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Petra Čagalj Sejdi

GRÜNE 21.12.2021 Sitzungen 7/41

Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag ist wieder einmal polemisch. Er schürt Ängste. Er missachtet geltendes Recht. Er kommt zur Unzeit: Noch schnell drei Tage, bevor Sie mit der Familie unter dem Weihnachtsbaum die Weihnachtsgeschichte lesen, hetzen Sie hier und draußen in der Gesellschaft mit Hass, schüren Angst und möchten eine humanitäre Katastrophe für Ihre eigenen Zwecke nutzen. Das ist unredlich, geschmacklos und haarsträubend. Wir sind weit weg von der Bedrohungslage, die Sie uns hier vorspielen möchten. Wenn wir uns allein die Zahlen, die wir in den Wortbeiträgen vorher schon gehört haben, vor Augen führen, dann stellt sich ein anderes Bild dar: Im Jahr 2015 wurden 890 000 Asylanträge in Deutschland gestellt. Das ist mit der Lage, die wir gerade besprechen, nicht im Geringsten zu vergleichen. Wir hatten und haben es nicht mit einer Bedrohungssituation zu tun, die es erfordern würde, Grenzen und uns zu schützen. Wir haben es mit einer humanitären Katastrophe zu tun, die es erfordert, Menschen zu schützen. Es ist vor allem deshalb eine humanitäre Katastrophe, weil durch Zäune an den Grenzen zu Polen und Belarus, illegale Pushbacks und die Verweigerung rechtsstaatlicher Asylverfahren auftreten und Menschen vor Ort festgehalten werden. Ich befürworte ein Aufnahmeprogramm. Das ist das Gesicht, das wir, Deutschland und Europa, in dieser humanitären Katastrophe zeigen sollten. Flucht ist kein Verbrechen. Es ist nicht unser Recht, die Fluchtgründe von Menschen zu bewerten oder zu behaupten, dass irgendjemand kein Recht auf Flucht oder redliche Fluchtgründe hätte. Menschen sind überall auf der Welt aus ganz unterschiedlichen Gründen auf der Flucht. Einige dieser Gründe führen dazu, dass sie zum Beispiel nicht mehr in ihre Heimatländer zurückkönnen, weil sie Minderheiten sind, weil sie politisch verfolgt werden, weil dort Krieg herrscht oder weil es andere wichtige Gründe gibt. Es ist in Europa geltendes Recht, dass schutzsuchende Menschen ein rechtsstaatliches Asylverfahren erhalten und das gilt für jeden Menschen, der ein Asylgesuch stellt, auch an der Grenze. Jeder Einzelfall muss geprüft werden. Erst am Ende eines Verfahrens steht fest, ob dieser Mensch nach dem Gesetz den Schutz erhalten kann oder nicht. Solange dürfen sich diese Menschen erlaubt hier aufhalten. Solange dürfen sie nicht zurückgewiesen werden und solange sind sie auch nicht illegal. Auch die Einreise ohne Einreisepapiere kann nicht bestraft werden. Das sieht die Genfer Flüchtlingskonvention genauso vor. Das alles gilt auch in der Prüfung im sogenannten Dublin-Verfahren. Es gibt genug Rechtsprechung, die sich zum Beispiel auch damit befasst, ob Menschen, Schutzsuchenden, Flüchtenden in europäischen Unionsländern Erniedrigungen oder Unmenschlichkeiten widerfahren, und ja, es gibt auch Fälle in Polen, die da dokumentiert sind. Indem Sie in Ihrem Antrag und in Ihrem Anliegen Menschen als „illegale Migranten“ bezeichnen, die ohne jede Prüfung ihrer Gründe zurückgewiesen werden sollten, missachten Sie geltende europäische und völkerrechtliche Rechte. Dieser Antrag missachtet auch einige weitere grundlegende Ideen, eigentlich die wichtigste grundlegende Idee unserer Europäischen Union: den Grundsatz des freien und uneingeschränkten Personenverkehrs im Schengen-Raum. Eine Ausnahme – das haben wir eben gehört – ist nur möglich, wenn eine öffentliche Bedrohung besteht, und diese Bedrohung besteht schlichtweg nicht. Das habe ich eben dargestellt. Menschen, die flüchten, sind ohnehin keine Bedrohung. Sie sind bedroht, und deswegen sollten wir uns mit so einem sinnlosen Antrag überhaupt nicht weiter beschäftigen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

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