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Christian Piwarz

21.12.2021 Sitzungen 7/41

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will kurz auf die Rednerin und den Redner aus der Opposition eingehen und das Bild, das hier gezeichnet wird, geraderücken. Wenn wir über Ganztagsangebote sprechen, wenn wir über die Intensivierung von Ganztagsangeboten sprechen, geht es mitnichten darum, Lehrkräfte zu ersetzen oder Angebote, die klassisch im Unterricht verortet sind, in den ganztägigen Bereich auszulagern. Das will ich noch einmal ganz deutlich sagen. Auch in Zeiten einer angespannten Lehrerversorgungslage geht es immer um zusätzliche Angebote, um eine Abrundung dessen, was im Unterricht geleistet wird, auch um unterstützende Angebote und um die ganzheitliche Bildung von jungen Menschen im Freistaat Sachsen. Das war in der Vergangenheit so, und – das kann ich hier ganz deutlich sagen – das wird auch in Zukunft so sein. GTA ist kein Ersatz für Unterricht, sondern eine sinnvolle und notwendige Ergänzung. Die ganztägige Bildung und Betreuung ist für Sachsens Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter nichts Neues, sondern ist im positiven Sinne etabliert. Gerade in der belastenden Zeit der CoronaPandemie sind Grundschulen und ihre Horte noch enger zusammengewachsen. Das unterscheidet die Situation bei uns im Freistaat und in den anderen ostdeutschen Ländern grundlegend von der Ausgangslage in den westdeutschen Bundesländern. Das vom Deutschen Bundestag in den letzten Wochen der CDU-geführten Bundesregierung – (Heiterkeit der Abg. Sabine Friedel, SPD) beschlossene Ganztagsförderungsgesetz und der damit aufwachsende Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 ist bei uns im Grunde genommen eigentlich schon erfüllt. Gleichwohl ist es gut und richtig, das Zusammenspiel von Grundschule und Hort unter Nutzung von Ganztagsangeboten auch in Sachsen im Blick zu behalten und Chancen zur Weiterentwicklung zu nutzen. Deshalb begrüße ich, dass uns die Koalitionsfraktionen Gelegenheit geben, bis zum 30. April des kommenden Jahres über den Stand der Dinge zu berichten und bis zur Sommerpause ein Konzept zur landesspezifischen Umsetzung dessen, was Bund und Länder dazu vereinbart haben, vorzulegen. Klar ist, auch wenn wir vergleichsweise günstige Voraussetzungen haben, wollen und werden wir gerade auch die investiven Möglichkeiten nutzen, um gemeinsam mit Kommunen und Trägern die Rahmenbedingungen weiter aufeinander abzustimmen und damit zu verbessern. Es ist gut, dass der Bundestag vergangene Woche auf Drängen der Länder endlich beschlossen hat, die Beschleunigungsmittel für den Ausbau der Ganztagsangebote bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern und zukünftig die zur Verfügung gestellten Bonusmittel nicht mehr separat zu verteilen, sondern gemeinsam mit den Basismitteln nach dem Königsteiner Schlüssel auszureichen. Die Programmumsetzung wird so deutlich vereinfacht. (Unruhe) Ganztagsangebote sind in meinen Augen, wenn man es im kollegialen Miteinander auf Augenhöhe angeht, keine Konkurrenz zum Hort, sondern eine wertvolle Bereicherung des gemeinsamen Angebots von Schule und Hort. Ich bin dankbar, dass es viele Beispiele gibt, bei denen dieses genau in diesem Sinne und in diesem Geist auch umgesetzt wird. Dort, wo dieses noch nicht so gelingt, sollte es das Ziel sein, das Miteinander zu stärken, indem sich alle bewusst machen, dass es einen gemeinsamen Bildungsauftrag gibt, wenn auch mit unterschiedlichen Ausprägungen – den schulpädagogischen Blick auf der einen Seite und den eher sozialpädagogischen auf der anderen. Die unterschiedlichen Perspektiven ergänzen sich sinnvoll im Interesse der Kinder, wenn Schule und Hort ihre Leistungen und ihren Beitrag für die Bildung und die Persönlichkeitsentwicklung der ihnen gemeinsam anvertrauten Kinder vernetzen und wechselseitig fördern. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die bereits im Jahr 2014 vom Kultusministerium veröffentlichten Sächsischen Leitlinien für die öffentlich verantwortete Bildung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr stellen einen institutionsübergreifenden und bildungspolitischen Orientierungs- und Bezugsrahmen dar, der den gemeinsamen Prozess unterstützen kann. Ganztägige Bildung zu rhythmisieren hilft dabei, den Bildungsalltag unserer Kinder zu strukturieren – in Phasen der Anspannung und der Entspannung, in Phasen des Lernens und in Phasen der Leistungserbringung ebenso wie in Phasen des interaktiven Spielens sowie in Phasen der Ruhe und der Bewegung. Rhythmisierung ist also allein schon über den Schulalltag gegeben. Wenn wir die Zeit in Schule und Hort insgesamt in den Blick nehmen, dann ist es natürlich sinnvoll, die Rhythmisierung auch zwischen Schule und Hort abzustimmen. Das heißt noch lange nicht, dass dies in eine Ganztagsschule münden muss. Die Entscheidung muss vor Ort in der Schulgemeinschaft und das heißt nicht zuletzt mit den Eltern getroffen werden. Eltern haben aus gutem Grund eine besondere Verantwortung für ihre Kinder, und es ist sehr breit gefächert, wie sie diese wahrnehmen und welche Erwartung sie an schulische und persönliche Lebensgestaltung haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ausschreibung des Modellprojekts Ganztagspiloten haben wir am gestrigen Vormittag mit einem Schreiben an alle Schulleiterinnen und Schulleiter unserer Schulen der Primarstufe auf den Weg gebracht. Dieses Modellprojekt hatten die Koalitionsfraktionen in den Haushalt eingebracht. Wie von Ihnen gewünscht, lassen wir sehr unterschiedliche schulspezifische Konstellationen zu. Zu den notwendigen Voraussetzungen zählen allerdings, dass sich Schule und Hort an einem Campus befinden und dass die Zustimmung des Schul- und Hortträgers ebenso vorliegt wie ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz. Zu den Voraussetzungen zählt auch, dass die Umsetzung im Rahmen der gegebenen finanziellen und personellen Ressourcen erfolgt. Das mag mancher bedauern, aber ich sage ganz klar: Es ist nicht verantwortlich, ein Modellprojekt unter günstigeren personellen Bedingungen zu starten als wir sie uns flächendeckend auf Jahre hinaus leisten können. Dabei ist nicht nur die Lage der öffentlichen Haushalte, sondern in erster Linie die Situation auf dem Arbeitsmarkt für Lehrkräfte ebenso wie für pädagogische Fachkräfte der wesentliche begrenzende Faktor. Eine Form der Unterstützung ist aber für die Beteiligten wichtig, und zwar eine wissenschaftliche Projekt- und Prozessbegleitung, die den teilnehmenden Schulen und Horten beratend zur Seite stehen. Weil die Entscheidung zu einer Bewerbung und deren Ausgestaltung einen umfänglichen Beteiligungsprozess vor Ort verlangt, der in Pandemiezeiten mit zusätzlichen Herausforderungen einhergeht, haben wir einen verhältnismäßig langen Bewerbungszeitraum, nämlich bis zum 30. April 2022, vorgesehen. (Unruhe) Mir ist wichtig, dass wir dieses Projekt mit Transparenz und den Rahmenbedingungen starten und alle an einer Bewerbung Beteiligten auch die nötige Zeit für die konzeptionelle Entwicklung und die Entscheidungsfindung haben. Die Freistellung von Hortbeiträgen im Umfang der dreistündigen Kernzeit für die Kinder bzw. deren Eltern der teilnehmenden Klassen stellt einen zusätzlichen Anreiz dar. Maßgeblich ist aber, dass die Schule und ihr Hort eine derartige Entwicklung gemeinsam forcieren wollen. Ich hoffe, dass es nicht nur im Rahmen dieses Modellprojekts, sondern auch an vielen anderen Orten gelingt, mit dem guten Willen und der Professionalität der Handelnden vor Ort Schule und Hort noch besser miteinander zu verzahnen – trotz der unterschiedlichen Trägerschaft und der unterschiedlichen Rechtskreise. Die vielen positiven Beispiele im Freistaat Sachsen stimmen mich hier zuversichtlich. Ich kann dem Hohen Haus nur empfehlen, diesem Antrag zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und des Abg. Dirk Panter, SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Ich rufe das Schlusswort auf. Wer möchte das halten? – Frau Abg. Firmenich, bitte schön.

Protokoll ↗