Rico Anton
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Neuordnung der Organisation von Studium, Ausbildung und Fortbildung der sächsischen Polizei wird die Aus- und Fortbildung umfassend neu geordnet. Dabei wurden auch die Empfehlungen des Berichts der Kommission zur Überprüfung der Ausbildung an der Hochschule der Sächsischen Polizei vom 16. Mai 2019 mit aufgegriffen. Kern der Strukturveränderung ist die Zusammenführung der Zuständigkeiten für Studium, Ausbildung und Fortbildung unter dem Dach der Hochschule der Sächsischen Polizei. Damit soll die Hochschule neben der Zuständigkeit für das Bachelorstudium und für das erste Jahr des Masterstudiums künftig auch die Zuständigkeit für die Polizeifachschulen übernehmen, die derzeit noch der Verantwortung des Präsidiums der Bereitschaftspolizei unterfällt. Außerdem soll die Hochschule in Zukunft für die gesamte zentrale Fortbildung und für die Durchführung der Auswahl- und Einstellungsverfahren verantwortlich zeichnen. Für die Organisationsstruktur der Hochschule der Sächsischen Polizei bedeutet das, dass sie sich künftig in vier Abteilungen, die Abteilung Zentrale Verwaltung, die Abteilung Studium und Forschung, die Abteilung Ausbildung und schließlich die Abteilung Fortbildung, gliedert. Insgesamt führt diese klare Struktur und die Zusammenführung unter dem Dach der Hochschule zu einem effektiveren Ressourceneinsatz und durch die zentrale Steuerung vor allem zu einer einheitlichen und noch besseren Qualität der Ausbildung. Werte Kolleginnen und Kollegen, die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf hat ein recht interessantes Bild von der Unterschiedlichkeit der Organisation der Polizeiausbildung in den Bundesländern gezeigt. Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass Sachsen mit der Ausrichtung seiner Polizeihochschule einen praktikablen und sachgerechten Mittelweg geht. des Entwurfs Organisation von Studium, der sächsischen Polizei der Staatsregierung des Ausschusses für Inneres und Sport Ein zentrales Thema in der Anhörung war die Frage, wie die Wissenschaftsfreiheit bei einer verwaltungsinternen Hochschule, die gleichzeitig auch für die Fachausbildung und die nichtakademische Fortbildung zuständig ist, strukturell sichergestellt werden kann. Die Hochschule wissenschaftlich auszurichten ist schließlich eines der erklärten Ziele des Gesetzes und wird gerade dadurch deutlich, dass die Hochschule künftig auch Forschungsinstitute einrichten kann, um die anwendungsorientierte Forschung auszubauen und zu professionalisieren. Ebenso entspricht der Ansatz, die Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen zu intensivieren, dieser Zielrichtung. Auch der neue Fachhochschulbeirat als beratendes Gremium wird einen wichtigen Beitrag leisten. Die Zusammensetzung sichert eine Beteiligung verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und damit eine große Bandbreite an fachlicher Expertise. Der Koalition war dabei insbesondere auch die Einbindung der Polizeigewerkschaften ein wichtiges Anliegen, denen zwei Sitze in diesem Gremium eingeräumt werden sollen. Bei alldem ist aber Sinn und Zweck der Hochschule der Sächsischen Polizei nicht aus dem Auge zu verlieren. Es gibt diese Hochschule, um die Ausbildung der Polizeibeamten aller Laufbahngruppen in hoher Qualität sicherzustellen, vor allem orientiert an den Anforderungen des Berufsbilds und der beruflichen Praxis. Das ist der Maßstab, von dem sich alles andere ableitet. Dazu steht eine Stärkung der Wissenschaftlichkeit, so wie sie in diesem Gesetzentwurf angelegt ist, aber keineswegs im Widerspruch. Vielmehr ist die Weiterentwicklung der Qualität von Studium und Ausbildung eine zwingend notwendige Folge der ebenfalls ständig steigenden Anforderungen an das Berufsbild des Polizeibeamten. Wenn es um die Gewährleistung der Wissenschaftsfreiheit geht, gilt es zu beachten, dass die Hochschule der Sächsischen Polizei keine Hochschule im Sinne des Hochschulfreiheitsgesetzes ist, sondern eine nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, und das soll auch so bleiben. Gleichwohl ist es eine Hochschule, die auch akademische Grade verleiht und die die Wissenschaftsfreiheit in Bezug auf die Bereiche Lehre, Studium und Forschung sicherzustellen hat. Die dazu notwendigen strukturellen Voraussetzungen werden mit diesem Gesetz geschaffen. Die Koalition hat in Auswertung der Anhörung hier noch einmal nachgeschärft. Dabei geht es um die Frage der Zusammensetzung des Senats und um die Stimmengewichte bei wissenschaftsbezogenen Angelegenheiten, um die Ausgestaltung der Position des Rektors sowie um verschiedene Mitwirkungsrechte. Hier wurden nach meiner Überzeugung ausgewogene, sachgerechte und praktikable Regelungen gefunden. Werte Kolleginnen und Kollegen, insgesamt wird mit diesem Gesetzentwurf das Ziel erreicht, die Qualität von Studium, Aus- und Fortbildung bei der sächsischen Polizei weiter zu verbessern. Die Strukturen werden effizienter gestaltet, die Hochschule verstärkt wissenschaftlich ausgerichtet. Den Anforderungen an die Wissenschaftsfreiheit wird ausreichend Rechnung getragen. Damit leistet der Gesetzentwurf einen Beitrag zu dem Ziel, Sachsen zu einem der sichersten Bundesländer zu machen; denn wir wollen nicht nur eine ausreichende Zahl an Polizeibeamten, wir wollen auch bestmöglich ausgebildete Polizeibeamte. Deshalb bitte ich Sie herzlich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Anton sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion der AfD Kollege Wippel.
