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André Barth

AfD 21.12.2021 Sitzungen 7/41

Ja, das ist es, Frau Kliese. – Wer einmal einen Blick über unseren eigenen sächsischen Tellerrand hinaus in andere Bundesländer wagt, wird feststellen, dass die Leistungsbeträge in Deutschland sehr unterschiedlich geregelt sind. Immerhin ist Sachsen beim Blindengeld nicht das Bundesland mit der geringsten Leistung, aber wir sind nahe dran. Nur das Land Schleswig-Holstein zahlt mit 300 Euro noch bedeutend weniger. Hingegen zahlen beispielsweise Bayern 651 Euro und Hessen 658 Euro. Sie sehen, dass noch einiges möglich ist. Die Dienstleistungen, welche die Betroffenen von den Leistungen einkaufen, sind bundesweit nahezu gleich teuer. Auch die Hilfsmittel kosten weitestgehend das Gleiche. Unverständlich ist das nicht nur für uns, sondern auch für Betroffene, warum Blinde in Bayern und Hessen wesentlich mehr bekommen als anderswo. Des Weiteren möchte ich auf den bereits eingetretenen Kaufkraftverlust der Leistungen hinweisen. Wie bereits angesprochen, wurde nach 20 Jahren das Blindengeld erstmals im Jahr 2017 geringfügig von 333 Euro auf 350 Euro erhöht. Jetzt ist die Erhöhung von 350 Euro auf 380 Euro Gegenstand des Gesetzes. Wie schon gesagt, betrug das Landesblindengeld im Jahr 1996 umgerechnet nur 333 Euro. Die jeweils CDU-geführten Regierungen haben es also geschafft, das Landesblindengeld von 1996 bis heute um gerade einmal 47 Euro anzuheben. Das entspricht glatten 14 %. Die Durchschnittslöhne haben sich seither aber um 80 % in den neuen Bundesländern nach oben entwickelt. Die Kaufkraft der Leistung hat daher über den genannten Zeitraum immer weiter abgenommen. Das haben wir als AfD-Fraktion Ihnen schon bei der letztmaligen Erhöhung im Jahr 2017 vorgehalten. Damals hatten wir Ihnen auch die regelmäßige Anpassung der Leistungsbeiträge ins Stammbuch geschrieben. Sie hatten damals unseren diesbezüglichen Änderungsantrag abgelehnt. Weiter gilt auch, dass die zukünftige Entwertung der Leistung verhindert werden muss. Die Gelder sind nämlich keine Wohltaten, die man mit Ermessensspielraum und nach Haushaltslage ausreichen kann. Die Betroffenen sind auf die Zahlungen angewiesen. Daher haben wir auch in den letzten Haushaltsverhandlungen immer wieder Erhöhungen eingefordert. Darum werden wir auch heute mit unserem Änderungsantrag, den ich später einreichen werde, die Dynamisierung, also die regelmäßige Anpassung der Beiträge, einfordern. Wir möchten, dass die Leistungsbeiträge an die Rentenwertentwicklung angepasst werden. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf gleichlautende Regelungen im Land Sachsen-Anhalt. Sie sehen also, dass es möglich ist, wenn man das nur möchte. Meine Damen und Herren! Insgesamt werden wir uns bei diesem Gesetzentwurf enthalten. Sie entwickeln sich als Regierungsfraktion in die richtige Richtung. Das jedoch hier als eine soziale Wohltat zu verkaufen und sich zugleich als SPD-Sprecherin hinter der angespannten Haushaltslage zu verstecken – aber letzte Woche ein Fraktionspositionspapier in der Haushaltspolitik zu veröffentlichen, in dem Sie, Frau Kliese, sehr viele neue und erhebliche finanzielle Handlungsspielräume aufzeigen –, ist in dieser Debatte doppeldeutig. Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Barth für die AfD-Fraktion. Ich bitte jetzt für die Fraktion DIE LINKE Frau Sarah Buddeberg. Bitte.

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