Susan Leithoff
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist jetzt schon eine ganze Menge gesagt worden; dennoch möchte ich noch einmal auf einen mir besonders wichtigen Punkt zurückkommen. Bereits in meiner ersten Rede habe ich darauf hingewiesen, dass nicht zuletzt der Staat gefordert ist, wenn mutwillig eine Welle aus Desinformationen geschaffen wird und diese in letzter Konsequenz zu Hass gegenüber Verantwortungsträgern – und damit auch gegenüber uns allen – und den vielen solidarisch-vernünftigen Menschen führt. In den letzten Wochen wurde uns deutlich vor Augen geführt, dass Hass und Hetze – speziell in eingeschränkt öffentlichen Teilen des Netzes – eine nicht selten unterschätzte Gefahr für die Demokratie darstellen. So können mutwillige Falschinformationen oder gar rechtswidrige Inhalte in Echokammern und Filterblasen oft ohne die Möglichkeit der Klarstellung und abseits von Gegenmeinungen digital kundgetan werden. Die besondere Brisanz – im Gegensatz zu derartigen Äußerungen beispielsweise an Stammtischen oder bei sonstigen persönlichen Treffen – sind die Geschwindigkeit der Verbreitung, die Dauer der Abrufbarkeit und die theoretisch grenzenlose Streuungsbreite. Dieser Befund gilt in besonderer Weise für Messengerdienste, wie etwa Telegram. Diese können aufgrund ihrer Reichweite von oft mehreren Zehntausend Personen wie Brandbeschleuniger im Meinungsbildungsprozess wirken. Es entsteht eine sich selbst verstärkende Welle, die Gegenmeinungen ausblendet und damit den in einer Demokratie so wichtigen gesellschaftlichen Dialog konterkariert. Es wird eine mit sozialen Netzwerken vergleichbare Öffentlichkeit erreicht, ohne dass eine öffentliche Debatte tatsächlich stattgefunden hat. Insoweit begrüßen wir als CDU-Fraktion die Überlegungen, die schon im Rahmen der „Stuttgarter Erklärung gegen Hass und Hetze“ vom 2. Dezember 2021 parteiübergreifend formuliert worden sind: auch Messengerdienste, wie etwa Telegram, unter die Regelungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zu fassen, wenn sich diese Dienste von den individuellen Kommunikationen hin zu Massenkommunikationsmitteln entwickelt haben. Darüber hinaus ist es wichtig und richtig, dass sich Frau Staatsministerin Meier mit dem Generalstaatsanwalt auf eine Stärkung der Ermittlungseinheiten Zentralstelle Extremismus Sachsen und Zentralstelle für Cybercrime Sachsen verständigt hat. Meine Damen und Herren, ich bin mir sicher, dass sich der Freistaat Sachsen weiterhin als wehrhafter Staat im Kampf gegen extremistische Straftaten erweisen wird. Doch der Staat allein wird es nicht richten. Wir müssen als Gesellschaft wachsam sein und uns verstärkt denen laut gegenüberstellen, die unsere freie Gesellschaft mit Hass und Hetze erschüttern wollen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsministerin Katja Meier) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die AfD, Herr Dr. Keiler, bitte.
