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Sarah Buddeberg

Die Linke 21.12.2021 Sitzungen 7/41

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Unser Änderungsantrag, der schon aus dem Ausschuss bekannt sein dürfte, den wir aber heute noch einmal einbringen wollen, hat zwei wesentliche Änderungen zum Inhalt. Ich will gleich dazusagen, dass wir unsere Zustimmung zum Gesetzentwurf von der Annahme unseres Änderungsantrags abhängig machen. Die erste Änderung betrifft die Frage, ab wann das Merkzeichen „Gehörlos“ gilt. Dazu schlagen wir mit unserem Änderungsantrag vor, dass es nicht erst ab einem Grad der Behinderung von 100, sondern schon ab einem Grad der Behinderung von 70 gilt. Das betrifft nur eine kleine Gruppe von Menschen, für die es aber essenziell ist. Die zweite Änderung bezieht sich auf alles, was ich in meiner Rede gesagt habe: Wir fordern, dass die Leistungen deutlich angehoben werden. Im Vergleich der Bundesländer liegt Sachsen immer noch auf dem drittletzten Platz. Das Blindengeld wollen wir auf 500 Euro anheben. Die Ausgleichsbeträge für hochgradig Sehbehinderte wollen wir auf 250 Euro anheben, die für Gehörlose auf 500 Euro, weil sich uns nicht erschließt, warum der Satz für Gehörlose unter dem Blindengeld liegen soll. Die Ausgleichsbeträge für schwerstbehinderte Kinder wollen wir auf 200 Euro monatlich anheben. Viele Beispiele dafür, mit welchen Ausgaben die Menschen konfrontiert sind, sind schon genannt worden. Ich will nur noch drei Beispiele nennen: Bildschirm- und Vorlesegeräte sind zwar Kassenleistungen. Die Schulung und die Beratung in der Bedienung dieser Geräte sind keine Kassenleistungen und müssen selbst bezahlt werden. Ein viertägiger Smartphone-Lehrgang kostet 600 Euro. Ein anderes Beispiel ist das Blindentelefon. Das ist auch in der Anhörung genannt worden. Es ist auch keine Kassenleistung und kostet aktuell 449 Euro. Vielleicht noch ein ganz anderes Beispiel: Eine Audioausgabe für Elektroherde ist auch keine Kassenleistung. Sie kostet 360 Euro. Ich habe nur drei Beispiele aus dem Alltagsleben genannt, die man sich bewusst machen kann, um Klarheit darüber zu bekommen, worüber wir hier reden. Deshalb fand ich auch die Anhörung so eindrücklich. Einen letzten Aspekt – sonst reicht meine Zeit nicht mehr – hat Andreas Schneider vom Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. erwähnt. Er hat darauf hingewiesen, dass 30 Millionen Blinde und sehbehinderte Menschen in Europa leben. Jede dritte Person davon ist arbeitslos. Das liegt daran – und das gilt auch für viele andere Menschen mit Behinderungen –, dass unser Arbeitsmarkt nicht inklusiv ist. Das heißt, die Möglichkeit für Menschen mit Behinderungen, selber Geld zu verdienen, um sich diese Hilfsmittel selbst leisten zu können, ist einfach nicht gegeben. Auch das liegt an der mangelnden Inklusion in unserer Gesellschaft. Deshalb bitte ich ganz dringend um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Ich wollte eigentlich noch viel mehr sagen, aber jetzt ist die Zeit schon erschöpft. Wir werden darüber spätestens bei den nächsten Haushaltsverhandlungen weiter diskutieren. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war für die Fraktion DIE LINKE Sarah Buddeberg, die den Änderungsantrag begründet hat. Gibt es jetzt Redebedarf zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE? – Den sehe ich nicht. Dann lasse ich jetzt gleich über den Änderungsantrag in der Drucksache 7/8467 abstimmen. Wer für den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE stimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmen dafür, vielen Stimmenthaltungen, aber trotzdem einer Mehrheit von Stimmen dagegen ist dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE nicht entsprochen. Ich rufe jetzt den Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/8477 auf. Herr Barth möchten ihn gern einbringen.

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