Jan-Oliver Zwerg
Vielen Dank. Herr Präsident! Werte Abgeordnete! „Die Versammlungsfreiheit muss wiederhergestellt werden!“ ist der Titel unseres Dringlichen Antrags, und ich komme zur Begründung: Am 19. November 2021 wurde durch den Erlass der Sächsischen CoronaNotverordnung eine weitestgehende Einschränkung der Versammlungsfreiheit angeordnet. Dies stellt eine Einschränkung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit gemäß Artikel 8 Grundgesetz und Artikel 23 der Sächsischen Verfassung dar. Ungeachtet dessen kam es seither zu einer Vielzahl von Versammlungen, Demonstrationen, Kundgebungen und Protesten in Sachsen gegen die Corona-Politik der Staatsregierung. Die Regelung des § 7 Sächsische Corona-Notverordnung hat sich medizinisch als völlig untauglich erwiesen. Ihr Zweck besteht vielmehr darin, das legitime Bedürfnis der Bürger, sich zu den Grundrechtseinschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Politik und einer drohenden Impfpflicht zu äußern, zu beschränken. (Zurufe von den LINKEN) Die jüngsten Änderungen der Sächsischen Corona-Notverordnung, in Kraft getreten am 13. Dezember 2021, haben diese Entwicklung ignoriert. Die gesellschaftliche Tragweite eines faktischen Versammlungsverbots und seine Auswirkungen auf die Bevölkerung in Sachsen sind ganz erheblich. Die Regelung des § 7 der Sächsischen CoronaNotverordnung trägt zur Spaltung der Gesellschaft und zur Gefährdung des inneren Friedens im Freistaat bei. Die Durchsetzung der unverhältnismäßigen Beschränkungen mit Zwangsmitteln führt zur Kriminalisierung der Bürger und zu ihrer Abwendung vom Staat. (Zurufe von den LINKEN) Es ist mit Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit bei Bürgern und Polizisten zu rechnen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Diese Konflikte werden somit auch auf dem Rücken der Beamten der Polizei ausgetragen, die für die Ursachen keine Verantwortung trägt. (Zuruf von der CDU: Dringlichkeit! – Zurufe von den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN)
