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Dr. Claudia Maicher

GRÜNE 21.12.2021 Sitzungen 7/41

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine starke Wissenschaft und Forschung sind die Grundvoraussetzungen für eine innovative, moderne und nachhaltige Gesellschaft. Nur sie können unsere Lebensqualität und den Wohlstand zukünftiger Generationen sichern. Das wird auch mit Blick auf die aktuelle Situation in unserem Land deutlich. Wir erleben immer mehr Falschinformationen, Verschwörungserzählungen, wissenschaftsfeindliche Positionen und persönliche Angriffe auf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nicht nur im Netz, sondern auch in Presseerzeugnissen. Wir können aber die gesellschaftliche Relevanz von wissenschaftlicher Erkenntnis nicht genug betonen. Ohne Wissenschaft gibt es keinen Fortschritt. Deshalb ist es wichtig, Forschende in jeder Qualifikationsstufe von Anfang an zu stärken. Diese Initiative heute ist ein Baustein dazu. Damit geben wir insbesondere unseren Landesstipendiatinnen und -stipendiaten in der arbeitsintensiven Phase der Promotion die Sicherheit, sich voll und ganz auf ihr Vorhaben und ihre wissenschaftliche Qualifizierung konzentrieren zu können. Schon in der letzten Legislatur hatte sich meine Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für eine umfassende Modernisierung der Landesgraduiertenförderung starkgemacht. Infolgedessen wurde damals zumindest die Stipendienhöhe nach 15 Jahren Stillstand erstmals angepasst. Dabei dürfen wir nicht stehen bleiben. Wir brauchen eine gut aufgestellte und auskömmlich untersetzte Graduiertenförderung. Der vorliegende Antrag läutet nun den Weg in die Neuausrichtung ein. Dazu gehört eben, dass sich die Graduiertenförderung an die individuellen Lebensverhältnisse der Stipendiatinnen und Stipendiaten anpasst und nicht umgekehrt. Sachsen muss sich so attraktiv wie möglich für den Verbleib von hoch qualifizierten Akademikerinnen und Akademikern aufstellen und im Wettrennen um die besten Köpfe noch einmal eine Schippe drauflegen. Das beginnt nicht zuletzt mit einer gut untersetzen Graduiertenförderung. Durch die erzielten Aufwüchse im Doppelhaushalt 2021/2022 ist sowohl ein Plus an zu vergebenden Stipendien als auch die bessere Berücksichtigung individueller Lebenslagen möglich. Ein großes Augenmerk meiner Fraktion liegt hier insbesondere auf der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Eltern- und Pflegezeiten. Als erster Schritt sollen diese Zeiten als Verlängerungsgründe der Förderungshöchstdauer anerkannt werden. Sie geben somit größtmögliche Planungssicherheit für eine reguläre Förderung über vier Jahre und damit auch eine Anpassung an die Lebensrealität. Da die Promotionsphase und die Familiengründung zeitlich oftmals in denselben Lebensabschnitt fallen, soll hier eine sehr viel bessere Vereinbarkeit ermöglicht und gerade in der besonders sensiblen Phase der gesetzlichen Schutzfristen ein Abbruch des Promotionsvorhabens vermieden werden. In Zukunft soll das Stipendium daher in den gesetzlichen Schutzfristen weitergezahlt und die Förderungshöchstdauer um diese Zeiten verlängert werden können. Aus diversen Schilderungen wurde bekannt, dass gerade das bisher gängige Aussetzen der Förderung in diesen Zeiten ein großer Belastungsfaktor insbesondere für Stipendiatinnen darstellte. Dieser finanzielle Druck soll nun genommen werden. Die Schutzfrist soll tatsächlich als eine unbeschwerte Zeit für die eigene Gesundheit oder eben auch das Ankommen als Familie genutzt werden können. Um die Vereinbarkeit von individuellen Lebenslagen und Promotionsvorhaben weiter stärken und eine passgenaue Förderung anbieten zu können, soll die Möglichkeit für die Vergabe von Teilzeitstipendien eröffnet werden. Hiermit schließen wir eine Bedarfslücke und schaffen einen Standard, den einige andere Bundesländer ihren Stipendiatinnen und Stipendiaten bereits anbieten. Elternzeiten aber ganz besonders auch die Zeiten der Pflege von nahen Angehörigen sind oft unsichere oder plötzlich eintretende Ereignisse im Leben, die durch eigenes Zutun nur bedingt beeinflussbar oder vorausschauend planbar sind. Diese Zeiten sollen nicht zusätzlich durch weitere Unwägbarkeiten belastet werden. Auf keinen Fall sollen sie Anlass zu einer möglichen Aufgabe des Promotionsvorhabens sein. Künftig soll daher auch eine zeitweise Unterbrechung des Promotionsvorhabens aus diesen wichtigen Gründen möglich sein und das Stipendium anteilig bis zur Beendigung der Unterbrechung weitergezahlt werden. Neben dieser umfassenden Berücksichtigung und der Stärkung von individuellen Lebenslagen muss aber ein weiterer Aspekt – mein Kollege ist darauf schon eingegangen – eine dringende Modernisierung erfahren. Das ist die bessere Berücksichtigung der kooperativ Promovierenden und der Hochschulen für angewandte Wissenschaften bei der Stipendienvergabe. Unsere Hochschulen für angewandte Wissenschaften verfügen nicht erst seit gestern über einen exzellenten Ruf bei der anwendungsorientierten Forschung. Ihre unverzichtbaren Leistungen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs für Sachsen müssen gewürdigt werden. Die Notwendigkeit der besseren Einbeziehung dieses Hochschultyps und der kooperativ Promovierenden in die Vergabepraxis spiegelt die bereits gelebte Realität wider. Mit dieser heutigen Initiative erkennen wir das praktisch an; nicht zuletzt, weil die kooperativ Promovierenden oftmals nicht über die Möglichkeit einer klassischen Promotionsstelle als wissenschaftliche Mitarbeitende an der sie betreuenden Universität verfügen, bedürfen sie zur Sicherung ihres Lebensunterhalts und zur vollen Konzentration auf ihr wissenschaftliches Vorhaben einer besseren Berücksichtigung. Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften sollen wiederum an der Vergabe von Stipendien an kooperativ Promovierende zukünftig teilhaben können. Die dafür nötigen zusätzlichen Schritte müssen auch bei der Novelle des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes angegangen werden. Wir leben in einer Zeit der umfassenden Herausforderungen, die wir zu einem großen Teil nur durch eine Stärkung von wissenschaftlichen Beiträgen bewältigen können. Fangen wir also mit der Stärkung für die sie wirkende Personen an. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU sowie vereinzelt bei der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Dr. Maicher für die die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Möchte die SPD-Fraktion noch sprechen? – Nein, es ist keine Redezeit mehr vorhanden. Somit kämen wir jetzt zur AfD-Fraktion, Herr Dr. Weigand.

Alle Reden von Dr. Claudia Maicher Protokoll ↗