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Sebastian Gemkow

21.12.2021 Sitzungen 7/41

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Erfolgreiche Wissenschaft lebt vom Erkenntnisgewinn und damit von den Menschen, die nach dem Erkenntnisgewinn streben. Das sind die arrivierten Professorinnen und Professoren, das sind Forscher, aber vor allem sind das Promovierende. Diese Promovierenden bilden das breite Fundament, auf dem wissenschaftlich erfolgreiche Hochschulen und Forschungseinrichtungen aufbauen. 2019 wurden in Sachsen mehr als 1 600 Promotionsurkunden überreicht. Im Vergleich zu 2005 ist das ein Anstieg um etwa 60 %. Traditionell stark vertreten sind die Mediziner mit etwa 30 % aller erfolgreichen Promotionsverfahren. Noch stärker repräsentiert sind die Fächergruppen Mathematik, Naturwissenschaften und Ingenieurwissenschaften, die zusammen fast die Hälfte aller Promotionen ausmachen. In Sachsen promovieren momentan etwa 12 900 Personen. Das Durchschnittsalter liegt mit 30,8 Jahren etwas über dem Bundesdurchschnitt. Ich erwähne das Alter deswegen explizit, weil in diese Zeitspanne neben dem Einstieg in den beruflichen Werdegang eben oft auch die Familiengründung fällt. Damit spielen Fragen nach der finanziellen und sozialen Absicherung eine nicht zu unterschätzende Rolle. Dabei ist die Gruppe der Promovierenden mit Blick auf ihre finanzielle Situation und ihre statusrechtliche Stellung sehr heterogen. Wir haben auf der einen Seite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Hochschule, die auf Qualifikations- oder Drittmittelstellen beschäftigt werden. Auf der anderen Seite gibt es etwa ein Drittel Promovierende, die in ihrem Promotionsstudiengang eingeschrieben sind, und es gibt die sogenannten freien Promovierenden. Für diese freien Promovierenden bieten Stipendienprogramme eine gute Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt während des Promotionsvorhabens zu finanzieren. Mit den Beschlüssen zum Haushalt ermöglichen Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ein Stipendienprogramm umzusetzen. So können wir mit der Landesgraduiertenförderung Promotionsstudierende sowie speziell an den Kunsthochschulen Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Meisterschülerstudium fördern. Im aktuellen Haushalt haben wir eine Erhöhung der Landesgraduiertenförderung auf 1,65 Millionen Euro in diesem Jahr und auf 1,8 Millionen Euro für das nächste Jahr verankert. Das ermöglicht es, den Kreis der Förderberechtigten zu erhöhen und familiäre Rahmenbedingungen bei der Förderung besser zu berücksichtigen. Gemeinsam mit den Hochschulen und den Studentenwerken, die das Landesstipendienprogramm administrieren, haben wir aber festgestellt, dass der vorgesehene Bewilligungszeitraum von drei Jahren ziemlich oft nicht ausgeschöpft wird. Das hat viele Ursachen. So berichten die Hochschulen, dass Promovierende zum Beispiel auf eine Stelle wechseln, wobei das höhere Einkommen dann zu einer Rückgabe des Stipendiums führt. Für das wissenschaftliche Projekt bedeutet das zwar Kontinuität, für die Stipendienmittel bedeutet es letzten Endes aber ungenutzte Möglichkeiten. Wenn man diese Situation verbessern möchte, dann gibt es hierbei genau drei Herausforderungen. Die erste ist, dass haushaltsrechtliche Möglichkeiten geschaffen werden müssen, zurückgegebene Stipendien unmittelbar wieder neu zu vergeben, zum Beispiel durch die Einführung eines rollierenden Vergabesystems. Zweitens muss es uns besser gelingen, Förderabbrüche aus familiären Gründen zu verhindern, zum Beispiel durch die schon erwähnten Teilzeitoptionen. Es muss uns gelingen, die Attraktivität des Programms zu steigern, zum Beispiel durch die Anhebung der jeweiligen Fördersumme. Deshalb arbeiten wir derzeit daran, die Sächsische Landesstipendienverordnung zu novellieren. Dabei wird der Antrag der Koalitionsfraktionen, zu dem ich Zustimmung empfehle, Berücksichtigung finden. Ziel der Novellierung ist auch, die Hochschulen für angewandte Wissenschaften einzubeziehen. Wir wollen auch das Verwaltungsverfahren straffen. Das Inkrafttreten ist dann für das kommende Wintersemester geplant. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihr Interesse an diesem so wichtigen Förderprogramm. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Für die Staatsregierung sprach Herr Staatsminister Gemkow. Ich übergebe nun an Frau Dr. Maicher, die das Schlusswort für die Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD hält. Bitte schön, Frau Kollegin.

Protokoll ↗