Hanka Kliese
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein gehörloser Bekannter erzählte mir mal einen Witz, der unter Gehörlosen sehr populär ist: „Was nimmt ein Gehörloser mit ins Grab? – Seinen Dolmetscher.“ Ich verzog das Gesicht, aber er konnte darüber lachen. Zunächst freue ich mich, wenn gehörlose Menschen ihr Schicksal mit Humor tragen, das macht sicher vieles leichter, und ich mag auch schwarzen Humor. Dennoch ist der Witz in seinem Hintergrund durchaus sehr ernst zu nehmen, denn ohne einen Dolmetscher kann ein Gehörloser nicht in der Welt der Hörenden kommunizieren. Die Gebärdensprache, welche zu Recht in der UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 als Quelle kultureller Bereicherung benannt ist und die hier im Plenarsaal auch gern einmal ein bisschen romantisiert wird, ist schlichtweg das einzige Mittel für Gehörlose mit uns Hörenden zu kommunizieren. Denn nur wir können ihre Sprache lernen; umgekehrt ist das nicht der Fall. Aber wir tun es eben zu selten. Auch daran müssen wir weiterhin arbeiten. Um diesen Missstand zu beheben, gibt es die Dolmetscher, und das kostet eben Geld. Eine Kostenübernahme – das wissen die wenigsten Menschen – gibt es nicht für alle Bereiche des Lebens. Es gibt für gehörlose Menschen eine Kostenübernahme per Rechtsanspruch für Termine im Rechtswesen, das heißt, wenn sie vor Gericht sind oder wenn sie als Zeugen aussagen müssen. Es gibt einen Rechtsanspruch im Gesundheitswesen – das ist übrigens erst 2020 so gekommen –, dass die Krankenkassen die Kosten übernehmen, wenn es Arzttermine oder Gespräche zur ärztlichen Behandlung in Krankenhäusern gibt. Das Gleiche gilt im Bildungswesen; aber auch hier ist es immer wieder notwendig, dass Familien dieses Recht sogar einklagen müssen. Vor zehn Jahren haben wir im Landtag darüber auch noch diskutiert. Keinen Anspruch auf Dolmetscherfinanzierung gibt es in den Bereichen Politik, Kunst, Kultur und Religion. Da auch das Leben gehörloser Menschen nicht nur aus Arztbesuchen und Gerichtsterminen besteht, ist es unsere Aufgabe in der Politik, ihnen und anderen Sinneseingeschränkten so viel wie möglich an Teilhabemöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, etwa durch Theaterstücke mit Gebärdensprachdolmetschern oder Audiodeskriptionen, wie es das Schauspiel Leipzig macht und auch die Theater Chemnitz derzeit planen. Übrigens: Eine tolle Sache ist, denn das ist neu, dass bei der Berichterstattung vom Kabinett, zum Beispiel, wenn eine neue Corona-Schutz-Verordnung verkündet wird, inzwischen auch Gebärdensprachdolmetscher zu sehen sind, die eben diese Art von Teilhabe ermöglichen, die sonst nicht finanziert würde. Eine sehr lange Zeit hat es in Sachsen keinerlei Erhöhung für die Beträge des Nachteilsausgleiches gegeben, der ein wichtiger Beitrag zur Teilhabe ist. Dennoch sind die Kosten für die Lebenshaltung gestiegen, zum Beispiel für Strom. Das Thema haben wir in vielen Debatten besprochen. Warum brauchen denn Gehörlose eigentlich mehr Strom? Nun ja, Gehörlose können sich nur verständigen, wenn sie ihre Hände klar sehen können. Das heißt, ein romantisches Essen bei Kerzenschein ist für gehörlose Menschen gar nicht so romantisch, sondern im Zweifel mit vielen Missverständnissen verbunden. Sie brauchen wirklich viel Licht und haben in der Tat höhere Stromkosten als wir. Auch Hilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte wurden teurer, unter anderem, weil sie moderner geworden sind, was natürlich grundsätzlich zu begrüßen und erfreulich ist. Der Freistaat blieb lange – aus verschiedenen Gründen – hinter den Forderungen der Verbände zurück. In der letzten Legislatur gelang uns eine Anhebung. Damals war für uns der wichtigste Punkt, dass das eigene Geld für Taubblinde eingeführt wird. Doch wir waren uns damals schon bewusst, dass die nächste Erhöhung rascher kommen muss. Das Thema Dynamisierung hat die Kollegin schon angesprochen. Das ist ein sehr sinnvoller Weg, auf die sich entwickelnden Preissteigerungen einzugehen. Leider war das bei den Koalitionsverhandlungen kein Konsens. Konsens war allerdings, dass es eine Erhöhung des Landesblindengeldes geben wird. Nun standen wir aber vor einem Haushalt voller Herausforderungen durch die immensen Kosten der Pandemie. Gerade an dieser Stelle war es uns wichtig zu zeigen, dass wir nicht bei Hilfebedürftigen sparen, im Gegenteil. Gerade in diesem wirklich schwierigen Haushalt geben wir bei hilfebedürftigen Menschen noch etwas dazu, denn gerade für Hilfebedürftige, wie Menschen mit Sinneseinschränkungen, ist die Corona-Zeit eine ganz besondere Herausforderung. Sie müssen auf Therapien und auf Selbsthilfegruppen verzichten. Für blinde Menschen ist unsere Alternative, sich per Skype zu treffen, kaum möglich, für Hörgeschädigte schwierig. Man macht sich kaum, manchmal gar nicht so bewusst, was für sinneseingeschränkte Menschen für Möglichkeiten nicht nutzbar sind, die wir ganz selbstverständlich in der Pandemie als Notbehelf nutzen können. Viele haben auch einen Teil ihrer Tagesstruktur in dieser Zeit verloren und dadurch arge psychische Probleme bekommen. So war es uns ein Herzensanliegen zu sagen: Bei dieser Gruppe kürzen wir eben nicht. Dann haben wir uns als Parlamentarierinnen und Parlamentarier vorgewagt, bei den Haushältern anzuklopfen und für eine Erhöhung zu verhandeln. Ich möchte hier ganz herzlich den Haushaltspolitikerinnen und Haushaltspolitikern für ihre Offenheit diesem Thema gegenüber in einer finanziell so angespannten Lage danken und auch für ihr inhaltliches Interesse. (Beifall bei der SPD und der CDU) Bei der Erhöhung haben wir bewusst darauf geachtet, Beträge zu wählen, die für die Menschen spürbar sind, und ich meine, das darf man bei 20 bis 30 Euro monatlich behaupten. Dennoch wachsen die Bäume – das werden die Kolleginnen und Kollegen nach mir sagen – nun nicht in den Himmel. Die Forderung nach mehr Geld verstehe ich. Allerdings bitte ich um ein ausgeglichenes Urteil: In dieser finanziell so angespannten Situation 3,7 Millionen Euro jährlich einzustellen, das ist wiederum keine Petitesse, zumal es sich um Beträge handelt, die fortan immer gezahlt werden müssen. Es ist ja kein Investbetrag, sondern es wird immer so sein, dass diese Beträge auszuzahlen sind, egal was in den nächsten Jahren auf uns zukommen wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bald ist Weihnachten, und in dieser Zeit sehen einige gerne den Film „Drei Haselnüsse für Aschenbrödel“ – ich nicht so, aber ich kenne ihn. Hätte ich nun drei Haselnüsse, dann würde ich mir daraus Folgendes für unser Landesblindengeld wünschen: Bei der ersten Nuss würde ich mir wünschen, dass alle gehörlosen Menschen, die vor dem siebenten Lebensjahr ertaubt sind, endlich leistungsberechtigt werden. Das ist in Sachsen nicht der Fall. Erst wer mit dem siebenten Lebensjahr ertaubt ist, bekommt das Geld. Bei denen, die vorher hören konnten, wird davon ausgegangen, dass der Spracherwerb so weit fortgeschritten ist, dass sich die Menschen verständigen können. Das ist aber in der Praxis nicht der Fall, das ist eine große Ungerechtigkeit und das müssen wir dringend beseitigen. Bei der zweiten Nuss wünsche ich mir, dass Menschen mit fortschreitenden Krankheiten, die unabdingbar in den Verlust des Sehens münden, zum Beispiel bei Menschen, die das Usher-Syndrom haben, das Taubblindengeld nicht erst bei vollständiger Erblindung erhalten. Die Kriterien, dieses Geld für Taubblinde zu bekommen, sind sehr streng in Sachsen. Ich glaube, dass gerade Menschen mit progressiven Erkrankungen mehr Sicherheit brauchen und auch verdient haben. Mit der dritten Nuss wünsche ich mir, dass das Landesblindengeld endlich einen Namen erhält, der alle Gruppen umfasst und allen Gruppen gerecht wird, um die es hier geht. Da können wir ja noch kreativ werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch die Kollegen vor mir haben es schon erwähnt: Es geht nicht nur um monetäre Transferleistungen, wenn man Teilhabe schaffen will. Es geht darum, verschiedene Arten von Lebensqualität bei Menschen mit Behinderungen im Freistaat zu verbessern, zu inkludieren, und zwar durch einen Abbau von Barrieren im Alltag. Dazu haben wir zusätzlich das Programm „Barrierefrei 2030“ geschaffen, dort noch einmal Geld investiert, um Barrieren zu beseitigen, die Menschen mit Behinderungen im Alltag begegnen. Betrachten Sie dieses Sinnesbehindertengeld, die Erhöhung und das „Barrierefrei 2030“-Programm gern als ein Gesamtpaket zur Beseitigung von Barrieren; denn diese findet ja auf ganz verschiedenem Wege, nicht nur durch den reinen Transfer aufs Konto, statt. Angesichts der Kassenlage – ich erwähnte es – bin ich sehr froh, dass uns diese Erhöhung gelungen ist, auch wenn ich gern die drei Haselnüsse noch knacken will. Zusammen mit den weiteren Instrumenten, die uns für Barrierefreiheit und Teilhabe zur Verfügung stehen, werden wir spürbare Fortschritte für Menschen mit Behinderungen im Freistaat erzielen, und das liegt uns am Herzen. (Beifall bei der der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Hanka Kliese für die SPD-Fraktion. Jetzt bitte ich für die AfD-Fraktion Herrn Barth nach vorn.
