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Sarah Buddeberg

Die Linke 21.12.2021 Sitzungen 7/41

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte es auch nicht versäumen, zu Beginn den Dank an die Dolmetscherinnen und Dolmetscher auszusprechen. Sie ermöglichen es gehörlosen Menschen, dieser Debatte zu folgen. Das ist natürlich sehr gut, denn sie sind direkt von diesem Gesetzentwurf betroffen. Ich möchte mich auch an dieser Stelle anschließen und ein bisschen Wasser in den Wein gießen. Wir müssen festhalten, dass wir jetzt beim Tagesordnungspunkt 8 angekommen sind. Wir haben gegen 16:00 Uhr mit der Debatte begonnen. Das bedeutet aber, dass davor sechs Stunden Plenarsitzung ohne das Dolmetschen stattgefunden haben. Wir hatten wichtige Diskussionen und hitzige Wortgefechte – den Gehörlosen war es nicht möglich zu folgen. Das ist nur ein Beispiel dafür, wie hoch die Hürden und Barrieren für eine selbstbestimmte Teilhabe sind. Die meisten von uns, so wie wir hier sitzen, können sich morgens spontan entscheiden, einmal in ein Plenum zu fahren und einer Debatte zu folgen. Für andere sind die Hürden sehr viel höher. Es gibt sehr viel mehr zu bedenken. Eine solche Spontanität ist dann undenkbar. Warum ist das so? Unsere Gesellschaft ist nicht inklusiv. Wenn wir ehrlich sind, dann sind wir noch Lichtjahre davon entfernt. Deshalb entstehen Nachteile. Diese Nachteile sollen ausgeglichen werden. Im Gesetz ist von „behinderungsbedingten Mehraufwendungen“ die Rede. An folgenden Fragen müssen wir uns hier orientieren: Was braucht ein Mensch, der eine Behinderung hat, um, wie alle anderen, an der Gesellschaft, Bildungsangeboten, Kultur, Politik und Freizeitaktivitäten teilnehmen zu können? Was braucht er, um Behördengänge zu erledigen, Alltagserledigungen zu machen oder Ärztinnen und Ärzte aufzusuchen? Ich habe zu Beginn bewusst das Beispiel des gehörlosen Menschen gewählt, denn, das ist auch schon gesagt worden, der Titel des Gesetzes Landblindengeldgesetz ist irreführend. Es werden nämlich auch die Nachteilsausgleiche für hochgradig Sehbehinderte, gehörlose Menschen und schwerstbehinderte Kinder geregelt. Die Anhörung, die hier stattfand, war wirklich sehr aufschlussreich. Ich kann nur allen Interessierten empfehlen – eigentlich müssten alle daran interessiert sein –, sich das Wortprotokoll einmal zu Gemüte zu führen. Es sind wirklich sehr viele konkrete Beispiele darin enthalten. Ich möchte jetzt noch einmal ein paar wesentliche Schlussfolgerungen nennen, die ich aus dieser Anhörung mitgenommen habe und hier in die Debatte einbringen. Erstens dürfen die Kommunen nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Hierbei ist ein Mehrbelastungsausgleich notwendig. Zweitens, das ist der wesentliche Punkt, sind die vorgeschlagenen Summen zu niedrig. Das hat auch die Koalition verstanden und nachgebessert. Die Summen sind aber immer noch auf einem im Vergleich zu anderen Ländern niedrigerem Niveau. Die Anhörung – das ist gerade schon von den Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN und der SPD ausgeführt worden – hat klar gezeigt, dass auch das nicht ausreichend ist. Dazu haben wir einen Änderungsantrag erstellt, den ich später noch einbringe werde. In der Anhörung ist aber auch deutlich geworden, dass das sogenannte Landesblindengeldgesetz grundsätzlich überarbeitet werden muss. Das betrifft den Titel, das haben wir schon gehört. Das betrifft ebenso die Sprachsensibilität, auch hierbei hat die Koalition nachgebessert. Das begrüßen wir sehr. Das kostet natürlich nichts und könnte deswegen auch Standard sein. Schwierig ist auch, dass einige Gruppen einen Ausgleich erhalten und andere nicht. Insgesamt müsste das gesamte Gesetz neu gefasst und modernisiert werden. Hierbei wartet noch viel Arbeit auf uns. Wichtig ist, noch einmal zu sagen, was wir als Fraktion DIE LINKE vertreten: Inklusion darf nicht von den Kosten her betrachtet werden. Das entspricht im Grunde einem veralteten Behindertenbegriff. Dieser ging von einem defizitären Menschen aus, der sich anpassen oder eigentlich noch mehr angepasst werden muss, um in einer Welt Nichtbehinderter und voller Barrieren integriert zu werden. Mit der UN-Behindertenrechtskonvention gab es bekanntermaßen einen sehr wichtigen Paradigmenwechsel, der den Fokus auf die Menschenrechte und nicht mehr auf die medizinischen oder sozialen Aspekte legt. An die Stelle von Integration tritt dann die Inklusion. Wir sprechen jetzt von einem Ideal einer inklusiven Gesellschaft, in der Behinderung nicht als subjektives, individuelles Problem begriffen wird, sondern als Problem der Interaktion mit der Umwelt und ihren Barrieren. Um es auf diese einfache Formel zu bringen, die aber so aussagekräftig ist: Menschen sind nicht behindert, sie werden behindert. Das ist eine grundlegend andere Sichtweise. Wir sprechen eben nicht mehr über die armen Menschen mit Behinderungen, denen wir aus sozialem Gewissen oder karikativem Anspruch helfen, wenn denn Geld übrigbleibt. Stattdessen sagen wir Folgendes: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, haben gleiche Rechte, Menschenrechte sind unteilbar. Damit richten wir eben auch den Blick weg von den Menschen und ihren Behinderungen hin zu unserer Gesellschaft. Wenn wir auf die Gesellschaft schauen, dann stellen wir fest, dass sich die Zugänge verändern müssen, es müssen Wege gefunden werden, Teilhabe für alle zu ermöglichen. Unsere Gesellschaft muss sich verändern. Unser Denken muss sich vor allem auch verändern. Wir müssen uns verändern. Wir müssen dies gemeinsam mit dem Sachverstand von Expertinnen und Experten in eigener Sache entwickeln und kontinuierlich weiterentwickeln. Solange das nicht passiert, wir also noch nicht Lichtjahre von einer inklusiven Gesellschaft entfernt sind, solange gibt es eben dieses Gesetz, das hilfsweise den Anspruch auf Nachteilsausgleiche festschreibt. Das ist das Mindeste, was wir tun können und aus unserer Sicht auch tun müssen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist kein utopisches Projekt oder keine Spinnerei, sondern geltendes Recht seit dem Jahr 2009 in Deutschland. Ich möchte noch einen letzten Gedanken teilen, der mir aus der Anhörung im Gedächtnis geblieben ist: Hierbei ist die Rede von Nachteilsausgleichen und nicht von Nachteilsminderungen oder -abmilderungen. Ich empfand es eindrücklich, das einmal so zu sehen. Deswegen brauchen wir eine gesetzliche Regelung, die diesem im Wort formulierten Anspruch gerecht werden kann. Deswegen bringe ich nachher noch den Änderungsantrag ein, für den ich aber jetzt schon um Zustimmung werben möchte. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Sarah Buddeberg für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es vonseiten der Fraktionen weiteren Gesprächsbedarf? – Das sehe ich nicht. Somit möchte ich die Staatsregierung, Frau Staatsministerin Petra Köpping bitten, das Wort zu nehmen.

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