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Petra Köpping

21.12.2021 Sitzungen 7/41

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetscher! Das sind Herr Mischke und Frau Christoph, um sie einmal beim Namen zu nennen. Herzlichen Dank, dass Sie heute bei uns sind. Ganz ehrlich, ich hätte Sie gern öfter in allen Debatten dabei. Gerade in der Corona-Zeit, wenn wir unsere Pressekonferenzen durchführen, sollten unsere Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetscher immer dabei sein. Das hat sich als sehr positiv erwiesen, weil damit sehr viele Menschen über die Dinge informiert werden, die wichtig sind. Nun komme ich zum Dritten Gesetz zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes, mit dem das Blindengeld und – Sie haben gerade so schön von Nachteilsminderungen gesprochen – die anderen Nachteilsminderungen erhöht werden sollen. Das Blindengeld soll monatlich von 350 auf 380 Euro angehoben werden. Die monatlichen Nachteilsausgleiche für hochgradig Sehbehinderte erhöhen sich auf 100 Euro, für Gehörlose auf 150 Euro und für schwerstbehinderte Kinder auf 120 Euro. Gleichzeitig Blinde und Gehörlose sollen zukünftig monatlich 320 Euro erhalten. Das klingt sehr formal und sehr nach Geld, und deswegen möchte ich mich Frau Kliese anschließen. Auch wenn noch viele Wünsche offenbleiben, ist es trotzdem sehr wichtig, dass wir gerade in dieser schwierigen Zeit, in der wir sehr viel mit Corona zu tun haben und die auch wirtschaftlich in unseren Haushaltskassen zuschlägt, diese Erhöhung durchgeführt haben. An dieser Stelle wirklich einmal ein ganz herzliches Dankeschön an alle Beteiligten! Das Blindengeld wurde seit dem 1. Januar 2017 nicht mehr erhöht, auch das wurde heute schon gesagt. Die Nachteilsausgleiche sind seit Januar 2018 unverändert. Mit den Geldleistungen sollen die behindertenbedingten Mehraufwendungen ein Stück weit ausgeglichen werden – ich betone: ein Stück weit –, und deswegen ist Minderung der richtige Begriff. Mit den genannten Erhöhungen soll auf die Inflationsrate und den zwischenzeitlichen Kaufkraftverlust reagiert werden. Die Berechtigten nach dem Landesblindengeldgesetz erhalten die Leistungen einkommens- und vermögensunabhängig. Bestehen Ansprüche wegen mehrerer Beeinträchtigungen, werden die Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz nebeneinander gewährt. Das muss man einfach auch noch einmal erwähnen, damit man wirklich auch die Leistungen, die gezahlt werden, an dieser Stelle würdigt. Dieses Gesetz unterstützt durch seine Leistungen Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und ebenso die Erziehungsberechtigten von schwerstbehinderten Kindern. Gleichzeitig blinde und gehörlose Menschen, die zwei Sinne verloren haben und somit sehr auf Unterstützung angewiesen sind, werden neben dem Blinden- und Gehörlosengeld zusätzlich 320 Euro im Monat erhalten. Dieser Personenkreis ist besonders beeinträchtigt, benachteiligt und bedarf im täglichen Leben besonders unserer Hilfe und Unterstützung. Mit der Erhöhung des Nachteilsausgleichs für schwerstbehinderte Kinder sollen die Erziehungsberechtigten unterstützt werden. Diese Kinder sind in der Regel mehrfach behindert, am häufigsten durch komplexe Schädigungen motorischer und geistiger Funktionen sowie Sinnesstörungen. Diese Kinder bedürfen einer umfangreichen Betreuung und Förderung durch die Erziehungsberechtigten im häuslichen Bereich. Schwerstbehinderte Kinder zu fördern und zu betreuen ist mit einem hohen logistischen und zeitlichen Aufwand für den Erziehungsberechtigten verbunden, ganz zu schweigen von der emotionalen Belastung. Blinde Menschen, gehörlose Menschen sowie hochgradig sehbehinderte Menschen benötigen Unterstützungsleistungen zur Bewältigung ihres Alltags. Für sie sind Gegenstände oft viel zu teuer. Ein Kinderbuch allein kostet schnell das Doppelte oder das Dreifache, wenn es in Brailleschrift gekauft wird. Ein Computer mit einer Brailleschrift fängt meist erst bei über 2 000 Euro im Preis an. Mit der Erhöhung der Nachteilsausgleiche unterstützen wir einfach den Alltag besser. Es ist ein wichtiger Schritt und kommt genau an der richtigen Stelle und vor allen Dingen bei den richtigen Menschen an. Ich möchte deswegen den Abgeordneten an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich danken und möchte auch die Gelegenheit nutzen, noch einmal dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung, Herrn Pöhler, ganz herzlich Dank zu sagen. Wir haben für ihn eine würdige Verabschiedung, wenn auch coronabedingt im kleinen Kreis, organisiert. Ich war wirklich erstaunt – ich konnte ihn ja nur wenige Jahre begleiten –, wie viel Anerkennung und Lob er für seine Arbeit erhalten hat. Eines kann ich Ihnen sagen: Ich war bei seiner letzten Bundeskonferenz, die er in Dresden ausgerichtet hat, dabei. Da hat er Sachsen in einem sehr, sehr guten Licht dastehen lassen. Dafür noch einmal ein ganz herzliches Dankeschön! (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN) Auch Herrn Welsch, der nun die Aufgabe übernommen hat, wünschen wir alle von dieser Stelle aus viel Erfolg. Er tritt in große Fußstapfen, hatte aber auch einen guten Lehrmeister. Das heißt, er weiß, wo die Schwerpunkte liegen. Dafür eine gute Zeit und viel Erfolg bei dieser Aufgabe! Ich habe ganz viel Unterstützung von den Abgeordneten auch bei den neuen Haushaltsverhandlungen erfahren. Wir haben gehört – ich will noch einmal an die von Frau Kliese erwähnten „Drei Haselnüsse für Aschenbrödel“ erinnern –, dass wir tatsächlich eine ganze Reihe von Wünschen und vor allem notwendigen Aufgaben offen haben, die zu erledigen sind. Ich hoffe, dass wir auch beim nächsten Haushalt damit ein Stück weiterkommen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Staatsministerin Petra Köpping. Jetzt könnten wir gleich in die Abstimmung über den Gesetzentwurf gehen. Aufgerufen ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes, Drucksache 7/7630, ein Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Drucksache 7/8386, ab. (Zuruf von den LINKEN) – Ja, wir machen das in aller Ruhe. Es liegen Änderungsanträge vor. Diese werden in der Reihenfolge, wie sie eingegangen sind, behandelt. Deswegen rufen wir als Erstes den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/8467, auf. Ich sehe schon Frau Kollegin Sarah Buddeberg auf dem Weg zum Pult. Es kann losgehen.

Protokoll ↗