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Albrecht Pallas

SPD 21.12.2021 Sitzungen 7/41

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Per aspera ad astra – mit Fleiß zu den Sternen – das ist bis heute das Motto der Hochschule der Sächsischen Polizei in Rothenburg. Als Absolvent dieser Hochschule kann ich sagen, dass es zwar von den Studierenden ob der Doppeldeutigkeit gelegentlich belächelt wird, aber dass es dennoch sehr treffend ist. Das Studium, der Aufstieg, das wissenschaftliche Arbeiten können anstrengend sein, aber dies führt zu den begehrten silbernen oder goldenen Sternen auf den Schulterstücken der Polizeiuniformen. Die sächsische Polizei ist in einem längerfristigen Wandlungsprozess begriffen. Davon gibt uns auch die aktuelle Wanderausstellung im Foyer des Sächsischen Landtags einen guten Eindruck. Die Hochschule der Sächsischen Polizei nimmt bei dieser Wandlung von jeher eine zentrale Rolle ein. Wie gut sie diese Rolle ausfüllen konnte, hing immer auch an vorhandenen Ressourcen und Rahmenbedingungen. So wundert es wahrscheinlich niemanden, dass es in den Zeiten bis 2014, als die Polizei zusammengespart wurde, für die Hochschule und die Aus- und Fortbildung schwerer war als vorher und auch jetzt. Per aspera ad astra – die Koalition aus CDU, GRÜNEN und SPD will die Modernisierung der sächsischen Polizei vorantreiben. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart – ich zitiere –: „Der Schlüssel für eine gute Polizeiarbeit ist eine an den aktuellen Erfordernissen orientierte gute Polizeiausbildung. Deshalb wollen wir die derzeitige Aus- und Weiterbildung bei der sächsischen Polizei den gesellschaftlichen Anforderungen anpassen.“ Wir kamen aus einer Situation schwerer Vorwürfe gegen die Hochschule der Sächsischen Polizei. Manipulationsvorwürfe an der Hochschule in Rothenburg wurden im Herbst 2018 bekannt. Unter Leitung von Brigadegeneral a. D. Armin Staigis untersuchte eine Kommission ab Dezember 2018 unter anderem das Prüfungswesen sowie Strukturen, Organisation und interne Abläufe der Polizeifachhochschule mit dem Ergebnis von 90 Empfehlungen betreffend die Struktur und Organisation der Hochschule sowie die Stärkung des Forschungsstandortes in Rothenburg. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erreichen wir nun ein zentrales Reformziel für die sächsische Polizei. Das muss nun mit Leben gefüllt werden. Per aspera ad astra – lassen Sie es mich vielleicht so ausdrücken: Die Polizeifachhochschule in Rothenburg war bereits Herz und Verstand der Polizeiaus- und -fortbildung im Freistaat Sachsen. Wir werden sie mit dem Gesetz stärken und weiterentwickeln, und mit der Reform wird die Hochschule der Sächsischen Polizei zu Herz und Verstand für die gesamte Polizei. Denn der Entwurf vereint die Reformempfehlungen der Staigis-Kommission und die gesellschaftlichen Erwartungen an gute Polizeiarbeit und die Ausbildung. Die Fachhochschule ist eine besondere Bildungseinrichtung. Hier wird das staatliche Gewaltmonopol Sachsens aus- und fortgebildet. Damit geht eine besondere Verantwortung einher. Als Abgeordneter und Sozialdemokrat ist es mir besonders wichtig, dass die Fachhochschule, die Fachschulen, aber auch die Fortbildung dieser Verantwortung gerecht werden. Das Herz dieser Fachhochschule liegt in der Bündelung der Polizeiaus- und -fortbildung unter bestmöglichen Bedingungen, zum Beispiel durch die Stärkung des Austauschs und die Vernetzung mit anderen Hochschulen oder durch die Stärkung des Fachhochschulbeirates durch Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Gesellschaft und von Polizeigewerkschaften, durch die Sicherung guter Lehre durch gesicherte Lehrfreiheit auch für Lehrpersonal und Lehrbeauftragte. Die Hochschule entwickelt sich durch Verstand, durch eine kompetente und zukunftsorientierte Leitung, durch die gesicherte Mitwirkung des Senats bei der Entwicklung der Einrichtung, der Studiengestaltung, der Berufung des Lehrpersonals, der Ämterbesetzung sowie durch die Sicherung und Weiterentwicklung von anwendungsorientierter, freier Forschung im Polizei- und Sicherheitsbereich. Beides geht zusammen: Herz und Verstand der sächsischen Polizei. An dieser Stelle noch einige Anmerkungen zu den Kritikpunkten, insbesondere von der AfD und den LINKEN. Ja, die Polizeihochschule ist keine freie Hochschule, sondern sie ist eine an die Verwaltung, ans Innenministerium, angebundene Hochschule, die dennoch – und sogar verstärkt – wissenschaftlich arbeiten soll, aber eben den Polizeinachwuchs ausbildet. Das ist keine Besonderheit, sondern das ist der Normalfall in den deutschen Bundesländern. Herr Wippel, ich finde ja, Sie haben hier verschiedene Dinge gezeigt, zum einen, dass Sie einige Teile der Materie noch nicht bis zum Ende durchdrungen oder es hier verborgen haben. Denn wenn Sie hier vorwerfen, dass die Regelung der Mitwirkung für den Senat gegenüber dem SMI schwächer ist als vorher, dann muss ich Sie noch einmal auf den eigentlichen Gesetzestext und den Änderungsantrag hinweisen. Früher gab es eine Anhörung für den Senat bei der Auswahl des Rektors. Wir haben uns ganz bewusst für eine Benehmensregelung entschieden. Der Unterschied liegt darin: Eine Anhörung erfordert keine Aktivität des Innenministeriums. Der Senat kann seine Meinung äußern, aber was damit geschieht und was drinsteht, ist völlig egal. Bei der Herstellung des Benehmens muss das Innenministerium versuchen, eine Einigkeit herzustellen; es muss sich mit der Meinung des Senats auseinandersetzen. Das ist eine Weiterentwicklung und entspricht dem Status der Hochschule. (Sebastian Wippel, AfD, steht am Mikrofon.) Zum Senat sei gesagt: Sie ignorieren völlig, dass wir mit unseren Vorschlägen zur Zusammensetzung des Senats die Wissenschaftsfreiheit erst strukturell sichern. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage an Mikrofon 7?

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