Valentin Lippmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2018 rückte die Polizeihochschule Rothenburg schlagartig in das Licht einer breiteren Öffentlichkeit, als bekannt wurde, dass ein Verwaltungsbeamter Prüfungsfragen an einen Kommissaranwärter weitergab und so der Inhalt abzulegender Prüfungen damit einem fast kompletten Jahrgang bekannt wurde. Der Prüfungsskandal war perfekt, der Innenminister suspendierte den Rektor und den Beamten und setzte eine Kommission ein. Nun gilt ja gemeinhin: Wenn du nicht mehr weiterweißt, so gründe einen Arbeitskreis. Weißt du das Ergebnis schon, so gründe eine Kommission. – In diesem Fall hat sich die Lage aber anders dargestellt, denn diese Kommission sollte nicht nur die Vorkommnisse untersuchen und prüfen, ob die Ziele und die Struktur der Aus- und Fortbildung insgesamt geeignet sind, eine moderne, effiziente Ausbildung der Polizei zu gewährleisten; sie sollte auch darüber hinausgehen. Die von General Armin Staigis geführte Kommission legte im Jahr 2019 dem Innenminister und der Öffentlichkeit einen Bericht vor, der eine Vielzahl von schonungslosen Aussagen über den Zustand der Polizeihochschule in Rothenburg enthält. So wurde bemängelt, es gebe tiefgreifende strukturelle Probleme in der Organisation der Ausbildung der sächsischen Polizei, aber – das macht diesen Bericht auch so wertvoll – er führt auch eine Vielzahl von nach vorn gerichteten Punkten an, unter ihnen eine Vielzahl von konkreten Empfehlungen zur Verbesserung der Aus- und Fortbildung der Polizei. Dabei fand sich auch der nachdrückliche Rat, gerade vor dem Hintergrund rasanter politischer und gesellschaftlicher Entwicklungen, ein Führungs- und Selbstverständnis zu erarbeiten. Es bedürfe, so die Kommission im Bericht, eines gemeinsamen integrativen Werte-, Auftrags- und Führungsverständnisses. Dazu gehörten eine offene, vertrauensvolle Kommunikation nach innen wie nach außen sowie eine gelebte Fehlerkultur. Da es an einem gemeinsam getragenen Führungs- und Selbstverständnis fehle, könne es auch nicht gelernt werden. Ein Anwärter bestätigte damals, dass ihm die Hochschule die Frage nach dem Bild eines Kommissars, also quasi dem Leitbild eines Kommissars, nicht beantworten konnte. Mit dem heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf schaffen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der vielen dringenden Empfehlungen der StaigisKommission. Wir stellen die Weichen für eine Polizei, die mit ihrer Ausbildung zu einem verantwortlichen Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat und zu einem Einstehen für demokratische Werte, gesellschaftliche Offenheit und Transparenz befähigt wird. Dies und die Entwicklung eines Leitbilds einer modernen Polizei, das in der Hochschule nun auch nach Gesetzestext erarbeitet werden soll, sind nunmehr Aufgabe und Richtschnur für die polizeiliche Aus- und Weiterbildung im Freistaat Sachsen. Das ist ein aus Sicht der BÜNDNISGRÜNEN erster wichtiger, großer Schritt hin zu einer modernen, bürgernahen Polizei der Zukunft. Die Mittel für die Erarbeitung des Leitbilds einer modernen Polizei haben wir übrigens im Haushalt entsprechend abgesichert. Eine weitere wichtige Empfehlung der Kommission war, den bisher eher gering ausgeprägten Bereich der Forschung zügig und umfassend auszubauen. Auch dafür schaffen wir mit dem neuen Gesetz die rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir haben insbesondere mit der Änderung im parlamentarischen Verfahren sichergestellt, dass die anwendungsorientierte Forschung nicht nur an den Bedarfen ausgerichtet wird. Auch das ist ein Stück hin zu mehr Freiheit dieser Hochschule. Zudem haben wir das Stimmengewicht des wissenschaftlichen Personals an mehreren Stellen gestärkt und klargestellt, dass in Angelegenheiten der Wissenschaftsfreiheit kein Weisungsrecht der Rektorin oder des Rektors besteht. Damit haben wir auch die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre gestärkt, soweit dies in einem solchen, zugegebenermaßen schwierigen Konstrukt einer Hochschule der Polizei unter dem Dach des Innenministeriums möglich ist. Es ist ein offenes Geheimnis, dass das auch in den Koalitionsverhandlungen ein Punkt war, wobei am Ende ein Kompromiss herausgekommen ist, sowohl bei der Frage, ob der Standort optimal ist, als auch bei der Frage, ob wir nicht noch mehr Wissenschaftsfreiheit wagen sollten. Aber nun ist es bei Kompromissen so, dass wir sie am Ende mit dem Bestmöglichen erfüllen sollten, und das haben wir genau mit diesem Gesetzentwurf getan. Auch von uns BÜNDNISGRÜNEN ist es seit Langem eine Forderung gewesen, die von der Kommission angemahnte Öffnung der polizeilichen Ausbildung nach außen umzusetzen. Auch hierfür haben wir die Weichen gestellt. Künftig ist es auch Aufgabe der Polizeifachhochschule, mit anderen sächsischen Hochschulen zur Durchführung gemeinsamer Lehrveranstaltungen zu kooperieren. Damit wäre es rechtlich möglich, mit Universitäten des Freistaates Sachsen beispielsweise bei der juristischen Ausbildung zu kooperieren und so die Qualität zu stärken. Ich fordere schon jetzt das Innenministerium und die Hochschule auf, das auch entsprechend zu nutzen; denn das ist Teil einer Vereinbarung des Koalitionsvertrages. Zur Besetzung des Hochschulbeirats ist bereits viel gesagt worden, sodass ich mich am Ende darauf reduzieren will, Herrn Wippel noch einmal konkret anzusprechen. Ja, dieser Gesetzentwurf ist vielleicht nicht die Lösung für alle Probleme der sächsischen Polizei. Das hat auch nie jemand behauptet. Aber er bietet eben die Chance für eine gute Entwicklung einer modernen Polizei in der Zukunft. Dazu gehört für uns als Koalition ganz selbstverständlich, dass wir die gesellschaftlichen Realitäten wahrnehmen. Zu den gesellschaftlichen Realitäten gehört es, dass Geschlechter eben nicht nur aus Mann und Frau – das ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – bestehen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Für mich ist es Ausdruck einer modernen Polizei, dass sich Bewerberinnen und Bewerber bei der Polizei im Vorfeld nicht Gedanken darüber machen müssen, ob sie erwünscht sind, weil sie nicht der bisherigen binären Geschlechtslogik angehören. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Auch das ist gesellschaftlicher Fortschritt, den die AfD vielleicht nicht haben will, der aber Realität ist. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Lippmann sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun übergebe ich das Wort an Herrn Kollegen Pallas von der SPD-Fraktion.
