Ingo Flemming
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh, dass es jetzt nicht ein so kontroverses Thema wird, wie wir es bei den letzten zwei Tagesordnungspunkten hatten. – Sachsen ist ein erstklassiges Hochschul- und Forschungsland. Von diesem Umstand und den bestens ausgebildeten Akademikern und Akademikerinnen profitieren Wirtschaft, Wissenschaft, Forschungseinrichtungen und nicht zuletzt auch die öffentliche Hand. Dafür, dass dies so bleibt, ist die Förderung Begabter ein wichtiger Baustein. So unterstützt der Freistaat Sachsen Promovierende auf ihrem Weg, insbesondere in der arbeitsintensiven Phase der Erarbeitung ihrer Dissertation, und leistet damit einen wichtigen Beitrag, um für diesen hohen wissenschaftlichen Grad zusätzliche Anreize zu schaffen. Auf der Grundlage des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes und der Sächsischen Landesstipendienverordnung werden an den sächsischen Hochschulen bereits seit dem Jahr 2002 Stipendien für Promotionsförderung im Rahmen eines Graduiertenstudiums vergeben. Im Zentrum stehen dabei vor allem besondere Bedarfsgruppen. Das sind zum Beispiel Wiedereinstiegsstipendien für Frauen, aber auch Förderungen von ausländischen Promovierenden, die sich rund 500 000 Menschenleben in Europa allein bei den Menschen über 60 Jahre gerettet wurden, wie die WHO mit dem Europäischen Zentrum für Prävention und Kontrolle von Krankheiten kürzlich erst ermittelt hat, und zwar evidenzbasiert. Wie das im Verhältnis steht zu dem, was Sie hier schwätzen, das bleibt allein Ihnen vorbehalten. Ich muss es zum Glück nicht verstehen. Es sind einfach nur absurde und teilweise wirklich widerwärtige Thesen. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Susanne Schaper für die Fraktion DIE LINKE mit dem Schlusswort. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag. Änderungsanträge liegen uns nicht vor. Dann bringe ich jetzt die Drucksache 7/8301 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Ach, doch so viele. Die Enthaltungen? – Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit an Stimmen dagegen ist dem Antrag somit nicht zugestimmt worden. Wir können den Tagesordnungspunkt 12 schließen und kommen zu modernisieren CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD hier gesellschaftlich einbringen. Da sind Förderungen für Menschen mit körperlichem Handicap. Das ist auch ein wichtiger Baustein bei der Fachkräftesicherung in Sachsen; denn auf diesem Gebiet sollte keiner zurückbleiben müssen. Wir sollten allen ermöglichen, ihre entsprechende Qualifikation zu Ende zu bringen. Wir unterstützen den wissenschaftlichen Nachwuchs, wie gesagt, seit 19 Jahren. Die Sächsische Landesgraduiertenförderung ist ein Erfolgsmodell und ein gern genutztes und wichtiges Element zur Stärkung und Förderung unseres Wissenschaftsstandortes. Im aktuellen Doppelhaushalt haben wir für die Graduiertenförderung jeweils circa 1,5 Millionen Euro für das laufende Jahr und auch für 2022 zur Verfügung gestellt, um somit noch mehr Promovierenden diese Förderung zu ermöglichen. Bereits in der letzten Legislaturperiode haben wir die gesetzlichen Grundlagen für die Graduiertenförderung, die Sächsische Landesstipendienverordnung, angepasst. Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir uns das Ziel gesetzt, die Förderung zu überprüfen und den gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Hierzu heißt es – ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag –: „Die Landesgraduierten- und Wiedereinstiegsstipendien werden wir zukünftig regelmäßig anpassen, Eltern- und Pflegezeiten besser berücksichtigen, den Bezugskreis auf Promovierende in kooperativen Promotionen ausdehnen und die Anzahl der Geförderten insgesamt erhöhen.“ Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nun liefern wir: Der heute vorliegende Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD „Graduiertenförderung modernisieren“ wird dies in der Tat jetzt umsetzen. Mit dem Antrag bitten wir zuvorderst die Staatsregierung, zunächst einmal einen umfassenden Bericht zu den Landesstipendien zu liefern, wie das in den Jahren von 2017 bis 2020 umgesetzt worden ist, um die Wirkung der Förderung zu analysieren. Es geht um die Anzahl der Landesstipendien, die jährlich neu geförderten Personenkreise und darum, welche Veränderungen es dabei unter Umständen gegeben hat. Neben den aktuellen Zahlen zur Graduiertenförderung hat insbesondere für uns als CDU-Fraktion auch die Erweiterung des Förderkreises um Promovierende in kooperativen Promotionsverfahren sowie deren stärkere Berücksichtigung einen hohen Stellenwert. Bei diesen kooperativen Verfahren handelt es sich um die Möglichkeit für Mitarbeiter an Fachhochschulen, eine Promotion zu erreichen – gemeinsam mit den Universitäten. Daher bitten wir die Staatsregierung, Vorschläge für gesetzliche Regelungen zu unterbreiten, um Promovierende an diesen Fachhochschulen, den Hochschulen für angewandte Wissenschaften, wie sie auch genannt werden, in das Vergabeverfahren einzubeziehen. Damit stärken wir auch die Promotion insbesondere in den praxisnahen Forschungsbereichen und sichern damit in hohem Maße die Qualität des akademischen Nachwuchses in Forschung, Lehre, Wirtschaft und Verwaltung. Mit unserem Antrag möchten wir letztendlich auch die Lebenswirklichkeit der Promovierenden und deren soziale Bedingungen, familiäre Verhältnisse und Lebensplanung stärker berücksichtigen. Eltern- und Pflegezeiten sollen stärker Berücksichtigung finden, als dies heute der Fall ist. Es soll eine Verlängerung bei wichtigen Ereignissen geben, die unter Umständen im familiären Bereich stattfinden. Teilzeitstipendien sollen möglichst angeboten werden. Der vorliegende Antrag ist unserer Auffassung nach ein wichtiger Baustein, um sächsische Akademikerinnen und Akademikern besser in ihrer Qualifikation zu unterstützen und somit auch den Wissenschaftsstandort Sachsen weiter zu stärken. Wir berücksichtigen die Lebenswirklichkeit der Promovierenden und möchten den anspruchsberechtigten Personenkreis erweitern, wie eben ausgeführt. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zum vorliegenden Antrag. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Flemming für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE spricht nun Frau Kollegin Dr. Maicher, bitte.
