euro nehme ich. Und das ist meine Bitte an das Parlament, wenn wir über Fonds nachdenken: dass wir tatsächlich schnell handeln, dass wir zügig umsetzen können und dass wir keine Tippeltappeltour gehen müssen, wie das im Moment der Fall ist. Das heißt überhaupt nicht, dass wir nichts abrechnen. Das heißt nicht, dass man nicht ganz korrekt mit Geldern umgeht, überhaupt nicht. Es hat etwas mit Flexibilität zu tun, und das wäre so ein Punkt, den ich mir tatsächlich für die Zukunft wünsche. Aber auch bei der Beschaffung und Verteilung von Impfstoffen müssen wir oft über neue Schwierigkeiten sprechen. Aber das liegt nicht am Freistaat. Wir müssen auch ein wenig sortieren, was der Freistaat leisten kann und was eben Bundesaufgaben sind. Dazu ist ein neuer General eingesetzt worden, Generalmajor Breuer, der dort mit unterstützen wird. Das können wir nicht selbst. Und ich glaube, dass sich die Wege über die Apotheken und den Großhandel mittlerweile sehr gut eingespielt haben. Bei Schutzmaterialien ist mir momentan nicht bekannt, dass es Mangelsituationen gibt. Bei Masken usw. werden übrigens, Herr Schaufel, regionale Akteure mit in die Ausschreibungsverfahren einbezogen. Der Freistaat holt Angebote ein, die wir dann umsetzen können. Auch bei Schnelltests haben wir als Freistaat sehr viel unterstützt und geholfen. Das ist auch gut und richtig so. Erst kürzlich haben alle Landkreise und kreisfreien Städte 50 000 Schnelltests erhalten. Das war übrigens eine Schenkung des Bundes, die wir sofort weitergereicht haben, damit gerade gemeinnützige Organisationen oder Menschen, die es brauchen, Unterstützung bekommen. Diese Wege, die wir gerade beschrieben haben, haben sich tatsächlich bewährt. Auch die Einteilung, dass das Kultusministerium für die Schulen verantwortlich ist, hat gut funktioniert. Ich will auch einmal lobend erwähnen, dass zwischen dem Kultusministerium und uns eine sehr, sehr gute Zusammenarbeit besteht. Bei den finanziellen Mitteln, das habe ich bereits erwähnt, könnte ich mir wirklich eine Verbesserung vorstellen. Bei den Impfzentren – es ist angesprochen worden, ich kann es nachweisen – haben wir den Antrag gestellt, in den Standby-Modus zu gehen. Wir haben ihn nicht durchbekommen und das darf uns einfach nicht wieder passieren. Der Aufbau dieser Impfkapazitäten, wie wir sie jetzt haben, kostet nicht nur Geld, sondern unheimlich viele Kapazitäten, die uns anderswo fehlen, wenn ich diese Leistung mehrfach erbringen muss. Die staatlichen Angebote haben wir jetzt weiter auf 20 000 Impfungen pro Tag ausgebaut. Das ist die Größenordnung, die wir gehabt haben. Wir haben sie aufgebaut von null bis auf 3 000 Kapazitäten pro Tag, und ich glaube, da sind wir trotz aller Widrigkeiten ziemlich schnell gewesen. Ich muss ein bisschen korrigieren: Wir waren nicht die einzigen, die die Stand-by-Lösung nicht hatten. Es gab auch andere Bundesländer, die die Impfzentren abgebaut haben. Es gab ein, zwei Bundesländer, die haben es getan. Aber es gab eben auch welche, die haben es nicht getan. Ich freue mich auch, dass die Ärzteschaft, wo wir noch einmal ankurbeln mussten, mittlerweile wirklich toll impft. Wir haben uns heute Vormittag schon bedankt und ich will es gern wiederholen: Ein herzliches Dankeschön an alle, die dort mitwirken und unterstützen, von der Ärztin/dem Arzt angefangen bis hin zum Personal, das organisiert und alle Dinge ringsherum durchführt, Danke auch an die Krankenhäuser und Betriebsärztinnen und Betriebsärzte. (Vereinzelt Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Das sind alles Dinge, die sie zusätzlich machen. Ich traf jüngst eine Ärztin am Uniklinikum in Dresden, die uns übrigens auch berät; die rennt wirklich mit ihrem Impfkoffer durch sämtliche Patientenzimmer. Sie impft Patientinnen und Patienten, klärt zum Beispiel auf. Soviel zur Kompetenz, die Sie angesprochen haben, weil diese Patienten vom Hausarzt teilweise gesagt bekommen haben, sie dürfen nicht geimpft werden, weil sie eine Erkrankung haben. Es gibt nur ganz wenige Erkrankungen, wo nicht geimpft werden kann. Die lassen sich dann – und sind sehr dankbar dafür –, im Krankenhaus impfen. Wir versuchen wirklich alle Kanäle zu nutzen, um Impfangebote zu machen. Wir haben jetzt auch die kommunalen Impfangebote aufgebaut. Ich hatte bereits erwähnt, dass wir den Landkreisen und kreisfreien Städten jeweils 2 Millionen Euro bzw. 4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt haben. Mittlerweile haben acht Landkreise und kreisfreie Städte die Verwaltungsvereinbarung unterschrieben und nutzen ihre direkten kommunalen Kontakte, um das Impfen weiter auszubauen. Viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister beteiligen sich daran, gehen in die Arztpraxen und fragen, wo sie unterstützen können. Auch in diese Richtung ein ganz großes Dankeschön an die kommunale Ebene, die jetzt wirklich richtig aktiv in das Thema Impfen mit eingestiegen sind. Die Zahlen der Impfsteigerung habe ich heute auch schon einmal genannt. Wir haben letzte Woche 270 000 Impfungen pro Woche durchgeführt. Das ist einer der Rekordwerte, die wir erreicht haben, sodass ich glaube, wenn wir weiter in diesem Tempo impfen – es gibt bereits erste Bereitschaftsangebote, sogar über die Feiertage zu impfen –, dann ist das eine sehr gute Geschichte. Was dem entgegensteht, sind Ihre falschen Aussagen, dass Impfen nicht helfen würde. Das ist so grundlegend falsch und das macht mir Sorge vor dem nächsten, was vor uns steht, die Omikron-Variante. Wir haben heute schon einmal darüber gesprochen und ich muss mich zu heute früh korrigieren, denn die Zahlen haben sich schon wieder erhöht. Wir haben jetzt bereits fünf bestätigte Fälle und 21 Verdachtsfälle. Wenn es so weitergeht, wissen wir, wo wir bald stehen. Da kann man sagen, macht alles nichts, ist alles sinnlos, brauchen wir nicht. Ich hoffe nur, dass es nicht Sie selbst betrifft und Sie an so einer Erkrankung leiden müssen. Insofern kann ich nur hoffen, dass wir dort das Beste tun, um diese Pandemie in den Griff zu bekommen, auch was die nächste Welle betrifft. Krankenhäuser: Die wichtigste Maßnahme ist die Entlastung des Personals. Und das sage ich Ihnen sehr gern – ich sehe Herrn Schaufel gerade nicht –, auch ich rede mit dem Personal in den Krankenhäusern. Es geht ihnen nicht allein ums Geld, sondern es geht ihnen einfach darum, dass sie nicht mehr weiterwissen, weil sie seit 21 Monaten Menschen auf Intensivstationen behandeln, die zum größten Teil ungeimpft sind, die einfach nicht mehr wissen, wie sie weitermachen sollen, weil ein Intensivpatient, der an Corona erkrankt ist, viel personalaufwendiger ist als ein anderer Intensivpatient. Sie geben für jeden, der da liegt, das Beste. Das schaffen sie über einen so langen Zeitraum aber nicht. Es stimmt nicht, was Sie erzählen, dass sie uns davonlaufen. Ich kenne niemanden, der uns davonläuft; denn wenn man so einen Beruf ergriffen hat, dann macht man den mit Leidenschaft und aus Berufung und bleibt, gerade wenn es schwierig wird. Des Weiteren haben wir das Freiwilligenportal gestartet. Das hat auch schon eine Kollegin erwähnt. Wir haben tatsächlich über 2 000 Freiwillige, die in den Krankenhäusern helfen wollen. Sie kommen teilweise, auch das ist bemerkenswert, aus der Gastronomie, aus Bereichen, die völlig artfremd sind und haben gesagt: Egal, was ich tun kann, die Hauptsache ist, ich unterstütze. Das finde ich großartig. Das trifft übrigens auch auf das Impfen zu. Auch in den Impfstationen sind über 700 freiwillige Helfer, die sich gemeldet haben, um dort mitzutun. An der Stelle auch gleich mein Dank an die Kolleginnen und Kollegen hier im Haus. Da sind Frau Schaper, Frau Kuge und Frau Lang, die einfach dort mithelfen, wo es notwendig ist. Dafür meine große Anerkennung und meinen herzlichen Dank. (Vereinzelt Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Nicht zuletzt will ich unsere Gesundheitsämter erwähnen, weil auch dort Großartiges geleistet wird. Ich schließe hier die Ordnungsämter mit ein, die eng miteinander verbunden sind, um die Maßnahmen, die wir beschließen, tatsächlich auch durchzusetzen. In den Gesundheitsämtern ist es tatsächlich so, dass wir als Freistaat unterstützen, dass aber auch die kleineren Kommunen die Landkreise in den Gesundheitsämtern unterstützen, um das Personal zusammenzuziehen. Um die Zahlen zu bearbeiten, die wir jetzt hatten, braucht ein Gesundheitsamt zum Teil über 200 Beschäftigte, um die Kontakterfassung zu realisieren. Auch das geschah über diese 21 Monate. Das ist keine Sache, die man mal kurzerhand macht, sondern das ist ein Langstreckenlauf, der hier absolviert werden muss. Auch dafür meinen herzlichsten Dank. Liebe LINKE, wir werden viele Vorschläge Ihres Antrages prüfen und sehen, wie wir das Beste daraus machen. Das Wichtigste für uns: Lassen Sie uns zusammenbleiben, dann wird es uns auch für die fünfte Welle gelingen. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den LINKEN – Beifall bei der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Staatsministerin Köpping. Jetzt kommen wir zum Schlusswort. Susanne Schaper, bitte.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke den Fraktionen BÜNDNISGRÜNE, SPD und CDU, insbesondere der Ministerin, für den konstruktiven Austausch, wenngleich wir nicht überall übereinstimmen. Ich hoffe aber, dass dieser Antrag dennoch bewirkt, dass vielleicht die eine oder andere Idee aufgenommen und umgesetzt wird. Ich bedanke mich auch für die respektvolle Auseinandersetzung mit dem doch so hochbrisanten Thema. Eines muss ich allerdings noch zu denen da drüben sagen: Was diese 380 Mediziner – oder wie Sie es nennen – betrifft, so ist die Zusammensetzung schon fraglich. Ich weiß wirklich nicht, woher Sie Ihre Informationen nehmen. Erstens sind sie international zusammengesetzt – da haben Sie wahrscheinlich noch die Reste zusammengekratzt, die Sie auf der Welt gefunden haben, die sich für so etwas hergeben. Allein in Deutschland sind 409 000 Ärztinnen und Ärzte bei der Bundesärztekammer gelistet. Überlegen Sie sich das einmal, das ist im Promille-Bereich, worauf Sie sich hier mit Ihrem Schwachsinn berufen. (Beifall bei den LINKEN) Außerdem: Die Impfung soll – – Das ist eine Lüge, die Sie hier verbreiten. Weder die Ministerin noch sonst jemand hat gesagt, dass es eine Immunisierung gibt. Aber das können Sie ja nicht wissen, weil Sie mit einer solchen kognitiven Dissonanz ausgestattet sind; das schreit zum Himmel. (Zurufe von der AfD) Nein, nein, nicht „Mensch!“ – Das trifft auf Sie nicht so direkt zu. Im Leben lernt man viele Leute kennen, aber nur wenig Menschen. Erkennen Sie den Unterschied? Außerdem wurde immer gesagt: Die Impfung wirkt krankheitsverhindernd. Wenn der Virus auf geimpfte Menschen trifft, schwächt er ab, weil er weniger Wirte findet. So funktioniert das. Aber vielleicht schauen Sie sich das noch einmal an! Das hatten wir in Biologie schon relativ zeitig, aber das setzt natürlich eine Anwesenheit in der Schule voraus. (Oh-Rufe und vereinzelt Lachen bei der AfD) In diesem Aufruf steht auch etwas von einem „medizinischen Skandal“ aufgrund der Impfung, obwohl bereits jetzt Tagesordnungspunkt Graduiertenförderung Drucksache 7/8362, Antrag der Fraktionen Die Fraktionen können wie folgt Stellung nehmen: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE und die Staatsregierung selbstverständlich, wenn gewünscht. Ich bitte jetzt Herrn Kollegen Flemming für die CDU-Fraktion, das Wort zu ergreifen.

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Ingo Flemming CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh, dass es jetzt nicht ein so kontroverses Thema wird, wie wir es bei den letzten zwei Tagesordnungspunkten hatten. – Sachsen ist ein erstklassiges Hochschul- und Forschungsland. Von diesem Umstand und den bestens ausgebildeten Akademikern und Akademikerinnen profitieren Wirtschaft, Wissenschaft, Forschungseinrichtungen und nicht zuletzt auch die öffentliche Hand. Dafür, dass dies so bleibt, ist die Förderung Begabter ein wichtiger Baustein. So unterstützt der Freistaat Sachsen Promovierende auf ihrem Weg, insbesondere in der arbeitsintensiven Phase der Erarbeitung ihrer Dissertation, und leistet damit einen wichtigen Beitrag, um für diesen hohen wissenschaftlichen Grad zusätzliche Anreize zu schaffen. Auf der Grundlage des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes und der Sächsischen Landesstipendienverordnung werden an den sächsischen Hochschulen bereits seit dem Jahr 2002 Stipendien für Promotionsförderung im Rahmen eines Graduiertenstudiums vergeben. Im Zentrum stehen dabei vor allem besondere Bedarfsgruppen. Das sind zum Beispiel Wiedereinstiegsstipendien für Frauen, aber auch Förderungen von ausländischen Promovierenden, die sich rund 500 000 Menschenleben in Europa allein bei den Menschen über 60 Jahre gerettet wurden, wie die WHO mit dem Europäischen Zentrum für Prävention und Kontrolle von Krankheiten kürzlich erst ermittelt hat, und zwar evidenzbasiert. Wie das im Verhältnis steht zu dem, was Sie hier schwätzen, das bleibt allein Ihnen vorbehalten. Ich muss es zum Glück nicht verstehen. Es sind einfach nur absurde und teilweise wirklich widerwärtige Thesen. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Susanne Schaper für die Fraktion DIE LINKE mit dem Schlusswort. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag. Änderungsanträge liegen uns nicht vor. Dann bringe ich jetzt die Drucksache 7/8301 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Ach, doch so viele. Die Enthaltungen? – Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit an Stimmen dagegen ist dem Antrag somit nicht zugestimmt worden. Wir können den Tagesordnungspunkt 12 schließen und kommen zu modernisieren CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD hier gesellschaftlich einbringen. Da sind Förderungen für Menschen mit körperlichem Handicap. Das ist auch ein wichtiger Baustein bei der Fachkräftesicherung in Sachsen; denn auf diesem Gebiet sollte keiner zurückbleiben müssen. Wir sollten allen ermöglichen, ihre entsprechende Qualifikation zu Ende zu bringen. Wir unterstützen den wissenschaftlichen Nachwuchs, wie gesagt, seit 19 Jahren. Die Sächsische Landesgraduiertenförderung ist ein Erfolgsmodell und ein gern genutztes und wichtiges Element zur Stärkung und Förderung unseres Wissenschaftsstandortes. Im aktuellen Doppelhaushalt haben wir für die Graduiertenförderung jeweils circa 1,5 Millionen Euro für das laufende Jahr und auch für 2022 zur Verfügung gestellt, um somit noch mehr Promovierenden diese Förderung zu ermöglichen. Bereits in der letzten Legislaturperiode haben wir die gesetzlichen Grundlagen für die Graduiertenförderung, die Sächsische Landesstipendienverordnung, angepasst. Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir uns das Ziel gesetzt, die Förderung zu überprüfen und den gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Hierzu heißt es – ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag –: „Die Landesgraduierten- und Wiedereinstiegsstipendien werden wir zukünftig regelmäßig anpassen, Eltern- und Pflegezeiten besser berücksichtigen, den Bezugskreis auf Promovierende in kooperativen Promotionen ausdehnen und die Anzahl der Geförderten insgesamt erhöhen.“ Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nun liefern wir: Der heute vorliegende Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD „Graduiertenförderung modernisieren“ wird dies in der Tat jetzt umsetzen. Mit dem Antrag bitten wir zuvorderst die Staatsregierung, zunächst einmal einen umfassenden Bericht zu den Landesstipendien zu liefern, wie das in den Jahren von 2017 bis 2020 umgesetzt worden ist, um die Wirkung der Förderung zu analysieren. Es geht um die Anzahl der Landesstipendien, die jährlich neu geförderten Personenkreise und darum, welche Veränderungen es dabei unter Umständen gegeben hat. Neben den aktuellen Zahlen zur Graduiertenförderung hat insbesondere für uns als CDU-Fraktion auch die Erweiterung des Förderkreises um Promovierende in kooperativen Promotionsverfahren sowie deren stärkere Berücksichtigung einen hohen Stellenwert. Bei diesen kooperativen Verfahren handelt es sich um die Möglichkeit für Mitarbeiter an Fachhochschulen, eine Promotion zu erreichen – gemeinsam mit den Universitäten. Daher bitten wir die Staatsregierung, Vorschläge für gesetzliche Regelungen zu unterbreiten, um Promovierende an diesen Fachhochschulen, den Hochschulen für angewandte Wissenschaften, wie sie auch genannt werden, in das Vergabeverfahren einzubeziehen. Damit stärken wir auch die Promotion insbesondere in den praxisnahen Forschungsbereichen und sichern damit in hohem Maße die Qualität des akademischen Nachwuchses in Forschung, Lehre, Wirtschaft und Verwaltung. Mit unserem Antrag möchten wir letztendlich auch die Lebenswirklichkeit der Promovierenden und deren soziale Bedingungen, familiäre Verhältnisse und Lebensplanung stärker berücksichtigen. Eltern- und Pflegezeiten sollen stärker Berücksichtigung finden, als dies heute der Fall ist. Es soll eine Verlängerung bei wichtigen Ereignissen geben, die unter Umständen im familiären Bereich stattfinden. Teilzeitstipendien sollen möglichst angeboten werden. Der vorliegende Antrag ist unserer Auffassung nach ein wichtiger Baustein, um sächsische Akademikerinnen und Akademikern besser in ihrer Qualifikation zu unterstützen und somit auch den Wissenschaftsstandort Sachsen weiter zu stärken. Wir berücksichtigen die Lebenswirklichkeit der Promovierenden und möchten den anspruchsberechtigten Personenkreis erweitern, wie eben ausgeführt. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zum vorliegenden Antrag. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Flemming für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE spricht nun Frau Kollegin Dr. Maicher, bitte.

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Dr. Claudia Maicher GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine starke Wissenschaft und Forschung sind die Grundvoraussetzungen für eine innovative, moderne und nachhaltige Gesellschaft. Nur sie können unsere Lebensqualität und den Wohlstand zukünftiger Generationen sichern. Das wird auch mit Blick auf die aktuelle Situation in unserem Land deutlich. Wir erleben immer mehr Falschinformationen, Verschwörungserzählungen, wissenschaftsfeindliche Positionen und persönliche Angriffe auf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nicht nur im Netz, sondern auch in Presseerzeugnissen. Wir können aber die gesellschaftliche Relevanz von wissenschaftlicher Erkenntnis nicht genug betonen. Ohne Wissenschaft gibt es keinen Fortschritt. Deshalb ist es wichtig, Forschende in jeder Qualifikationsstufe von Anfang an zu stärken. Diese Initiative heute ist ein Baustein dazu. Damit geben wir insbesondere unseren Landesstipendiatinnen und -stipendiaten in der arbeitsintensiven Phase der Promotion die Sicherheit, sich voll und ganz auf ihr Vorhaben und ihre wissenschaftliche Qualifizierung konzentrieren zu können. Schon in der letzten Legislatur hatte sich meine Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für eine umfassende Modernisierung der Landesgraduiertenförderung starkgemacht. Infolgedessen wurde damals zumindest die Stipendienhöhe nach 15 Jahren Stillstand erstmals angepasst. Dabei dürfen wir nicht stehen bleiben. Wir brauchen eine gut aufgestellte und auskömmlich untersetzte Graduiertenförderung. Der vorliegende Antrag läutet nun den Weg in die Neuausrichtung ein. Dazu gehört eben, dass sich die Graduiertenförderung an die individuellen Lebensverhältnisse der Stipendiatinnen und Stipendiaten anpasst und nicht umgekehrt. Sachsen muss sich so attraktiv wie möglich für den Verbleib von hoch qualifizierten Akademikerinnen und Akademikern aufstellen und im Wettrennen um die besten Köpfe noch einmal eine Schippe drauflegen. Das beginnt nicht zuletzt mit einer gut untersetzen Graduiertenförderung. Durch die erzielten Aufwüchse im Doppelhaushalt 2021/2022 ist sowohl ein Plus an zu vergebenden Stipendien als auch die bessere Berücksichtigung individueller Lebenslagen möglich. Ein großes Augenmerk meiner Fraktion liegt hier insbesondere auf der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Eltern- und Pflegezeiten. Als erster Schritt sollen diese Zeiten als Verlängerungsgründe der Förderungshöchstdauer anerkannt werden. Sie geben somit größtmögliche Planungssicherheit für eine reguläre Förderung über vier Jahre und damit auch eine Anpassung an die Lebensrealität. Da die Promotionsphase und die Familiengründung zeitlich oftmals in denselben Lebensabschnitt fallen, soll hier eine sehr viel bessere Vereinbarkeit ermöglicht und gerade in der besonders sensiblen Phase der gesetzlichen Schutzfristen ein Abbruch des Promotionsvorhabens vermieden werden. In Zukunft soll das Stipendium daher in den gesetzlichen Schutzfristen weitergezahlt und die Förderungshöchstdauer um diese Zeiten verlängert werden können. Aus diversen Schilderungen wurde bekannt, dass gerade das bisher gängige Aussetzen der Förderung in diesen Zeiten ein großer Belastungsfaktor insbesondere für Stipendiatinnen darstellte. Dieser finanzielle Druck soll nun genommen werden. Die Schutzfrist soll tatsächlich als eine unbeschwerte Zeit für die eigene Gesundheit oder eben auch das Ankommen als Familie genutzt werden können. Um die Vereinbarkeit von individuellen Lebenslagen und Promotionsvorhaben weiter stärken und eine passgenaue Förderung anbieten zu können, soll die Möglichkeit für die Vergabe von Teilzeitstipendien eröffnet werden. Hiermit schließen wir eine Bedarfslücke und schaffen einen Standard, den einige andere Bundesländer ihren Stipendiatinnen und Stipendiaten bereits anbieten. Elternzeiten aber ganz besonders auch die Zeiten der Pflege von nahen Angehörigen sind oft unsichere oder plötzlich eintretende Ereignisse im Leben, die durch eigenes Zutun nur bedingt beeinflussbar oder vorausschauend planbar sind. Diese Zeiten sollen nicht zusätzlich durch weitere Unwägbarkeiten belastet werden. Auf keinen Fall sollen sie Anlass zu einer möglichen Aufgabe des Promotionsvorhabens sein. Künftig soll daher auch eine zeitweise Unterbrechung des Promotionsvorhabens aus diesen wichtigen Gründen möglich sein und das Stipendium anteilig bis zur Beendigung der Unterbrechung weitergezahlt werden. Neben dieser umfassenden Berücksichtigung und der Stärkung von individuellen Lebenslagen muss aber ein weiterer Aspekt – mein Kollege ist darauf schon eingegangen – eine dringende Modernisierung erfahren. Das ist die bessere Berücksichtigung der kooperativ Promovierenden und der Hochschulen für angewandte Wissenschaften bei der Stipendienvergabe. Unsere Hochschulen für angewandte Wissenschaften verfügen nicht erst seit gestern über einen exzellenten Ruf bei der anwendungsorientierten Forschung. Ihre unverzichtbaren Leistungen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs für Sachsen müssen gewürdigt werden. Die Notwendigkeit der besseren Einbeziehung dieses Hochschultyps und der kooperativ Promovierenden in die Vergabepraxis spiegelt die bereits gelebte Realität wider. Mit dieser heutigen Initiative erkennen wir das praktisch an; nicht zuletzt, weil die kooperativ Promovierenden oftmals nicht über die Möglichkeit einer klassischen Promotionsstelle als wissenschaftliche Mitarbeitende an der sie betreuenden Universität verfügen, bedürfen sie zur Sicherung ihres Lebensunterhalts und zur vollen Konzentration auf ihr wissenschaftliches Vorhaben einer besseren Berücksichtigung. Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften sollen wiederum an der Vergabe von Stipendien an kooperativ Promovierende zukünftig teilhaben können. Die dafür nötigen zusätzlichen Schritte müssen auch bei der Novelle des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes angegangen werden. Wir leben in einer Zeit der umfassenden Herausforderungen, die wir zu einem großen Teil nur durch eine Stärkung von wissenschaftlichen Beiträgen bewältigen können. Fangen wir also mit der Stärkung für die sie wirkende Personen an. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU sowie vereinzelt bei der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Dr. Maicher für die die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Möchte die SPD-Fraktion noch sprechen? – Nein, es ist keine Redezeit mehr vorhanden. Somit kämen wir jetzt zur AfD-Fraktion, Herr Dr. Weigand.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag möchten Sie die Graduiertenförderung modernisieren; Wieder – Frau Kollegin, Sie haben es gerade angedeutet – ist es ein Lieblingsthema der BÜNDNISGRÜNEN: die Ausweitung der Promotionsförderung. Am Anfang geht es um viele Berichte: Anzahl der Landesstipendien und Förderungen in der Zeit von 2017 bis 2020. Sie möchten die Geschlechterverteilung und die Fächer der Promotionsstudenten wissen. Das hätten Sie natürlich auch mit vielen Kleinen Anfragen abdecken können. Das spart Zeit. Das kritisieren Sie bei uns auch immer. Es gibt aber auch positive Anteile im Antrag. Unter Punkt III soll die Familien- und Pflegearbeit gestärkt werden. Das ist lobenswert, denn die Familie muss stärker unterstützt werden, egal, ob bei der Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen – beides sind wichtige familienstärkende Aufgaben. Beides möchten wir als AfD-Fraktion stärken und werden uns immer wieder dafür einsetzen. Ihr Antrag wirft aber auch unter Punkt III einige Fragen auf, nämlich die anteilige Weiterzahlung bei Unterbrechung aus wichtigem Grund. Was sind wichtige Gründe, fragt man sich, wenn man den Antrag liest. Auch die Begründung, die knappe halbe Seite, bringt da keine Erläuterung. Das ist schade und wird dem Thema Stärkung der Familie nicht gerecht, auch wenn Sie gerade ein wenig darauf eingegangen sind. Kommen wir aber zum Hauptproblem Ihres Antrages, Punkt II. Sie wollen, dass sich auch Doktoranden von Fachhochschulen in Kooperation mit den Universitäten für ein Landesstipendium bewerben können. Wir wollen erstens keine prinzipielle Ausweitung oder Aufweichung des universitären Promotionsrechts. Ein ureigenes Anliegen der GRÜNEN ist es doch, auch Fachhochschulen das Promotionsrecht zu erteilen, quasi der Doktortitel für alle. Das lehnen wir, die AfD, ab. Wir wollen selbstverständlich den wissenschaftlichen Nachwuchs fördern. Wir wollen insbesondere den Mittelbau stärken, das Herzstück von Forschung und Lehre. Wir wollen aber dafür nicht noch mehr Stipendien oder mehr Drittmittel, welche auch immer politisch von denen, die gerade die Regierung stellen, gelenkt werden. Nein, wir wollen verlässliche Strukturen für wissenschaftlichen Nachwuchs an den Universitäten. Wir wollen zweitens planbare Promotionszeiten mit sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverträgen. Das heißt natürlich nicht, dass nach einem Langzeitstudium auch eine Langzeitpromotion kommt. Drittens wollen wir den Mittelbau mit unbefristeten Verträgen für Wissenschaftler, Forscher und Lehrer stärken. Das gibt Planungssicherheit für die jungen Wissenschaftler, anstelle von Verträgen im Quartalsrhythmus. Jeder, der an einer Universität war, weiß zu berichten, dass man zu Beginn der Karriere meist alle zwei bis drei Monate einen neuen Vertrag unterschreibt. Das macht das Forschungsland Sachsen wenig attraktiv. Viertens brauchen wir eine ausreichende staatliche Grundfinanzierung und nicht nur Leuchtturmprojekte. Bestes Beispiel ist die Exzellenz-Universität in Dresden. Dort werden Millionen für ausgesuchte Bereiche ausgegeben, aber es gibt kein Geld für eine vernünftige Ausstattung der Forschung und Lehre im Bereich der Grundlagen, der Kerntechnik. Das wollen wir, die AfD, ändern. Anstatt das zu schaffen, wollen Sie von der CDU, den GRÜNEN und der SPD die Stipendien weiter ausbauen. Stipendiaten sind aber nicht über die Hochschule versichert. Sie zahlen selber ihre Krankenversicherung. Sie können keine Sozialversicherungsbeiträge in die Rente oder die Absicherung gegen Arbeitslosigkeit abführen. Sie können zwar nebenbei arbeiten, aber sie sollen sich doch voll und ganz ihrer Promotion widmen. Der Vorteil eines Stipendiums gegenüber einem Anstellungsverhältnis erschließt sich uns hier nicht. Da wir bei den Promotionen sind, wollen wir noch einmal genau auf die Zahlen schauen. Im Wintersemester 2020/2021 gab es an den sächsischen Hochschulen insgesamt 5 000 Promotionsstudenten. Davon waren 39 % Frauen. Da werden Sie gleich wieder sagen: Ach, viel zu wenig, wir brauchen eine Frauenquote. Lassen Sie uns aber einmal auf einige Bereiche schauen. In den Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften promovieren in Sachsen 48 % Frauen, in den Geisteswissenschaften 58 %, in Medizin und Gesundheitswissenschaften 62 %, in den Kunstwissenschaften 65 %. Nur in den Ingenieurwissenschaften liegt die Frauenquote bei 21 % und bei den Naturwissenschaften und Mathematik bei 38 %. Nun kann man also nicht generell von einem Nachteil für Frauen sprechen. Oder fordern Sie dann für die Medizin, für die Kunst und die Geisteswissenschaften bald eine Männerquote? Fazit, meine Damen und Herren: Erstens muss die Entscheidung für ein Studium oder eine Promotion selbständig und frei getroffen werden können. Es gibt keine besondere Notwendigkeit für die Förderung eines der beiden Geschlechter. Es braucht Qualität statt Quote. Zweitens braucht es keine Ausweitung des Promotionsrechts für die Fachhochschulen. Drittens muss der Mittelbau gestärkt werden, um familienunfreundliche befristete Kettenverträge zu beenden. Viertens braucht es Planbarkeit und Sicherheit anstatt noch mehr Stipendien. Fünftens ist eine stärkere Berücksichtigung von Elternund Pflegezeiten zu befürworten. Nur so werden Familien nachhaltig gestärkt. Aufgrund dieses positiven Punktes werden wir uns bei Ihrem Antrag enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dr. Weigand für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE bitte jetzt Anna Gorskih.

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Anna Gorskih Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! In dem Antrag der Koalition geht es um die Modernisierung der Graduiertenförderung, also um die Förderung von Studierenden, die ihren ersten akademischen Abschluss bereits erworben haben und die mittels eines Stipendiums zur Erreichung einer Promotion oder zu einem weiteren Studium mit verstärkter Beteiligung an der Forschung gefördert werden. Um die Qualität in Wissenschaft und Forschung dauerhaft zu sichern, ist es notwendig, den graduierten wissenschaftlichen Nachwuchs gezielt zu fördern. Mit der Graduiertenförderung können durch die Vergabe von Stipendien forschungspolitische Akzente in der Grundlagenforschung und in den Geistes- und Sozialwissenschaften gesetzt werden. Die Graduiertenförderung ist aus unserer Sicht ein wichtiges Instrument, um junge Akademikerinnen und Akademiker bei ihrer Promotion zu unterstützen. Eine Modernisierung der Graduiertenförderung ist dementsprechend zu begrüßen. Dieses Thema ist allerdings nicht neu. Bestrebungen, die Graduiertenförderung zu modernisieren, gab es bereits 2016. Schon damals hat die Fraktion DIE LINKE dieses Anliegen unterstützt. Die damaligen Koalitionsfraktionen lehnten dieses Anliegen jedoch ab. Heute rechne ich mit einem anderen Ausgang und bin umso gespannter auf die anschließende Umsetzung. Nun zum Antrag. Im ersten Teil wird ein umfangreicher Bericht über die Entwicklung sowie die aktuellen Zahlen der Landesstipendien gefordert. Aus dem geforderten Bericht könnten etwaige weiterreichende Maßnahmen abgeleitet werden. Doch darauf wollen die Koalitionsfraktionen anscheinend nicht warten und fordern im selben Antrag schon Maßnahmen, ohne die Antwort der Staatsregierung abzuwarten und daraus gegebenenfalls Konsequenzen für die weiteren Maßnahmen abzuleiten. Im zweiten Teil des Antrages werden von der Staatsregierung Vorschläge für gesetzliche Regelungen gefordert, um – ich zitiere – „Promovierende in kooperativen Promotionsverfahren besser in den Kreis der Berechtigten der Graduiertenförderung aufzunehmen, die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in das Vergabeverfahren einzubeziehen und eine verstärkte Förderung kooperativer Promotionsverfahren, einschließlich entsprechender Kollegs, als Ziel der Stipendienvergabe in die Sächsische Landesstipendienverordnung aufnehmen zu können“. Auch diese Forderung ist nicht neu. Die frühere sächsische Wissenschaftsministerin, Eva-Maria Stange, versprach schon vor einigen Jahren die Ausweitung der Graduiertenförderung auf Promovierende an Fachhochschulen per Pressemitteilung. Sie verwies in ihrer Stellungnahme zu der entsprechenden Drucksache, die in der letzten Legislaturperiode behandelt wurde, aber darauf, dass für die Verwirklichung des Vorhabens der § 42 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes geändert werden müsse. Erst durch diese Änderung könnten die Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften einbezogen werden. Doch eine Gesetzesnovellierung gehörte eindeutig nicht zu den Prioritäten der vorangegangenen Regierung. Daher wundert es nicht, dass wir jetzt, sechs Jahre später, noch einmal über dieses Thema reden und dass der jetzige Wissenschaftsminister aufgefordert wird, tätig zu werden. Die Novelle des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes gehört nun aber auf jeden Fall zu den Prioritäten der heutigen Regierung und dieser Legislaturperiode. Nicht umsonst wurde auch das Ziel, das Hochschulfreiheitsgesetz schon 2020 zu novellieren, im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Auch wenn diese und weitere Fristen nun verstrichen sind, hoffe ich doch sehr, dass es nicht noch einmal sechs Jahre dauert, bis dieses Anliegen endlich erfüllt wird. Wir, die Fraktion DIE LINKE, sowie auch Tausende Studierende würden uns sehr freuen, wenn diese Novelle wenigstens im nächsten Jahr endlich vorgenommen wird. Das Anliegen des Antrages unterstützen wir. Dem Antrag der Koalition fehlt aus unserer Sicht jedoch eine explizite Erwähnung der Möglichkeit zur Verlängerung der Förderhöchstdauer beispielsweise aufgrund von Krisenzeiten wie einer pandemischen Notlage, in der wir uns befinden. Eventuell fallen aber solche besondere Krisensituationen und Notlagen unter Punkt III.3, wonach die „Zeiten von wichtigen, nicht zu vertretenden Gründen“, berücksichtigt werden sollen. Wir werden dem vorliegenden Antrag zustimmen, weil wir seine Grundrichtung für unterstützenswert halten. Wir möchten aber der Koalition schon jetzt eine Notiz für die kommenden Haushaltsverhandlungen mitgeben. Je mehr junge Akademikerinnen und Akademiker Sie am Landesstipendium teilhaben lassen, umso dringender müssen die bereitgestellten finanziellen Mittel erhöht werden. Wir werden Sie später gern noch einmal daran erinnern, spätestens mit unseren Haushaltsanträgen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Anna Gorskih für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es jetzt bei den Fraktionen weiteren Gesprächsbedarf? – Das sehe ich nicht. Dann möchte ich jetzt Herrn Staatsminister Gemkow bitten.

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Sebastian Gemkow

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Erfolgreiche Wissenschaft lebt vom Erkenntnisgewinn und damit von den Menschen, die nach dem Erkenntnisgewinn streben. Das sind die arrivierten Professorinnen und Professoren, das sind Forscher, aber vor allem sind das Promovierende. Diese Promovierenden bilden das breite Fundament, auf dem wissenschaftlich erfolgreiche Hochschulen und Forschungseinrichtungen aufbauen. 2019 wurden in Sachsen mehr als 1 600 Promotionsurkunden überreicht. Im Vergleich zu 2005 ist das ein Anstieg um etwa 60 %. Traditionell stark vertreten sind die Mediziner mit etwa 30 % aller erfolgreichen Promotionsverfahren. Noch stärker repräsentiert sind die Fächergruppen Mathematik, Naturwissenschaften und Ingenieurwissenschaften, die zusammen fast die Hälfte aller Promotionen ausmachen. In Sachsen promovieren momentan etwa 12 900 Personen. Das Durchschnittsalter liegt mit 30,8 Jahren etwas über dem Bundesdurchschnitt. Ich erwähne das Alter deswegen explizit, weil in diese Zeitspanne neben dem Einstieg in den beruflichen Werdegang eben oft auch die Familiengründung fällt. Damit spielen Fragen nach der finanziellen und sozialen Absicherung eine nicht zu unterschätzende Rolle. Dabei ist die Gruppe der Promovierenden mit Blick auf ihre finanzielle Situation und ihre statusrechtliche Stellung sehr heterogen. Wir haben auf der einen Seite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Hochschule, die auf Qualifikations- oder Drittmittelstellen beschäftigt werden. Auf der anderen Seite gibt es etwa ein Drittel Promovierende, die in ihrem Promotionsstudiengang eingeschrieben sind, und es gibt die sogenannten freien Promovierenden. Für diese freien Promovierenden bieten Stipendienprogramme eine gute Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt während des Promotionsvorhabens zu finanzieren. Mit den Beschlüssen zum Haushalt ermöglichen Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ein Stipendienprogramm umzusetzen. So können wir mit der Landesgraduiertenförderung Promotionsstudierende sowie speziell an den Kunsthochschulen Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Meisterschülerstudium fördern. Im aktuellen Haushalt haben wir eine Erhöhung der Landesgraduiertenförderung auf 1,65 Millionen Euro in diesem Jahr und auf 1,8 Millionen Euro für das nächste Jahr verankert. Das ermöglicht es, den Kreis der Förderberechtigten zu erhöhen und familiäre Rahmenbedingungen bei der Förderung besser zu berücksichtigen. Gemeinsam mit den Hochschulen und den Studentenwerken, die das Landesstipendienprogramm administrieren, haben wir aber festgestellt, dass der vorgesehene Bewilligungszeitraum von drei Jahren ziemlich oft nicht ausgeschöpft wird. Das hat viele Ursachen. So berichten die Hochschulen, dass Promovierende zum Beispiel auf eine Stelle wechseln, wobei das höhere Einkommen dann zu einer Rückgabe des Stipendiums führt. Für das wissenschaftliche Projekt bedeutet das zwar Kontinuität, für die Stipendienmittel bedeutet es letzten Endes aber ungenutzte Möglichkeiten. Wenn man diese Situation verbessern möchte, dann gibt es hierbei genau drei Herausforderungen. Die erste ist, dass haushaltsrechtliche Möglichkeiten geschaffen werden müssen, zurückgegebene Stipendien unmittelbar wieder neu zu vergeben, zum Beispiel durch die Einführung eines rollierenden Vergabesystems. Zweitens muss es uns besser gelingen, Förderabbrüche aus familiären Gründen zu verhindern, zum Beispiel durch die schon erwähnten Teilzeitoptionen. Es muss uns gelingen, die Attraktivität des Programms zu steigern, zum Beispiel durch die Anhebung der jeweiligen Fördersumme. Deshalb arbeiten wir derzeit daran, die Sächsische Landesstipendienverordnung zu novellieren. Dabei wird der Antrag der Koalitionsfraktionen, zu dem ich Zustimmung empfehle, Berücksichtigung finden. Ziel der Novellierung ist auch, die Hochschulen für angewandte Wissenschaften einzubeziehen. Wir wollen auch das Verwaltungsverfahren straffen. Das Inkrafttreten ist dann für das kommende Wintersemester geplant. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihr Interesse an diesem so wichtigen Förderprogramm. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Für die Staatsregierung sprach Herr Staatsminister Gemkow. Ich übergebe nun an Frau Dr. Maicher, die das Schlusswort für die Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD hält. Bitte schön, Frau Kollegin.

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Dr. Claudia Maicher GRÜNE

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst ganz herzlichen Dank für die Debatte. Herzlichen Dank auch an die Fraktion DIE LINKE für die konstruktiven Anregungen, die Anmerkungen und auch die Unterstützung. Ich bin mir sicher: Was im Berichtsteil zum Vorschein kommt, kann sicherlich auch für die Weiterentwicklung genutzt werden, auch wenn keine Forderung davon im Antrag steht. Gleichzeitig bin ich sehr froh, dass wir als Koalition in diesem Antragstext schon sehr klar unseren Anspruch festlegen, denn das sind Punkte, für die wir lange kämpfen. Deswegen stehen sie auch drin. Eine Richtigstellung möchte ich gerne noch in Richtung AfD äußern: Dieser Antrag schafft keine zusätzlichen Promotionen und weitet sie an den Hochschulen auch nicht aus, sondern er möchte verbessern, was es auch schon gibt. Kooperative Promotionen gibt es bereits. Diese Menschen sollen einbezogen werden. Dass Sie Angst oder ein Problem damit haben, dass wir ein Förderprogramm stärken, welches die Akademikerinnen und Akademiker fördert, kann ich mir schon vorstellen. Sie haben eben Angst vor Fakten und vor der Wissenschaft. Das haben Sie heute früh zum großen Teil wieder dargelegt. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Was?) Wir wollen mit diesem Antrag die Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler hier in Sachsen stärken und weiter voranbringen, indem wir die Graduiertenförderung anheben, wie wir es im Doppelhaushalt auch schon stehen haben, indem wir eine Ausweitung vornehmen und sie auf Lebensrealitäten anpassen, weil die Vereinbarkeit von Beruf und Familie eben auch mit Wissenschaft zusammenkommen muss. Das muss sich auch in der Landesstipendienordnung wiederfinden. Wir als Freistaat haben eine Verantwortung, attraktiv zu sein für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler. Das setzt der Antrag um. Ich bin sehr froh, dass wir dabei jetzt einen ganzen guten Schritt vorankommen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Frau Dr. Maicher sprach das Schlusswort. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich stelle nun die Drucksache 7/8362 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Viele Stimmenthaltungen, aber, natürlich, die Mehrheit ist bei den Dafür-Stimmen. Damit ist der Antrag beschlossen. Tagesordnungspunkt 13 ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf Tagesordnungspunkt Haushaltsrechnung des für das Drucksache 7/5393, Unterrichtung Drucksache 7/8395, des Haushalts- und Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Mikwauschk, das Wort? (Aloysius Mikwauschk, CDU: Nein, danke schön!) Oder ein Abgeordneter? – Das sehe ich auch nicht. Meine Damen und Herren, wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, Drucksache 7/8395, Tagesordnungspunkt Nachträgliche Genehmigungen Verfassung des Freistaates außerplanmäßigen Ausgaben Drucksache 7/8319, Antrag durch das Drucksache 7/8396, des Haushalts- und Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter, Herr Barth, das Wort? – Das sehe ich nicht. Wünscht ein Abgeordneter das Wort? – Auch das sehe ich nicht. Meine Damen und Herren, wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 7/8396, ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und gemäß § 17 Abs. 2 und § 52 – Sammeldrucksache Drucksache Die AfD-Fraktion hat Aussprachebedarf zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zum Antrag in der Drucksache 7/7748 mit dem Thema „Das Graue-Flecken-Förderprogramm des Bundes sofort mit Landesmitteln kofinanzieren“ angekündigt. Das Präsidium hat eine Redezeit von insgesamt zehn Minuten je Fraktion sowie Staatsregierung festgelegt. Ich erteile der AfD-Fraktion zur Sächsischen Rechnungshofs Haushaltsjahr 2019 durch den Sächsischen Rechnungshof Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Weder Gegenstimmen noch Stimmenthaltungen; somit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses einstimmig zugestimmt worden. Tagesordnungspunkt 14 ist damit beendet. Wir kommen nun zu gemäß Artikel 96 Satz 3 der Sachsen zu über- und und Verpflichtungen Sächsische Staatsministerium der Finanzen Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einigen Stimmenthaltungen und sehr vielen Dafür-Stimmen ist dieser Drucksache zugestimmt worden. Der Tagesordnungspunkt 15 ist beendet. Ich rufe auf Berichte der Ausschüsse Abs. 2 der Geschäftsordnung – 7/8397 Drucksache 7/7748 das Wort. Es spricht zuerst Kollege Thumm.

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Thomas Thumm AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Gern hätte ich zum Abschluss des Jahres und zum bevorstehenden Weihnachtsfest die Staatsregierung im Freistaat Sachsen auch einmal gelobt. Ich hätte gern meinen Dank für die Finanzierung eines schnellen Internets auch in Sachsen an Sie gerichtet. Aber das machen Sie, die Staatsregierung, mir leider unmöglich. Vielmehr haben wir mit der Forderung nach einer Kofinanzierung des Graue-Flecken-Programmes einen wunden Punkt erwischt, einen Punkt, den die Regierung seit acht Monaten nicht angeht. Selbst der Sächsische Städte- und Gemeindetag schloss sich vor drei Tagen dem Kernanliegen unseres Antrages an, als dieser kritisierte, dass mit der nach wie vor fehlenden Finanzierungszusage des Freistaates für schnelles Internet die Kommunen an Wettbewerbsfähigkeit, aber auch den Anschluss an andere Regionen in Deutschland und Europa verlieren. Der Antrag, meine sehr verehrten Damen und Herren, ging bereits durch die Ausschüsse. Der einzige Kritikpunkt am Antrag war, dass die von uns ins Spiel gebrachte Idee, vorerst eine Anschubfinanzierung auf die Beine zu stellen, unseriös sei. Das war alles. Sie meinten, den Kommunen in Sachsen sei damit nicht geholfen; diese bräuchten Planungssicherheit. Meine Damen und Herren! Die rund 12 Milliarden Euro Bundesmittel, die zur Verfügung stehen, werden nach dem Windhundprinzip verteilt. In diesem Verteilungssystem gibt es nur eine Gerechtigkeit: Wer zuerst beantragt, der bekommt das Geld. – Mit Ihrem Verhalten schaffen Sie nur eine Sicherheit, und zwar die, dass es am Ende gar keine Bundesmittel mehr für Sachsen gibt und dass folglich der Freistaat und die sächsischen Kommunen dann richtig Geld für den Breitbandausbau auf den Tisch legen müssen. Laut Berechnungen des SMWA sprechen wir hier von rund 490 Millionen Euro. Das sind 490 Millionen Euro, die dann weg sind und für weitere wichtige Projekte, wie zum Beispiel kommunale Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser sowie den Straßen- und Brückenbau, fehlen. Werte Staatsregierung! Arbeiten heißt nicht, sich selbst zu beschäftigen. Arbeiten heißt, Ergebnisse zu liefern, damit es in Sachsen endlich einmal vorangeht. Da Ihnen offensichtlich Lösungen für die Finanzierung fehlen, haben wir Ihnen welche an die Hand gegeben, zum Beispiel ungebundene Mittel aus dem Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet oder Verstärkungsmittel aus dem Haushalt zu verwenden. Weitere Einsparmöglichkeiten haben wir Ihnen mit unseren Änderungsanträgen zum Doppelhaushalt 2021/2022 aufgezeigt, also genau in jener Zeit, als Ihnen allen bekannt war, dass die Bundesmittel für schnelles Internet bereitstehen. Die Staatsregierung versenkt das Geld aber lieber im Demokratieförderprogramm „Weltoffenes Sachsen“, 7 Millionen Euro pro Jahr, um ihre linken Vereine zu fördern. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!) In Form von Zuschüssen zur Betreuung und Integration von Migranten, 24 Millionen Euro pro Jahr, sowie für deren Spracherwerb, 7,4 Millionen Euro, stellen Sie weitere Gelder bereit. Dabei vergessen Sie aber, dass Integration eine Bringschuld des Integrationswilligen ist und nicht die Aufgabe des sächsischen Steuerzahlers. (Beifall bei der AfD) Weitere Millionen versenken Sie beim Aufblähen des Staatsapparates, indem Sie gut bezahlte Posten schaffen, die man mit ausreichender Digitalisierung sicher einsparen könnte. Im SPD-Zentrum für Fachkräfte und gute Arbeit verschwinden auch noch einmal 5 Millionen Euro. Ich möchte nicht versäumen, die 1,2 Millionen Euro Fördergeld für Lastenfahrräder im Freistaat zu erwähnen. Und so weiter und so fort: Das sind alles zusammen rund 45 Millionen Euro. Werte Abgeordnete! Mit unserem Antrag in der vorletzten Sitzung des Jahres 2021 können Sie im Gegensatz zur Staatsregierung noch etwas für Sachsen leisten. Sie müssen nur unserem Antrag für schnelles Internet in Sachsen zustimmen. Tragen Sie Ihrem Mandat Rechnung. Sorgen Sie dafür, dass weitere 400 000 Sachsen, aber auch Schulen und Unternehmen endlich Zugang zu schnellem Internet erhalten. Entlasten Sie die sächsischen Kommunen und geben Sie den abgehängten Regionen endlich die Chance, nicht noch weiter abgehängt zu werden. CDU, SPD und GRÜNE haben in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten: Unser Ziel ist es, dass Sachsen im Jahr 2024 und darüber hinaus – ich zitiere – „ein dynamischerer, gerechterer und noch lebenswerterer Ort im Herzen Europas ist“. – Weiter heißt es so schön pathetisch, ein Land, „das die Chancen der Digitalisierung offensiv nutzt“. Sie, die Staatsregierung, beschäftigen sich offenkundig zu sehr mit dem Abschnitt Weltoffenheit und zu wenig mit den harten Fakten der Digitalisierung; denn die Umsetzung konstruktiver Digitalisierungsvorhaben erfordert wirkliche Arbeit, effektives Handeln, schnelle Entscheidungsfindung und nicht nur ideologischen Schall und Rauch. Diese Arbeit, dieses Handeln, diese Entscheidungsfindung kann die AfD offensichtlich besser leisten. Sie sehen es an diesem Antrag. Stimmen Sie zu! Stimmen Sie für schnelles Internet auch in Sachsen! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Thumm sprach für die AfD-Fraktion. Jetzt gehe ich in der Reihenfolge weiter. Die CDU hat keinen Gesprächsbedarf. Dann frage ich die Fraktion DIE LINKE. – Kollege Brünler, bitte schön.

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Nico Brünler Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, der Nichtfortgang des Graue-Flecken-Programms in Sachsen ist tatsächlich ein Ärgernis. Es ist umso mehr ein Ärgernis, als dieses Programm bereits vorlag, als wir den letzten Doppelhaushalt hier im Haus verabschiedet haben. Ich verrate Ihnen jetzt ein Geheimnis: Wir hatten damals einen Antrag gestellt, dafür Gelder zur Verfügung zu stellen. Das haben Sie, meine Damen und Herren, abgelehnt, auch Sie, meine Damen und Herren der AfD. Wir haben extra noch einmal nachgeschaut. Wir hatten es auf dem Schirm. Hätten Sie dem zugestimmt, bräuchte man heute Ihren Antrag nicht mehr. Ja, es ist seither nicht viel passiert. Der Wirtschaftsminister hat es seitdem nicht geschafft, dem Finanzminister das Geld aus der Tasche zu leiern, um es einmal ganz flapsig zu formulieren. (Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Brünler, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Nico Brünler Die Linke

Nein, jetzt nicht. Ich bin gleich fertig. Jetzt kommt Ihr Antrag, die Staatsregierung möge einmal berichten, woran es nun liegt, dass nichts passiert. Er ist garniert mit einem Finanzierungsvorschlag, von dem Sie selbst wissen, dass er nicht trägt, weil der Breitbandfonds bereits ausgereizt ist. Ich erinnere Sie noch einmal an das, was ich anfangs gesagt hatte: Wir hatten eine Aufstockung dieses Fonds beantragt. Sie haben das abgelehnt. Jetzt machen die Kommunen Druck, weil es inzwischen tatsächlich langsam pressiert. Jetzt – das ist so ein bisschen das Sahnehäubchen – schlägt der Wirtschaftsminister vor, man möge doch den Breitbandfonds aufstocken. Ich erinnere zum dritten Mal daran: Das ist genau das, was wir zum Abschluss des Doppelhaushalts hier angeregt hatten. Ich sage es noch einmal: Hätten Sie damals unserem Vorschlag zugestimmt, wären wir schon ein ganzes Stück weiter. Dann bräuchte es Ihren reinen Berichtsantrag mit einer nicht tragfähigen Deckungsquelle nicht. Deshalb ist Ihr Antrag nicht zustimmungsfähig. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Brünler sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun sehe ich an Mikrofon 7 Herrn Kollegen Thumm, vermutlich mit einer Kurzintervention auf den Redebeitrag von Herrn Kollegen Brünler. Ist das richtig, Herr Kollege?

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Thomas Thumm AfD

Ja. Herr Kollege Brünler, ich hatte es Ihnen schon in den Ausschüssen gesagt: Was Sie betreiben, ist Lobhudelei. Sie haben die 400 Millionen Euro in den Haushaltsverhandlungen gefordert. Das ist richtig. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wir haben sogar einen Vorschlag gemacht!) Es wäre aber auch – ich habe es im Ausschuss gesagt – schön gewesen, Sie hätten diese Mittel irgendwie finanzieren können. Sie haben diese Mittel gar nicht decken können. Deshalb war Ihr Antrag nicht zustimmungsfähig. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Gar nicht wahr!) – Ach, Herr Gebhardt, hören Sie auf zu quatschen. Die Realität ist eine andere, damit haben Sie ein Problem. Nächster Punkt, Herr Kollege Brünler, Sie sagten: Die Mittel des Breitbandfonds sind aufgebraucht. – Was Sie nicht sagen ist, dass die AfD vor sechs Monaten von der Staatsregierung eine Stellungnahme zu genau diesem Thema verlangt hat. Die Staatsregierung hat bis zum heutigen Tag gebraucht. Heute Morgen kam die BIM 704, in der sie mitteilt, dass die Mittel des Breitbandfonds alle sind. Aber ich habe Ihnen hier in meiner Rede aufgezeigt, dass es genügend Mittel im Haushalt gibt, bei denen man hätte einsparen können. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Zusätzlich könnte man die Verstärkungsmittel nutzen. Somit hätten wir eine Anschubfinanzierung für die Kommunen sicherstellen können. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Thumm mit einer Kurzintervention. Erwidert wird seitens Herrn Kollegen Brünler nicht. Die Fraktion BÜNDNISGRÜNE hat keinen Redebedarf. Somit übergebe ich an Herrn Kollegen Homann von der SPD-Fraktion. Herr Kollege, bitte schön.

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Henning Homann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Breitbandausbau und die Frage von schnellem Internet in ganz Sachsen beschäftigt die Politik im Freistaat inzwischen seit gut sieben Jahren. Wir müssen, bevor wir natürlich auch zu wichtigen Zukunftsentscheidungen kommen, als Allererstes feststellen, dass wir es in den letzten fünf Jahren geschafft haben, von einem bundesweiten Schlusslicht im Breitbandausbau in die Spitzengruppe in Deutschland zu kommen, weil sich diese Koalition im Freistaat Sachsen mit Martin Dulig als zuständigem Staatsminister in den letzten Jahren dazu entschieden und einen wichtigen Schwerpunkt gesetzt hat, gemeinsam mit den Kommunen vor Ort (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) den Breitbandausbau – zunächst den Ausbau bei den weißen Flecken – entschieden voranzutreiben. Wir haben in den letzten Jahren in Sachsen vieles vorangebracht und viele Projekte nach vorn gebracht. Wir haben viele Haushalte und Unternehmen im Freistaat Sachsen neu an das schnelle Internet angeschlossen. Das ist eine große Leistung, ein großer gemeinsamer Erfolg. Danke an alle, die dabei mitgeholfen haben: die Kommunen, die StaatsminiVerfügung gestellt haben, und natürlich die Bundesregierung. Das ist unser gemeinsamer Erfolg. (Beifall bei der SPD) Die Frage von schnellem Internet ist für uns natürlich eine Gerechtigkeitsfrage, weil wir nicht nur wollen, dass es schnelles Internet dort gibt, wo es sich für die großen Konzerne lohnt, den Breitbandausbau selbst vorzunehmen, sondern wir wissen, dass schnelles Internet eine Form von Daseinsvorsorge ist. Deshalb haben wir es als eine staatliche Aufgabe begriffen, dort, wo es sich für die Konzerne nicht lohnt und sie nicht bereit sind, es selbst zu tun, als Staat Verantwortung dafür zu übernehmen, damit möglichst viele Menschen angeschlossen werden. Wir haben nicht nur das Thema schnelles Internet auf der Agenda, sondern auch den gesamten Bereich der Verkehrswende: Wir wollen mehr Busse und Bahnen sowie moderne Straßen. Wir wollen moderne Schulgebäude, mehr Lehrerinnen und Lehrer sowie mehr Polizistinnen und Polizisten. Das alles haben wir in den letzten Jahren auf die Reihe gebracht. Deshalb ist es wichtig, dass wir an dieser Stelle nicht stoppen. Ich denke, diese Koalition hat in den letzten Monaten klargemacht, dass wir der Auffassung sind, dass der Freistaat Sachsen die Voraussetzungen dafür schaffen muss, dass sich die sächsischen Kommunen am Ausbau der jetzt noch grauen Flecken beteiligen wollen. Wir haben dazu verschiedene Vereinbarungen getroffen, die vor allem auf eine Sache abzielen: dass es in der Frage, ob wir das Ganze wollen, große Einigkeit zwischen den drei Koalitionspartnerinnen und -partnern gibt. Aber natürlich haben wir hierbei noch eine Hausaufgabe zu erledigen. Ich finde, dass es Zeit wird, dass wir auch das Wie klären; das steht völlig außer Frage. Aber es funktioniert eben nicht mit: Wünsch dir was. Das, was die AfD heute hier vorschlägt, ist ein ungedeckter Scheck, nichts anderes. (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Das Geld, das Sie in Ihren Vorschlag geschrieben haben, würde überhaupt nicht zur Kofinanzierung der Bundesprogramme reichen. Das bedeutet, Sie sagen den Kommunen: Bitte fangt an zu planen. Dann fangen sie an zu planen und reichen ihren Antrag ein, aber ohne Geld könnten sie dann nicht losbauen. Deshalb ist das, was Sie heute einreichen, schlichtweg unseriös. Der zweite Vorschlag, den Sie machen, ist, dass Sie das Geld von anderen wichtigen Investitionen wegnehmen wollen. Da kann man natürlich so tun, als wenn man Arbeitsmarktprogramme, einzelne Maßnahmen – Sie hatten ein Programm von über 1,4 Millionen Euro – dazu heranziehen könnte. Nein, das können Sie nicht, denn erstens sind Investitionen in die soziale Infrastruktur mindestens genauso wichtig wie der Straßenbau oder auch schnelles Internet, und zweitens werden Sie damit eine Finanzlücke von 300 Millionen Euro nicht schließen. Ich finde, es gehört zur Redlichkeit festzustellen, dass Sie den lieben langen Tag hier stehen und sagen, es müsste aber da und da mehr Geld geben, aber nie sagen, woher es kommen soll. (Jörg Urban, AfD: Das hat er doch gerade gesagt! Hätten Sie mal zugehört!) Im Gegenteil: Ihre Steuerkonzepte sehen vor, die Einkommenssteuer für die Reichen zu senken, das heißt: weniger Staatseinnahmen. Sie wollen die Gewerbesteuer senken, das bedeutet: weniger Staatseinnahmen. Und Sie wollen die Mehrwertsteuer senken, das heißt: weniger Staatseinnahmen. Das, was Sie hier vorrechnen, ist eine Pseudolösung, das ist nicht seriös. Bei allen Hausaufgaben, die wir zu erledigen haben, wissen wir eines: Das, was wir auf den Weg bringen wollen – und sicherlich auch werden –, wird anschließend für die Menschen in diesem Land auch funktionieren; und genau darum geht es: Es muss für die Menschen funktionieren. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Homann sprach für die SPD-Fraktion. Nun sehe ich wiederum am Mikrofon 7 Kollegen Thumm von der AfD-Fraktion. Wieder eine Kurzintervention, Herr Kollege?

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Thomas Thumm AfD

Ja. Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Homann, im Windhundverfahren sind Sie nicht der schnellste, das haben wir gemerkt. Ganz kurz: Sie haben hier einige Unwahrheiten verbreitet. Die erste ist, dass wir unsere Vorschläge nicht decken könnten. Das ist völliger Quatsch. Jede Mehrausgabe im Haushaltsverfahren für den Haushalt 2021/2022 war durch Gegenfinanzierung gedeckt. Das können Sie sich in den Haushaltstiteln noch einmal anschauen, dann werden auch Sie, Frau Friedel, dies feststellen. – Das ist das Erste. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Das Zweite, das ich Ihnen sagen möchte, ist Folgendes: Wir haben von einer Anschubfinanzierung im Jahr 2022 gesprochen. Es geht darum, in diesem 21-Milliarden-EuroHaushalt, den wir aktuell haben, vielleicht 10, 15 oder 20 Millionen Euro für die Kommunen bereitzustellen, sodass wir im Jahr 2022 beginnen können zu fördern, und im kommenden Haushaltsverfahren, 2023/2024, wäre dann genügend Zeit gewesen, zusätzliche Haushaltsmittel einzustellen, um den Kommunen die Gesamtsumme in Höhe von circa 300 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Aber ich weiß, dafür reicht Ihre Fantasie nicht. Das schaffen Sie nicht. Sie halten hier Redebeiträge, in denen Sie viele Worte verwenden, aber wenig sagen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Thumm mit einer Kurzintervention. Die Erwiderung erfolgt jetzt an Mikrofon 1. Herr Kollege Homann, bitte schön.

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Henning Homann SPD

Ich würde gern auf der sachlichen Ebene antworten, das ist auch eine Stilfrage. Wissen Sie: Der Begriff „Anschubfinanzierung“ klingt gut. Das Problem ist, dass das nicht funktioniert. Die Kommunen brauchen ein verlässliches Konzept, eine verlässliche Finanzierungszusage, in der nicht nur steht: Man buddelt die Straße auf. – Das wäre dann Ihr Modell der Anschubfinanzierung. Aber wie man das Kabel hineinlegt und die Straße wieder zubuddelt, lassen Sie völlig offen. (Jörg Urban, AfD: Genau!) Deshalb funktioniert Ihr Prinzip der Anschubfinanzierung nicht. Im Übrigen würde ich Ihnen gern noch einmal einen Blick in Ihre eigenen Redebeiträge zu den Haushaltsdebatten empfehlen. Wir haben da von Ihnen ein ganzes Sammelsurium von Finanzierungsvorschlägen, insbesondere von zusätzlichen Einnahmen für die oberen 3 % in diesem Land, gehört. Ich erinnere dazu an einen Redebeitrag, in dem Sie insgesamt Steuergeschenke für Sachsen von rund 1,6 Milliarden Euro pro Jahr versprochen hatten. (Jörg Urban, AfD: 1,6 Milliarden Euro? Das ist doch Quatsch!) Das heißt, dass Sie dieses Land, wenn es nach Ihnen ginge und Sie die Steuergeschenke Ihrer möglichen Spender finanzieren würden, damit handlungsunfähig machen wollen. Das ist das, was Sie eigentlich wollen. Wenn Sie dann im Gegenzug daherkommen und sagen, wir müssten jetzt aber da noch 50 Millionen ausgeben und da noch 50 Millionen und da noch eine Milliarde, dann passt etwas nicht zusammen. Es kann sein, dass das manchen Menschen in diesem Land nicht auffällt. Uns fällt es sehr wohl auf, deshalb werden wir das auch nicht durchgehen lassen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Erwiderung von Herrn Kollegen Homann von der SPD-Fraktion. Gibt es seitens der Fraktionen weiteren Redebedarf? Redezeit wäre noch vorhanden. – Kollege Beger signalisiert dies gerade. Herr Kollege, Sie haben das Wort, bitte schön. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Habt Ihr kein Zuhause? Deshalb sind Sie die ganze Zeit noch hier, oder was?)

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Mario Beger AfD

Klar haben wir ein Zuhause, Herr Gebhardt. Sie vielleicht nicht, aber wir haben eines. (Rico Gebhard, DIE LINKE: Ach! – Weiterer Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Natürlich. Man fühlt sich doch hier wohl, oder? Zweiter Vizepräsident André Wendt: Bitte keine Zwiegespräche. Wir fangen ganz normal mit dem Redebeitrag an.

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Mario Beger AfD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin davon überzeugt, dass unser Antrag wichtig und dringlich ist. Mein Kollege Thomas Thumm hat das Problem schon angerissen: (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Was macht die Staatsregierung eigentlich, um die Fördermittel des Bundes für schnelles Internet nach Sachsen zu holen? Folgendes Bild können wir dabei zeichnen: Dass es Fördermittel des Bundes für schnelles Internet geben würde, wusste man im Freistaat Sachsen auch schon vor dem April 2021. Dafür im Doppelhaushalt 2021/2022 Geld freizumachen: Fehlanzeige! Stattdessen wird Minister Dulig bockig und stimmt beim Haushaltsbegleitgesetz nicht mit ab – ein Novum. In der Folgezeit tragen fast alle Fraktionen im Internet ihren Unmut über die fehlende Unterstützung der Staatsregierung bei der Kofinanzierung des Graue-FleckenFörderprogrammes vor. Währenddessen verfasst die AfDFraktion fleißig Anfragen und den vorliegenden Antrag. Von der Staatsregierung hört man parlamentarisch weiterhin nichts. Stattdessen winkt uns der Wirtschaftsminister wieder aus den Medien zu. Am 21. September forderte er öffentlichkeitswirksam eine rasche Lösung für die Beteiligung des Landes am Graue-Flecken-Förderprogramm des Bundes für schnelles Internet. Während wir diese Forderung nach einer raschen Lösung mit unserem Antrag unterstützen, bremst die Staatsregierung, bremst der Wirtschaftsminister in seiner Stellungnahme zum Antrag ab. In der Begründung ist unter anderem zu lesen, wie toll die Staatsregierung doch seit jeher den Internetausbau organisiert und dass in unserem Antrag fälschlicherweise behauptet wird, dass in der Regel eine Kofinanzierung seitens der Bundesländer erforderlich ist. Dabei führt der Bund selbst aus – ich zitiere –: „Die Bundesländer beteiligen sich ebenfalls an den Kosten des Gigabit-Ausbaus, sodass die Finanzierung der Förderprojekte gesichert ist.“ Dann führt sie aus, dass die im Antrag geforderte Berichtspflicht überflüssig wäre, da sich diese kraft Gesetzes ergebe, falls die Förderung aus dem Fonds erfolge. Das ist bemerkenswert, denn woraus die Förderung erfolgt, steht angeblich noch gar nicht fest. Fakt ist aber: Es gibt kein Geld. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist nichts als politischer Klamauk von der Staatsregierung beim GraueFlecken-Förderprogramm. Medial werden Missstände vom Wirtschaftsminister angeprangert, parlamentarisch weigert er sich jedoch, diese Missstände zu beheben. Ich hoffe, jedem ist spätestens jetzt klargeworden: Die Staatsregierung tut de facto nichts. Wir sehen seit April keine Ergebnisse. Wir sehen keinen Willensbildungsprozess, und wir sehen keine Regierungsentscheidung. Deshalb stehen Sie in der Pflicht, unserem Antrag zuzustimmen. Ich beantrage aus diesem Grund Einzelabstimmung zu Ziffer 4 der aufgerufenen Sammeldrucksache. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Was? Abänderungsantrag?!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach Kollege Beger. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung; Herr Staatsminister Dulig, bitte schön. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag stellt zunächst Behauptungen in den Raum, die nicht zutreffend sind. Im Antrag wird behauptet, dass trotz der Kenntnisse über die Bedeutung einer modernen Breitbandinfrastruktur selbst in der 6. Wahlperiode erst sehr spät Bewegung in den Breitbandausbau gekommen sei. Die Behauptung, die Staatsregierung handele seit Jahren zögerlich bei der Förderung des Breitbandausbaus, ist unzutreffend. Eine Förderrichtlinie des SMWA zum Breitbandausbau gibt es bereits seit dem 1. August 2013. Das SMWA fördert seitdem kontinuierlich. Wir haben Platz 1 bei dem WeißeFlecken-Förderprogramm im Abgreifen der Bundesmittel. Ferner wird behauptet, für das Graue-Flecken-Förderprogramm des Bundes, dass seit dem 26. April 2021 wirksam ist, sei in der Regel eine Kofinanzierung seitens der Bundesländer erforderlich. Auch diese Darstellung ist unzutreffend. Der Richtlinientext setzt eine Kofinanzierung des Landes nicht als Bedingung oder Regel fest. In seinem Leitfaden zur Umsetzung der Richtlinien in der Fassung vom 5.Oktober 2021 führt der Bund aus, dass eine Kofinanzierung bzw. ergänzende Finanzierung durch andere Förderprogramme oder private Geldgeber möglich und erwünscht ist. Die Gesamtfinanzierung muss erst zum Zeitpunkt der Beantragung des endgültigen Bescheides, also erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, gesichert sein. Der Bund eröffnet dem Zuwendungsempfänger hier also erkennbar Spielraum. Sodann fordern Sie die Staatsregierung auf, unverzüglich eine Förderrichtlinie zu verabschieden, mit der die Kofinanzierung des Graue-Flecken-Förderprogramms des Bundes abgesichert wird, sofern freie Haushaltsmittel bei Fürsorge ungebundenen Mitteln aus dem Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet oder aus anderen Titeln verfügbar sind. Leider ist die Sache nicht so einfach, wie Sie sich es hier mit Ihrem Lösungsvorschlag machen. Die ungebundenen Mittel des Fonds sind für das WeißeFlecke-Förderprogramm vorgesehen. Dort stehen noch viele endgültige Bescheide aus, weil die Zuwendungsempfänger derzeit ihre Vergabeverfahren auswerten und auf endgültige Bescheide des Bundes warten. Eine Belegung der freien Fondsmittel für das Graue Flecken-Förderprogramm verbietet sich deshalb. Auch der Hinweis auf freie Haushaltsmittel ist keine angemessene Antwort auf die Herausforderungen, wie das Graue-Flecken-Förderprogramm hinsichtlich seiner Finanzierung mit sich bringt. Ziel der Förderung ist ein gigabitfähiges Netz in allen Gebieten, die derzeit nicht mit einer Datenrate von zuverlässig mindestens 100 Mbit/s im Download versorgt sind. Ferner sind alle sozioökonomischen Schwerpunkte, die nicht gigabitfähig erschlossen sind bzw. bzw. in den nächsten drei Jahren erschlossen werden, förderfähig. Dabei handelt es sich um private und öffentliche Einrichtungen, die die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung maßgeblich prägen und vorantreiben. Dazu gehören öffentliche Gebäude wie Schulen, Verkehrsknotenpunkte, also Bahnhöfe und Flughäfen, aber auch private Unternehmen usw. Damit wird deutlich, dass es sich um Projekte mit gewaltiger finanzieller Dimension handelt. Hinzu kommt, dass diese Projekte für ihre Realisierung von der Planung über die europaweite Ausschreibung bin hin zur Fertigstellung regelmäßig mehrere Jahre benötigen. Dieser lange Zeitraum erhöht die finanziellen Risiken aufgrund unvorhersehbarer Erschwernisse beim Bau. Die markanten Steigerungen bei den Bau- und Materialkosten, um nur ein Beispiel zu nennen, sind ja nun auch aus anderen Bereichen hinreichend bekannt. All dies macht deutlich, dass die finanzielle Vorsorge für die Kofinanzierung eines solchen Förderprogramms nicht einfach mit Haushaltsresten des Jahres 2021 bewerkstelligt werden kann. Deshalb verbietet sich auch eine sogenannte Anschubfinanzierung, denn entweder hat man einen Rechtsanspruch auf Kofinanzierung, dann müsste man den auch sicherstellen oder Sie meinen, Sie wollen die Kofinanzierung auf wenige Prozentpunkte reduzieren. Den Rest müsste dann die Kommune tragen. Wenn Sie das fordern, dann können Sie auch gleich das Graue-Flecken-Förderprogramm einstellen oder Sie sagen: Liebe Kommunen, ihr bezahlt es, ich will das nicht! (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Vielmehr müssen kluge und langfristig tragfähige Finanzierungskonzepte erarbeitet werden. Nur so kann vor dem Hintergrund der aktuellen haushälterischen Zwänge, wie zum Beispiel durch die Folgen der Coronakrise, eine solide Finanzierung sichergestellt werden. All dies macht deutlich, dass es sich der Bund mit der Ausgestaltung seines Förderprogramms für die Grauen Flecken den Ländern nicht einfach gemacht hat. Die Frage der Kofinanzierung muss umfassend geprüft und sichergestellt werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Staatsminister Dulig. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AfD-Fraktion hat Einzelabstimmung zu Ziffer 4 der Drucksache 7/8397 beantragt. Das heißt, wir stimmen jetzt über die unter Ziffer 4 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zum Antrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/7748, ab. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen! – Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Bei vielen Gegenstimmen, aber einer großen Anzahl an Dafür-Stimmen ist der Beschlussempfehlung zugestimmt worden. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen, die wir nicht schon durch Einzelabstimmungen behandelt haben, die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das sehe ich nicht. Es liegt auch kein Verlangen nach einer Aussprache vor. Meine Damen und Herren! Zu den verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet. Die Information, welche Fraktionen und welche Beschlussempfehlungen dies betrifft, liegt Ihnen zu der genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassungen einzelner Fraktionen fest. Der Tagesordnungspunkt 17 ist damit beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf und Berichte zu Petitionen – 7/8398 Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Tagesordnung morgen, Mittwoch, den 22. Dezember 2021, 10 Uhr festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu liegen Ihnen vor. sen. Ich wünsche Ihnen einen wunderschönen Abend. Danke schön. (Schluss der Sitzung: 20:41 Uhr) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

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