Prof. Dr. Roland Wöller
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Corona-Pandemie fordert uns gesundheitspolitisch, aber auch gesellschaftspolitisch heraus. Wir kämpfen nunmehr nicht nur gegen die Pandemie, sondern wir schützen auch unsere Demokratie. In unseren Krankenhäusern geschieht aktuell das Menschenmögliche, und ich danke allen, die dabei mithelfen, Menschen zu impfen, zu heilen und vor Ansteckung zu schützen. Gesellschaftlich offenbart die Pandemie Risse im Zusammenhalt unseres Gemeinwesens. Sie mahnt uns, wachsam zu sein angesichts von Versuchen, diese Risse zu vertiefen. Solchen Versuchen müssen wir klug und entschlossen entgegenwirken. Mir machen die Menschen Sorgen, die skeptisch sind, ob Impfen wirklich hilft und ob wir die Pandemie optimal bekämpfen. Mit diesen Skeptikern können und wollen wir diskutieren; wir wollen sie überzeugen und wir sind selbst überzeugt, dass wir die besseren Argumente und vor allem die Wissenschaft auf unserer Seite haben. Es gibt aber Gegner unseres Gemeinwesens, denen es nicht um die bestmögliche Bekämpfung der Pandemie, sondern um die Bekämpfung unseres demokratischen Rechtsstaates geht. Für diese – meist rechtsextremen – Gruppen sind die Demonstrationen gegen die Gesundheitspolitik nur ein willkommener Vorwand, ein Vehikel, um ihre Lügen unter die Leute zu bringen und sie zu rechtswidrigem Verhalten aufzuhetzen. Gruppierungen wie die Freien Sachsen oder Der III. Weg rufen regelmäßig in den sozialen Medien zu Protestaktionen gegen die staatlichen Anti-Corona-Maßnahmen auf mit dem Ziel, unsere demokratische Ordnung verächtlich zu machen und zu schwächen. Nicht selten münden diese verbalen Radikalsierungen im Netz in radikale Aktionen auf der Straße. Ihre Aufrufe und Lügengeschichten finden bei manchem Gutgläubigen ein offenes Ohr, und anderen ist es egal, ob sie in schlechte, rechtsextreme Gesellschaft geraten, wenn sie gegen Corona-Maßnahmen auf die Straße gehen. Aber es ist eben nicht egal, denn es ist gefährlich für die Sicherheit und die Ordnung in Deutschland. Längst haben die extremistischen Gruppen mit ihren Verbalattacken und Drohungen gegen führende Persönlichkeiten der sächsischen Politik die rote Linie überschritten. Gewaltsamer Widerstand gegen demokratische Regeln und gegen unsere Polizei gehört auch zu diesen Grenzüberschreitungen. Jedem ist es erlaubt, seine Meinung öffentlich kundzutun und auf der Straße zu protestieren. Niemand darf aber die Grenzen unseres Rechtsstaates überschreiten und gerade jene angreifen, die diese Meinungsfreiheit garantieren. Unter dem Einfluss von Rechtsextremisten sind die AntiCorona-Proteste im Verlauf der Pandemie immer aggressiver geworden. Der zunehmenden Gewalt gegenüber Polizisten treten wir entschlossen entgegen. Wir müssen diejenigen schützen, die uns schützen. Die Strafrechtsverschärfung bei tätlichen Angriffen gegen Polizisten war ein erster richtiger Schritt. Dieser reicht aber offenbar nicht aus. Ein trauriger Höhepunkt war der Angriff auf einen 60- jährigen Beamten am vergangenen Wochenende in Annaberg-Buchholz. Diese Tat ist absolut verachtenswert! (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) Wer gezielt Polizisten, die uns schützen, umzingelt, angreift und am Boden liegend auf sie eintritt, greift nicht nur einen Menschen an, sondern unsere friedliche Gesellschaft. Hierfür gibt es keine Rechtfertigung. Das sind Kriminelle. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Die Polizeidirektion Chemnitz hat bereits Ermittlungen aufgenommen und wird die Tatverdächtigen mit aller rechtsstaatlichen Härte zur Rechenschaft ziehen. Ich danke der sächsischen Polizei ganz herzlich für diesen gewiss nicht einfachen Dienst am Freistaat Sachsen. Ein weiterer trauriger Höhepunkt dieser Radikalisierung sind die Morddrohungen gegen den sächsischen Ministerpräsidenten. Solche Gewaltaufrufe im Netz gegen Repräsentanten des Staates sind eine neue, bedrückende Etappe in Aggressivität und Gewaltbereitschaft. Das gilt auch für den Fackelaufzug vor dem Privathaus der sächsischen Sozialministerin, Kollegin Petra Köpping. Die Rechtsradikalen bedienen sich ausgiebig der sozialen Medien, um Propaganda zu betreiben und Massen zu mobilisieren. Viele Bürgerinnen und Bürger grenzen sich weder im Netz noch auf der Straße von solchen Inhalten und Personen ab. In diesen Hetzkampagnen findet das Misstrauen gegenüber dem Staat einen Nährboden, auf dem Verschwörungsideen und weitere Radikalisierungstendenzen gedeihen. Meine Damen und Herren! Angesichts der sich verschärfenden Pandemielage müssen wir mit einer weiteren Zunahme des Protestgeschehens und dessen Ausnutzung durch Rechtsextremisten rechnen. Die Freien Sachsen, Der III. Weg, die Identitäre Bewegung, Reichsbürger und Selbstverwalter, Angehöriger der rechtsextremistischen Szene aus dem Kampfsport und Hooligans machen diese radikalen Kreise aus. Wenn auch nicht auf der Straße, so sind die genannten Gruppierungen doch in den sozialen Medien immer mehr die Treiber des hiesigen Protestgeschehens. Soziale Netzwerke und Messenger, wie Telegram, spielen die entscheidende Rolle für die Mobilisierung. Wer dort über Monate oder sogar Jahre nur Lügen hört, wird die Wahrheit nicht mehr erkennen. Im Internet darf es keine rechtsfreien Räume geben. Gerade bei Telegram sieht man jedoch keinerlei Bemühungen, die Grundregeln einzuhalten. Die Anbieter müssen Verantwortung übernehmen für die Inhalte, die sie verbreiten. Wir brauchen eine Haftung. Es geht nicht nur um die Pflicht, strafbare oder rechtswidrige Inhalte zu löschen. Und die Ermittlungsbehörden brauchen für ihre Strafverfolgung Klarnamen. Es ist eine bundesdeutsche, aber auch eine europäische Aufgabe, demokratische Werte im Netz zu verteidigen, und ebendiese Forderung haben wir zu Beginn des Monats in der Innenministerkonferenz an den Bund und die Europäische Union adressiert. Vor diesem Hintergrund hat das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen seine Arbeit zur Erlangung von Erkenntnissen zu extremistischen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem aktuellen Corona-Protestgeschehen in der virtuellen wie in der realen Welt intensiv ausgeweitet. Diese Erkenntnisse werden als Frühwarnsystem an die Polizei, an politische Entscheidungsträger, Behörden, Landkreise, Kommunen und die Medien weitergegeben. Ähnlich verfahren wir mit dem bundesweit neu eingerichteten Bereich Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates. Diese Aufgaben haben wir im Sächsischen Verfassungsschutzgesetz bereits gesetzlich geregelt. Ziel ist es, Radikalisierung und Gefährdungen früh zu erkennen und betroffene Einrichtungen und Personen frühzeitig zu warnen und zu schützen. Strafbare Inhalte sollen konsequent verfolgt werden. Grundlage sollen spezifische Lagebilder sein, aufgrund dessen die Sicherheitsbehörden vor Ort präventiv und reaktiv schnell handeln können. Darüber hinaus haben wir eine Abteilung Rechtsextremismus beim Landesamt für Verfassungsschutz eingerichtet und dafür mehr Personal eingestellt, die noch engere Zusammenarbeit im Verfassungsschutzverbund vorangetrieben, den Landesverfassungsschutz und das Landeskriminalamt mit je fünf Personen zusätzlich gestärkt und die Ermittlungseinheit Zentralstelle Extremismus Sachsen und Zentralstelle für Cybercrime Sachsen der Generalstaatsanwaltschaft personell aufgestockt. Wir werden auch die Internetaufklärung der sächsischen Polizei und des sächsischen Verfassungsschutzes durch die Einrichtung einer besonderen Organisationseinheit noch enger koordinieren und verzahnen. Ich bedaure sehr, dass vor wenigen Tagen die FDP und die GRÜNEN die G10-Mitwirkungsverordnung im Bundesrat abgelehnt haben. Um den Sicherheitsbehörden den Zugriff von Terroristen und schwersten Straftätern auf die verschlüsselte Kommunikation, zum Beispiel Messengern wie Telegram, zu ermöglichen, kann derzeit nur durch deren aktive Mitwirkung die notwendige Überwachungssoftware auf dem Endgerät installiert werden. Diese müssen zum Beispiel auf einen infizierten Link klicken. Mit der G10- Mitwirkungsverordnung sollte es ermöglicht werden, dass die Telekommunikationsanbieter bei der Installation einer Überwachungssoftware auf dem Endgerät der Zielperson mitwirken, dass diese zum Beispiel nicht mehr auf einen infizierten Link klicken müssen. Eine Herabsetzung der rechtlichen Eingriffsschwelle war damit nicht verbunden. Vielmehr sollte auch hier Recht und Gesetz wirksam umgesetzt werden. Wir brauchen dringend eine erleichterte Überwachung von Mobiltelefonen und Laptops. Die Diskussion um Telegram zeigt, wie notwendig eine solche Regelung ist, Fortsetzung Ich werde die Niederschrift zur Wahl von Mitgliedern der 17. Bundesversammlung durch den Sächsischen Landtag verlesen. Die Wahl hat am heutigen Tag in geheimer Abstimmung stattgefunden. Es wurden 112 Stimmscheine abgegeben, ein Stimmschein war ungültig. Der Wahlvorschlag der Fraktion CDU erhielt 44 Stimmen. Der Wahlvorschlag der Fraktion AfD erhielt 30 Stimmen. Der Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE erhielt 14 Stimmen. Der Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNISGRÜNE erhielt 13 Stimmen. Der Wahlvorschlag der Fraktion SPD erhielt 10 Stimmen. Nach dem Höchstzahlverfahren entfallen somit von den insgesamt 39 Sitzen unter Beachtung der Reihenfolge auf den Listen: auf den Listenvorschlag der Fraktion CDU 16 Sitze, auf den Listenvorschlag der Fraktion AfD 11 Sitze, auf den Listenvorschlag der Fraktion DIE LINKE 5 Sitze, auf den Listenvorschlag der Fraktion BÜNDNISGRÜNE 4 Sitze und auf den Listenvorschlag der Fraktion (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) und ich danke auch dem Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, Kollegen Thomas Strobl, dass er das so vorangebracht hat. Die Sicherheitsbehörden müssen rechtlich in die Lage versetzt werden, gegen Mord und Anschlagpläne präventiv vorgehen zu können. Meine Damen und Herren! Leider werden in der CoronaPandemie auch Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger Opfer von verbalen und tätlichen Angriffen. Das ist inakzeptabel. Wir verurteilen diese Grenzüberschreitungen scharf. Unsere Amts- und Mandatsträger(innen) verdienen hohe Anerkennung für ihren Dienst an der Demokratie und am Gemeinwohl und keine gehässigen Untaten. Meine Damen und Herren! Wir wollen uns gemeinsam für den Zusammenhalt der Gesellschaft einsetzen und radikalen Kräften rechtsstaatlich entgegenwirken. Wenn vor allem die gesellschaftliche Mitte diese Auseinandersetzung führt, dann wird unsere freiheitliche und demokratische Grundordnung auch aus dieser enormen Herausforderung gestärkt hervorgehen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Damit ist die erste Aktuelle Debatte abgeschlossen. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 3 SPD 3 Sitze. Die restlichen Bewerber sind jeweils in der Reihenfolge auf dem Listenvorschlag Ersatzbewerber. Ich beglückwünsche Sie zur Wahl zur 17. Bundesversammlung. Ich habe noch eine Mitteilung für Sie: Die gewählten Mitglieder der Bundesversammlung und die Ersatzbewerber werden schriftlich über die Annahme der Wahl befragt. Die anwesenden Mitglieder des Landtags und die Mitglieder der Staatsregierung bitte ich, ein entsprechendes Schreiben heute von 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr in der Lobby beim Plenardienst abzuholen. Die Annahmeerklärungen können dann unmittelbar im Tagungsbüro abgegeben werden. Nicht abgeholte Schreiben werden durch die Hauspost zugestellt. Alle anderen Bewerber erhalten die Unterlagen durch Postzustellung. – Wie ich sehe, gibt es keine Nachfragen. Damit ist auch dieser Tagesordnungspunkt beendet. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt Wahl des Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschussgesetzes in die ,qualifiziert rechtswidrige' Herr Abg. Lars Rohwer, CDU-Fraktion, hat am 10. Dezember 2021 schriftlich erklärt, dass er das Amt als Vorsitzender des 1. Untersuchungsausschusses mit Ablauf des 31. Dezember 2021 niederlegt. Damit ist ein neuer Vorsitzender für die Zeit ab dem 1. Januar 2022 zu wählen. Die Wahl des Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses obliegt gemäß § 6 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes dem Landtag. Nach unserer gesetzlichen Regelung fällt der Vorsitz in diesem Ausschuss der Fraktion der CDU zu. Diese schlägt Ihnen in der Drucksache 7/8413 Herrn Svend-Gunnar Kirmes als Ausschussvorsitzenden vor. Die Wahl findet nach unseren Bestimmungen geheim statt, aber wir können stattdessen auch mit Handzeichen abstimmen, wenn es keinen Widerspruch gibt. Gibt es Widerspruch, offen zu wählen? – Das ist nicht der Fall. Da es keinen Widerspruch gibt, Fortsetzung Zweite Aktuelle Blackout – Gefahr durch Antrag der Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion AfD das Wort, danach folgen CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile nun Herrn Abg. Zwerg das Wort.
