Dr. Joachim Keiler
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ich führe das Zitat von Herrn Ministerpräsidenten Kretschmer, das ich vorhin abbrechen musste, zu Ende: „Ich wäre, wenn deutsche Behörden einen Impfstoff genehmigen, einer der Ersten, der sich impfen lassen würde, aber ich werde genauso dafür eintreten, dass jemand, der das nicht will, der das für sich ausschließt, nicht gezwungen werden kann, dass so etwas möglich ist.“ Ist es eine Verschwörung im Netz, wenn nun gepostet wird: Nie werden Verschwörungstheorien schneller wahr als heutzutage? (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Der Debattentitel unterteilt sich in zwei eher abstrakte Überschriften: „Verschwörungstheorien ... Hass und Hetze ...“ und in ein relativ konkret fassbares Thema: die „Bedrohungen von Mandatsträgern“ im Netz. Zur Bedrohung von Mandatsträgern im Netz ist das Gesetz gegen Hass und Hetze vom 3. April 2021 in Kraft getreten. Es wurden Erweiterungen und Verschärfungen im Strafgesetzbuch sowie die Pflicht sozialer Netzwerke zur Meldung von Hassposts an das Bundeskriminalamt festgeschrieben. Damit ist der deutsche Rechtsstaat vorrangig gegen Bedrohungen von Mandatsträgern gewappnet. Soweit der Messengerdienst Telegram betroffen ist, geht es zuvorderst um eine EU-Rechtsänderung zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz im Rahmen des Digital Services Act (DSA). Die Rechtslage in der Europäischen Union ist vollkommen unübersichtlich und Brüssel bislang weit davon entfernt, sich auf einheitliche Standards einigen zu können. Dies gilt insbesondere für die Eingruppierung von Messengerdiensten – was Telegram nun einmal ist. Herr Ministerpräsident Kretschmer hat den Bundesjustizminister bereits in einer Talkshow gebeten, sich auf europäischer Ebene für eine Regulierung von Telegram einzusetzen. Warten wir ab, wie die Europäische Union im Rahmen der DSA-Gespräche reagiert und dies dann international durchsetzen wird. Da allerdings der Semperopernball im Februar in Dubai stattfindet und Telegram seinen Firmensitz in Dubai hat, wäre ja der Besuch des Semperopernballs in Dubai durch unseren Ministerpräsidenten eine Gelegenheit, bei Sheikh Muhammad Bin Rashid Al Maktoum vorzusprechen und dessen Vorstellungen zur Bereitschaft der exterritorialen Regulierung dieses Dienstes abzufragen. Verschwörungstheorien und Hass und Hetze sind zum Teil durch rechtsstaatliche Normen verboten. Im Wesentlichen ist hierbei natürlich das Strafrecht einschlägig. Dort, wo bedroht, beleidigt und verleumdet wird, gibt es einschlägige Straftatbestände. Mit Hass und Hetze ist wohl eher der Begriff Hate Speech gemeint. Hass ist eine menschliche Emotion und digital nicht transportierbar. Prof. Martin Emmer, Kommunikationswissenschaftler an der Freien Universität Berlin, nennt drei wesentliche Aspekte: Rede in einem öffentlichen Raum, Herabwürdigung einzelner Personen oder ganzer Gruppen, Herabwürdigung von Gruppenmerkmalen. – Genau dies geschieht oft auch außerhalb strafrechtlicher Relevanz. Was macht der Politiker gerade so gern in einer Pandemie? Er fragt einen Wissenschaftler und erhält dadurch natürlich die absolut erleuchtende Erkenntnis. Zu den Ursachen der Ermittlungen von Verschwörung und Hassrede habe ich mich nun an den Forschungsarbeiten des Psychiaters und Neurologen Prof. Dr. Borwin Bandelow an der Universität Göttingen orientiert. Er nennt als treibende Faktoren für Hass im Netz: Sehnsucht nach Klarheit, Gefühl eigener Machtlosigkeit, Ausgrenzung eines Sündenbocks, Sehnsucht nach klarer Orientierung. Derartige Empfindungen begünstigen also die individuelle Neigung zu Verschwörungstheorien und Aggressivität. Es gibt eine aktuelle Studie, die sich auf eine breite Umfrage zur Corona-Pandemie stützt. Prof. Julian Nida-Rümelin, Mitglied der aktuellen Ethikkommission, sah in der Pandemiebewältigung eine Demokratiekrise. Als wesentlichen Grund für die zunehmende Abwehrhaltung der Bevölkerung wird ein Vertrauensschwund in Politik, Wissenschaft und öffentliche Einrichtungen attestiert – diese in steigendem Maße, je länger die Pandemie nun schon dauert. Ob man für solche Erkenntnisse hochkarätige Wissenschaftler bemühen muss, sei dahingestellt. Ich glaube, mit wacher Beobachtung käme man zu demselben Ergebnis. Ich denke, hier in diesem Haus herrscht Konsens, dass es unbedingt erforderlich ist, dass Vertrauen in unsere Demokratie bestehen muss. Vor diesem Hintergrund habe ich nun Fragen – Fragen an uns alle: an die Regierenden, die Parlamentarier, seien sie auch für eine Gewissensentscheidung vom Fraktionszwang freigestellt, die Parteien, die Künstler und ganz besonders an die Medien: Schafft es Vertrauen bei unseren Bürgern, wenn ein Bremer Kommunalpolitiker nach dem plötzlichen Tod des 38-jährigen AfD-Abgeordneten Mark Runge, der Frau und Kinder hinterlässt, twittert: „Einer weniger“? Schafft es Vertrauen, wenn sogenannte Aktionskünstler des Zentrums für Politische Schönheit aufrufen: „Tötet Roger Köppel!“, und der Leiter dieses Aktionsbündnisses, der imaginäre Philipp Ruch, dieser selbst ernannte Philosoph, in einem Interview auf die Nachfrage, ob das ernst gemeint sei, erklärt: „Wir kämpfen für Menschenrechte. Wenn Roger Köppel umgebracht wird, werden damit viele Leben gerettet. Das ist das kleinere Übel.“ Schafft es Vertrauen, wenn exakt dieses Aktionsbündnis einige Tage lang unter dem Applaus der Medien ein „Mahnmal der Schande“ neben dem Wohnhaus von Björn Höcke errichtet und bekennt, dass es zuvor Höcke und seine Familie über Monate observiert hat? Ich meine: nein. Weitere Anregungen dazu in der dritten Runde. Herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die Linksfraktion, Frau Abg. Köditz, bitte.
