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Prof. Dr. Roland Wöller

21.12.2021 Sitzungen 7/41

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Zunächst bedanke ich mich bei allen, die an dem vorliegenden Gesetzentwurf mitgearbeitet haben. Wir haben konstruktiv diskutiert, und ich glaube, wir haben ein gutes Ergebnis erzielt. Mit Blick auf die Herausforderungen und Aufgaben der sächsischen Polizei ging es uns darum, Ausbildung, Studium und Fortbildung der Polizei zusammenzuführen und damit zu stärken. Dabei haben wir uns an der Empfehlung der Expertenkommission um General Armin Staigis orientiert und den gesamten Prozess in die Struktur der Hochschule der Sächsischen Polizei integriert. Hierzu muss man wissen: Die bislang bestehende Aus- und Fortbildungsstruktur hat sich zwar bewährt, wurde aber seit 1994 nicht mehr angepasst. Seitdem ist viel passiert. Neue gesellschaftliche Herausforderungen erfordern eine optimierte Vorbereitung unserer Polizei, inhaltlich wie strukturell. Die Änderung des Sächsischen Polizeifachhochschulgesetzes ist dafür die Voraussetzung. Meine Damen und Herren! Bislang waren unsere drei Polizeifachschulen, die für die Ausbildung der Laufbahngruppe 1.2 zuständig sind, an das Präsidium der Bereitschaftspolizei angebunden. Sie wechseln nun in die organisatorische Struktur der Hochschule der Sächsischen Polizei. Wir versprechen uns davon zahlreiche Synergieeffekte. Abstimmungsprozesse zwischen Ausbildung, Studium und Fortbildung werden deutlich verkürzt, der Austausch insgesamt verbessert. Die Aufgaben in allen drei Bereichen können wesentlich wirksamer und effizienter wahrgenommen werden. Wirksamkeit ist gerade bei der Fortbildung ein gutes Stichwort. Je schneller sich Anforderungen an den Polizeidienst ändern, desto wichtiger sind zielgenaue Fortbildungsmaßnahmen. Ich denke vor allem an den Bereich der Information und Kommunikation. Wir alle wissen, dass das, was in den sozialen Medien passiert, leider sehr reale Auswirkungen im echten Leben hat. Fake News, Verschwörungserzählungen und Hetze verschwinden nicht einfach im anonymen Äther des Internets, sie stellen unsere Gesellschaft vor enorme Herausforderungen. Darauf müssen wir unsere Polizistinnen und Polizisten optimal vorbereiten. Wir wollen eine Polizei, die offen und transparent kommuniziert, die sich als Organisation versteht, die stetig dazulernt. Aus gutem Grund haben wir uns deshalb entschieden, Fortbildung mit Kommunikationsbezug vom Polizeiverwaltungsamt auf die Fachhochschule zu übertragen. Hier können wir noch besser externe Sichtweisen in die Fortbildung integrieren. Aus gutem Grund haben wir, wie Sie wissen, vor einiger Zeit die Kooperationsvereinbarung mit dem Mitteldeutschen Rundfunk unterzeichnet. Sie stärkt die Zusammenarbeit in der Aus- und Fortbildung, verbessert die polizeiliche Medien- und Öffentlichkeitsarbeit und fördert das gegenseitige Verständnis. Meine Damen und Herren! Die Fachhochschule gliedert sich künftig in die Abteilungen Zentrale Verwaltung, Studium und Forschung, Ausbildung sowie Fortbildung. Die Polizeifachschulen gehören der Abteilung Ausbildung an. Wer den Gesetzentwurf aufmerksam gelesen hat, wird feststellen: Einen weiteren Schwerpunkt sehen wir in der praxisbezogenen Forschung. Es gilt, Polizeipraxis und anwendungsbezogene Wissenschaft besser zu verzahnen. Ebenfalls neu ist die künftige Gremienstruktur der Hochschule. Anstelle des bisherigen Kuratoriums wird es bald einen Fachhochschulbeirat geben. Er soll die Fachhochschule als beratendes Gremium in kooperativer Weise bei ihrer Aufgabenwahrnehmung unterstützen. Was wir brauchen, sind Impulse von außen, ist ein fachübergreifender Blick auf unterschiedliche interdisziplinäre Perspektiven. Besonderes Augenmerk liegt bei alledem auf der Vernetzung und der Einbeziehung aktueller Themen. Für mich ist das eine der wichtigen Voraussetzungen, um fortwährend eine moderne und zeitgemäße Aus- und Fortbildung gewährleisten zu können. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, den Fachhochschulbeirat möglichst breit aufzustellen. Hier sollen verschiedene gesellschaftliche Gruppen, auch aus dem nichtpolizeilichen Bereich, vertreten sein. Der vorliegende Gesetzentwurf ist mehr als ein Ausrufezeichen hinter der Modernisierung unserer Polizei, nicht nur, weil bereits einige inhaltliche Neuerungen enthalten sind, sondern vor allem, weil wir mit der viel engeren Verzahnung von Aus- und Fortbildung, Studium und Forschung künftig viel schneller auf gesellschaftliche Rahmenbedingungen reagieren können. Mein Dank gilt an dieser Stelle zum einen der Kommission zur Überprüfung der Ausbildung an der Hochschule der Sächsischen Polizei um General Armin Staigis. Ihre vor zwei Jahren vorgelegten Empfehlungen wurden im Gesetzgebungsprozess sorgfältig einbezogen. Zum anderen danke ich den Koalitionsfraktionen und allen weiteren Mitwirkenden für die konstruktive Zusammenarbeit am vorliegenden Gesetzentwurf. Die enthaltenen Regelungen sind sinnvoll, und sie sind notwendig. Das Gesetz wird von den Dozenten, von den Studenten und den Auszubildenden schon lange erwartet. Ich bitte daher um Zustimmung, damit das Gesetz wie geplant am 1. März 2022 in Kraft treten kann und alle Beteiligten schnell Planungssicherheit haben. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Herr Staatsminister Prof. Wöller. – Wenn es seitens der Fraktionen jetzt keinen Redebedarf mehr gibt, kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist „Gesetz zur Neuordnung der Organisation von Studium, Ausbildung und Fortbildung der sächsischen Polizei“, Drucksache 7/6004, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport, Drucksache 7/8393. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise, aber im Block abzustimmen, wenn sich kein Widerspruch erhebt. Danach gehen wir in die Gesamtabstimmung. Widerspruch sehe ich nicht, dann stimmen wir jetzt im Block ab: die Überschrift, Artikel 1, Gesetz über die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), Sächsisches Polizeifachhochschulgesetz, Artikel 2, Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes, Artikel 3, Inkrafttreten und Außerkrafttreten und vor Artikel 1 gesetzt die Überschrift. Wer diesen einzelnen Bestandteilen im Block zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist den einzelnen Bestandteilen, über die wir im Block abgestimmt haben, mit Mehrheit zugestimmt worden. Es gab einige Gegenstimmen und einige Enthaltungen. Ich stelle nun, wie bereits angesprochen, den Entwurf „Gesetz zur Neuordnung der Organisation von Studium, Ausbildung und Fortbildung der sächsischen Polizei“, Drucksache 7/6004, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Somit ist das Gesetz bei einer übergroßen Anzahl an Dafür-Stimmen, einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen beschlossen worden. Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir dem so entsprechen. – Widerspruch sehe ich nicht. Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Drittes Gesetz zur Änderung Drucksache 7/7630, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Drucksache 7/8386, Ausschusses für Soziales und Zu diesem Thema unterstützen uns wieder die Gebärdendolmetscher, die ich recht herzlich begrüße. Vor der Einzelberatung frage ich die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Nagel, ob sie das Wort ergreifen möchte. – Das sehe ich nicht. Den Fraktionen wird nun das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an Herrn Kollegen Hösl von der CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege. (Unruhe) Bevor Herr Kollege Hösl das Wort ergreift, bitte ich nochmals um etwas Ruhe. Das Gemurmel hat in den letzten Minuten zugenommen. Bitte fahren Sie den Geräuschpegel etwas herunter. Vielen Dank. – Bitte schön, Herr Kollege.

Protokoll ↗