Dr. Matthias Rößler
Meine sehr verehrten 7. Sächsischen Landtags. Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Petzold, Herr Hütter, Herr Voigt, Herr Dornau und Herr Kirste. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor, und folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 6 und 7 sowie 10 bis 13 festgelegt: CDU 90 Minuten, AfD 66 Minuten, DIE LINKE 42 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 36 Minuten, SPD 30 Minuten, Staatsregierung 60 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit je fraktionslosen Abgeordneten beträgt 6 Minuten und kann auf die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung nach Bedarf verteilt werden. Es wurde jedoch angezeigt, dass kein Redebedarf besteht. Ein als dringlich bezeichneter Antrag der Fraktion AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/8442 mit dem Titel vor: „Die Versammlungsfreiheit muss wiederhergestellt werden!“ Der Landtag hat die Möglichkeit, gemäß § 53 Abs. 3 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit des vorliegenden Antrags festzustellen. Der Antrag müsste in diesem Fall noch in dieser Sitzung abschließend behandelt werden. Voraussetzung für eine Dringlichkeitserklärung ist, dass im üblichen Verfahren eine rechtzeitige Entscheidung des Landtags über den Antrag nicht mehr erreichbar ist. Ich bitte deshalb um die Begründung der Dringlichkeit. Bitte, Herr Kollege Zwerg.
