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Sebastian Wippel

AfD 21.12.2021 Sitzungen 7/41

Da gab es nichts zu verbessern!) Der vorliegende Gesetzentwurf hat für uns als LINKE zwar Licht, aber auch viel Schatten. Das wird nicht verwundern. Fest steht für uns: Sachsen braucht eine moderne Polizei. Eine Hochschule kann dabei sehr hilfreich sein, vor allem, wenn sie Studium, Ausbildung, Fortbildung und Forschung unter einem Dach vereint. Aber was ist das für eine Hochschule, die fernab der Zentren des Landes liegt und sich nur um die Polizei dreht? Wie können Studierende da soziale Kompetenz erlangen? Wo ist der Austausch mit Studierenden, die nebenbei jobben müssen, die etwas völlig anderes studieren und die ein ganz anderes Leben sehen, mit prekären befristeten Arbeitsverhältnissen ohne lebenslange Absicherung über einen Beamtenstatus? Wo bleibt der interkulturelle Austausch im Studienalltag, wenn man fernab der Zentren des Landes studiert? Rothenburg wird auch nach der Verabschiedung dieser Komplettnovelle des Sächsischen Polizeifachhochschulgesetzes das bleiben, was sie bisher war: eben doch nur eine Fachhochschule und keine Hochschule im Sinne des Hochschulfreiheitsgesetzes. Dass Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, es trotz ihrer lautstarken Ankündigung mit einer Polizeihochschule gar nicht ernst meinen können, ist schon daran ersichtlich, dass ein wesentlicher Artikel in Ihrem nicht gerade ambitionierten Gesetzespaket fehlt: die Änderung des Hochschulfreiheitsgesetzes, mit der die Sächsische Polizeifachhochschule neben anderen dort aufgeführten Fachhochschulen, etwa der HTWK in Leipzig oder der Hochschule Mittweida, in § 1 Abs. 1 Nr. 3 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz ausdrücklich als Hochschule bestimmt wird; aber hier: Fehlanzeige. Eine richtige Hochschule kann sie auch nicht werden, solange das Innenministerium die Dienst- und Fachaufsicht dieser Fachhochschule führt. Sogar bezüglich der Fragen von Lehre und Forschung liegt die Rechtsaufsicht ebenfalls beim SMI. Dafür muss mit dem Wissenschaftsministerium nur ein Benehmen hergestellt werden. Das mit dem Benehmen bezüglich des Rektors oder der Rektorin wurde schon angesprochen. Für ein Einvernehmen, was wünschenswert wäre, war offenbar innerhalb der Koalition kein Einvernehmen möglich. Schade eigentlich! Wir haben im Innenausschuss einen Änderungsantrag eingebracht. Der sah an dieser Stelle zum Beispiel eine Regelung vor, die sich für uns aus dem Hochschulfreiheitsgesetz ableitet, nämlich die Wahl der Rektorin bzw. des Rektors durch den Senat und den Fachhochschulbeirat. Wie schon gesagt: Die komplette Anwendung des Hochschulfreiheitsgesetzes wäre unser Ansatz und eine echte Hochschule der Polizei, unser Ansatz für eine moderne Polizeiausbildung. Leider stößt man beim Gesamtkonstrukt dieser Fachhochschule der Polizei an etliche Grenzen. Wir haben uns entschieden, unsere gewünschten Änderungen heute nicht erneut im Plenum zu beantragen, denn einzelne Aspekte waren im Änderungsantrag der Koalition enthalten, und das war auch gut so. Im Entwurf ging es nämlich noch um eine bedarfsgerechte und anwendungsorientierte Forschung im Polizei- und Sicherheitsbereich. In der Anhörung zum Gesetzentwurf wurde „bedarfsgerecht“ von Sachverständigen scharf kritisiert. Damit wird Wissenschaftsfreiheit deutlich eingeengt. Dieser Kritik schlossen wir uns wie die Koalitionsfraktionen an. Wissenschaft und Forschung dürfen kein bedarfsgerechter Service allein für die sächsische Polizei sein. Aus unserer Sicht muss diese Fachhochschule in der Lage und berechtigt sein, der Wissenschaftsfreiheit folgend, polizeikritisch und auch in Distanz zur Polizei forschen zu können. Das ist auch möglich und notwendig. Nehmen wir zum Beispiel die Beschäftigtenbefragung zur Corona-Pandemie „Polizeidienst in Krisenzeiten“, erschienen in der Schriftenreihe „Rothenburger Beiträge zur Polizei- und Sicherheitsforschung“. Schade, dass wir uns damit nicht inhaltlich beschäftigt haben. 22 % der Belegschaft – bezeichnet als unbesorgte Skeptiker – haben eine mittlere persönliche Bereitschaft zur Einhaltung der Maßnahmen und eher eine niedrige Motivation zu deren dienstlicher Durchsetzung. Oder: 15 % der Befragten befanden sich im Befragungszeitraum Oktober/November 2020 in innerer Opposition zur beruflichen Aufgabe, die Einhaltung der Maßnahmen in der Gesellschaft durchzusetzen. Das ist sehr interessant angesichts der aktuellen Situation. Sie wissen, dass wir eine ähnlich gelagerte Beschäftigtenbefragung zu Fragen des Umgangs mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit hier schon einmal diskutiert haben. Damals war es von Ihnen verpönt worden, Einstellungen von Beschäftigten zu erfragen. Aber so manche wissenschaftliche Untersuchung erhellt dann doch, was man im Alltag gefühlsmäßig wahrnimmt. Meine Damen und Herren! Einiges im Gesetz ist ein Fortschritt, anderes ist für uns ein Holzweg. Veränderungen gegenüber dem derzeitigen Zustand sind notwendig. Dem werden wir uns nicht widersetzen, aber zustimmen können wir logischerweise auch nicht. Sie müssen sich schon entscheiden, ob Sie, wie wir, eine moderne Hochschule der Polizei oder weiterhin eine Polizeifachhochschule wollen, die weiter ohne die nötige Freiheit für Wissenschaft und Forschung unter der Fuchtel des Innenministeriums steht. Was hier als Gesetzespaket auf dem Tisch liegt, ist immer noch das alte Modell einer – jetzt mit begrüßungswerten Strukturveränderungen versehenen – Polizeiakademie. Wir werden uns bei der Abstimmung zu diesem Gesetzentwurf der Stimme enthalten. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Köditz sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun übergebe ich das Wort an die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, Herrn Kollegen Lippmann. Bitte schön, Herr Kollege.

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