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Valentin Lippmann

GRÜNE 21.12.2021 Sitzungen 7/41

Was? Abänderungsantrag?!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach Kollege Beger. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung; Herr Staatsminister Dulig, bitte schön. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag stellt zunächst Behauptungen in den Raum, die nicht zutreffend sind. Im Antrag wird behauptet, dass trotz der Kenntnisse über die Bedeutung einer modernen Breitbandinfrastruktur selbst in der 6. Wahlperiode erst sehr spät Bewegung in den Breitbandausbau gekommen sei. Die Behauptung, die Staatsregierung handele seit Jahren zögerlich bei der Förderung des Breitbandausbaus, ist unzutreffend. Eine Förderrichtlinie des SMWA zum Breitbandausbau gibt es bereits seit dem 1. August 2013. Das SMWA fördert seitdem kontinuierlich. Wir haben Platz 1 bei dem WeißeFlecken-Förderprogramm im Abgreifen der Bundesmittel. Ferner wird behauptet, für das Graue-Flecken-Förderprogramm des Bundes, dass seit dem 26. April 2021 wirksam ist, sei in der Regel eine Kofinanzierung seitens der Bundesländer erforderlich. Auch diese Darstellung ist unzutreffend. Der Richtlinientext setzt eine Kofinanzierung des Landes nicht als Bedingung oder Regel fest. In seinem Leitfaden zur Umsetzung der Richtlinien in der Fassung vom 5.Oktober 2021 führt der Bund aus, dass eine Kofinanzierung bzw. ergänzende Finanzierung durch andere Förderprogramme oder private Geldgeber möglich und erwünscht ist. Die Gesamtfinanzierung muss erst zum Zeitpunkt der Beantragung des endgültigen Bescheides, also erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, gesichert sein. Der Bund eröffnet dem Zuwendungsempfänger hier also erkennbar Spielraum. Sodann fordern Sie die Staatsregierung auf, unverzüglich eine Förderrichtlinie zu verabschieden, mit der die Kofinanzierung des Graue-Flecken-Förderprogramms des Bundes abgesichert wird, sofern freie Haushaltsmittel bei Fürsorge ungebundenen Mitteln aus dem Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet oder aus anderen Titeln verfügbar sind. Leider ist die Sache nicht so einfach, wie Sie sich es hier mit Ihrem Lösungsvorschlag machen. Die ungebundenen Mittel des Fonds sind für das WeißeFlecke-Förderprogramm vorgesehen. Dort stehen noch viele endgültige Bescheide aus, weil die Zuwendungsempfänger derzeit ihre Vergabeverfahren auswerten und auf endgültige Bescheide des Bundes warten. Eine Belegung der freien Fondsmittel für das Graue Flecken-Förderprogramm verbietet sich deshalb. Auch der Hinweis auf freie Haushaltsmittel ist keine angemessene Antwort auf die Herausforderungen, wie das Graue-Flecken-Förderprogramm hinsichtlich seiner Finanzierung mit sich bringt. Ziel der Förderung ist ein gigabitfähiges Netz in allen Gebieten, die derzeit nicht mit einer Datenrate von zuverlässig mindestens 100 Mbit/s im Download versorgt sind. Ferner sind alle sozioökonomischen Schwerpunkte, die nicht gigabitfähig erschlossen sind bzw. bzw. in den nächsten drei Jahren erschlossen werden, förderfähig. Dabei handelt es sich um private und öffentliche Einrichtungen, die die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung maßgeblich prägen und vorantreiben. Dazu gehören öffentliche Gebäude wie Schulen, Verkehrsknotenpunkte, also Bahnhöfe und Flughäfen, aber auch private Unternehmen usw. Damit wird deutlich, dass es sich um Projekte mit gewaltiger finanzieller Dimension handelt. Hinzu kommt, dass diese Projekte für ihre Realisierung von der Planung über die europaweite Ausschreibung bin hin zur Fertigstellung regelmäßig mehrere Jahre benötigen. Dieser lange Zeitraum erhöht die finanziellen Risiken aufgrund unvorhersehbarer Erschwernisse beim Bau. Die markanten Steigerungen bei den Bau- und Materialkosten, um nur ein Beispiel zu nennen, sind ja nun auch aus anderen Bereichen hinreichend bekannt. All dies macht deutlich, dass die finanzielle Vorsorge für die Kofinanzierung eines solchen Förderprogramms nicht einfach mit Haushaltsresten des Jahres 2021 bewerkstelligt werden kann. Deshalb verbietet sich auch eine sogenannte Anschubfinanzierung, denn entweder hat man einen Rechtsanspruch auf Kofinanzierung, dann müsste man den auch sicherstellen oder Sie meinen, Sie wollen die Kofinanzierung auf wenige Prozentpunkte reduzieren. Den Rest müsste dann die Kommune tragen. Wenn Sie das fordern, dann können Sie auch gleich das Graue-Flecken-Förderprogramm einstellen oder Sie sagen: Liebe Kommunen, ihr bezahlt es, ich will das nicht! (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Vielmehr müssen kluge und langfristig tragfähige Finanzierungskonzepte erarbeitet werden. Nur so kann vor dem Hintergrund der aktuellen haushälterischen Zwänge, wie zum Beispiel durch die Folgen der Coronakrise, eine solide Finanzierung sichergestellt werden. All dies macht deutlich, dass es sich der Bund mit der Ausgestaltung seines Förderprogramms für die Grauen Flecken den Ländern nicht einfach gemacht hat. Die Frage der Kofinanzierung muss umfassend geprüft und sichergestellt werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Staatsminister Dulig. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AfD-Fraktion hat Einzelabstimmung zu Ziffer 4 der Drucksache 7/8397 beantragt. Das heißt, wir stimmen jetzt über die unter Ziffer 4 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zum Antrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/7748, ab. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen! – Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Bei vielen Gegenstimmen, aber einer großen Anzahl an Dafür-Stimmen ist der Beschlussempfehlung zugestimmt worden. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen, die wir nicht schon durch Einzelabstimmungen behandelt haben, die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das sehe ich nicht. Es liegt auch kein Verlangen nach einer Aussprache vor. Meine Damen und Herren! Zu den verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet. Die Information, welche Fraktionen und welche Beschlussempfehlungen dies betrifft, liegt Ihnen zu der genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassungen einzelner Fraktionen fest. Der Tagesordnungspunkt 17 ist damit beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf und Berichte zu Petitionen – 7/8398 Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Tagesordnung morgen, Mittwoch, den 22. Dezember 2021, 10 Uhr festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu liegen Ihnen vor. sen. Ich wünsche Ihnen einen wunderschönen Abend. Danke schön. (Schluss der Sitzung: 20:41 Uhr) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

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