André Barth
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir debattieren heute in zweiter Lesung über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Erhöhung des Landesblindengeldes und zu weiteren Nachteilsausgleichen. Dass wir heute darüber debattieren, meine Damen und Herren, finde ich allerdings ein wenig grotesk; denn Sie hatten bereits bei den letzten Haushaltsverhandlungen die Finanzmittel für die heute zu beschließende Leistungserhöhung bereitgestellt. Sie hatten also im Rahmen des Haushaltsverfahrens durchaus die Möglichkeit, die heute zur Abstimmung vorgelegte Gesetzesänderung im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes zu regeln. Frau Kliese, diese 3,7 Millionen Euro für dieses Jahr – das haben wir Ihnen ja mit unseren vielen Änderungs- und Einsparanträgen gezeigt – wären in dem Haushalt zu finden gewesen. Das haben Sie aber nicht gemacht, warum auch immer. Am Ende wollen Sie Ihre kleine Wohltat gleich doppelt vermarkten. Sei es drum. Wichtig ist, dass hier endlich etwas geschieht. Wie wichtig die Erhöhung der Leistungsbeiträge für blinde, hochgradig sehbehinderte, gehörlose, gleichzeitig blinde und gehörlose Menschen sowie schwerstbehinderte Kinder ist, hat einmal mehr die Anhörung im Sozialausschuss gezeigt. Die Leistungen sollen die durch die Behinderungen erlittenen Nachteile zumindest teilweise ausgleichen und eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am gesamten gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Die Betroffenen können also mit den erhaltenen Zuwendungen zum Beispiel Dolmetscherleistungen einkaufen, Hilfsmittel erwerben und notwendige Mehraufwendungen ausgleichen. Inwieweit diese gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe mit den nach der Erhöhung gezahlten Leistungsbeiträgen möglich ist, bleibt allerdings mehr als fragwürdig. Das Landesblindengeld beträgt nach der nunmehr beschlossenen Erhöhung 380 Euro pro Monat. Gehörlose erhalten dann 150 Euro, hochgradig Sehbehinderte 100 Euro und schwerstbehinderte Kinder 120 Euro. Ein Gehörloser beispielsweise braucht, um sich bei Behördengängen verständigen zu können, einen Gebärdendolmetscher. Eine Dolmetscherstunde kostet aber schon 85 Euro. Sie können sich also ausmalen, wie weit man mit den 150 Euro Gehörlosengeld kommt. Weitere Erhöhungen sind daher in Zukunft dringend notwendig. Dringend notwendig ist in Zukunft auch die sachgerechte Ermittlung der Leistungshöhen. Das zeigte auch die Anhörung. Es braucht also eine Leistungshöhe, die die tatsächlichen Bedarfe abdeckt und damit dem Gesetzeszweck gerecht wird. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Barth, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
