landtag.sachsen.de ↗

Stephan Hösl

CDU 21.12.2021 Sitzungen 7/41

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst möchte auch ich mich bei den Gebärdendolmetschern bedanken, dass diese Rede übersetzt wird. Einsteigen möchte ich mit einem Zitat. Dr. Eckart von Hirschhausen sagte einmal: „Anteil nehmen ist schön, Teilhabe ermöglichen besser. Und Menschen mit Behinderungen in ihrer Kreativität und in ihrem Unternehmergeist nicht zu behindern, eigentlich selbstverständlich, oder?“ (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Menschen in ihrer Individualität zu fördern, zu unterstützen und zu stärken, sind auch die Grundgedanken des Bundesteilhabegesetzes, dessen erste Stufe im Jahr 2018 in Kraft trat. Die dort verankerten Maßnahmen sollen Behinderten eine weit größere Selbstbestimmung und individuellere Unterstützungsmaßnahmen ermöglichen – Hilfe zur Selbsthilfe, Unterstützung in den Bereichen, in denen Betroffene sie am meisten brauchen und wünschen. Das Landesblindengeld in Sachsen ist nur eine von zahlreichen Maßnahmen, die dem Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen für behinderte Menschen dienen und damit gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglichen. Die monatliche pauschalierte Geldleistung wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen ausgezahlt. Aktuell sind etwa 5 000 Menschen in Sachsen von Blindheit bedes Entwurfs des Landesblindengeldgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNEN und SPD Beschlussempfehlung des Gesellschaftlichen Zusammenhalt troffen. Die Nachteilsausgleiche im Rahmen des Landesblindengeldgesetzes sind freiwillige Leistungen des Freistaates Sachsen, (Susan Leithoff, CDU: Genau!) die in ähnlicher Weise – allerdings nicht in dieser Breite – auch in anderen Bundesländern gezahlt werden. Bereits seit dem Jahr 1992 leistet der Freistaat einen solchen Nachteilsausgleich, der anfangs in Höhe von 600 DM ausgezahlt wurde, zunächst jedoch ausschließlich blinden Menschen zugutekam. Mit der Änderung des Landesblindengeldgesetzes im Jahr 1996 wurde der Kreis der Berechtigten auf Menschen mit hochgradiger Sehschwäche, Gehörlose sowie schwerstbehinderte Kinder ausgeweitet. Seit dem Jahr 2016 erhalten sie monatlich 350 Euro statt 333 Euro. Erst mit einer erneuten Änderung des Landesblindengeldgesetzes im Jahr 2018 wurde auch eine Regelung für taubblinde Menschen, also gleichzeitig Blinde und Gehörlose, aufgenommen, die seitdem eine zusätzliche Unterstützung in Höhe von 300 Euro erhalten. Der Koalitionsvertrag Sachsens sieht vor, dass die Leistungen des Landesblindengeldgesetzes mit dem Doppelhaushalt 2021/2022 erhöht werden. Der aktuelle Gesetzentwurf setzt somit einen wichtigen sozialen Baustein des Koalitionsvertrages um. Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt wurden über 3,7 Millionen Euro eingestellt, um die Vorgaben des Koalitionsvertrages umzusetzen und die Erhöhung des Landesblindengeldgesetzes am 1. Januar 2020 zu finanzieren. (André Barth, AfD: Wow!) Die steigende Inflationsrate hat nicht nur Einfluss auf Renten- und Gehaltszahlungen; vielmehr ist sie in allen Lebensbereichen spürbar. Preissteigerungen auch bei den Nachteilsausgleichen für Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen und die Zahlungen entsprechend anzupassen, diese Sicht teilten auch die Sachverständigen im Rahmen der Anhörung im November, nachdem der Gesetzentwurf bereits im September eingebracht worden war. Gleichzeitig gaben sie wichtige Anmerkungen, die in Zukunft Berücksichtigung finden müssen. Wir wollen Teilhabe für alle ermöglichen. Jeder soll im Rahmen seiner eigenen Fähigkeiten sein Leben selbstbestimmt gestalten können und dabei die Unterstützung erhalten, die er benötigt. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes in Sachsen ist dafür ein wichtiger Schritt. „Behindern verhindern“ lautet der Titel des Aktionsplanes der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 2016. (Unruhe) Vieles konnte seitdem verändert und auf den Weg gebracht werden. Wir werden uns auch in Zukunft dafür einsetzen, notwendige Veränderungen umzusetzen, um gesellschaftliche Teilhabe für alle zu gewährleisten und damit ein gutes Leben in Sachsen für alle zu ermöglichen. Ich schließe mit den Worten von Richard von Weizäcker, der in seiner Weihnachtsansprache 1987 sagte: „Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann.“ Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Fortgesetze Unruhe) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Kollege Hösl. – Bevor ich an die Fraktion BÜNDNISGRÜNE das Wort übergebe, gestatten Sie mir bitte noch einmal einen Hinweis: Das Gemurmel hat leider nicht abgenommen; es wird weiter auf hohem Niveau gemurmelt. Ich bitte deshalb, die Lautstärke zu reduzieren und um etwas mehr Ruhe. – Ich übergebe nun das Wort an die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Frau Kollegin Čagalj Sejdi, bitte schön.

Alle Reden von Stephan Hösl Protokoll ↗