Valentin Lippmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist vollkommen klar: Das Versammlungsrecht ist ein hohes Gut und eines der elementaren Grundrechte unserer freiheitlichen Demokratie. Die Einschränkungen sind derzeit für alle schmerzhaft, aber pandemiebedingt zu Teilen notwendig. Gleichwohl ist sicherlich eine Debatte über den Fortbestand von gravierenden Grundrechtseinschränkungen notwendig. Dafür aber bedarf es dieses Antrags, der hier eingebracht wurde, nicht, und vor allen Dingen ist dieser Antrag nicht dringlich. Die Dringlichkeit des Antrages liegt vor – der Präsident hat es erläutert –, wenn im regulären Verfahren eine rechtzeitige Entscheidung nicht herbeigeführt werden kann. Nun kann man darüber streiten, ob eine rechtzeitige Entscheidung noch herbeigeführt werden könnte; denn das setzt an der Frage an, was hier eigentlich zu entscheiden ist. Sie sind gerade in der Ausführung der Dringlichkeit keinen Millimeter darauf eingegangen, was eigentlich damit erreicht werden soll, und in allgemeinen Erwägungen zur Impfpflicht geistig erschöpfend stehen geblieben. Aber wenn man sich die Frage stellt, ob es rechtzeitig möglich gewesen wäre, den Antrag einzureichen, dann muss man das bejahen, und nur das ist der mögliche Anknüpfungspunkt für die Dringlichkeit nach der Geschäftsordnung. Die Frist für die Einreichung dieses Antrags zu diesem Plenum wäre der 13. Dezember, 12 Uhr, gewesen. Zu diesem Zeitpunkt lag Ihnen die aktuelle Corona-SchutzVerordnung bereits vor. Sie war sogar schon in Kraft getreten. Sie hätten also diesen Antrag regulär einreichen können. Das beweist schon, dass der Antrag nicht dringlich ist, weil er die Voraussetzungen nach der Geschäftsordnung nicht erfüllt. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit solch schlechten Geschäftsordnungstricks beweisen Sie übrigens, dass Ihnen das Anliegen gar nichts wert ist. Sie tun der Versammlungsfreiheit keinen Gefallen und erweisen dem Anliegen sogar einen Bärendienst. Ich fasse es einmal zusammen: Die Diktatur ist so gravierend, dass wir leider die Frist vergessen haben, uns dagegenzustellen. Deshalb müssen wir jetzt einen untauglichen Dringlichen Antrag bemühen. Guten Morgen! Aufwachen! Lesen Sie doch mal die Geschäftsordnung; dann würden wir uns solchen Klimbim wie heute ersparen. Das wäre für dieses Hohe Haus übrigens wesentlich sinnvoller. Was aber vor allem noch zu der Fraktion AfD, zum Versammlungsrecht und zur Regeltreue, die Sie bei der Geschäftsordnung auch nicht aufweisen, zu sagen ist, ist Folgendes: Sie verhalten sich zu Regeln, Recht und Gesetz ja so, wie Sie es gerade brauchen. (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Was ist von einer Fraktion eigentlich zu erwarten, deren Landtagsvizepräsident sich am Sonntag, Seite an Seite mit Rechtsextremen Rechtsbruch begehend, auf illegalen Versammlungen aufgehalten hat? (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung –
