Anna Gorskih
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! In dem Antrag der Koalition geht es um die Modernisierung der Graduiertenförderung, also um die Förderung von Studierenden, die ihren ersten akademischen Abschluss bereits erworben haben und die mittels eines Stipendiums zur Erreichung einer Promotion oder zu einem weiteren Studium mit verstärkter Beteiligung an der Forschung gefördert werden. Um die Qualität in Wissenschaft und Forschung dauerhaft zu sichern, ist es notwendig, den graduierten wissenschaftlichen Nachwuchs gezielt zu fördern. Mit der Graduiertenförderung können durch die Vergabe von Stipendien forschungspolitische Akzente in der Grundlagenforschung und in den Geistes- und Sozialwissenschaften gesetzt werden. Die Graduiertenförderung ist aus unserer Sicht ein wichtiges Instrument, um junge Akademikerinnen und Akademiker bei ihrer Promotion zu unterstützen. Eine Modernisierung der Graduiertenförderung ist dementsprechend zu begrüßen. Dieses Thema ist allerdings nicht neu. Bestrebungen, die Graduiertenförderung zu modernisieren, gab es bereits 2016. Schon damals hat die Fraktion DIE LINKE dieses Anliegen unterstützt. Die damaligen Koalitionsfraktionen lehnten dieses Anliegen jedoch ab. Heute rechne ich mit einem anderen Ausgang und bin umso gespannter auf die anschließende Umsetzung. Nun zum Antrag. Im ersten Teil wird ein umfangreicher Bericht über die Entwicklung sowie die aktuellen Zahlen der Landesstipendien gefordert. Aus dem geforderten Bericht könnten etwaige weiterreichende Maßnahmen abgeleitet werden. Doch darauf wollen die Koalitionsfraktionen anscheinend nicht warten und fordern im selben Antrag schon Maßnahmen, ohne die Antwort der Staatsregierung abzuwarten und daraus gegebenenfalls Konsequenzen für die weiteren Maßnahmen abzuleiten. Im zweiten Teil des Antrages werden von der Staatsregierung Vorschläge für gesetzliche Regelungen gefordert, um – ich zitiere – „Promovierende in kooperativen Promotionsverfahren besser in den Kreis der Berechtigten der Graduiertenförderung aufzunehmen, die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in das Vergabeverfahren einzubeziehen und eine verstärkte Förderung kooperativer Promotionsverfahren, einschließlich entsprechender Kollegs, als Ziel der Stipendienvergabe in die Sächsische Landesstipendienverordnung aufnehmen zu können“. Auch diese Forderung ist nicht neu. Die frühere sächsische Wissenschaftsministerin, Eva-Maria Stange, versprach schon vor einigen Jahren die Ausweitung der Graduiertenförderung auf Promovierende an Fachhochschulen per Pressemitteilung. Sie verwies in ihrer Stellungnahme zu der entsprechenden Drucksache, die in der letzten Legislaturperiode behandelt wurde, aber darauf, dass für die Verwirklichung des Vorhabens der § 42 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes geändert werden müsse. Erst durch diese Änderung könnten die Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften einbezogen werden. Doch eine Gesetzesnovellierung gehörte eindeutig nicht zu den Prioritäten der vorangegangenen Regierung. Daher wundert es nicht, dass wir jetzt, sechs Jahre später, noch einmal über dieses Thema reden und dass der jetzige Wissenschaftsminister aufgefordert wird, tätig zu werden. Die Novelle des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes gehört nun aber auf jeden Fall zu den Prioritäten der heutigen Regierung und dieser Legislaturperiode. Nicht umsonst wurde auch das Ziel, das Hochschulfreiheitsgesetz schon 2020 zu novellieren, im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Auch wenn diese und weitere Fristen nun verstrichen sind, hoffe ich doch sehr, dass es nicht noch einmal sechs Jahre dauert, bis dieses Anliegen endlich erfüllt wird. Wir, die Fraktion DIE LINKE, sowie auch Tausende Studierende würden uns sehr freuen, wenn diese Novelle wenigstens im nächsten Jahr endlich vorgenommen wird. Das Anliegen des Antrages unterstützen wir. Dem Antrag der Koalition fehlt aus unserer Sicht jedoch eine explizite Erwähnung der Möglichkeit zur Verlängerung der Förderhöchstdauer beispielsweise aufgrund von Krisenzeiten wie einer pandemischen Notlage, in der wir uns befinden. Eventuell fallen aber solche besondere Krisensituationen und Notlagen unter Punkt III.3, wonach die „Zeiten von wichtigen, nicht zu vertretenden Gründen“, berücksichtigt werden sollen. Wir werden dem vorliegenden Antrag zustimmen, weil wir seine Grundrichtung für unterstützenswert halten. Wir möchten aber der Koalition schon jetzt eine Notiz für die kommenden Haushaltsverhandlungen mitgeben. Je mehr junge Akademikerinnen und Akademiker Sie am Landesstipendium teilhaben lassen, umso dringender müssen die bereitgestellten finanziellen Mittel erhöht werden. Wir werden Sie später gern noch einmal daran erinnern, spätestens mit unseren Haushaltsanträgen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Anna Gorskih für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es jetzt bei den Fraktionen weiteren Gesprächsbedarf? – Das sehe ich nicht. Dann möchte ich jetzt Herrn Staatsminister Gemkow bitten.
