Dr. Rolf Weigand
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag möchten Sie die Graduiertenförderung modernisieren; Wieder – Frau Kollegin, Sie haben es gerade angedeutet – ist es ein Lieblingsthema der BÜNDNISGRÜNEN: die Ausweitung der Promotionsförderung. Am Anfang geht es um viele Berichte: Anzahl der Landesstipendien und Förderungen in der Zeit von 2017 bis 2020. Sie möchten die Geschlechterverteilung und die Fächer der Promotionsstudenten wissen. Das hätten Sie natürlich auch mit vielen Kleinen Anfragen abdecken können. Das spart Zeit. Das kritisieren Sie bei uns auch immer. Es gibt aber auch positive Anteile im Antrag. Unter Punkt III soll die Familien- und Pflegearbeit gestärkt werden. Das ist lobenswert, denn die Familie muss stärker unterstützt werden, egal, ob bei der Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen – beides sind wichtige familienstärkende Aufgaben. Beides möchten wir als AfD-Fraktion stärken und werden uns immer wieder dafür einsetzen. Ihr Antrag wirft aber auch unter Punkt III einige Fragen auf, nämlich die anteilige Weiterzahlung bei Unterbrechung aus wichtigem Grund. Was sind wichtige Gründe, fragt man sich, wenn man den Antrag liest. Auch die Begründung, die knappe halbe Seite, bringt da keine Erläuterung. Das ist schade und wird dem Thema Stärkung der Familie nicht gerecht, auch wenn Sie gerade ein wenig darauf eingegangen sind. Kommen wir aber zum Hauptproblem Ihres Antrages, Punkt II. Sie wollen, dass sich auch Doktoranden von Fachhochschulen in Kooperation mit den Universitäten für ein Landesstipendium bewerben können. Wir wollen erstens keine prinzipielle Ausweitung oder Aufweichung des universitären Promotionsrechts. Ein ureigenes Anliegen der GRÜNEN ist es doch, auch Fachhochschulen das Promotionsrecht zu erteilen, quasi der Doktortitel für alle. Das lehnen wir, die AfD, ab. Wir wollen selbstverständlich den wissenschaftlichen Nachwuchs fördern. Wir wollen insbesondere den Mittelbau stärken, das Herzstück von Forschung und Lehre. Wir wollen aber dafür nicht noch mehr Stipendien oder mehr Drittmittel, welche auch immer politisch von denen, die gerade die Regierung stellen, gelenkt werden. Nein, wir wollen verlässliche Strukturen für wissenschaftlichen Nachwuchs an den Universitäten. Wir wollen zweitens planbare Promotionszeiten mit sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverträgen. Das heißt natürlich nicht, dass nach einem Langzeitstudium auch eine Langzeitpromotion kommt. Drittens wollen wir den Mittelbau mit unbefristeten Verträgen für Wissenschaftler, Forscher und Lehrer stärken. Das gibt Planungssicherheit für die jungen Wissenschaftler, anstelle von Verträgen im Quartalsrhythmus. Jeder, der an einer Universität war, weiß zu berichten, dass man zu Beginn der Karriere meist alle zwei bis drei Monate einen neuen Vertrag unterschreibt. Das macht das Forschungsland Sachsen wenig attraktiv. Viertens brauchen wir eine ausreichende staatliche Grundfinanzierung und nicht nur Leuchtturmprojekte. Bestes Beispiel ist die Exzellenz-Universität in Dresden. Dort werden Millionen für ausgesuchte Bereiche ausgegeben, aber es gibt kein Geld für eine vernünftige Ausstattung der Forschung und Lehre im Bereich der Grundlagen, der Kerntechnik. Das wollen wir, die AfD, ändern. Anstatt das zu schaffen, wollen Sie von der CDU, den GRÜNEN und der SPD die Stipendien weiter ausbauen. Stipendiaten sind aber nicht über die Hochschule versichert. Sie zahlen selber ihre Krankenversicherung. Sie können keine Sozialversicherungsbeiträge in die Rente oder die Absicherung gegen Arbeitslosigkeit abführen. Sie können zwar nebenbei arbeiten, aber sie sollen sich doch voll und ganz ihrer Promotion widmen. Der Vorteil eines Stipendiums gegenüber einem Anstellungsverhältnis erschließt sich uns hier nicht. Da wir bei den Promotionen sind, wollen wir noch einmal genau auf die Zahlen schauen. Im Wintersemester 2020/2021 gab es an den sächsischen Hochschulen insgesamt 5 000 Promotionsstudenten. Davon waren 39 % Frauen. Da werden Sie gleich wieder sagen: Ach, viel zu wenig, wir brauchen eine Frauenquote. Lassen Sie uns aber einmal auf einige Bereiche schauen. In den Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften promovieren in Sachsen 48 % Frauen, in den Geisteswissenschaften 58 %, in Medizin und Gesundheitswissenschaften 62 %, in den Kunstwissenschaften 65 %. Nur in den Ingenieurwissenschaften liegt die Frauenquote bei 21 % und bei den Naturwissenschaften und Mathematik bei 38 %. Nun kann man also nicht generell von einem Nachteil für Frauen sprechen. Oder fordern Sie dann für die Medizin, für die Kunst und die Geisteswissenschaften bald eine Männerquote? Fazit, meine Damen und Herren: Erstens muss die Entscheidung für ein Studium oder eine Promotion selbständig und frei getroffen werden können. Es gibt keine besondere Notwendigkeit für die Förderung eines der beiden Geschlechter. Es braucht Qualität statt Quote. Zweitens braucht es keine Ausweitung des Promotionsrechts für die Fachhochschulen. Drittens muss der Mittelbau gestärkt werden, um familienunfreundliche befristete Kettenverträge zu beenden. Viertens braucht es Planbarkeit und Sicherheit anstatt noch mehr Stipendien. Fünftens ist eine stärkere Berücksichtigung von Elternund Pflegezeiten zu befürworten. Nur so werden Familien nachhaltig gestärkt. Aufgrund dieses positiven Punktes werden wir uns bei Ihrem Antrag enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dr. Weigand für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE bitte jetzt Anna Gorskih.
