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Plenarprotokoll 8/122

11.12.2025 · 358 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (46)CDU (39)GRÜNE (24)FDP (16)Die Linke (16)SPD (15)

Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Platz zu nehmen. Ich begrüße Sie zur 122. Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort. Gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die heutige Sitzung den Abgeordneten Stephan Reuken zum Schriftführer. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 : Befragung der Landesregierung. Befragung der Landesregierung – Drucksache 8/5838 – Meine Damen und Herren, die von den Abgeordneten gemäß Paragraf 65 unserer Geschäftsordnung eingereichten Themen sind der Drucksache 8/5838 zu entnehmen. Gemäß unserer Geschäftsordnung ist zu jeder Frage eine Nachfrage zulässig. Die Fragen sollten nicht länger als zwei Minuten dauern und kurze Antworten ermöglichen. Bevor wir mit der Befragung beginnen, gestatten Sie mir noch einen Hinweis. Die Abgeordnete Sabine Enseleit hat das Thema Nummer 1 und die Abgeordnete Katy Hoffmeister das Thema Nummer 10 zwischenzeitlich zurückgezogen. Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit. Ich bitte den Abgeordneten Wolfgang Waldmüller, die Frage zum Thema Nummer 2 zu stellen.

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Wolfgang Waldmüller CDU

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, zusammen! Guten Morgen, Herr Blank! Es gibt momentan einen aktuellen Diskurs. Ich möchte vorausschicken, dass ich persönlich leidenschaftlicher Wirtschaftspolitiker bin und ein Bekenner der sozialen Marktwirtschaft. Es geht um die Aussagen von Bärbel Bas, die ja als Arbeitsministerin im Bund fungiert, aber auch Partei-, mit Parteivorsitzende der SPD ist. Und die hat eine Aussage getätigt – ich werde sie gleich zitieren –, was für mich persönlich ein ungeheurer Skandal ist, was mich tief ins Mark auch trifft als Wirtschaftspolitiker. Und sie hat gesagt, „mir ist besonders deutlich geworden …, gegen wen wir eigentlich gemeinsam kämpfen müssen“, und meinte damit die Arbeitgeber. Und aus meiner Sicht ist das eine Aufkündigung der Sozialpartnerschaft. Es ist ein Aufruf zum Klassenkampf. Und so ein Aufruf ist auch in der BRD einzigartig und hat es noch nie gegeben. Und da die Landesregierung nicht reagiert hat, möchte ich jetzt gerne den Wirtschaftsminister fragen, als ehemaligen IHK-Präsidenten, aber eingesetzt von der, eingesetzt von der Regierung hier im Land, und auch vor dem Hintergrund möchte ich Sie fragen, Herr Wirtschaftsminister, da ja bis 2028 … Wo wir gestern gesagt haben, dass wir eine Finanzlücke von einigen Milliarden haben und wir hoffen auf mehr Steuereinnahmen, und dazu braucht man ja nun mal die Unternehmer, das sind ja nun diejenigen, die in der Regel Steuermaßnahmen … (Torsten Koplin, Die Linke: Beschäftigt!) Ich kann nicht gleichzeitig den Kampf gegen die führen, wenn man, wenn man gleichzeitig sie braucht. Und deswegen möchte ich Sie fragen, wie Sie persönlich zu diesem Aufruf von Bärbel Bas hier im Land stehen. Was ist Ihre Position dazu?

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Dr. Wolfgang Blank

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter, werter Herr Waldmüller! Moin! Ich tue mich ein bisschen schwer daran, und da bleibe ich auch dabei, wenn ich über Statements, Zitate, die in gewissen Situationen getroffen werden, über die Presse höre. Ich muss auch zugeben, ich gehöre oft zu denen, die morgens nicht selbst die Presse lesen, sondern mich informieren lasse und bewerte das dann durchaus für mich. Und insofern, glaube ich, steht es mir auch nicht zu, jetzt zu Aussagen da etwas zu sagen. Natürlich habe ich eine Meinung dazu, und wie die Meinung ist, glaube ich, können Sie sich klar sein, das werden Sie sich klar sein. Ich interpretiere das jetzt nicht in die Richtung, wie Sie es gesagt haben. Das Zitat ist in einer gewissen Situation gefallen, auch aus einer gewissen, wie sagt man, aus dem, war ja auch der, der Auftritt oder die Rede beim BDA. Ich glaube, es zeigt, ich will es mal vielleicht noch auf eine ganz andere Ebene heben, noch das grundsätzliche Problem, das wir haben und das ich/wir ja allerorten feststellen – ich darf das jetzt ja, ich glaube, ich bin heute jetzt dann ein Jahr hier mit dabei –, dass wir oft und stark noch in unseren Rollen agieren und handeln. Jetzt will ich mal das tun, was mir ansteht, nämlich das bewerten, was ich zum Teil von den Kolleginnen und Kollegen jetzt meiner Herkunft dann manchmal höre. Da bin ich auch manchmal verwundert, wie stark und auch, ich sage mal, kämpferisch – und ich will nicht sagen, wenig rational, aber auf Entrüstung, ich will nicht sagen, unbedingt ausgerichtet, aber auf, ja, Vereinfachung auch ausgerichtet – dann die Kollegen im Bereich auch der Arbeitgeber unterwegs sind. Ich glaube, wir haben hier noch einen großen Prozess vor uns. Ich stehe also für eine Partnerschaft. Natürlich, die brauchen wir unbedingt, und die brauchen wir auf der Ebene umso mehr. Und ich glaube, da sind alle Seiten gehalten, über den Schatten zu springen und miteinander ganz konkret ins Gespräch zu gehen. Wir diskutieren es ja auch immer wieder, wenn wir unsere wirtschaftliche Lage anschauen, wenn wir über Tariftreue sprechen, wenn wir über Rahmenbedingungen sprechen. Da haben wir, glaube ich, den Konsens, dass wir in der großen Industrie eine starke Rolle von Tarifverträgen, von Gewerkschaften haben, die gewachsen ist. Das ist ein Standard, den wir hier haben. Das ist sozusagen die DIN-Norm für die Arbeitgeber. Sehr, sehr gut, überhaupt kein Problem! Wir haben ein Problem, wenn wir uns dann in den kleinen und mittleren Unternehmen bewegen, wo ich mir auch an der einen oder anderen Stelle und an vielen Stellen auch sehr viel mehr Flexibilität wünschen würde. Das würde ich gern sachlich und fachlich dazu einbringen. Soweit vielleicht mal auf den ersten Teil der Frage. – Danke schön!

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Herr Waldmüller, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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Wolfgang Waldmüller CDU

Gerne, gerne.

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Birgit Hesse

Bitte!

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Wolfgang Waldmüller CDU

Ich hätte mir eine klarere Position, eine eindeutige Position gewünscht, weil, ich sage mal, die Aussagen stehen ja klar. Und das ist meine persönliche Haltung. Ich entnehme aber Ihren Worten jetzt, dass Sie zur Sozialpartnerschaft stehen und den Unternehmern nicht den Krieg erklärt haben, sondern wissen, dass Sie nur gemeinsam, ich sage mal, soziale Marktwirtschaft leben und voranbringen können. Herr Blank, wenn Sie persönlich dieser Auffassung sind als Wirtschaftsminister, sprechen Sie auch für die Landesregierung?

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Dr. Wolfgang Blank

Also ich, noch mal vielleicht auch zu dem ersten Teil, ganz klar, ich werde da jetzt, wie gesagt, hier an dieser roten Stelle, und das ist mein Prinzip auch immer, nicht über Pressestatements, und auch mich da in die Situation bewegen, ja, da müssen Sie die Kollegen fragen. Ich glaube, da gibt es ganz unterschiedliche … Das ist ja der große Reiz dieses Teams, dem ich jetzt hier beigetreten bin, (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) dass wir sicherlich unterschiedlichste Positionen haben, dass wir die auch austragen. – Ganz herzlichen Dank dafür! (Zuruf von Christine Klingohr, SPD) Und ich sehe diese Breite auch durchaus in vielen anderen Fraktionen und Parteien. Und ich glaube, das müssen wir gemeinsam miteinander austragen, (Christine Klingohr, SPD: Genau!) weil ich glaube, nach außen gesehen … Das habe ich jetzt öfters gesagt. Ich war, durfte letzte Woche ja bei der Energieministerkonferenz sein, Leute, also sorry! Liebe Kolleginnen und Kollegen hier oder werte Abgeordnete und, ja, werte Abgeordnete, wir sind doch daran und gefordert, Lösungen zu bringen. Und ich glaube, daran müssen wir arbeiten. Ich glaube, wir können uns viel Bürokratie, viel ersparen, wenn wir nicht über die Pressestatements von gestern, vorgestern und von vor einem Monat oder vor drei Monaten sprechen. Das merke ich ja auch hier immer. Wir sprechen dann, wer hat was zuerst hier eingebracht. Da stehe ich dafür. Da bin ich auch gerne bereit, nehme gute Ideen hier auf. Danke, dass ich auch so viele gute Ideen hier bekomme! Und ich werde die versuchen, mit dem Hintergrund, den ich hier habe, hier einzubringen. Da stehe ich für, und im Sinne einer breiten Partnerschaft. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Ich bitte jetzt die Abgeordnete Jutta Wegner, die Frage zum Thema Nummer 3 zu stellen.

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Jutta Wegner GRÜNE

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Blank! Guten Morgen in die Runde! Vor wenigen Wochen wurde in der polnischen Presse bekannt, dass die bisherigen Pläne für den Containerhafen Swinemünde grundlegend verändert wurden. Nach dem Ausstieg des belgisch-katarischen Konsortiums und einer Studie, die ergeben hatte, dass das bisherige Projekt nicht wirtschaftlich war, sollen nun staatliche Stellen den Bau übernehmen. Gleichzeitig wurde der Umfang des Vorhabens massiv ausgeweitet. Statt der ursprünglich geplanten 70 Hektar ist nun eine rund 186 Hektar große künstliche Halbinsel, das „Kap Pommern“ vorgesehen. Die Fahrrinne soll auf 17 Meter vertieft werden. Eine solche Vergrößerung verändert das gesamte Projekt fundamental und sorgt auf beiden Seiten der Grenze – das haben wir ja auch hier in der Presse vernommen – für erhebliche Befürchtungen, denn schließlich lebt die Region von der intakten Natur und dem Tourismus. Aus unserer Sicht macht dies die bisherige Umweltgenehmigung hinfällig und erfordert ein neues, vollumfängliches, grenzüberschreitendes UVP-Verfahren, das die kumulativen Auswirkungen des Vorhabens insgesamt bewertet – das haben wir ja auch zuvor schon gefordert – und nicht wie bisher in mehrere Teilprojekte aufspaltet. Der direkte Beginn der ersten Bauphase in dieser Woche lässt befürchten, dass ähnlich wie beim Ausbau der Oder erneut Fakten geschaffen werden, bevor eine ordnungsgemäße Beteiligung aller Betroffenen stattfinden kann. Jetzt komme ich zu meiner Frage: Wurde die Landesregierung von polnischer Seite über die neuen Planungen informiert oder einbezogen? Hält sie ein neues grenzüberschreitendes UVP-Verfahren für erforderlich, und hat sie gegenüber den polnischen Partnern bereits Konsultationsbedarf angemeldet? (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

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Dr. Wolfgang Blank

Gerne! Danke! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Abgeordnete, liebe Frau Wegner, vielleicht erst mal ganz kurz persönlich. Auch hier anlehnend an die vorherige Frage das Thema „Respekt, Wertschätzung vor dem polnischen Nachbarstaat“, dass wir dort natürlich erst mal anerkennen müssen und ich das zutiefst auch stütze, dass sich die polnische Seite Gedanken macht, wie sie ihre wirtschaftliche Entwicklung gerade im östlichen, äh, im westlichen Landesteil sozusagen vorantreibt. Das soll kein Pro sein. Ich durfte mir am 21. März gemeinsam mit dem Staatssekretär für das östliche Mecklenburg und Vorpommern das angucken, mit Frau Agatowska habe ich mir das angesehen. Das, sage ich mal, ist persönlich durchaus beunruhigend, wenn man das sich so anschaut, was da an einem Standort, wo man durch Kiefernwälder durchgeht, an den Strand kommt, passiert. Es ist in der Tat so, dass in den Jahren 22/23 ja die Landesregierung involviert war und wir dann ja auch nach der Diskussion mit den Kolleginnen und Kollegen aus dem LM, auch dem StALU keine wesentlichen Punkte hier gesehen haben. Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand ist die polnische Seite bisher noch nicht auf uns zugekommen. Wir müssen ja sehen, was dort, wie dort der Stand ist. Ich habe diese Information jetzt auch aus der Presse, und da gilt das, was ich vorher gesagt habe. Ich würde mir das gerne noch mal zum Anlass nehmen, mir das anzuschauen. Offiziell, wie gesagt, ist mein Kenntnisstand heute, mein Informationsstand, dass wir dort noch keine weiteren Kontakte hatten.

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Birgit Hesse

Frau Abgeordnete, möchten Sie dazu eine Nachfrage stellen?

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Jutta Wegner GRÜNE

Ja, sehr gerne.

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Birgit Hesse

Bitte!

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Jutta Wegner GRÜNE

Herr Minister, Sie haben gesagt, es gibt noch keine Konsultationen durch die polnische Seite. Beabsichtigt die Landesregierung, diese Konsultationen in Gang zu setzen und sich einzusetzen und möglicherweise auch die Bundesebene aufzufordern, das in ihre Regierungskonsultationen endlich aufzunehmen? (Minister Dr. Till Backhaus: Das haben die genau gefordert.)

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Dr. Wolfgang Blank

Das ist ja jetzt genau der Punkt. Natürlich sind wir im Kontakt, auch mit dem Bund. Ich glaube, wir müssen hier unterscheiden, zum einen zwischen dem Standort – von 80 auf 180 Quadratmeter hochzugehen, ist schon eine massive Veränderung. Der Prozess muss eingeleitet werden. Also sozusagen, der Kontakt muss hergestellt werden. Was die Fahrrinne anbetrifft, haben wir eine Verantwortlichkeit ja, die beim Bund liegt. Auch das muss man abstimmen. Und ja, dann sind wir auch gerne bereit, Sie da auf den neuesten Stand zu bringen. Wir sehen diese massive Änderung und werden auch dementsprechend reagieren. – Danke schön! Vielen Dank!

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt. Ich bitte die Abgeordnete Petra Federau, die Frage zum Thema Nummer 4 zu stellen.

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Petra Federau AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Bei meiner Frage geht es um die Hintergründe, Gründe und Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Dezember 2025 in dem Verfahren der Deutschen ReGas gegen das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern im Hinblick auf den Weiterbetrieb der Verbrennungsmotoren des LNG-Terminals zur Stromerzeugung. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung wurde vonseiten der Beklagtenvertreter über das Aufkommen massiver nachteiliger Überschreitung tieffrequenter Schallimmissionen seit Inbetriebnahme der Regasifizierungsanlage der Deutschen Regas Ostsee berichtet. Meine Frage: Welche Position vertritt die Landesregierung im Hinblick auf diese Lärmbelästigung? Werden dazu weitere Messungen durchgeführt werden und wird das Änderungsgenehmigungsverfahren im Hinblick auf diese Frage ergebnisoffen geprüft werden?

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Dr. Till Backhaus

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Der Punkt 1, ich habe zur Kenntnis genommen, dass Sie selber in Leipzig waren.

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Petra Federau AfD

Ja.

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Dr. Till Backhaus

Das heißt, Sie haben das Verfahren, ich weiß nicht ganz genau, aber nicht ganz bis zum Ende verfolgen können. Aber eins will ich noch mal feststellen, Punkt 1, das Bundesverwaltungsgericht hat dem Land Mecklenburg-Vorpommern in Vertretung unseres Hauses und auch des Status Vorpommerns vollständig recht gegeben. Das heißt im Übrigen, wir haben Rechtssicherheit, wir haben Planungssicherheit und der Rechtsstaat funktioniert, denn eines ist vollkommen klar, der Antragsteller, das wissen Sie, die ReGas, hatte mit dem Ursprungsantrag ein Verfahren eingeleitet, eine Kraft-Wärme-Kopplung zu installieren. Das haben sie mittlerweile zurückgenommen und das war der Gegenstand der Auseinandersetzung. Eines ist vollkommen klar, wir haben recht bekommen, dass die ReGas ein Änderungsverfahren zu durchlaufen hat. Das ist die Rechtsgrundlage. Und darüber bin ich froh. Ich danke ausdrücklich unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie das so sauber aufbereitet haben. Und die andere Kernbotschaft, die hat damit zu tun, mit Ihrer ganz konkreten Frage, nämlich, werden die Sorgen der Menschen, der Umwelt und der gesamten Problematik in einem Bundesimmissionsschutzverfahren, werden die in dieser sogenannten gebundenen Entscheidung wirklich überprüft, und kann man sich als Gegner oder als Befürworter dieser Einrichtung, kann man sich auf diesen Rechtsstaat verlassen. Und das sichere ich zu, ausdrücklich sage ich das. Und dazu gehören im Übrigen die Immission und natürlich auch der tieffrequente Schall. Wenn Sie jetzt bis zum Ende die Vorträge noch mal wahrgenommen haben oder hätten, hätten Sie auch den Vortrag von beiden Seiten gehört. Und da ist insbesondere, der tieffrequente Schall hat ja dort eine Rolle gespielt und wir bleiben in all den Werten, das nehme ich hier zur Kenntnis, unter den Grenzwerten, das möchte ich auch noch mal feststellen. Und deswegen kann ich Ihnen versichern, wir haben jetzt ja eine Übergangsgenehmigung, das ist auch vom Bundesverwaltungsgerichtshof verfügt worden. Das heißt, die Anlage kann bis April so betrieben werden, und bis dahin ist dann eine endgültige Genehmigung zu erteilen. Und es wird natürlich auch weitere Auflagen für die Genehmigung geben, aber ich gehe davon aus, dass es keine unüberwindbaren Hürden gibt, sodass der Antragsteller als auch die Bevölkerung von der Insel Rügen sich darauf verlassen können, dass sie eine rechtssichere, gerichtsfeste Entscheidung treffen werden.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Frau Federau, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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Petra Federau AfD

Ja.

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Birgit Hesse

Bitte!

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Petra Federau AfD

Eine Landstromanlage würde laut Vertretern des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie solche Geräuschimmissionen, über die wir gerade gesprochen haben, nicht verursachen. Liegen diese technischen Voraussetzungen zum Bau einer Landstromanlage im Fährhafen von Sassnitz-Mukran vor?

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Dr. Till Backhaus

Grundsätzlich waren wir davon ausgegangen, dass der Antragsteller ja eine KWK- und damit eine Landstromanlage nutzen will. Dieses ist so nicht umgesetzt worden, sondern – das muss man auch der Ehrlichkeit halber sagen – es hat dieses Unternehmen erhebliche, ganz erhebliche, auch aufgrund unserer Forderungen, Anlagen auf den Schiffen, auf den beiden Schiffen installiert, um damit die Grenzwerte, die wir gefordert haben, einzuhalten. Sowohl Lärm als auch die Auswirkungen auf die Wassersituation – also die wasserrechtliche Genehmigung gehört mit dazu – sind sehr genau überprüft worden. Und deswegen, sage ich noch einmal, ist dieses Verfahren, das wir gefordert haben, nämlich eine Änderungsgenehmigung zu durchlaufen, richtig. Und das wird jetzt gemacht, und da wird noch mal auch die Öffentlichkeit beteiligt. Bis zum 15. Dezember, das wissen Sie wahrscheinlich, läuft noch die öffentliche Anhörung. Da kann auch jeder Einsicht nehmen in die Unterlagen. Also die Unterstellung, wir würden hier nicht transparent arbeiten – das ist jetzt nicht von Ihnen gekommen –, das weise ich in aller Form zurück, sondern wir durchlaufen hier ein rechtssicheres und, ich hoffe, auch nach wie vor ein gerichtsfestes Verfahren. Und die Menschen und das Unternehmen können sich darauf verlassen, dass wir hier wirklich mit aller, mit aller Konsequenz dieses Verfahren durchlaufen.

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Petra Federau AfD

Danke!

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Dr. Till Backhaus

Vielen Dank, Herr Minister! Ich bitte jetzt den Abgeordneten Horst Förster, die Frage zum Thema Nummer 5 zu stellen.

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Horst Förster AfD

Guten Morgen, Herr Minister! Es geht um den Öltanker „Eventin“ mit 100.000 Tonnen Öl, der vor Sassnitz festgesetzt ist. Im Januar trieb das Schiff manövrierunfähig in der Ostsee und wurde daraufhin in den Bereich vor Sassnitz geschleppt. Dann wurde es als Schiff der sogenannten russischen Schattenflotte identifiziert und entsprechend gelistet und sanktioniert. Daraufhin erfolgte dann durch den Zoll die Einziehung zum Zwecke der Verwertung des Schiffes und der Ladung, und daraufhin ergab sich ein Eilverfahren. Das Finanzgericht Greifswald hat im Eilverfahren die Vollziehung ausgesetzt und heute, vermutlich in einer halben Stunde, wird der Bundesfinanzhof über die Beschwerde des Hauptzollamts entscheiden. Unabhängig von dieser Rechtslage besteht nach Ansicht vieler, nicht nur irgendwelcher Angsthasen, sondern der Rüganer, denke ich mal, und auch vieler Umweltorganisationen die Befürchtung, dass hier eine Gefahrenlage ist, die uns teuer zu stehen kommen könnte, wenn etwa in nicht auszuschließenden schweren Stürmen das Schiff sich von der Ankerkette losreißt und es dann erst zu einer Katastrophe käme, die dann bei dieser Menge uns auf Jahrzehnte beschäftigen würde, Rügen und die Ostsee, die empfindliche Ostsee. Deshalb die Frage: Wie sieht die Landesregierung das, wie ordnen Sie diese Gefahrenlage ein, und was machen Sie, um dem zu begegnen?

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Dr. Till Backhaus

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Förster, Punkt 1, am 09.01., in der Nacht vom 8. zum 9. hatten ich und viele andere schlaflose Nächte. Da ist nämlich die Havarie entstanden. Und ich sage hier und heute noch mal, ich habe es schon mal gesagt, es ist tatsächlich dem Havariekommando und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch der Abteilung Küste Vorpommerns zu verdanken, dass durch dieses manövrierunfähige Total-Blackout-Schiff keine Katastrophe entstanden ist. Da bin ich wirklich heute noch dankbar, glücklich und demütig, Punkt 1. Punkt 2, innerhalb von zwei Tagen ist es gelungen, dem Havariekommando mit unseren Kolleginnen und Kollegen, dieses Schiff abzuschleppen, im Übrigen dann auf die Reede vor Rüge, um dann noch mal die Verlegung auf einen weiteren Standort vorzunehmen. Und da bei diesem Schiff im Übrigen klar war, es ist auf der Schattenliste, will ich noch mal sagen, wir müssen davon ausgehen bei den Sanktionen – und Sie haben scheinbar auch die Unruhe, das merkt man ja, Sie haben wahrscheinlich dazu eine etwas andere Auffassung –, wenn ich mir überlege, es gibt Zahlen zwischen 400 und 1.100 Schiffen, die im Übrigen auf den Weltmeeren unterwegs sind, im Rahmen dieser Schattenflotten ein deutlicher Anstieg, da sind Risiken im Übrigen, dass sie unter Billigflaggen fahren oder als Flag of Convenience, das kennen Sie als Jurist. Die Gefahr für die Umwelt, im Übrigen auch die Gefahr der Konflikte, die durch diese Nutzung dieser Schiffe und damit auch die Kriegskassen, wo auch immer, gefüllt werden, ist aus meiner Sicht eine reine Katastrophe. Ich sage das in aller Deutlichkeit. Und deswegen war es richtig, dass Deutschland dieses Schiff, das manövrierunfähig war, im Übrigen mittlerweile auch repariert hat und es voll funktionsfähig ist. Das Schiff ist 2006 gebaut worden und hat auch eine IMO-Nummer, aber es gibt viele Schiffe, die dieses nicht haben. Und deswegen war es folgerichtig, dass Deutschland entschieden hat, dieses Schiff, wenn ich das so lax sagen darf, an die Kette zu legen. Es ist im Übrigen mit einer deutschen Besatzung versehen und auch permanent ein Schlepper vor Ort. Und auch das kann ich Ihnen sagen, ich freue mich und hoffe wirklich inständig, dass heute in den nächsten Minuten die Entscheidung getroffen wird. Ich habe auch immer und immer wieder, das ist auch aktenkundig, die Bundesregierung gebeten, dieses Problem zu lösen und dieses Schiff so schnell wie möglich von unserer Küste verschwinden zu lassen. Aber auch da müssen Sie wissen, das gehört zu den Fakten, dass in Deutschland ein so großes Schiff mit 275 Meter Länge, 100.000 Liter Öl aufgrund der Situation überhaupt nicht tatsächlich einen Hafen anlaufen kann. Das würde im übrigen Mukran treffen. Wenn Sie sich das mal anschauen, dann ist das, glaube ich, für Rostock eine schwierige nautische Operation. Und deswegen müssen Sie eins wissen, wir gehen davon aus, dass, wenn heute die Entscheidung getroffen wird, dass die Bundesregierung alles unternehmen wird, um dieses Problem zu lösen, das bedeutet im Übrigen auch, dass dieses Schiff gegebenenfalls dann in internationale Gewässer zurückgeführt werden muss.

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Birgit Hesse

Herr Minister, ich würde Sie bitten, zum Schluss zu kommen.

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Dr. Till Backhaus

Ich bin sofort fertig, weil das ist nicht ganz unwesentlich.

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Birgit Hesse

Herr Minister, das weiß ich. Letztendlich sind wir aber in der Fragestunde, und ich habe Ihnen schon sehr großzügig jetzt die Zeit zur Verfügung gestellt. Ich würde Sie bitten, jetzt zum Schluss zu kommen. Gegebenenfalls stellt Herr Förster noch eine Nachfrage.

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Dr. Till Backhaus

Ich hoffe, Herr Förster, Sie können daran erkennen, welche Komplexität dieses Thema hat. Ich gehe davon aus, dass heute die Entscheidung des Bundesfinanzministers, des Bundesfinanzgerichts erfolgen wird, und die weiteren Maßnahmen liegen dann in der Verantwortung der Bundesregierung.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Herr Förster, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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Horst Förster AfD

Ja.

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Birgit Hesse

Bitte schön!

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Horst Förster AfD

Herr Minister, es geht ja hier gerade um diese Gefahrenlage. Und mit Ihren Äußerungen haben Sie ja deutlich gemacht die Bedeutung des Nothafenrechts, dass eben ein Kapitän auf See dann diese Risiken nicht eingehen muss, sondern er kann darauf vertrauen, dass es völkerrechtlich festgelegt ist, dass er einen Hafen anlaufen kann, der freigegeben wird. Meine Frage ging eigentlich dahin, wie Sie denn dazu stehen, unabhängig von der Entscheidung des Bundesfinanzhofs, ob Sie alles dafür tun, dass dieses Schiff allein aufgrund dieser Gefahrenlage jenseits der Rechtslage, die ja zumindest sehr unsicher ist, wieder unsere Gewässer verlässt, damit hier die Rüganer wieder ruhig schlafen können.

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Dr. Till Backhaus

Wir versuchen alles, um das Problem zu lösen. Im Übrigen, auch das Havariekommando ist in dieser Frage eingeschaltet und wir haben eine permanente Betreuung dieses Schiffes. Und ich kann Ihnen versichern, dass wir alles unternehmen, um dieses Schiff so schnell wie möglich loszuwerden.

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Horst Förster AfD

Danke schön!

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Ich bitte jetzt den Abgeordneten Thomas Diener, die Frage zum Thema Nummer 6 zu stellen.

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Thomas Diener CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Um es mit den Worten von Herrn Dr. Blank zu sagen: Moin! Es geht um die Stelle des Staatssekretärs, der Staatssekretärin im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt. Sie war ja seinerzeit besetzt mit Elisabeth Aßmann. Sie ist ja seit einiger Zeit in einer anderen Verwendung. Das Abrufen scheint immer sehr schnell zu gehen, das Nachbesetzen ist also deutlich schwieriger anscheinend. Jetzt ist natürlich das Führen eines solchen Hauses mit vielen unteren Landesbehörden und oberen Landesbehörden durchaus ansprechend und anspruchsvoll. Gibt es irgendwie eine Strategie der Besetzung, Wiederbesetzung, das heißt, macht man aus einer Stelle zwei, besetzt man sie gar nicht wieder bis zur Landtagswahl, wie soll das Verfahren hier gestaltet werden?

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Dr. Till Backhaus

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Diener! Ich mach es mal kurz, wir werden eine kluge und in der Sache orientierte Entscheidung treffen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Das lohnt sich doch gar nicht mehr.)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Ja, sehr gut, hervorragend! Herr Abgeordneter, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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Thomas Diener CDU

Ja, gerne. Anscheinend ist dieser Fall nicht so komplex wie mit der „Eventin“, da braucht man ein bisschen länger. Demnach, gibt es irgendeine Art von Ausschreibungsverfahren oder Personalbesetzungsverfahren, ist das schon gestartet? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist eine konkrete Frage.)

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Dr. Till Backhaus

Ich sage noch mal, die Entscheidung werden wir klug und in der Sache orientiert treffen.

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Thomas Diener CDU

Vielen Dank!

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Ich bitte jetzt den Abgeordneten Dr. Harald Terpe, die Frage zum Thema Nummer 7 zu stellen.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Es geht um die Mülldeponie Ihlenberg. In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Kollegin Schlupp aus dem Oktober dieses Jahres bezüglich der Ablagerung von Abfallarten auf der Deponie wurde gesagt, bis 2036 sind die Gefahrenklassen III noch ablagerbar, danach nicht. Konkrete Alternativen für eine Ablagerung dieser gefährlichen Abfälle, nämlich der Deponieklasse III, scheint es noch nicht zu geben, obwohl bereits 2019 eine Arbeitsgemeinschaft gegründet worden ist, Nordost, mit den Ländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Berlin und Brandenburg. Das ist jetzt sechs Jahre her. Und jetzt kommt die Frage: Welche konkreten Ergebnisse hat diese Arbeitsgruppe bisher erzielt, um die Suche nach einem Standort für die Ablagerung von Müll der Deponieklasse III in Norddeutschland voranzutreiben? Und entwickelt die Landesregierung für die schon jetzt sichtbare Möglichkeit, dass bis 2035 kein Alternativstandort für Sonderabfall dieser Deponieklasse in ganz Norddeutschland zur Verfügung steht, Szenarien, wie die Unternehmen und Institutionen in unserem Bundesland Deponiekapazitäten im notwendigen Maße nutzen können, ohne dass sie wegen weit entfernter Transportwege wirtschaftliche Nachteile haben werden? Lange Frage, kurze Antwort.

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Dr. Till Backhaus

Ja, ja, ich entschuldige mich auch für die etwas längere Antwort bei „Eventin“, aber das ist hochkomplex. Dieses Thema ist noch komplexer, (allgemeine Heiterkeit) und deswegen werde ich es jetzt versuchen. Am 01.10.2019 haben wir entschieden, ganz klar als Landesregierung, 2035, Kernaussage, DK III beendet. Dann wird es eine Übergangsphase geben, also es wird kein DK-III-Material mehr eingelagert. Das habe ich im Übrigen der norddeutschen Kooperation mitgeteilt – das sind noch mal im Übrigen die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Brandenburg und Berlin und auch Sachsen-Anhalt, und Mecklenburg-Vorpommern ist in dieser Arbeitsgruppe gewesen –, denen habe ich mitgeteilt, wir haben unsere Aufgaben erfüllt, jetzt sind andere dran. Da hatten manche ein ganz langes Gesicht. Das ist 19 gewesen, und ich nehme zur Kenntnis, dass aktuell – das ist eine konkrete Aussage – Berlin/Brandenburg eine kleinere Kapazität dabei sind vorzubereiten. Und selbstverständlich haben wir immer einen Plan B, und die Orientierung ist dann, in Kooperation mit einem anderen Bundesland oder vielleicht zweien – das wäre Sachsen-Anhalt oder Sachsen und Brandenb… und Nordrhein-Westfalen – dann vernünftige Übergänge zu schaffen. Insofern darf ich noch mal sagen, das ist eine höchst komplexe Materie und wir haben die modernste und auch funktionsfähige DK-III-Deponie in Mecklenburg-Vorpommern. Sie funktioniert, und ich glaube, auch durch die Investitionen der letzten Jahre, im Übrigen auch die Maßnahmen, die mit dem Sozialministerium, was die Gesundheitsfragen anbetrifft oder im Übrigen auch der Umbau der Deponie zu einem Technologiestandort, das Gewerbegebiet und all die Fragen, bis hin zum Solarpark, der dort auf der Deponie jetzt entsteht, haben wir unsere Schularbeiten gemacht. Was DK III anbetrifft, sind andere Länder jetzt mal dran, und wir werden uns dann auch natürlich bemühen, diese Kapazitäten in den anderen Bundesländern mit zu nutzen.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Herr Abgeordneter, möchten Sie eine Nachfrage dazu stellen?

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Ja, ich war ja selbst auch bezüglich Transparenzfragen in Ihlenberg mehrfach in der Vergangenheit, und ich frage deshalb noch mal, aus welchen Gründen die Landesregierung die Einberufung eines Deponiebeirates für die Deponie – ursprünglich war das ja der Beirat für Umweltfragen der Deponie Ihlenberg – eingestellt hat, obwohl dieser in der Vergangenheit sehr erfolgreich bei der Herstellung von Transparenz zum Deponiebetrieb mitwirkte. Das ist praktisch bezüglich der Fragen, die natürlich aus der Bevölkerung auch immer kommen.

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Dr. Till Backhaus

Also wir haben ja nach wie vor eine hohe Transparenz im Übrigen mit der Übernahme unseres Hauses. Und ich persönlich bin auch sehr oft da gewesen und wir machen Tage der offenen Tür, es können alle Fragen gestellt werden an den Geschäftsführer. Herr Forster, der mittlerweile ja nach Sassnitz-Mukran gewechselt ist, und auch der Nachfolger Herr Axmann leisten dort wirklich eine transparente Arbeit. Und ich glaube, man darf auch ausdrücklich sagen, die Diskussionen um diesen Standort mit den Bürgermeistern, dem Landrat und so weiter, die laufen wirklich auf Augenhöhe. Und wir sind ja in vier Genehmigungsverfahren, auch da ist die Öffentlichkeit hergestellt. Insofern haben wir tatsächlich gesagt, es gibt das Informationsgesetz, wo auch jeder seine Anfragen stellen kann. Und wir beabsichtigen auch für die neue Legislaturperiode, dann, wenn die Genehmigungsverfahren in 26 abgeschlossen sind – die kennen Sie zum Teil auch –, dass wir dann auch darüber nachdenken, erneut einen Deponiebeirat zu installieren.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Danke!

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Ich bitte jetzt den Abgeordneten Thomas Diener, die Frage zum Thema Nummer 8 zu stellen.

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Thomas Diener CDU

Ja, Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Minister, ich bin ja froh, dass ich mit einigen unterkomplexen Fragen zum Fortgang der Fragestunde auch beitragen kann. Es geht hier um die Richtlinie über die Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit, der sogenannten Gemeinnützigkeitsrichtlinie. Gemäß Paragraf 5 der oben genannten Richtlinie ist diese seit dem 31.12.2024 außer Kraft. Welche Auswirkungen hat dies auf die Anerkennung der Gemeinnützigkeit für die Kleingartenvereine in unserem Land, zum Beispiel im Hinblick auf Pacht oder Steuerzahlungen und dergleichen?

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Dr. Till Backhaus

Sehr geehrter Herr Diener! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Das Bundeskleingartengesetz Paragraf 2 regelt das eindeutig. In einer Zeit, wo wir über Entbürokratisierung, Vereinfachung nachdenken, ist vollkommen klar, haben wir uns dazu entschlossen, für mich steht tatsächlich das Kleingartenwesen unter unserem Schutz, unter dem Bundeskleingartengesetz, für das ich im Übrigen immer wieder gekämpft habe, und es ist gut, dass wir das haben. Und die Kommunen sind in der Pflicht, die Gemeinnützigkeit anzuerkennen. Das kennen sie auch und das machen sie auch in hervorragender Weise. Und insofern ist das eindeutig geregelt, deswegen haben wir von diesem Verfahren, nämlich die Anerkennung und da noch weitere Rechtsverordnungen zu erlassen, haben wir Abstand genommen. Es gilt das Bundeskleingartengesetz. Und damit sind die Kommunen in der Pflicht und machen das auch gut, aus meiner Sicht, die Gemeinnützigkeit anzuerkennen. Was wir neu gemacht haben, ist die sogenannte Schätzungsrichtlinie. Das heißt, wenn ein Gartenverein auf einen anderen Bewirtschafter übergehen soll, dass wir da die Grundsätze regeln innerhalb des Landes, und das funktioniert auch ganz gut. Also das Kleingartenwesen ist in Mecklenburg-Vorpommern wirklich eine tolle ehrenamtliche Tätigkeit und die Gemeinnützigkeit bleibt erhalten. Daran ändert sich nichts, wenn man die Kriterien einhält.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Herr Abgeordneter, möchten Sie dazu eine Nachfrage stellen?

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Thomas Diener CDU

Ja, vielen Dank, noch bloß zur Klarstellung: Das ist also nicht beabsichtigt, dann weitergehende Regelungen zu erlassen, die Gemeinnützigkeit sozusagen festzuschreiben, weil es Bundesregelungen gibt, die darüber hinausgehen?

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Dr. Till Backhaus

Nein, es gilt das Bundeskleingartengesetz und das ist die Grundlage der Entscheidung. Das kennen die Kommunen, und darüber sind sie auch informiert.

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Thomas Diener CDU

Das ist eine ideale Begründung dann für das Dauergrünlandgesetz …

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Birgit Hesse

Ja, Herr Abgeordneter, vielen Dank! Es ist schön, dass Sie sich über die Antwort des Ministers freuen. Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung und bitte den Abgeordneten Enrico Schult, die Frage zum Thema Nummer 9 zu stellen.

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Enrico Schult AfD

Guten Morgen, Frau Landtagspräsidentin! Guten Morgen, Frau Ministerin Oldenburg! Ich habe eine Frage zu einem, ja, Vorfall, der sich offensichtlich am Gymnasialen Schulzentrum in Wittenburg ereignete. Das muss Oktober oder November dieses Jahres gewesen sein, da wurden offensichtlich Aufkleber verteilt mit dem, vom F.C. Hansa Rostock, da stand aber „F.C. Antifa“ drauf und auch Aufkleber „Alpakas gegen Nazis“ – mutmaßlich. Da frage ich Sie, haben Sie davon Kenntnis, dass dort im Unterricht oder sozusagen Nachmittagsprogramm solche Aufkleber verteilt wurden, haben Sie davon Kenntnis, dass an diesem Tag Organisatoren des Projekts „Alpakas gegen Nazis“ (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD) oder eine Frau Kristine Ringe vor Ort waren und dort diese Aufkleber verteilt haben (Julian Barlen, SPD: Denen müsste man einen Orden verteilen, den Alpakas.) oder, oder sich quasi an dieser Schule dort aufgehalten haben?

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Simone Oldenburg

Frau Präsidentin! Herr Schult, ja. (Zuruf von Julian Barlen, SPD)

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Birgit Hesse

Herr Abgeordneter, möchten Sie dazu eine Nachfrage stellen?

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Enrico Schult AfD

Ja, vielen Dank, Frau Landtagspräsidentin! (Unruhe bei Sebastian Ehlers, CDU, und Jeannine Rösler, DIE LINKE) Frau Oldenburg, wie sehen Sie das denn, dass diese Kristine Ringe, die offensichtlich dort war und halt diese Aufkleber verteilt hat, „F.C. Antifa“, wie sehen Sie sich da, sozusagen, dass insbesondere der Beutelsbacher Konsens, die Neutralität eingehalten wurde, wenn diese Frau Ringe, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) wenn die Frau Ringe vorher im Internet posiert – „Rosen sind rot, Veilchen sind blau, Höcke ist ne Nazi-Sau“ –, haben solche Leute was an unseren Schulen verloren, Frau Oldenburg, können Sie dazu mal kurz ausführen?

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Simone Oldenburg

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Schult, das Gymnasiale Schulzentrum Wittenburg ist eine UNESCO-Projektschule und beschäftigt sich dann eben auch in Form der Kooperation mit außerschulischen Partnern auch mit verschiedenen Projekte. Jetzt gab es, im November war es ein Projekt „Für den Frieden! #HändeReichen #BrückenBauen“ für die Jahrgangsstufen 9 und 10. In den verschiedenen Workshops gab es: Was verbindet Menschen? Was trennt Menschen? Müssen Unterschiede zu Konflikten führen? Und das ist alles auch vom Schulgesetz gedeckt, diese Arbeit, die die Schule dort macht als UNESCO-Projektschule, und deshalb alles gedeckt vom Paragrafen 2 des Bildungs- und Erziehungsauftrages. Und während der Veranstaltung waren dann durch die Initiative (Jens-Holger Schneider, AfD: Unfassbar!) Sticker mit ihrem Logo auf einem Tisch platziert und diese Sticker waren kein Bestandteil der Workshops, lagen dort (Jens-Holger Schneider, AfD: Lagen nur so rum, ganz genau!) aber für die Schüler dort. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und die Schulleitung der Schule in Wittenburg versäumte es eindeutig, die auf dem Stapel auf dem Tisch platzierten Sticker im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung, die dann wiederum im Paragrafen 101 des Schulgesetzes geregelt ist, auf die Geeignetheit und auf die Rechtskonformität zu überprüfen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und daraufhin wurde dann mit der Schulleitung ein Gespräch geführt. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU und Julian Barlen, SPD – Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport und bitte den Abgeordneten Martin Schmidt, die Frage zum Thema Nummer 11 zu stellen.

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Martin Schmidt AfD

Ja, schönen guten Morgen! (Glocke der Präsidentin) Vielen Dank für das Zulassen der Frage! Ja, der F.C. Hansa Rostock ist einer der bekanntesten und größten Sportvereine hier in unserem Land, und ich hatte ja neulich eine Kleine Anfrage gestellt, die Sie ja dankenswerterweise beantwortet haben, über die Förderung in der Vergangenheit. Und so, wie wir es ja mittlerweile wissen, gibt es auch einige finanzielle Schwierigkeiten dort im Verein und auch was die Zukunft der Flutlichtmasten und anderer Investitionen betrifft. Und von daher ist meine Frage: Was hat Ihr Ministerium oder die Landesregierung in den kommenden beiden Jahren jetzt geplant, um den F.C. Hansa oder die Ostseestadion GmbH zu unterstützen?

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Stefanie Drese

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, die Landesregierung wird, wie Sie aus der Kleinen Anfrage entnehmen können, den Hauptverein, den F.C. Hansa Rostock e. V. aus dem Sportfördergesetz unterstützen. Darüber hinaus gibt es noch die F.C. Hansa GmbH & Co. KGaA, die den Drittligabetrieb als Profisport betreibt, und die mietet sich wiederum bei der Ostseestadion GmbH ein. Beides ist nicht förderfähig nach dem Sportfördergesetz. Wir werden den F.C. Hansa in diesem Bereich nicht unterstützen.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Herr Schmidt, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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Martin Schmidt AfD

Ja. Und gibt es denn aus Ihrer Sicht Möglichkeiten, Förderfähigkeit herzustellen, dass man eben für Großevents, wo eben auch viele Bürger daran beteiligt sind und viele Fans, die ja sicherlich ein Interesse daran haben, dass man das eben unterstützen kann, auch finanziell, beispielsweise Investitionen fördert, die den Bau betreffen am Stadion oder Ähnliches?

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Stefanie Drese

Es hat mit dem Verein und mit der Stadt Gespräche gegeben. Wenn die Stadt dieses Stadion übernehmen würde, dann wäre die Möglichkeit einer Förderfähigkeit gegeben. Davon hat die Stadt Abstand genommen und auch der Verein ist darüber informiert, also im Moment sehe ich da keine Fördermöglichkeit.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Bau. Ich bitte den Abgeordneten Thore Stein, die Frage zum Thema Nummer 12 zu stellen.

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Thore Stein AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Herr Minister! Ende November hat sich in Gießen die neue Jugendorganisation der Alternative für Deutschland gegründet. Es gab da bekannterweise auch entsprechende Gegenproteste. Und meine Frage ist: Ist Ihnen bekannt, dass es auch innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern einen Aufruf zur Teilnahme an diesen Demonstrationen gab? Und gab es auch Teilnehmer aus Mecklenburg-Vorpommern? (Julian Barlen, SPD: Und wurden die schon belobigt? – Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion Die Linke)

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wir kennen Aufrufe, aber nicht im Detail und mit Sicherheit nicht alle. Und wir gehen auch davon aus, dass es Teilnehmer gegeben hat, Sie meinen jetzt vermutlich, an den Gegenprotesten. Sicher wissen wir von den Teilnehmern auf der polizeilichen Seite. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Die sind im Bereich von knapp unter 200 Personen. Aber es hat mit Sicherheit auch Teilnehmende aus Gegenprotestrichtung gegeben.

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Birgit Hesse

Herr Stein, möchten Sie eine Nachfrage stellen? (Julian Barlen, SPD: Wollen Sie wieder die Adressen haben, um Hausdurchsuchungen durchzuführen?) Herr Stein hat jetzt die Möglichkeit, eine Frage zu stellen. Bitte, Herr Stein!

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Thore Stein AfD

Hausbesuche sind ja eher Ihr Metier. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Herr Minister, ist es denn bekannt beziehungsweise würde es Ihnen bekannt werden, wenn es von Teilnehmern aus Mecklenburg-Vorpommern zu Straftaten gegen die Polizeikräfte oder gegen Teilnehmer der Gründungsveranstaltung gekommen ist oder wenn das noch ermittelt wird?

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Straftaten in einem anderen Bundesland passieren, kriegen wir das in der Regel nicht zur Kenntnis, sondern allenfalls – und das wäre eine sehr abstrakte Ebene –, wenn es später zu Verurteilungen kommt (Zuruf von Horst Förster, AfD) oder zu entsprechenden Eintragungen in den digitalen Registern, weil die Ermittlungen üblicherweise geführt werden an dem jeweiligen Tatort, und dann wird es durch die dortige Polizei und im Zweifel auch durch die dortigen Gerichte verhandelt werden, es sei denn, es wären Straftaten, die hier im Lande geschehen, dann müsste es aber im Vor- oder Nachlauf sein, da hätte ich keinen Überblick.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Ich bitte jetzt den Abgeordneten Sebastian Ehlers, die Frage zum Thema Nummer 13 zu stellen.

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Sebastian Ehlers CDU

Ja, schönen guten Morgen, Herr Minister! Ich hatte jetzt eigentlich die Ministerpräsidentin hier erwartet, da das Thema ja bei ihr liegt. Aber sie scheint jetzt ja noch nicht da zu sein, obwohl keine Abmeldung vorliegt. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Herr Minister, wir haben im Juni ja bereits uns zu dem Thema hier ausgetauscht in der Regierungsbefragung. Ich zitiere aus Ihrer Antwort: „Ich gehe davon aus, dass wir auf jeden Fall dicke bis zu seinem Ausscheiden, eher geplant im Sommer, die entsprechende Nachbesetzung zumindest entscheiden können.“ Also es geht um den Inspekteur der Landespolizei. Und von daher die Frage – das Schreiben liegt ja angeblich seit dem Sommer, seit August in der Staatskanzlei –: Wann wird denn nun entschieden?

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Personalauswahl wird bei uns im Hause getroffen, aber tatsächlich wird am Ende die Ministerpräsidentin die abschließende Entscheidung treffen. Das ist bei diesen Personalangelegenheiten in dieser Weise vorbehalten. Ich gehe davon aus, dass wir zwischenzeitlich die Dinge übergeben konnten. Der neue Staatssekretär hat seinerseits noch mal die Gelegenheit genutzt, auf die Dinge draufzuschauen. Als wir gesprochen haben in der Fragestunde, habe ich diesen Staatssekretärswechsel in der Glaskugel noch nicht in dieser Weise vorhergesehen. In der Tat hat er seine Gelegenheit genutzt, hat noch einmal selber draufgeschaut. Ich gehe davon aus, dass wir weiterhin erstens den Inspekteur bis zum Jahresende haben und zum Zweiten auch zeitnah zu einer Nachbesetzung kommen.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Herr Ehlers, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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Sebastian Ehlers CDU

Sehr gerne. Da das Jahr ja nun sich dem Ende entgegenneigt, und es gibt ja ein Schreiben von Herrn Dahlemann, dass ja Nachbesetzungen von bestimmten Positionen, Abteilungsleiter aufwärts, ab 1. Januar nicht mehr vorgenommen werden können, daher die Frage, Inspekteur ist nicht Abteilungsleiter, aber zumindest in der Besoldung, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) in der B-Besoldung entsprechend ja höher auch eingruppiert (Patrick Dahlemann, SPD: Abteilungsleiter.) als andere Referatsleiter, von daher fällt dann der Inspekteur der Landespolizei auch unter diesen Beförderungsstopp, (Patrick Dahlemann, SPD: Nein.) der ab 01.01. dann gilt hier im Land?

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nein, es ist in der Tat ein Referatsleiter. Und zum Zweiten ist das eine B-Besoldung, die im Januar noch umsetzbar ist. Von daher habe ich an der Stelle keine Besorgnis.

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Sebastian Ehlers CDU

Vielen Dank!

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Ich bitte jetzt den Abgeordneten David Wulff, die Frage zum Thema Nummer 14 zu stellen.

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David Wulff FDP

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Ich wollte mich noch mal mit dem Thema Landeskatastrophenschutzgesetze auseinandersetzen. Wir haben im Innenausschuss ja auch schon häufiger mal darüber gesprochen. Es war ja eigentlich auch in der Planung, dass das noch vor Abschluss der Legislatur kommt, eine Novelle, und ich glaube, das ist auch dringend notwendig. Und jetzt kam halt auch in der Antwort von der Kollegin Frau van Baal die Auflistung mit den geplanten Vorhaben, und beim Landeskatastrophenschutzgesetz fehlt da die zeitliche Umsetzung. Und da wollte ich einfach mal nach dem aktuellen Stand fragen und ob wir denn noch in dieser Legislatur damit rechnen können.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zwei Fragen in einer, ich versuche trotzdem, beide aufzugreifen. Erstens. Die Kolleginnen und Kollegen sind immer das gleiche Referat – ich glaube, darauf hatte ich schon wiederholt hingewiesen –, die auch beim Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz aktiv sind, das jetzt schon ein ganzes Stück weiter ist und deshalb momentan prioritär bearbeitet wird, damit wir damit auf jeden Fall noch in dieser Legislatur hier in den Landtag kommen. Parallel haben die Kolleginnen und Kollegen gleichwohl, ähnlich wie beim Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz, einen längeren Prozess vorweggeschaltet, indem man nicht, wie es häufig bei Gesetzen ist, als Regierungsseite ein Gesetz macht und dann in die Verbändeanhörung gibt und alle Verbände ganz überrascht draufschauen, sondern wir haben einen längeren Prozess zusammen vor allen Dingen mit den Landeshilfsorganisationen, mit den Landeskatastrophenschutzorganisationen und verschiedenen anderen Beteiligten geführt und quasi eine Themensammlung vorgenommen. Die Themensammlung ist mit den Beteiligten abgestimmt, ist auch mit mir vorabgestimmt, ist aber noch nicht zum Abschluss gelangt. Da werden also noch weitere Abstimmungen erforderlich sein. Und die Kolleginnen und Kollegen selbst gehen zurzeit oder sind unsicher, ob sie den Abschluss des KRITIS-Dachgesetzes auf der Bundesseite abwarten wollen und sollen. Dann muss man sicherlich zugestehen, dass die hauptamtlichen Kolleginnen und Kollegen weniger stark in den Legislaturperioden denken, als wir das tun. Im Zweifel ist auch ein gut vorbereitetes Gesetz für die nächste Legislatur mit Sicherheit etwas wert. Meine Hoffnung bleibt gleichwohl, dass wir auf die Zielgerade kommen, aber das Argumentationsmuster ist nicht von der Hand. Das KRITIS-Dachgesetz des Bundes zielt auf sehr große Einheiten ab, ab denen es erst greift. Und die Überlegung der Kolleginnen und Kollegen ist es, ob man dann als Landesgesetzgeber die Chance nutzen müsste und sollte, unterhalb dieser Schwellenwerte – damit wäre die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz in dem Bereich ja hoffentlich nicht ausgefüllt, zumindest geht der Bundesinnenminister in der Ministerkonferenz davon aus, dass er nicht sperren will, sondern darunter sagt, dann müsst ihr Länder eben tätig werden –, die Kolleginnen und Kollegen schauen deshalb, ob möglicherweise wir unsererseits entweder Verweisungsregeln oder Einbindungsregeln für kleinere Einheiten ebenfalls aufnehmen, und sind deshalb ein Stück weit mit einem Auge sehr stark dabei, zu schauen, wie das KRITIS-Dachgesetz weitergeht.

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Birgit Hesse

Herr Abgeordneter, möchten Sie dazu eine Nachfrage stellen?

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David Wulff FDP

Nein, vielen Dank!

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Nikolaus Kramer, die Frage zum Thema Nummer 15 zu stellen.

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Nikolaus Kramer AfD

Schönen guten Morgen, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin, Frau Wenke Brüdgam wurde im Februar 2022 Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung. Sie wurde damit Beamtin auf Zeit im Range einer Abteilungsleiterin im Justizministerium. Ihre Tätigkeit sollte ursprünglich bis zum Ende der 8. Wahlperiode dieses Landtages befristet sein. Das Justizministerium hat am 05.12. eine Erklärung von Frau Brüdgam veröffentlicht. Darin heißt es, Frau Brüdgam trete von ihrem Amt zurück beziehungsweise Frau Brüdgam habe sich von ihrem Amt „zurückgezogen“. Aus diesen Formulierungen ist nicht zweifelsfrei erkennbar, ob zwischen Frau Brüdgam und dem Land Mecklenburg-Vorpommern weiterhin ein Arbeitsverhältnis besteht. Daher frage ich Sie: Welchen beamtenrechtlichen Status hat Frau Brüdgam mit heutigem Stand?

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Jacqueline Bernhardt

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete! Aufgrund des Rücktritts von Frau Brüdgam am letzten Freitag befinden wir uns in der Auflösung des Arbeitsvertrages. Es ist angestrebt, einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Da wir noch in den laufenden Verhandlungen sind, kann ich Ihnen noch keine konkreten Aussagen geben. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Herr Abgeordneter, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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Nikolaus Kramer AfD

Ja, und zwar, sollte es dann zu diesem Aufhebungsvertrag kommen – was eine Sache von fünf Minuten ist, wenn beide das wollen im Übrigen, brauche ich keine ganze Woche dafür –, gibt es auch für Ruhestandsbeamte, welche Frau Brüdgam dann wäre, natürlich auch gewisse Wohlverhaltenspflichten. (Zuruf von Jeannine Rösler, Die Linke) Deswegen frage ich mich: (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Wird vom Justizministerium in diesem Verfahren ein Disziplinarverfahren geführt? Ist eins eingeleitet worden? Ist das geplant?

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Jacqueline Bernhardt

Ein Disziplinarverfahren kommt hier nicht infrage, weil sie keine Beamtin im eigentlichen Sinne ist, sondern es sind arbeitsrechtliche Maßnahmen geprüft worden. Durch den Rücktritt von Frau Brüdgam hatten die sich erledigt und wir befinden uns in der Aufhebung des Arbeitsvertrages.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Ich bitte jetzt den Abgeordneten Sebastian Ehlers, die Frage zum Thema Nummer 16 zu stellen.

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Sebastian Ehlers CDU

Ja, vielen Dank! Guten Morgen, Frau Ministerin! Auch zur gleichen Thematik: Sie wurden ja damit auch medial zitiert, dass Vorwürfe auf mehreren Ebenen geprüft werden. Können Sie uns bitte sagen, was dort ganz konkret geprüft wird?

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Jacqueline Bernhardt

Genau. Als wir ...

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Sebastian Ehlers CDU

Wurde, Entschuldigung!

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Jacqueline Bernhardt

Entschuldigung! Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Ehlers, neben den arbeitsrechtlichen Maßnahmen in Bezug auf Verletzungen von Dienstpflichten kam eine Strafbarkeit wegen Paragraf 90a StGB Verunglimpfung von Hoheitszeichen eines Staates in Betracht. Deshalb haben wir, als wir davon Kenntnis erlangt haben am 2. Dezember 2025, also letzten Dienstag, nachdem das Video dann auch bei uns eingegangen ist, habe ich erst mal für mich entschieden, dass ich das Thema an meine Staatssekretärin allein übertrage, sowohl strafrechtlich als auch arbeitsrechtlich, um die Einflussnahme aufgrund der Parteizugehörigkeit auszuschließen. Frau Bohlen hatte dann veranlasst, dass das Video am gleichen Tag an die Generalstaatsanwältin weitergeleitet wurde zur Vorabprüfung. Frau Brüdgam wurde hierüber informiert. Aktuell läuft ein Ermittlungsverfahren gegen Frau Brüdgam aufgrund dieser Anzeige. Und wie gesagt, um auf Ihre Frage zurückzukommen, neben den arbeitsrechtlichen Maßnahmen sind strafrechtliche Maßnahmen eingeleitet worden.

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Birgit Hesse

Herr Abgeordneter, möchten Sie noch eine Nachfrage stellen?

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Sebastian Ehlers CDU

Ja, vielen Dank erst mal auch für die transparente Antwort hier an der Stelle! Zu berichten gibt es ja auch mehrere Strafanzeigen, die dort gestellt wurden, also außerhalb des Ministeriums. Inwieweit wird das dann auch, liegen auch darüber Informationen dem Justizministerium vor?

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Jacqueline Bernhardt

Da ich mich aus dieser Sache vollkommen rausgezogen habe und keine Berichte mehr an die Staatsanwaltschaften, in dem Fall an mich erfolgen, sondern allein an die Staatssekretärin Bohlen, ist mir jetzt aufgrund der heutigen Fragestunde nur das Strafverfahren bekannt, was ich gerade berichtet hatte. Medienberichten konnte man natürlich entnehmen, dass weitere Anzeigen stattgefunden haben, aber da bin ich aus der Berichterstattung raus, müsste mich dann also noch mal konkret informieren, wenn Sie das dann im Rechtsausschuss gerne wollen, und dann könnte ich darüber nähere Auskunft geben.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Ich bitte jetzt die Abgeordnete Constanze Oehlrich, die Frage zum Thema Nummer 17 zu stellen.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Danke, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Ministerin! Das Thema ist bekannt. Seit November 2025 nehmen die drei Antidiskriminierungsberatungsstellen unseres Landes keine neuen Fälle mehr an, weil aufgrund der unsicheren Finanzierung die Träger einfach nicht wissen, ob sie ihre Beratungsarbeit ab Februar 2026 fortsetzen können. Und der Antidiskriminierungsverband Mecklenburg-Vorpommern hatte deshalb am 5. November einen offenen Brief veröffentlicht und Maßnahmen zum Erhalt der Antidiskriminierungsberatung in Mecklenburg-Vorpommern gefordert. Wir hatten in der vergangenen Landtagssitzung einen Dringlichkeitsantrag eingereicht mit der Forderung, den Fortbestand der bestehenden Antidiskriminierungsberatungsstellen durch eine verlässliche Landesfinanzierung ab 2026 vorzusehen und dafür eben 700.000 Euro einzuplanen. Die Dringlichkeit des Antrags wurde verneint, daher kam der Antrag ja dann jetzt auf die Tagesordnung des Landtages und wird morgen beraten. Ich weiß, dass die rot-rote Koalition reagiert hat in der Zwischenzeit und mit einem Haushaltsänderungsantrag dafür gesorgt hat, dass die zivilgesellschaftliche Antidiskriminierungsberatung im Landeshaushalt nun immerhin mit 195.000 Euro pro Jahr ausgestattet wird. Gespräche mit den Trägern der Antidiskriminierungsberatungsstellen haben aber deutlich gemacht, dass das bei Weitem nicht ausreicht. Also die bisherige Summe, also die Summe, die bisher, die Höhe der Summe, die bisher vom Bund kam, liegt bei 650.000 Euro, sodass also eine Summe von 455.000 Euro ausgeglichen werden müsste. Und wie das passieren könnte, haben wir eben in der gestrigen Haushaltsberatung gehört. Und deswegen wäre halt meine Frage, welche Möglichkeiten bestehen, diese Differenz auszugleichen zwischen den beiden Summen. Es sind 195.000 Euro von der Koalition eingeplant im Landeshaushalt für die zivilgesellschaftliche Antidiskriminierungsberatung, gebraucht würden eigentlich oder gekommen sind vom Bund bisher 650.000 Euro, gebraucht würden eigentlich 700.000 Euro. Also welche Möglichkeiten bestehen, um diese Differenz auszugleichen?

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Jacqueline Bernhardt

Genau. Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Oehlrich! Wir hatten ja zwei Förderphasen, wo der Bund durch das respekt*land diese drei Antidiskriminierungsberatungsstellen gefördert hatte. In der ersten Projektförderphase waren es insgesamt 440.000 für alle drei Stellen, und das wurde dann erhöht auf 660.000 in der zweiten Förderphase. Ich war mit Frau Ataman in der Zwischenzeit sehr im engen Kontakt. Wir haben miteinander geredet. Und natürlich, obwohl es bis zum 13.11. nicht feststand, ob sie etwas für respekt*land weiter bekommt, was ja leider nicht der Fall ist im Bundeshaushalt, sind wir dabei verblieben, dass sie jetzt einmal Kassensturz macht und schaut, wie sie da mit unterstützen kann, denn wir sind uns sicher, wir können nicht immer eins zu eins ein Bundesprojekt übernehmen. Wir sehen aber die Wichtigkeit gerade der Antidiskriminierungsberatungsstellen, und deshalb war unser Petitum von Anfang an auch gegenüber der Bundesebene, dass wir hier mit 50/50-Förderung herangehen würden. Und da habe ich auch nie irgendwie eine ablehnende Haltung seitens des Bundes erhalten. Und wir sind jetzt noch dabei, den Kassensturz dann abzuwarten auf Bundesebene, und hoffen, dass wir dann mit einer 50-prozentigen Kofinanzierung definitiv vorankommen.

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Birgit Hesse

Frau Oehlrich, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Ja, gerne. Frau Ministerin, danke! Wie ist es denn, wenn vom Bund nichts kommt? Hat die Landesregierung vor, dann selbst einzuspringen?

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Jacqueline Bernhardt

Die Haushaltsmittel sind eingeplant, und das ist der Rahmen, der uns dann zur Verfügung steht.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin, und gute Besserung! Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Finanzen und Digitalisierung. Hierzu bitte ich den Abgeordneten David Wulff, die Frage zum Thema Nummer 18 zu stellen.

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David Wulff FDP

Guten Morgen, Herr Minister! Um es kurz zu machen, wie angekündigt in der Frage, es geht um vITA 4.0, also MV-PC in seiner vierten, fünften oder zehnten Inkarnation. Da wollte ich mich gerne mal nach dem aktuellen Stand erkundigen. 2024 hat das DVZ ja eigentlich schon angekündigt gehabt, dass der 2025 überall verfügbar ist. Wie sieht es da aus?

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Dr. Heiko Geue

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Wulff, vITA 4 oder der einheitliche IT-Arbeitsplatz, darum geht es ja, um es mal zu übersetzen, sind dauernd diese Begrifflichkeiten, mit denen man es zu tun hat, haben wir noch nicht. Wir haben immer noch diese sehr heterogene Systemlandschaft. Viele Rechner laufen immer noch auf Windows 10 mit der Problematik, dass ja Microsoft da selber von weg will. Die Wartung verursacht jedes Jahr höhere Zusatzkosten und der notwendige Schutzbedarf ist noch nicht gegeben. Deswegen ist es für uns wichtig, jetzt diesen einheitlichen IT-Arbeitsplatz einzuführen. Das DVZ hat auf der Basis von Windows 11 diesen entwickelt. Der wird auch schon im Landesamt für Finanzen eingesetzt. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aktuell läuft die Bestandsaufnahme in sechs Ressorts zur Vorbereitung der Einführung, und drei Ressorts haben komplexe Fachverfahren, Bildung, Soziales, Landwirtschaft. Da werden wir jetzt erst im ersten Quartal mit der Bestandsaufnahme reingehen können. Unser Ziel ist, dass das Roll-out in den Behörden beginnt, sobald die Vorbereitungsarbeiten dafür abgeschlossen sind, also für die nicht problematischen, also jetzt nicht mit diesen komplexen Fachverfahren für die Ressorts, dann im ersten Quartal des nächsten Jahres und für die anderen dann entsprechend später. Unser Ziel ist, möglichst in diesem Jahr – nicht in diesem, schön wäre es –, im nächsten Jahr die meisten Behörden dann tatsächlich auch auf Windows 11 zu haben und so wenig wie möglich da diese Zusatzkosten noch tragen zu müssen für Windows 10.

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Birgit Hesse

Herr Abgeordneter, möchten Sie dazu eine Nachfrage stellen?

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David Wulff FDP

Nein, danke! Das mache ich dann nächstes Jahr.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fragestunde ist grundsätzlich auf eine Stunde begrenzt. Die hätten wir jetzt erreicht. Ich habe aber nur noch eine Frage übrig. Sofern sich jetzt kein Widerspruch regt, würde ich diese letzte Frage jetzt zulassen, zumal Herr Wulff auch jetzt schon an der Frage ...

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Dr. Heiko Geue

Das passt doch. (Beifall Rainer Albrecht, SPD, und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

... – an der Frage steht! –, an dem, an dem Saalmikrofon steht. Bitte, Herr Wulff, Sie haben das Wort!

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David Wulff FDP

Ja, vielen Dank! Wir bleiben bei der Umstellung in der Digitalisierung. Das ganze Thema E-Akte ist ja auch schon länger angekündigt. Es sollte, also das Fachverfahren, die Software, die die E-Akte da verwaltet, soll umgestellt werden, aber das schon seit vielen Jahren, also weg von DOMEA zu einem neuen System halt hin. Und auch hier die Frage nach dem aktuellen Stand und wie sich das dann so entwickelt.

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Dr. Heiko Geue

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin, dass Sie die Frage noch zulassen! Es passt so gut in das, was wir gerade auch gesagt haben. Und vielen Dank, Herr Abgeordneter, dass Sie da auch noch mal fragen! E-Akte, genauso wie beim einheitlichen IT-Arbeitsplatz, wir wollen die bestehende DOMEA-Lösung – da haben wir ja schon eine elektronische Akte in den obersten Landesbehörden – ablösen, weil die sich auch überlebt hat. Und wir haben in anderen Landesbehörden noch gar keine entsprechende E-Akte, muss also dringend eingeführt werden, sonst schaffen wir all das nicht, was wir ja wollen mit der Verwaltungsdigitalisierung. Da sind wir, im Staatsministerium sind wir uns ja auch weitestgehend einig. Also innovative Lösungen einführen, IT-Sicherheit umsetzen, dafür brauchen wir die E-Akte. Der Landesmaster dafür ist bereitgestellt, steht im DVZ für den Betrieb bereit. Jetzt ist es noch notwendig, bei den obersten Landesbehörden, die mit DOMEA-Daten arbeiten, dass die Aktenbestände bereinigt werden. Wir haben doch jetzt gesehen, dass die nicht so sind, dass man die einfach migrieren kann. Rund 30 Prozent der Aktenbestände müssen bereinigt werden. Zum Beispiel sind das dann solche Akten und Vorgänge, die noch Mitarbeitenden zugeordnet sind, die es gar nicht mehr gibt. Also solche Dinge sind technische Dinge, organisatorische Dinge. Lösbare Aufgabe, muss aber jetzt gemacht werden, soll bis zum zweiten Quartal des nächsten Jahres dann auch wirklich abgeschlossen sein, damit wir dann entsprechend umsetzen/machen können. Im Pilotpartner Bergamt soll die Einführung im Januar beginnen. Pilotpartner LAiV, da gibt es noch technische Anforderungen, die zu lösen sind, danach geht es auch sofort los. Wichtig, wie gesagt, für uns gehört zusammen einheitlicher IT-Arbeitsplatz und E-Akte. Das wollen wir im nächsten Jahr dann schaffen.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Herr Abgeordneter, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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David Wulff FDP

Auch hier dann im nächsten Jahr wieder.

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Dr. Heiko Geue

Gerne.

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Birgit Hesse

Vielen Dank! Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit sind wir am Ende der heutigen Befragung der Landesregierung. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Regelungen zur Übertragung der Befugnisse nach dem Gewerbesteuergesetz für gemeindefreie Gebiete und zur Berücksichtigung zusätzlicher Steuereinnahmen im Kommunalen Finanzausgleich Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/5317, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 8/5675. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Regelungen zur Übertragung der Befugnisse nach dem Gewerbesteuergesetz für gemeindefreie Gebiete und zur Berücksichtigung zusätzlicher Steuereinnahmen im Kommunalen Finanzausgleich Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/5317 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Bau (2. Ausschuss) – Drucksache 8/5675 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Der Ältestenrat hat ursprünglich vereinbart, eine Aussprache nicht vorzusehen. Der Abgeordnete Hannes Damm hat zwischenzeitlich zu diesem Tagesordnungspunkt um das Wort gebeten. Daher hat sich der Ältestenrat nunmehr darauf verständigt, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 35 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Hannes Damm.

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Hannes Damm GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Wir reden also heute über Offshorewind und über ein Gesetz, das neue Ordnung in die Steuerfrage bringt. Gewerbesteuer aus gemeindefreien Offshoreenergiegebieten – bisher direkt ans Land, jetzt über die Hansestadt Rostock, rechtssicher, nachvollziehbar, richtig so! Aber wir reden nicht nur über Paragrafen. Wir reden über Strom, Jobs, Einnahmen und Tempo. Aktuell sind in der Ostsee 1,8 Gigawatt installiert. Daraus generiert die Gewerbesteuer heute rund 65 Millionen Euro. Mit den gesicherten Projekten wachsen wir bald auf 4 Gigawatt, das ergibt dann 144 Millionen Euro jährlich. Nach der Studie der Landesregierung zum Klimaverträglichkeitsgesetz werden in Zukunft sogar 7,2 Gigawatt möglich und würden rund 326 Millionen Euro im Jahr in die Landeskasse bringen. Aber, und das ist der Haken, in der neuen Ostseeflächenplanung hat MV gar keine zusätzlichen Flächen angemeldet. Wo sollen diese 7,2 Gigawatt für die Steuereinnahmen denn stehen? Ohne eigenes Handeln der Landesregierung bleibt es also bei 4 Gigawatt maximal und bei Einnahmen, die deutlich, deutlich unter dem Potenzial liegen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir reden hier nicht über kleine Summen. Wir reden über zig Millionen Euro, die wir heute in der Tasche haben könnten und die wir morgen für Infrastruktur, Klimaschutz oder Kommunen einsetzen könnten. Aber dafür müssen wir jetzt aktiv werden. Wir brauchen neue Flächenkulissen, wir brauchen kluge Planung, wir brauchen Mut zur Entscheidung, und dabei dürfen wir den Arten- und Naturschutz natürlich auch nicht über Bord werfen. Innovation heißt, beides geht. Offshorewind ist mehr als ein technisches Projekt, es sind Steuereinnahmen und ist damit unser Beitrag zur Energiewende, zur regionalen Wertschöpfung, zu fairen Jobs, wie man nicht zuletzt auch an der Ansiedlung des Konverterplattformbaus in Rostock in den letzten Tagen sehen konnte. Dafür haben wir GRÜNE uns auf allen Ebenen lange eingesetzt, und nicht nur wir. Auch das ist ein Beitrag zum aktiven Klimaschutz und der Energiewende, zu einem Land, das Einnahmen aus Steuern generiert, anstatt sie zu verschenken. Wer jetzt bremst, verschenkt Potenzial, verschenkt Geld. Wer jetzt handelt, sichert Zukunft, Klima und Einnahmen in Millionenhöhe. Deshalb, dieses Gesetz ist richtig, aber es reicht eben nicht. Wir müssen mehr Flächen finden, wir müssen die Ausbauziele ernst nehmen und wir müssen die Chancen nutzen, die direkt vor unserer Küste liegen. Alles andere wäre fahrlässig, wäre kurzsichtig. – Vielen Dank!

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/5317. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5675 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/5317 bei Enthaltung durch die Gruppe der FDP und im Übrigen Zustimmung angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/5317 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Und die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5317 bei gleichem Stimmverhalten wie eben angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes, Drucksache 8/5300, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, Drucksache 8/5711. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP auf Drucksache 8/6113 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/5300 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Justiz, Gleichstellung, Verbraucherschutz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (3. Ausschuss) – Drucksache 8/5711 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP – Drucksache 8/6113 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Bevor ich die Aussprache eröffne, möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Fraktion der AfD beantragt hat, ihre Rede zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. Gemäß Paragraf 83a unserer Geschäftsordnung kann der Landtag im Benehmen mit dem Ältestenrat beschließen, dass Reden zu einem Verhandlungsgegenstand zu Protokoll gegeben werden können, sofern nicht eine Fraktion oder vier Abgeordnete widersprechen. Das Benehmen im Ältestenrat wurde hierzu hergestellt. Gibt es hierzu Widerspruch? – Ich sehe, das ist nicht der Fall, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und das Wort hat für die Fraktion der SPD Herr Professor Dr. Robert Northoff.

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Prof. Dr. Robert Northoff SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder unseres Parlaments! Werte Gäste! Wir diskutieren heute in Zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes. Das Gesetz hat zwei nebeneinanderstehende Teile. In der Änderung des Paragrafen 18 gibt es neue Vorschriften zur Aufbewahrung und Digitalisierung. Ich gebe es ja zu, ich bin selbst noch haptisch groß geworden, aber die Technik wird von mir natürlich auch heute angewandt und sie hat mich auch überzeugt. Digitale Speicher erleichtern die Lagerung nicht nur durch den geringeren Platzbedarf, vor allem auch durch die schnelle Verfügbarkeit. Es ist daher folgerichtig, dass wir im E-Government-Gesetz in Paragraf 2 die Verpflichtung zur elektronischen Kommunikation und in Paragraf 10 die Pflicht zur grundsätzlichen elektronischen Aktenführung verankert haben. Paragraf 18 setzt diese Vorgaben nun auch für die Juristenausbildung um und leistet damit auch einen gewissen Beitrag zur Entbürokratisierung. Der aus meiner Sicht noch wichtigere Teil ist der zweite Teil dieses Gesetzes, und der wird vor allem die Jurastudierenden freuen. Wer über vier oder fünf oder sechs Jahre, im Durchschnitt zehn Semester Jura studiert, dann aber in der ersten Staatsprüfung durchgefallen ist, der steht bisher mehr oder weniger vor dem Nichts. Das ist nicht nur bei der Vorbereitung demotivierend, es droht auch bei einigen die Perspektivlosigkeit. Und das sind auch keine Einzelfälle. Nach den Zahlen, die ich erkunden konnte, liegt die bundesweite Durchfallquote im Ersten juristischen Staatsexamen im Jahr 2025 bei etwa 26 Prozent, in Mecklenburg-Vorpommern bei 30 bis 35 Prozent. Natürlich ist ein Teil dieser Noten selbst verschuldet – fehlender Fleiß, mangelnde Kompetenz, fehlendes Interesse. Und anders als zum Beispiel bei der Medizin gibt es in der Regel ja auch keine Vorauswahl durch einen strengen Numerus clausus. Allerdings, die Juristen haben einen sehr, sehr merkwürdigen Notenrahmen, bei welchem ein „Vollbefriedigend“ schon eine Prädikatsnote ist. Man kann darüber philosophieren, woran das liegt, aber die Bereitschaft meiner werten Kolleginnen und Kollegen, das zu ändern, liegt da nicht vor. Sie haben alle dieses schwierige Prozedere durchlaufen und es jetzt der nächsten Generation einfacher zu machen, erscheint ihnen offenbar problematisch. Inzwischen haben wir seit der Jahrtausendwende auch in Deutschland den Bolognaprozess eingeführt und damit auch den Bachelorabschluss als ersten Hochschulabschluss. Wenn man die in der Tat ernst zu nehmenden juristischen Zwischenprüfungen bestanden zum ersten Staatsexamen zugelassen wurde und den universitären Teil der Prüfung ebenfalls bestanden hat, dann kann man nach den neuen Regelungen jetzt eine Anerkennung im Bachelorbereich bekommen. Ich denke, das ist auch keine Bevorzugung gegenüber denjenigen, die direkt nur den Bachelorabschluss ansteuern. Mit diesem Bachelorabschluss gibt es deutlich verbesserte Möglichkeiten in der Verwaltung, in der Wirtschaft, in Kanzleien. Und man kann dort einen besseren oder einen guten Arbeitsplatz bekommen und auch in einem konsekutiven Master das Studium in einem den eigenen Interessen vielleicht noch näher liegenden Studienfach weiterführen. Die Reform ist übrigens nicht nur studierenden-, sondern auch standortpolitisch sinnvoll, nicht nur für die Studierenden gut, sondern auch standortpolitisch sinnvoll. Die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger an der Greifswalder Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät ist in den letzten zehn Jahren doch deutlich zurückgegangen, und nur gut ein Viertel letztlich der Studierenden erreicht derzeit die erste juristische Prüfung. In einer solchen Lage kann und sollte sich Mecklenburg-Vorpommern es nicht leisten, auf ein Instrument zu verzichten, das Attraktivität und Verlässlichkeit des einzigen juristischen Studienstandortes im Land erhöht. Dass Fakultätsleitung, Studierendenvertreter den integrierten Bachelor ausdrücklich eingefordert und seine Einführung auch als ein gewisses Herzstück der Reform begrüßt haben, unterstreicht die fachliche Plausibilität des Ansatzes. In der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss haben Universität, Rechtsanwaltskammer, Notarkammer übereinstimmend betont, dass der Abschluss sowohl dem Bedürfnis nach mentaler Absicherung als auch der Wettbewerbsfähigkeit des Studienstandortes dient. Gleichzeitig wird zusätzliches Fachkräftepotenzial für Verwaltung, Wirtschaft und andere Bereiche gehobener Laufbahnen erschlossen, ohne an der Qualifikationsfunktion der Staatsprüfung für die klassischen juristischen Berufe zu rütteln. Diskutiert wurde in der Anhörung auch die Frage, wie weit der neue Bachelorgrad rückwirkend verliehen werden sollte. Der Regierungsentwurf sieht hierfür den 31. Dezember 2019 vor. Aus der Universität Greifswald heraus – Professor Classen – wurde jedoch deutlich, dass eine etwas weitergehende Rückwirkung bis Ende 2017 verwaltungstechnisch mit vertretbarem Aufwand möglich wäre, weil es praktisch um eine überschaubare Anzahl von Fällen geht. Dieses Votum aus der Praxis greift der Änderungsantrag von SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP auf, indem er den Stichtag auf den 31. Dezember 2017 vorverlegt. Damit wird der Charakter der Regelung als faire Anerkennung erbrachter Studienleistungen gestärkt, (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ohne das System zu überdehnen oder unverhältnismäßige Mehrbelastungen für die Fakultät zu erzeugen. Vor diesem Hintergrund spricht sich die SPD-Fraktion für die Annahme des Gesetzentwurfs in der durch den Änderungsantrag geänderten Fassung aus. Wir haben dann eine Kombination aus moderner Prüfungsorganisation, digitaler Verwaltung, einem integrierten Bachelor, der Studierenden Sicherheit gibt, den Standort Greifswald stärkt und dem Land zusätzlich juristische Fachkräfte beschert. Die Novellierung der Juristenausbildung erscheint mir also nicht nur fair, sie eröffnet auch neue Optionen für eine gelingende Berufswahl. Und angesichts der so unterschiedlichen Lebenswege ist das ein guter und ein menschlicher Ansatz, dem ich zuzustimmen bitte. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Landesregierung die Justizministerin Frau Bernhardt.

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Jacqueline Bernhardt

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Nachwuchsgewinnung im juristischen Bereich gehört mit zu den großen Herausforderungen in der Justiz. Vor diesem Hintergrund hatten wir als Landesregierung diesen Gesetzentwurf eingebracht und hier vorgestellt, denn wir sind überzeugt, dass der zentrale Punkt, die Einführung des integrierten Bachelors, einen wichtigen Beitrag dazu leistet, ausreichend Fachkräfte für den juristischen Bereich, für den klassischen juristischen Bereich, aber auch für Verwaltung, Betriebe et cetera zu sichern. Sehr geehrte Damen und Herren, dann hat am 5. November 2025 im Rechtsausschuss eine Anhörung stattgefunden. Dort wurde noch mal die geplante Reform des Juristenausbildungsgesetzes von den Anzuhörenden, so, wie ich mir habe sagen lassen, breit begrüßt. Insgesamt sei der Gesetzentwurf als zeitgemäße, notwendige und standortstärkende Weiterentwicklung des juristischen Studiums in Mecklenburg-Vorpommern bewertet worden. Alle geladenen Sachverständigen haben die hohe Bedeutung eines zusätzlichen Bachelorabschlusses im Jurastudium hervorgehoben. Dieser Abschluss wird als Minderung des Drucks auf Studierende, als qualifizierender Zwischenschritt und zugleich als Vorteil im Wettbewerb der Hochschulstandorte angesehen. Insbesondere die Universität Greifswald verbindet damit die Erwartung, Studierende stärker an den Standort zu binden und die eigene Attraktivität weiter zu erhöhen. Auch die Vertreter der Rechtsanwalts- und Notarkammer haben noch mal auf den akuten Nachwuchsmangel hingewiesen. Der integrierte Bachelor sei ein wichtiger Baustein, um mehr Studierende im Land zu halten und Mecklenburg-Vorpommern auch langfristig konkurrenzfähig aufzustellen. Insgesamt wurde die Einführung des integrierten Bachelors von allen Anzuhörenden breit gestützt und ausdrücklich auch mit Blick darauf, die Universität Greifswald zu stärken, Studierende zu entlasten und Fachkräfte zu sichern. Ich kann mich nur bei den Anzuhörenden für ihre Einschätzungen bedanken, aber vor allem auch dafür bedanken, dass wir mit einigen der Anzuhörenden bereits im Vorfeld gemeinsam diesen Gesetzentwurf erarbeitet haben, beispielsweise mit der Universität Greifswald. Und das spricht auch dafür, dass dieser Gesetzentwurf ziemlich praxisnah ist und orientiert an Interessen der Studierenden. Und deshalb herzlichen Dank dafür! Meine Damen und Herren, in Bezug auf die Einführung des integrierten Bachelors liegt ein Änderungsantrag zur rückwirkenden Geltungsdauer vor. Statt 2019 soll der Gesetzentwurf bereits ab 2017 gelten. Wir hatten Ihnen 2019 vorgeschlagen – um einmal das transparent zu machen –, weil uns der Blick in andere Bundesländer, die den Bachelor of Laws bereits eingeführt hatten, eine Orientierung gegeben hat und dort ein vergleichbarer Zeitraum auch vorgegeben war. Und im Rechtsausschuss hatten wir zudem erläutert, dass wir mit Stichjahr 2019 auch diejenigen insbesondere glauben zu erreichen, die nach dem Nichtbestehen des Ersten juristischen Staatsexamens noch nicht beruflich anderweitig orientiert waren. Insofern sahen wir die Rückwirkung bis 2019 für vertretbar. Und mir ist auch bewusst, dass ein Stichtag immer dazu führt, dass jemand benachteiligt wird. Auch hatten wir im Blick, die Fakultät nicht zu stark mit einer Bearbeitung der Altfälle zu belasten. In der Anhörung – und das wurde gerade gesagt – hat Professor Classen ausgeführt, dass es verwaltungstechnisch unproblematisch sei, die Rückwirkung bis 2017 vorzuverlegen, weil mit einem nicht nennenswerten Anstieg der betroffenen Fälle zu rechnen sei. Ich möchte seine sinngemäßen Worte in der Anhörung aufnehmen: Wenn die Frist das einzige Problem dieses Gesetzes ist, dann zeigt es vor allem eins, wie gut dieser Gesetzentwurf ist. (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Richtig!) Und dem kann ich mich nur anschließen. Von daher gibt es keine Bedenken gegen diesen Änderungsantrag. Auch ich kann Ihnen das nur empfehlen anzunehmen und bedanke mich an dieser Stelle für die konstruktive Beratung des Gesetzentwurfes hier im Landtag, aber auch im Rechtsausschuss. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke, Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und René Domke, FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Ehlers.

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Sebastian Ehlers CDU

Frau Präsidentin! Wir diskutieren hier heute über die Änderung des Juristenausbildungsgesetzes, und der integrierte Bachelor ist jetzt nicht ganz neu. Es ist keine Erfindung unseres Bundeslandes, wir haben das in anderen Ländern auch schon gesehen. Erstmals die Idee, glaube ich – gucke ich mal zu den Kollegen von den GRÜNEN –, war in den schwarzgrünen Koalitionsverträgen in Schleswig-Holstein und NRW, deswegen wird es ja auch oft als NRW-Modell bezeichnet. Mittlerweile haben auch andere Länder wie Sachsen, Hessen, Teile Baden-Württembergs das übernommen, und deswegen ist es, glaube ich, auch richtig und wichtig, dass hier Mecklenburg-Vorpommern nicht wartend am Bahnsteig stehen bleibt, sondern mit aufsteigt auf dem Zug, der dort auf dem Gleis ist. Und wir haben dem Vorhaben deswegen auch in den Ausschussberatungen zugestimmt und bleiben hier auch im Plenum, heute Zweite Lesung, bei unserer Einschätzung. Sicherlich hätte man auch einen anderen Weg finden können, Staatsexamensstudenten auch einen Bachelorabschluss zu ermöglichen, als im Gesetzentwurf vorgeschlagen. Mit der Gesetzesänderung wird es so, dass Examenskandidaten, die die juristische Staatsprüfung endgültig nicht bestehen, im Nachgang einen Bachelorgrad verliehen bekommen können. Das ist, wie gesagt, nicht verkehrt, die Praxis wird aber zeigen, ob es nicht als sinnvoller sich erweist, den Bachelorgrad bereits studienbegleitend erwerben zu können, etwa durch zusätzliche Arbeitsnachweise nach dem bestandenen Hauptstudium. Wir sind in dieser Hinsicht jedenfalls offen und werden in den nächsten Jahren sehr genau hinhören und hinschauen, wie das neue Gesetz in der Ausbildung angenommen wird. Verbesserungen sind immer möglich, das sollte auch so sein, und wir als konstruktive Opposition in diesem Haus sind auch durchaus willens, das hier mit zu unterstützen. Und das unterscheidet uns ja ein Stück weit auch von den Koalitionsfraktionen. Wir haben es ja jetzt gesehen, gestern alle Änderungsanträge aus der Opposition abgelehnt zum Justizhaushalt. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Deswegen ist umso bemerkenswerter heute, dass immerhin ein Änderungsantrag, den die FDP gestellt hatte, im Ausschuss dort noch abgelehnt wurde – also die Kraft hatte man dann nicht, sozusagen einem Oppositionsantrag auch mal stattzugeben –, jetzt dann als gemeinsamer Änderungsantrag vorliegt. Das ist, glaube ich, auch mal ein gutes Zeichen, dass sich auch noch im Rechtsausschuss ein bisschen was bewegt, dass also Opposition auch dort noch ein bisschen Einfluss hat und ein bisschen wirkt auch. Von daher, herzlichen Dank, lieber René Domke, dort für die Initiative! Und ich glaube, das macht auch Sinn, dem dann hier zuzustimmen, und deswegen werden wir sowohl dem Änderungsantrag als auch dem Gesetzentwurf dann insgesamt zustimmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Goethegymnasiums aus Demmin. Schön, dass Sie heute hier sind! Herzlich willkommen im Landtag! Ich rufe auf für die Fraktion Die Linke Herrn Noetzel.

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Michael Noetzel Die Linke

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit der heutigen Gesetzesänderung machen wir einen wichtigen und notwendigen Schritt, der das Jurastudium modernisiert. Die Einführung eines integrierten Bachelorabschlusses im Jurastudium ist nicht nur eine einfache Anpassung, sie orientiert sich am Zeitgeist und an den Lebensrealitäten junger Menschen. Viele Studierende und auch ich selbst kennen die Sorgen nur zu gut – Jahre voller Fleiß und Disziplin, mal mehr, mal weniger, aber persönliche Entbehrungen, und am Ende entscheidet dann eine einzige Prüfung darüber, ob sie überhaupt einen akademischen Abschluss in der Hand halten. Diese Situation entmutigt viele Talente schon zu Beginn und sie erzeugt einen psychischen Druck, der am Ziel der Nachwuchsgewinnung oder dem Ziel der Nachwuchsgewinnung zuwiderläuft. Mit dieser Neuerung können wir jungen Menschen etwas mehr Sicherheit in Bezug auf das Jurastudium bieten und die persönlichen Risiken kalkulierbarer machen, wenn Interesse dafür besteht, diesen Weg einzuschlagen. Mit dem Bachelorabschluss schaffen wir ein Auffangnetz, ohne das Staatsexamen zu schwächen. Leistungen, die über Jahre hinweg erbracht wurden, werden endlich sichtbar gemacht und anerkannt. Wer das Studium engagiert durchläuft, Übungen besteht, die Methoden sicher beherrscht und die universitäre Schwerpunktprüfung erfolgreich absolviert, erhält dafür künftig einen vollwertigen Abschluss, verdient und gerecht. Der integrierte Bachelor nimmt Druck heraus, ohne Anforderungen zu senken. Er stärkt das Selbstvertrauen der Studierenden und ermöglicht ihnen neue Wege, sei es durch einen weiterführenden Master oder durch vielfältige Berufsperspektiven jenseits der klassischen Volljuristenlaufbahn. Gleichzeitig bleibt das Staatsexamen selbstverständlich der Goldstandard für den Zugang zu den traditionellen juristischen Berufen. Diese Reform ist ein Gewinn für unser Land. Sie steigert die Attraktivität des Studienstandortes, schafft faire Rahmenbedingungen und zeigt, dass wir die Bedürfnisse der kommenden Generation ernst nehmen. Gerade in Zeiten sinkender Studierendenzahlen und eines wachsenden Fachkräftebedarfs ist es entscheidend, dass wir Mecklenburg-Vorpommern wettbewerbsfähig halten. Der integrierte Bachelor würdigt Leistung, schafft Sicherheit und stärkt das Jurastudium insgesamt. Und deshalb hat sich bereits im Ausschuss gezeigt, dass eine breite Zustimmung für diesen Gesetzentwurf zu erwarten ist. Und jetzt ist Herr Ehlers nicht da, aber gerne – ach, da ist er –, gerne, Herr Ehlers, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) sage ich was zu dem sehr guten Änderungsantrag (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) und dem sehr guten Vorschlag der FDP, der zeigt, wenn es gute Vorschläge gibt, sind wir selbstverständlich bereit, diese auch umzusetzen und anzunehmen. Und wenn sie nicht gut sind, dann machen wir das eben nicht. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Heiterkeit auf der Regierungsbank – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Fraktionsvorsitzende Frau Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung setzt bei zentralen Elementen der Jurist/-innenausbildung an, zu denen es schon seit Längerem Diskussionen gibt. Und ich möchte gleich zu Beginn sagen, die geplanten Änderungen sind in der Tat richtig. Ich fange an mit der Streichung der verpflichtenden Studienarbeit. Dadurch erhält die Universität Greifswald mehr Flexibilität. Es ist nämlich gerade nicht so, dass der Gesetzentwurf die Anfertigung einer Studienarbeit durch die Anfertigung einer Aufsichtsarbeit, also einer Klausur, ersetzt. Vielmehr behält die Universität weiterhin die Möglichkeit, die Anfertigung einer Studienarbeit, also sozusagen einer Hausarbeit, als Leistungsprüfung einzusetzen. Und die neue Regelung schafft also nur sozusagen einen Gestaltungsrahmen, in dem Prüfungsformate an neue Herausforderungen angepasst werden können. Die Streichung der Studienarbeit oder der verpflichtenden Studienarbeit – so muss es ja richtig heißen – wird nahezu ausschließlich mit der Sorge vor generativer KI begründet. Und an dieser Stelle, denke ich, wäre eine differenziertere Begründung durchaus angemessen gewesen. Der Einsatz von KI ist eben nicht nur ein Risikofaktor, sondern eben auch ein Anlass, Prüfungsdidaktik weiterzuentwickeln. Also Ziel wissenschaftlicher Ausbildung ist ja gerade die wissenschaftliche Methodenbeherrschung, nachgewiesen durch Literaturarbeit und Argumentationsaufbau. Für einen Leistungsnachweis in wissenschaftlichem Arbeiten taugt die Anfertigung einer Aufsichtsarbeit, also so einer Klausur, eben nur begrenzt. Als mögliche Alternativen zur Streichung der Studienarbeit wären unter anderem verpflichtende KI-Transparenzklauseln – viele Hochschulen arbeiten längst damit – und die Nutzung von Plagiats- und Stilanalysesystemen infrage gekommen. (allgemeine Unruhe) Insgesamt erhält die Universität aber mit dem Gesetzentwurf den nötigen Spielraum, um auf technische Entwicklungen wie den Einsatz von KI flexibel reagieren zu können und eben zugleich ihr wissenschaftliches Profil zu schützen. Auch die Neufassung des Paragrafen 18 JAG ist ein Fortschritt. Die Umstellung auf elektronische Prüfungsunterlagen erleichtert Abläufe, spart Ressourcen und ermöglicht langfristig effizientere Verfahren. Und besonders begrüßen wir – und das wurde jetzt hier schon vor allem angesprochen – die Einführung des integrierten Bachelor of Laws nach Paragraf 20b JAG. Das ist ein echter Gewinn, weil dies den Studierenden zusätzliche Perspektiven eröffnet für ein weiterführendes Masterstudium oder eben den direkten Einstieg in den Arbeitsmarkt. Der integrierte Bachelor of Laws steigert die Attraktivität des Studienstandorts Mecklenburg-Vorpommern und macht ihn konkurrenzfähiger, und oder gerade weil es eben in anderen Bundesländern diese Möglichkeit schon längst gibt. Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf regelt eine rückwirkende Verleihung des LL.B. ab dem 31. Dezember 2019. Der Änderungsantrag von SPD, Die Linke, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht eine Vorverlagerung – und das ist hier schon dargestellt worden – dieses Stichtags auf den 31. Dezember 2017 vor. Das würde den in Betracht kommenden Personenkreis moderat erweitern und verhindern, dass ehemalige Studierende der Universität Greifswald, die eben die Anforderungen an den Studienabschluss längst erfüllt hatten, aufgrund eines Stichtags durch das Raster fallen. Mit einem überschaubaren administrativen Aufwand werden so Zufallshärten vermieden. Und deswegen bitte ich um Zustimmung zu diesem Änderungsantrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sebastian Ehlers, CDU, und René Domke, FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP Herr Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein funktionierender Rechtsstaat braucht natürlich ausreichend Juristennachwuchs, nicht nur im öffentlichen Dienst oder in der Justiz, sondern auch in den freien Berufen, in der Wirtschaft, überall werden sie gebraucht, und wir haben tatsächlich auch eine gewisse Notlage. Das Gesetz ist grundsätzlich zu begrüßen, erste Schritte werden gegangen. Skeptisch sind wir Freie Demokraten noch hinsichtlich der Bewertungsmaßstäbe für das wissenschaftliche Arbeiten – es ist ja ausgeführt worden –, weil das Phänomen KI natürlich auch dort Einzug gehalten hat und bei entsprechenden Studienarbeiten es zunehmend schwerer wird, zu erkennen, wie weit die Leistung der KI mit eingeflossen ist oder nicht. Aber es wird dafür Möglichkeiten geben, das irgendwann identifizieren zu können und dann die wissenschaftliche Arbeit auch direkt zuschreiben zu können. Insofern müssen wir das noch abwarten. Die Einführung des integrierten Bachelor of Laws ist bei Vorliegen der entsprechenden Nachweise ein wirklicher Fortschritt. Es ist ja gerade darauf hingewiesen worden, welcher Druck eigentlich auf den Studierenden lastet, und diese Anerkennung bietet auf jeden Fall andere berufliche Perspektiven. Und ich glaube, wir wurden alle auch angeschrieben von Betroffenen, die sich da noch mal positioniert haben und geäußert haben, wie ihnen das doch bei der Berufswahl oder bei der beruflichen Bewerbung helfen könnte, wenn eine solche Anerkennung stattfinden würde. Die Fallbeilwirkung zum 31.12.2019 hätte tatsächlich einen gewissen Kreis ausgeschlossen. Insofern war es folgerichtig, darüber nachzudenken, den Zeitpunkt vorzuverlagern. Und ich bin auch dankbar, auch wenn im Rechtsausschuss zunächst abgelehnt, aber am Ende doch vielleicht überzeugend war, dass wir für diese Gruppe derjenigen, die zwischen 17 und 19 alle Nachweise zwar erbringen können, aber eben das Erste Staatsexamen nicht abgelegt haben, dass man für die etwas tun kann, dass sie ihre berufliche Perspektive verbessern können. Insofern bitte ich da auch tatsächlich um Zustimmung für den Änderungsantrag, das ist hier aber auch schon signalisiert worden. Ja, es ist am Ende aber noch ein Punkt für uns, der kritisch zu betrachten ist, es ist nämlich, ab wann das Gesetz in Kraft tritt. Also hier ist jetzt vorgesehen, dass es noch über ein Jahr dauern wird, dass man diese Wünsche dann auch erfüllen kann, also dass die Betroffenen dann auch tatsächlich den Bachelorabschluss zuerkannt bekommen. Das, meinen wir, hätte vielleicht auch schneller gehen können. Dass man da über ein Jahr braucht – ich bin aber jetzt natürlich nicht in der Praxis, welcher Aufwand da tatsächlich zu betreiben ist, aber ich halte es tatsächlich für einen vertretbaren Aufwand, und da hätten wir uns eigentlich gewünscht, dass man das Gesetz so schnell wie möglich in Kraft treten lässt und nicht noch ein Jahr wartet. Aber man kann vermutlich nicht alles haben, das ist jetzt das Trostpflaster. Es kommt aber für diejenigen, die dringend darauf warten, weil sie vielleicht gerade in einem Bewerbungsverfahren sind oder sich gerade für eine berufliche Perspektive interessieren, für die ist es – ein Jahr zu warten, bis sie den Abschluss bekommen – natürlich auch schwer verständlich. Insofern, wir werden dem Ganzen zustimmen, der erste Weg ist gemacht, aber unsere Bitte auch noch mal an die Koalitionäre, denken Sie bitte noch mal über den Examensstudiengang in Rostock nach, denn das würde die Situation des Juristennachwuchses noch mal deutlich verbessern in diesem Land. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP und Sebastian Ehlers, CDU) Und es kostet 2 Millionen Euro, das ist mal berichtet worden, es kostet 2 Millionen Euro. Sie haben gestern im Haushalt Mittel für ganz andere Sachen freigegeben. Und ich glaube, dass das durchaus etwas ist, was wir noch mal mit auf den Weg geben können. (Der Abgeordnete Michael Noetzel bittet um das Wort für eine Anfrage. – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Herr Noetzel!

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Birgit Hesse

Herr Abgeordneter, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?

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René Domke FDP

Natürlich.

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Michael Noetzel Die Linke

Ja, Herr Domke, vielen Dank für das Zulassen! Sind Sie denn bereit, so ehrlich zu sein und der Universität Greifswald zu sagen, dass wir dann dort den Jurazweig schließen müssen? Denn wo wollen Sie die Studentinnen und Studenten herhaben? Sie wissen hoffentlich, dass wir bereits in Greifswald mit sinkenden Zahlen zu tun haben, wir wissen gar nicht, wie wir die Lehrsäle vollkriegen sollen, wir haben kaum Leute, die nachkommen, die Geburtenrate ist ganz weit unten. Wie wollen Sie das rechtfertigen? Und sind Sie so ehrlich und sagen dann der Uni Greifswald, dann machen wir dort dicht? (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das geht nicht.)

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René Domke FDP

Ja, dann würde ich gerne antworten. Ich sehe diese Kannibalisierungseffekte nicht. Rostock hat, glaube ich, andere oder würde einen anderen Personenkreis anziehen als vielleicht Greifswald. (Der Abgeordnete Michael Noetzel spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Die Standorte würden, die Standorte würden sicherlich auch eine gewisse Konkurrenz entwickeln. Das kann aber auch das Ganze befördern, das kann das Ganze auch noch attraktiver machen. Ich glaube, Rostock als Standort war erfolgreich, musste geschlossen werden aufgrund einer Entscheidung, die wir bedauern. (Der Abgeordnete Michael Noetzel spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Und ich glaube nicht, ich glaube nicht, dass diese Kannibalisierung tatsächlich eintreten würde. Ich glaube, Greifswald hätte andere Vorteile – kleinere Lehrgruppen, kleinere, eine andere Betreuung. In Rostock vermutlich wäre das etwas anderes. Also ich sehe das nicht ganz so und ich habe auch aus allen Anhörungen oder aus allen Gesprächen, die ich da geführt habe, immer wieder heraushören können, dass man da durchaus ein großes Interesse hat und auch gar nicht sieht, dass man sich dort kannibalisieren würde.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/5300. Der Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5711 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf den Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP auf Drucksache 8/6113 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6113 bei Enthaltung durch die Fraktion der AfD sowie der fraktionslosen Abgeordneten, im Übrigen Zustimmung angenommen. Wer dem Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Und die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/5300 mit den soeben beschlossenen Änderungen einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Und die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind der Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/5300 einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/5300 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5300 mit den soeben beschlossenen Änderungen einstimmig angenommen. Meine Damen und Herren, die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hat einen Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 8/5825 zum Thema „Ja zum Auto auf dem Land, Ja zur Auto-Industrie in Deutschland, Ja zum Verbrenner-Aus 2035“ vorgelegt. Wir werden diese Vorlage, um die die Tagesordnung erweitert werden soll, nach dem Tagesordnungspunkt 10 aufrufen. Ich werde das Wort zur Begründung des Dringlichkeitsantrages erteilen sowie die Abstimmung über dessen Aufsetzung durchführen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines sechsten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Richterinnen und Richter sowie die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/5415, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, Drucksache 8/5710. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines sechsten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Richterinnen und Richter sowie die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/5415 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Justiz, Gleichstellung, Verbraucherschutz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (3. Ausschuss) – Drucksache 8/5710 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/5415. Der Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5710 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – (René Domke, FDP: Zustimmung.) Danke schön! Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/5415 bei Enthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, im Übrigen Zustimmung angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/5415 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5415 bei gleichem Stimmverhalten wie eben angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung des Biosphärenreservats Südost-Rügen, Drucksache 8/5088, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses Drucksache 8/5709. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung des Biosphärenreservats Südost-Rügen (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/5088 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt (6. Ausschuss) – Drucksache 8/5709 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist ursprünglich vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Der Abgeordnete Hannes Damm hat zwischenzeitlich zu diesem Tagesordnungspunkt um das Wort gebeten. Daher hat sich der Ältestenrat nunmehr darauf verständigt, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 35 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Hannes Damm.

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Hannes Damm GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Wir stehen hier vor einem echten Zielkonflikt: Schutz von Arten und Natur auf der einen Seite, Energiewende und Klimaschutz auf der anderen. Eine der zentralen Aufgaben der Landespolitik ist es, diese beiden Ziele zusammenzuführen, statt sie gegeneinander auszuspielen. Der Gesetzentwurf zur Erweiterung des Biosphärenreservats Südost-Rügen schafft genau das nicht. Ja, eine Erweiterung des Biosphärenreservats ist grundsätzlich nötig, um UNESCO-Kriterien zu erfüllen und den Schutzstatus zu sichern, aber die jetzt vorgeschlagene Ausweitung erfüllt die UNESCO-Zielmarke offenkundig nicht. Die Behauptung, ausgerechnet diese kleine Teilfläche sei für die Erfüllung der Kriterien so zwingend notwendig, ist fachlich nicht überzeugend und politisch durchschaubar. Die zusätzliche Fläche, nur etwa 2.100 Hektar, also gerade einmal sieben Prozent der bestehenden 22.800 Hektar, ist in ihrer Größe fachlich kaum relevant. Was sie allerdings sehr konkret macht, Windenergie zu verhindern. Dass dies kein Geheimnis ist, zeigen die Stellungnahmen aus den Gemeinden. Die Gemeinde Zirkow benennt klar, dass es beim Beitritt zum Biosphärenreservat um den Ausschluss von Windenergie geht, nicht etwa um Naturschutz. (Thore Stein, AfD: Das wollen die Menschen nicht.) Dabei ist unstrittig, Biosphärenreservate sind wertvolle Instrumente für nachhaltige Entwicklung. Sie verbinden Schutz, Forschung, Bildung und wirtschaftliche Perspektiven. Sie zeigen, dass Naturschutz und menschliche Nutzung miteinander vereinbar sind. Genau deshalb dürfen wir nicht zulassen, dass der Naturschutz als Schutzschild missbraucht wird, um Windenergie zu blockieren. Denn eines ist genauso klar: Ohne eine erfolgreiche Energiewende gibt es langfristig weder Artennoch Naturschutz. Windenergie ist für den Klimaschutz aber unverzichtbar und Klimaschutz wiederum Voraussetzung für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Wer beides gegeneinander ausspielt, schadet letztendlich allem. Besonders irritierend ist die wiederholte Behauptung, es handelt sich hier um ein notwendiges Brückenstück bei der Ausweisung für spätere Erweiterungen. Der Zuschnitt spricht dagegen, die Fläche wächst nicht verbindend oder am Engpass, am Rande, sondern nach innen, Richtung Insel. Das ist in der Sache nicht erforderlich, politisch jedoch praktisch, wenn man den konkreten Windpark dort vor Ort verhindern möchte. Weil uns aber beide Ziele, der Schutz der Natur und die Energiewende wichtig und unverzichtbar sind, brauchen wir künftig bessere, ehrliche Lösungen und Kompromisse statt symbolische Abwehrpolitik. Dieser Gesetzentwurf leistet dazu leider keinen Beitrag. Wir werden uns deshalb heute enthalten. – Vielen Dank!

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Herr Abgeordneter, zu Ihrem Redebeitrag liegt mir noch eine Kurzintervention durch Herrn Bruhn vor.

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Dirk Bruhn Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank für das Wort! Ich möchte der Meinung des Abgeordneten Damm widersprechen, weil es sind 30.000 Hektar notwendig, das sind bis dato 22.800 für das Biosphärenreservat. Was ist der nächste Schritt dahin? Und die brauchen Sie, ich spreche jetzt, für die Evaluierung und den Windpark gingen nach meiner Meinung, glaube ich, bloß 22 Hektar flöten, und damit ist er nicht verhindert. Also ich denke mal, daraus eine Windkraftabwehr zu machen, ist überhaupt nicht nachzuvollziehen. – Danke!

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Birgit Hesse

Herr Abgeordneter, möchten Sie darauf erwidern?

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Hannes Damm GRÜNE

Ich kann darauf kurz eingehen. Also, ich hatte das ja auch in der Rede schon gesagt, erst mal ist die Erweiterung, da gibt es ja verschiedene Bereiche, über die man sprechen kann zu erweitern. Es geht ja in dem speziellen Biosphärenreservat um den Schutz der Gebiete im Übergang von der Küste oder vom Meer über die Küste zum Land. Deswegen ist ein Wachsen sozusagen ins Landesinnere für mich und aus Sicht der Schutzziele dort eigentlich nicht der richtige Weg, sondern wenn, dann müsste man genau das Schutzgut, den Schutzgürtel sozusagen weiter Richtung entweder Nordosten oder Richtung Westen ausdehnen, um genau so ein Biosphärenreservat in diese Richtung zu vergrößern, was der Schutzzweck dort auch ist. Zum anderen geht es ja um diese drei konkreten Windräder vor Ort, und die Ausweisung überstreicht genau diese komplette Fläche mit. Deswegen werden die Windräder – das sind, glaube ich, drei Stück – dort nicht kommen. Und wenn Sie die Stellungnahme der Gemeinde dort vor Ort gelesen haben, ist das auch das ganz klar erklärte Ziel. Jetzt können Sie und ich uns natürlich einig sein, dass man ein Biosphärenreservat braucht, das sind wir uns auch. Wir sind uns auch einig in der Frage, dass man es erhalten soll. Nur das jetzt in den Landtag zu bringen, wo das überhaupt nicht notwendig ist, dass wir es hier im Landtag besprechen, sondern dass es eine regionalplanerische Aufgabe eigentlich ist, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) das ist sozusagen die Frage, ob das hier nicht am Ende ein symbolischer Akt ist, um zu zeigen, ja, wir solidarisieren uns hier mit dem Naturschutz und dafür muss eben die Windenergie weichen. Das jedenfalls lässt sich, wenn man die Stellungnahmen liest, vermuten. Und genau darüber wollte ich mit Ihnen hier reden. Ich wollte, dass wir in Zukunft uns hinsetzen und gemeinsame Lösungen finden, wo nicht eines der beiden aus meiner Sicht oder aus grüner Sicht gleichwertigen Ziele, nämlich Arten- und Naturschutz und Klimaschutz/Energiewende gegeneinander weichen muss. Und das wünsche ich mir in der Zukunft, dass wir hier in die Kommunikation kommen und Kompromisslösungen finden.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung der Landwirtschaftsminister Herr Dr. Backhaus.

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Dr. Till Backhaus

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will es kurz machen, aber ich bin sehr froh, dass die Gemeinden sich freiwillig mittlerweile in Mecklenburg-Vorpommern entscheiden, Mitglied und ihre Flächen in Biosphärenreservate einzubringen. Wenn Sie mal, Herr Damm, ein paar Jahre zurückdenken, dann ist ein Wunder geschehen, nämlich die Akzeptanz für Naturschutz, für Klimaschutz und im Übrigen auch für Regionalentwicklung hat deutlich zugenommen. Und wenn heute Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von ihrem Biosphärenreservat Südost-Rügen auf der Insel Rügen reden, dann denken Sie mal darüber nach, wie das vor 20 Jahren war! Ich bin sehr stolz und glücklich, dass wir diese Erweiterung hinbekommen haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und im Übrigen, dass Sie jetzt ausgerechnet hier anfangen, nun den Naturschutz gegen die Windenergie auszuspielen, dann will ich Ihnen noch mal sagen, auch auf Berliner Ebene, vor gut einem Jahr, ging es immer darum im Übrigen, dass gewisse Gebiete auch davon freigestellt werden. Das sind nämlich die Nationalparks und Biosphärenreservate. (Enrico Schult, AfD: Reicht so schon aus, ne?!) Das hat man mit Bedacht gemacht, nämlich dass der Artenschutz – nicht komplett, in weiten Teilen ist es auch durch Sie mit zu verantworten –, dass in weiten Teilen der Naturschutz, der Artenschutz über Bord geworfen worden sind mit dem sogenannten, auch von Ihren Kollegen in Berlin, vor einem Jahr noch hoch propagiert, das überragende öffentliche Interesse. Da wird alles weggewogen. Und dass wir durchgesetzt haben, dass in den Biosphärenreservaten, den Naturparken und auch an bestimmten Artenschutzfragen, dass wir dort auch solche Probleme lösen, dass in diesen Gebieten nur restriktiv bestimmte Maßnahmen durchgeführt werden, unter anderem auch Windkraftanlagen, das halte ich absolut für richtig. Und die Akzeptanz wird damit für Naturschutz und im Übrigen auch für die erneuerbaren Energien nicht geschmälert, sondern wir erreichen damit Akzeptanz für Natur- und Klimaschutz, aber nicht mit der Brechstange, wie Sie das versucht haben, sondern wirklich mit Akzeptanz und mit Augenmaß, und das ist unser Ziel. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. (Minister Dr. Till Backhaus: Das war aber kurz, ne?! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Sebastian Ehlers, CDU: Rekord hier.) Er war sehr kurz, Herr Minister. Danke dafür! Ich schließe die Aussprache. Der Agrarausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5709 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 3, die Anlage zu Paragraf 1 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – (Unruhe vonseiten der Gruppe der FDP) Enthaltungen? (René Domke, FDP: Enthaltung.) Damit sind die Paragrafen 1 bis 3, die Anlage zu Paragraf 1 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/5088 bei Enthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP, im Übrigen Zustimmung der übrigen Fraktionen angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/5088 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Und die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5088 bei gleichem Stimmverhalten wie eben angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes, Drucksache 8/5091, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses, Drucksache 8/5719. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/5091 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt (6. Ausschuss) – Drucksache 8/5719 – Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Agrarausschusses Frau Dr. Rahm-Präger. Dr. Sylva Rahm-Präger , SPD: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Das Dauergrünlanderhaltungsgesetz bildet seit vielen Jahren den zentralen landesrechtlichen Rahmen für den Schutz von Dauergrünland, also jener Wiesen- und Weideflächen, die über mindestens fünf Jahre bestehen und aufgrund ihrer hohen Bedeutung für Biodiversität, Wasserhaushalt und Klimaschutz besonders geschützt sind. Grundsätzlich ist die Umwandlung solcher Flächen in Ackerland nur in klar definierten Ausnahmefällen zulässig. Da das Landesrecht in mehreren Punkten restriktiver ausgestaltet ist als die entsprechenden bundes- und europarechtlichen Vorgaben der Gemeinsamen Agrarpolitik, soll das Gesetz nun in einem wesentlichen Bereich angepasst und präzisiert werden. (Thore Stein, AfD: Abschaffen!) Zur Entlastung der Landwirtschaftsbetriebe soll das Landesgesetz nun in einem wesentlichen Punkt an das Bundesrecht angepasst werden. Konkret bedeutet das: Erstens, Dauergrünland, das ab 2021 entstanden ist, darf vorbehaltlich anderer rechtlicher Regelungen ohne Genehmigung in Ackerland umgewandelt werden. Diese Umwandlung muss der zuständigen Behörde angezeigt werden. Und zweitens, für Flächeneigentümerinnen und -eigentümer sowie Investoren wird klargestellt, dass nach dem Rückbau von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf ehemaligem Ackerland dieses wieder als Ackerland genutzt werden kann und nicht dem Dauergrünlandschutz unterliegt. Vor diesem Hintergrund berichte ich Ihnen nun über die Beratungen des Agrarausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung. Der Landtag hat den Gesetzentwurf in seiner 111. Sitzung am 16. Juli 2025 an den Agrarausschuss überwiesen. Der Agrarausschuss hat den Entwurf in zwei Sitzungen ausführlich beraten und am 29. Oktober 2025 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. In der Anhörung wurde deutlich, dass die Bewertung des Gesetzentwurfes unterschiedlich, aber in Teilen auch konsensual ist. Von landwirtschaftlicher und naturschutzfachlicher Sicht wurde begrüßt, dass der bislang erforderliche Umbruch langjähriger Kleegraskulturen nach fünf Jahren entfalle und dass die Möglichkeit bestehe, den Ackerstatus nach einer Umwandlung wiederzuerlangen. Gleichzeitig wurde von einigen Verbänden die grundsätzliche Frage gestellt, ob es eines eigenständigen Landesgesetzes überhaupt noch bedarf, da der Dauergrünlandschutz aus ihrer Sicht bereits umfassend durch Bundes- und EU-Recht geregelt sei. Ergänzend wurde darauf hingewiesen, dass das Nebeneinander von Landes- und Bundesvorschriften zu zusätzlicher Bürokratie, Doppelregulierung und rechtlicher Unsicherheit führt und für die Betriebe mit vermeidbaren Mehrkosten sowie Wettbewerbsnachteilen verbunden sein könnte. Von naturschutzfachlicher Seite wurde betont, dass das Dauergrünland zu den artenreichsten Lebensräumen gehört und eine zentrale Bedeutung für die Biodiversität, den Klimaschutz und den Wasserhaushalt leistet. Der ökologische Wert jahrzehntealter Grünlandflächen lasse sich durch Neuanlage an anderer Stelle nicht gleichwertig ersetzen. Vor diesem Hintergrund wurde darauf hingewiesen, dass mögliche Flächenverluste, insbesondere der im Gesetzentwurf genannten rund 4.000 Hektar, aus natur- und klimaschutzfachlicher Sicht kritisch zu bewerten seien. Beim Thema Photovoltaik auf Ackerflächen trafen zwei legitime Interessen aufeinander. Auf der einen Seite bestehe das Interesse an Planungs- und Investitionssicherheit für Solarprojekte und Eigentümer, auf der anderen Seite wurde darauf hingewiesen, dass sich unter langjährig betriebenen PV-Anlagen wertvolle Grünlandökosysteme entwickeln könnten, die nicht ohne Weiteres verloren gehen sollten. Der Agrarausschuss hat diese teils gegenläufigen Interessen intensiv abgewogen. Das zuständige Ministerium hat klargestellt, dass das Gesetz vor allem der Präzisierung und Anpassung an Bundesrecht diene. Weiter hat es ausgeführt, dass insbesondere rund 4.000 Hektar Fläche betroffen seien, auf denen seit Langem Rechtsunsicherheit über den Status zwischen Acker- und Grünland bestehe. Zudem hat das Ministerium betont, dass ein erhebliches Interesse daran bestehe, nach dem Rückbau von Freiflächenphotovoltaikanlagen den Ackerstatus wiederherzustellen, auch aufgrund der höheren Flächenwerte und der Bedeutung dieser Flächen für die Lebensmittelproduktion. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Änderungsantrag vorgelegt, der unter anderem vorsah, zusätzliche schutzwürdige Böden und Biotope in das Gesetz aufzunehmen, das Anzeigeverfahren von Beginn an verpflichtend digital auszugestalten und beim Umbruch von neu entstandenem Dauergrünland ein qualifiziertes Anzeigeverfahren mit Widerspruchsmöglichkeiten der Behörde einzuführen. Dieser Antrag ist nach Beratungen im Ausschuss mehrheitlich abgelehnt worden. Der Ausschuss hat schließlich sowohl Artikel 1, Artikel 2 als auch den Gesetzentwurf im Ganzen in unveränderter Fassung mehrheitlich angenommen. Der Agrarausschuss empfiehlt dem Landtag daher, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5091 unverändert anzunehmen. Damit schaffen wir Rechtssicherheit.

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Birgit Hesse

Frau Abgeordnete, ich weise darauf hin, dass die Redezeit jetzt abgelaufen ist. Dr. Sylva Rahm-Präger , SPD: Danke schön! Wir plädieren für die Annahme des Gesetzes. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung der Landwirtschaftsminister Herr Dr. Backhaus.

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Dr. Till Backhaus

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist, glaube ich, auch ein wichtiger Tag für die Land- und Ernährungswirtschaft. Wir kommen ja noch zu anderen Themen die nächsten Stunden. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Aber ich will an dieser Stelle mal sagen, ich bin gestern in Berlin gewesen, deswegen konnte ich an den Haushaltsverhandlungen oder dem Abschluss des Haushaltes hier nicht teilnehmen, weil wir gestern über die Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ und im Übrigen mit der neuen Sonderaufgabe Natur- und Klimaschutz beraten haben. Und ich kann hier und heute sagen, dass wir 907 Millionen Euro in Deutschland für die Gemeinschaftsaufgabe auf Bundesebene bekommen werden. Wir werden ein 50-Millionen-Sonderprogramm für Natur- und Klimaschutz bekommen, und im Übrigen auch die Förderung der Schweinehaltung oder im Übrigen, ein besonderes Thema von uns, die Förderung von Schlachthöfen ist da mit aufgenommen worden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Da bin ich sehr froh drüber, das ist ein großer Erfolg. Warum sage ich das alles? Ich bin noch in der letzten Woche in Brüssel gewesen und ich habe auch zur Kenntnis genommen, dass im sogenannten Omnibusverfahren jetzt auch eine Erleichterung – endlich! – zu dieser Frage „Grünlanderhaltung und Ackerlandstatus“ erreicht werden soll. Aber die Beschlüsse sind noch nicht gefasst. Ich sage das ausdrücklich, der Rat muss dem noch zustimmen. Insofern stehen wir vor der Aufgabe, tatsächlich die Eigentumsfrage zu klären. Bleibt der Status dieser Flächen, die jetzt zu Grünland, weil sie vor fünf Jahren nicht umgebrochen worden sind, wird der Status erhalten, nämlich als Ackerland – das ist natürlich auch ein Vermögenswert, ausdrücklich –, oder wird es dauerhaft zu Grünland. Deswegen habe ich im Übrigen ja auch den Landwirten versprochen und vor allen Dingen den Eigentümern, dass wir nach einer Lösung suchen. Und die Lösung war genau die, die eben schon vorgestellt worden ist, nämlich die Flächen, die ab 2021 in Richtung von oder ab 2021 entstanden sind, dass die ihren Status erhalten. Und das sind immerhin doch 4.000 Hektar, die eigentlich jetzt Grünland sind, aber ihren Status zurückbekommen, nämlich Ackerland zu sein. Und ich sage auch noch mal, wenn man sich hier in unserem Bundesland damit auseinandersetzt, was kostet heute ein Hektar Ackerland, dann liegen wir im Durchschnitt bei zwischen 30.000 und 40.000 Euro pro Hektar und beim Grünland liegen wir zwischen 5.000 und 8.000. Dann sieht man eben auch, dass das hier ein Vermögenswert ist und dass in der Vergangenheit der Bewirtschafter vielleicht übersehen hat, dass er Ackerlandflächen quasi jetzt zu Grünland gemacht hat. Das wollen wir damit auch anerkennen. Und ich hoffe im Übrigen und ich glaube auch daran, dass ein Großteil dieser Flächen schlicht und ergreifend auch Grünland bleibt, auch wenn es zwischendurch jetzt einmal umgebrochen werden soll. Aus Brüssel kommt jetzt der Hinweis – das darf ich Ihnen auch schon mal sagen –, dass man den Zeitraum, was den Umbruch anbetrifft, dann verlängern will auf sieben Jahre. Aus meiner Sicht wäre es das Beste, wenn wir das abschaffen und am Ende dieser Status erhalten bleibt, aber wir die Bitte haben, dass man möglichst auch Grünland nicht umbricht, sondern es in Wechselnutzung nutzt und damit einen Beitrag für den Klimaschutz, für den Artenschutz, für sauberes Wasser und am Ende auch die Anerkennung der Gesellschaft dafür zu bekommen. Und deswegen haben wir uns darauf ja auch verständigt. Und ich weiß, dass es Kritik gibt aus den Reihen des Bauernverbandes. Das kann ich irgendwie auch verstehen aus deren Sicht. Aber ich will auch noch mal ausdrücklich sagen, wir haben auch eine Verantwortung für die Humuswirtschaft und auch für die gesamtgesellschaftliche Debatte. Wir wissen, die Artenvielfalt ist auf dem Grünland deutlichst höher als auf Ackerland. Das muss man einfach mal akzeptieren. Im Übrigen, auch die Werte, die wir gesellschaftlich brauchen, was die Humusbildung bis hin ausdrücklich zum Klimaschutz …, und am Ende natürlich auch und insbesondere für sauberes Wasser spielen das Grünland, die Moore, die ja in der Regel auch Grünland sind, oder Wasserrückhalteeinrichtungen eine entscheidende Rolle, um im Übrigen damit auch die Ziele, von denen wir nicht abweichen werden, 2045 CO -neutral zu werden, umzusetzen. 2 Deswegen bin ich dankbar, (Zuruf von Thore Stein, AfD) bin ich dankbar dem Hohen Haus, dass man in weiten Teilen unserem Vorschlag gefolgt ist. Und insofern darf ich auch um Zustimmung bitten. Und ich gehe davon aus, dass wenn – wenn! – es tatsächlich zu der Gesetzgebung auf Brüsseler Ebene kommt, dann werden wir uns dann in den nächsten Monaten/Jahren damit auseinandersetzen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Minister! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Thore Stein.

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Thore Stein AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Stellen Sie sich einmal vor, dass Ihnen der Staat vorschreiben würde, wie Sie Ihren Garten zu bestellen haben! Er schreibt Ihnen vor, auf welchem Anteil Ihrer Gartenfläche Sie Blumen anbauen dürfen, auf welchem Anteil ein Rasen wachsen darf und dass Sie in Ihrem Gemüsebeet mindestens drei verschiedene Sorten Gemüse anbauen müssen. Und wenn Sie von Ihrer Rasenfläche etwas abzweigen wollen, (allgemeine Unruhe) um ein paar Obststräucher zu pflanzen, dann haben Sie selbstredend einen Antrag zu stellen. Eine durchaus seltsame Vorstellung, zu Recht. Und Sie würden auch anführen, dass Sie sich in Ihrem Eigentum doch bitte nicht reinreden lassen wollen und in Ihrem Garten machen können, was Sie wollen. In der Landwirtschaft, die – das muss man durchaus hin und wieder mal erwähnen – (Christian Brade, SPD: Das geht hier an der Realität vorbei.) uns alle ernährt, sieht es da schon etwas anders aus. Hier sind Eingriffe ins Eigentum inzwischen in einer Art und Weise salonfähig geworden, (Christian Brade, SPD: Da gibt es das sogenannte Kleingartengesetz. Da kann nicht jeder machen, was er will.) die den im Grundgesetz verankerten Schutz selbigens doch arg strapazieren. Konkret aber zum Gesetz, zu dem schon einiges ausgeführt worden ist: Es ist unbestritten, dass Grünland als ökologisch hochwertiger zu bewerten ist als ein Acker. Und somit ist natürlich der Grundgedanke des möglichst umfangreichen Erhalts auch nicht verkehrt. Wenn nun aber der Gesetzgeber versucht, mit Tricksereien seine Ziele einer Mehrung des Grünlandes zu erreichen, dann hört es eben auf. Und genau das ist in den vergangenen Jahren passiert. Und diese Taschenspielertricks, die führten dann – Herr Minister Backhaus hat es eben ein wenig angerissen – in Teilen auch zu einer massiven Abwertung von Eigentum gegen den Willen der Eigentümer. Um das zu verhindern, gab es in der Vergangenheit dann eben auch diese irrationalen Umbrüche zum Schutz des Ackerstatus. Die wurden ja immerhin glücklicherweise mittlerweile korrigiert, sodass das eben nicht mehr notwendig ist, in ganz Deutschland übrigens fast vollumfänglich, außer in Mecklenburg-Vorpommern. Hier klammert man sich in bester Restaurationsmanier an die alte Ordnung. Und um dieses Gesetz überhaupt nicht völlig abschaffen zu müssen, beschwört man das Schreckgespenst eines doch sehr umfangreichen Umbruchs von Grünlandflächen herauf. Und das, das ist auch deutlich geworden in einem Anhörungsverfahren, ist letztlich nur ein vorgeschobenes Argument, um dieses unnötige Gesetzesmachwerk zu erhalten. Wenn wir uns einmal anschauen, wie es um das Dauergrünland in Mecklenburg-Vorpommern bestellt ist, laut Agrarstrukturerhebung, recht aktuell, ist es auf einem sehr hohen Niveau bestehen geblieben. Im Gegenteil, es ist sogar leicht angewachsen von 264.000 Hektar im Jahr 2010 auf nunmehr 269.000 Hektar, also circa 5.000 Hektar mehr Grünland. Und große Teile dieses Dauergrünlandes sind sowieso schon durch weitreichende Schutzbestimmungen, unter anderem im Natur-, Landschafts- und Wasserschutzgesetz, umfassend geschützt. Und hinzu kommen auch noch die sehr umfangreichen Abstandsregelungen, basierend auf der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft. Und auf Bundesebene hat man mittlerweile längst erkannt, dass hier einige doch Regularien an der Praxistauglichkeit auch im Hinblick auf die Zielvorstellung einer ökologischen Steigerung der Flächen durchaus irre waren, und deswegen hat man diese Regeln deutlich praxisgerechter korrigiert. Und der hier vorgelegte Gesetzesentwurf bleibt eben hinter diesen Bundesregeln deutlich zurück und erhält somit vollkommen unnötig landesrechtliche Verschärfungen, die in Folge unweigerlich zu mehr Bürokratie, mehr Kosten und vor allem Wettbewerbsnachteilen für unsere hiesigen Landwirte führen, und das, obwohl auch hier doch so gerne von Bürokratieabbau gesprochen wird. Aber das sind, wie wir heute hier feststellen dürfen, offenbar doch nur Lippenbekenntnisse, obwohl man wirklich hier eine herausragende Möglichkeit gehabt hätte, ein unnötiges Gesetz abzuschaffen. Man hat diese Möglichkeit versäumt. Wir stimmen diesem Gesetz heute nicht zu. Wir enthalten uns, weil einige Regelungen doch auch sinnvoll für die Landwirtschaft sind, aber wir hätten uns hier deutlich mehr Mut gewünscht. Vielleicht kommt das ja noch. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Conventer Schule Rethwisch. Seien Sie uns recht herzlich willkommen! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Thomas Diener.

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Thomas Diener CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bürokratieabbau und Deregulierung sind maßgebliche Forderungen der Wirtschaft, den Wirtschaftsstandort Deutschland weiter voranzubringen und zu stärken. Allein, die Landesregierung hat scheinbar den Ernst der Lage offensichtlich immer noch nicht erkannt, denn nur so ist zu verstehen, dass munter Gesetze erarbeitet werden, die weit über die Vorgaben der Europäischen Union und des Bundes hinausgehen. Ich darf an der Stelle erinnern an die Frage im Rahmen der Regierungsbefragung heute zum Bundeskleingartengesetz, da hat der Minister ausgeführt, dort, wo es eine Bundesregelung gibt, im Bundeskleingartengesetz zum Beispiel, braucht es keine Landesregelung. Und das gilt an sich für jeden Sachverhalt. Eines dieser Beispiele ist aber das vorliegende Dauergrünlanderhaltungsgesetz – das müsste an sich Grünlanderhaltungsgesetz heißen, weil es also um die Flächen geht, die vom Ackerland zum Grünland geworden sind und nicht die vordem Dauergrünland gewesen sind –, dessen Regelungsinhalt über die Vorgaben der Europäischen Union, das Bundesnaturschutzgesetz und das Ausführungsgesetz zum Landesnaturschutzgesetz hinausgehen. Sie sehen, es ist alles überall geregelt, nur eben nicht in diesem Gesetz. Eine stringente und vereinfachende Übernahme der Bundesregelung würde zu mehr Rechtsklarheit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungsleistungen führen. Aus diesem Grunde haben zahlreiche Anzuhörende dazu geraten, fast alle im Grunde genommen, auf das Gesetz zu verzichten. Einen entsprechenden Antrag hat meine Fraktion in die Beratung des Agrarausschusses eingebracht, leider wurde dieser mit den Stimmen der Koalitionäre und der GRÜNEN abgelehnt. Wieder einmal würden Sie, meine Damen und Herren der Koalition, Ordnungsrecht vor Kooperation und Ausgleich stellen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, nur noch zwei Bundesländer mit grüner Regierungsbeteiligung, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg, haben eigenständige Gesetze in diesem Bereich. Alle anderen haben sie nie gehabt oder abgeschafft. Und wie Sie soeben gehört haben, verkündet der Minister vollmundig, dass er dem Drängen der Landwirte nachgegeben hat und umstrittene Landesregelungen abgeschafft beziehungsweise andere Regelungen konkretisiert hat. Er hätte das ganze Gesetz abschaffen sollen, denn es klang ja eben schon an, dass auch im europäischen Rahmen Regelungen zu erwarten sind in den nächsten Jahren, zur Sprache kam, von fünf auf sieben Jahre und andere Stichtagsregelungen, die ohnehin etwas anderes wollen. Will ein Landwirt nun Dauergrünland umwandeln, ist dies beim zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt anzuzeigen. Ist das Grünland bereits vor 2015 entstanden, muss eine Ersatzfläche neu angesät werden. Und was so nebenbei gesagt wird, es geht hier ungefähr um 9.500 Hektar in unserem Bundesland. Bei einer Verkehrswertdifferenz von ungefähr 15.000 Euro je Hektar zwischen Acker- und Grünland sprechen wir von circa 15 Millionen Euro Wertverlust, nicht in erster Linie nur für Landwirte, sondern in erster Linie für die Grundstückseigentümer. Es müssen nicht unbedingt Landwirte sein. Vor dem Hintergrund des grundgesetzlich geschützten Eigentumsrechts in Artikel 14 sowie der Berufsfreiheit Artikel 12 des Grundgesetzes sind solche Vorgaben kritisch zu sehen. Ich erinnere in dem Zusammenhang an das kürzlich ergangene Urteil zu den roten Gebieten bei der Düngeverordnung. Auch das waren Dinge, wo Einschränkungen in die Berufsfreiheit und des Eigentums nachvollzogen oder nachvollziehbar beklagt worden sind. Und deswegen stehen wir auch vor dem Umstand, dass wir auch die Düngeverordnungen der einzelnen Bundesländer neu anpassen müssen, insbesondere auch das Düngerecht des Bundes an der Stelle. Aus den zuvor genannten Gründen lehnt meine Fraktion daher den Gesetzentwurf, den vorliegenden Gesetzentwurf ab. Und nach meinem Wissen ist es erstmalig, dass der Bauernverband sogar eine Flyeraktion gestartet hat. Wir haben eine ganze – oder auch der Bauernverband sicherlich als berufsständische Vertretung –, eine ganze Reihe von Gesetzesvorhaben zu kommentieren, hier im Agrarausschuss oder woanders. Ich will bloß einmal kurz den Präsidenten zitieren, hier aus dem Flyer, Karsten Trunk, Präsident des Bauernverbandes MV: „Wer Bürokratieabbau wirklich ernst nimmt, muss dieses Gesetz streichen.“ Und zweites Zitat: „Dieses Gesetz schützt keine Gräser, keine Käfer und kein Klima – es lässt nur Papierberge wachsen!“ Und genauso ist es, meine sehr verehrten Damen und Herren. Dieses Gesetzes hätte es nicht bedurft. Wenn man es schon anfasst und sagt, wir brauchen es nicht, kann man es auch komplett streichen. Deswegen können wir auch diesem Gesetz nicht zustimmen. Und auch zur Wirklichkeit gehört dazu, im Jahr 2010 haben wir 240.500 Hektar Grünland in Mecklenburg-Vorpommern und im Jahr 2023 269.400 Hektar Grünland. Das heißt, ohnehin ist der Anteil der Fläche des Grünlandes in absoluten Größenordnungen gestiegen. Anteilsmäßig ist es ungefähr gleich geblieben. Insofern sehen wir für dieses Gesetz keine Notwendigkeit und plädieren nach wie vor für die Streichung. – Haben Sie vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion Die Linke hat das Wort der Abgeordnete Dirk Bruhn.

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Dirk Bruhn Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zuerst möchte ich mich bei Kollegin Frau Dr. Rahm-Präger für die Berichterstattung zu den Ausschussberatungen bedanken. Ich glaube, das hat heute deutlich gemacht: Ist das Gesetz auch noch so klein, muss es nicht konfliktfrei sein. Ich möchte gleich zu Beginn sagen, die Linksfraktion stimmt der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses zu, denn dieser Gesetzentwurf bringt eine wichtige Verbesserung für die Landwirtschaft. Und er sichert zugleich den Schutz des Dauergrünlandes, der für uns aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes unverzichtbar ist. Warum ist das Dauergrünland gerade so wichtig? Dauergrünland ist mehr als eine Wiese. Es ist Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, es speichert Kohlenstoff und schützt damit das Klima. Es verhindert Erosion, trägt zum Wasserrückhalt bei und ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer nachhaltigen Landwirtschaft. Gerade in MV, wo der Anteil des Dauergrünlandes im Vergleich zu anderen Bundesländern gering ist, müssen wir diese Flächen besonders schützen. Das hat auch das Agrarministerium bei der Einbringung und den Ausschussberatungen immer wieder deutlich gemacht. Eine vollständige Aufhebung des Gesetzes, wie von einigen gefordert, wäre naturschutzfachlich für uns nicht vertretbar. Mehr als 4.000 Hektar Grünland könnten uns verloren gehen. Das wäre ein Rückschritt für Biodiversität und Klimaschutz. Aber was ändert sich denn nun mit dem Gesetzentwurf? Kurz gesagt, der Entwurf bringt eine praxisgerechte Anpassung an das Bundesrecht. Dauergrünland, das nach 2021 entstanden ist, kann künftig ohne Genehmigung wieder in Ackerland umgewandelt werden, aber nur nach vorheriger Anzeige bei der Behörde. Damit entfällt die bisherige Pflicht, Flächen nach fünf Jahren umzubrechen, nur um den Ackerstatus zu erhalten. Das ist auch ökologisch unsinnig und hat bisher niemandem genutzt. Außerdem wird klargestellt, nach dem Rückbau von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf Ackerland darf dieses wieder als Acker genutzt werden, das verhindert Wertverlust und schafft Investitionssicherheit. Und schließlich wird der Begriff „Pflügen“ eindeutig definiert. Das sorgt für Rechtssicherheit und weniger Streit in der Praxis. Diese Änderungen entlasten aus meiner Sicht die Betriebe und verhindern unnötige Bürokratie. Das ist gut für die Landwirtschaft und gut für die Umwelt, weil wir den unsinnigen Umbruch von Grünland beenden. Aus der Anhörung habe ich unterschiedliche Positionen der Anzuhörenden mitgenommen. Der Bauernverband und die Familienbetriebe haben den Entwurf zwar grundsätzlich begrüßt, weil er Verwaltungsvereinfachungen bringt, beide Verbände könnten sich aber auch einen kompletten Wegfall einer Landesregelung gut vorstellen. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft und der BUND dagegen haben betont, wie wichtig der Schutz des Grünlandes für Artenvielfalt und Klimaschutz ist. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass wir nicht die Tür für großflächige Umbrüche öffnen dürfen. Genau das tut dieser Gesetzentwurf auch nicht. Er schafft eine Regelung für Randfälle, ohne den Grundsatz des Grünlandschutzes aufzugeben. Warum ist das überhaupt so wichtig? Wir wollen eine Landwirtschaft, die ökologisch und sozial gerecht ist. Dauergrünland ist ein zentraler Baustein dafür, er sichert Lebensräume, schützt das Klima und trägt zur Stabilität unserer Landschaft bei. Mit diesem Gesetz sorgen wir für klare Regeln, die den Betrieben helfen und gleichzeitig den Schutz des Grünlandes erhalten. Wir schaffen Rechtssicherheit und verhindern Bürokratie, ohne die ökologischen Ziele preiszugeben. Deshalb bitte ich Sie, stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu! Es ist ein guter Kompromiss zwischen den Interessen der Landwirtschaft und den Anforderungen des Umwelt- und Klimaschutzes. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Abgeordnete Dr. Harald Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dauergrünland gehört zu den stillen Schätzen, man könnte sagen, Rückgrat unserer Kulturlandschaft. Es speichert Kohlenstoff, schützt Böden vor Erosion, puffert Starkregen, bietet Lebensraum für unzählige Tier- und Pflanzenarten und ist Grundlage für eine weidetierhaltende Landwirtschaft. In Mecklenburg-Vorpommern reden wir über rund 270.000 Hektar. Das ist ja schon gesagt worden. Gerade, weil viele Umwelt- und Klimastandards in Europa derzeit unter Druck geraten und Schutzvorgaben in der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union zur Disposition stehen, ist ein wirksames Landesrecht zum Erhalt von Grünland kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Es wäre aus unserer Sicht ein gravierender Fehler, in dieser Situation die Schutzwirkung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes zu entkernen. Das bestehende Gesetz hat den Grünlandbestand im Land messbar stabilisiert und zum Teil ausgebaut. Insbesondere auf Moorböden wurde der Umbruch weitgehend gestoppt. Die Landesregierung selbst bezeichnet das Gesetz in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage als wirksames Instrument. Genau darauf fußt ja unsere Diskussion. Wir ändern kein totes Recht, sondern ein Gesetz, das tatsächlich wirkt. Ein gern wiederholtes Argument lautet, Mecklenburg-Vorpommern sei bei einem solchen Gesetz bundesweit allein. Das stimmt so nicht. Schleswig-Holstein hat ein eigenes Dauergrünlanderhaltungsgesetz – nun wird jetzt angeführt, da sind ja auch die GRÜNEN beteiligt – und in Bayern, haben wir recherchiert, wurde mit dem Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ ein weitgehendes Umwandlungsverbot für Dauergrünland ins Naturschutzrecht übernommen. Wir bewegen uns also nicht im luftleeren Raum, sondern in einer Reihe von Ländern – der Kollege Diener hatte ja, glaube ich, noch Baden-Württemberg angeführt –, die den Bundesrahmen bewusst verschärfen. Der vorliegende Entwurf übernimmt nun zentrale Erleichterungen aus dem Bundesrecht. Dauergrünland, das seit dem 1. Januar 2021 neu entstanden ist – da geht es um etwa 4.000 Hektar von den 270.000 –, soll ohne Genehmigung allein nach Anzeige wieder in Ackerland umgewandelt werden können. Die Landesregierung räumt ein, dass die naturschutzfachlichen Risiken dieses Schrittes nicht abschließend bewertet werden können und jeder Verlust eines Dauergrünlandoffenlandhabitats eine Minderung der biologischen Vielfalt bedeutet. In den Stellungnahmen und in der Anhörung wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass viele ökologisch hochwertige Grünlandflächen bislang gar nicht als Biotope erfasst sind. Entscheidend ist nicht das Entstehungsjahr, sondern die Qualität. Auch junges Grünland kann artenreich sein, Trittsteine im Bioverbund bilden und für Wiesen, Vögel oder Insekten unverzichtbar sein. Wird hier der Genehmigungsvorbehalt aufgegeben, drohen vollzugsschwache Papierprüfungen, weil die zuständigen Ämter die Anzeigeflut kaum systematisch naturschutzfachlich bewerten können. Wir hätten uns gewünscht, dass der von uns vorgelegte Änderungsantrag etwa mit einer stärkeren Orientierung an der ökologischen Wertigkeit, klareren Kriterien für die Anzeigeprüfung und einer Begrenzung der Umwandlungsfläche im Ausschuss ernsthaft beraten worden wäre. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dass er ohne Debatte abgelehnt wurde, wird der fachlichen Bedeutung dieses Gesetzes nicht gerecht. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir erkennen an, dass die Betriebe Planungssicherheit und weniger Bürokratie brauchen und dass die Angleichung an das Bundesrecht einige praktische Probleme löst, wir sehen aber zugleich die Gefahr, dass am Ende ein Gesetz übrig bleibt, das zwar moderner wirkt, aber in der Fläche weniger schützt. Sie sehen, wir haben dort einen Zielkonflikt, und wir haben uns entschieden, dieses Gesetz abzulehnen, weil wir uns für das Dauergrünland starkmachen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ich erhielt zwischenzeitlich die Information, dass wir Gäste haben im Hause aus der Partnerschaft der Parlamente. Das sind Parlamentarier aus verschiedenen Regionalparlamenten der USA. Es war mal kurz hier auf der linken Seite zu sehen, da hatte ich die Information noch nicht. Also das wäre die Erklärung gewesen für die Gäste, die wir auf der linken Seite hatten. Sie sind jetzt schon wieder weg, aber vielleicht sieht der eine oder andere sie noch hier im Haus und weiß dann Bescheid. Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Dr. Sylva Rahm-Präger. Dr. Sylva Rahm-Präger , SPD: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Vielleicht eingangs noch einmal ein paar Klarstellungen. Herr Stein sprach hier von Taschenspielertricks und verglich die Gärten, die Privatgärten mit der Landwirtschaft. Ich glaube, das kann man so nicht stehen lassen, weil der Staat schreibt nur vor, wenn staatliche Gelder fließen oder europäische Gelder fließen. Und dann werden auch Vorschriften, dann sind Vorschriften damit verbunden. Vielleicht, um das noch mal einzuordnen: Wir haben insgesamt 5.192 Hektar in der GLÖZ 9, das ist umweltsensibles Dauergrünland. Da bekommen die Landwirte auch staatliche Gelder dafür, dass sie dieses Dauergrünland in den Natura-2000-Gebieten entsprechend bewirtschaften. Wir haben 2.535 Hektar GLÖZ-2-Gebiete, das betrifft Feuchtgebiete und Moore. Auch dort bekommen die Landwirte entsprechende Gelder, um das Land auch entsprechend dieser Richtlinien zu bewirtschaften. Also dort, wo Vorschriften gelten oder wo eingegriffen wird, werden in der Regel AUKM, GLÖZ oder auch die Bioauszahlungen in Anspruch genommen, (Zuruf von Thore Stein, AfD) die ökologischen Anzahlungen. (Thore Stein, AfD: Das Gesetz gilt doch auf allen Grünlandflächen.) Der Rest sind noch mal 5.700 Hektar, das ist dieser Rest, über den wir hier sicherlich sprechen, der sicherlich noch, ich sage mal, der auch in der Diskussion die größte Rolle gespielt hat. Aber hier habe ich schon eingangs gesagt – und ich bin auch noch mal sehr dankbar, dass Herr Bruhn das hier noch mal so gut dargestellt hat –, wir haben dazu eine Anhörung gehabt, Sie waren ja selber anwesend, und wir hatten dort den Bauernverband und die Familienbetriebe Land und Forst auf der einen Seite und den BUND und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft auf der anderen Seite. Und die Darstellungen von beiden Seiten waren wirklich divergierend, was den Bestand dieses Gesetzes betrifft. Und dann sind wir natürlich in der Verantwortung, eine ausgewogene Lösung zu finden. Ich bin auch froh, dass Herr Dr. Terpe noch einmal klargestellt hat die Aussage von Herrn Diener, dass wir auch in anderen Ländern Grünlanderhaltungsgesetze haben und weitergehende Regelungen, wie in Bayern zum Beispiel, weil, Herr Diener, was Sie hier postulieren, das kann man auch so nicht stehen lassen, also dass wir hier alleine sind und dass wir sozusagen par ordre du mufti (Thomas Diener, CDU: Zwei andere Länder.) als Mecklenburg-Vorpommern Gesetze machen, die eigentlich weg müssen. Also wir haben, glaube ich, ausgewogen abgewogen und im Ergebnis steht dieses Gesetz. Der Landesbauernverband hat uns mit einem Schreiben vom 25.11. natürlich, den Agrarausschuss, auch zu Recht darauf hingewiesen, dass das Omnibus-III-Paket Vereinfachungen in der GAP vorsieht. Wenn das dann passiert, der Minister hat auch schon darauf hingewiesen, werden wir natürlich, wenn diese Regelungen in Kraft getreten sind und auch in deutsches Recht umgewandelt sind, werden wir natürlich überhaupt uns nicht dagegen verwehren, noch Änderungen vorzunehmen in einem konstruktiven Austausch und im Konsens mit den Landwirten und der Gesellschaft. Ich danke Ihnen, aber das ist jetzt erst mal der Stand und wir würden uns natürlich freuen, wenn Sie diesem Gesetzentwurf zustimmen würden. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Gruppe der FDP hat das Wort der Abgeordnete David Wulff.

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In der Ersten Lesung haben wir uns damit ja auch intensiv beschäftigt, jetzt in der Zweiten Lesung bleibe ich jetzt bei dem Kollegen Diener. Ich glaube, die Antwort heute beim Thema Kleingartenverordnung und Kleingartengesetz, konkurrierend oder nicht, war, glaube ich, der zentrale Punkt, weswegen auch wir das Gesetz ablehnen werden, denn das Gesetz schafft an sich keinen Mehrwert, weil durch die GAP-Vorgaben und die Direktzahlungsverordnung im Bund, aber auch durch den Dauergrünlandschutz im EU-Recht ist im Wesentlichen alles geregelt. Das heißt also, wenn wir Bürokratieabbau tatsächlich ernst nehmen wollen, dann wäre das jetzt der perfekte Zeitpunkt gewesen, hiermit anzufangen und zu sagen, okay, das Gesetz können wir auch abschaffen, weil das ist prädestiniert dafür. Wenn wir ins Detail gehen, eine Behebung kleiner Symptome wie PV-Anlagen-Rückbau oder eine exaktere oder andere Definition zum Pflügen, dann mag das hier und da vielleicht helfen, aber was nicht angegangen wird, ist halt das komplizierte Anzeige- und Genehmigungssystem oder auch Doppelkontrollen und parallele Dokumentationspflichten, die den Landwirten hier auch hinreichend zu schaffen machen, anstatt sich um ihre entsprechenden Betriebe zu kümmern. Und das Gesetz hat auch keine ökologische Wirkung an der Stelle. Es ändert nichts. Deswegen sagen wir, wir brauchen mehr Mut zur echten Deregulierung, denn dieses Gesetz schafft weder Naturschutz noch weniger Bürokratie. Es doppelt Bundesrecht und hält alte Verwaltungsstrukturen künstlich am Leben. Und aus unserer Perspektive, ein modernes Landesrecht muss entlasten, es muss vereinfachen und Betrieben echte Planungssicherheit geben. Und das macht dieses Gesetz nicht. Es erhält den Status quo, und deswegen lehnen wir auch ab. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/5091. Der Agrarausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5719 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/5719 bei Zustimmung der Fraktionen Die Linke, SPD, Gegenstimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und der Gruppe der FDP und Stimmenthaltung der Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/5091 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5091 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Einrichtungenqualitätsgesetzes und zur Änderung weiterer Regelungen, auf Drucksache 8/4994, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses auf Drucksache 8/5696. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Die Linke auf Drucksache 8/6112 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Einrichtungenqualitätsgesetzes und zur Änderung weiterer Regelungen (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/4994 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport (9. Ausschuss) – Drucksache 8/5696 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Die Linke – Drucksache 8/6112 – Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Sozialausschusses Katy Hoffmeister.

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Katy Hoffmeister CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe Ihnen vorgelegt auf der Drucksache 8/5696 die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses sowie den abschließenden Bericht zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Einrichtungenqualitätsgesetzes und zur Änderung weiterer Regelungen. Der Landtag hat den Gesetzentwurf auf der Drucksache 8/4994 in seiner 108. Sitzung im Juni dieses Jahres in seiner Ersten Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss überwiesen. Im Sozialausschuss wurde über diesen Gesetzentwurf in mehreren Sitzungen beraten. Am 24. September 2025 haben wir eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Abschließend haben wir den Gesetzentwurf am 19. November 2025 beraten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Novellierung des bisherigen Einrichtungenqualitätsgesetzes hin zu einem Wohnformen- und Teilhabegesetz haben wir eine Gesetzesinitiative beraten, die das Ziel hat, den Begriff und den Inhalt der Einrichtung in diesem Zusammenhang zeitgemäßer und umfassender zu fassen. Wichtig erscheint dabei, dass mit diesem Gesetzentwurf der Gedanke aufgegriffen wird, eine individuelle Lebensgestaltung von Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftigen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern in verschiedenen Wohnformen zu ermöglichen und vor allem auch zu verbessern. Klar ist dabei aber auch, dass es ein besonderes Schutzbedürfnis der Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung gibt, welches ebenso Prüfungs- und Interventionsmöglichkeiten bedingt. In der Anhörung haben wir verschiedene Akteure der Pflege gehört, wie zum Beispiel die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, den Berufsverband, den Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste und auch einen ambulanten Pflegedienst. Ebenso haben wir als Ausschuss sehr von den Stellungnahmen der SELBSTHILFE MV und des Landesseniorenbeirates profitiert. Für die mündlichen Anhörungen und Ausführungen so- wie für die schriftlich eingereichten Stellungnahmen möchte ich mich daher im Namen meiner Kollegen ganz herzlich und an dieser Stelle noch mal ausdrücklich bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Marc Reinhardt, CDU, und Barbara Becker-Hornickel, FDP) Die Fraktion der CDU hat im Verlauf der Beratungen hinsichtlich einer klaren Abgrenzung zwischen anbieterverantworteten und selbstverantworteten Wohngemeinschaften im Gesetzentwurf einen Änderungsantrag gestellt, der mehrheitlich vom Ausschuss abgelehnt worden ist. Die Fraktionen der SPD und Die Linke haben ebenso einen Änderungsantrag gestellt, der den Anwendungsbereich, die Begriffsbestimmungen, die allgemeinen Bestimmungen, die Prüfungen, die Transparenz, die Anzeige- und Mitteilungspflichten der Anbieter, den Umgang mit Personen in personenbezogenen Daten, Ordnungswidrigkeiten und Übergangsfristen angesprochen hat. Dieser umfangreiche Änderungsantrag ist im Ausschuss einvernehmlich angenommen worden. Der Sozialausschuss empfiehlt dem Landtag mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktionen der AfD, bei Enthaltung der Fraktion der CDU und Abwesenheit der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/4994 mit den beschlossenen Maßgaben und im Übrigen unverändert anzunehmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte Sie daher im Namen des Sozialausschusses um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf bitten und bedanke mich an dieser Stelle für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Ausschussvorsitzende! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Und wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/4994. Der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5696 anzunehmen. Ich rufe auf Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5696. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Die Linke auf Drucksache 8/6112 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6112 bei Zustimmung der Fraktionen Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der AfD und Stimmenthaltungen der Gruppe der FDP und der Fraktion der CDU angenommen. Wer dem Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5696 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5696 mit den soeben beschlossenen Änderungen bei Zustimmung der Fraktionen Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und übrigen Stimmenthaltungen angenommen. Ich rufe auf die Artikel 2 bis 5 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5696. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 2 bis 5 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5696 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 8/5696 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 8/5696 mit den soeben beschlossenen Änderungen bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Meine Damen und Herren, von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN liegt Ihnen auf Drucksache 8/5825 ein Antrag zum Thema „Ja zum Auto auf dem Land, Ja zur Auto-Industrie in Deutschland, Ja zum Verbrenner-Aus 2035“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Nummer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreichung der Tagesordnung beschlossen werden. Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Da sehe ich Frau Wegner. Bitte schön! Jutta Wegner , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur Geschäftsordnung): Vielen Dank für das Wort zur Begründung der Dringlichkeit, Frau Präsidentin! Vertreter der EU-Staaten und des Europäischen Parlaments haben bereits vor Jahren beschlossen, dass in der EU ab 2035 Neuwagen kein klimaschädliches CO mehr 2 ausstoßen dürfen. Ziel ist eine Senkung der CO - 2 Emissionen im Verkehrsbereich, die dringend notwendig ist. Der Koalitionsausschuss hat am 27.11.2025 sich darauf geeinigt, sich auf EU-Ebene für eine Aufweichung der VO zum Verbrenner-Aus einzusetzen. Diese Entscheidung ist für die deutsche Automobilwirtschaft, Automobilindustrie fatal. (Stephan J. Reuken, AfD: Lebenswichtig!) Der Elektromobilität gehört die Zukunft. Wenn wir mithalten wollen, müssen wir Tempo machen. Die Landesregierung muss ihren Einfluss auf Bundesebene geltend machen, insbesondere, weil der …

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Elke-Annette Schmidt

Die Dringlichkeit bitte! Jutta Wegner , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur Geschäftsordnung): Und jetzt muss ich die Dringlichkeit begründen, genau. Der Koalitionsausschuss hat das nach Antragsschluss für die heutige, für die Landtagssitzung beschlossen, und deshalb konnte der Antrag nicht rechtzeitig eingebracht werden. Dringlich ist er auch deshalb, weil noch in dieser Woche, spätestens in nächster Woche die EU-Kommission ihre Handlungsempfehlungen abgeben wird und dann irgendwann auch die Zeit davongelaufen ist. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem Dringlichkeitsantrag. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? (Zustimmung) Bitte schön! Marcel Falk , SPD (zur Geschäftsordnung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Den Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Ja zum Auto auf dem Land, Ja zur Auto-Industrie in Deutschland, Ja zum Verbrenner-Aus 2035“ lehnen wir ab. Wir sehen hier absolut keine Dringlichkeit. Spätestens 2035 soll das Ganze ja in Kraft treten, und wir können uns auch im Januar, Februar oder im März zu dem Thema unterhalten, zumal die Frage hier auch steht, ob Mecklenburg-Vorpommern überhaupt das Autoindustrieland ist, was sich mit dem Thema vordringlich beschäftigen muss. Von daher sehen wir das Ganze nicht und lehnen den Antrag ab. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Wir stimmen jetzt über die Dringlichkeit ab. Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und im Übrigen Ablehnung abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/5090. Hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses auf Drucksache 8/5695. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/5090 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport (9. Ausschuss) – Drucksache 8/5695 – Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Sozialausschusses Katy Hoffmeister.

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Katy Hoffmeister CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich lege Ihnen eine weitere Beschlussempfehlung des Sozialausschusses und einen abschließenden Bericht vor, nämlich zum Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern, und verweise insoweit auf die Drucksache 8/5695. Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung auf der Drucksache 8/5090 in seiner 111. Sitzung am 16. Juli dieses Jahres in Erster Lesung beraten und diesen zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport sowie zu einer mitberatenden Stellungnahme an den Bildungsausschuss und den Finanzausschuss überwiesen. Der Sozialausschuss hat diesen Gesetzentwurf in mehreren Sitzungen beraten. Am 1. Oktober haben wir dazu eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Abschließend ist der Gesetzentwurf am 19. November beraten worden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegen! Das Ziel dieses Gesetzentwurfes war es, die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken und die Handlungssicherheit der Fachkräfte zu festigen, die fachübergreifende Kooperation und die Struktur und die Prozesse im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes zu verbessern und zugleich die fachliche Expertise und die Gesamtverantwortung der Jugendämter vor allem auch auszubauen. Wir haben mit der Beratung dieses Gesetzentwurfs, der dieses wichtige Thema des Kinder- und Jugendschutzes beinhaltet, zugleich auch ein Handlungsfeld bearbeitet, welches wir im Ausschuss vor allem in den letzten Jahren zusammen mit dem Landesjugendhilfeausschuss in eindringlichen oder besser gesagt in dringlichen gemeinsamen Sitzungen erörtert haben. Es ging um die Arbeitsfähigkeit und die Ausstattung des Landesjugendhilfeausschusses und seine Aufgaben, und es ging um die Arbeitsfähigkeit und die Ausgestaltung des Landesjugendamtes, die beide bisher beim Kommunalen Sozialverband angesiedelt waren. Es ist bei diesen Beratungen sehr deutlich geworden, dass es Änderungsbedarfe gibt. Allen Beteiligten war damals und ist heute selbstredend die Sensibilität und vor allem auch die Wichtigkeit der Arbeitsfähigkeit beider Institutionen bewusst. Und um es klar und deutlich zu betonen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zum Beispiel im Landesjugendamt tätig sind, haben unter schwierigen Bedingungen wichtige Arbeit für den Kinder- und Jugendschutz im Land geleistet. (Beifall Mandy Pfeifer, SPD, und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Den Applaus haben beide Einrichtungen deutlich verdient. Die Rückführung der beiden Institutionen zum Land und damit die Bündelung beim LAGuS ist eine richtige und notwendige Antwort auf die Probleme, die sich gezeigt haben. Daher bin ich froh, dass wir als Sozialausschuss diese Diskussion am Ende erfolgreich führen konnten, respektive den Prozess zielführend begleiten konnten. Vielen Dank zugleich an alle, die daran beteiligt waren, also namentlich an den Landesjugendhilfeausschuss, den Kommunalen Sozialverband und – das will ich deutlich hervorheben – auch an das Sozialministerium. (Patrick Dahlemann, SPD: Die Ministerin!) In der Anhörung haben wir verschiedene Handelnde und Verantwortliche aus dem Bereich des Kinder- und Jugendschutzes in Mecklenburg-Vorpommern gehört, wie zum Beispiel den Kinderschutzbund oder den Landesjugendring. Auch die Stadt Schwerin hat eindrücklich über die Arbeit des Childhood-Hauses vorgetragen. Für die mündlichen Ausführungen der Angehörten sowie für die schriftlich eingereichten Stellungnahmen auch hier meinen ausdrücklichen und herzlichen, ganz besonderen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Verlauf der Beratungen hinsichtlich der Thematik von Schutzkonzepten für Kinder- und Jugendliche einen Änderungsantrag gestellt, der mehrheitlich vom Ausschuss abgelehnt worden ist. Ebenso hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Entschließungsantrag mit Blick auf die Mittelausstattung und die Verstetigung vor allem von etablierten und evaluierten Kinderschutzprojekten im Land gestellt, der vom Ausschuss mehrheitlich abgelehnt wurde. Darüber hinaus hat die Fraktion der AfD einen Entschließungsantrag für eine landesweite Etablierung von Childhood-Häusern gestellt, der vom Ausschuss mehrheitlich abgelehnt worden ist. Der Sozialausschuss empfiehlt dem Landtag mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und Die Linke bei Ablehnung der Fraktion der AfD und Enthaltung der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf der Drucksache 8/5090 unverändert anzunehmen. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie daher im Namen des Sozialausschusses um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf bitten und bedanke mich an dieser Stelle zunächst für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Barbara Becker-Hornickel, FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Ausschussvorsitzende! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten die Sozialministerin Stefanie Drese.

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Stefanie Drese

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Jede Form von physischer, psychischer oder sexueller Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen darf uns als Gesellschaft nicht ruhen lassen. Deshalb möchte ich die Zweite Lesung des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern nutzen, um an uns alle zu appellieren, gemeinsam an der Stärkung des Kinderschutzes weiterzuarbeiten und beim Kinderschutz aktiv zu bleiben. Und ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich bei Ihnen für die engagierte parlamentarische Beratung zu bedanken und bei Ihnen um eine möglichst einhellige Zustimmung zu werben. Erstmals in Mecklenburg-Vorpommern wird es bei positivem Verlauf dieser Debatte zum 1. Januar 26 ein eigenständiges, modernes Kinderschutzgesetz, genauer gesagt ein Kinderschutzstrukturgesetz geben, damit sind wir Vorreiter. Die Grundlage bildet hierbei ein Präventionsverständnis, das über die bloße Anwendung oder Abwendung von Kinderschutzfällen hinausgeht, indem die umfassende Förderung positiver Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt gestellt wird. Warum ist das wichtig? Ich denke, unser gemeinsames Ziel ist klar: Wir wollen allen Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern ein sicheres und gesundes Aufwachsen ermöglichen. Mit dem Kinderschutzstrukturgesetz schaffen wir damit ein festes Fundament für die Kinder- und Jugendhilfe im Land. Es vereint Prävention und Intervention, stärkt das Recht von Kindern auf Schutz und fördert die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure. Doch der Kern dieses Gesetzes – und der ist aus meiner Sicht der entscheidende Fortschritt –, ist die Rückübertragung des Landesjugendamtes in die Landesverwaltung. Dies wurde auch in den Stellungnahmen im Rahmen der Verbandsanhörung und der Anhörung in den zuständigen Ausschüssen des Landtags so bestätigt. Das Landesjugendamt ist der überörtliche Garant dafür, dass die Jugendämter verlässlich unterstützt werden, die Qualitätsstandards in Einrichtungen eingehalten werden und Bedarfe früh erkannt und strategisch adressiert werden. Diese Aufgabe können wir nur wirksam erfüllen, wenn die Steuerung aus einer Hand erfolgt, klare Verantwortlichkeiten bestehen und fachliche Impulse direkt wirken. Die bisherige Zuordnung beim Kommunalen Sozialverband bedeutete eine geteilte Zuständigkeit. Mit der Rückführung schließen wir diese Lücke, und ich freue mich umso mehr, dass es gelingt, das vorhandene Wissen zu bewahren und nicht, dass es verloren geht, denn wir werden zum 1. Januar 26 alle Kolleginnen und Kollegen, die bisher im Landesjugendamt tätig waren, als neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung begrüßen können. Ein wichtiges Element zur Stärkung des Kinderschutzes in unserem Land wird zukünftig die Zentrale Stelle Kinderschutz beim Landesjugendamt sein. Sie wird Fachkräfte landesweit beraten und vernetzen, Erkenntnisse aus den Regionen bündeln, Standards und Empfehlungen entwickeln, Krisenhotspots früh sichtbar machen. Damit wird Kinderschutz nicht nur lokal, sondern strategisch im gesamten Land gedacht. Die Rückübertragung gibt zudem dem Landesjugendhilfeausschuss seine volle Wirkungskraft zurück, als starke Stimme für Kinderrechte. Damit einhergehen wird auch, dass sich die Kinder- und Jugendhilfe Mecklenburg-Vorpommern wieder an einer verlässlichen Landesjugendhilfeplanung orientieren kann. Wir ermöglichen ein Kinderschutzsystem, das wirksam, lernfähig, transparent ist, ganz im Sinne des SGB VIII. Für diese strukturelle Weiterentwicklung stellt das Land zusätzlich 1,63 Millionen Euro bereit – ein sinnvoller und notwendiger Einsatz von Mitteln, denn ohne leistungsfähige Strukturen können wir auch zukünftig bestehende Risiken nicht mindern. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bin überzeugt davon, dieses Gesetz ist ein Meilenstein für die Kinder- und Jugendhilfe als Strukturgesetz, weil es Zuständigkeiten klärt, als Entwicklungsgesetz, weil es Fachlichkeit stärkt, und als Zukunftsgesetz, weil es Schutzsysteme wirksam macht. Gleichzeitig betone ich aber auch, das beste Gesetz lebt von Menschen, die es ausfüllen. Wir sichern ihnen dafür jetzt die bestmöglichen Rahmenbedingungen. Wenn wir Kinder und Jugendlichen wirklich den Rücken stärken wollen, müssen wir unseren Strukturen Rückgrat geben. Genau das tut dieses Gesetz. Die Stärkung des Landesjugendamtes ist der Schlüssel dazu, den Kinderschutz im gesamten Land auf ein neues professionelles und verlässliches Niveau zu heben. Ich bitte daher um Unterstützung, damit wir den Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern kraftvoll und gemeinsam weiterentwickeln können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Ministerin! Für die Fraktion der AfD hat das Wort die Abgeordnete Petra Federau.

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Petra Federau AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir heute über den Gesetzentwurf zum Kinderschutz sprechen, dann sollten wir nicht über abstrakte Verwaltungsfragen reden müssen. Wir hätten über ein Gesetz reden sollen, welches realen Schutz für Kinder vorsieht, über reale Gefahren spricht und über den Anspruch des Staates, dort wirksam zu handeln, wo Kinder Schutz brauchen. Für uns als AfD-Fraktion gilt dabei ein klarer Grundsatz: Kinderschutz darf nicht nur auf neu geschaffenen Netzwerken oder neuen Verwaltungsstrukturen fußen, funktionierender Kinderschutz braucht klare Zuständigkeiten, handlungsfähige Jugendämter und echte Personalentlastung, alles andere bleibt im Zweifel Symbolpolitik. Die Rückübertragung des Landesjugendamtes vom Kommunalen Sozialverband MV an das Land, also an das LAGuS, ist grundsätzlich zu begrüßen. Sie beendet letztendlich eine bundesweit einmalige, untaugliche Aufteilung von Zuständigkeiten und kann, wenn sie richtig umgesetzt wird, Effizienz und Steuerungsfähigkeit verbessern. Aber, meine Damen und Herren, genau hier beginnt unsere Kritik. Dieses Problem bestand seit Jahren. Warum erfolgt die Korrektur erst jetzt? Seit 2014 hat der Landesjugendhilfeausschuss keine einzige Empfehlung zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Land erarbeitet. Das ist nicht nur ein Verwaltungsdetail, das ist ein bezeichnendes Versagen der landesweiten Kinder- und Jugendpolitik. Wer Kinderschutz ernst nimmt, lässt Strukturen nicht ein Jahrzehnt lang vor sich hin scheitern, um dann hektisch neue Ebenen obendrauf zu setzen. Meine Damen und Herren, die Landesregierung selbst liefert in Ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage die Zahlen, die jeder hier im Haus kennen sollte. Hinweise auf Kindeswohlgefährdung in Mecklenburg-Vorpommern gab es im Jahre 2020 4.336, im Jahr 2023 waren es bereits 5.256 – das ist ein Plus von 21 Prozent. Davon wurden festgestellt: Kindeswohlgefährdungen im Jahr 2020 1.139 und im Jahr 2023 bereits 1.673, was 47 Prozent mehr Schicksalen entspricht. Was bedeuten diese Zahlen? Sie bedeuten einen erheblichen Anstieg der Fallzahlen. Die Jugendämter sind massiv belastet, nicht nur, weil die Fälle steigen, sondern auch wegen der immer umfangreicheren Dokumentationspflichten und zunehmender gesellschaftlicher Fehlentwicklung. Und was macht die Landesregierung? Sie reagiert auf reale Überlastung nicht mit Entlastung, nicht mit einer echten Personaloffensive, nicht mit Digitalisierung. Es gibt keine festgelegten Ausstattungsstandards, keine digitale Infrastrukturstrategie, keinen Plan, wie man Fachkräfte gewinnt und hält. Stattdessen liest man im Entwurf Begriffe wie „Vernetzung“, „Koordination“ und „Service“. Meine Damen und Herren, Vernetzung ersetzt keine Fachkraft, Koordination ersetzt keine klare Verantwortung. Ein neues Gremium ersetzt keine digitale Akte und keinen zusätzlichen Mitarbeiter. Meine Damen und Herren, mit der Zentralen Stelle Kinderschutz baut die Landesregierung eine neue landesweite Struktur auf. Aufgaben, Vernetzung, Beratung, Aufarbeitung und Information – das klingt gut, aber die Frage ist, wozu braucht es das zusätzlich. Viele dieser Aufgaben existieren bereits, etwa in der Kontaktstelle Kinderschutz. Wir riskieren also Doppelstrukturen und unklare Zuständigkeiten. Dieses wurde in den Expertenanhörungen auch sehr deutlich dargestellt und angemahnt. Und während oben im Land neue Strukturen entstehen, bleibt unten vor Ort alles beim Alten – zu wenig Personal, zu wenig Zeit, zu viel Papier. Meine Damen und Herren, auch die regionalen Netzwerke sind im Entwurf eher Überschriften als belastbare Lösungen – keine verbindliche Finanzierung, keine klaren Anforderungen, keine garantierten Personalressourcen. Die Folge ist absehbar: zusätzliche Sitzungen, zusätzliche Berichtspflichten und noch weniger Zeit für den Kinderschutz im Einzelfall. Gerade kleine Jugendämter in ländlichen Räumen werden damit überfordert. Netzwerke sind nett, aber sie ersetzen weder Fachkräfte noch Verantwortung. Der vorliegende Gesetzentwurf verpflichtet Vereine, etwa auch Sportvereine, Schutzkonzepte zu entwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen. Die Zielrichtung ist grundsätzlich sinnvoll, aber die entscheidende Frage ist, ist das realistisch. Im ländlichen Raum kämpfen viele Vereine schon heute ums Überleben. Das Ehrenamt läuft auf Verschleiß, und genau diesen Menschen sagt die Landesregierung jetzt, neben Training, Jugendarbeit, Fahrdiensten und Organisation dürft ihr künftig auch noch rechtssichere Schutzkonzepte erstellen und Dokumentationspflichten erfüllen. Wir brauchen uns da nichts vorzumachen. So wie zuvor bei den Kinder- und Jugendeinrichtungen werden Schutzkonzepte via Copy and Paste erstellt, weil nichts anderes leistbar ist. Die Überprüfung des Ganzen wird dann kaum stattfinden. Es fällt auf, dass viel aufgeschrieben ist, aber wie sich im Alltag gerade solche Ehrenamtler oder Berufsgruppen noch korrekt oder ab wann fragwürdig verhalten, ist so unklar, dass es nur zu Unsicherheiten und eher zum Rückzug zwingt, als Menschen, die es ehrlich und gesetzestreu halten, zu ermutigen, zum Beispiel Fahrdienste bei Auswärtsspielen zu übernehmen. Ich hatte nämlich neulich gerade das Beispiel, da sind die Vereine irritiert, weil gesagt wurde, dass beispielsweise ein Jugendtrainer nicht alleine mit einem Spieler im Auto sitzen darf. Also alleine dieses, wie soll es funktionieren, mache ich mich jetzt strafbar, kann ich überhaupt jemanden abholen, kann ich sagen, ich fahre sie hin, muss ich jetzt erst sagen, die Eltern müssen alle an einen Treffpunkt fahren, damit ich sie einsacken kann – also wie gesagt, es sind maximale Unsicherheiten, und hier sollte klargestellt werden, dass das Ehrenamt nicht noch weiter überfordert wird. Kinderschutz gelingt eben nicht gegen das Ehrenamt, sondern nur mit ihm. Wir als AfD sagen, dieser Gesetzentwurf verlagert Probleme, statt sie zu lösen. Er bläht Strukturen auf und erhöht die Bürokratie, während die Jugendämter, die Vereine und die Familien weiter alleingelassen werden. Was wir brauchen, ist etwas anderes, und zwar echte Entlastung der Jugendämter. Wir brauchen dort mehr Fachpersonal, klar definierte Ausstattungsstandards, spürbare Reduzierung der Dokumentationssuche, Digitalisierung statt Netzwerkrhetorik, moderne Aktenführung, digitale Schnittstellen und ein Landesprogramm zur effizienten Fallbearbeitung, ein klares Bekenntnis, vor allen Dingen auch zur Verantwortung der Eltern, der Staat greift ein, wenn Kinder akut gefährdet sind, sofort und konsequent, aber er ersetzt Familien nicht systematisch durch Verwaltung. Wir haben im Sozialausschuss einen eigenen Antrag eingebracht, weil wir nicht nur kritisieren, sondern auch Lösungen vorlegen. Unser Kernpunkt: ein flächendeckender Ausbau von Childhood-Häusern in allen Landesgerichtsbezirken. Diese Einrichtungen sind der Ort, an dem Kinder- und Opferschutz wirklich konkret wird: kindgerechte traumasensible Vernehmung, interdisziplinäre Zusammenarbeit von Justiz, Medizin und Jugendhilfe, Vermeidung von Mehrfachbefragung, schnelle Hilfen aus einer Hand. Damit das funktioniert, braucht es klare gesetzliche Verankerung im Landesrecht, dauerhaft gesicherte Finanzierung, nicht projektweise und auf Kante genäht, verbindliche Standards für videogestützte Vernehmung, Präzisierung und Erweiterung des Gewaltbegriffs, damit psychische und emotionale Misshandlung eindeutig erfasst werden, Ausbau spezialisierter traumatherapeutischer Angebote, …

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Elke-Annette Schmidt

Frau Abgeordnete, bitte kommen Sie zum Schluss!

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Petra Federau AfD

… flächendeckend und ohne jahrelange Warteliste. Das ist Kinderschutz, der wirklich wirkt – praxisnah, rechtssicher, kindgerecht.

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Elke-Annette Schmidt

Frau Abgeordnete, bitte kommen Sie zum Schluss!

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Petra Federau AfD

Ich danke für Ihr Gehör! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Harry Glawe.

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Harry Glawe CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, dieser Gesetzentwurf ist richtig, und er führt dazu, dass einerseits das Landesjugendamt wieder dahin kommt, wo es mal war, und damit eine Zentralisierung einerseits, andererseits auch eine Koordinierung stattfindet. Und Drittens, die Vernetzung ist ein wichtiges Instrument, um die Informationen auch auszutauschen. Und Koordinierung gehört auch in diesem Bereich in besonderer Weise bei Schutz und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zum Alltag, und es muss uns alle umtreiben, wenn solche Dinge immer noch passieren. Ich will eines zur AfD sagen: (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, sag mal was zu uns!) Den Vortrag, dass Vereine und Verbände sozusagen überfordert wären, weise ich strikt zurück, (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und ich sage Ihnen auch warum: Es hat jeder Verein die Pflicht, Übungsleiter mit einem erweiterten Führungszeugnis abzufragen, (Petra Federau, AfD: Das ist richtig, keine Frage!) ob er geeignet ist oder nicht geeignet ist und es Einträge gibt, oder gibt es die nicht. Und wer einen Eintrag bekommt oder hat, der kann nicht Kinder und Jugendliche betreuen. (Petra Federau, AfD: Das ist ja auch absolut richtig!) Sie haben es nicht erzählt, Sie haben sozusagen nur mit Kritik um sich geworfen. Es gibt diese Dinge, und ich glaube, dass es natürlich noch verbesserungsbedürftig ist, aber die Kreissportbünde und der Landessportbund leisten diese Arbeit, beraten die Vereine und Verbände, und es muss eigentlich alle zwei Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden, das will ich hier noch mal klar feststellen. Und da kann eben auch die Landesregierung, das Landesjugendamt natürlich weiter unterstützend dabei sein. Was ich auch sagen will, Kinderschutz und dieses Kinderschutzgesetz ist eigentlich überfällig, und ich danke auch der Ministerin, aber auch den konstruktiven Beratungen, die wir im Sozialausschuss – Katy Hoffmeister hat darüber schon gesprochen – durchaus durchgeführt haben und im Großen und Ganzen vom Ziel her überzeugt sind, dass es richtig ist. Das Landesjugendamt ist damals mal – wenn ich daran erinnern darf – bei der Kreisgebietsreform sozusagen an die Kreise abgegeben worden, und die haben es ja dann beim Kommunalen Sozialverband untergebracht, weil damals die Kommunen darauf bestanden haben, dass sie auch Kompensationen für die Kreisgebietsreform und für die Zustimmung et cetera haben wollten. Dieser Schritt ist jetzt korrigiert, und ich finde, dass es ein sehr nützliches Gesetz gerade in dieser Frage ist, um beim Landesamt für Gesundheit und Soziales dann auch die Arbeit zu parken. Jeder ist aufgefordert, dieses Gesetz auch mit Leben zu erfüllen. Das ist die entscheidende Aufgabe, nicht wegzugucken, andererseits aber auch das, was nötig ist, die Koordinierung, die Vereinsarbeit – ich rede noch mal vom Sport, oder man kann auch andere Dinge nehmen –, überall, wo Jugendarbeit geleistet wird, müssen besondere Augenmerke auch durchgeführt werden. Wir haben das in der letzten Vergangenheit immer wieder erlebt, dass es dort auch Ausreißer gibt, und diese Dinge kann eine Gesellschaft nicht tolerieren. Von daher sage ich es noch mal, wichtig ist, dass es funktioniert. Und die Kinderschutzhotline ist so ein Thema, das wollte die Landesregierung vor gut einem Jahr noch eher abschaffen oder zumindest die Finanzen reduzieren. Das ist mittlerweile, Dank auch der Intervention der Abgeordneten haben diese Kürzungen nicht stattgefunden. Meine Damen und Herren, ansonsten hat Frau Hoffmeister alles Wichtige vorgetragen. Ich will nur sagen, auch dem Antrag der GRÜNEN werden wir als CDU zustimmen und wir hoffen, dass insgesamt dann vielleicht auch die regierungstragenden Fraktionen sich dazu entschließen könnten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Einen kleinen Moment bitte, Herr Glawe! Herr Glawe, es gibt einen Antrag auf Kurzintervention durch Frau Federau. Bitte schön!

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Petra Federau AfD

Ja, Herr Glawe, da Sie ja direkt auf meinen Vortrag zuvor eingegangen sind: Ich habe mit keinem Wort kritisiert, dass hier beispielsweise keine Führungszeugnisse vorgelegt werden sollen. Ich glaube, jeder, der mich kennt und weiß, dass ich mit dem Kinderschutz, dass es eines meiner wichtigsten Anliegen überhaupt ist, der weiß, dass ich absoluter Befürworter bin, dass hier natürlich erweiterte Führungszeugnisse vorgelegt werden. Ich glaube, keine Mutter, kein Vater, niemand möchte, dass irgendjemand in einem Sportverein oder in irgendeinem Verein mit jemandem, der vielleicht als Pädokrimineller irgendwo vorbestraft war oder ist, in Kontakt kommen muss – deswegen absolut selbstverständlich, also da gibt es überhaupt gar keine Diskussion. Ich habe aber auf Erfahrungen aufmerksam gemacht, die eben durch vielleicht leichte Verunsicherung, was tatsächlich alles mit reinfallen könnte für diese Vereine, die eben in der Praxis vielleicht manchmal untauglich sind, und dass hier eben keine Verunsicherung stattfinden soll, und eben auch für die wirklich wertvolle ehrenamtliche Arbeit, die in den Sportvereinen geleistet wird. Also ich habe das konkrete Beispiel Fahrdienste genommen, was mir von einem Verein geschildert wurde, und wo man eben Bedenken hat, Menschenskinder, kann ich mich so und so verhalten, es erschwert uns einiges, ich möchte da nicht in Zwickmühlen kommen. Also da bitte ich, auch fair zu bleiben. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter?

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Harry Glawe CDU

Ja, gerne, Frau Präsidentin!

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Elke-Annette Schmidt

Bitte schön!

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Harry Glawe CDU

Frau Federau, wenn Sie das jetzt so erklären, kann ich das gar nicht so zurückweisen. Aber so, wie Sie geredet haben, war es ja eher eine Kritik, die gerade an Sportvereine gerichtet war, die ich so nicht stehen lassen wollte. Und ich wollte Ihnen nur mitteilen – und Sie sagen ja auch, Sie kennen jetzt dieses Thema „erweitertes Führungszeugnis“ –, das wäre schön, wenn Sie das auch gesagt hätten. Aber vom Grunde her, sage ich mal, bin ich jetzt nicht unzufrieden mit Ihrer Anfrage. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Die Abgeordnete Petra Federau spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion Die Linke hat das Wort der Abgeordnete Christian Albrecht. Und ich nutze die Zeit und begrüße auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus Ludwigslust, Parchim und Rostock. Seien Sie uns recht herzlich willkommen!

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Christian Albrecht Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ich muss niemanden hier im Saal davon überzeugen, dass der Schutz von Kindern enorm wichtig ist und warum wir hier alle miteinander fortwährend gefordert sind, diesen so gut es geht, zu gewährleisten. Und dazu leistet dieses Gesetz einen wichtigen Beitrag. Obwohl es die Zweite Lesung ist und obwohl meine Vorrednerinnen ja schon die Inhalte sehr gut und umfassend dargestellt haben, möchte ich auch noch mal kurz zusammenfassen, was das Kinderschutzgesetz leisten soll. Zum einen sollen die Rechte von Kindern und Jugendlichen gestärkt werden, durch zentrale Standards soll die Handlungssicherheit der Fachkräfte verbessert werden. Durch die Einrichtung einer Zentralen Stelle Kinderschutz werden wir in Zukunft eine interaktive Service- und Vermittlungsinstanz haben. Diese Stelle wird unter anderem Fachinformationen aufbereiten, Handlungsempfehlungen und fachliche Stellungnahmen erarbeiten, außerdem wird sie als Ansprechstelle im Kinderschutz fungieren und auch bei der Fallaufarbeitung unterstützen. Durch bessere Netzwerkarbeit, verpflichtende Schutzkonzepte im Ehrenamt und die Fortführung bestehender erfolgreicher Maßnahmen, zum Beispiel Kinderschutzhotline, Kontaktstelle Kinderschutz, Bündnis Kinderschutz MV, haben wir einen zusätzlichen Dreiklang, der einen wirklich guten und effektiven Kinderschutz im Land sicherstellen kann. Kinderschutz ist hierbei eine gemeinsame fachübergreifende Aufgabe, die mit einer hohen Komplexität versehen ist, und auch deswegen richten wir uns dann mit Weiterbildung über „Schabernack“ hier ganz gezielt an die Fachkräfte und erhoffen uns da Verbesserungen. Der zweite große Baustein ist die Rückübertragung des Landesjugendamtes an das Land – lange gefordert auch von uns als Linke. Die bisher 13,5 Vollzeitäquivalente gehen vom KSV auf das Land über. Auch die neue Zentrale Stelle Kinderschutz wird dort angesiedelt werden. Das heißt, zu den 13,5 VZÄ werden noch einmal 13 zusätzliche dazukommen. Damit hat das Landesjugendamt dann 26,5 Vollzeitäquivalente, und wir glauben, dass es damit gut aufgestellt ist, um die Aufgaben zu leisten, die da anstehen. Und das ist auch schon mal adressiert an die AfD: Es wird also auch durchaus mehr Personal hier ins System gegeben. Das Land nimmt auch zusätzliche 1,6 Millionen Euro hierfür in die Hand. Sie sehen also, der Kinderschutz und funktionierende Strukturen im Landesjugendamt haben für uns eine hohe Priorität. In der Anhörung im Oktober gab es viele positive Stimmen, die das Gesetz als ein sehr gutes Signal sehen. Es wurde gelobt, dass der Fokus auch auf Prävention und eben nicht nur auf Intervention gelegt wurde. Die Rückführung des Landesjugendamtes ans Land, die Schutzkonzepte in Vereinen, all das wurde sehr positiv gesehen, und gerade Letztere – das stand ja hier gerade so ein bisschen zur Debatte – werden auch von den Anzuhörenden als lange überfällig angesehen. Was uns noch auffiel, war so ein Punkt, der bei den Sachverständigen in der einen oder anderen Stelle rauskam, wo moniert wurde, dass es an traumapädagogischen Ansätzen fehle. Das haben wir im Nachgang auch noch mal gemeinsam mit dem Sozialministerium gewälzt, und dort wurde auch gesagt, dass auch die traumapädagogische Betreuung Bestandteil der Handlungsempfehlungen der Zentralen Stelle Kinderschutz sein kann – also auch dieser offene Punkt aus der Anhörung entsprechend adressiert. Das freut mich sehr, und ich glaube, war mit Blick auf die Anhörung auch noch mal wichtig. Mit Blick auf den Antrag, der morgen noch kommt – was ja hier auch schon anklang, das Thema Childhood –, dazu möchte ich sagen, dass auch ein Prüfauftrag im Rahmen des Gesetzes mit eingepflegt ist, der da sagt, dass die Etablierung eines zweiten Childhood-Hauses oder eines vergleichbaren Angebotes im östlichen Landesteil geprüft werden soll, dass man darauf hinarbeitet, auch das ist sehr wichtig. Sie sehen also, dieses Gesetz bringt wesentliche Verbesserungen zum Schutz von Kindern auf den Weg – dem Wichtigsten, was wir hier alle miteinander haben. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung. Ich kann jetzt mit Blick auf die Zeit gar nicht mehr im Detail jetzt die Kritikpunkte der AfD aufdröseln, darauf eingehen, aber möchte vielleicht aber wenigstens einen raussuchen. Sie haben ja hier moniert, dass die Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler bei der Erstellung der Konzepte überfordert sein könnten. Ich habe das ja so verstanden, dass die Strukturen, die wir ja stärken und etablieren wollen, ja genau dafür da sind, um auch unter anderem als Anlaufstelle für Vereine zu dienen, damit die sich dort die entsprechende Beratung und auch die Unterstützung bei der Erstellung der Satzung holen können. Das, was Sie da, diesen Überbau, diese Vernetzungsstrukturen, die Sie ja als überflüssig gegeißelt haben, sind ja genau dafür da, um das Problem zu lösen, das Sie hier aufgedröselt haben. Und ansonsten, Thema Childhood-Haus habe ich schon ein bisschen was gesagt. Wir haben ja dazu morgen auch noch mal einen gesonderten Antrag, deswegen würde ich da an der Stelle jetzt einen Punkt setzen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte nochmals um Zustimmung! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Anne Shepley.

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Anne Shepley GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg/-innen! Wir haben es heute schon mehrfach gehört, und auch ich möchte mich den Vorredner/-innen anschließen, die sich bedankt haben für die durchaus sehr konstruktive Debatte, die wir im Sozialausschuss zu diesem Gesetz hatten. Und ich möchte meinen Ausführungen auch voranstellen, auch wenn ich gleich ein bisschen Kritik üben werde, dass wir als Bündnisgrüne-Fraktion dieses Gesetz außerordentlich begrüßen, dass wir es einen sehr, sehr wichtigen Schritt finden, das Landesjugendamt wieder in seiner sozusagen vollen Größe anzusiedeln dort, wo es hingehört, nämlich auf Landesebene. Ich weiß, dass das keine einfache Aufgabe war, und deswegen gebührt diesem Gesetz auch unser großer Dank und auch dem Ministerium für die Umsetzung dann. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, dennoch haben wir in den Beratungen immer wieder von den Expertinnen und Experten gehört, dass ihnen das Gesetz nicht konkret genug ist. Und wir haben nun mit unseren Änderungsanträgen versucht, diesem Ganzen sozusagen ein bisschen mehr Konkretheit hinzuzufügen und zu gucken, dass in der Praxis auch das ankommt, was der gute Wille in diesem Gesetz ist. Denn die Frage ist ja immer, wie wird ein Gesetz umgesetzt. Wir können sagen, ja, wir haben jetzt ein Kinderschutzgesetz, damit sind wir vielleicht auch Vorreiter/-in in Mecklenburg-Vorpommern. Aber die Frage ist ja, wie kommt es an, in den Vereinen, in den Kommunen, dort, wo es wirklich dringend gebraucht wird. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir schlagen mehrere Änderungen vor. Zum einen sagen wir, wir brauchen Schutzkonzepte für Kinder und Jugendliche, auch in Unterkünften für Geflüchtete. Wir sagen insgesamt auch, dass das Gesetz viel, viel vielfältiger aufgebaut sein müsste und viel tiefer auch noch die verschiedenen Aspekte von Kindern und Jugendlichen miteinbeziehen müsste – Kinder mit Behinderung, Kinder mit Migrationsgeschichte und so weiter. Aber zurück zu den Unterkünften für Geflüchtete: Dort gibt es keine Schutzkonzepte im Moment, die gesetzlich geregelt verankert sind. Wir sagen, wir wollen nicht mehr Bürokratie, sondern wir wollen Sicherheit schaffen, einen Kern der Sicherheit für jedes Kind, das in Deutschland ankommt. Die müssen alle spüren, hier gilt Schutz, hier gilt Achtung und hier bin ich sicher. Zweitens sagen wir, die Zusammenarbeit in den regionalen Netzwerken muss verbindlich gestaltet werden. Jugendverbände, Vereine, Schulen, Jugendämter, alle Beteiligten müssen gemeinsam handeln. Wenn ein Kind Hilfe braucht, kommt die Antwort sofort, nicht irgendwann. Wir brauchen hierfür ein echtes Netz, auf das sich die Kinder verlassen können. So schaffen wir das Vertrauen und nicht unnötige Warteschleifen. Dazu werden die Grundsätze der verbindlichen Zusammenarbeit in der Vereinbarung geregelt. Die Netzwerke sind so zu gestalten, dass sie die besonderen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und/oder mit Migrationsgeschichte beziehungsweise Einwanderungsgeschichte berücksichtigen, hierzu zählen insbesondere kultursensible Ansätze und Sprachmittlung. Drittens sagen wir, die Fortbildung zu Kinderschutzthemen der hauptamtlich tätigen Personen muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Wir wissen, dass das ein Kraftakt ist, auch für die Fortbildungsträger. Aber wenn wir hier nicht Schutzkonzepte in Weiterbildung sozusagen auch weitertragen und wenn wir in einem Bereich, der sehr sensibel ist und wo wir sehr viel Wissen auch brauchen, um zu erkennen, wann ist überhaupt eine, ja, wann ist überhaupt der Schutz eines Kindes in Gefahr, dann müssen wir uns auch regelmäßig weiterbilden, dann müssen wir auch regelmäßig auf die Dinge hinweisen, die gerade passieren. Das betrifft auch die ehrenamtliche Ebene. Wir sagen, gleiches Wissen, gleiche Standards, Lehrer, Betreuer/-innen, Ehrenamtliche, alle müssen auf demselben Level hier arbeiten, weil wir ansonsten Schutz haben, der eventuell mal Zufall sein könnte, anstatt die Routine, die es eigentlich braucht. Viertens sagen wir, Schutzkonzepte müssen auch für Vereine und außerschulische Lernpartner gelten. Viele Kinder lernen außerhalb der Schule, gleichzeitig sind diese im Rahmen der ganztägigen Bildung Partner an Ganztagsschulen. Nehmen wir zum Beispiel einen Verein, der Nachhilfe bietet, ein Ehrenamtlicher erkennt Anzeichen von Traumatisierung, er weiß, wohin er oder sie sich wendet, das Kind fühlt sich sicher, gehört und geschützt. Vereine formen Vertrauen und Resilienz, klare Vorgaben, Schulung, Protokolle – das schützt jedes Kind dort, wo es lernt und sich entfaltet. Wir reden hier von mehr als Regeln, meine Damen und Herren, wir reden von Vertrauen und von Vertrauen in die Institutionen, in die Fachkräfte, in die Ansprechpartner/-in und natürlich auch in die Zukunft unserer Kinder. Da reicht das Gesetz allein leider nicht, wenn die Verbindlichkeit fehlt. Wir müssen jetzt handeln, damit die Verlässlichkeit hinter dem Gesetz steht. Für uns heißt das konkret Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, es heißt, Schutz in den Unterkünften verankern, es heißt, verbindliche Zusammenarbeit sicherstellen, es heißt klare Fortbildungsstandards, und es heißt auch, Schutzkonzepte dort, wo Vereine wirken. Wir wollen damit … (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, gerne. (allgemeine Heiterkeit) Wir wollen damit ein klares Signal setzen, dass keine Kompromisse bei der Sicherheit passieren dürfen. Es gibt keine Ausnahmen bei der Würde unserer Kinder, und es darf keine Verzögerung bei Chancen geben. Da müssen wir heute handeln, für jedes Kind, in jeder Situation. Wir GRÜNE stehen klar für sichere, inklusive und empowernde Räume für alle Kinder und Jugendlichen, und ich möchte noch mal an die Fraktionen der Regierungskoalition appellieren, unserem Änderungsantrag heute zuzustimmen. Wir haben zum Beispiel, Frau Pfeifer, wir haben es im Ausschuss schon besprochen, die Definition oben herausgenommen, da haben wir Ihren Punkt aufgegriffen. Sie haben gesagt, das gibt es schon in anderen Gesetzen, das brauchen wir nicht zu doppeln. Das haben wir gemacht, und vielleicht ist unser Änderungsantrag damit ein bisschen zustimmungswürdiger für Sie. Und abschließend ein, ja, eine Replik auf Frau Federau. Frau Federau, ich erinnere in unseren Ausschussberatungen nicht, dass sich eine Expertin oder ein Experte jemals beschwert hätte, dass dieses Gesetz mehr Bürokratie schafft. Das habe ich so nicht wahrgenommen. Es wurde nicht von Doppelstrukturen geredet, sondern es wurde immer davon geredet: Gott sei Dank, endlich haben wir das jetzt wieder, und wir brauchen mehr konkrete Definitionen in dem Gesetz. Insofern haben wir da eine andere Erinnerung an das, was wir im Ausschuss beraten haben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Katy Hoffmeister, CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Mandy Pfeifer.

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Mandy Pfeifer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern. Ich freue mich, dass wir dieses Gesetz heute beschließen, denn es ist ein wichtiges Gesetz für unsere Kinder und Jugendlichen. Es setzt nachhaltige Entwicklungsimpulse für den Kinderschutz in unserem Land. Es sorgt dafür, dass die vielen erwachsenen Menschen, die um unsere Kinder drum herum sind, in eine Richtung schauen, zum Wohle unserer Lütten. Getragen von einem Präventionsgedanken stärkt es die Rechte der Kinder und Jugendlichen, es stärkt die Kolleginnen und Kollegen, die im Kinderschutz arbeiten, und es regelt vorhandene Strukturen so, dass sie künftig noch besser funktionieren und das Handlungsfeld Kinderschutz gezielt weiterentwickeln können. Es gibt Standards für die Erfüllung der Aufgaben im Kinderschutz vor, es gibt Standards für die Zusammenarbeit und entwickelt das Handlungsfeld weiter. Mir besonders wichtig, wie übrigens Ihnen allen hier, ist die Rückübertragung des Landesjugendamtes an das Land. Meine Damen und Herren, um einen Überblick über den Status quo, über die Situation der Kinder und Jugendlichen in unserem Land zu bekommen und mit aktuell knappen Mitteln die richtigen Entscheidungen zu treffen, brauchen wir ein schlagkräftiges Landesjugendamt. Es berät die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, es fördert die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und freien Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, es entwickelt Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe, hält den Kinderschutz nach, berät Träger von Einrichtungen während der Planung derselben und der Betriebsführung und konzipiert Fortbildungen für Engagierte in der öffentlichen Jugendhilfe. Meine Damen und Herren, Mecklenburg-Vorpommern braucht das und es braucht das schlagkräftig. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Was auch schlagkräftig sein muss, ist der Landesjugendhilfeausschuss, das Gremium, zusammengesetzt aus Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, die die Themen, die für das Land im Jugendbereich wichtig sind, gemeinsam beraten und entwickeln. All das erreichen wir mit der Rückführung des Landesjugendamtes an das Land, und ich bin sehr froh, dass dieses Thema, das – Christian Albrecht hat es gesagt – dieses Hohe Haus in den vergangenen Legislaturen immer wieder beschäftigt hat, in dieser Legislatur gelöst werden konnte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Jetzt würde ich gerne auf die Debatte eingehen. Zunächst erst einmal gilt mein Dank den demokratischen Fraktionen für den konstruktiven Prozess und für die konstruktive Begleitung dieses Gesetzgebungsverfahrens. Es hat sich richtig gut angefühlt, meinen herzlichen Dank dafür! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Frau Federau, zu Ihnen würde ich gerne sagen, Kinder sind keine Akten. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Oh, ist das schlecht!) Wir reden die ganze Zeit über die Belastung von Jugendämtern, wir reden die ganze Zeit über die Belastung der Erwachsenen, aber hier geht es darum, die Arbeit der Erwachsenen zu erleichtern. Es geht darum, die Arbeit der Erwachsenen, die genau in diesem Themenfeld sind, zu verstärken, ihnen eine gesetzliche Grundlage zu geben, damit sie Dinge auch einfordern können. Und ehrlicherweise muss ich sagen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie haben nicht zugehört.) die Streichvorschläge, die Sie dann bei den Hilfen zur Erziehung machen, haben auch nichts mit Kinderschutz zu tun. Vielleicht sollten Sie das mitnehmen. Ich kann auch eine Doppelstruktur nicht erkennen. Ich will Ihnen gerne sagen, was die Kontaktstelle Kinderschutz macht. Die berät Betroffene, die berät das Umfeld von Betroffenen, da ist eine psychosoziale Prozessbegleitung angesiedelt und die können verweisen, wenn andere Hilfen gebraucht werden. Die Zentrale Kinderschutz im Jugendamt, die vernetzt Strukturen, die ist quasi das Radar für das Land und kann frühzeitig reagieren, wenn Handlungsbedarfe im Land in der Jugendhilfe notwendig werden. Das ist der Unterschied, deswegen kann gar keine Doppelstruktur kritisiert worden sein. Ich bin da bei Anne Shepley. Und, liebe Anne, zu dir würde ich gerne sagen, ich kann viele deiner Schärfungen in dem Antrag verstehen, aber bei uns ist ein Kind ein Kind, und wenn es Schutzkonzepte für Einrichtungen gibt, in denen Kinder sind, dann gilt das auch für die Kinder, die du noch mal explizit benannt hast.

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Elke-Annette Schmidt

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Mandy Pfeifer SPD

Ja.

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Elke-Annette Schmidt

Bitte schön, Frau Shepley!

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Anne Shepley GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Vielen Dank werte Kollegin für die Zwischenfrage! Meine Frage ist, auf welcher gesetzlichen Grundlage werden denn Schutzkonzepte in Einrichtungen für Menschen, die geflüchtet sind, erstellt. Weil genau diese gesetzliche Grundlage fehlt mir nämlich und die hätte ich gerne da verankert in diesem Gesetz, weil die gibt es da nämlich nicht.

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Mandy Pfeifer SPD

Ich gehe davon aus, dass dieses Gesetz auch diese Einrichtungen mit meint. Ja, und in Gemeinschaftsunterkünften leben Kinder ja mit ihren Eltern, da können wir keine Schutzkonzepte, keine Kinderschutzkonzepte machen. Was ich zum Schluss sagen möchte, Kinder sind nicht unsere Zukunft, sie sind unsere Gegenwart. Es ist unsere gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sie zu schützen. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, ihnen Umgebungen und ein gesellschaftliches Klima zu schaffen, in dem sie zu selbstbestimmten Persönlichkeiten heranwachsen, die in der Zukunft für sich und andere Verantwortung übernehmen können und auch den Wunsch verspüren, unsere Gesellschaft mitzugestalten. Mit dem vorliegenden Gesetz gehen wir einen weiteren Schritt auf diesem Weg, deshalb bitte auch ich um Zustimmung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Einen Moment bitte! Es gibt einen Antrag auf Kurzintervention durch Frau Federau. Bitte schön!

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Petra Federau AfD

Ja, werte Frau Pfeifer, Sie können sich vorstellen, dass ich das, was Sie geäußert haben, nicht hier im Raume stehen lasse, zumal Sie absolut wissen, dass genau Ihre Aussagen völlig unbegründet sind. Und so, wie ich es vorher auch schon einmal gesagt habe, und wenn Sie meiner Rede zugehört hätten, war ich diejenige, die von Schicksalen gesprochen hat und hier nicht von irgendwelchen Akten, von irgendwie was, sondern mein ganzes Bestreben, was ich seit Jahr und Tag hier lebe, das ist der Kinderschutz. Und mir in irgendeiner Form dieses hier abzusprechen, als würde ich hier von Akten nur sprechen, das verbitte ich mir zutiefst! Und Sie haben meine Rede gehört, und dann hätten Sie es auch gewusst, das ist hier reine Diffamierung, die Sie hier von sich geben. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Möchten Sie darauf reagieren, Frau Abgeordnete?

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Mandy Pfeifer SPD

Unbedingt, Frau Präsidentin! Frau Federau, ich habe in Ihrer Rede ganz, ganz überwiegend Kritik daran gehört, dass es ein Bürokratismus ist, der hier geschaffen wird. Ich habe gehört, dass eine neue Struktur geschaffen wird, die Probleme überdecken soll. Und ich habe in der Tat gehört von Ihrem Engagement für das Childhood-Haus Schwerin, was ich Ihnen gar nicht abspreche. Ich will Ihnen aber gerne sagen, wenn das Childhood-Haus besucht werden muss, hat der Kinderschutz versagt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und dieses Gesetz richtet sich darauf, dafür zu sorgen, dass der Kinderschutz nicht versagt. (Julian Barlen, SPD: So ist es. – Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Und deswegen ist dieses Gesetz wichtig. Es vernetzt die Strukturen, es gibt Zusammenarbeiten vor, die dazu führen, dass am Ende der Fahrt Kinder nicht ins Childhood-Haus müssen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Julian Barlen, SPD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Gruppe der FDP hat das Wort die Abgeordnete Barbara Becker-Hornickel. (Zuruf von Julian Barlen, SPD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Haben Sie was zu sagen, Herr Barlen, dann halten Sie eine Rede!)

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Barbara Becker-Hornickel FDP

Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ja, Frau Pfeifer, ich hätte gerne an den Schwung, an Ihre letzten Sätze unmittelbar angeschlossen, weil ich denke, die haben eigentlich alles ausgesagt. Und so sage ich auch, wenn wir über Kinderschutz sprechen, dann sprechen wir über den Kern unserer Verantwortung als Gesellschaft über Kinder, die auf ein System angewiesen sind, das im richtigen Moment funktioniert. Und wenn es darüber hinausgeht, ja, auch in meinen Augen hat der Kinderschutz, so, wie wir ihn haben wollen und uns vorstellen, versagt. Denn wir reden immerhin über Kindeswohlgefährdung. Das sind im Moment in Mecklenburg-Vorpommern fast 5.200 Verfahren im Jahr. Diese Zahl steht nicht nur für Statistiken, sie steht für Schicksale, für Schicksale von hier über 5.000 Kindern. Und das kann uns nicht befriedigen, und darum ist der Handlungsdruck real und ist groß. Gerade deshalb braucht unser Kinderschutz stabile, klare und belastbare Bedingungen. Und genau dieser vorliegende Gesetzentwurf setzt die richtigen, die wichtigen Signale. Die Verankerung von Kinderrechten, die Verpflichtung zu Schutzkonzepten, verbindliche Fortbildungen, eine Stärkung regionaler Netzwerke sind Schritte, die fachlich wie moralisch notwendig sind. Auch die Neuorganisation des Landesjugendamtes und die Bündelung der Aufgaben beim Land können helfen, bestehende Vollzugsdefizite zu verringern und Verantwortlichkeiten eindeutig zu ordnen. Diese Ansätze begrüßen wir ausdrücklich. Aber ich habe auch noch im Ohr aus der Anhörung, dass Fachverbände, Kommunen, freie Träger und Jugendämter durchaus in ihren Stellungnahmen deutlich machen, dass viele Regelungen im Gesetz zu wenig verbindlich und zu allgemein sind. Sie warnen auch – und das habe ich auch gehört – davor, haben ihrer Sorge Ausdruck verliehen, dass neue Pflichten, die dort niedergeschrieben sind, auch die Bürokratie erhöhen könnten, die wir eigentlich brauchen, diese Zeit, für die tatsächliche Arbeit mit den Kindern. (Petra Federau, AfD: Genau!) Kritisiert wurden auch der zu geringe Fokus auf echte Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen sowie der fehlende landesweite Ansatz für traumasensible Versorgung, obwohl diese eine der drängendsten Herausforderungen im Kinderschutz sind. Ich habe jetzt nicht im Gesetz gelesen oder verfolgen können, wo diese Sache entschärft wurde. Wir teilen die Ziele dieses Gesetzes, aber wir sehen auch die Risiken eines Rahmens, der gut gemeint, aber noch nicht ausreichend tragfähig und verbindlich ist. Wir werden uns bei diesem Gesetz enthalten, genauso wie zum Änderungsantrag der GRÜNEN/BÜNDNIS 90 – oder umgekehrt? – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP und Petra Federau, AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Bevor wir jetzt zur Abstimmung kommen, gestatten Sie mir mal den Hinweis, es wurde jetzt mehrfach angesprochen der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Der liegt aber nicht vor, wurde auch nicht eingereicht. Nur damit es jetzt bei der Abstimmung hier keine Irritationen gibt. Wir kommen dann also jetzt zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/5090. Der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5695 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 bis 11 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5695. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit sind die Artikel 1 bis 11 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5695 bei Zustimmung der Fraktionen Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der fraktionslosen Abgeordneten und Stimmenthaltungen aller Übrigen angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/5090 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5090 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/5680. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/5680 – Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Inneres und Bau Herr Christian Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin jetzt in der undankbaren Rolle, im Mittagstief ein etwas trockeneres Thema an den Mann/die Frau bringen zu wollen. Gleichwohl will ich mich zumindest intensiv bemühen. FAG – Finanzausgleichsgesetz – ist nichts anderes als das zentrale Gesetz, über das das Land mit den Kommunen die Einnahmen, die wir aus Steuereinnahmen und Ähnlichem haben, aufteilt und auf die Kommunen dann zuteilt. Das FAG in seiner jetzigen Gestalt ist vor einigen Jahren sehr grundlegend überarbeitet worden. Wir haben also ein relativ neues Modell, bei dem vereinbart worden war, damals, dass man nach circa drei Jahren Laufzeit einmal durchchecken lässt durch die gleichen Gutachter, die damals die Idee für die jetzige Struktur gegeben haben, ob die damals erhofften Effekte eintreten, ob die verschiedenen Faktoren zutreffend sind, weil da verschiedene Rechenoperationen in diesem komplexen Gesetz passieren. Dieses Gutachten ist in den letzten anderthalb Jahren angefertigt worden, noch einmal, durch das gleiche Gutachterteam wieder, das das ursprüngliche Gesetz als Idee auch entwickelt hat, gemeinsam mit den beiden kommunalen Spitzenverbänden, gemeinsam, und das bedeutet, in mehreren Workshops und Runden, in denen die Gutachter Zwischenergebnisse vorgestellt haben, Zwischenfragen diskutiert haben. Das Endergebnis liegt jetzt vor. Und was wir Ihnen hier an die Hand geben, ist in großen Teilen die Umsetzung genau der Ergebnisse, die die Gutachterinnen und Gutachter – nein, nur Gutachter, es waren nur Männer – uns an die Hand gegeben haben. Das, was uns die Gutachter an die Hand gegeben haben, sind vor allen Dingen folgende Überschriften: Innerhalb des Gesetzes gibt es die sogenannte Schlüsselmasse, das also, was das Land auf die Kommunen nach verschiedenen Faktoren runtergibt. Und die Schlüsselmasse teilt man zunächst in die, quasi für die kreislichen Aufgaben, für die Landkreise und ein bisschen für die kreisfreien Städte, und die für die Gesamtzahl der Städte und Gemeinden auf. Der Maßstab der Verteilung ist von den Gutachtern nachkorrigiert worden. Aufgrund der Ausgabenstrukturen, die sie sich im Übrigen umfangreich angeschaut haben, schlagen sie vor, künftig rund 27 Millionen Euro mehr auf die kreisliche Ausgabenseite zu verlagern, weil sie dort eine stärkere Belastung sehen. Zweiter Vorschlag der Gutachter, es gibt einen sogenannten Nebenansatz. Was meint „Nebenansatz“? Gucken wir erst mal, was ist der Hauptansatz: Wenn die Schlüsselmasse auf die Kommunen verteilt wird, wird die – ein bisschen salopp formuliert – nach Köpfen verteilt. Eine Gemeinde mit 300 Einwohnern kriegt also 300-mal einen Betrag x und eine Gemeinde mit 10.000 Einwohnern, eine Stadt, bekommt dann 10.000-mal diesen Betrag. Der Nebenansatz, Nebenansätze versuchen dort Veränderungen vorzunehmen, dass quasi ein Einwohner manchmal mehr wert sein kann als 1,0. Und das gilt für Kinder. Kinder sind für die jeweiligen Kommunen, in denen sie leben, durchaus mit mehr Aufwendungen verbunden. Ein Kind zählt also – in Anführungszeichen – mehr als ein Erwachsener bei der Geldverteilung. Bislang zählte ein Kind mit dem Faktor 1,22. Natürlich gibt es keine „0,22-Kinder“, aber der Belastungsfaktor von Kindern ist höher. Die Gutachter schlagen auf Grundlage ihrer Feststellung vor, statt 1,22 künftig 2,05 vorzusehen. Mal ein bisschen salopp, ein Kind soll also genauso viel zählen bei der Geldverteilung auf die Kommunen wie zwei Erwachsene, sogar einen Hauch mehr. Das beruht gleichermaßen auf den Ermittlungen, welche Kostenblöcke mit Kindern und Jugendlichen einhergehen. Wie stellt man das fest? Ganz einfach, indem man die entsprechenden Schullastenausgleichszahlungen, die Kitakosten und Ähnliches aufsummiert. Drittens, es gibt einen Nebenansatz für Soziallasten. Auch hier wird also aus der Regel, ein Einwohner zählt wie 1,0, eine Abweichung vorgenommen. Die Soziallasten – Nebenansatz zur Verteilung – betrifft vor allen Dingen die Teilschlüsselmasse für die kreislichen Aufgaben, weil die Soziallasten weitgehend innerhalb der Landkreise und der beiden kreisfreien Städte, soweit sie die Kreisaufgaben wahrnehmen, sich bemerkbar machen. Die wird drastisch erhöht nach den Vorschlägen der Gutachterinnen und Gutachter. Sie beträgt bisher 5,7 als Rechenfaktor und wird künftig 22,23 betragen. Das ist circa ein Faktor 3,5-mal höher als bislang. Weil das zu ganz erheblichen Verschiebungen zwischen den Beteiligten führt, wird das in drei Schritten umgesetzt. Der erste Schritt verdoppelt zunächst, und dann wird in zwei weiteren kleineren Schritten die Anpassung auf diesen deutlich höheren Wert vorgenommen. Profitieren tun hier vor allen Dingen Schwerin, ein wenig Rostock und die drei östlichen Landkreise, weil dort die Soziallasten/Belastungen einfach deutlich ausgeprägter sind, als sie es in anderen Bereichen des Landes sind. Zu guter Letzt gibt es einen größeren Batzen von Nebenansätzen. Erneut zählt der eine Einwohner ein bisschen mehr als 1,0 für die verschiedenen zentralörtlichen Funktionen. Es gibt Grundzentren, Mittelzentren, Oberzentren. Und weil die Überlegung ist, dass die in der Regel auch für ihr gesamtes Umland Aufgaben mit übernehmen, kriegen sie quasi pro Einwohner etwas obendrauf, damit sie diese Dinge finanzieren können. Die zentralörtlichen Nebenansätze haben die Gutachter überprüft. Ich quäle Sie jetzt nicht mit Einzelwerten. Sie werden geringfügig angepasst, sind aber bei Oberzentren und Mittelzentren ziemlich genau im Bereich dessen, was wir schon in den letzten Jahren angewendet haben. Einziger Wermutstropfen ist, die Gutachter haben vorgeschlagen, den Grundzentren keinen Zuschlag mehr zu geben, weil sie davon ausgehen, es gäbe dort keinen Effekt. Wir haben uns – das ist die zweite Abweichung – dagegen entschieden. Wir würden den Nebenansatz, zumindest schlagen wir es Ihnen so vor, beibehalten, weil wir bei den über 90 zentralen Orten im Lande wissen, dass mehr als die Hälfte Grundzentren sind. Die haben oft in einem großen Radius trotzdem mit dem Hausarzt vor Ort und der Apotheke und der Physiotherapeutin eine Funktion. Wir glauben, dass es sinnvoll ist, diese Funktion auch weiterhin finanziell abzubilden. Die Gutachterinnen und Gutachter hatten, nein, Gutachter hatten schon beim letzten Mal Bedenken, ob der Nebenansatz anzuwenden sein sollte. Wir würden ihn weiterhin, im Übrigen Arm in Arm auch mit den Kolleginnen und Kollegen der Raumordnung vorschlagen. Die Grundzentren sollten weiterhin für diese besondere Aufgabe auch besondere Unterstützung erhalten. Zu guter Letzt haben wir zwei kleinere Faktoren. Es gab einen Nebenansatz für Demografie, den haben wir ausprobiert. Die Gutachter sagen, entgegen ihren Erwartungen vor vier/fünf Jahren im Gutachten haben sie keinerlei positiven oder negativen Effekt feststellen können, und schlagen vor, den abzuschaffen. Dem würden wir folgen. Und es gibt eine noch mal besondere Volte, die das Gesetz schlägt, die sogenannte Mindestfinanzausstattung. Was steckt da gedanklich hinter? Gedanklich steckt dahinter, dass man schaut, was eine Kommune quasi pro Einwohner im Durchschnitt an Finanzausstattung hat. Und wenn man deutlich unter diesen Durchschnitt runtersinkt, dann wird aufgefüllt, damit man wenigstens in die Nähe dieses Durchschnitts kommt. Die Frage ist eben, ab welchem Wert, ab welcher Unterschreitung dieses Wertes dieses Hilfssystem greift und auf welches Niveau dieses Hilfssystem dann wiederum angleicht. Die Kollegen der Kommunalabteilung sprechen ein bisschen liebevoll von der „kommunalen Finanzsozialhilfe“ – die Idee also, ein zumindest Mindestniveau herzustellen. Wir hatten uns entgegen des Vorschlags der Gutachter vor einigen Jahren auf 90 : 90 festgelegt. Die Idee war vor allen Dingen, sehr finanzschwachen Kommunen einmal ein paar Jahre lang die Chance zu geben, aus der zum Teil hohen Schuldenbelastung herauszuwachsen, zu gut Deutsch, vom Durchschnitt. Wer mehr als 90 Prozent unter den durchschnittlichen Finanzausstattungen lag, bekam eine Auffüllung, und zwar auf 90 Prozent dieser durchschnittlichen Finanzausstattung. Die Gutachter – noch mal – hatten letztes Mal schon gesagt, 85 : 85 sei nach ihrer Überzeugung die Obergrenze. Sie haben das diesmal noch wieder einmal sehr deutlich betont, haben insbesondere sehr umfänglich Prüfung vorgenommen, wie stark es auch für diejenigen, die Gewerbegebiete ausweisen, hemmend wirken mag, das noch zu tun, weil ich am Ende wenig oder gar keinen Effekt habe. Wir folgen daher mit dem Gesetzesvorschlag jetzt dem wiederholten Vorschlag der Gutachter, auf ein 85 : 85-Niveau hinunterzugehen. Zu gut Deutsch, wer vom Durchschnitt 85 Prozent, weniger als 85 Prozent bekommt, bekommt erneut eine Auffüllung, zumindest bis auf 85 Prozent dieses durchschnittlichen Niveaus. Aber das soll nach Überzeugung der Gutachter deutlich mehr Motivation vor allen Dingen für etwas wohlhabendere oder günstig gelegene Kommunen erzeugen, tatsächlich Geld in die Hand zu nehmen. Und das ist die Aufgabe, die damit verbunden ist, um Gewerbegebiete zu erschließen und dementsprechend umzusetzen. Wir versuchen also damit jetzt ein Stück weit einen stärkeren Spagat. Wir sind nicht unwesentlich – Sie sicherlich in Gesprächen auch – kritisiert worden von den Gemeinden, denen es besser geht. Das ist der Versuch, ein Stück stärker dem damaligen Gedanken auch zu folgen und den jetzt aktuell aufzugreifen. Sie sehen also, weitgehend setzen wir die Gutachterempfehlung um – zwei Ausnahmen, das eine ist die stufenweise Angleichung bei den Soziallasten, und das Zweite ist, dass wir auf die Streichung für Grundzentren gerne verzichten würden. Wir schlagen es Ihnen zumindest so vor und würden uns freuen, wenn Sie dem folgen. Sie finden darüber hinaus im Gesetz erstens die Anpassung der kommunalen Beteiligungsquote. Das ist das, was wir alle zwei Jahre begleitend zum Haushalt ohnehin vor Augen haben. Sie finden darin vor allen Dingen aber auch eine Anpassung, die wir bereits letztes Jahr mit den Kommunen vereinbart hatten zum Breitbandausbau. Der kommunale Eigenanteil wird über den kommunalen Aufbaufonds, also ein Instrument des FAG, umgesetzt – auch da eher eine technische Lösung. Und zu guter Letzt haben wir die sogenannten Ausgaben für den übertragenen Wirkungskreis überprüft. Auch das schlagen wir Ihnen mit dieser Änderung vor, umzusetzen im Haushalt. Gestern haben Sie uns dankenswerterweise schon die Möglichkeit gegeben, rund 40 Millionen mehr – noch mal, 40 Millionen Euro mehr – für den übertragenen Wirkungskreis in die kommunale Familie zu geben, weil die Aufwendungen dort gewachsen sind. Dieser höhere Betrag wird gleichermaßen dann verteilt über das, was ich Ihnen eben an die Hand gab, über die entsprechenden Zuweisungen nach dem FAG. Eine Änderung würden wir Ihnen gerne noch in den laufenden Beratungen dann der Ausschussarbeit an die Hand geben. Die Landkreise bitten, für zwei Jahre, abweichend von dem sonst üblichen Schlüssel, wie das Geld nur dieser Kreisaufgabenteilmasse auf die Landkreise für den eben genannten übertragenen Wirkungskreis verteilt wird, diesen Teil anders zu verteilen. Die haben unter sich sechs für zwei Jahre eine Sonderregelung sich vorgenommen. Wir würden Ihnen gerne antragen, wenn sich sechs Landkreise einig sind, für zwei Jahre etwas anderes zu wollen, das auch umzusetzen, auch wenn es nicht konkret dem System, wie wir es sonst rechnerisch täten, entspricht. Aber wenn sechs sich einig sind, und es sind nur die sechs Betroffenen, dann scheint es mir nicht fernliegend, Ihnen das zumindest vorschlagen zu dürfen. Das ist jetzt kurzfristig noch etwas, was wir Ihnen nachreichen würden in die Ausschussberatungen hinein. Und da das Gesetz jetzt ohnehin auf dem Weg ist, würden wir Ihnen oder haben Ihnen auf den Weg mitgegeben ebenfalls die Vereinbarungen aus dem Kommunalgespräch von vor circa drei/dreieinhalb Wochen. Sie wissen, dass wir die Schlüsselmassen, dass wir die kommunale Finanzausstattung – auch wenn Sie mit anderen Zahlen agieren als wir –, dass wir die kommunale Finanzausstattung mit den zutreffenden, … (Torsten Renz, CDU: Mit den richtigen!) Genau, Sie scheinen mir immer noch mit den alten zu argumentieren. (Torsten Renz, CDU: Da hat Rot-Rot was Falsches eingebracht.) … dass wir die kommunale Finanzausstattung deutlich im gemeinsamen Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden angepasst haben. Aber diese Anpassungen brauchen Ihre Unterstützung im Gesetzgebungsverfahren. Wir brauchen also im FAG entsprechende Änderungen: Erstens – so war es vereinbart mit den kommunalen Spitzenverbänden –, dass die höheren Steuereinnahmen, die für die Kommunen mit der Herbststeuerschätzung für die kommenden beiden Jahre prognostiziert sind, bei ihnen bleiben und nicht, was sie eigentlich täten, über den Gleichmäßigkeitsgrundsatz in die große Masse der Schlüsselmasse hineinmüssen. Zweitens, indem wir die Ausgleiche, die der Bund vornimmt für den sogenannten Investitionsbooster – das war ein großes Steuerentlastungspaket aus dem Sommer, vor allen Dingen für Investitionen von Unternehmen und die damit verbundenen Einnahmeausfälle auf der kommunalen und Landesseite, gibt der Bund den Ländern und Kommunen über einen Umsatzsteuerschlüssel zurück –, auch diese Beträge waren zugesagt, vollständig bei den Kommunen zu belassen. Auch das müssen wir entsprechend im FAG vorsehen, weil die normalen Mechanismen dazu führen würden, dass das durch den Fleischwolf kommt und gleichmäßig so wie immer verteilt würde. Wir nehmen es ausdrücklich für zwei Jahre aus diesem Fleischwolf raus und packen es gesondert in die entsprechende Schlüsselmasse hinein. Wir schöpfen darüber hinaus die Kreditaufnahmemöglichkeit des Kommunalen Ausgleichsfonds aus, um 60 Millionen Euro zusätzlich für die kommunale Finanzausstattung in den kommenden beiden Jahren bereitstellen zu können. Und zu guter Letzt verlagern wir Abrechnungsansprüche – auch so ein wunderschönes Wort aus dem FAG-Deutsch. Gemeint ist, dass Sie immer in einem Haushalt aufgrund von Prognosen annehmen, wie viel Steuereinnahmen das Land insgesamt in den nächsten beiden Jahren hat. Und im Haushaltsvollzug erweist es sich dann nicht selten, dass die Steuereinnahmen höher oder niedriger ausfallen als prognostiziert, weil das Leben sich nicht immer an den Haushaltsplan hält. Das führt dann aber dazu, weil wir eine sehr feste Quote haben, wie die Kommunen an den Steuereinnahmen beteiligt werden, dass eventuell sie weniger bekommen – der Haushalt ging dann eben von geringeren Steuereinnahmen aus – oder umgekehrt mehr bekommen haben, weil wir von mehr ausgegangen sind. Und es gibt dann Mechanismen, dass zwei Jahre später die Kommunen entweder Geld nachträglich bekommen oder Geld zurückgeben müssen, damit man immer in diesem gleichen Verteilungsmaßstab bleibt. Wir hätten aus den letzten Jahren erhebliche Rückforderungsansprüche. Die würden aber, wenn sie jetzt zusätzlich 26/27 aus dem kommunalen Finanzausgleich herausgenommen werden, dort wirklich schmerzhaft sein. Deshalb würden wir Ihnen vorschlagen, für diese beiden Abrechnungsansprüche der kommenden beiden Jahre ebenfalls eine Ausnahmesonderregelung des FAG aufzunehmen, um die deutlich nach hinten zu legen und damit die Finanzausstattung der Kommunen 26 und 27 auf dem gemeinsam vorgesehenen deutlich höheren Niveau, nämlich von plus 155 Millionen Euro 2026 und plus 191 Millionen Euro 2027 vorzusehen. Ich bin sehr dankbar, dass die kommunalen Spitzenverbände mit uns an dieser Stelle intensiv – durchaus auch kritisch, gar keine Frage – in Diskussionen eingetreten sind, aber wir gemeinsam für alle Beteiligten Lösungen gefunden haben, mit denen es gelingt, Stabilisierung in die kommunale Finanzausstattung zu bringen. Auch wenn – das gehört zur Vollständigkeit dazu – alle Haushalte auf Landes- wie Kommunalseite eng bleiben, mit dem FAG geben Sie uns jetzt aber die Möglichkeit, die Verabredungen umzusetzen. Ich wäre daher dankbar, wenn wir das gemeinsam im ersten Quartal auf die Reise bringen, denn dann können wir, wenn es im März als Gesetz käme, bereits die Zahlungen des gesamten Jahres 26 auf der Grundlage dieser neuen Regelung und damit verbesserter Regelung für die kommunale Finanzausstattung umsetzen. Ich hoffe, ich konnte zumindest bei all der trockenen Masse ein bisschen Licht ins Dunkel bringen. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Minister! Der Minister hat die angemeldete Redezeit um vier Minuten überschritten, das heißt zusätzliche Redezeit von einer Minute für die Oppositionsfraktionen. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Enrico Schult.

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Enrico Schult AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Bürger da draußen, liebe Steuerzahler da draußen! Heute geht es um das Thema „Kommunaler Finanzausgleich“. Bei diesem Thema werden hier im Plenum regelmäßig immer die gleichen Forderungen erhoben. Und welche das sein werden, das wird uns gleich wahrscheinlich die CDU-Fraktion hier noch mal an dieser Stelle vortragen. Deshalb erlauben Sie mir einen Versuch, nämlich einen Versuch, der ritualisierten Belanglosigkeit zu entkommen und zum Thema „Kommunale Finanzlage“ einmal nüchtern zu sprechen, werte Kollegen. In einem Positionspapier vom Juli dieses Jahres schrieb der Städte- und Gemeindetag MV von einer historisch beispiellosen Finanzkrise der Kommunen in den nächsten Jahren. (Torsten Renz, CDU: Jetzt beziehen Sie sich ja auf meine Rede von gestern.) Das Titelblatt des Positionspapiers zeigt eine dramatische Grafik: Ein roter Pfeil stürzt in einen Abgrund immer tieferer Defizite. Für 2024 wird dort für MV ein kommunaler Finanzierungssaldo von minus 280 Millionen Euro angezeigt. Suchen wir uns eine sachliche, eine nüchterne Darstellung der Lage, da kommt einem sofort der Landesrechnungshof in den Sinn. Der hat nämlich glücklicherweise vor wenigen Tagen seinen Kommunalfinanzbericht vorgelegt, und auch im Kommunalfinanzbericht gibt es einen dicken roten Balken für den negativen kommunalen Finanzierungssaldo. Auch dort ist von 280 Millionen Euro Defizit die Rede. Aber es gibt noch eine andere, steil ansteigende Linie dort zu sehen, werte Kollegen. Das sind die bereinigten Einnahmen der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern. Im Jahr 2014 hatten die Kommunen bereinigte Einnahmen von rund 4 Milliarden Euro, im Jahr 2024 lag der Wert bei rund 7 Milliarden Euro. Das entspricht einem Wachstum von 75 Prozent. Das Bruttoinlandsprodukt MV wuchs im gleichen Zeitraum nur um 50 Prozent. Der Staat, hier in seiner kommunalen Ebene, nimmt sich also einen immer größeren Anteil der von den, von den Bürgern erwirtschafteten Steuereinnahmen und geschaffenen Werte natürlich. In Richtung Städte- und Gemeindetag muss ich deshalb ganz deutlich sagen, dass ich mir mehr Sachlichkeit beim Thema Kommunalfinanzen wünsche. Den Steuerzahlern kann die Forderung aller staatlichen Ebenen nach immer mehr Geld eben nicht mehr vermittelt werden, sehr geehrte Kollegen. Es wäre schön, wenn auch Kommunen, aber vor allem Land und Bund endlich mal versuchen, mit dem reichlich vorhandenen Steuergeld auszukommen, sehr geehrter Herr Kollege Renz von der CDU! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ich habe deshalb keinerlei Verständnis, werte Kollegen, für die Forderung des Städte- und Gemeindetages, eine Notlage zur Aussetzung der Schuldenbremse zu erklären, wie es gefordert wurde. Fairerweise muss man sagen, dass unsere Kommunen am Ende der fiskalischen Befehlskette stehen. Ich glaube, das ist Ihnen allen bekannt, auch den Kommunalpolitikern unter uns. Bund und Länder, Bund und Land helfen ihnen laufend weitere Aufgaben und Standarderhöhungen über, oft ohne den vollständigen finanziellen Ausgleich dafür zur Verfügung zu stellen. Das ist so, der übertragene Wirkungskreis schlägt immer mehr zu Buche. Ich kann das als Kreistagsabgeordneter natürlich auch an Beispielen festmachen. Völlig zu Recht wird seitens der Kommunen die von der Politik der Altparteien im Bund verursachte Explosion der Sozialkosten kritisiert. Dieser Kritik, der schließen wir uns an. Die im Kommunalgespräch 2025 vereinbarten Maßnahmen zur Dämpfung des Anstiegs der Sozialkosten sind zu begrüßen. Dazu soll die Landesregierung auch über den Bundesrat auf den Bund einwirken. Sehr geehrte Kollegen, wir werden sehen, ob die jetzige SPD-geführte Landesregierung den politischen Willen hat, einer maßgeblich SPD-geprägten Sozialpolitik der Bundesregierung entgegenzutreten. Da bin ich in der Tat gespannt, ob sich das wirklich so umsetzen lässt. Im Kommunalgespräch 2025 wurden auch eine Reihe von Abreden zu kommunalen Investitionen getroffen. Hier geht es insbesondere um die Verwendung der Sonderschulden. So muss man es ja ganz klar sagen. Für Infrastruktur und Klimaneutralität – drei Investitionsbudgets im Umfang von 780 Millionen Euro soll es dazu geben. Dazu wird gleich auch noch von Ihrer Stelle sicher viel zu hören sein. Ich möchte für meine Fraktion hier den nüchternen, verantwortungsvollen Blick auf die kommunalen Investitionen wagen, sehr geehrte Damen und Herren. Sehen wir uns einmal meinen Heimatlandkreis, die Mecklenburgische Seenplatte an. Im Jahr 2024 bestanden Gesamtermächtigungen für Investitionen in Höhe von 250 Millionen Euro. Die Investitionsauszahlung betrug allerdings nur 58 Millionen Euro. Es wurden also lediglich 23 Prozent der geplanten Investitionen umgesetzt. Im Jahr 2023 lag die Umsetzungsquote bei 40 Prozent. Als Gründe dafür gibt der Landkreis MSE akute Lieferengpässe, Kapazitätsmangel in der Verwaltung, bei Firmen und Ingenieurbüros an und natürlich rasant gestiegene Kosten. Das ist ja auch, na, wirklich so nachvollziehbar. Die Stadt Rostock schaffte in 2024 66 Prozent Umsetzungsquote, der Durchschnitt, 2014 bis 2024 lag die Umsetzungsquote bei 50 Prozent. Und dann schaue ich mir noch mal die Stadt Schwerin an: 2024, Umsetzungsquote lediglich 46 Prozent. Die Werte in den Vorjahren lagen zwischen 30 und 40 Prozent Umsetzungsquote. Laut KfW-Kommunalpanel 2025 lag deutschlandweit die Umsetzungsquote aber bei rund 66 Prozent. Da haben wir in der Tat eine Diskrepanz zu Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben also bereits jetzt hier in MV vielfach massive Umsetzungsprobleme bei kommunalen Investitionen. Die Mittel aus den Schulden des Bundes werden kommunale Investitionskredite ersetzen. Statt die Kommunen verschuldet sich der Bund allerdings, werte Kollegen. Das entlastet die Kommunen, aber für den Steuerzahler wird sich da nichts ändern, denn letztlich ist der Steuerzahler derjenige, der dafür geradestehen muss. Eine reale Erhöhung der kommunalen Investitionstätigkeit wird es leider nicht geben. Bereits jetzt greifen harte Engpässe bei Bauverwaltung und Bauwirtschaft. Wo linke Bildungs- und Schulpolitik Studienabbrecher produziert statt Bauingenieure und Handwerker, kann nicht mehr gebaut werden, auch wenn Geld da ist. Wo linker Klimawahn herrscht, gehen Rohstoffe und Arbeitsstunden eben in Windmühlen statt in Straßen und Schulen, sehr geehrte Kollegen! Wir sehen hier, wie die von linker Politik und ihren schwarzen Erfüllungsgehilfen über Jahre und Jahrzehnte geschaffene Probleme auch nicht mit Milliardenschulden zu kompensieren sind. Verantwortungsvolle Politik, werte Kollegen, sucht ihr Heil nicht in Schuldenorgien, sie steht für eine regelbasierte, verlässliche, vorhersehbare kommunale Finanzausstattung. Und das haben wir hier an dieser Stelle schon immer wieder gefordert. Effekthascherische, intransparente, unberechenbare Kommunalgespräche oder Kommunalgipfel – Herr Pegel, ich weiß jetzt nicht, wie es heißt, heißt es jetzt noch Kommunalgipfel, dann ist ja die Ministerpräsidentin dabei, beim Kommunalgespräch offensichtlich nicht, aber ich bin jetzt völlig irritiert, wie das jetzt heißt, ist es ein Kommunalgespräch, da können Sie ja vielleicht noch mal für Aufklärung sorgen –, das brauchen wir nicht. Wir sind der Haushaltsgesetzgeber. Hier soll das entschieden werden. (Der Abgeordnete Torsten Renz bittet um das Wort für eine Anfrage.) Sehr geehrte Damen und Herren, wir brauchen anstatt bürokratischer Fördertöpfchen wieder Bürgerfonds oder der Vorpommernfonds … Nein, jetzt nicht, Herr Renz!

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Elke-Annette Schmidt

Herr Schult, Ihre Redezeit ist um.

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Enrico Schult AfD

… brauchen wir einfach zu handhabende Investitionspauschalen und Schlüsselzuweisungen. Ich freue mich dennoch auf die Beratung im Ausschuss, …

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Elke-Annette Schmidt

Kommen Sie bitte zum Ende!

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Enrico Schult AfD

… sehr geehrte Frau Präsidentin! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor durch Herrn Renz. Bitte schön!

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Torsten Renz CDU

Ja, Herr Schult, ich will Ihnen einfach die Gelegenheit geben, hier noch mal für Aufklärung zu sorgen, weil die Rede, so, wie ich sie wahrgenommen habe, immer wieder in Richtung der ehrenamtlichen Stadtvertreter oder Gemeindevertreter ging, Sie in den Raum gestellt haben, dass sie nicht verantwortungsvoll mit dem Geld umgehen, was ihnen zur Verfügung steht. So haben Sie es zum Ausdruck gebracht, auch immer wieder ganz explizit in Richtung CDU, was ich natürlich zurückweise. Unsere Ehrenamtlichen vor Ort gehen sehr bewusst mit dem Steuergeld um. Das will ich noch mal deutlich sagen. Und wenn ich berichten darf aus dem Erleben vor Ort, dann ist es eben so, dass eben auch Vertreter Ihrer Partei beziehungsweise Ihrer Fraktion dem Haushalt zum Beispiel in der Stadt Güstrow zustimmen. (Beifall Marcel Falk, SPD – Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Insofern will ich einfach mal feststellen, dass sicherlich Ihre Analyse, dass zusätzliche Aufgaben vom Bund beziehungsweise vom Land nicht ausfinanziert sind, dass ich diese Analyse teile, aber den Vorwurf einfach für die Ehrenamtler zurückweise, dass dann vor Ort nicht verantwortungsbewusst mit Steuergeld umgegangen wird, dass ich den so nicht teile und diesen Vorwurf einfach im Namen der Ehrenamtler zurückweise. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Herr Abgeordneter, möchten Sie darauf erwidern?

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Enrico Schult AfD

Ja, sehr gerne! Herr Renz, da brauchen Sie nicht zurückzuweisen, weil der Vorwurf gegenüber den Ehrenamtlern gar nicht so formuliert wurde. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Ich bin selbst stellvertretender Bürgermeister meiner Heimatgemeinde, Herr Renz. (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) Ich weiß, ich weiß um die finanziell prekäre Situation der Kommunen. Ich weiß um die finanziell prekäre Situation auch des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. Wir hatten am Montag Haushaltsberatungen. Es wurde sozusagen eifrig debattiert, und immer wieder natürlich der übertragene Wirkungskreis wurde da angesprochen, dass Aufgaben, die vom Land oder vom Bund beispielsweise an die Kommunen übertragen wurden, dass die eben nicht ausfinanziert, entsprechend ausfinanziert wurden. Da haben wir gar keinen Dissens. Im Gegenteil, das sehe ich ganz genauso wie Sie. Gleichwohl möchte ich darauf hinweisen, und das ist eben diese Kritik, die ich auch insbesondere an den Städte- und Gemeindetag richten möchte, dass es nicht mit immer mehr Schulden getan ist. Denn was haben wir jetzt gemacht? Auf dem Kommunalgipfel hat man sich zusammengesetzt. Man hat sozusagen Geld genommen, was gar nicht da ist, das hat man verteilt. Alle freuen sich, die Bürgermeister freuen sich, die Landräte freuen sich. Aber wir wissen doch beide selber, dass das keine Investitionen sind, die jetzt die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern oder in Deutschland ankurbeln werden. Das sind Investitionen, die aus dem regulären Haushalt, und das sagt ja unser Landeshaushalt auch eindeutig aus, die aus dem regulären Haushalt herausgenommen wurden, jetzt sozusagen in dieses Sondervermögen gepackt werden. Und da werden jetzt Schulen und Polizeigebäude und Feuerwehren und so weiter davon finanziert. (Thomas Krüger, SPD: Das ist nicht wahr!) Und das ist eben diese Kritik, die ich noch mal deutlich hier formuliere. (Thomas Krüger, SPD: Das ist nicht wahr! Sie arbeiten mit Lügen!) Die Kritik am Land, die Kritik am Bund und natürlich die Aufforderung, die Erwartungen …, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Lassen Sie mich bitte aussprechen! … die Erwartungen insbesondere an die Kreisverwaltung, auch in der Seenplatte, wo es massiven Stellenaufwuchs gab, dass man selber natürlich schaut, wo kann ich jetzt Einsparungen generieren, innerhalb der Verwaltung, bei den Mitarbeitern natürlich, und natürlich immer zu sagen, nein, das geht nicht, das geht nicht, das geht nicht, das ist uns zu einfach. Und deshalb sagen wir ganz klar, die Kommunen sind selbst – wie der Kommunalfinanzbericht das ja auch deutlich ausformuliert –, die Kommunen selbst sind hier in der Pflicht. Aber eine Kritik an Ehrenamtlichen werden Sie von mir nie hören, weil ich ja selber und viele unserer Parteikollegen natürlich auch (Torsten Koplin, Die Linke: Ach deshalb!) ehrenamtlich tätig sind und die Probleme kennen in den Kommunen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Reinhardt.

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Marc Reinhardt CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu den Inhalten des Gesetzes hat der Minister ja schon sehr umfangreich ausgeführt. Deshalb erspare ich uns da die Wiederholungen, was so im Gesetz steht, komme noch auf ein/zwei Punkte nachher zurück. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nachdem wir nun von Herrn Schult gehört haben, was eigentlich alles falsch läuft aus seiner Sicht mit der Finanzierung der Kommunen, … (Enrico Schult, AfD: Sie waren ja auch beteiligt daran, Herr Reinhardt!) Ja, ja, ja, bleiben Sie ganz ruhig, Herr Schult! … habe ich von Ihnen aber jetzt auch wenig echte Lösungsansätze gehört. Eigentlich habe ich gar keinen gehört, (Torsten Koplin, Die Linke: Das ist nicht seine Stärke.) außer, dass der Staat mit seinem Geld auskommen soll und den Kommunen dann doch noch irgendwie mehr geben soll. Das war jetzt so ungefähr der Lösungsvorschlag, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) obwohl ich, genauso wie mein Kollege Renz, ja auch die Analyse teile, was den übertragenen Wirkungskreis betrifft. Da reden wir, ich würde sagen, seit 20 Jahren drüber, dass das immer mal wieder so passiert, dass Gesetze übertragen werden und sie nicht ausfinanziert werden. Vielleicht müssen wir uns da aber auch mal von einer anderen Richtung nähern, vielleicht müssen wir einfach mal sagen, wir beklagen das immer, vielleicht sagen wir einfach auch mal von unten, und das wird schwer genug werden, welche Standards wollen wir dann nicht mehr – da kommt man in schwierige Diskussionen –, sollen die Kindergartengruppen vergrößert werden, wollen wir irgendwas in der Behinderten-/Altenpflege. Das ist eine schwierige Diskussion, der werden wir uns aber stellen müssen, weil in der Tat wird das Geld wahrscheinlich nicht mehr werden. Insofern rufe ich uns dazu auf – ich sehe das, ich unterstütze zum Beispiel auch die Klage, ich glaube, das ist der Landkreis Vorpommern-Greifswald gegen das KiföG, weil ich da, und das merken wir, glaube ich, alle in unseren Kommunalhaushalten, dass das doch sehr doll explodiert ist und dass dort doch auch die Kommunen, trotz einer Erhöhung des Landesanteils, das will ich durchaus sagen, trotzdem aus meiner Sicht überfordert werden –, insofern rufe ich uns dazu auf, das nicht immer nur weiter zu beklagen, sondern vielleicht auch mal von unten zu gucken, gemeinsam, welche Standards können denn verändert oder gar abgeschafft werden. Das ist keine leichte Diskussion, die wir uns dann da vornehmen. Ansonsten ja, wenn wir uns das Land angucken, die Landkreise rechnen mit mehr als 300 Millionen Defizit im nächsten Jahr. Selbst, wenn es dann nur 250 werden, ist das eine immense Summe. Rostock, Schwerin kommen dazu mit hohen zweistelligen Millionenbeträgen. Wir haben das auch aus Wismar gehört, Herr zukünftiger Senator, womit Sie sich da rumschlagen dürfen werden – sicherlich auch keine beneidenswerte Aufgabe. Und das lässt einen tatsächlich ein wenig ratlos. Und wir standen schon einmal vor so einer Problematik, ich glaube, sie war zwar nicht ganz so prekär, als wir 2019/2020 das alte FAG gemacht haben und auch damals mit Unterstützung des Bundes über 300 Millionen an die kommunale Ebene zusätzlich runtergegeben haben. Das war, damals war Licht am Tunnel zu sehen bei vielen Gemeinden, das war so, wir müssen aber heute konstatieren, dass dieses Licht am Tunnel völlig verschwunden ist und wir eigentlich, wenn die nächsten zwei Jahre so eintreten, wir noch weiter in den Tunnel reingefahren sind, als wir jemals drin waren. Insofern stehen wir da vor großen Problemen. Es ist so, mit dem Kommunalgespräch, was stattgefunden hat, hat sich die Lage ein bisschen verbessert, aber auch nur ein klein wenig. Ich glaube, bei uns in der Seenplatte, wir waren ja am Montag dabei, Herr Schult, ging das jetzt irgendwie um 5 Millionen, die es dann, ne, um 10 Millionen, (Enrico Schult, AfD: 10!) 10 Millionen waren es, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) die sich der Haushalt verbessert. Es bleiben am Ende trotzdem 60 Millionen geplantes Defizit im nächsten Jahr über. Und es stimmt auch, diese Verbesserungen sind zunächst zu großen Teilen zum einen auf Kredit aus dem kommunalen Ausgleichsfonds, den wir ab 2028 zurückzahlen müssen, und es sind Verschiebungen von Abrechnungsbeträgen, der Minister hat es genannt, auch die müssen ab 2028 weiter zurückgezahlt werden. Insofern ist das ein Erkaufen von Zeit, man könnte auch sagen, es ist ein Bumerang, der auf uns 2028 zurückfällt. (Enrico Schult, AfD: So ist es.) Natürlich kann man auch sagen, die Koalition hat sich ein wenig übers Wahljahr Zeit gekauft. Wir werden da 27 in sehr ernste Gespräche eintreten, wenn es nicht tatsächlich zu einem neuen Geldregen kommt. Danach sieht es zurzeit nicht aus. Und dann will ich auf eine Sache noch eingehen, Herr Minister, die Sie gesagt haben. Das ist der Nebenansatz für die Grundzentren, wo ja die Gutachter erklärt haben, dass sie den nicht für notwendig erachten. Sie haben dann gesagt, Ja, das sind Orte, die halten Ärzte, Apotheken, Schulen, Kindertagesstätten vor. Das stimmt so weit, es gibt aber auch Orte darunter, die das ebenfalls tun, und die kriegen diesen Nebenansatz nicht. Das bedeutet am Ende, wenn, ich glaube, es sind 70 Grundzentren, wenn ich da so ganz, oder 68, wenn diese 68 das bekommen, bekommen die darunter ja schon mal weniger – weil irgendwo muss es ja herkommen – und haben zum Teil die gleichen Aufgaben und kriegen dann nicht diesen Nebenansatz. Insofern, das würde ich dann auch gern im Innenausschuss und auch im Finanzausschuss vielleicht im Zusammenhang mit der Mindestfinanzgarantie näher beleuchten und auch intensiv diskutieren, ob es tatsächlich richtig und sinnvoll ist und der Gerechtigkeit dient. Ich kenne die Diskussion der letzten Jahre um die Grundzentren. Ich komme nun mal aus einer Stadt, die kein Grundzentrum ist, deshalb beleuchtet man das vielleicht auch immer ein wenig aus der eigenen Sicht, das will ich gar nicht verhehlen. Aber es gibt ja viele solche Orte, die früher ländlicher Zentralort, glaube ich, hießen. Auch darüber kann man ja nachdenken, ob man so etwas wieder einführt. Aber ich denke, hier müssen wir uns ehrlich machen und tatsächlich dann auch eine Lösung finden, die dann allen Siedlungsschwerpunkten, so will ich es mal sagen, gerecht würde. Deshalb freuen wir uns auf die Diskussion, stellen uns der auch und stimmen der Überweisung in den Innenausschuss und, ich nehme an, in den Finanzausschuss natürlich zu. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Teilnehmende des Jugendcamps der Europaschule Rövershagen. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie heute hier im Landtag sind. Ich rufe auf für die Fraktion Die Linke Herrn Bruhn.

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Dirk Bruhn Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Renz – ist noch nicht da. Dann wollen wir uns die Zahlen noch einmal ordnen, aber bevor wir dies tun, möchte ich ein Zitat, das Sie gestern verwendet haben, vollständig vortragen. Herr Renz hat den ersten Satz herausgesucht, ich meine das Zitat des Bürgermeisters der Hansestadt Wismar, Thomas Beyer: „Die Lage des städtischen Haushalts für die kommenden zwei Jahre ist angespannt. Dennoch war es bislang immer Konsens zwischen Verwaltung und Bürgerschaft, auch in einer schwierigen Situation weiter in die Infrastruktur zu investieren und auch weiterhin ein gutes Leistungsangebot für die Bürgerinnen und Bürger vorzuhalten. Und ich bin mir sicher, dass das auch künftig so bleiben wird. Es gab auch in jüngster Zeit gute Gespräche der kommunalen Spitzenverbände mit der Landesregierung und es wurde den Kommunen Unterstützung zugesagt.“ Zitatende. Ich könnte Ihnen noch weitere Zitate heraussuchen von Vertretern der kommunalen Familie, die mit dem Abschluss des Kommunalgipfels einverstanden sind. Die von Herrn Renz gestern genannten Schlüsselzuweisungen basieren auf dem Ergebnis des Arbeitskreises Steuerschätzung vom Mai dieses Jahres. Sie wurden nach Punkt und Komma des Gesetzes errechnet. Das waren zum damaligen Zeitpunkt für das Jahr 2026 887 Millionen und für das Jahr 2027 749 Millionen. Zum Vergleich die Vorjahre: 2020 964, 2021 981, 2022 978 und 23 und 24 jeweils etwas über 1 Milliarde Euro. Dazu muss man wissen, dass die Schlüsselzuweisungen nur einen Bestandteil der jährlichen Finanzausgleichszahlungen sind. Hier der Vergleich mit den Vorjahren: 2024 betrugen Finanzausgleichsleistungen 1,535 Milliarden Euro, 2025 1,54, 26 sind veranschlagt 1,328 Milliarden Euro und für 2027 1,292 Milliarden Euro. Wie gesagt, das waren frühere Planzahlen, alle waren sich bewusst, dass das nicht das Ergebnis sein könnte. Es wurde ein Kommunalgipfel bewusst auf einen Zeitraum nach der Herbststeuerschätzung terminiert. Man könnte das vergleichen, dass man sich eine Baustelle anguckt, die gestern begonnen hat, zwei Lagen Steine liegen und man behauptet, das Haus hat nur zwei Lagen Steine. Eines Aufstandes der Kommunalpolitiker, so, wie ihn Herr Renz gestern eingefordert hatte von unserer Seite, bedurfte es nicht, da sich jeder seiner Verantwortung bewusst war. (Michael Noetzel, Die Linke: Richtig! – Jeannine Rösler, Die Linke: Sehr richtig!) Die Ergebnisse des Kommunalgipfels kurz zusammengefasst: Es ergibt sich eine Verbesserung zum früheren Haushaltsentwurf von 2026 von 155 Millionen Euro und für 2027 eine Verbesserung von 191 Millionen Euro. Wenn man die eigene Finanzkraft der Kommune und die Finanzausgleichszahlungen des Landes zusammenfasst, ergibt sich folgendes Bild. Die Finanzausstattung beträgt für die einzelnen Jahre wie folgt: 2024 3,22 Milliarden Euro, 2025 3,3 Milliarden Euro, 2026 3,38 Milliarden Euro, 2027 3,4 und für 2028 3,38 Milliarden Euro. Das sind dann noch Abweichungen im unteren einstelligen Bereich. Natürlich wissen wir, dass wir mit diesen Zahlen nicht alle Probleme lösen können, aber mehr war nicht möglich. Und natürlich hat auch die Bundesregierung eine Verantwortung, weil in vielen Bereichen durch die Bundesgesetzgebung die tatsächlichen Erfüllungsaufwände oder Kostenfolgen weit über die ursprünglichen Gesetzesfolgenabschätzung hinausgehen. Da gab es ja auch schon die ersten Beihilfen. Ich möchte persönlich, Herr Renz, noch sagen – aber, ist er hier, (Jeannine Rösler, Die Linke: Der ist nicht da.) ich weiß es nicht. (Torsten Koplin, Die Linke: Der ist gerade raus.) Na gut, ich sage es trotzdem, vielleicht kann er es sich nachher anhören. Ich habe mich immer bemüht, Ihre Aussagen zu Bildungspolitik, Kinderbetreuung für mich zu erschließen und zu erfassen. Aber wenn ich jetzt feststelle, dass Sie mit Halbwahrheiten arbeiten und Unwahrheiten, werde ich das nicht mehr tun. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Da ich ja vorsichtig sein muss mit den Worten „Halbwahrheiten“, „Unwahrheiten“, möchte ich es belegen. Halbwahrheiten sind Arbeit mit alten Zahlen, und Unwahrheiten sind, dass wir das Gymnasium abschaffen wollten. (Beifall vonseiten der Fraktion Die Linke) Für mich steht die Frage der sehr geschätzten Kollegin Tegtmeier von gestern Abend noch unbeantwortet im Raum. Zu Herrn Schult: Wenn man so wenig Interesse an kommunaler Finanzpolitik hat, warum macht man denn so was? (Enrico Schult, AfD: Was, haben Sie mir nicht zugehört, Herr Bruhn?!) Ich habe zugehört, aber trotzdem würde ich mir etwas von einem … (Enrico Schult, AfD: Dann haben Sie nicht verstanden, was ich gesagt habe.) Nein, verstanden habe ich das auch. Sie haben viel Falsches gesagt, dass Sie … (Michael Meister, AfD: Das war alles richtig! – Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe.) Ich hatte, glaube ich, sieben Minuten. Hatte ich nicht sieben Minuten? (Unruhe im Präsidium – Schriftführer Christian Brade: Ich habe nur fünf.) Na gut, dann ist es ... – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es tut mir leid, aber das waren tatsächlich nur fünf Minuten, da war keine zusätzliche Redezeit beantragt. (Torsten Koplin, Die Linke: Doch, gestern, hatten wir angemeldet. Ich nehme es auf mich. Sorry!) Ich rufe auf für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herrn Dr. Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte bei der Rede von Herrn Schult so den Eindruck, dass er gescheut hat, sich der intellektuellen Belastung zu stellen, sich auch mal mit dem FAG auseinanderzusetzen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Insofern können wir ja sonst auch eine Tagesordnung für den Landtag machen, wir reden einfach mal und gehen gar nicht nach der Tagesordnung. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Wenn man sich den Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern anschaut, könnte man meinen, das wäre ein ganz normaler Vorgang, nicht weiter groß beachtenswert. Im FAG sind regelmäßige Intervalle der Überprüfung der Finanzbeziehungen vereinbart, diese sind jetzt fällig und entsprechend wird jetzt eine Anpassung vorgenommen. Das Ganze auf Basis von Gutachten, nicht als Ergebnis eines Feilschens – alle können zufrieden sein. (Enrico Schult, AfD: Nein, nur der Steuerzahler nicht.) Ich war zufrieden, dass zumindest der Minister auch gesagt hat, vor welcher Matrize das alles stattfindet. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Auch wenn dieser Eindruck für weite Teile des Gesetzentwurfes stimmen sollte, so wird bei näherer Betrachtung doch deutlich, dass es um weit mehr geht, insbesondere für die Kommunen, denn, wie wir auch gestern im Rahmen der Haushaltsberatungen gehört haben, den Kommunen steht das Wasser bis zum Hals. Und mit diesem Gesetzentwurf versucht zumindest die Landesseite einen Beitrag zu leisten, dass es nicht noch schlimmer kommt. Bei aller notwendigen Kritik muss man auch sagen, dies ist ein richtiger Schritt. Gut ist, dass mit dem Gesetzentwurf die von uns lange geforderte Klarheit zur Umsetzung der Mittel aus dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz in den Kommunen beginnt. Genau diese Klarheit mithilfe einer Änderung des FAG umzusetzen, war die erste Forderung unseres Antrags im Juli dieses Jahres. Gut ist auch, dass mit der Anpassung des Paragrafen 6 die für die Kompensation der Steuermindereinnahmen der Kommunen zusätzlich vom Bund zur Verfügung gestellten Anteile an der Umsatzsteuer vollständig bei den Gemeinden verbleiben. Damit wird eine weitere unserer Forderungen aus eben dem genannten Antrag aus dem Sommer umgesetzt. Aber der Gesetzentwurf enthält auch bittere Pillen. So ist die Absenkung der kommunalen Beteiligungsquote ein schwerer Schlag, der unsere Kommunen vor große Herausforderungen stellen wird. Und ob die endlich gestiegenen Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis wirklich die tatsächlichen Kosten decken, das werden wir uns noch genauer anschauen müssen, ich glaube, das wird die Zukunft zeigen. Klar ist schon jetzt, die Probleme der Kommunen können nur gemeinsam mit dem Bund gelöst werden. Dass die erste Sitzung der Arbeitsgruppe Veranlassungskonnexität – also das hat ja gerade erst stattgefunden – ohne tatsächliche Ergebnisse endete, ist kein gutes Omen. Hier muss die Landesregierung sich noch deutlich stärker einbringen für uns und klarmachen, wenn die Kommunen nicht schnell umfangreich entlastet werden, droht dort der finanzielle Kollaps. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unsere Forderung, dass das Land keinen weiteren Belastungen der Kommunen im Bundesrat zustimmt, bleibt daher bestehen und ist angesichts der aktuellen Zahlen so dringend nötig wie nie, also handeln Sie auch danach! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Der Abgeordnete Dr. Harald Terpe verlässt das Rednerpult.) Mir liegt noch eine Kurzintervention durch Herrn Schult vor. (Marc Reinhardt, CDU: Zurück! – Enrico Schult, AfD: Na, das kann ich doch nicht so stehen lassen. – Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Enrico Schult AfD

Das kann ich doch nicht so stehen lassen.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Na denn!

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Enrico Schult AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Dr. Terpe, es treibt mich natürlich noch mal hier ans Mikrofon. Ich bin ja nun selber stellvertretender Bürgermeister, ich bin auch hier im Finanzausschuss und leite den Finanzausschuss meiner Heimatgemeinde. Natürlich sind mir die Probleme der Kommunen bekannt, seit Jahren schon. Das Problem, was ich zum Beispiel habe oder meine Gemeinde, wir bekommen Fördermittel für E-Ladesäulen für Elektroautos, aber da fährt kein Elektroauto, da fährt quasi, kein Tourist kommt bei uns ins Dorf. Aber 15.000 Euro für einen Gehweg sind einfach nicht drin. Daher ist meine Botschaft, die ich auch noch einmal an Sie senden möchte, denn Sie sind ja quasi auch der Urheber dieser Sonderschulden, was ja auch beispielsweise auf Bundesebene nur mit den Stimmen der GRÜNEN durchzuführen war. Das ist das große Problem, was ich für die Zukunft sehe, und das hat ja der Kollege Reinhardt auch deutlich skizziert, dass wir das Verschieben der Probleme in die Zukunft – wir haben nächstes Jahr Landtagswahl hier, wir wissen alle, warum jetzt mit einmal so viel Geld lockergemacht wird für die Kommunen, das ist nämlich der Casus knacksus hier –, aber trotzdem verschieben wir die Probleme in die Zukunft. Wir nehmen Geld auf, das ist so, als wenn wir zur Bank gehen, einen Lottoschein kaufen für 10.000 Euro und hoffen, dass wir einen Lottogewinn sozusagen einfahren, erzielen. (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Das ist das Dilemma, vor dem wir stehen, aber wir müssen doch an die Ursachen ran, wir müssen an die Struktur ran, wir müssen tatsächlich die Sozialabgaben reduzieren. (Torsten Koplin, Die Linke: Aha!) Aber glauben Sie doch nicht ernsthaft, dass das gelingen wird auf Bundesebene, (Zuruf von Michael Meister, AfD – Torsten Koplin, Die Linke: Das ist Ihre Lösung, Herr Meister?) dass das nämlich – das ist doch gerade das Thema der SPD –, also da bin ich deutlich kritischer und skeptischer. (Unruhe bei Michael Meister, AfD, und Torsten Koplin, Die Linke) Das ist ein Verschieben der Probleme in die Zukunft, das habe ich mit meinem Redebeitrag deutlich ausgeführt, Finanzbeziehungen Land und Kommunen, das ist ja im FAG geregelt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Herr Abgeordneter, möchten Sie darauf antworten?

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Da möchte ich drauf antworten.

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Birgit Hesse

Bitte schön!

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Zumindest war die Sache mit dem Lottoschein jetzt auch keine intellektuelle Meisterleistung, das muss man schon sagen dazu. Und natürlich kann man wirtschaftspolitisch auch mit aufzunehmenden Krediten, wenn man sie wirklich der Zukunft widmet, sehr viel anstellen, und das ist auch richtig so. (Jeannine Rösler, Die Linke: Richtig!) Dass wir mit dem gesamten Kredit jetzt auch etwas machen, was in der Vergangenheit versäumt worden ist, nämlich eigentlich aus Abschreibungen investieren, das wissen wir, da war Ihr wirtschaftspolitischer Sprecher, er ist dann auch nicht so ganz sattelfest, aber richtig ist, wir müssen investieren, und wir müssen in Zukunftssachen investieren, und dann kommen wir auch aus der möglichen Umschlingung sozusagen der immer wieder strukturellen Haushaltsdefizite raus. Das ist die einzige Möglichkeit. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Frau Tegtmeier.

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Martina Tegtmeier SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Ja, alle Jahre wieder kann man fast sagen, alle zwei Jahre wieder unterhalten wir uns hier über das Finanzausgleichsgesetz, was natürlich folgerichtig ist, da regelmäßig vor oder mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt auch Änderungen am Finanzausgleichsgesetz erforderlich sind, allein schon, weil sich die Finanzströme verändern. Und gute Sitte ist es dabei mittlerweile seit vielen Jahren, dass in diesem Zusammenhang Kommunalgespräche natürlich aufgenommen werden, (Zuruf von René Domke, FDP) um sich auf tragfähige Lösungen bei sich verändernden Finanzströmen zu einigen. Kommunalgespräche, das wurde vorhin gefragt oder angesprochen, hießen tatsächlich früher Kommunalgipfel, waren aber auch Kommunalgespräche, also Gespräche zwischen Landesregierung hauptsächlich und kommunaler Ebene, teilweise auch unter Beteiligung von Abgeordneten – Herr Reinhardt war auch schon mit dabei, ich nämlich auch in der Vergangenheit –, und das ist ein sehr effektives Instrument, um Lagen zu erörtern und Verhandlungen zwischen Land und kommunaler Ebene zu führen. Und schade, dass Herr Renz jetzt nicht da ist, weil was Herr Renz hier gestern Abend gesagt hat, das hat mich doch so ziemlich aus der Fassung gebracht, weil für mich hörte sich das sehr merkwürdig an. Also da wir in gemeinsamer Regierungsverantwortung mit der CDU auch in Kommunalgipfelgesprächen, damals als Kommunalgipfel, die Instrumente verabredet hatten, die auch heute im vorliegenden FAG ausgereizt werden, sind die Aussagen von Herrn Renz am gestrigen Abend mehr als bemerkenswert. Das hörte sich für mich so an, als hätten wir diese Instrumente dafür geschaffen, um zu tricksen oder zu täuschen. Und wenn das ein ehemaliger CDU-Innenminister hier zum Besten gibt, ist das wirklich bemerkenswert. Da hatte ich seinerzeit tatsächlich einen vollkommen anderen Eindruck von meinen Kollegen von der CDU, die da mit am Tisch gesessen haben. (Marc Reinhardt, CDU: Da haben wir auch Großes erreicht. Davon sind wir jetzt weit entfernt!) Meine Erfahrung ist nämlich, und ich hatte ja gesagt, das weiß ich aus Teilnahme an diesen Gesprächen, dass die Teilnehmenden von kommunaler Ebene sich eben nicht unterbuttern lassen. Sie waren immer fähig und bereit, auf Grundlage ihres profunden Wissens lösungsorientiert zu diskutieren und für sie akzeptable Ergebnisse zu erzielen. Und ich würde mich wirklich sehr wundern, wenn das heute anders wäre. (Beifall Julian Barlen, SPD, und Dirk Bruhn, Die Linke) Und diese Instrumente, die hier angesprochen wurden, sind ja gerade für Situationen wie diese, vor der wir jetzt stehen. Und 2020, das war doch nicht die erste Krise, Herr Reinhardt, Sie sind doch auch schon länger dabei. (Marc Reinhardt, CDU: Ja, das war ein großer Schritt.) Die große Finanz- und Wirtschaftskrise 2007/2008, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) da haben wir doch das erste Mal über solche Fonds geredet, um einen Ausgleich für wegfallende kommunale Mittel aufzusetzen. Und das haben wir jetzt schon mehrfach gehört, mit der Neufassung des FAG 2020 wurde die finanzwissenschaftliche Überprüfung des kommunalen Finanzausgleichs verbindlich festgeschrieben. Und das Gutachten liegt vor, Sie haben das alle, und der Minister hat in einfacher Sprache gut erläutert, welche Maßnahmen und Empfehlungen jetzt im Finanzausgleichsgesetz umgesetzt werden. Das letzte Kommunalgespräch fand also am 19.11. dieses Jahres statt. Die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände hatten sich bereits im November 2024 darauf geeinigt, die finalen Gespräche zum kommunalen Finanzausgleich nach der Herbststeuerschätzung zu führen, um diese einbeziehen zu können. Es ging dabei auch nicht nur um das FAG., es wurden auch andere wichtige Verabredungen getroffen. Darüber haben wir heute und auch gestern schon einiges gehört. Die Finanzlage von Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern befindet sich in erheblich schwerem Fahrwasser. Die Ursachen wurden auch mehrfach genannt, das liegt an der konjunkturellen Entwicklung in ganz Deutschland, der Steigerung bei den Ausgaben, insbesondere im Sozialbereich, und an strukturellen Einnahmeausfällen im Ergebnis des Zensus 2022. Auch wenn die Herbststeuerschätzung festgestellt hat, dass sich die Steuereinnahmen der Gemeinden und die kommunale Finanzausstattung besser als zuletzt erwartet entwickelt, kann ja nicht darüber hinweggetäuscht werden, dass sich die finanzielle Situation der kommunalen Ebene übrigens auch in ganz Deutschland in einem schlechten Trend befindet, und das liegt leider auch natürlich an der Ausgabenentwicklung. Und das Land ist immer mitbeteiligt, Stichwort „Beteiligungsquote“. Wenn die Gemeinden Einnahmen verlieren, hat das Land einen entsprechenden größeren Einnahmeverlust zu verzeichnen. Und vorhin ist die Entschließung Richtung Bundesebene angesprochen worden. Das zielt hier ab auf eine Veranlassungskonnexität. Das hat Herr Renz gestern auch hier belächelt. Also ich finde, wir nehmen diese Sache doch sehr ernst, sonst hätten wir diese Entschließung auch nicht auf den Weg gebracht. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Mit dem vorliegenden FAG werden nicht nur Mindereinnahmen ausgeglichen, sondern auch Investitionsmittel in noch nicht dagewesenem Umfang auf den Weg gebracht zum Wohle unserer Menschen in unseren Gemeinden. Ich will jetzt nicht die ganzen einzelnen Punkte aufzählen, das hat der Minister schon eindrucksvoll, wie gesagt, in einfacher Sprache gemacht. Darauf hinweisen möchte ich nur, dass trotz dieser ganzen Verabredungen die geplanten Rückführungen der kommunalen Wohnungsbaualtschulden bis zum Jahr 2030 davon unberührt bleiben. Also dieser Pfad, der wird fortgeführt, und auch die Sonderbedarfszuweisungen, die bei Bedarf auch noch verstärkt werden können, sind weiterhin vorgesehen. Und ich sage an dieser Stelle noch einmal, in Bezug auf das FAG sind die kommunalen Spitzenverbände mit den Verabredungen im letzten Kommunalgespräch sehr zufrieden. Land und Kommunen wollen auch 2027 erneut in Gespräche über die Finanzlage ab 2028 einsteigen und notwendige Maßnahmen natürlich beraten. Ich freue mich auf die Beratung im Innenausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP Herr Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Redezeit ist nicht so lang, deswegen muss ich mich ein bisschen beschleunigen und kann gar nicht auf die Einzelheiten eingehen. Die sind alle vorgestellt worden. Dem FAG liegt unter anderem die Einigung des Kommunalgipfels zugrunde, alles sehr, sehr spät und alles auch noch mitten in der Befassung mit dem Haushalt, jetzt Erste Lesung. Der Verweisung werden wir zustimmen natürlich. Aber sollte man die Einigung nicht auch noch einmal hinterfragen? Das wird sicherlich genug Gesprächsstoff geben. Die Frage, die sich stellt, ist, FAG heißt Finanzausgleich, etwas zu verteilen, ist immer schwer, wenn die Decke für alle zu kurz ist. Und ich glaube, darauf sind die Vorredner auch schon eingegangen, jede Ebene beklagt im Moment eine angespannte Haushaltssituation, und am Ende ist es die kommunale Ebene, die viel abfangen muss, weil alle anderen mit Schuldenbremsen und anderen Mechanismen natürlich immer auch eine gute Argumentation haben, es auf die kommunale Ebene runterzudrücken. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Wir müssen ernsthaft mal wieder darüber reden, wie es tatsächlich um die Konnexität bestellt ist. Und da wünschte ich mir vom Bundesgesetzgeber und vom Landesgesetzgeber auch an mancher Stelle viel mehr Ehrlichkeit in der Kosten-Folgen-Abschätzung, auch wie die kommunale Ebene damit belastet wird. Wir haben darauf hingewiesen, es kann nicht so weitergehen in Deutschland, dass die Sozialkosten immer stärker ansteigen und immer weiter entkoppelt werden von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Das kann am Ende keine Volkswirtschaft verkraften auf Dauer. Ich glaube, die Erkenntnis ist inzwischen gereift. Ich fand es gut, Marc Reinhardt, dass das angesprochen wurde, das ganze Thema Grundzentren noch mal zu überdenken. Ich denke, das Geld muss der Aufgabe folgen und nicht irgendeiner Definition, was ein bestimmtes Zentrum ausmacht, sondern es müsste definiert werden, welche Aufgaben werden erfüllt, und dafür müsste es so eine Art Punkte geben. Und anhand eines solchen Systems könnte man viel, viel besser da nachsteuern. Die Schreckensmeldungen über die finanzielle Schieflage vieler Städte und Landkreise, das haben wir die letzten Wochen nachlesen können, auch der Aufschrei der kommunalen Ebene ist ja noch nicht ganz verhallt. Ich habe mir in Nordwestmecklenburg sagen lassen, wir könnten nicht mal eine Haushaltskonsolidierung hinbekommen, wenn wir ab morgen alle Beschäftigten nach Hause schicken würden. Das muss man sich einfach mal vorstellen, selbst dann würde es nicht mehr gelingen, den Haushalt zu konsolidieren! Das heißt, wir sind also wirklich, wirklich ganz tief im Fass. Ich will noch auf eine, will mich noch kritisch äußern, wie das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität erreicht werden soll. Ich bin kein Freund davon, dass die Mittel, diese 50.000 pro Gemeinde einfach mal so quer übers Land geblasen werden. Wir haben erhebliche Zweifel, dass da überhaupt irgendetwas Sinnvolles am Ende passieren kann, was nachhaltig Wachstum schafft. Ich glaube, jede Gemeinde hat es verdient, mit diesem Geld arbeiten zu können. Aber alleine diese Steuerungswirkung –, was wir uns aber auch nicht gewünscht hätten, insofern ist das vielleicht doch die bessere Lösung, wenn die Landesregierung noch ein Riesenprogramm aufgelegt hätte, was bürokratisch umgesetzt werden sollte, das wäre wahrscheinlich auch falsch –, aber ein bisschen mehr Steuerung hätte ich mir dort gewünscht und vor allem wirkliche Investitionen in Wachstumsprojekte und nicht in irgendetwas, …

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Birgit Hesse

Herr Abgeordneter, ich weise darauf hin, dass die Redezeit abgelaufen ist.

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René Domke FDP

… was sowieso schon in Kernhaushalten hätte bearbeitet werden müssen. (Beifall David Wulff, FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Renz.

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Torsten Renz CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will gerne noch mal für die SPD meine Kritik wiederholen, zu der ich stehe. Wir haben eine Berichterstattung in den Medien. Das habe ich Ihnen gestern vorgetragen. Da können wir Wismar nehmen, da können wir die Landkreise nehmen, da können wir die Stadt Schwerin nehmen, überall hantieren wir mit Formulierungen: „Landkreis vor dem Finanzkollaps“, dann „historische Krise“, „in der Stadt fehlen 30 Millionen“ – und so geht das weiter –, „tiefes Loch in Wismars Stadtkasse“. Das ist die Istsituation. Und Sie stellen sich hin, und da geht es nicht um die Instrumente, die Sie hier zur Anwendung bringen –, Sie stellen sich hin und verkaufen, das Land gibt 350 Millionen mehr. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Das ist Ihre große Botschaft. Das bezieht sich auf zwei Jahre. Das ist zum größten Teil Geld, was die kommunale Ebene selbst zur Verfügung stellt über diese Instrumente. Und wenn Sie dann diesen Gesetzentwurf nehmen als Arbeitsgrundlage und die letzte Seite, die Anlage, dann können Sie doch deutlich sehen, wenn wir jetzt mal das Jahr 2027/28 nehmen oder auch 2026, dass die kommunale Ebene nicht mehr Geld zur Verfügung hat. Und das hängt unter anderem damit zusammen, dass die Steuereinnahmen der kommunalen Ebene höher sind als vor drei/vier Jahren.

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Birgit Hesse

Herr Abgeordneter, ich weise darauf hin, dass die Redezeit jetzt abgelaufen ist.

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Torsten Renz CDU

Aber das, was sie in der Gesamtheit haben, ist dann nicht mehr …

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

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Torsten Renz CDU

Und sie haben zusätzliche Ausgaben, die Personalausgaben. (Zuruf aus dem Plenum: Aufhören! – Der Abgeordnete Torsten Renz beendet seine Rede bei abgeschaltetem Mikrofon. – Beifall Marc Reinhardt, CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank! Das Wort hat jetzt für die Landesregierung die Ministerpräsidentin Frau Schwesig.

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Manuela Schwesig

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich hatte gestern schon Gelegenheit, in der Haushaltsdebatte zum Landeshaushalt darauf hinzuweisen, dass wir drei Themen haben, die sowohl Bund, Land, aber eben auch die Kommunen in Schwierigkeiten bringen, zum einen den Rückgang der Einnahmen, vor allem durch den Zensus und nicht so hohe Steuereinnahmen wie in der Vergangenheit, und zum anderen steigende Sozialausgaben. Und das ist ein Mix, der auf allen drei Ebenen zu Problemen führt. Das ist ganz klar und transparent gesagt worden, und das hat dazu geführt, dass wir so wie versprochen von Anfang an, versprochen im Herbst, ein Kommunalgespräch geführt haben nach der Steuerschätzung. Das war die Voraussetzung, weil es ja nur Sinn macht, wenn man die aktuelle Steuerschätzung kennt. Und dieses Gespräch hat stattgefunden. Und, Herr Renz, das, was Sie eben aus den Medien berichtet haben, das konnten wir ja auch alle lesen. Und ich habe keinen Einzigen gehört, der gesagt hat, dass diese Einigung aus dem Kommunalgespräch heraus dazu führt, dass alle Probleme gelöst sind. Im Gegenteil, ich habe in der Pressekonferenz – in der anschließenden – mit den kommunalen Spitzenverbänden genau darauf hingewiesen, dass das, auf was wir uns verständigt haben, zu einer Verbesserung der Lage führt, aber dass damit nicht alle Probleme gelöst sind. (Torsten Renz, CDU: Das stimmt.) Und, Herr Schult, es war wirklich gut, dass Sie heute gesprochen haben, denn alle konnten an Ihrer Rede sehen, Sie haben null Ahnung von Kommunalfinanzen, (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) und offensichtlich interessiert es Sie auch nicht. Ich will an der Stelle das unterstreichen, was Herr Renz gesagt hat, den Verantwortlichen auf kommunaler Ebene zu unterstellen, sie wüssten nicht, wie sie mit dem Geld umgehen, und nach dem Motto, da werden unsinnige Sachen gemacht, das kann ich als Ministerpräsidentin nicht bestätigen. Über die Frage, wofür Geld ausgegeben wird – das ist kommunale Selbstverwaltung –, kann man in den Parlamenten diskutieren. (Enrico Schult, AfD: Dann lassen Sie die kommunale Selbstverwaltung doch zu!) Aber – und das will ich ausdrücklich hier sagen, weil ich das auch im Kommunalgespräch gesagt habe und auch hinterher in der PK, das ist mir wichtig – ich und die Landesregierung, wir haben ein großes Vertrauen zu den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, zu den Landräten und auch zu den ehrenamtlichen Kommunalparlamenten vor Ort, gut zu entscheiden, wofür dieses Geld ausgegeben werden muss. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Torsten Renz, CDU) Und deshalb ist ja ein Ergebnis, dass der Mammutteil der Mittel, die wir aus dem Bund bekommen, direkt an die Kommunen geht. Und deshalb ist auch ein Ergebnis, dass jede Kommune, jede Gemeinde, egal, wie klein sie ist, wenigstens einmal von diesem Vermögen profitieren kann, von den vorgegebenen 50.000 Euro. Das war uns sehr wichtig für die kommunale Selbstverwaltung. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und ob nun die Treffen „Kommunalgespräche“ heißen oder „Kommunalgipfel“, es finden fortlaufend Gespräche mit der kommunalen Ebene statt, weil es geht gar nicht anders. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Auf der kommunalen Ebene werden die Entscheidungen getroffen, und nichts, was hier im Land beschlossen wird, betrifft nicht die kommunale Ebene. Und auch die großen Milliarden des Bundes, die werden ja nicht im Regierungsviertel in Berlin oder in Schwerin verteilt, sondern direkt vor Ort eingesetzt. Und da ist es uns wichtig gewesen, zusammen auch Klarheit zu haben. Ich habe gestern über die Schwerpunkte berichtet, zum Beispiel Investitionen in Schule, und, Herr Schult, Sie verbreiten hier am Mikrofon Unwahrheiten, wissentlich, (Enrico Schult, AfD: Welche?) denn es ist mehrfach erklärt worden von der kommunalen Ebene (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) und mir nach dem Investitionsgipfel, (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) von der kommunalen Ebene und mir nach dem Kommunalgespräch und von mir gestern hier ganz transparent auch bei der Haushaltsdebatte, dass zum Beispiel 600 Millionen Euro für Schulbauprogrammmittel dazukommen zu dem, was aus kommunalen Haushalten gemacht wird, dass die Mittel zum Beispiel von Feuerwehren dazukommen, zu dem Programm, was es schon gibt. (Enrico Schult, AfD: Die Investitionsquote ist doch gesunken, Frau Schwesig, das können Sie doch nicht bestreiten!) Es stimmt einfach nicht, dass diese Mittel genommen werden und die Aufgaben aus dem Landeshaushalt oder den kommunalen Haushalten damit ersetzt werden. Das will ich einmal zurückweisen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und wenn Sie davon reden, dass diese Gespräche intransparent sind, dann stimmt auch das nicht. Es ist das Normalste der Welt aus meiner Sicht, und es war mir wichtig, das einzuführen als Ministerpräsidentin, dass wir uns regelmäßig mit der kommunalen Ebene besprechen. Und bei dem letzten Gespräch waren alle Landräte dabei. Beim letzten Gespräch war der Städte- und Gemeindetag dabei, vertreten durch verschiedene Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Das Gespräch darüber wurde direkt nach dem Gespräch … (Enrico Schult, AfD: Warum sind wir denn nicht dabei als Haushaltsgesetzgeber?) Das Ergebnis ist in eine gemeinsame Erklärung geflossen, und diese gemeinsame Erklärung ist sofort nach dem Gespräch veröffentlicht worden, inklusive Pressekonferenz. Da können Sie nicht von intransparent reden, das weise ich zurück, eine nächste Unwahrheit von Ihnen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Es liegt in der Natur der Sache, dass die Regierung sagt, das waren gute Gespräche, und es liegt vielleicht auch ein bisschen in der Natur der Sache, dass die Opposition sagt, glauben wir nicht, obwohl sie gar nicht dabei war. Deswegen würde ich sagen, lassen wir einfach einen Bürgermeister zu Wort kommen, der dabei war. Ich zitiere aus einer E-Mail, die an meinen Büroleiter geschrieben worden ist nach dem Kommunalgespräch: „Sehr geehrter Herr Winkler, vielen Dank für die sehr gute Organisation des Kommunalgesprächs. Ich empfand die Gesprächsatmosphäre sehr angenehm, stets auf Augenhöhe und an der Lösung orientiert. Die Bürgerinnen und Bürger unseres Bundeslandes werden von den Ergebnissen profitieren und auch jede kleine Gemeinde wird in die Lage versetzt, sinnvolle Investitionen zu tätigen. Danke für dieses Vertrauen und diese mutigen Entscheidungen! Bitte leiten Sie diesen Dank an die Ministerpräsidentin weiter.“ Das ist die Meinung eines Bürgermeisters, der dabei war, und die sollte aus meiner Sicht zählen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Ich möchte einen Wortbeitrag vom Abgeordneten Reinhardt aufgreifen, weil ich den teile. Herr Reinhardt, Sie haben gesagt, wir haben eigentlich in der letzten Legislatur zusammen ein sehr gutes FAG gemacht und damit die Kommunen in die Lage versetzt, eine bessere Finanzausstattung zu bekommen, inklusive Infrastrukturpauschale. Und mir geht es auch so, dass ich ziemlich ernüchtert bin, wie diese wirkliche Kraftanstrengung, die das Land gemacht hat, um die kommunale Ebene besser finanziell auszustatten, jetzt aufgezehrt ist. Die Gründe habe ich benannt. Die Gründe sind nicht Unfähigkeit auf kommunaler Ebene, wie sie Herr Schult unterstellt, sondern die Gründe sind einfach zurückgehende Mittel durch den Zensus – das hat die Kommunen und das Land hart getroffen – und die nicht so stark ansteigenden Steuereinnahmen, aber vor allem die Sozialausgaben. Und bei den Sozialausgaben haben wir zwei Bereiche, die auch hier im Landtag schon mehrfach diskutiert wurden. Der erste Bereich, die steigenden Kosten bei Kitas, da habe ich eine klare Auffassung. Wir haben immer gesagt, Erzieherinnen und Erzieher müssen besser bezahlt werden. (Rainer Albrecht, SPD: Jawoll!) Und die Kostensteigerung kommt ja nicht durch die Beitragsfreiheit. Die Beitragsfreiheit haben wir zusammen damals – SPD und CDU – komplett auf den Tisch gelegt, die Elternbeiträge, (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) aber durch die Kostenfreiheit sind jetzt bessere Tarifabschlüsse gekommen, weil die Eltern nicht mehr belastet werden durch höhere Gebühren. Und gerade da, wo in der Vergangenheit die Erzieherinnen und Erzieher sehr schlecht bezahlt worden sind und nicht wie hier zum Beispiel in der Stadt Schwerin in der Städtischen Kita GmbH schon Tariflohn bekommen haben, sind die Kosten massiv gestiegen. Erzieherinnen und Erzieher haben in den letzten Jahren ein Gehalt, eine Gehaltsverbesserung von 2.400/2.500 Euro im Durchschnitt auf im Durchschnitt bis 3.400 Euro. Das ist nicht ohne, und das schlägt sich nieder. Ich sage aber ganz deutlich, das war gewollt. Und ich finde, deswegen sollten wir auch zu dieser Kostensteigerung stehen, weil wir sehen ja auch, wo sie ankommt, bei der Unterstützung der Familien und bei der besseren Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher. Und ich glaube, das habe ich auch ganz offen mit dem Städte- und Gemeindetag besprochen, dass die demografische Entwicklung in den nächsten Jahren eher dazu führen wird, dass der eine oder die andere Bürgermeisterin noch diesen Kosten hinterhertrauern wird, weil es ist gut, wenn wir Kosten für Kitas haben. Das heißt nämlich, ich habe Kinder in meiner Gemeinde, und das ist aus meiner Sicht wichtig für die Zukunft. Und trotzdem war die Kritik des Rechnungshofs berechtigt – und das habe ich hier auch am Mikro gesagt –, dass wir für mehr Transparenz sorgen müssen, zum Beispiel bei der Frage, wenn die kommunale Ebene mit den Trägern verhandelt, für die Kitas, zum Beispiel für ein Weihnachtsgeld für die Erzieher, ob es dann am Ende auch gezahlt wird, und was eigentlich ist, so soll es vorgekommen sein, so haben Landräte berichtet, wenn die Sachen nicht gezahlt werden. Dafür haben wir jetzt eine Regel eingeführt. Und der zweite große Kostenblock, und der ist hochsensibel und schwierig, das ist das Bundesteilhabegesetz. (René Domke, FDP: Das ist der größte Posten.) Das Bundesteilhabegesetz hat in den letzten Jahren zu einer massiven Kostensteigerung geführt. Wir waren irgendwo mal bei 100 Millionen, dann bei 300 Millionen, jetzt bei 600 Millionen. Und die Prognose ist steigend. (Michael Meister, AfD: Das ist doch Wahnsinn!) Diese vielen Millionen belasten den Landeshaushalt und auch den Kommunalhaushalt. Und nun gibt es hoffentlich in diesem Hause in großer Mehrheit eine Einigung, dass es richtig ist, dass wir Menschen mit Behinderung besser unterstützen. Aber richtig ist auch die Kritik des Rechnungshofes, dass auch hier wir für mehr Transparenz sorgen müssen. Wir sind längst in der Taskforce Soziales-Finanzministerium-Innenministerium-kommunale Ebene und besprechen Dinge, wie wir zu mehr Transparenz kommen. Und wir haben verabredet – das ist meine ganz persönliche Bitte an die kommunale Ebene gewesen –, dass wir in diese Gespräche auch die Träger einbinden müssen, denn auch die Träger müssen die Sensibilität dafür haben, dass, wenn uns die Kosten durch eine Pflichtleistung wie BTHG immer weiter steigen, dass dann das Geld praktisch weniger wird für andere wichtige Aufgaben, die die Träger machen, wie freiwillige Leistungen. Das ist ein hochkomplexes und hochsensibles Thema, was aber das Mindeste war, dass wir dafür sorgen, dass die kommunale Ebene und die Landesebene einmal in die Kosten hineinschauen dürfen und auch prüfen dürfen, ob das, was verabredet wurde, auch tatsächlich umgesetzt wurde. Und diese Regel hat zu massiven Protesten auch bei den Trägern geführt, weil es nicht wirklich gewollt scheint. Und da würde ich mir mehr Ehrlichkeit wünschen. Die Gleichen, die aus der Opposition hier regelmäßig bei einer Kitadebatte ans Mikro gehen und sagen, Gruppen sollen kleiner werden, sagen jetzt aber, bitte kommunale Ebene nicht weiter belasten. Die Gleichen, die hier mit uns die Debatte geführt haben, warum wir nicht, wie der Rechnungshof gefordert hat, für mehr Transparenzregeln sorgen, habe ich vermisst, als es dann um die Proteste ging. Im Gegenteil, sehr geehrter Herr Reinhardt, sehr geehrter Herr Renz, Ihr Fraktionsvorsitzender, der Fraktionsvorsitzende der CDU, wo Sie hier regelmäßig sagen, warum macht ihr nichts zu Transparenz, wo mir Herr Merz in der Staatskanzlei sagt, wir müssen ans BTHG ran, wir müssen Sozialleistungen kürzen, um letztendlich den Sozialstaat wieder in den Griff zu kriegen, darüber ist … (Torsten Renz, CDU: Was ist der konkrete Vorwurf in unsere Richtung?) Lassen Sie mich zu Ende aussprechen! (Torsten Renz, CDU: Ja, ja!) Da geht der Fraktionsvorsitzende bei einer Demo, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) wo es nur, es ging gar nicht um eine Kürzung, es ging nur um eine Transparenzregelung, und da sage ich mal ganz klar, ja, wenn wir über 1 Milliarde Euro in diese Sozialleistung stecken, dann ist es berechtigt und gerechtfertigt und wird Zeit – das sage ich selbstkritisch –, dass wir jetzt eine Regelung haben, wonach die kommunale Ebene und die Landesebene sagen kann, ich will sehen, ob das, was verhandelt ist, tatsächlich auch ausgegeben wurde. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Und wissen Sie was? Ihr Fraktionsvorsitzender hat sich als Allererstes auf diesen Demoplatz hingestellt. Ich meine, dass die Opposition uns nicht beispringt und sagt, ja, das haben wir hier eigentlich so diskutiert und es ist richtig, was die Regierung macht, das weiß ich auch, und so können wir auch schon alleine stehen, (Marc Reinhardt, CDU: Müssen Sie auch mal machen, die Erfahrung.) aber sich hinzustellen und dann sich auf die Seite der Demonstranten zu stellen und komplett die Landesregierung zu kritisieren, (Harry Glawe, CDU: Die waren doch auch da! – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) obwohl wir genau etwas gemacht haben, was hier beraten wurde und was Sie oft fordern, (Torsten Renz, CDU: Die haben doch gar nicht gesprochen!) das halte ich für höchst unglaubwürdig. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Torsten Renz, CDU: Die haben doch gar nicht gesprochen! Die haben doch gar nicht gesprochen!) Sie haben recht. Sie haben nicht gesprochen. (Torsten Renz, CDU: So ist es.) Sie haben einfach ganz feige ein Video gemacht (Sebastian Ehlers, CDU: Ganz feige! Feige!) und sind uns in dieser Frage in den Rücken gefallen. (Nikolaus Kramer, AfD: Feige!) Und ich sage ja nur, wir brauchen Ihre Unterstützung nicht. Wir stehen das selber. Ich bitte nur in dieser ganzen Diskussion, in der ganzen Diskussion um die Belastung der kommunalen Ebene, sich einmal mit den Vorschlägen der kommunalen Ebene auseinanderzusetzen – die gehen nämlich viel weiter und werden viel härter, auch gegenüber den Trägern – und dann sich ehrlich und glaubwürdig für eine geradlinige Sache zu entscheiden. Aber nicht, wenn es mal hier beim TOP passt, Gruppen bitte alle kleiner, egal, was es kostet und wie die Kommunen es bezahlen sollen, (Sebastian Ehlers, CDU: Hat keiner beantragt!) dann nicht hier bei Kommunalfinanzen sagen, die kommunalen Ebenen haben viel zu hohe Sozialkosten, wir müssen mal was machen, und dann fangen wir an mit dem Minimum an Transparenzregeln, und dann steht man auch nicht dazu. (Der Abgeordnete Torsten Renz bittet um das Wort für eine Anfrage.)

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Birgit Hesse

Frau Ministerpräsidentin, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Manuela Schwesig

Ich bin es gewohnt, dass die CDU zu Dingen, die wir zusammen entschieden haben, nicht steht. Daran habe ich mich jetzt langsam gewöhnt. Aber Sie machen es aktuell immer noch. Sie widersprechen sich selber. Und ich habe hier nur die herzliche Bitte an alle Abgeordneten, die diese Lage der kommunalen Ebene sehr ernst nehmen, und so habe ich das hier in der Debatte wahrgenommen, dass wir dann auch zusammen ehrlich sein müssen und den Mut haben zu gucken, woher kommen diese riesigen Kostensteigerungen und wie gehen wir damit um. Und um das zu entscheiden …

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Birgit Hesse

Frau Ministerpräsidentin, ich wiederhole es noch einmal: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Manuela Schwesig

Ja, gerne.

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Birgit Hesse

Bitte, Herr Renz!

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Torsten Renz CDU

Zuerst einen kleinen Dank von meiner Seite für die sachliche Darstellung dieser komplexen Thematik! Nichtsdestotrotz gibt es zum Schluss Ihrer Rede Dinge, die Sie in den Raum stellen, wo ich Sie bitten möchte, darüber nachzudenken, ob Sie das aufrechterhalten wollen, bezogen auf die CDU, wenn es zum Beispiel darum geht, kleinere Gruppen zu fordern. Ich sage Ihnen, das ist von uns nicht gekommen. Wir fordern immer einen Dialog mit allen Beteiligten, um gemeinsam etwas auf den Weg zu bringen. Aber definitiv haben Sie von mir keine Stellungnahme, dass ich kleinere Gruppen fordere. Wir haben definitiv keine Stellungnahme abgegeben zum Thema KiföG, das, was Sie vorgelegt haben, was Sie als Landesregierung sozusagen aus meiner Sicht verbockt haben durch die Rede der Bildungsministerin, indem Sie nämlich alle Sozialpartner …

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Birgit Hesse

Renz, ich würde Sie bitten, die Frage zu stellen!

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Torsten Renz CDU

Ich möchte darum bitten klarzustellen, dass wir gar keine Position in diesem Punkt bezogen haben, dafür oder dagegen. – Herzlichen Dank erst mal!

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Manuela Schwesig

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich habe keine Frage gehört. Deswegen kann ich nicht darauf antworten und deswegen würde gerne in der Sache weitermachen. Fakt ist, dass wir mit dem Haushaltsbegleitgesetz schnell auf die Kritik des Rechnungshofes reagiert haben, und dort sind Transparenzregeln drin. Und wenn wir uns hier alle ernsthaft damit beschäftigen wollen, woher die Steigerungen der Sozialkosten kommen, insbesondere im Bundesteilhabegesetz, was ein ganz sensibles Gesetz ist, weil es um die Unterstützung der Menschen mit Behinderung geht und wo zurzeit nicht sichtbar ist, wo denn eigentlich die Verbesserungen gerade für diese Menschen ankommen, wenn wir auf der anderen Seite gemeinsam auf kommunaler Ebene und Landesebene diese millionenschweren Kostensteigerungen haben, dann brauchen wir Transparenzregelungen. Und bei diesen Transparenzregelungen sind Sie, speziell Ihr Fraktionsvorsitzender, uns in den Rücken gefallen. (Sebastian Ehlers, CDU: Ei, jei, jei!) Und ich finde, hier immer so zu tun und draußen beim ersten Protest nicht dazu zu stehen, das ist einfach nicht geradlinig und unglaubwürdig. Ich sage es gerne noch mal. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und deshalb habe ich die herzliche Bitte, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Dass, wenn es uns wirklich darum geht zu schauen, wie es mit der kommunalen Ebene weitergeht, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) dass wir uns mit großer Ernsthaftigkeit und großer Sachlichkeit – ich weiß nicht, ob das noch möglich ist, es ist ein paar Monate vor der Wahl – aber mit diesem Thema auseinandersetzen. Die Ministerpräsidenten sind jedenfalls darüber mit dem Bundeskanzler im Gespräch, und wir sind ja auch in Verhandlungen zur Veranlassungskonnexität. Ich glaube, Harald, du hattest das angesprochen. Es geht darum, dass wir auf Bundesebene eine Regel einführen, die wir auf Landesebene kennen, dass, wenn der Bund etwas beschließt, was Land und Kommune betrifft, dass es dann auch konnex sein muss, so, wie wir es ja vom Land gegenüber der Kommune haben. Darüber sind wir gerade in Verhandlungen mit dem Bund, und wir sind auch in diesem Fall in den Verhandlungen mit dem Bund darüber, dass es natürlich so ist, dass, wenn das Bundesteilhabegesetz, als es eingeführt wurde, nur 100 Millionen Euro gekostet hat und wir jetzt heute bei 600 sind, und so geht es ja jedem anderen Bundesland, dass wir dann dringend darüber sprechen müssen, wie diese Mehrkosten wenigstens anteilig durch den Bund mit unterstützt werden. Denn es ist ja richtig, die Kosten werden jetzt erst mal nicht sinken, das Gesetz ist da, sie werden sogar weiter steigen, und deswegen ist es wichtig, dass wir sowohl im Verhältnis Land/Kommune zum Bund weiterkommen, aber dass wir uns das auch zusammen hier im Land angucken. Genau darum geht es uns auch in den Transparenzregeln, und das sind auch Ergebnisse des Kommunalgesprächs. Der kommunalen Ebene ist es sehr wichtig, dass wir an dieser Stelle weitermachen. Und deswegen glaube ich, dass der Kurs von kommunaler Ebene, Trägern und wir als Land ist, gemeinsam diese Kostenentwicklung anzuschauen, transparent zu machen und zu schauen, wo geht es in die richtige Richtung, aber wo gibt es vielleicht auch Fehlsteuerungen, dass wir diesen Kurs weitergehen müssen, weil ansonsten die Kosten Land und Kommune – da können wir hier so viel diskutieren, wie wir wollen – weiter belasten und der Spielraum für alles andere immer geringer wird. Und umso wichtiger ist es, dass in dieser Situation die Bundesregierung, der Bundestag ermöglicht haben, dass alle Kommunen unabhängig von der Haushaltslage trotzdem investieren können. Und das haben wir auch mit der 50.000-Euro-Regel ermöglicht, dass – das ist mir noch mal sehr, sehr wichtig – trotz der laufenden Haushaltsprobleme die Kommunen investieren können. Und ich will es hier noch mal ganz deutlich sagen: Niemand von uns hat behauptet – und ich habe es ganz klar in der PK nach dem Kommunalgespräch gesagt –, dass das, was jetzt auf dem Tisch liegt, alle Probleme löst. Das kann gar keiner, dazu sind die Finanzprobleme auf allen Ebenen gerade viel zu groß. Dazu müssen wir andere Wege gehen, ich habe eben einige transparent skizziert. Aber dass wir hier so tun, als ob damit alles erledigt ist, Herr Renz, das stimmt einfach nicht. Und das war mir noch mal wichtig darzustellen. Ich lade alle sehr herzlich ein, bei diesem Kurs mitzumachen, denn niemand wird darum herumkommen, diese Fragen zu beantworten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin! Mir liegen jetzt noch weitere Wortmeldungen vor, zunächst für die Fraktion der AfD Herr Schult.

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Enrico Schult AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kollegen! Ja, Frau Schwesig, das war offensichtlich dem Wahlkampf geschuldet, dass Sie sozusagen uns jetzt noch mal frontal angegangen sind als AfD. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Sie unterstellen mir, ich hätte keine Ahnung, ich sage die Unwahrheit. Ich sagte es, ich bin stellvertretender Bürgermeister, seit 2014 Vorsitzender des Finanzausschusses einer kleinen Gemeinde. Ich kenne die Probleme der Kommunen hier im Land. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Und da zeichnen Sie natürlich selbstredend verantwortlich dafür. Es gibt Geld, es gibt Geld vom Bund, es gibt Geld vom Land mit irgendwelchen kleinen Fördertöpfchen, die Sie immer bereitstellen, aber dass die Kommunen selbstständig, eigenständig investieren können, da legen Sie die goldenen Zügel an, und das ist das, was ich hier auch immer wieder kritisiere. Und, Frau Ministerpräsidentin, Sie müssen auch mal klar sagen, wenn Sie einräumen, es wird genug investiert, ich bin immer ein Freund von Zahlen, schauen Sie sich gerne – jetzt schauen Sie runter und schreiben Einladungskarten, das zeigt ja auch, wie respektlos Sie dieses Parlament hier ansehen –, dann schauen wir uns doch mal die Zahlen an: Investitionsquote des Landeshaushaltes im Jahr 2024 17,6 Prozent, Investitionsquote des Landeshaushaltes im jetzigen Haushalt 13,9 Prozent. (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Das ist eine Absenkung der Investitionen. Das sind Zahlen, die stehen im Haushalt drin. (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Das muss man doch ganz klar zur Kenntnis nehmen. (Zuruf von Jeannine Rösler, Die Linke) Aber wo zum Beispiel ein Aufwuchs zu erkennen ist, bei der Personalquote 2024 23,1 Prozent, 2026/27 26,6 Prozent. (Tilo Gundlack, SPD: Und da gibt es Steigerungen.) Das heißt, Sie erhöhen das Personal, aber die Investitionen, die reduzieren Sie. (Tilo Gundlack, SPD: Da gibt es Steigerungen.) Ja, Herr Gundlack, und Sie wissen es natürlich, Sie wissen es, Sie reduzieren die Investitionen und versuchen, das in Sondervermögen hineinzuschieben, (Tilo Gundlack, SPD: Da gibt es Steigerungen.) um das sozusagen jetzt noch alles zuzudecken. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Denn eines liegt doch auf der Hand – (Zuruf von Beatrix Hegenkötter, SPD) und davor haben Sie natürlich zu Recht Angst –, wenn Sie das jetzt laufen lassen würden, 2026 haben wir Landtagswahlen, und Sie versuchen jetzt, die Gemeinden irgendwie zu beschwichtigen, ihr bekommt noch mal 50.000 und ihr bekommt noch was. (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Und natürlich sind die beim Kommunalgipfel alle ganz freudig darüber und sagen, super, nehmen wir mit. Ja, was sollen sie denn machen?! Sie stehen mit dem Rücken zur Wand. Aber letztlich übertüncht das nur die Probleme, die wir hier im Land haben. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und das ist sozusagen ein Sterben auf Zeit. Es wird sich nicht nachhaltig was ändern an den Kommunalfinanzen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Fraktions… – Herr Renz, nein, der Fraktionsvorsitzende Herr Peters.

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Daniel Peters CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe noch mal das Wort ergriffen, und zwar aus dem einfachen Hintergrund, wenn ich dann auch persönlich angesprochen werde im Zusammenhang mit der Demonstration der Sozialverbände, die wir hier erleben durften, dann will ich Ihnen deutlich sagen, dass ich, ja, an dieser Demonstration mit vielen Kolleginnen und Kollegen teilgenommen habe, weil es einfach der Respekt gebietet, wenn so viele Menschen sich auf den Weg machen nach Schwerin, weil sie unser, weil sie ihr Anliegen präsentieren wollen, dann, finde ich, ist es nur recht und billig, und ich würde sogar sagen, unsere Pflicht, sich dieser Diskussion auch zu stellen, sich das anzuhören. Ich habe zu keinem Zeitpunkt in irgendeiner Art und Weise für einzelne Positionen Partei ergriffen, sondern ich habe – und dazu stehe ich auch, und dazu steht auch unsere Fraktion – den Umgang, den Umgang mit den Menschen dort kritisiert, weil wir über die Hintertür oder die Koalition über die Hintertür versucht hat, Reformen anzupacken – „über die Hintertür“, gemeint den Haushalt, über das Artikelgesetz 12 –, Reformen umzusetzen, (Torsten Koplin, Die Linke: Haushaltsbegleitgesetz, so heißt das Gesetz. Es begleitet den Haushalt, das ist üblich.) die man eigentlich im Miteinander am Runden Tisch miteinander bespricht. Und deswegen sind über 5.000 Menschen gekommen, auch weil sie den Umgang kritisieren, den Umgang der Landesregierung mit den Trägern dieses Landes. Und das will ich an dieser Stelle noch einmal klarstellen. Ich habe auch mich inhaltlich an vielen Stellen anderweitig positioniert. Ich habe auch gesagt, dass der Sozialstaat reformiert werden muss, auch in Mecklenburg-Vorpommern, dass wir nicht umhinkommen werden, auch über die Absenkung von Sozialstandards zu reden. Und insofern finde ich, Frau Ministerpräsidentin, den Vorwurf oder das, was Sie hier dargestellt haben, schlichtweg falsch und unredlich. Und ich bitte, das einfach zur Kenntnis zu nehmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Ich hatte noch versäumt anzusagen, dass die Ministerpräsidentin die Redezeit der Landesregierung um weitere 20 Minuten überschritten hat und damit der Oppositionsfraktion 7 Minuten zusätzlich zur Verfügung stehen. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Renz. (Julian Barlen, SPD: Gehen Sie jetzt auch auf die PM und die Entschließung ein, wo Sie kleinere Gruppen fordern? Oder soll ich das gleich machen?)

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Torsten Renz CDU

Meine sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Fangen wir gleich mal mit diesem Punkt an, dann auch noch mal für Sie, Herr Barlen. Ich gehe davon aus, Sie haben unsere Änderungsanträge zum Haushalt gelesen, auch insbesondere die im Bildungsbereich. Hier haben wir, nachdem wir das schon mal im Landtag beantragt haben, explizit dafür geworben – um auch eine gewisse Gelassenheit in der Politik und keinen Wettbewerb zu haben –, dafür geworben, eine Kommission einzusetzen, die sich damit befasst, und einen Vorschlag unterbreitet, wie es weitergehen soll im KiföG-Bereich, was die Erzieher-Kind-Relation betrifft. Aus meiner Erinnerung ist die einzige Fraktion, die die Verkleinerung der Gruppengröße hier immer wieder fordert und auch als Ziel schon vorher definiert, die Fraktion der GRÜNEN oder DIE GRÜNEN. Wir haben das nie getan und auch immer wieder beantragt, in den Dialog zu gehen, um hier gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten. Wenn wir jetzt aber noch mal auf diese Vorwürfe kommen, die mein Fraktionsvorsitzender zum größten Teil ja zu Recht zurückgewiesen hat, will ich noch ein/zwei Dinge dann hier auch noch mal kundtun. Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, Sie haben als Landesregierung, wenn auch nicht vielleicht Sie persönlich, aber Sie als Landesregierung haben sozusagen eine Lawine losgetreten beim Thema KiföG, indem Sie aus unserer Sicht ziemlich unprofessionell gehandelt haben. Und an der Spitze der Bewegung stand hier die Bildungsministerin, die am 08.10. eine Rede gehalten hat – ich habe daraus gestern zitiert – mit unzähligen Vorwürfen in Richtung der Sozialverbände. (Jeannine Rösler, Die Linke: Das waren keine Vorwürfe.) Und daraus hat sich eine Demonstration ergeben, die es in Größenordnung nach der Wende in diesem Land noch nicht gab mit über 5.000 Leuten. Und ich sage es noch mal: Die CDU-Fraktion hat sich weder in der Debatte noch am Rande von Demonstrationen oder auch in der Folge jemals inhaltlich positioniert und Sie kritisiert, was Sie hier auf den Weg bringen, sondern Sie haben – und diese Kritik, sollten Sie annehmen –, Sie haben durch unprofessionelles politisches Handeln sozusagen die Misere verursacht, dass die Sozialvertreter sozusagen diese Demo organisiert haben. Und wenn Sie jetzt mit Lösungsansätzen kommen, Sie haben ja einen auch etwas ausführlicher beschrieben, wo ich mal sage, wenn wir gesetzliche Regelungen haben und wir ja immer gesagt haben, die kommunale Ebene, sprich die Landkreise sind professionell unterwegs, die haben gutes Personal, die verhandeln mit den Trägern diese Entgeltvereinbarung, dann hat mir noch keiner erklärt, auch wenn wir jetzt diese Lösung auf den Weg gebracht haben, was jetzt die große Errungenschaft ist, wenn wir möglicherweise beim Land zusätzliches Personal einstellen, und die setzen sich dann bei den Verhandlungen dazu – die gesetzliche Regelung, die hat sich nicht geändert, außer, dass jetzt unsere große Lösung sein soll, dass wir zusätzliches Personal akquirieren, die dann danebensitzen, neben den Vertretern der Landkreise und den Vertretern sozusagen der Kitaträger –, was das effektiv bringen soll. Wenn es dann plötzlich zu Einsparungen kommen sollte, nur weil dort Landesbedienstete danebensitzen, dann muss ich ja sagen, dann hat das Personal, und das will ich denen nicht unterstellen, vorher irgendwie fachlich doch nicht korrekt gehandelt. Also das als großen Wurf jetzt darzustellen, um die Transparenz zu verbessern, glaube ich, ist nur bedingt eine Lösung. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Deswegen müssen wir über entsprechende Standards sprechen, so, wie der Fraktionsvorsitzende das gesagt hat. Und ich habe auch noch nicht gehört – falls der Vorwurf dann aufrechterhalten wird durch Sie –, dass sich die CDU solchen Debatten verweigert. Aber was ich kritisiere, ist, und das war auch bei diesem Gesetzgebungsverfahren jetzt wieder so, beim Haushaltsbegleitgesetz KiföG – ich weiß nicht, ob Sie darüber informiert werden, aber deswegen sage ich Ihnen das noch mal –: Wir haben eine Anhörung zu diesem Thema gemacht, da gab es sieben oder acht Paragrafen, die Sie eingebracht haben, die dann nach der Demo sozusagen zurückgenommen worden sind, politisch. Und wir hatten gar keine Verhandlungsgrundlage mehr als Ausschuss, als Parlamentarier. Und erst den Tag darauf (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) ist eine Synopse durch das Bildungsministerium auf den Weg gebracht worden, wo von sieben oder acht Paragrafen sich fünf oder sechs geändert haben. Das heißt, es ist eine völlig neue Diskussionsgrundlage gewesen, die dann auch nicht mehr Gegenstand unserer Debatte im Bildungsausschuss war. (Patrick Dahlemann, SPD: Das war aber Gegenstand der Gespräche, Herr Renz.) Und Sie haben dann, Sie haben dann, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) wahrscheinlich unter Federführung des Chefs der Staatskanzlei, …

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Elke-Annette Schmidt

Herr Renz, …

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Torsten Renz CDU

… nach den abschließenden Beratungen Änderungsanträge eingebracht, …

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Elke-Annette Schmidt

… Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Torsten Renz CDU

… über die kein Parlament debattiert hat. Und insofern grenzen Sie uns einfach bei der politischen Diskussion aus.

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Elke-Annette Schmidt

Herr Renz, ich muss Ihnen sonst …

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Torsten Renz CDU

Und ich glaube, …

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Elke-Annette Schmidt

… das Mikro ausschalten.

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Torsten Renz CDU

… das ist der Stil, den wir nicht auf Dauer pflegen sollten. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Finanzminister Dr. Heiko Geue.

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Dr. Heiko Geue

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Renz, ich habe keinen einzigen Vorschlag von Ihnen gehört, wie wir die Kostenexplosion im Sozialbereich in den Griff bekommen sollen. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Wo sind sie? Nirgends! Sich dazuzustellen, zu sagen, oh, das macht die Landesregierung aber alles ganz schlecht und es ist alles ganz schrecklich – (Torsten Renz, CDU: Haben Sie mir nicht zugehört?) aber auf der anderen Seite sagen Sie, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) die Kommunen haben nicht genug Geld (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) und das Land muss an die Rücklagen. (Marc Reinhardt, CDU: Sie könnten Schauspieler werden.) Machen Sie doch, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU – Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) machen Sie doch bitte Vorschläge! Wir sind da, die Taskforce Soziales steht gerne für gute Vorschläge auch der CDU zur Verfügung. (Torsten Renz, CDU: Haben wir noch keine Einladung bekommen.) Es tut mir so leid, Sie haben keine Einladung bekommen. Sie haben gar keine Chance, mit guten Vorschlägen auf die Landesregierung zuzukommen. (Torsten Renz, CDU: Als Teilnehmer der Taskforce nicht, nein.) Ich hoffe, Sie hören die Ironie, die hier trieft. (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD) Also es ist ja unglaublich! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Torsten Koplin, Die Linke) So, ich habe mich aber auch deswegen zu Wort gemeldet, weil ich nicht dauernd diese Falschmeldungen der AfD – es ist nicht zu ertragen. (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Ja.) Sie behaupten immer, Staatsfinanzen in Katastrophe, keine Investitionen, 13,9 Prozent Investitionsquote, hat der Abgeordnete gerade gesagt. Ich will hier noch mal klarstellen: Wir reden in den nächsten zwei Jahren von einem Landeshaushalt von rund 12 Milliarden Euro jedes Jahr. Davon werden im nächsten Jahr – auch dank des Sondervermögens des Bundes, (Enrico Schult, AfD: Genau, das ist es nämlich.) auch dank des Sondervermögens, (Zurufe von Enrico Schult, AfD, und Torsten Koplin, Die Linke) das sind Investitionen, (Enrico Schult, AfD: Ja, natürlich.) die am Ende ankommen –, (Enrico Schult, AfD: Aber schuldenfinanziert, Ihre Investitionen, Herr Dr. Geue.) 2,1 Milliarden Euro im nächsten Jahr geplant an Investitionen, 1,9 Milliarden in 2027, das sind in der Summe 4 Milliarden Euro. So eine Planung hatten wir noch nie in Mecklenburg-Vorpommern. Und das heißt, eine Investitionsquote, im nächsten Jahr 17,6 Prozent (Zuruf von Enrico Schult, AfD) und dann 16 Prozent. So viel zu diesen immer wieder falschen Behauptungen der AfD, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Enrico Schult, AfD: Mit dem Sondervermögen, Herr Geue, mit dem Sondervermögen.) immer wieder. Sie versuchen, das Land schlechtzureden, Sie versuchen, den Menschen Angst zu machen. Ich weise das hiermit zurück. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf aus dem Plenum: Sehr gut!)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Minister! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Abgeordnete Dr. Harald Terpe. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Es geht hier nach der Reihenfolge.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ja auf wunderbare, auf wundersame Weise zum FAG-Gesetz jetzt sehr, sehr viel Redezeit noch überall gewonnen. Es geht jetzt immer hin und her, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) weil wir inzwischen längst wieder bei ganz anderen Themen gelangt sind. Aber wie man merkt, es sind offensichtlich sehr wichtige Themen, und es sind ja, steht ja jetzt im Zentrum die Frage der Kostenexplosion im Sozialbereich. Und da sind ja zwei Themen von der Ministerpräsidentin angesprochen worden. Das eine ist das Bundesteilhabegesetz. Da beißt die Maus ja nun keinen Faden ab, dass das klar ist, dass da eine Kostenexplosion entstanden ist. Ich glaube, sie war auch zu erwarten und es war von vornherein sicherlich so, dass man da, auch wenn man die Erwartungshaltung hatte, zunächst wahrscheinlich nicht hat durchsetzen können, dass dann auch tatsächlich der Bund, wenn er bestellt, dann auch bezahlt. Das ist ja nachvollziehbar. Und dann stellt sich natürlich immer wieder die Frage, was kann die Landesebene nun eigentlich machen, außer mit den Kommunen zusammen irgendwie die Rechnung zu bezahlen – das wird ja auch gemacht, anders, das merken wir ja, deswegen gibt es ja die Konflikte auch zwischen Landesebene und Kommunen – und auf der anderen Seite dann in den Landesrechnungshofbericht zu gucken, der sicherlich mehr da reingeschrieben hat. Aber etwas, was leistbar ist, war natürlich diese Taskforce. Ob die sozusagen der Stein der Weisen nachher ist, was sie bringen wird, ob das wirklich dann am Ende tatsächlich große Einsparungen ergibt, weiß man nicht. Natürlich ist es berechtigt zu sagen, eine gewisse Transparenz muss da sein. Und danach sind wir immer wieder vor dem gleichen Thema, das kenne ich schon seit vielen, vielen Jahren: Ist der Aufwand, den man für die Erzielung der Transparenz sozusagen leisten muss, ist der bei dem, was man dann einsparen kann, gerechtfertigt? Das ist, vor dieser Gretchenfrage steht man häufig. Und natürlich ist es trotzdem berechtigt, eine Transparenz natürlich herzustellen. Ich glaube nur, dass es vielleicht nicht ganz so weit tragen wird, wie wir das erhoffen könnten oder vielleicht auch wollten an verschiedenen Stellen. Gemeldet habe ich mich ehrlicherweise auch, weil natürlich ein bisschen danach gefragt worden ist, was machen denn die Bündnisgrünen. Und dann habe ich meinen verehrten Kollegen Torsten Renz gehört, der dann von sich geschoben hat, also es sind ja die GRÜNEN, ich bin es nicht, sondern die GRÜNEN sind das mit der Gruppengröße. Und da wollte ich noch mal richtigstellen, (Torsten Renz, CDU: Weil das auch nicht seriös ist, was Sie da machen.) da wollte ich noch mal richtigstellen, dass wir im Grundsatz – (Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) um die Betreuungsschlüssel und Qualitätsverbesserungen –, (Zuruf von Christian Brade, SPD) ob man das Gruppengröße nennt oder Betreuungsschlüssel, kommt doch aufs Gleiche raus, (Zuruf von Christian Brade, SPD) das muss man mal klar sagen. Eigentlich steckt ja dahinter, dass wir sagen, und das ist ja unser Credo seit vielen Jahren, da überraschen wir ja niemanden, dass wir seit vielen Jahren sagen, zusätzlich zu dem, was man vielleicht auch (Torsten Renz, CDU: Nee, wir machen konkrete Zahlen.) politisch im Lande … Nun rede mir nicht immer dazwischen! (Torsten Renz, CDU: Doch, wir machen konkrete Zahlen, wird doch gewünscht in der Debatte.) Kannst du mal das … (Glocke der Vizepräsidentin – allgemeine Heiterkeit – Julian Barlen, SPD: „Kannst mal den …“ wäre auch möglich. – Torsten Koplin, Die Linke: Nicht aussprechen!) Ja.

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Elke-Annette Schmidt

Ja, ich muss jetzt tatsächlich mal dazwischengehen, weil es hier zu einem Dialog kommt und nicht mehr einen Zwischenrufcharakter hat, deswegen …

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Ja, ich meine, die Aufgeregtheit des Kollegen Renz ist groß, das weiß ich, das kenne ich ja. Aber ich wollte nur noch mal klar sagen, ob Betreuungsschlüssel oder Gruppengröße, das ist ein und dasselbe, es läuft auf die gleiche Diskussion hinaus, und dahinter steckt der Gedanke zusätzlicher Qualität im Kitabereich. Dann war auch völlig klar, dass man manches auch nicht zur gleichen Zeit leisten kann. Und jetzt haben wir aber die einmalige Situation, dass dadurch, dass tatsächlich die Demografie uns leider die Situation beschert, dass wir weniger zu betreuende Kinder in Zukunft haben. Ich bedauere das sehr und kann das dann auch nur unterstützen, was die Ministerpräsidentin gesagt hat, es wird uns noch mal schwer auf die Füße fallen in vielen Gemeinden, dass wir eigentlich weniger Kinder dann haben. Wir müssten eigentlich, letztendlich wäre es schön, wenn man mehr Nachwuchs hätte – ihr wisst, meine familiäre Situation, ich habe dafür sicherlich beigetragen. (Heiterkeit bei Falko Beitz, SPD – Zuruf von Christian Brade, SPD) So, aber wir haben die einmalige Situation, jetzt nicht zu sagen, wir haben euch jahrelang erzählt, liebe Betreuer, Erzieher/-innen, Elementarpädagogen, lasst euch ausbilden, qualifiziert euch, und jetzt haben wir sie und dann sagen wir, nee, also eigentlich haben wir für euch gar keine Verwendung. Und da ist doch die Idee richtig, zu gucken, (Torsten Renz, CDU: In einen Dialog zu gehen.) ob man nicht teilweise sozusagen durch Verbesserung der Qualität, Verbesserung der Betreuungsschlüssel auch diese letztendlich dann auch sozialpolitische Situation auffangen kann. (Torsten Renz, CDU: Deswegen in einen Dialog gehen.) So, richtig, und deswegen redest du mir schon wieder dazwischen, weil das eigentlich das Credo jetzt von mir ist. (Torsten Renz, CDU: Weil du nicht zum Punkt kommst.) Und da nehme ich gerne die Hand der Ministerpräsidentin an, die gesagt hat, wir müssen da auch gemeinsam bestimmte Sachen sagen. (Torsten Renz, CDU: Unsere Vorgehensweise.) Und ich glaube, dass das auf verschiedenen Seiten des Parlamentes auch so ist, der Wunsch danach, an der Stelle zusammenzustehen und gemeinsam etwas auf den Weg zu bringen. Und wie wichtig das ist, hat man ja gerade an dieser Demonstration auch gemerkt, es brennt den Leuten ja auch auf den Füßen. Da war es insbesondere natürlich das Teilhabegesetz, aber das trifft ja genauso für den Bildungsbereich zu. Also, mein Credo ist, wir sollten das zusammen machen, und da sollten die Hände gerade in so einer sensiblen Frage, in so einer sensiblen Zeit, wo wir sozusagen in den Wahlkampf gehen, dann doch versucht werden, auf einen gemeinsamen Tisch, einen gemeinsamen Nenner zu führen. Denn es ist immer so, Ideen können wirklich vielfältig sein, und wenn man sie vernünftig unter einen Hut bringt, dann hat man viel geschafft. Das war mein Credo, deswegen habe ich mich noch mal zu Wort gemeldet. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! An dieser Stelle noch mal der Hinweis, Zwischenrufe sind gestattet, aber Dialoge zwischen dem Redenden und dem Plenum sind doch bitte zu unterlassen. Auf der Besuchertribüne begrüße ich an dieser Stelle Mitarbeitende der Stadtverwaltung Sassnitz. Seien Sie uns recht herzlich willkommen! (Zuruf von Christian Brade, SPD) Für die Fraktion der AfD hat ums Wort gebeten der Abgeordnete Herr Schult.

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Enrico Schult AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Werte Bürger! Ja, die Ministerpräsidentin hat hier nun noch mal ihren Finanzminister nach vorne geschickt. Herr Finanzminister, Herr Dr. Geue, (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) es wird trotzdem nicht besser. Sie haben es ja ganz geschickt gemacht, indem Sie sozusagen die regulären Investitionen vermengt haben mit den Schulden, mit dem Sondervermögen. (Torsten Koplin, Die Linke: Das sind keine Schulden.) Und es sind, es sind in der Tat – ja, das eine ist aber, das eine ist aber natürlich, (Torsten Koplin, Die Linke: Wir zahlen dafür keine Zinsen, Herr Schult, wir zahlen dafür keine Zinsen.) das eine, das eine ist darauf gemünzt oder erhofft, dass es sozusagen dann sich irgendwann zurückzahlen würde. Aber es sind und es bleiben Schulden, sehr geehrte Damen und Herren. Und ich sehe das hier ganz klar, 2024, Investitionsquote 7,6 Prozent, und wenn ich das Sondervermögen außen vor lasse, haben wir 13,6 Prozent im aktuellen Haus halt 26/27. Sofern Sie das Sondervermögen, die Sonderschulden hinzuzählen, dann ist die Quote natürlich etwas besser. Aber es zeigt doch, dass wir 2024 eine Investitionsquote von 17,6 Prozent hatten ohne Sonderschulden, sondern damals schon im regulären Haushalt abgebildet. Und deshalb kann ich Ihnen ganz ehrlich sagen, machen Sie sich ehrlich an dieser Stelle und versuchen Sie nicht, den Bürgern Sand in die Augen zu streuen, denn das glaubt man Ihnen nicht mehr. Und fangen Sie nicht an, uns hier als Lügner zu bezichtigen, Herr Dr. Geue! Sie wissen ganz genau, wie es um unseren Haushalt bestellt ist, (Rainer Albrecht, SPD: Er hat von Unwahrheiten gesprochen.) und Sie wissen auch – und darauf sind Sie gar nicht eingegangen –, dass insbesondere die Personalquote natürlich deutlich angewachsen ist. Wir geben immer mehr für Personal aus und geben immer weniger in die Investitionen hinein. Und natürlich auch die Zinsausgabenquote, 2024 1,4 Prozent und 2026/27 jetzt mittlerweile 1,8 Prozent. Das ist Geld, was wir vorhalten müssen, was wir dann nachher ja auch nicht zur Verfügung haben. Und ich kann Ihnen ja auch mal sagen, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) insbesondere auch den Kommunalvertretern, kann ich Ihnen sagen – Herr Albrecht, hören Sie zu, vielleicht wird das, (Rainer Albrecht, SPD: Nee, nee.) werden Sie das noch auch einschätzen (Rainer Albrecht, SPD: Von Ihnen kann ich bestimmt nichts lernen.) und können das nachvollziehen als Kommunalvertreter –, ich kann Ihnen sagen, (Glocke der Vizepräsidentin) wofür wir das Geld zum Teil ausgeben. Das ist ja die Kritik auch der AfD-Fraktion, dass Sie immer wieder Sondertöpfe füllen, ob das der Bürgerfonds ist, ob das der Vorpommernfonds ist, aber die Gemeindevertreter, die Kommunalvertreter stehen als Applaudierkulisse da und dann kommen Sie (Zuruf von Marcel Falk, SPD) und dann kommen Minister oder die Ministerpräsidentin und dann müssen wir uns verneigen und sagen, vielen Dank, liebe Landesregierung, lieber Herr Minister, (Zuruf von Marcel Falk, SPD) dass wir so viel Geld von Ihnen bekommen. Das wollen wir nicht! Wir wollen den Kommunen das Geld direkt, Herr Falk, wir wollen, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) dass die Kommunen das Geld direkt in ihre Haushalte geben, dass wir uns sozusagen nicht an irgendwelchen goldenen Zügeln führen lassen, sondern die Kommunalvertreter selbstständig entscheiden, wofür sie das Geld ausgeben. (Beifall Thomas de Jesus Fernandes, AfD – Zuruf von Marcel Falk, SPD) Das wollen Sie nicht, das wollen Sie nicht. Sie wollen sozusagen die Kommunen am Gängelband durch die Manege führen. Und ich kann Ihnen einmal ein Beispiel nennen aus dem sogenannten Bürgerfonds – den wollen Sie ja demnächst abschaffen, ist auch richtig so, haben wir auch gefordert –, (Julian Barlen, SPD: Falsch! Wird nicht abgeschafft. Hören Sie bitte auf, die Unwahrheit zu erzählen! – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) was da beispielsweise im Bürgerfonds, im Bürgerfonds gefördert wird. Hören Sie zu, hören Sie zu, ich habe eine, (Glocke der Vizepräsidentin) ich habe eine Anfrage … Offensichtlich – was trifft, das trifft, ne, Herr Albrecht, also Sie sind ja gar nicht mehr zu bremsen da auf Ihrem Platz –, (Rainer Albrecht, SPD: Sie erzählen hier so viele Unwahrheiten.) offensichtlich merken Sie, dass Sie, dass ich da den Nerv getroffen habe. Also, Bürgerfonds. (Julian Barlen, SPD: Nee, Herr Schult, wir merken, dass Sie die Unwahrheit erzählen, mehr nicht.) Ich habe eine Anfrage gestellt, welche Projekte da im Bürgerfonds finanziert wurden und aus meinem Wahlkreis in der Peenestadt Neukalen. Und zwar heißt es, da wurde für 26.000 Euro, wurden folgende Projekte gefördert: „Empowerment in Polykrisen und großer Transformation“ (Marcel Falk, SPD: Oh!) „durch künstlerische Kommunikation“. (Jens-Holger Schneider, AfD: Wow!) Haben Sie gefordert, haben Sie gefördert, ist ein Projekt – sagt mir jetzt erst mal nichts, (Michael Noetzel, Die Linke: Aber man kann es trotzdem mal anprangern.) aber vielleicht waren die, (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) die, die, die, die Förderkriterien … Das Weitere, das Nächste ist, Moment, das Nächste ist, das Zweite ist, was auch gefördert wird, 26.000: „Erzählungen über MV – Anstoß für Diskussionen zur Veränderung“. (Rainer Albrecht, SPD: Ja.) Ja, liebe Kollegen, das kann alles heißen oder auch gar nichts, und das fördern Sie (Zurufe von Heiko Miraß, SPD, und Michael Noetzel, Die Linke) über Ihren sogenannten Bürgerfonds! (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) Und wenn ich jetzt, hören Sie zu, wenn ich Ihnen jetzt sage, was der, was der Bürgermeister der Peenestadt Neukalen dazu sagt, der sagt nämlich Folgendes, also: „Das sagt doch alles. Oder eben auch nichts. Neukalens Bürgermeister Rico Zoschke (CDU) kann da nur mit den Schultern zucken. Also die Stadt habe damit nichts zu tun. Er kenne diese Projekte auch nicht. Wahrscheinlich sind“ das eher Projekte vom „Projekthof Karnitz“. Und das ist Geld, (Zuruf von Christian Brade, SPD) was aufgewendet – und das ist ein, ein, ein kleines Beispiel, ein kleines Beispiel, (Zuruf von Christian Brade, SPD) wo Sie die Kommunalvertreter an dem Nasenring durch die Manege führen, wo irgendwelche Projekte gefördert werden, (Zuruf von Christian Brade, SPD) wo der zuständige Bürgermeister gar nichts davon weiß. Glauben Sie mir nicht, glauben Sie nicht, (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) dass der zuständige Bürgermeister, dass die Kommunalvertreter – im Übrigen ist Marc Reinhardt dort auch Kommunalvertreter –, (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Marcel Falk, SPD – Glocke der Vizepräsidentin) dass die nicht am besten wissen, dass die nicht am besten wissen, wofür das Geld eingesetzt wird?! Aber nein, Sie machen sich damit wichtig, mit Bürgerfonds, mit Vorpommernfonds. Und das werden wir Ihnen ab 2026 nicht mehr durchgehen lassen, (Beifall Thore Stein, AfD) und deshalb sind Sie ja auch gerade so angefixt, weil wir diese Dinge an die Öffentlichkeit bringen, (Michael Noetzel, Die Linke: Was haben Sie denn an die Öffentlichkeit gebracht? Sie wissen doch gar nicht mehr, was da passiert ist, und sagen jetzt, das ist ganz schlimm. Das ist peinlich.) und das werden wir immer weiter tun, sehr geehrte Damen und Herren, und das werden auch die Kommunalvertreter im gesamten Land Mecklenburg-Vorpommern sehen, wofür Sie das Geld …

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Elke-Annette Schmidt

Herr Schult, …

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Enrico Schult AfD

… jetzt ausgeben.

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Elke-Annette Schmidt

… jetzt einen Moment, (Tilo Gundlack, SPD: Was ein dummes Zeug!) jetzt muss ich hier doch noch mal eingreifen. (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) Es ist jetzt wirklich unglaublich laut. Es ist hier wirklich nicht mehr zu verstehen. (Tilo Gundlack, SPD: Dann muss er nicht so einen Scheiß erzählen.) Ich bitte wirklich, dann nutzen Sie doch andere Instrumente, es gibt die Kurzintervention, es gibt die Zwischenfrage. (Michael Noetzel, Die Linke: Die Zeit ist zu schade dafür.) Ein bisschen mehr Ruhe wäre wirklich angebracht. So, Herr Schult, bitte!

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Enrico Schult AfD

Ja, Pardon, Frau Präsidentin, es war wirklich sehr laut, ich musste denn etwas lauter sprechen. Aber jetzt sind wir ja wieder auf dem Geräuschlevel, (Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Mimimi.) wo wir uns gegenseitig auch zuhören und verstehen. Deshalb haben wir als AfD-Fraktion immer … (Tilo Gundlack, SPD: Verstehen tue ich Sie nicht.) Also da geht es schon wieder los, es geht schon wieder los. Deshalb haben wir als AfD-Fraktion uns dafür ausgesprochen, die Infrastrukturpauschale zu erhöhen, dass die Kommunen quasi selber natürlich in der Lage sind zu entscheiden, wofür geben sie das Geld aus. Und um noch mal auf den Kommunalgipfel zurückzukommen, es ist in der Tat so – Kommunalgipfel –, wir sind der Haushaltsgesetzgeber, sehr geehrte Damen und Herren, wir sind der Haushaltsgesetzgeber. Zum Kommunalgipfel kommen sie zusammen, insbesondere die Regierungsfraktionen, der Städte- und Gemeindetag, der Landkreistag, und dann sind wir hier das Abnickerkabinett, wo wir einfach nur noch mit dem Kopf nicken, (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) wo wir im Finanzausschuss noch drüber in Kenntnis gesetzt werden, was Sie, was die Granden da beschlossen haben. Und das ist keine seriöse, keine solide Politik, und das werden wir Ihnen auch immer wieder so deutlich sagen. – Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Einen kleinen Moment bitte, Herr Schult! Es gibt einen Antrag auf Kurzintervention durch Fraktion Die Linke. Herr Bruhn! (Christian Brade, SPD: Sind ja nicht mehr so viele da. – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

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Dirk Bruhn Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank für das Wort! Als Erstes möchte ich Ihre Kritik am Projekthof Karnitz aufs Schärfste zurückweisen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Es ist absolut, was Sie hier gesagt haben, ist ehrabschneidend. Das ist eine private Initiative, um Kultur ins Dorf zu bringen, um Wissen zu vermitteln, um Kino zu machen. Es ist unglaubwürdig, wie Sie sich darüber, wie Sie sich darüber äußern. (Beifall Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Richtig!) Dann bleibt mir nur übrig, wenn Sie sich noch mal über Finanzen äußern, Herr Schult, Ihr Wissen steht Ihnen bei Ihrer Einschätzung nicht im Weg, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD und Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke) denn Sie haben gesagt, die Gemeinden stehen finanziell mit dem Rücken an der Wand. Für unser Amt Demmin-Land ist das unwahr. In den letzten Jahren haben die Gemeinden gut aufgeholt.

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Enrico Schult AfD

Ah!

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Dirk Bruhn Die Linke

Sie haben gesagt, für Ihre Gemeinde als Finanzausschussvorsitzender wären Fördermittel für E-Ladesäulen das größte Problem. Das ist Quatsch! Das Problem der Gemeinde Nossendorf ist eine zu geringe Steuerkraft. (Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Ja, genauso sieht es aus.) Und wenn Sie mal überlegen, Sie wollten sich einen Gehweg bauen, …

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Enrico Schult AfD

Das habe ich tatsächlich, einmal …

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Dirk Bruhn Die Linke

Sie wollen einen …

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Enrico Schult AfD

Was wollen Sie bauen?

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Dirk Bruhn Die Linke

… Gehweg bauen in Nossen …

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Enrico Schult AfD

Einen Gehweg! Gehweg.

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Dirk Bruhn Die Linke

Wenn Sie sich mal überlegen, wenn Sie diesen Gehweg vor fünf Jahren gebaut hätten mit Schulden, dann wären Sie über die Hälfte schon los, wenn Sie die Baupreisentwicklung mit ansehen. Also diese auf schuldenfinanzierte Investitionen zu verteufeln, ist der größte Quatsch, den es gibt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

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Elke-Annette Schmidt

Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter?

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Enrico Schult AfD

Ja, sehr gerne! Ja, Herr Bruhn, mich wundert, dass Sie sozusagen über den Haushalt der Gemeinde Nossendorf – wie gesagt, ich bin Ausschussvorsitzender des Finanzausschusses da, (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Rainer Albrecht, SPD: Sagt ja noch nichts.) bin stellvertretender Bürgermeister –, mich wundert, dass Sie über unseren Haushalt besser Bescheid wissen wollen als ich, insofern ringt mir das auch ein gewisses Lächeln ab. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Das, was ich angesprochen habe, was ich angesprochen habe, ist tatsächlich, dass wir Fördermittel zur Verfügung gestellt bekommen hätten als Gemeinde für E-Ladesäulen für Touristen. Aber es – das ist ein Bundesförderprogramm, 90-prozentige Förderung –, es gibt aber keine Touristen, die nach Nossendorf kommen, es gibt da niemanden. Dann sagt man doch lieber, (Michael Noetzel, Die Linke: Die sollen offensichtlich auch nicht kommen.) warum müssen wir jetzt E-Ladesäulen im ländlichen Raum, warum lässt man uns als Kommunalvertreter nicht die Entscheidung. Und genauso ist es doch beim Projekthof Karnitz. Sie mögen das eine ganz tolle Sache finden. (Zuruf von Marcel Falk, SPD) Dann nehmen Sie Ihr privates Geld, unterstützen den Projekthof Karnitz! Aber Sie nehmen Steuermittel, und die Steuermittel einzusetzen, das obliegt den Kommunalvertretern, denn die sind nämlich da gewählt vor Ort, die wissen, ob das sinnvoll eingesetzt wird. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Und „künstlerische Kommunikation“ in Krisenzeiten, „Anstoß für Diskussionen zur Veränderung“, da sitzen drei/vier Gestalten, die sich gegenseitig immer wieder irgendwas vorräubern, (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) und da 26.000 Euro zu verwenden. Das lehnen wir rundheraus ab als AfD-Fraktion. Und das sage ich Ihnen ganz offen, wenn wir 2026 in Regierungsverantwortung kommen sollten, (Zuruf von Christian Brade, SPD) dann werden wir gerade bei diesen Projekten ganz eindeutig den Rotstift ansetzen, (Michael Noetzel, Die Linke: Ja, richtig! – Zuruf von Jeannine Rösler, Die Linke) denn das ist das Geld des Steuerzahlers, was Sie hier verprassen mit irgendwelchen dubiosen Projekten. (Zurufe von Michael Noetzel, Die Linke, und Jeannine Rösler, Die Linke) Wir haben die gewählten Kommunalvertreter, geben Sie denen das Geld! Und wenn die Neukalener Stadtvertreter meinen, der Projekthof Karnitz ist so eine tolle Angelegenheit, dann gehen Sie da hin, wie es in jeder anderen Stadt auch ist, stellen da einen Antrag auf Förderung und dann bekommen Sie den Antrag von den Stadtvertretern. Aber das wollen Sie nicht, Sie wollen keine autonomen Kommunen, (Jeannine Rösler, Die Linke: Das ist doch Unsinn, was Sie erzählen.) Sie wollen keine selbstbewussten Kommunen, Sie wollen die Kommunen am Gängelband durch die Manege führen, (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Christine Klingohr, SPD) und die goldenen Zügel, die, die ziehen Sie immer enger. Und das lassen wir Ihnen auch nicht durchgehen, und das merken immer mehr Kommunalvertreter. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Jetzt kommen Sie mit Ihrem Kommunalgipfel, es wird noch viel Geld ausgeschüttet, (Zuruf von Marcel Falk, SPD) aber es wird nicht helfen, das sage ich Ihnen ganz offen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Patrick Dahlemann.

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Patrick Dahlemann SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich will an dieser Stelle doch noch mal versuchen, etwas zur Versachlichung dieser Debatte beizutragen, und möchte sehr gerne auf einen Dialog hinweisen, der uns in der Landesregierung, uns in den Fraktionen, uns im Landtag, uns in den kommunalen Parlamenten, uns im Gespräch mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, aber auch mit denen, die Leistungen in unserem Land erbringen, selbstverständlich mit Trägern, mit Erzieherinnen und Erziehern, mit Elternvertretern, in den letzten Wochen und Monaten so intensiv beschäftigt hat wie kaum eine andere Frage. Und ich glaube ernsthaft, dass dieser Haushaltsentwurf und diese beiden regierungstragenden Fraktionen die einzigen Fraktionen in diesem Haus sind, die es ehrlich meinen damit, erstens, nur versprechen, was sie halten können, und zweitens das aber auch mit Rückgrat den Menschen gegenüber sagen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Von allen anderen erlebe ich an dieser Stelle einen Eiertanz, der wirklich unredlich ist. Und, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, ich muss an dieser Stelle einmal Sie zitieren. Ich zitiere aus Ihren Veröffentlichungen: „Wir brauchen jetzt keine hektischen Sparprogramme“ – Zitat auf der einen Seite. Gestern sagen Sie zum Haushalt: „Dieser Haushalt lebt über die Verhältnisse des Landes – und die Landesregierung tut so, als sei alles in Ordnung.“ Sie sagen: „Einsparungen dürfen nicht zulasten“ der „Menschen … gehen.“ Meine sehr geehrten Damen und Herren, was wollen Sie denn nun?! (Heiterkeit bei Marcel Falk, SPD) Sie verkaufen die Menschen für blöd, die Regierung kann jeden Euro nur einmal ausgeben, Sie machen aus jedem einzelnen Euro des Landes zehn. (Zuruf von René Domke, FDP) Das funktioniert nicht, und das verstehen die Bürgerinnen und Bürger sehr viel besser. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Meine sehr geehrten Damen und Herren, sich am Rande einer hitzigen Demonstration hinzustellen, wo Tausende Menschen auf die Straße gehen – übrigens mit sehr berechtigten Interessen –, ein bisschen hämisch aus der letzten Reihe zu sehen, wie zwei Ministerinnen, Frau Oldenburg und Frau Drese, gegrillt werden sollen, und danach noch ein kluges Video zu produzieren, dass das mit uns ja alles so nicht passiert wäre – meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, dass die Menschen schon noch ganz gut wissen, wie träge, wie schwierig, wie hakelig der Weg in der letzten Legislatur war, als sich Ministerpräsidentin Manuela Schwesig durchgesetzt hat, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern die Kita beitragsfrei machen. Dazu mussten wir Sie zum Jagen tragen, da mussten wir Sie überzeugen. Und sich dann jetzt heute hier so hinzustellen und so zu tun, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) als wäre man der Rächer der Kinder und wäre der Vorreiter der Kitabeitragsfreiheit und der Instrumente, lieber Herr Renz und lieber Herr Peters, das funktioniert so nicht, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Torsten Renz, CDU) da müssen wir, glaube ich, zur Versachlichung zurückkommen. Und bei allem Respekt, wir haben Ausschussbefassungen, wir haben Anhörungen dazu, wir haben Diskussionen. (Torsten Renz, CDU: Wenn mal eine wäre.) Ich glaube, da muss man sich auch nicht für blöd verkaufen lassen. Ein öffentlicher Brief, eine öffentliche Reaktion der Paritäter, alles per Pressemitteilung, per Drucksachen längst draußen, und darauf sind die Anzuhörenden zum Teil auch eingegangen. (Enrico Schult, AfD: Nein, wir haben gar nicht darüber debattiert im Bildungsausschuss. Da müssen Sie sich mal ein bisschen informieren, Herr Dahlemann.) Also so zu tun, als hätte man das alles nicht gewusst, ist wirklich Quatsch, Herr Renz, da hätte ich jetzt ehrlicherweise in der Argumentation ein bisschen mehr erwartet. (Torsten Renz, CDU: Das ist die Unwahrheit. – Enrico Schult, AfD: Das ist wirklich die Unwahrheit. Das haben wir gar nicht diskutiert im Ausschuss. Bleiben Sie doch bei der Wahrheit!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will aber nicht nur die CDU an dieser Stelle in Rage bringen, sondern will zunächst noch mal ganz grundsätzlich sagen, mit Manuela Schwesig als Ministerpräsidentin an der Spitze in diesem Land (Zurufe von Enrico Schult, AfD, und Torsten Renz, CDU) und im Übrigen mit Simone Oldenburg als zuständige Ministerin für die Kindertagesförderung können wir sehr selbstbewusst den Menschen ein Versprechen geben. Nur mit dieser Regierungskonstellation, nur mit diesen beiden handelnden Akteuren wird genau das gelten, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) mit uns bleibt mit diesem Haushalt die Kita in Mecklenburg-Vorpommern beitragsfrei. Dafür streiten wir, und da wehren wir auch jeden Kampf hartnäckig ab. Und trotzdem, trotz aller Sparbemühungen, trotz aller Haushaltsdrucksituationen, die wir haben, haben wir es geschafft, auch Qualitätsverbesserungen in dieser Legislatur hinzukriegen. Der Ferienhort ist beitragsfrei, wir haben die Gruppengrößen verkleinert, und ich kann sagen, immer dann, wenn Manuela Schwesig versprochen hat, dass wir auch eine Qualitätsverbesserung machen, dann haben wir sie eingehalten. Und darauf können die Menschen sich auch für weitere Schritte in Mecklenburg-Vorpommern fest verlassen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Ich will ganz persönlich, ich will ganz persönlich an dieser Stelle auch sagen, auch als Vater einer 5-jährigen Tochter, ich habe großen Respekt vor der Arbeit von Erzieherinnen und Erziehern, und ich kann mir nur vorstellen, was die da jeden Tag leisten. Und deswegen habe ich auch großes Verständnis für den Wunsch, dass Gruppengrößen in der Krippe, im Kindergarten, im Hort kleiner werden. Aber wir sagen eben auch, dass das mit einer soliden und vernünftigen Finanzpolitik leistbar sein muss und deswegen Schritt für Schritt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das, was die AfD allerdings hier zum Schluss wieder abgezogen hat, Herr Schult, (Enrico Schult, AfD: Na, bitte!) das ist an Scheinheiligkeit kaum zu überbieten. Sie tun so, als wenn Sie hier der Anwalt der Kommunen seien, Sie versuchen mit Ihren Ämtern eine politische Expertise darzustellen, (Enrico Schult, AfD: Aber Erfahrung, die können Sie mir nicht absprechen, Herr Dahlemann.) die ich aus Ihren Redebeiträgen an keiner Stelle Ihnen bescheinigen kann. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Enrico Schult, AfD: Die Erfahrung können Sie mir nicht absprechen.) Sie haben eindrucksvoll gezeigt, dass Sie die Systematik der Kommunalfinanzen, dass Sie selbst die Mittel, die wir, Manuela Schwesig mit dem Sondervermögen mit dem Bund erkämpft haben – (Zuruf von Enrico Schult, AfD) übrigens zinsfrei. Die Dinge, die wir im Sondervermögen machen, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) das ist die große Chance für dieses Land. Worin investieren wir? Wir investieren in Schulen, in Feuerwehren. Wir investieren in Straßen, wir investieren in Kitas, wir investieren in Wirtschaftsgebiete. (Enrico Schult, AfD: Der Steuerzahler. – Zuruf von Michael Meister, AfD) Alles das, was die Menschen von uns in diesem Land erwarten, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) da wollen Sie die Axt anlegen. Und damit, und damit die Bürgerinnen und Bürger auch klar wissen, Sie sind im Übrigen auch einer der größten Gegner der Kitabeitragsfreiheit. Ich will Sie zitieren. (Enrico Schult, AfD: Wo steht das denn?) Sie bezeichnen die Kitabeitragsfreiheit in Ihrer Pressemitteilung, müssen Sie selbst lesen, als teures Wahlgeschenk, (Thore Stein, AfD: Ja.) als absehbar zu teuer, als oben versprochen und unten nicht zu leisten, nur der Pleitestaat Berlin würde sich das noch leisten. Und deswegen halten Sie die Diskussion zur Wiedereinführung von moderaten Elternbeiträgen für den Weg. Das ist die AfD in diesem Land! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Sie machen eine asoziale Politik, Sie wollen die Errungenschaften in diesem Land hinterfragen und versuchen wie immer, die Schwächsten gegen die Ärmsten auszuspielen. Als die Schwächsten in der Gesellschaft einen Beitragsplatz bezahlt bekommen haben, haben Sie es kritisiert, dass andere mit einem Euro drüber sind. Jetzt, wo wir so ein Instrument haben, wollen Sie das wieder abschaffen, (Der Abgeordnete Enrico Schult bittet um das Wort für eine Anfrage.) nur um politisch Kapital daraus zu schlagen. Das wird es mit uns nicht geben, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) darauf werden wir es im nächsten Jahr in der Zuspitzung auch ankommen lassen. (Zuruf von Thore Stein, AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Gestatten, gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter? (Thore Stein, AfD: Viel Erfolg, Herr Dahlemann!)

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Patrick Dahlemann SPD

Ja.

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Elke-Annette Schmidt

Bitte schön, Herr Schult!

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Enrico Schult AfD

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Dahlemann, Sie müssen tatsächlich da auch schon – also ich kann Ihnen sagen, 2016 stand die Beitragsfreiheit der Kita schon im Wahlprogramm der AfD. (Thore Stein, AfD: Hört, hört!) Wir setzen uns weiterhin für die, für die beitragsfreie Kita ein, (Zuruf von Jeannine Rösler, Die Linke) aber eines, eines wollen wir nicht, Herr Dahlemann, eines wollen wir nicht, und das haben Sie auch ganz gezielt angesprochen, (Zuruf vonseiten der Fraktion Die Linke) dass es benutzt wird. Und 2020, ich sage es Ihnen, 2020 war das ganze Land vollgestellt mit Großplakaten: „Gutes neues Jahr! Die Kita ist jetzt kostenfrei!“ Und wer war drauf? Die Ministerpräsidentin. Sie hat, sozusagen mit dem Geld der Landkreise und der Kommunen (Zuruf von Falko Beitz, SPD) hat sie Wahlkampf gemacht und dann offensichtlich ja auch die Wahl dann nachher gewonnen. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Und das ist das, und das ist das, was wir kritisieren, Herr Dahlemann. Und diese Pressemitteilung – ich bin bildungspolitischer Sprecher, bin auch für Kitas und so weiter zuständig –, wir kritisieren …

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Elke-Annette Schmidt

Sie müssen jetzt eine Frage formulieren.

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Enrico Schult AfD

Ja, ich bin doch dabei, Frau Präsidentin. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Thore Stein, AfD) Wir kritisieren durchaus, dass das Geld sozusagen so ausgegeben wird und dass die Kommunen dazu beitragen müssen, (Jeannine Rösler, Die Linke: Das ist keine Frage, das ist keine Frage. – Zuruf von Thore Stein, AfD) ohne eine Kostenkontrolle zu haben, ohne einen Überblick zu haben, was mit dem Geld passiert ist.

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Elke-Annette Schmidt

Die Minute ist jetzt um.

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Enrico Schult AfD

Darauf bezieht sich, (Philipp da Cunha, SPD: Redezeit ist vorbei, tut mir leid.) darauf bezieht sich unsere …

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Elke-Annette Schmidt

Die Minute ist um.

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Enrico Schult AfD

… Kritik, und da bitte ich Sie, dazu auszuführen, denn das ist nämlich das, was Sie dargestellt … (Der Abgeordnete Enrico Schult spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.)

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Elke-Annette Schmidt

So, Herr, Herr Abgeordneter, es wird Ihnen jetzt schwerfallen, (Ministerin Simone Oldenburg: Du hast keine Frage gehört.) auf diese eigentlich Nicht-Frage zu reagieren. Kriegen Sie es trotzdem hin? Ich denke, ja.

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Patrick Dahlemann SPD

Selbstverständlich.

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Elke-Annette Schmidt

Bitte schön! (Ministerin Simone Oldenburg: Er hat nichts gefragt.)

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Patrick Dahlemann SPD

Ich danke Ihnen für diese Offenbarung. Sie haben offen darüber gesprochen, was im Wahlprogramm der AfD steht. Vor der Wahl wollen Sie den Leuten das Blaue vom Himmel versprechen – übrigens, diese wunderschöne Farbe überlassen wir Ihnen nicht –, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) und nach der Wahl, jetzt im Laufe einer Legislatur, um den Kommunen nach dem Munde zu reden, (Jens-Holger Schneider, AfD: Ist eine Frage des Vertrauens.) reden Sie von der Wiedereinführung von moderaten Gebühren. Wir haben für die Kitabeitragsfreiheit Sie nicht gebraucht. Die CDU haben wir hartnäckig überzeugt, (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) die Linken aus Überzeugung in der Sache ganz vorneweg mit an unserer Seite. Und deswegen sage ich Ihnen, machen wir es zur Abstimmung im nächsten Jahr. Wer möchte, (Der Abgeordnete Enrico Schult spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) dass die Eltern sich weiter darauf verlassen können – wir werden es auf jedes große Plakat hauen, wir werden es den Bürgerinnen und Bürgern im Dialog erklären, Sie sind eine Gefahr für die Zukunft unserer Kinder, Sie sind eine Gefahr für den sozialen Zusammenhalt, (Der Abgeordnete Enrico Schult spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) und da haben Sie sich gerade herrlich ehrlich offenbart in der Sache. Da werden wir Sie stellen und uns damit auseinandersetzen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD)

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Elke-Annette Schmidt

Das war dann auch das Ende des Redebeitrags. Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Torsten Renz, CDU: Ich hatte eine Kurzintervention angezeigt. – Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Herr Renz, das war, ich glaube, Ihnen auch, es war jetzt ein bisschen plötzlich, dass die Rede zu Ende geht. (Schriftführer Stephan J. Reuken: Nein, er hat das zwischendurch gezeigt.) Ach so, das habe ich dann nicht gesehen. (Enrico Schult, AfD: Ja, das kann ich bestätigen.) Es gibt dann noch einen Antrag auf Kurzintervention. Herr Renz, bitte!

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Torsten Renz CDU

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dahlemann, ich will Sie einfach bitten, auch wenn Sie meiner Bitte wahrscheinlich nicht folgen werden, bei der Wahrheit zu bleiben. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Es gab beim KiföG, es gab beim KiföG, über das wir gestern abschließend hier abgestimmt haben, keine fachliche Beratung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens. (Enrico Schult, AfD: Hat er recht.) Die Anträge lagen bis zur abschließenden Beratung weder im Bildungsausschuss noch im Finanzausschuss vor. (Enrico Schult, AfD: Der Ausschussvorsitzende guckt schon runter da hinten.) Es wurde über die geänderten Paragrafen, die Sie dann vorgelegt haben, nicht im Rahmen der Ausschussberatung debattiert – ich möchte Sie bitten, bei der Wahrheit zu bleiben, das können alle Mitglieder des Ausschusses definitiv bezeugen –, sondern in der letzten Sitzung unter „Ausschussangelegenheiten“ wurde es dann vorgetragen. Aber uns den Vorwurf zu machen, dass wir eine Beratung in dem Sinne durchgeführt haben, (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: So war es aber verabredet.) das stimmt definitiv nicht, und ich wäre Ihnen eigentlich dankbar, einfach nur zu sagen, ja, ich habe recht. – Herzlichen Dank! (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!)

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Elke-Annette Schmidt

Herr Abgeordneter, ich denke, Sie wollen darauf reagieren. (Zustimmung) Dann bitte schön!

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Patrick Dahlemann SPD

Ich bin enttäuscht und habe ein bisschen den Eindruck, Herr Renz, Sie wollen die Menschen da draußen für blöd erklären. Eine große Demonstration, zahlreiche Gespräche der Landesregierung mit den Spitzen der LIGA, mit den Interessenvertretern, mit den Eltern, ein permanenter Briefwechsel, unsere E-Mail-Verkehre waren voll, auch als Abgeordnete, genau davon, eine auf diese verändernden Punkte und Maßgaben eingehende Rede des Paritätischen auf dieser Demonstration und am Tag danach eine Anhörung, wo selbstverständlich diese Experten auch auf Punkte, wo wir uns bewegt haben, eingehen – (Enrico Schult, AfD: Das wurde doch wieder von der Tagesordnung genommen. – Der Abgeordnete Torsten Renz kehrt zu seinem Platz zurück.) jetzt den Eindruck zu erwecken, (Enrico Schult, AfD: Der hat ja gar keine Ahnung.) als würden Sie gefühlt mit der Abstimmung gestern …

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Elke-Annette Schmidt

Herr Renz!

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Patrick Dahlemann SPD

… zum Doppelhaushalt im Parlament (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Sie haben gar keine Ahnung. Sie waren gar nicht dabei offensichtlich.) zum ersten Mal davon erfahren haben, ist schlicht unredlich, ist unwahr. (Enrico Schult, AfD: Das, was Sie da erzählen, ist unwahr.) Und ganz ehrlich, lieber Herr Renz, ich finde, ein bisschen mehr Größe in der Sache, dass man auch mal sagen könnte, da ist man auf Punkte, wo andere eine andere Haltung da draußen dargestellt haben, auch eingegangen und diese Punkte findet man richtig, ich glaube, das wäre die Sacharbeit, die auch der Opposition gut zu Gesicht stehen würde. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Herr Renz, das ist nicht wertschätzend, wenn Sie während der Erwiderung (Jens-Holger Schneider, AfD: Das war nicht wertschätzend.) auf Ihre Kurzintervention zum Platz gehen (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) und die nicht entgegennehmen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Ich nehme … (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Das ist, das ist ein unparlamentarisches Verhalten, (Enrico Schult, AfD: Das war dreist gelogen.) und das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich, ausdrücklich … Also! (Glocke der Vizepräsidentin – Enrico Schult, AfD: Dreist gelogen, meine Güte! Stellt sich da hin und erzählt von was, wo er selber gar nicht mit dabei war.) Vielleicht ist jetzt hier mal Ruhe, wenn die Glocke erklingt und ich hier etwas zum Umgang miteinander zu sagen habe! (Torsten Renz, CDU: Ja, da gehören Wahrheiten dazu, aber nicht in dieser Art und Weise.) Sie können da gerne sich dagegen wenden, aber es ist meine Bewertung, und zu der stehe ich auch, dass man wertschätzend Dinge entgegennehmen muss, die man eingefordert hat. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) So, weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5680 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss und an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern und des Architekten- und Ingenieurgesetzes, auf Drucksache 8/5681. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern und des Architekten- und Ingenieurgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/5681 – Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Inneres und Bau Herr Christian Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein ebenfalls formales Thema – mal gucken, was noch passiert in der Diskussion –, die Landesbauordnung. (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) Wiederholt angekündigt, ist es jetzt die große Novelle, die wir Ihnen vorstellen, die entstanden ist in einem gemeinsamen Prozess mit verschiedenen Verbänden, die entweder auf der Wirtschaftsseite insgesamt oder in den planenden und bauausführenden Berufen im Speziellen tätig sind, also die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, die Architekten- und Ingenieurskammern sowie der Landesbauverband, aber auf der anderen Seite eben auch die unteren Bauaufsichtsbehörden, die jeden Tag mit der Landesbauordnung umgehen. (Rainer Albrecht, SPD: Und die Wohnungswirtschaft nicht vergessen!) Und die Wohnungswirtschaft. Ganz herzlichen Dank! Rainer Albrecht hat vollkommen recht, also die, die praktisch anwenden, was die Landesbauordnung in vielfältiger Weise an täglichen Bauprozessen begleitet. Wir haben uns im Sommer vor anderthalb Jahren in einem Gespräch darauf verständigt, dass wir aus der ewigen Überschrift „ihr müsst entbürokratisieren“ mal versuchen auszubrechen, mit dem Versprechen, dass wir es konkret machen. Und ich bin offen eingestanden nicht sicher gewesen, wie lang die Liste wird. Die Einladung und das Versprechen war, dass die eben genannten beteiligten Verbände eben nicht die Verbändepapiere schicken – die kenne ich schon –, sondern ihre Mitgliedsunternehmen bitten und die wiederum die Kolleginnen und Kollegen, die jeden Tag mit dieser Landesbauordnung umgehen, sich einfach mal ein paar Wochen einen Zettel auf den Schreibtisch zu legen und alle die Sachverhalte, wo man sich dreimal die Woche drüber ärgert und sich fragt, warum muss ich das eigentlich tun, die mal auf einen Zettel zu nehmen, sodass wir nicht in der großen Überschrift „Bürokratie abbauen“ den schnellen und gemeinsamen Konsens finden, sondern in vielen kleinen Punkten, paragrafengenau, absatzgenau, satzgenau, zifferngenau, problemgenau schauen, wo wir eigentlich Dinge abbauen, und dann auch mal in dieser Runde, das haben wir mehrfach getan, in den Dialog eintreten. Denn, das will ich vorwegschicken, keine Regelung von denen, die wir Ihnen jetzt zur Streichung und Änderung vorschlagen, hat irgendwann mal irgendeine Kollegin oder ein Kollege oder gar dieser Landtag mit der Überzeugung beschlossen, jetzt erfinde ich etwas, wo sich die nächsten Jahre jeden Tag Menschen nach Kräften darüber ärgern werden, völlig sinnlos, aber ganz groß boshaft, sondern jede der Regelungen hat immer jemanden gehabt und auch hier eine Überzeugung gefunden, dass es dieser bedürfen könnte, dass sie der Sicherheit dient, dass sie an anderer Stelle relevant ist. Einer der Abgeordneten schmunzelt und zweifelt zumindest. Ich schwöre Ihnen, keiner hatte böse Absicht. Und deshalb wird – und das war dann auch in den Diskussionen übrigens zu spüren – zu nahezu jeder Regelung, wo jemand sagt, da, glauben wir, können wir ran, jemand anders sagen, oh, da habe ich aber Bedenken. Also, wir haben uns auf diesen Weg gemacht. Ich bin dankbar bei den vielen Beteiligten und vor allen Dingen denen in den Arbeitsebenen, die mit diesem genannten Schmierzettel ein paar Wochen gelebt haben. Wir haben mehrere Seiten, die wir Ihnen an die Hand geben durften, jetzt zusammen herauskristallisiert. Wir haben in insgesamt drei großen Gesprächsrunden, Diskussionsrunden, Dialogforen mit den eben Beteiligten, mit deren Arbeitsebenen diese Dinge herauskristallisiert. Und drei große Überschriften sollen drüberstehen: Erstens die Vereinfachung, zweitens die Beschleunigung und drittens die Entbürokratisierung. Und man hat sich im Übrigen über alle Grenzen hinweg auf die große Überschrift der Ermöglichungskultur, also Bauen und Planen ermöglichen, statt die Ermöglichung zu vermeiden, geeinigt. Es werden, wenn Sie in den Gesetzentwurf hineinschauen, größere Gestaltungsspielräume vor allem bei Neubauten, aber insbesondere bei Umbauten, bei Umnutzungen, Bestandsgebäuden, aus denen ich etwas anderes mache, Ihnen vorgeschlagen. Sie werden Erleichterungen finden vor allen Dingen bei der Schaffung von Wohnraum, weil wir da durchaus erhebliche Herausforderungen haben, vor allen Dingen auch bei der Schaffung im Bestand. Und wir werden Abweichungen erleichtern. Einfacheres und kostengünstiges Bauen soll das Ziel sein, ohne dass ich hier mich versteigen würde, irgendeinen Betrag in den Raum zu stellen, den künftig der Quadratmeter kostet. Uns würde, offen eingestanden, schon reichen, wenn die ständige Dynamik nach oben etwas abgeflacht würde und wir wieder zu – in Anführungszeichen – „normalen Kostensteigerungsindizes“ kämen. Wenn wir mal in den großen Bereich der Vereinfachungen hineinschauen, was legen wir Ihnen vor: Wir wollen bei der Wohnraumschaffung zum Beispiel Anforderungen an Raumhöhen etwas flexibilisieren. Wir schlagen vor, bei den Abstandsflächen ganz erheblich ranzugehen. Die Abstandsflächen, werden Ihnen alle Profis in der Anhörung sagen, sind seit 60 Jahren erprobt, (Enrico Schult, AfD: Richtig!) wir müssen uns keine Sorgen machen, jeder wisse, wie man die 0,4 von rechne. Alles richtig, aber wenn wir gemeinsam dort hineinschauen, bräuchten wir erst mal einen Planer, um es auszurechnen. Die Idee ist, zu den Gebäudeklassen, die man seit vielen Jahren kennt – es gibt fünf Gebäudeklassen –, zu sagen, bei der Gebäudeklasse sind es drei Meter, bei der sind es vier Meter, bei der sind es fünf Meter – im Übrigen mit einem Hintergedanken, mit dem Hintergedanken, dass wir bei Bestandserweiterungen, Aufstockung in Städten, um neuen Wohnraum zu schaffen zum Beispiel, ganz häufig Schwierigkeiten kriegten. Wenn sich nämlich die Abstandsfläche an der Höhe mal irgendeinem Faktor orientiert, ist, wenn ich auf einmal ein Geschoss aufsetze, mehr Höhe da, ich kriege aber den Abstand in einer bestehenden Bebauung nicht wieder hingerückt, weil ich die Nachbargebäude nicht beiseiteschieben kann. Die Idee ist also zu sagen, wenn es in der Gebäudeklasse bleibt, dann ist das Geschoss mehr für uns alle in Rostock, Greifswald, in Waren oder Bad Doberan hilfreich – und Sie können jetzt alle anderen Städte auch dahintersetzen, um keine Wettbewerbsverzerrung zu betreiben –, aber ich habe die gleichen Abstandsflächen, ich kriege also etwas erleichtert oder ich habe das Hemmnis nicht mehr, dass jemand willig, bereit und vielleicht sogar finanziell in der Lage wäre, die Aufstockung vorzunehmen, aber wieder die Hände hebt und sagt, tut uns leid, dafür ist die Nachbarbebauung zu dicht dran, sie kriegen es nicht geändert, also geht es nicht. An den Stellen, Sie sehen, da waren Diskussionen, wo Praktiker – der VNW war angesprochen worden, der Verband der Wohnungswirtschaft, oder andere Beteiligte – draufgeschaut haben. Wir gehen auch an das Thema Barrierefreiheit ran, und zwar mit einem Spagat, der nicht ganz ohne ist, will ich deutlich sagen. Wir schärfen Barrierefreiheitsansprüche, so, wie es, glaube ich, mit einer sich demografisch verändernden Gesellschaft erforderlich ist. Und wir haben trotzdem in diesen Beratungen sehr intensive Dialoge geführt, wie weit man das dreht. Und dann gibt es wieder die Differenzierung. Bei Umbauten im Bestand ist es oft viel schwerer. Wenn du auf einmal einen Fahrstuhl dazubauen müsstest, der in dieses Gebäude gar nicht reinpasst, dann bringen dich die Kosten um. Und auf der anderen Seite, bei einem Neubau kann man vielleicht eher verlangen, dass gewisse Ebenerdigkeiten, Schwellenfreiheiten und so weiter von vornherein mitgeplant werden. Wenn Sie in den Altbau reingehen, wird das schwer. Sie werden es beim Thema Brandschutz sehen. Beim Brandschutz machen wir keine Abstriche, die bei der Gefahr eine Rolle spielen, aber auch da gilt, ob wir immer bei einem Altbau jede Regel, die wir bei einem Neubau problemlos hinbekommen, in die Umsetzung bringen müssen oder ob wir an den Stellen sehr genau unterscheiden, geht es eigentlich um einen Technikraum oder geht es um einen Raum, in dem Menschen schlafen oder leben, wo ich mit Sicherheit andere Fluchtwegmöglichkeiten brauche als bei einem Raum, der rein für Technik, für Haustechnik oder für den Fahrstuhlschacht oder Ähnliches dient. Meine Damen und Herren, wenn Sie auf diese Punkte draufschauen, werden wir durchaus Diskussionen erleben, die auch immer zwei Seiten haben, denn Baurecht ist immer auch Nachbarrecht. Ich habe immer einen, der baut, und einen, der draufschaut. Und wir werden beispielsweise, wir haben Ihnen vorgeschlagen, wir schlagen Ihnen vor, bei Abweichungen aus einer Kann- eine Sollregelung zu machen. Für Nichtjuristinnen und -juristen klingt das immer relativ schlank, ich versuche es mal laienhaft bis an die Grenze des Falschen, „kann“ heißt, ich kann links gehen oder rechts gehen, ich muss bloß vernünftig begründen. Wir würden Ihnen anregen wollen, eine Sollregelung daraus zu machen. „Soll“ heißt, in der Regel ist der Weg geradeaus und wenn ich rechts abbiegen will, muss ich es besonders begründen können. Die Idee dahinter ist, dass bei Abweichungen wir oft, gerade auch im Bestand, nur über diese Ausnahmen Dinge möglich machen, die ansonsten nicht gingen. Und wenn ich das in die Baubehörde gebe und sage, kannste links gehen, kannst rechts gehen, kommen wir häufig nicht zu Abweichungen, die aber Bauen in vielen Lücken, in vielen Ecken überhaupt erst ermöglichen. Und da die Regeln, wann ich überhaupt abweichen darf, an sich schon eine gewisse Strenge haben, ist es eben nicht so, dass das leichtfertig herbeigeredet werden kann, sondern ich brauche schon Voraussetzungen. Und dann zu sagen, wenn die Voraussetzungen vorliegen, die erkennbar für diese Ausnahme gegeben sein müssen, dann sollte in der Regel die Ausnahme auch eine Chance kriegen. Und nur, wer dann sagt, die Ausnahme passt hier nicht, braucht eine besondere Begründungstiefe. Bei den Entbürokratisierungsregeln habe ich eben schon auf die Abstandsflächen hingewiesen. Wir würden allerdings auch deutlich den Kanon der verfahrensfrei oder genehmigungsfrei gestellten Vorhaben erweitern wollen. Ein Beispiel: Bisher sind es nur Carports und Garagen bis 30 Quadratmeter. (Enrico Schult, AfD: Ja.) Wir würden gerne a) die Quadratmeterzahl erhöhen. Das schlagen wir Ihnen zumindest vor, weil das heute größer ist. (Enrico Schult, AfD: Richtig!) Wir würden aber sagen, es ist eigentlich egal, ob das ein Raum ist, in dem die Tischtennisplatte steht oder das Auto. Räume, die nicht dem Wohnen dienen, bis 40 Quadratmeter insgesamt darunterzupacken, ist kein Beinbruch, macht aber viele Dinge freier. Wenn Sie auf die Landwirtschaft, auf die Außenbereiche gucken, gibt es bei Gewächshäusern, bei mobilen Stallhaltungsmöglichkeiten bisher deutlich eingeschränkte Varianzen, verfahrensfrei zu arbeiten. Dafür Baugenehmigung zu beantragen, ist oft wirklich sinnfreier Aufwand für alle Beteiligten. Auch da würden wir Ihnen gerne deutlich größere Abmessungen an die Hand geben und wir würden insbesondere bei diesen mobilen Stallungen gerne helfen, die davon leben, dass sie mit den jeweiligen Tieren auch relativ schnell umziehen sollen. Das kriegen wir gar nicht abgebildet über regelmäßige Baugenehmigungen. Sie haben eine, ich sage mal, Haltbarkeitsdauer von Baugenehmigungen, wenn ich sie noch nicht umgesetzt habe, bisher drei Jahre, wir würden Ihnen vorschlagen, lassen Sie uns bitte ein Jahr hochgehen auf vier Jahre. Sie können eine Baugenehmigung verlängern lassen, bisher um ein Jahr, wir würden vorschlagen, um zwei Jahre. Auch da helfen wir der Verwaltungsseite und wir helfen denen, die praktisch unterwegs sind. Das sind immer noch Zeiträume, in denen sich die Lebensumstände drumherum nicht so radikal verändert haben können, dass nicht gleichwohl das Prüfergebnis von vor vier Jahren weiterhin gilt. Meine Damen und Herren, es gibt eine größere Zahl von Details, immer unter der großen Überschrift „vereinfachen, beschleunigen, entbürokratisieren“. Meine Einladung ist, dass wir jetzt ganz häufig auch Hinweise bekommen werden, warum es nicht geht. Lassen Sie uns gemeinsam vielleicht an einer gewissen Offenheit in die Diskussion einsteigen. Die Idee ist, verfahrensfrei, einfach das Verfahren für alles, was in B-Plänen steckt, egal ob Wohnen oder Nichtwohnen, Sonderbauten, Hochhäuser brauchen ihre Spezialregelungen, also wir brauchen das komplette Baugenehmigungsverfahren viel, viel, viel seltener, als wir es bisher anwenden. Meine Bitte ist deshalb, die Vorschläge, die wir Ihnen machen, sind aus einem breiten Dialogprozess, wenn Sie einen Hinweis hören, warum es nicht geht, würde ich mich freuen, wenn wir uns noch mal in die Diskussion zusammen in den Ausschüssen begeben. Das hat dort niemand mit Boshaftigkeit weggestrichen. Und noch mal, viele dieser Diskussionen – gehts/gehts nicht – sind in diesen verschiedenen Beteiligtenrunden schon umfangreich erörtert worden. Hier ist nichts leichtfertig vorgeschlagen, hier wird keine Sicherheit mit dem Bade ausgeschüttet. Aber dort, wo Bestand ist, ihn leichter weiterzuentwickeln, dort, wo Leerstand ist, ihn leichter wieder nutzbar zu machen, dort, wo Bebauungspläne ohnehin klare Regelungen vorgeben, das in einem sehr viel einfacheren Verfahren durchzuziehen, wird in den Überschriften es unseren Kolleginnen und Kollegen in den unteren Bauaufsichtsbehörden leichter machen. Es den Menschen, die bauen wollen, leichter zu machen und optimalerweise ein bisschen in die Kostenlast einzusteigen, hülfe uns gemeinsam. Meine Bitte ist nur, wenn Sie Bedenken haben, lasst uns doch mal diskutieren, das ist alles schon einmal von vielen klugen Köpfen vorgedacht. Nichts davon ist unmöglich. Ich freue mich, wenn Sie uns helfen zu vereinfachen, zu beschleunigen, zu entbürokratisieren, (Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!) einfacher und kostengünstiger bauen möglich zu machen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD und Die Linke – Enrico Schult, AfD: Sehr gut!)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Minister! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5681 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss sowie zur Mitberatung an den Rechtsausschuss, an den Finanzausschuss und an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Förderung der Informationssicherheit im Land Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/5682. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Förderung der Informationssicherheit im Land Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 8/5682 – Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Finanzen und Digitalisierung Dr. Heiko Geue.

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Dr. Heiko Geue

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Cybersicherheit, (allgemeine Unruhe) Cybersicherheit wird immer wichtiger. (Sebastian Ehlers, CDU: Hören Sie mal dem Finanzminister zu, Herr Dahlemann!) Die digitalen Angriffe ... (Unruhe bei Tilo Gundlack, SPD, und Sebastian Ehlers, CDU – Glocke der Vizepräsidentin)

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Elke-Annette Schmidt

Ich würde doch jetzt vorschlagen, dass wir jetzt dem Finanzminister bei seinen Ausführungen zuhören (Unruhe bei Tilo Gundlack, SPD, und Sebastian Ehlers, CDU) und die Gespräche über die Bänke hier einstellen. Danke schön!

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Dr. Heiko Geue

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich fange noch mal an: Cybersicherheit wird immer wichtiger. Digitale Angriffe nehmen ständig zu. Es gibt Stimmen, die inzwischen von einer industriellen Dimension an Cyberattacken sprechen. Laut dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, kurz BSI, gibt es immer noch zu viele schlecht geschützte Angriffsflächen in vielen Verwaltungen, Unternehmen und anderen Organisationen wie zum Beispiel Gesundheitseinrichtungen. Den Angreifern wird es häufig zu leicht gemacht. Angreifer gehen in der Regel den Weg des geringsten Widerstands. Diejenigen mit dem niedrigsten Schutzniveau werden vermehrt angegriffen. Für cyberkriminelle Angriffe gibt es keine uninteressanten Ziele mehr. Überall ist etwas zu holen, jede und jeder ist ein interessantes Ziel. Da sollte sich niemand etwas vormachen. Hinzu kommt, dass die zunehmenden geopolitischen Konflikte auch im digitalen Raum ausgetragen werden. Das Lagebild Cybercrime, das der Bundesinnenminister und der BKA-Präsident im Sommer dieses Jahres vorgestellt haben, weist für das Jahr 2024, also für das letzte Jahr, über 330.000 Cyberangriffe in Deutschland aus, über 200.000 davon aus dem Ausland. Der Schaden ist immens. Laut dem Bitkom-Verband haben die Attacken im Jahr 2024 Schäden in Höhe von fast 180 Milliarden Euro verursacht. Auch in Mecklenburg-Vorpommern mussten wir erleben, was das bedeutet. Der Angriff auf den Landkreis oder die Landkreise Ludwigslust-Parchim in 2021 und Vorpommern-Rügen in 2023, auf das LUP-Klinikum Anfang dieses Jahres oder auf die Polizeihandys in diesem Sommer, alle diese Angriffe haben gezeigt, dass ein Angriff im Netz dazu führen kann, dass Abläufe über eine längere Dauer stillstehen. Das hat vielfältige negative Folgen, die viele Menschen direkt betreffen. IT-Sicherheit muss daher höchste Priorität besitzen. Zwar, das muss man zugeben, gibt es auf der einen Seite keine vollständige Sicherheit, auf der anderen Seite ist eine leistungsfähige, sichere und souveräne IT die Grundlage für so viel Sicherheit wie möglich, für eine moderne Verwaltung und für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat. Unsere Aufgabe ist es, in der Regierung und hier im Parlament die digitalen Infrastrukturen des Landes zu schützen, sie resilient zu gestalten und zugleich Innovationen zu ermöglichen. Deshalb bringen wir heute hier nicht nur das Informationssicherheitsgesetz ein, sondern stellen auch unsere Governance in Mecklenburg-Vorpommern hierzu neu auf. Eine meiner ersten Maßnahmen als Digitalisierungsminister war es, eine gemeinsame Taskforce Cybersicherheit von Land und kommunaler Ebene ins Leben zu rufen. Land, Kommunen und die IT-Dienstleister von Land und Kommunen sind seitdem im Bereich der Informationssicherheit vernetzt. In der Taskforce wird seit Spätsommer an einem gemeinsamen Schutzschirm für das gesamte Land gearbeitet, um räumlich übergreifende Sicherheitsvorfälle durch präventive Schutzmaßnahmen so weit es geht zu vermeiden und zentrale Security Services bereitzustellen, von denen auch die Kommunen profitieren. Meine Damen und Herren, Sicherheit gelingt nur gemeinsam mit der kommunalen Ebene, deshalb nutzen wir die Mittel aus dem Bundessondervermögen für Digitalisierung weitgehend gemeinsam für übergreifend wirkende Maßnahmen, gesteuert über den gemeinsam besetzten Lenkungsausschuss E-Government. Nur so schaffen wir einen abgestimmten, effizienten Einsatz von Ressourcen und eine gemeinsame Sicherheitsarchitektur für den öffentlichen Bereich in ganz Mecklenburg-Vorpommern. Meine Damen und Herren, mit dem Ihnen vorliegenden Informationssicherheitsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern setzen wir die europäische NIS-2-Richtlinie um und schaffen eine einheitliche, verbindliche Grundlage für die Informationssicherheit im Land und für die Kommunen. Zuständigkeiten werden klar definiert und die notwendige Zusammenarbeit geregelt. Der sogenannte Chief Information Security Officer MV, kurz CISO, wird zur zentralen übergreifenden Landesinstanz für Informationssicherheit. Er kann künftig verbindliche Vorgaben erlassen, Prüfungen durchführen und im Notfall eingreifen, um größere Schäden zu verhindern. Das Gesetz bildet darüber hinaus die Grundlage für den Ausbau des Security Operations Center der Behörden, kurz SOC. Das SOC soll Angriffe auf die Behörde frühzeitig erkennen und abwehren. Abgerundet wird die Sicherheits-Governance mit der Stärkung des Computer Emergency Response Teams MV, kurz, dem CERT. Das CERT MV wird mit erweiterten Aufgaben gestärkt und soll mit adäquaten Ressourcen ausgestattet werden, um präventiv im ganzen Land wirken zu können und bei Sicherheitsvorfällen schnell eingreifen zu können. Darüber hinaus werden die Führungskräfte verpflichtet, regelmäßig Schulungen zur Informationssicherheit zu absolvieren, denn Sicherheit beginnt zuallererst mit dem Bewusstsein und der Verantwortung. (Julian Barlen, SPD: Sehr gut!) Das gilt nicht nur bei den sogenannten Phishingmails. Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz schaffen wir Klarheit und Verbindlichkeit. Die bisherigen Sicherheitsvorgaben werden konkretisiert und als verbindlicher Standard für das gesamte Land festgeschrieben. Es wird eindeutig definiert, wer wofür zuständig ist. Jede Landes- und kommunale Einrichtung bekommt klar geregelte Verantwortlichkeiten und Befugnisse, (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) damit Informationssicherheit nicht irgendwo mitläuft, sondern fest verankert ist. Ich freue mich, wir haben schon von unserem Kooperationspartner Schleswig-Holstein die Anfrage nach unserem Gesetzesentwurf erhalten. Auch Schleswig-Holstein möchte die IT-Sicherheit für Land und Kommunen regeln. Da sage ich doch, sehr gerne! – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Der Minister hat seine angemeldete Redezeit um zwei Minuten überschritten. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Und das Wort hat für die Fraktion der AfD Herr Schneider.

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Jens-Holger Schneider AfD

Die Uhr bitte! Genau. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Mecklenburger! Ja … (Zurufe aus dem Plenum: Vorpommern auch?) Ach, die Vorpommern, selbstverständlich. (Patrick Dahlemann, SPD: Schon wieder Vorpommern weg! Jetzt reichts aber langsam!) Entschuldigung! Entschuldigung! Entschuldigung! Ein besonderer Gruß geht nach Vorpommern! (Patrick Dahlemann, SPD: Nee, nee, nee! Jetzt ists vorbei.) Netter Versuch, so. (Julian Barlen, SPD: Nee, nee, das war jetzt zu spät.) Niemand in diesem Haus bestreitet, dass Informationssicherheit heute eine zentrale Aufgabe des Staates ist, aber auch jedes Einzelnen. Cyberangriffe auf Verwaltungen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen nehmen zu, digitale Abhängigkeiten wachsen und kritische Infrastrukturen müssen geschützt werden. In dieser Hinsicht greift der vorliegende Gesetzentwurf ein reales Problem auf. Und wer das tatsächlich mit der Sicherheit und mit dem Datenschutz ernst meint, da habe ich sehr erfreut zur Kenntnis genommen, dass die Jungs, die Nokia einst groß gemacht haben, jetzt ein eigenes Smartphone entwickelt haben namens Jolla mit einem bestimmten Betriebssystem. Dieses Telefon ist günstig – Spartipp an den Herrn Minister –, es hat eine Datenschutztaste, einen wechselbaren Akku und ist von den Leuten erprobt, kommt im nächsten Jahr auf den Markt und kostet auch nicht die Welt. Das ist wirklich eine Alternative, wenn man es mit Datenschutz, mit Cybersicherheit und all diesen Sachen ernst meint. Und Schleswig-Holstein hat es ja mit Open Source versucht, hat da extreme Schwierigkeiten, habe ich mir sagen lassen von den Leuten aus den Kommunen vor Ort, aber sie versuchen es wenigstens, da sich nicht so abhängig zu machen von den Tech-Giganten. Das ist nämlich die Hauptsache, wo wir alle erpressbar dann am Ende des Tages sind. Jetzt weiter hier zu dem Gesetzentwurf: Positiv ist auch, der Entwurf schafft grundsätzlich klarere Zuständigkeiten, will Mindeststandards setzen und Reaktionsfähigkeit bei Sicherheitsvorfällen verbessern. All das klingt zunächst vernünftig. Doch, meine Damen und Herren, genau hier müssen wir unterscheiden zwischen guten Absichten und guter Gesetzgebung, denn was dieser Gesetzentwurf für die Praxis bedeutet, insbesondere für unsere Kommunen, wird aus unserer Sicht deutlich unterschätzt. Und auch jetzt erspare ich Ihnen das nicht, Herr Finanzminister, unsere Kommunen arbeiten seit Jahren am Limit. Das weiß jeder, wir sprachen darüber heute. Die Haushaltslage ist angespannt, teilweise prekär. Pflichtaufgaben wachsen, Investitionsstaus nehmen zu und qualifiziertes Personal, als Hauptproblem, ist schwer zu gewinnen. Und genau diesen Kommunen legt das Land nun ein umfangreiches neues Pflichtensystem auf. Informationssicherheitsmanagementsysteme, Meldepflichten, Dokumentationsanforderungen, Risikoanalysen, Protokollierungen, Schulungen – alles dauerhaft, alles verpflichtend. Die entscheidende Frage lautet daher: Wer soll das leisten? Wer bezahlt das am Ende, vernünftig ausfinanziert, und womit? Der Gesetzentwurf bleibt hier auffallend vage. Eine belastbare, dauerhaft gesicherte Finanzierung sucht man vergeblich. Förderzusagen, Übergangsregelungen oder pauschale Unterstützungsmechanismen werden nicht klar benannt. Das bedeutet, die Kosten bleiben bei den Kommunen hängen, und das geht eben nicht. Das ist keine Unterstützung, das ist eine Verlagerung von Verantwortung nach unten. Besonders kritisch ist die personelle Dimension. Viele kleinere Kommunen verfügen über kein eigenes IT-Fachpersonal, geschweige denn über Experten für Informationssicherheitsmanagement oder Notfallreaktionen. In der Praxis wird das zwangsläufig dazu führen, dass externe Dienstleister eingesetzt werden müssen. Damit entsteht ein System, in dem die Sicherheit nicht durch eigenes Know-how entsteht, sondern durch Gutachten, Konzepte und Zertifikate von außen. Das mag formell korrekt sein, erhöht aber nicht automatisch die tatsächliche Sicherheit. Im Gegenteil, es fördert eine Scheincompliance, bei der Papier wichtiger wird als Praxis. Sicherheit lässt sich aber nicht auditieren wie ein Aktenordner. Hinzu kommt, das Gesetz setzt stark auf einheitliche, zentrale Vorgaben. Einheitliche Standards mögen auf dem Papier effizient sein, ignorieren aber die Realität vor Ort. Ein kleines Amt mit wenigen Mitarbeitern kann nicht nach denselben organisatorischen Maßstäben arbeiten wie eine zentrale Landesbehörde. Hier droht eine Überregulierung, die diejenigen am stärksten trifft, die ohnehin am wenigsten Ressourcen haben. Meine Damen und Herren, ein weiterer zentraler Kritikpunkt ist der fehlende Nachweis des tatsächlichen Nutzens. Der Gesetzentwurf spricht viel über Pflichten, Strukturen und Prozesse, aber kaum darüber, wie Erfolg konkret gemessen werden soll. Was gilt als Beweis dafür, dass die IT-Sicherheit tatsächlich steigt? Weniger Vorfälle, schnellere Reaktionszeiten, höhere Systemverfügbarkeiten? Oder genügt es, dass Konzepte geschrieben, Berichte abgegeben und Prüfungen bestanden werden? Ohne klare, überprüfbare Erfolgskriterien besteht die reale Gefahr, dass wir ein Gesetz schaffen, das vor allem Bürokratie produziert, aber keinen messbaren Sicherheitsgewinn. Und das wäre nicht nur ineffizient, sondern verantwortungslos gegenüber Kommunen, Mitarbeitern und letztendlich auch gegenüber den Bürgern. Deshalb, meine Damen und Herren, sagen wir, dieser Gesetzentwurf ist in seiner Zielrichtung nicht grundsätzlich falsch, aber in seiner Ausgestaltung unausgewogen. Er überfordert Kommunen finanziell und organisatorisch, er unterschätzt den Fachkräftemangel und er definiert nicht ausreichend, woran Erfolg tatsächlich gemessen werden soll. Aus diesen Gründen freue ich mich, dass wir heute diese Sache in den Innenausschuss überweisen und in den Finanzausschuss. Davon gehe ich aus. Dort muss er nachgebessert werden, substanziell, nicht kosmetisch. Wir erwarten insbesondere eine klare, auskömmliche und dauerhafte Finanzierung, praxisnahe, differenzierte Regelungen für kleine Kommunen und verbindliche Erfolgskriterien, die echte Informationssicherheit von bloßer Dokumentation unterscheiden. Informationssicherheit ist zu wichtig, um sie in Bürokratie zu ersticken. Sie braucht Augenmaß, Realismus und Respekt vor der kommunalen Realität in Mecklenburg-Vorpommern. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Frau Enseleit.

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Sabine Enseleit CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Was für verheerende Folgen Cyberangriffe haben können, haben die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern schon mehrfach schmerzlich erfahren müssen. 2021 waren der Landkreis Ludwigslust-Parchim und die Landeshauptstadt Schwerin betroffen, 2023 der Landkreis Vorpommern-Rügen und die Rostocker Straßenbahn AG, 2024 die Amtsverwaltung in Bergen auf Rügen, in diesem Jahr die LUP-Kliniken und zuletzt dann der Server und die Diensthandys der Landespolizei. Das waren nur einige der bekanntesten Fälle in den letzten Jahren. Von den meisten Cyberangriffen erlangt die Öffentlichkeit überhaupt keine Kenntnis, weil sie vorher abgewehrt werden konnten. Die Unternehmen und Verwaltungen in Deutschland gehören weltweit zu den beliebtesten Zielen von Cyberangriffen. Und diese Bedrohungslage hat sich in den vergangenen Jahren weiter verschärft. Trotz höchster Sicherheitsstandards können Schäden durch Cyberangriffe aber nie ganz ausgeschlossen werden. Es ist aber möglich, die Gefahren zu verringern, und ein Informationssicherheitsgesetz kann seinen Teil dazu beitragen. Vor diesem Hintergrund bin ich sehr verwundert, dass sich die Landesregierung so viel Zeit gelassen hat, bis sie uns diesen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Wäre das Gesetz schon früher fertig gewesen, hätten womöglich Cyberangriffe verhindert oder zumindest mit geringeren Schäden abgewendet werden können. Jetzt liegt uns der Gesetzentwurf vor und wir sind uns vermutlich alle einig, dass die Informationssicherheit in Mecklenburg-Vorpommern endlich auf einer neuen, verbindlichen Grundlage aufbauen muss. Die Landesregierung hat dafür den Aufschlag gemacht und ohne der Anhörung im Ausschuss vorgreifen zu wollen, ist es richtig, einheitliche Sicherheitsstandards zu schaffen, die es erlauben, die Sicherheitsniveaus der verschiedenen Akteure regelmäßig zu überprüfen. So ist auch die Verpflichtung zum BSI-IT-Grundschutz eine positive und unverzichtbare Maßnahme. Als CDU-Fraktion haben wir uns in der Vergangenheit immer für einen engen Austausch und eine Zusammenarbeit zwischen dem Land und der kommunalen Ebene bei der Digitalisierung eingesetzt. Und insbesondere bei der Informationssicherheit kann es vorteilhaft sein, wenn Land und Kommunen nicht nebenher oder aneinander vorbei arbeiten. Der Gesetzentwurf sieht jenes vor und soll explizit auch Gemeinden, Ämter und Landkreise einbeziehen. Ich bin gespannt auf die Stellungnahmen der kommunalen Familie zu diesem Punkt und inwiefern Sie diese bei der Erstellung des Gesetzentwurfes eingebunden und mitgenommen haben, vor allem beim Betrieb der Security Operations Center. Aufgefallen ist mir zudem, dass dieses Gesetz nicht für Hochschulen, soweit Forschung und Lehre betroffen sind, gelten soll, wie auch für Gerichte und Staatsanwaltschaften. Ich weiß um die Unabhängigkeit dieser Bereiche, aber andere Bundesländer haben das in ihren Informationssicherheitsgesetzen anders geregelt. Daher bin ich gespannt auf die Anhörung und die Debatten im Ausschuss. Der Überweisung wird meine Fraktion selbstverständlich zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke Herr Dr. Trepsdorf.

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Dr. Daniel Trepsdorf Die Linke

Werte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gleich mal zu Beginn meines kurzen Beitrages ein Wort an die Kollegin Enseleit: Das macht es uns manchmal tatsächlich schwer. Ich habe manchmal das Gefühl, ist die Landesregierung – was sie häufig ist – schnell dabei, dann fühlen Sie sich nicht mitgenommen, nehmen wir uns die nötige Zeit für die Ernsthaftigkeit der Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage, dann ist es zu langsam. Also wie wir es machen, wir können eigentlich nur verlieren in Ihren Augen, und das ist außerordentlich schade! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und deswegen sagen wir doch einfach mal, Menschenskinder, (Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) gut, dass wir hier das Thema mit der notwendigen, ... (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Sie können ja gern noch Fragen stellen! ... mit der notwendigen Ernsthaftigkeit angehen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Das war ja ursprünglich mal in einer verbundenen Aussprache geplant, deswegen werde ich aus zeitökonomischen Gründen jetzt erst mal global an die Sache rangehen (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ist klar.) und später, wenn der FDP-Antrag ja noch mal, der ebenfalls vor drei Jahren behandelt wurde schon mal in den Ausschüssen, nach vorn kommt, werde ich da noch mal intensiver ausführen. Das heutige Gesetz in Erster Lesung zur Neuordnung und Förderung der Informationssicherheit ist ein wichtiger Schritt, um die digitale Sicherheit unseres Landes zukunftsfest aufzustellen. Das Plenum eröffnet damit das parlamentarische Verfahren und schafft nach unserem Dafürhalten Transparenz über die Ziele der Landesregierung. Die Ziele wurden teilweise vom Herrn Minister schon dargelegt: – Stärkung der Cybersicherheit, – Schutz kritischer Infrastrukturen, – die Förderung digitaler Aufklärung und Fortbildung, – aber auch die Einführung von Maßnahmen zur Früherkennung und Abwehr von Cyberangriffen. Wir denken, es ist nach reiflicher Vorlage tatsächlich ein großes Thema, und wir werden intensiv in den Ausschüssen darüber sprechen, um insbesondere mit Expertinnen und Experten noch mal Änderungsbedarfe auch abzuklären in der Anhörung, intensiver auch mit Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen, sprechen. – Vielen Dank erst mal! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Torsten Koplin, Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Fraktionsvorsitzende Frau Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Es ist kurz vor Weihnachten und man reibt sich tatsächlich ein bisschen verwundert die Augen: der Entwurf eines IT-Sicherheitsgesetzes, dann doch so schnell?! Der Landesrechnungshof mahnt schon seit 2019, dass Mecklenburg-Vorpommern ein eigenes IT-Sicherheitsgesetz benötige. Und wenn man den Dokumenten in unserem Landtagsinformationssystem Glauben schenken darf, dann gibt es schon seit Januar 2021 einen Kabinettsbeschluss, der die Grundlagen und Eckpunkte für ein IT-Sicherheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern festgelegt hat. Seitdem sind fünf Jahre – fünf Jahre! – vergangen, in denen wir immer wieder gehört haben: Ja, es kommt ein Gesetz, ja, wir arbeiten dran. Und plötzlich ist es tatsächlich da! Also ich meine, das ist immerhin positiv. Um zu sagen, was lange währt, wird endlich gut, dafür ist es aber dann doch zu früh, denn ob der Gesetzentwurf die richtigen Normen enthält, um tatsächlich einen Beitrag zu mehr IT-Sicherheit in Mecklenburg-Vorpommern zu leisten, das wird die Beratung in den Ausschüssen noch zeigen müssen. Beispielsweise wird in Artikel 1 Paragraf 18 das grundgesetzlich garantierte Fernmeldegeheimnis eingeschränkt. Auch gibt es Vorschriften zum Aufbrechen verschlüsselter Kommunikation. Das sieht auf den ersten Blick eher nach einer Gefährdung der Sicherheit aus als nach einem Sicherheitsgewinn. Insgesamt ist die Regelungsbreite im Gesetzentwurf enorm. Enthalten sind umfangreiche Vorschriften für das Land, aber auch für die Kommunen. Aus unserer Sicht ist das genau der richtige Ansatz, denn gerade im Bereich der öffentlichen Verwaltung kann IT-Sicherheit nur gemeinsam gedacht und erreicht werden. Ob es dafür aber notwendig ist, dass zum Beispiel Schulungen und Workshops, die von den Beauftragten für Informationssicherheit in den Kommunen zu Fortbildungszwecken wahrgenommen werden, in Zukunft vom Chief Information Security Officer MV anerkannt werden müssen, das muss noch mal geklärt werden. Es besteht hier tatsächlich die Gefahr, dass entweder die Fortbildungsmöglichkeiten der Informationssicherheitsbeauftragten der Kommunen eingeschränkt werden oder aber dass die Aufgabenlast beim Chief Information Security Officer unnötig hoch wird. Der Gesetzentwurf enthält noch ein paar weitere solcher detaillierten Regelungen, die man sich wirklich noch mal anschauen muss, ob sie tatsächlich dann so notwendig sind. Klar ist, wenn wir IT-Sicherheit ernst nehmen wollen, dann muss die beauftragte Person für Informationssicherheit des Landes so ausgestattet sein, dass sie die ihr übertragenen Aufgaben auch vollständig wahrnehmen kann, denn ein Gesetz, das auf dem Papier vielleicht gut aussieht, in der Praxis aber nicht gelebt werden kann, hilft einfach niemandem weiter. Ob dieses Gesetz daher in der Lage sein wird, die seit Jahren klaffende Leerstelle im Bereich IT-Sicherheit im Land zu füllen, das muss sich erst noch zeigen. Wir stimmen jedenfalls der Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse zu und ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP Herr Wulff.

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich würde sagen, es wird auch Zeit! Seit Beginn dieser Legislatur fordere ich die Vorlage eines solchen Gesetzes und ich freue mich, dass wir es auch endlich dahaben. Und ich finde auch die Verbindlichkeit und die klaren Zielvorgaben hier drin sehr begrüßenswert, das lobe ich an der Stelle ausdrücklich, und ich bin froh, dass wir in diese Richtung gehen. Ich muss aber gleichzeitig kritisieren, wir haben jetzt fünf Jahre auf dieses Gesetz gewartet und jetzt soll das einfach mal schnell durch die Ausschüsse im Superschnellverfahren irgendwie durch. Wir mussten jetzt für die Anhörung die Anzuhörenden und die Fragen schon alle fertig benennen, bevor wir überhaupt gehört haben, wie sich das Ministerium das überhaupt irgendwie vorstellt, was die Schwerpunkte sind, und das finde ich für ein parlamentarisches Verfahren ehrlicherweise unwürdig, insbesondere bei einem so wichtigen Gesetz. Wenn wir ins Detail mal so ein bisschen reingehen, das Erste, was natürlich irritiert: Warum sollen dann der Landtag, der Landesrechnungshof, die Hochschulen, der Datenschutzbeauftragte und Gerichte und Staatsanwaltschaften ernsthaft davon ausgenommen sein? Sind diese Institutionen etwa unwichtig oder haben wir hier im Landtag sowieso eine so allgemeine Transparenzrichtlinie, dass wir eh alles offen machen können? Oder glauben wir, dass wir eh alles mit Papier machen und dafür keine Informationssicherheit irgendwie brauchen an der Stelle? Also inhaltlich erschließt sich mir nicht, warum diese Institutionen da ernsthaft außen vor sind, weil gerade hier brauchen wir auch das entsprechende Sicherheitsniveau. Außerdem, das Ziel, was hier vorgegeben wird, insbesondere auf kommunaler Ebene in den nächsten zwei Jahren den Grundschutz überall sicherzustellen, halte ich für richtig, und das ist ambitioniert. Was wir aber brauchen, ist dann halt auch ein Weg, wie das in zwei Jahren machbar ist. Und deswegen müssen wir auch, und da wurde ja auch schon hier drauf eingegangen, gerade auf kommunaler Ebene, weil, ich glaube, die kleineren Gemeinden, die haben da die größten Probleme mit, sowohl Personal entsprechend dafür sicherzustellen als auch in der Umsetzung – Beispiele nachher auch, wenn zum Beispiel Rufbereitschaften sind, also ich habe jetzt eine Serverüberwachung, eine automatische, so, macht dann jetzt die Standesbeamtin dann parallel irgendwie die Rufbereitschaft mit, um irgendwelche Sachen zu melden oder Sonstiges –, da, denke ich schon, müssen wir ins Detail mit reingehen, und gerade auch bei den Strukturen und Zuständigkeiten. Also dass zum Beispiel der ISB weisungsgebunden ist, halte ich auf kommunaler Ebene vielleicht doch ein bisschen für schwierig. Warum hat der nicht eine etwas unabhängigere Stellung? Denn auch hier sind Vorfälle vorhanden. Da mag vielleicht auch mal ein Bürgermeister oder ein Landrat, ich will niemandem was unterstellen, aber durchaus ein Interesse daran haben, vielleicht manche Vorfälle nicht zu melden. Vielleicht müssen wir da rangehen und sagen, okay, das ist aber wichtig, dass dann der ISB an der Stelle die Befugnis hat, Sachen melden zu dürfen, und ist dann nicht weisungsgebunden gegenüber seinem Vorgesetzten. Genauso das ganze Thema Öffnungsklauseln für die Vergabe von bestimmten Fähigkeiten oder Aufgaben, also ähnlich analog zum Datenschutzbeauftragten, was man irgendwie fremd vergeben kann, der das machen kann, brauchen wir auch hier, glaube ich, Möglichkeiten oder dass Kommunen in Verbünden bestimmte Aufgaben erledigen können. Und ich glaube, das ist auch wichtig, vielleicht auch, um die regionale Wirtschaft hier entsprechend mit einzubinden, weil ich denke auch, dass wir hier einiges machen können vor Ort mit der regionalen Wirtschaft, wenn wir das entsprechend mit drin haben. Und noch zu erwähnen zum Schluss die Änderung, hier wird ja auch noch das E-Government-Gesetz MV in Teilen mit geändert, ist mir auch aufgefallen. Und ich glaube, hier müssen wir auch noch mal grundsätzlich ran an das E-Government-Gesetz. Aber das, was hier vorgeschlagen wird, ist auch erst mal nicht verkehrt. Ich freue mich auf die Beratungen in den Ausschüssen. (Beifall Marc Reinhardt, CDU, und Barbara Becker-Hornickel, FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat für die Fraktion der SPD Herr da Cunha.

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Philipp da Cunha SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem vorliegenden Gesetz zur Neuordnung und Förderung von Informationssicherheit im Land legen wir heute ein wichtiges Regelwerk vor, das unsere digitale Sicherheit auf eine neue Grundlage stellen soll. Cyberangriffe nehmen zu, das haben wir gerade gehört, und sie treffen nicht nur die großen Unternehmen, sondern auch Kommunen, Kliniken, Verwaltungen und viele mehr. Bisher gibt es hier einen Flickenteppich von Standards, unterschiedlichen Standards, der uns dann irgendwo auch verwundbar macht. Wir haben es eben gehört, wie auch die Geschwindigkeit ist, in der sich all diese Systeme entwickeln. Und das Gesetz setzt die EU-NIS-2-Richtlinie um, aber wir gehen an der Stelle noch weiter. Es schafft klare, verbindliche Sicherheitsvorgaben für die öffentlichen Stellen inklusive den BSI-Grundschutz als Standard. Gleichzeitig berücksichtigt es unsere kleinteilige kommunale Struktur hier im Land, von den 76 Ämtern und 38 amtsfreien Gemeinden, die wir auch an verschiedensten Stellen hier immer schon mal aufgezählt haben, denn sie sind nun mal das Bild, was wir hier in unserem Bundesland haben. Die Übergangsfristen und die zentrale Unterstützung helfen dabei, die Anforderungen auch bei dem allgegenwärtigen Fachkräftemangel umzusetzen. Besonders freuen wir uns über die Stärkung des CERT MV und die Einführung des eben schon genannten Security Operations Center oder auch die Möglichkeit, sich einem solchen anzuschließen. Das macht unsere Behörden handlungsfähiger und schützt die sensiblen Daten. Die fachliche Beratung findet im Ausschuss statt, aber heute ist ein wichtiger Schritt, das auf den Weg zu bringen. Und deswegen danke ich der Landesregierung an dieser Stelle für den Entwurf und bitte Sie, bei der Lesung das in die Ausschüsse zu überweisen, und freue mich auf die Beratung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5682 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15 : Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß Paragraf 17 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/5828. Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) gemäß § 17 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 8/5828 – Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses Herr Thomas Krüger.

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Thomas Krüger SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Sie wissen, ist ein Petitionsverfahren erst dann endgültig abgeschlossen, wenn Sie unserer Beschlussempfehlung entsprechend zugestimmt haben, denn damit legen wir Ihnen zu jeder von uns bearbeiteten und geprüften Petition eine Empfehlung vor, wie diese Petition abzuschließen ist. Und daher freue ich mich, Ihnen zum Jahresende auf der Drucksache 8/5828 unsere aktuelle Beschlussempfehlung vorlegen zu können, mit der wir Ihnen zu 89 Petitionen, die wir im Zeitraum vom 1. Juni bis zum 30. September 2025 bearbeitet haben, einen Abschluss empfehlen. In drei Fällen konnte dem Anliegen in vollem Umfang entsprochen werden. So haben wir beispielsweise im Rahmen eines Ortstermins erreicht, dass in einem Wohnort Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung getroffen wurden. Alle Beteiligten verständigten sich darauf, die Geschwindigkeitskontrollen zu intensivieren. Die vorhandene Bushaltestelle soll besser abgesichert werden und ein Geschwindigkeitsdisplay soll eingerichtet werden. Zudem wurde auf dem Streckenabschnitt vor der Ortseinfahrt die Geschwindigkeit auf 70 km/h reduziert. Ich habe dieses Beispiel herausgegriffen, weil es zum einen beweist, dass Petitionen durchaus erfolgreich sein können. Zum anderen steht diese Petition exemplarisch für die vielfach an uns herangetragenen Forderungen, beim Thema Autoverkehr die Interessen der Fußgänger und Anwohner, aber auch des Alleenschutzes und insgesamt des Umweltschutzes verstärkt in den Blick zu nehmen. Sieben Petitionen haben wir der Landesregierung überwiesen, da wir in diesen Fällen Handlungsbedarf gesehen haben. Dies betrifft beispielsweise die Problematik der Vermehrung freilebender Katzen oder die Forderung, dass das Bildungsministerium das Verfahren zur Abmeldung vom Religionsunterricht einheitlich und sowohl für die Schulen als auch für Schülerinnen und Schüler praktikabel gestaltet. In 10 Fällen wurde dem Anliegen gar nicht entsprochen. In 46 Fällen konnte entweder ein Kompromiss erzielt werden oder es gelang uns zumindest, vorhandene Missverständnisse aufzuklären oder auszuräumen. Meine Damen und Herren, wie geschildert, können wir nicht immer helfen, aber selbst in diesen Fällen gibt es oft einen Mehrwert an den Petenten. Denn für das Erklären der Vorgehensweise von Behörden, das Erklären der Vorgehensweise von Behörden führt oftmals dazu, dass besser verstanden wird, warum diese Entscheidung in der vorliegenden Form getroffen wurde. Ich möchte Ihnen daher ein kurzes Schreiben eines Petenten verlesen, dessen Anliegen wir nicht erfüllen konnten. Da steht: „Sehr geehrter Herr … Krüger, abschließend möchte ich mich bei Ihnen und ihrem Team bedanken für die Unterstützung und der erhaltenen“ oben dargestellten „Klarstellung. Nicht alles was vorangegangen beantwortet wurde ist für mich nachvollziehbar gewesen, das ist aber mit Ihrer Erläuterung nun ausgeräumt. Herzlichen Dank und alles Gute.“ Soweit das Schreiben des Petenten, meine Damen und Herren, ich glaube, darin ist deutlich zu sehen, dass es einen Mehrwert gibt, selbst wenn wir nicht helfen konnten. Wir konnten zumindest erklären, wie das Handeln der Behörden zustande gekommen ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Barbara Becker-Hornickel, FDP) Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben in Ihren vorliegenden Beschlussempfehlungen und dem dazugehörigen Bericht, den haben Sie aufmerksam gelesen und darin weitere Beispiele für unsere Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger im Land gefunden, auch haben Sie diese Empfehlungen des Petitionsausschusses zu jeder einzelnen Petition zur Kenntnis genommen. Wir haben im Ausschuss die vorliegende Beschlussempfehlung einstimmig beschlossen. Vor diesem Hintergrund bitte ich auch Sie um Ihre Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Barbara Becker-Hornickel, FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5828, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 8/5828 einstimmig angenommen. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle gestatten Sie mir, meinen ausdrücklichen Dank an die Mitglieder des Petitionsausschusses zu richten für die, wie ich finde, für ein Parlament extrem wertvolle Arbeit. Vielen herzlichen Dank dafür! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke, Jens-Holger Schneider, AfD, Barbara Becker-Hornickel, FDP, und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16 : Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Cyberkriminalität verhindern – Mecklenburg-Vorpommerns kritische Infrastruktur vor Angriffen aus dem Netz schützen, Drucksache 8/249, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 8/5528. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Gruppe der FDP auf Drucksache 8/6115 vor. Antrag der Fraktion der FDP Cyberkriminalität verhindern – Mecklenburg-Vorpommerns kritische Infrastruktur vor Angriffen aus dem Netz schützen – Drucksache 8/249 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Bau (2. Ausschuss) – Drucksache 8/5528 – Änderungsantrag der Gruppe der FDP – Drucksache 8/6115 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD Frau Tegtmeier.

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Martina Tegtmeier SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Reihenfolge erstaunt mich jetzt ein bisschen, muss ich sagen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Hatte ich nicht mit gerechnet, jetzt schon als Erster dran zu sein. Aber sei es drum, wie dem auch sei! Also, der Schutz vor Cyberkriminalität, der Angriff auf kritische Infrastruktur des Landes und der Kommunen von außen zur Sabotage und Erpressung beschäftigt uns schon fast genauso lange, wie wir uns auf den Weg der digitalen Datenübertragung gemacht haben. Und spätestens seit der 6. Legislaturperiode befassen wir uns im Parlament mit Angriffen auf unsere digitale Infrastruktur. Der Antrag der FDP hat eine starke Überschrift: „Cyberkriminalität verhindern – MVs kritische Infrastruktur vor Angriffen aus dem Netz schützen“. Ich hätte mir, ehrlich gesagt, gewünscht, dass wir den zusammen mit dem Gesetzentwurf, über den wir vorhin hier gesprochen haben, beraten. Aber ich denke mal, die FDP wird die Gelegenheit mit der Ablehnung dieses Antrages heute nutzen, dann bei den Beratungen zum Informationssicherheitsgesetz möglicherweise noch mal den einen oder anderen Vorschlag einzubringen. Die Beratungen dieses Antrages verliefen ein bisschen merkwürdig. Der ist ja im Jahr 22 im Innenausschuss das erste Mal behandelt worden, es gab eine große Anhörung im März, dann folgte noch mal ein Expertengespräch im Juni, und dann war erst mal drei Jahre lang Ruhe. Im Innenausschuss haben wir uns dann längere Zeit mit dem Antrag nicht befasst, aber gleichwohl hat uns der Innenminister einige Male darüber berichtet, was im Bereich Datensicherheit von der Landesregierung aufgesetzt wurde. Und das hat der Innenminister auch noch mal auf unserer abschließenden Beratung im Innenausschuss gemacht, was aktuell zwischen 22 und 25 in diesem Bereich in Verantwortung des Innenministers passiert ist, und er erklärte, dass seit dem Jahr 22 natürlich Aktualisierungen zu einigen Punkten eingetreten seien. In einem Kriminalpolizeikonzept, das im Jahr 2021 erarbeitet worden sei, seien schon Strukturanpassungen in den Kriminalpolizeiinspektionen angelegt gewesen. Diese seien seit Beginn dieses Jahres umgesetzt worden. Es gebe jetzt ein Fachkommissariat 3, das ist eine reine IT-Ermittlungs- und Unterstützungseinheit für Cybercrime, IT-Forensik und Ähnliches. Mit der aktuellen Zuordnung des 100-Milliarden-Programms des Bundes habe das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung großes Interesse daran, die Mittel im Bereich Digitalisierung vor allen Dingen für eine gemeinsame Sicherheitsinfrastruktur von Land und Kommunen einzusetzen – das war ja auch eine Forderung –, hierbei favorisiert das Land ganz klar eine zentrale Stelle für Land und kommunale Ebene. Die kommunale Ebene sieht das nicht ganz so eindeutig. Der Städte- und Gemeindetag möchte die Mittel lieber nach Köpfen auf alle Kommunen verteilen. Also alles gar nicht so einfach. Soweit es um die Massendateninfrastruktur gehe, so der Minister, sei der Prozess noch nicht abgeschlossen, an mehreren Stellen bestünden noch haushalterische Fragen. Die Massendateninfrastruktur liege ungefähr bei 20 Millionen Euro Erstinvest und langfristigen Kosten. Hier wäre der Aufbau einer kleinen Massendateninfrastruktur für die Kinderpornografie begonnen worden. Der sei jedoch die Chance zu geben, zu Ende zu wachsen und daraus zu lernen, wie man damit umgehe. Und wenn wir uns noch mal die Ausführungen des Finanzministers vorhin zum Gesetz vergegenwärtigen, das bestätigt unsere Auffassung, also von den Leuten aus dem AK Innen, dass die Sensibilität für das Thema bei der Landesregierung ausgesprochen hoch ist. Maßnahmen bedürfen unserer Auffassung nach einer ständigen Evaluierung und Anpassung an neue Situationen, und das liegt natürlich hochgradig im Eigeninteresse des Landes. Den Antrag der Gruppe der FDP bedarf es dazu nicht, wir lehnen ihn ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Landesregierung der Finanzminister Herr Dr. Geue.

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Dr. Heiko Geue

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, das ist hier Arbeitsteilung. Der Innenminister, der Digitalisierungsminister, wir kümmern uns zusammen um die Themen Cyberkriminalität und Informationssicherheit, das kriegen wir gut zusammen hin. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Entsprechend werde ich mich aber auf die Themen konzentrieren, die bei mir in der Zuständigkeit sich befinden, also vor allen Dingen die IT-Sicherheit für die Verwaltung. Zu allen Aspekten, die die polizeiliche Arbeit, Strafverfolgung betreffen, kann bei Bedarf, wenn da noch Nachfragen sein sollten, Minister Pegel sicher auch ergänzen. Aber ich glaube, wir sind da auch ganz gut im Gespräch. Meine Damen und Herren, ich habe hier im Hohen Haus heute bereits dazu ausgeführt vorhin, wie wichtig die Informationssicherheit ist und wie sehr die Gefahren durch Cyberkriminalität in den letzten Jahren zugenommen haben und voraussichtlich weiter zunehmen werden. Wir sind da auch im intensiven Gespräch mit der BSI-Chefin Frau Plattner, die wirklich ihr Geschäft versteht, und werden da auch weiter versuchen, die Kooperation, die wir auch mit dem BSI haben, zu intensivieren. Sicherheit – darüber sind wir uns, glaube ich, hier einig, das war auch so die Rückmeldung vorhin bei der Einbringung des IT-Sicherheitsgesetzes – ist eine wesentliche Grundvoraussetzung für die ganze staatliche Handlungsfähigkeit, für die Funktionstüchtigkeit kritischer Infrastruktur, aber eben auch für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat und die Daseinsvorsorge. Da ist es natürlich negativ, dass sich die Vorfälle in den vergangenen Jahren so gehäuft haben. Das ist aber weltweit so, das sind eben auch die geopolitischen Konflikte, die da hineinspielen. Aber es ist eben auch häufig so, dass schlichtweg erpresst wird durch Datenklau. Das trifft Firmen, das trifft Verwaltungen, das trifft alle, und entsprechend muss das Bewusstsein auf allen Ebenen geschärft werden. Und das muss eben einmal durch rechtliche Maßnahmen gemacht werden, aber auch durch organisatorische verbindliche Vorgaben. Rechtlich, habe ich ja gesagt, heute Erste Lesung Informationssicherheitsgesetz, damit schaffen wir Strukturen, wir schaffen dringend notwendige Standards, Strukturen, Standards. Ich will noch mal sagen, wir hängen hier in Mecklenburg-Vorpommern über dieses Netz CN LAVINE – Landesbehörden, Kommunalbehörden – auch alle miteinander zusammen. Und wenn dann auch vorhin gesagt worden ist, na ja, da gibt es aber viele kleine Kommunen und Gemeinden, die können das so alleine nicht – das weiß ich, deswegen wollen wir ja über den E-Government-Lenkungsausschuss und über die Taskforce Cybersicherheit da eng miteinander zusammenarbeiten, damit wir auch alle erreichen, weil – noch mal, ich kann es nur immer wieder betonen – die Cyberkriminalitätsattacken werden immer industrieller, immer professioneller, KI-gestützter, immer gefährlicher, und sie gehen natürlich auf das schwächste Glied in der Kette, immer wieder auf das schwächste Glied. Deswegen ist es wichtig, gemeinsame Standards zu schaffen, dauerhaft und widerstandsfähig zu machen, Verbindlichkeiten zu definieren, also Schulungen, verpflichtende Schulungen von Leitungsebenen, Verantwortlichkeiten klar zu regeln. Ich habe vorhin zum CISO ausgeführt und seinen Befugnissen. Vielen Dank, kann ich jetzt nur auch sagen, in diesem nächsten Tagesordnungspunkt, für die Rückmeldung! Ich freue mich da auf die weiteren Debatten dazu, zum Gesetz, dann bis zur Zweiten Lesung. Ich will hier auch noch mal um Verständnis bitten: Ja, das Gesetz kommt jetzt wirklich sozusagen auf den letzten Drücker. Ich habe auch gehört, Sie sind ja froh, dass das Gesetz kommt, auch prinzipiell, dass die Kommunen dort mit auch geregelt werden. Aus unserer Sicht ganz zentral, und natürlich werden wir da auch weiter in der Debatte sein, wie wir das dann auch miteinander umsetzen. Wichtig ist, dass jede staatliche Ebene konkrete, überprüfbare Maßnahmen umsetzen muss. Darunter gehört die Risikoanalyse ihrer Systeme, es gehört die Kryptografie und Verschlüsselung dazu, die Mehr-Faktor-Authentifizierung, die gesicherten, möglichst gesicherten Kommunikationswege und eben, ganz wichtig, eine robuste Notfallkommunikation. Es kann alle und jeden treffen, niemand kann behaupten, dass er ganz sicher ist. Man muss dann auch schnell wieder auf die Beine kommen können, wenn man getroffen worden ist. Nur so kann Resilienz organisiert werden. Haushalt, auch Haushaltsthemen waren vorhin schon, haben eine Rolle gespielt bei der Gesetzeseinbringung. Es ist so, Haushaltslage – wir haben heute intensiv darüber gesprochen, wie schwierig die des Landes, aber auch der kommunalen Ebene ist. Deswegen freue ich mich – da hat es gar keine lange Debatte drüber gegeben –, dass wir die Gelder, die wir aus dem Sondervermögen des Bundes für den Bereich „Digitale Infrastruktur“ einsetzen wollen in Mecklenburg-Vorpommern, immerhin 150 Millionen Euro, die wir aus dem Sondervermögen für Thema „Digitale Infrastruktur“ nehmen wollen, da gab es keine lange Diskussion, dass wir das Geld kombiniert zusammen einsetzen wollen, Land und kommunale Ebene, über den E-Government-Lenkungsausschuss, der gemeinschaftlich besetzt ist und der einvernehmlich entscheiden muss für gemeinsame Lösungen. Das ist wesentlich ein Teil der 150 Millionen, wenn noch ein paar Anschaffungen auch jeweils auf der jeweiligen Ebene notwendig sind, kann darüber gemacht werden, aber im Wesentlichen die Lösung, gemeinsame Lösungen. Das ist gut, wir brauchen diesen gemeinsamen Sicherheitsschutzschirm über alle öffentlichen Behörden in Mecklenburg-Vorpommern. Wir wollen damit, mit dem Geld Sicherheitsinfrastruktur finanzieren, Schutzmaßnahmen in der Fläche, Monitoring und Schwachstellenmanagement und technische sowie organisatorische Befähigung der Kommunen stärken. Noch mal, wir sind alle bei Sicherheit nur so stark, wie das schwächste Glied in der Kette stark ist. Ich habe darüber hinaus vorhin schon darüber mich ausgelassen, dass wir die Taskforce Informationssicherheit haben. In dieser engen Zusammenarbeit verbessern wir da auch die Standards. Zudem setzen wir auf Länderkooperationen, Sie haben es vielleicht in der Presse gehört. Wir haben gemeinsam mit Schleswig-Holstein eine Vereinbarung zur Stärkung der digitalen Souveränität unterzeichnet, das war noch Ende Oktober dieses Jahres. Unser Ziel ist es, unabhängiger von einzelnen Herstellern zu werden, offene Standards zu etablieren und neue Technologien gemeinsam zu entwickeln. Digitale Innovation und digitale Sicherheit, die gehören zusammen. Wir bauen gemeinsam mit Schleswig-Holstein Datenpools auf, schaffen einheitliche Standards für Krisen- und Wiederanlaufmanagement und fördern Open-Source-Lösungen. All das machen wir. Die Defizite, die Sie in Ihrem Antrag benennen, die hat es gegeben, das ist keine Frage, aber heute, Ende 2025, sind wir weiter – durch Gesetzgebung, die noch in die Zweite Lesung muss, natürlich, durch die Finanzierung, Geld ist jetzt da, aber es muss auch eingesetzt werden, und durch föderale Zusammenarbeit mit Schleswig-Holstein, machen wir, muss jetzt auch gelebt werden. Auch die Zusammenarbeit mit der Bundesebene, mit dem Bundesdigitalisierungsministerium intensivieren wir, weil die Themen so wichtig sind. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Der Minister hat seine angemeldete Redezeit um drei Minuten überschritten. Ich rufe jetzt auf für die Fraktion der AfD Herrn Schneider.

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Jens-Holger Schneider AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Vorpommern! Liebe Mecklenburger! Liebe Landsleute! Ja, ich hätte mir auch gewünscht, dass wir die Sache im Verbund regeln, weil ich jetzt natürlich Dinge auch wiederholen muss an der Stelle. (Der Abgeordnete Jens-Holger Schneider schaut auf seine Smartwatch.) Jetzt klingelt hier das komische Telefon?! Ist ja auch ein Ding! So, ist auch sehr köstlich. Und deswegen, da auch die FDP ihren eigenen Antrag nicht nur geändert hat, sondern komplett ersetzt hat, sind wir an der Stelle natürlich auf einer anderen Diskussionsgrundlage. Und ich kann jetzt natürlich euch nicht mehr vorwerfen, dass ihr keine konkreten Maßnahmen geplant habt. Ihr habt ja bei der Anhörung die erforderlichen Schlüsse gezogen. Problem ist, ihr habt es jetzt wieder so hingekriegt, der Feststellungsteil ist in Ordnung, aber bei den einzelnen Maßnahmen ist das auch wieder so viel, dass ich mich frage, wer das wie, wann umsetzen soll. Wir haben ja jetzt gehört, Geld ist genug da, daran scheitert es nicht. (Zuruf von René Domke, FDP) Es ändert sich an unserer grundsätzlichen Haltung dem Thema gegenüber nichts Wir hatten ja also nach der Anhörung und auch im Ergebnis der Beschlussempfehlung im Innenausschuss damals gesagt, dass wir uns bei dem Antrag enthalten werden, weil er damals diese Schwächen aufgewiesen hat. Das, was ihr damals zu wenig gemacht habt, das macht ihr jetzt aus unserer Sicht zu doll, denn nur mal so den Punkt herausgegriffen: „Strukturen“ – der Punkt 3, II.3 –, „Strukturen zur Erkennung, Abwehr und Verfolgung von Cyberangriffen weiterzuentwickeln, durch eine ausdrückliche kommunale Mitverantwortung des CERT …“, und dann diese ganzen Geschichten, die ihr dort aufruft. Und da gehe ich jetzt und sage das einem aus unserer Verwaltung, dass er sich mit diesen Dingen auseinandersetzen soll zukünftig, im Rahmen dessen, dass auch er verantwortlich dafür ist, dass IT-Sicherheit gewährleistet ist und dass die IT-Strukturen vor Cyberangriffen geschützt werden. Und da sind wir an dem Punkt – der Finanzminister hat es ausgeführt –, das System ist so stark wie das schwächste Glied, und das schwächste Glied in der ganzen Reihe, auch bei diesem Cybercrime an sich und bei der Abwehr dagegen, das sind die Nutzer, das ist immer der Mensch davor. (René Domke, FDP: Wir setzen ja genau da an.) Und das ist das … Ja, ja, ihr setzt da an, aber ihr dürft die Leute auch nicht überfordern. Das ist manchmal tatsächlich so, dass man auf die simpelsten Dinge hinweisen muss. (allgemeine Unruhe) Ich weiß nicht, wer von euch bei dem Jahresempfang der IHK da war, (Glocke der Präsidentin) wo es um das große Thema Cybersicherheit ging. Da war das nämlich, da war das große Thema, und da hat derjenige, der sich dort auskennt, ein externer Dienstleister, der viel Geld dafür genommen hat, wenn Cyberangriffe auf Unternehmen stattgefunden haben, der hat uns das deutlich gemacht, wo die Probleme sind und wer diese Probleme verursacht. Und ihr habt jetzt, wie gesagt, fünf sehr umfangreiche Forderungsteile entwickelt, die in ganz viele Bereiche eingreifen. Ihr wollt „gemeinsam mit den Hochschulen des Landes ein Konzept zur Sicherung des IT-Fachkräftebedarfs … entwickeln, welches zusätzliche duale Studienplätze und praxisnahe Laborstrukturen vorsieht“ – das klingt völlig gut, das ist in Ordnung –, „Weiterbildungswege für Beschäftigte systematisiert“, (Heiterkeit bei René Domke, FDP) „und – wo sinnvoll – Grundlagen der digitalen Sicherheit“ – da geht es dann schon wieder los – „in schulische, verwaltungsinterne und erwachsenenpädagogische Angebote“ integrieren. Also wie das jetzt aussehen soll auf dem hohen Niveau, das ihr weiter hinten fordert, das erschließt sich uns nicht. Und deswegen, bei der Schwäche, die der ursprüngliche Antrag hat, habt ihr es jetzt sehr, sehr gut gemeint. Und da, an der Stelle wäre tatsächlich weniger mehr gewesen, weil wir die Gefahr sehen, dass auch da wieder eine, ich sage mal, überbordende Bürokratie am Ende übrig bleibt, viel Papier produziert wird und wenig bei den Leuten ankommt und wenig Verständnis. Weil wir dieses Problem ja haben, wenn ich mir eine kleine Amtsverwaltung, wenn ich mir eine kleine Gemeindeverwaltung angucke, wer soll denn das da alles machen? Da sind wir doch wieder an dem Punkt, dann brauchst du Freiwillige, dann brauchst du Engagierte, dann brauchst du quasi den weißen Ritter, der sich da mehr oder minder auch in seiner Freizeit drum kümmert, weil er da erkannt hat, dass er da Spaß dran hat, und weil er eine Verantwortung sieht. (René Domke, FDP: Ja, aber wir können ja immer nur auf das schwächste Glied verweisen.) Ja, das schwächste Glied ist der Nutzer an der Stelle, das wissen wir hier alle. Und die Nutzer müssen wir ertüchtigen. Und dann übergeordnet müssen wir natürlich für die IT-Infrastruktur sorgen, dass die vor Cybercrime schützt. Da sind die Verwaltungen, da ist der Staat, da sind die Kommunen in der Verantwortung. Aber selbst das überfordert die ja schon, wie wir das gesehen haben bei den Angriffen, die stattgefunden haben, und es passieren immer wieder die merkwürdigsten Dinge. Und der Dienstleister hat sich diesen Spruch ja dann verkniffen, den hatte er aber lange auf seinem Rechner kleben, „Kein Backup, kein Mitleid“. Da bin ich genauso an der Stelle, das sage ich immer wieder den Leuten, wenn ihr sensible Daten habt, schützt das so, dass der Betrieb sichergestellt ist, immer wieder. Dann ist so eine Cybercrime-Attacke mit diesem Erpressungsversuch auch nicht mehr so schlimm. Und versucht das in einem Intranet zu halten oder möglichst netzabgekoppelt zu machen, damit man, wenn solche schlimmen Sachen passieren, dass Stadtwerke auf die Daten zugreifen können, dass die kritische Infrastruktur geschützt ist und weitermachen kann. Das ist das Entscheidende. Und da ist an der Stelle vielleicht ein bisschen weniger mehr. Also, wir enthalten uns bei eurem Antrag. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Frau Enseleit.

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Sabine Enseleit CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Ursprünge des vorliegenden Antrages, und damit meine ich den ursprünglichen Antrag der Fraktion der FDP, für die Ursprünge müssen wir weit zurückgehen. Im Januar 2022 haben wir den Antrag erstmals im Landtag beraten und dann einstimmig in den Innenausschuss überwiesen. Dass ein Oppositionsantrag einstimmig überwiesen wurde, ist sehr selten geworden in diesem Haus, zeigt aber, dass alle Fraktionen eine Relevanz in dem Thema Cybersicherheit erkannt haben und weitere Beratungen für notwendig hielten. Dann begann jedoch die Odyssee des Antrages im Ausschuss. Im März und Juni desselben Jahres folgten eine öffentliche sowie eine nicht öffentliche Anhörung. Erst im Oktober 2025, also über drei Jahre später, wurde über die Klärung weiterer Verfahrenswege beraten, eine außergewöhnlich lange Zeitspanne zwischen zwei Beratungen. Eine Auswertung der Anhörungen erfolgte leider nicht. Das ist nicht nur inhaltlich zu kritisieren, denn Aufgabe des Ausschusses ist es, die Ergebnisse zu reflektieren, zu diskutieren und dann zu einer gemeinsamen Empfehlung zu kommen. Leider wird dieses Prozedere oftmals nicht eingehalten, denn die Ablehnung eines Antrages steht ja vorher schon fest. Das hinterlässt nicht nur bei mir ein Störgefühl, was die demokratischen Prozesse angeht, es ist auch nicht fair den Experten und Anzuhörenden gegenüber, die oftmals neben ihrer beruflichen Tätigkeit einen hohen Aufwand betreiben, um einen fundierten Beitrag als Experte leisten zu können. (Beifall René Domke, FDP) Insofern bin ich der Meinung, man sollte nicht zuletzt aus Respekt den Anzuhörenden gegenüber so eine Anhörung nicht einfach ad acta legen, sondern wenigstens die Ergebnisse gemeinsam besprechen und diskutieren. Davon abgesehen hat der Antrag, obwohl vor fast vier Jahren eingebracht, nichts von seiner Notwendigkeit verloren. Das Thema Cybersicherheit ist aktueller denn je und die Bedrohungslage steigt kontinuierlich an. Allein die Forderung nach mehr gut ausgebildetem Personal und einer verbesserten IT-Infrastruktur haben wir gestern im Rahmen der Haushaltsberatungen thematisiert, und auch im Innenausschuss hat Minister Pegel in den vergangenen Jahren immer wieder auf die Bedarfe hingewiesen. Das CERT ist beispielsweise immer noch unterbesetzt, obwohl viele IT-Experten und auch meine Fraktion schon seit vielen Jahren darauf hinweisen, deshalb auch unser gestriger Änderungsantrag zum Haushalt. Der Server der Landespolizei und mit ihm mehrere Tausend Diensthandys wurden erst vor einigen Monaten gehackt und unbrauchbar gemacht. Die Hackerangriffe auf Verwaltungen oder Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge nehmen rapide zu, und ich erkenne darin einen dringenden Handlungsbedarf. Und offenbar hat auch die Landesregierung endlich Handlungsbedarf erkannt. Aus dem Sondervermögen Infrastruktur – der Minister hat es erwähnt – des Bundes für die Länder sollen insgesamt 150 Millionen Euro in die Digitalisierung und IT-Sicherheit des Landes, der Landkreise und Kommunen investiert werden. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, den ich ausdrücklich begrüße. Dennoch fehlen dann immer noch Tausende IT-Fachkräfte in Mecklenburg-Vorpommern, und dort setzt der Antrag richtigerweise an. Die beste Technik nützt nichts, wenn es niemanden gibt, der sie bedienen kann. Und deswegen könnten die Universitäten und Hochschulen des Landes in ein solches Konzept zur Ausbildung von entsprechendem Personal eingebunden werden. Auch die Forderung des Antrages nach einer besseren Ausstattung der Cybercrime-Dienststellen ist nicht aus der Zeit gefallen. Vor einem Jahr war der Innenausschuss vor Ort beim Landeskriminalamt, und dort wurde uns mitgeteilt, dass sich die technische Ausstattung in der letzten Zeit schon verbessert habe, es aber auch weiterhin Bedarfe, vor allem nach bestimmter Software, gebe. Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag greift wichtige Punkte auf, um die Cybersicherheit in Mecklenburg-Vorpommern zu erhöhen, das Thema ist aktueller denn je. Das wollen wir mit der Zustimmung des Antrages zum Ausdruck bringen. Der nun vorliegende Änderungsantrag der FDP nimmt weitere Punkte auf, zeigt aber auch, dass wir das Thema noch einmal ganzheitlich besprechen müssen. Bei der Diskussion des Informationssicherheitsgesetzes wird es sicher auch noch weitere wichtige Aspekte geben. Darum würden wir gerne danach gemeinsam einen neuen Aufschlag machen. Beim Änderungsantrag der FDP enthalten wir uns darum, die Beschlussempfehlung des Innenausschusses lehnen wir ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke Herr Dr. Trepsdorf.

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Dr. Daniel Trepsdorf Die Linke

Werte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte das ganz deutlich wertschätzen, dass die FDP den Antrag hier gebracht hat. Dass das nun so lange gedauert hat, ist bedauerlich. Ich kann für meinen Teil sagen, ich habe mich sofort drum gekümmert. Also insofern, denke ich, spiegelt das auch die kontinuierliche Relevanz des Themas „Informations-, Daten- und Cybersicherheit“ wider. Und ich denke tatsächlich, dass die Ideen, die Sie entwickelt haben, auch in dem Ergänzungsantrag, der heute noch reingekommen ist – die meisten wesentlichen Punkte hat der Kollege Schneider schon ausgeführt –, dass die auch nicht verloren sind, weil eben diese Ideen können wir ja aufgreifen in dem Prozess jetzt, wenn wir insbesondere über das neue Gesetz sprechen. Und ich bin natürlich auch – das sei an dieser Stelle mir gestattet, dass man sich gerade vor Weihnachten auch noch freudig wundert –, finde ich es toll, dass Sie als FDP-Fraktion ganz deutlich sagen, ja, wir brauchen Personalaufstockungen in diesem Bereich, wir brauchen Förderprogramme in dem Bereich und wir brauchen den Ausbau von Landesinfrastruktur in diesem Bereich, weil es schlicht und ergreifend trotz aller KI und Digitalisierung auf qualifizierte Kolleginnen und Kollegen, auf Menschen ankommt, die das im Endeffekt als Expert/-innen auch integrieren. Und das finde ich toll, weil Cybersicherheit ist natürlich nicht nur eine staatliche Aufgabe, sondern auch eine private Aufgabe. Aber es zeigt auch, gerade wenn es um Kriminalität, Sicherheitsaspekte geht, auch im Digitalen, da regelt dann doch nicht der Markt alles, sondern man braucht auch eine gute Regelkultur des Landes, und beide Minister haben ausgeführt, dass es genau in diese Richtung geht. Ich würde deswegen auch einschränkend sagen, ja, wir haben eine ganze Menge Expertinnen und Experten gehört, insbesondere den Städte- und Gemeindetag, die SVA System Vertrieb Alexander GmbH, Zweckverband Elektronische Verwaltung, aber auch im Juni 22 ein Expertengespräch mit der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Norddeutschland e. V. oder den Bund Deutscher Kriminalbeamter. Und genau diese Erkenntnisse, die aus diesen Gesprächen gelaufen sind, die sollen ja nicht ins Nirwana gehen, sondern können wir natürlich auch als Wissensschatz mit einfließen lassen in die Ausschussberatungen. Insofern, glaube ich, ist es, gerade wenn wir das Thema Cybersicherheit in den Blick nehmen, nicht verlorene Liebesmüh. Das heißt also, der Vorwurf, der im Ursprungsantrag noch formuliert ist, dass die regierungstragenden Fraktionen das Thema nicht mit genügend Aufmerksamkeit beseelen würden, ginge insofern fehl. Die Anhörungen haben natürlich auch gezeigt, dass es Handlungsbedarf gibt, und auf den wollen wir eingehen. Das haben verschiedene Hackerangriffe, wie das ja auch die Kolleg/-innen schon teilweise ausgeführt haben, herausgearbeitet. Unter anderem ja auch der – habe das selber sehr intensiv als Kommunalpolitiker miterlebt, weil es auch unsere Ausschussarbeit in Mitleidenschaft gezogen hat –, der Angriff vom Oktober 21 auf die Cybersicherheit der Schweriner IT- und Servicegesellschaft SIS und den Kommunalservice Mecklenburg KSM. Unter anderem hat es ja auch dazu geführt, dass ungefähr 3.000 Temposünder im Amtsbereich der Kreisverwaltung Ludwigslust-Parchim sich damals freuen konnten, weil ihre Bußgeldverfahren leider Gottes nicht bearbeitet werden konnten. In diesem Jahr gab es, das wurde ebenfalls kurz angesprochen, das Eindringen auf die Serverinfrastruktur der Landespolizei und in dessen Folge eben auch, dass die Diensthandys vom Netz genommen werden mussten. Das Thema ist virulent, und das wird es auch bleiben. Kriminelle Strukturen werden versuchen, die Lücken in der Sicherheitsvorkehrung zu identifizieren, Sicherheitsbehörden einen Schritt voraus zu sein. Das liegt in der Natur der Sache. Hackerangriffen aber zu begegnen, wird nicht unkomplizierter, wenn wir berücksichtigen, wie vielfältig die Motivation für die Angriffe sein kann. Man muss es so deutlich sagen, das Hacken von Serverinfrastruktur im digitalen Bereich ist zum Teil hybride Kriegsführung geworden. Die Mehrzahl der Hackeraktivitäten ist aber dennoch rein privat gewinnorientiert, wird also in erpresserischer Absicht gestartet, und dazu, so vermutet immerhin das BSI, also das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, noch eine schlichte Motivation des aufstrebenden Hackers, sich mit spektakulären digitalen Angriffen in Szene zu setzen und in der Szene bekannt zu machen. Auch auf diese Themen müssen wir natürlich eingehen. Innerhalb der Landesregierung ist Bewegung, Innen- und Finanzministerium arbeiten daran. Ich selber war im Finanzausschuss auch dabei gewesen, als Hubert Ludwig eingeführt wurde. Und man kann den Kollegen Ludwig und Anschütz da nur viel Erfolg wünschen, dort voranzugehen. Auch wenn die Entwicklung unter Umständen bisher hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist, die Landesbehörden sind an dieser Stelle nicht untätig. Der neue Gesetzesentwurf wird da sicherlich in die Zukunft weisen, gerade weil wir eben auch auf die qualifizierte Meinung von Expert/-innen und Ausschussmitgliedern zurückgreifen können. Cybersicherheit geht alle an, auch und gerade die Privatwirtschaft, so viel steht fest. Egal, ob auf Landes- oder kommunaler Ebene, es müssen verschiedene Institutionen für mehr Sicherheit Sorge tragen. Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitenden sind diesbezüglich natürlich unumgänglich, denn der Mensch ist und bleibt der größte Unsicherheitsfaktor. Das Thema wird uns hoffentlich auch in der weiteren Ausschussarbeit intensiver beschäftigen, …

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Birgit Hesse

Herr Abgeordneter, ich weise darauf hin, …

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Dr. Daniel Trepsdorf Die Linke

… und ich hoffe, dass wir …

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Birgit Hesse

… dass die Redezeit abgelaufen ist.

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Dr. Daniel Trepsdorf Die Linke

Ein letzter Satz, werte Frau Präsidentin: Der eigentliche AfD… – Entschuldigung! –, FDP-Antrag (Heiterkeit bei Martin Schmidt, AfD: Immer AfD, ne? Das geht nicht aus Ihren Köpfen.) bringt uns hier nicht weiter, aber wir können die Informationen sicherlich weiter aufarbeiten. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Fraktionsvorsitzende Frau Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Dieser Antrag hat eine längere Vorgeschichte, das haben ja meine Vorredner/-innen auch schon skizziert. Im Rückblick finde ich es durchaus auffällig. Gerade zu Beginn dieser Legislatur gab es in der Koalition durchaus den Anspruch, sich mit Vorschlägen der demokratischen Oppositionsfraktionen ernsthaft auseinanderzusetzen. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Das war ein guter Ansatz, denn gerade beim Thema IT-Sicherheit ist fundierte Beratung wichtiger als parteipolitische Reflexe. Doch danach passierte dann erstaunlich lange nichts. Dringende Herausforderungen wurden schlicht nicht angegangen. Exemplarisch sichtbar wurde das im Frühsommer, als ein Hackerangriff auf die Diensthandys der Polizei erhebliche Schäden verursachte. Dieser Vorfall hat uns vor Augen geführt, dass die Meldewege für Sicherheitslücken unzureichend strukturiert waren und dass es selbst in hochsensiblen Bereichen Defizite in der IT-Architektur des Landes gibt. Nun ist der Antrag der FDP wieder auf der Tagesordnung, und natürlich, die Lage im Jahr 2022 ist nicht die Lage im Jahr 2025. Der ursprüngliche Antrag der FDP benennt wichtige Themen, bleibt aber sehr vage und ist angesichts der aktuellen Herausforderungen nicht mehr ausreichend. Zugleich gilt: Die Landesregierung war ja auch nicht untätig. Wir hatten gerade die Erste Lesung zum Informationssicherheitsgesetz, eine Massendateninfrastruktur befindet sich im Aufbau, in der Kriminalpolizei gibt es auf IT spezialisierte Fachkommissariate. Das sind alles Schritte in die richtige Richtung, aber der Weg ist noch weit. Es bleiben, gelinde gesagt, zahlreiche Baustellen, insbesondere beim Personal, bei der Kooperation mit den Kommunen und bei der fachlichen Qualifizierung. Deshalb begrüßen wir den Änderungsantrag der FDP. Er nimmt Aktualisierungen vor, die aus unserer Sicht zwei Dinge leisten: Erstens benennt der Antrag Bereiche, in denen nach wie vor konkreter Verbesserungsbedarf besteht, und zweitens formuliert der Antrag grundlegende Standards, die nicht neu sind, aber offenbar nicht oft genug betont werden können – verbindliche Mindeststandards, klare Zuständigkeiten, eine starke Rolle des LfDI, eine kommunale Sicherheitsarchitektur, die diesen Namen auch verdient, und eine nachhaltige Fachkräftestrategie. Wenn die Koalition der Auffassung ist, dass sie ohnehin schon an all dem arbeitet, umso besser, dann können sie diesen Antrag als eine Art Rückenwindantrag verstehen. Der Landtag würde der Landesregierung damit ins Stammbuch schreiben, dass die Absicherung unserer digitalen Infrastruktur eine der zentralen Aufgaben dieser Jahre ist. Und alle, die das genauso sehen, werden die Regierung daran messen können. Für uns ist klar, IT-Sicherheit ist nicht irgendein Spezialthema. Sie entscheidet jeden Tag darüber, ob Bürger/-innen Bescheide bekommen, Zahlungen auslösen und sich auf staatliche Abläufe verlassen können. IT-Sicherheit ist essenziell, damit öffentliche Stellen auch im Krisenfall handlungsfähig bleiben. Vom Alltag bis zur Notsituation, wir brauchen eine starke Sicherheitsarchitektur, auf die die Bürger/-innen bauen können. Doch dafür ist noch viel zu tun. Wir stimmen dem Änderungsantrag zu. Falls es beim Ursprungsantrag bleibt, werden wir uns enthalten. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Gruppe der FDP hat das Wort der Abgeordnete David Wulff.

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Was lange währt, wird endlich gut, möchte man meinen, aber so ganz sind wir, glaube ich, mit dem Thema noch nicht am Ende. Und die letzten vier Jahre haben wir das Thema Digitalisierung, IT-Sicherheit immer wieder, ganz kontinuierlich, beständig und mit hoher Professionalität immer wieder in diesen Landtag eingebracht. Ich glaube, niemand hier im Saal zweifelt an der Ernsthaftigkeit, die wir hier bei diesem Thema an den Tag legen. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP und Marc Reinhardt, CDU) Zu sagen, na ja, der Antrag wurde dann zum Anfang einfach mal überwiesen und dann ist damit lange, lange Zeit nichts passiert – Frau Tegtmeier ist jetzt leider irgendwie auch schon draußen, sie war ja die meiste Zeit mit dabei –, entspricht ja so auch nicht ganz der Wahrheit. Ja, wir haben die Anhörung gehabt und das Expertengespräch. Und dann aber auch in einem guten Austausch – möchte ich an dieser Stelle lobend erwähnen – mit dem Vorsitzenden des Innenausschusses haben wir ja auch einen Besuch bei der Fachhochschule Güstrow gemacht, auch im Zeichen dieses Antrags, und auch der Besuch beim LKA hatte zum Schwerpunkt das ganze Thema Cyberkriminalität. Das heißt also, auch diese Besuche waren Plan bei der Bearbeitung dieses Antrages im Ausschuss, und so war das auch mit dem Ausschussvorsitzenden abgestimmt. Das heißt also, da ist nicht einfach lange Zeit nichts passiert, sondern wir haben auch im Ausschuss kontinuierlich daran gearbeitet. Allerdings bei uns – im Gegensatz zu SPD und Linken –, wenn wir dann solche Anhörungen machen und solche Expertenmeinungen aufnehmen, dann lernen wir natürlich daraus. (Rainer Albrecht, SPD: Ach, wir lernen nicht draus?) Dann … (Rainer Albrecht, SPD: Na, na, na!) Na, wenn von SPD und Linken etwas kommt, dann geht es am Ende genauso raus, wie es reingekommen ist. (Rainer Albrecht, SPD: Trotzdem lernen wir auch.) Und wir haben jetzt grundlegend die Jahre viel gelernt, wir haben die Hinweise aufgenommen und haben dadurch natürlich auch umfangreiche Änderungen vorgeschlagen, die zum einen also, die wirklich alle in den jeweiligen Anhörungen und Besuchen vor Ort genannt wurden von den Experten, also wir haben uns nicht selber ausgedacht, sondern wirklich das, was in den Ausschussberatungen passiert ist. Und genauso, auch noch eine Aktualität, weil, natürlich, drei Jahre/vier Jahre sind jetzt ja irgendwie auch sehr lang, was hier passiert ist, ins Land gegangen ist, und von den Punkten, die wir hier angesprochen haben – ja, der eine ist das IT-Sicherheitsgesetz, was wir jetzt beraten, der greift einen Punkt auf. Aber, das wurde ja auch hier schon entsprechend genannt, das zentrale Problem ist ein Layer-8-Problem – also der Mensch, der vor dem PC sitzt –, und das greifen wir ja auch hier bei uns im Antrag ja noch mal entsprechend auf oder im Änderungsantrag. Gerade beim Thema Prävention, Sensibilisierung – ich lese das vielleicht noch mal kurz vor –: „Prävention und Sensibilisierung dauerhaft zu verankern durch einen abgestimmten Landesrahmen für Informations-, Trainings- und Beratungsangebote“. Das heißt also, wenn wir es nicht schaffen, die Menschen, die vor dem Bildschirm, zu sensibilisieren, dann ist da alles, was dahinterkommt, häufig auch Makulatur. Das ist also ein zentraler Baustein, (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) und es gibt auch gute Möglichkeiten, das zu machen. Das andere, was jetzt unter anderem auch das IT-Sicherheitsgesetz angeht, wo wir aber auch in anderen Bereichen noch mehr entsprechend Fachkräftebedarf haben und Co, das ist natürlich alles, was die Layer 1 bis 7 angeht, also alles das, was technisch dahinter passiert, von der Anwendung, die wir bedienen, bis zur Hardware, die da ganz unten liegt, das ist das Schichtensystem. Da können wir mit Geld und mit guter Technik eine deutliche Stärkung und Härtung unserer Systeme voranbekommen. Und nichts anderes beantragen wir hier. Wir wollen, dass da entsprechend die Fachkräfte sind, die das bedienen können. Wir wollen, dass dafür entsprechend Geld eingeplant wird, und das hat jetzt nichts mit Staatswirtschaft zu tun, sondern das gehört einfach in den Kernbereich staatlicher Aufgaben, hier unsere Institutionen resilient und sicherheitstechnisch vernünftig aufgestellt zu haben. Und das wollen wir hier bezwecken. Ich hätte es natürlich gerne gesehen, wenn wir den Antrag vielleicht dann doch im nächsten Jahr noch beraten hätten, einfach, um die Beratung mit dem IT-Sicherheitsgesetz noch abzuwarten. Dann hätten wir von unserer Seite aus vielleicht auch noch ein bisschen besser nachschärfen können. Jetzt ist es halt leider so, wie es ist. Frau Tegtmeier sagt, na ja, den Antrag braucht es nicht, wir lehnen ab. Herr Trepsdorf sagt, die Anfrage bringt uns nicht weiter, aber die Infos nehmen wir gerne mit. Ich habe eher den Eindruck, also dass da doch noch eine Menge Sachen mit dabei sind, die hier durchaus weiterverarbeitet werden können. Wenn Sie gesagt hätten, Sie erklären das für erledigt, hätte ich es verstanden. Dass Sie das ablehnen, stößt bei mir allerdings auf großes Unverständnis. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5528, den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/249 abzulehnen. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Gruppe der FDP auf Drucksache 8/6115 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6115 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP, Gegenstimmen Die Linke und SPD und übrige Stimmenthaltungen abgelehnt. Wer der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 8/5528 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist die Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5528 bei Zustimmung der Fraktionen Die Linke und SPD, Gegenstimmen der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP und übrige Stimmenthaltungen angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17 : Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und Die Linke – Bekämpfung der Geflügelpest im Lichte des aktuellen Seuchengeschehens, auf Drucksache 8/5686. Antrag der Fraktionen der SPD und Die Linke Bekämpfung der Geflügelpest im Lichte des aktuellen Seuchengeschehens – Drucksache 8/5686 – Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Dr. Sylva Rahm-Präger. Dr. Sylva Rahm-Präger , SPD: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! 247.300 Hühner, Enten, Gänse und Puten, die aufgrund der Geflügelpest verendet sind oder getötet und seuchenhygienisch sicher entsorgt werden mussten, allein in unserem Bundesland. Ein weiterer Ausbruch kommt noch hinzu. Darunter leiden die Tiere, darunter leiden die Tierhalter, und das ist ein großer betrieblicher und volkswirtschaftlicher Schaden. Die Vogelgrippe ist eine hoch infektiöse Viruserkrankung, die vorrangig durch den Kot übertragen wird, aber auch durch Futter, Wasser und direkten Kontakt. Die Übertragung des Virus aus der Wildvogelpopulation an unser Nutzgeflügel kann über verschiedenste Wege erfolgen, einmal direkt vom Wildvogel, aber auch über Haustiere wie Katzen und Hunde oder Schadnager. Die größte Übertragungsgefahr stellt jedoch nach wie vor der Mensch selber dar. Die durch Krankheit verendeten Wildvögel sind Seismograf für das Infektionsgeschehen, und es ist gut, dass wir ein Wildvogelmonitoring in unserem Land aufgebaut haben und somit taggenau wissen, ob die verendeten Tiere das Virus in sich getragen haben. Es gibt Zeit, die anliegenden Betriebe zu informieren und die Sicherheitsstandards anzupassen. Wildvögel erwerben im Laufe ihres Lebens, genau wie alle anderen Spezies, eine natürliche Immunabwehr. Gerade Wassergeflügel hat eine hohe Herdenimmunität gegen das Virus entwickelt und kann weitestgehend gut mit diesem Virus leben. Die Kraniche müssen diese Herdenimmunität erst erlangen. Daher waren die vielen Totfunde gerade bei den Kranichen in diesem Jahr ein Novum. Funde von verendeten Kranichen, Schwänen und Gänsen sorgen immer wieder für Aufsehen und auch Besorgnis, und zu Recht. Der Vogelzug bringt mittlerweile jedes Jahr das Influenza-A-Virus mit dem Fachbegriff H5N1 oder H5N8 mit und trägt es um die Welt. Wenn wir unser Bundesland betrachten, dann schätzen Ornithologen, dass bis zu 50 Millionen Zugvögel unser Bundesland überfliegen und zum Teil auch als Rastplatz nutzen, aber auch die hohe Herdenimmunität beim Wassergeflügel, und das wissen wir, dass das Virus ganzjährig einfach da ist und nur der Zugstress und die sinkenden Temperaturen dazu führen, dass wir höhere Ausbruchzahlen im Herbst haben. Aber, meine Damen und Herren, eins bleibt unverändert, der größte Teil unseres Nutzgeflügels hat in seiner kurzen Lebensdauer keine Chance, eine natürliche Immunabwehr aufzubauen. Die Mastdauer bei Hähnchen dauert zwischen 28 und 42 Tage vom Schlüpfen bis zum Schlachten. Bei Enten in der Intensivmast sind es je nach Rasse sechs bis neun Wochen. Freilandhaltung und bio beschert den Tieren zwar ein längeres Leben, und trotzdem reicht es nicht für den Erwerb einer Immunabwehr bei diesem hoch pathogenen Virus. Nur 200 Meter von meinem Betrieb entfernt in Poseritz ist ein über Jahrzehnte etablierter Legehennenbetrieb ansässig. Unter der Marke „Poseritzer Eier“ werden die Eier auf der ganzen Insel Rügen vertrieben, regional und Freiland. Meine verehrten Damen und Herren, als am 20.10. die Vogelgrippe nachgewiesen wurde, mussten alle 55.000 Legehennen getötet werden. Immer wieder wurde und wird die Frage gestellt, ob es nötig ist, alle Tiere zu töten. Und auch ich habe mir diese Frage gestellt und habe dazu mit unserer Amtstierärztin Frau Dr. Leonore Lange gesprochen. Ihre Schilderung war eindeutig: Die Tiere werden apathisch, heben kaum noch die Köpfe, nehmen ihre Umwelt kaum noch wahr, und im Laufe von ein bis drei Tagen sind alle Tiere qualvoll verendet. Keines der Tiere hat ohne entsprechenden Immunschutz die Chance zu überleben. Daher ist es richtig, die Tötung aller Tiere anzuordnen, um das Tierleid nicht zu verlängern. Und an dieser Stelle möchte ich meinen großen Dank den zuständigen Amtstierärzten und Amtstierärztinnen und Veterinären aussprechen. Ihre Arbeit und ihr umsichtiges und ausgewogenes Handeln sorgen für Sicherheit in den betroffenen Regionen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Was bedeutet das aber für den Betrieb und für alle in der näheren Umgebung befindlichen Betriebe und Kleintierhalter? Es wird über eine amtliche Verfügung eine Schutzzone eingerichtet. Diese hat einen Radius von drei Kilometern um den Ausbruchsort. In diesen Schutzzonen gelten für alle Geflügelhalter restriktive Bedingungen. Die Aufstallpflicht oder die Pflicht, die Tiere durch Überdachung vor Wildvögeln zu schützen, ist nur eine davon. Die Tierhalter haben in erster Linie für die Biosicherheit in ihren Betrieben zu sorgen. Und ich habe in das Amtsblatt geschaut und dort mal geschaut, was dort unter den Bedingungen für die Biosicherheit geschrieben steht, und da habe ich so gedacht, na, ich hätte gedacht, dass einiges davon sehr selbstverständlich sein sollte, aber es wird immer noch im Amtsblatt aufgeführt: Unbefugtes Betreten der Anlagen soll unterbunden werden. Die Aufforderung, die Arbeitsbekleidung mindestens bei 60 Grad zu waschen, wird mit aufgeführt. Wenn Besucher kommen, sollen sie mit Einwegbekleidung eingekleidet werden, und diese sollte dann in die Restmülltonne. Die Trennung von Straßen- und Arbeitsbekleidung – da dachte ich, dass das selbstverständlich wäre. Vor Aufstellung sind Stall und Geräte zu reinigen und zu desinfizieren, Transportfahrzeuge ebenfalls. Umkleideräume und Waschgelegenheiten sind für Mitarbeitende vorzuhalten. Da dachte ich auch, dass das eine Selbstverständlichkeit wäre. Die Schadnagerbekämpfung, die Tierkörperbeseitigung sollte über die SecAnim GmbH in Malchin erfolgen, aber das, glaube ich, wissen alle, das ist klar. Es gibt ein Verbringungsverbot und ein Beförderungsverbot. Des Weiteren wird eine Überwachungszone im Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Hier gelten die gleichen Regeln und Ausnahmen, und Ausnahme ist hier nur das Beförderungsverbot. Meine sehr verehrten Damen und Herren, neben dem Tierleid verursacht jeder Vogelgrippeausbruch auch immense Schäden für den Tierhalter selber, für die in den Schutz und Überwachungszonen befindlichen Geflügelhalter und nicht zuletzt für den Steuerzahler. Die Tierseuchenkasse zahlt die Verluste des Betriebes, aber die Tierseuchenkasse wird zu 50 Prozent durch Steuermittel mitfinanziert. Und die Tierverluste sind in diesem Jahr in unserem Bundesland, aber auch in Deutschland, Europa und der Welt immens hoch. Die Schlagzeilen seit Oktober nehmen kein Ende. Und wir dachten, dass wir jetzt am Ende des Vogelzugs Ruhe bekommen, aber dem ist nicht so. Die Meldungen von neuen Ausbrüchen treffen täglich ein. Am 11.12. in Sachsen im Landkreis Meißen mussten 80.000 Legehennen getötet werden, 38.000 Masthähnchen am 10.12. im Landkreis Cloppenburg. Bei mir um die Ecke in Poseritz-Grabow ist erneut ein Ausbruch im Legehennenbestand nachgewiesen worden. Und am 07.12. in Rheinland-Pfalz mussten 1.100 Gänse gekeult werden. Und die Liste könnten wir erweitern nach fallenden Daten oder auf den Globus einfach erweitern. Meine Damen und Herren, die große Frage ist doch, wie wir zukünftig mit diesem Virus und mit den großen Verlusten umgehen wollen. Wir können die Biosicherheit erhöhen in den Betrieben, und das wäre, denke ich auch angesagt, aber das alleine schützt unsere immuntechnisch ungeschützten Nutztiere überhaupt nicht vor dieser Krankheit. Und, meine Damen und Herren, wir wollen Freilandeier, wir wollen Gänse und Enten, die mit längerer Mastdauer weiden durften, wir wollen auch für unsere Gänse, Enten, Puten und Legehennen oder Masthähnchen gute Haltungsbedingungen. Und diese Diskussion muss geführt werden: Wie bekommen wir das überein? Ist ein Impfverbot noch zeitgemäß und zu verantworten? Ist das Argument der Exportvorteile durch den Export ungeimpfter Tiere und deren Produkte noch aufrechtzuerhalten, wenn alle Kosten und Vorteile gegeneinander aufgerechnet werden? Wir brauchen einen Impfstoff, und dies muss hohe Priorität bei der Bundesregierung, insbesondere beim Bundeslandwirtschaftsminister, haben. Wir brauchen einen Impfstoff, wir müssen die Tiere schützen können. Und ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Pst! Pst!)

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Dr. Till Backhaus

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Weihnachten naht, ich gehe davon aus, dass Sie Ihre Vorstellungen für die Menüzusammenstellung weitestgehend schon im Kopf haben. (Patrick Dahlemann, SPD: Ja.) Davon gehe ich fest aus. (Patrick Dahlemann, SPD: Ja.) Und da wird sicherlich Geflügel hoch auf der Skala stehen. (Marcel Falk, SPD: Jawoll!) Der Fisch gehört dazu, das Wildbret hoffentlich auch, (Patrick Dahlemann, SPD: Auch. – Marcel Falk, SPD: Ja.) aber selbstverständlich auch natürlich der Gedanke, dass wir in einer Welt leben dürfen, wo wir satt zu essen haben, wo wir friedlich miteinander zusammenleben. Und das ist eigentlich die Botschaft, die ich als Erstes senden möchte. Ich glaube, es ist eben schon mal deutlich geworden, dass wir im Übrigen satt zu essen haben, dass wir ausreichend tatsächlich Lebensmittel/Getränke zur Verfügung haben. Ist uns eigentlich bewusst, dass gerade aktuell auf dieser Welt der Hunger deutlich ansteigt? Fast eine Milliarde Menschen hungern auf dieser Welt, mehr als zwei Milliarden Menschen haben keinen Zugang zu Wasser. Ich weiß nicht, ob Sie am Wochenende „Ein Herz für Kinder“ gesehen haben?! (Zurufe vonseiten der Fraktion der SPD: Ja. – Christine Klingohr, SPD: Ja, 1 Cent.) Ich, ich auch, und auch unsere Ministerpräsidentin war ja mit dabei. Im Übrigen haben unsere Kinder ganz bewusst auch gespendet. (Zuruf von Christine Klingohr, SPD) Und deswegen finde ich es auch wirklich an dieser Stelle mal, bin Ihnen dankbar, dass Sie mir auch so aufrichtig zuhören. Wenn wir uns überlegen, es gibt aktuell 59 kriegerische Auseinandersetzungen auf dieser Welt, 59 – 59, noch mal! – kriegerische Auseinandersetzungen, dieses unendliche Leid! Allein in diesem Jahr muss man davon ausgehen, dass mehr als 250.000 Menschen diesen kriegerischen, unsäglichen Auseinandersetzungen zum Opfer fallen. Ob diese Zahlen stimmen, weiß ich nicht, aber sie kann man recherchieren. Was dieser ganze Irrsinn kostet, auch das will ich ausdrücklich sagen, das sind 16.000 Milliarden, kostet diese unsägliche Kriegsmaschinerie, die unendliches Leid und das Schicksal dieses Planeten weitestgehend mitbestimmt. (Torsten Koplin, Die Linke: Ja, Wahnsinn!) Und deswegen ist es für mich an dieser Stelle wirklich auch so wichtig, dass wir deutlich machen: Der Zusammenhalt in dieser Gesellschaft, der darf nicht zerbrechen, er darf nicht zerbrechen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und dazu gehört im Übrigen auch die Systemrelevanz. Sie wird ja oftmals schnell belächelt, aber ich gehe fest davon aus, dass die Entscheidung im Übrigen, die wir aus diesem Hohen Haus nach Berlin und nach Brüssel getragen haben, dass die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln in Europa ein ganz, ganz hohes Gut ist … Denn wir wissen hoffentlich noch, dass während der Corona-Krise die Versorgungsketten in weiten Teilen zusammengebrochen sind, in der Lebensmittelversorgung nicht. Das Gleiche im Übrigen, wenn wir uns die Situation im Wirtschaftsbereich – das war ja heute Morgen ein Thema –, aber wenn ich mir die wirtschaftliche Entwicklung anschaue in Deutschland und in Europa, dann muss man schon feststellen, dass aufgrund der Energiesituation, der Kostenexplosion in vielen Bereichen die wirtschaftliche Situation höchst komplex und kompliziert ist. Aber ich will mal ausdrücklich sagen, was macht der Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland, der senkt die Preise: das Stück Butter für 99 Cent. Und der Landwirt kriegt für einen Liter Milch – ein Kilogramm Käse, dafür braucht man sieben Liter Milch –, der Landwirt kriegt jetzt wieder gut 40 Cent. Das kann nicht richtig sein! Deswegen müssen wir alle mit Lebensmitteln gut umgehen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und da bin ich beim Seuchengeschehen. Ich muss jetzt meine Rede ein bisschen umstellen, weil die von mir sehr geschätzte Kollegin das ja schon alles fast mit bearbeitet hat. (Rainer Albrecht, SPD: Wiederholen schadet nicht – Heiterkeit bei Marcel Falk, SPD) Aber wenn wir uns das Seuchengeschehen in Deutschland insgesamt anschauen, in Europa, dann will ich eines auch noch mal sagen: Wir haben ja nicht nur in Deutschland, in Mecklenburg-Vorpommern das Problem, sondern in ganz Europa, was die Vogelgrippe oder die Aviäre Influenza anbetrifft. Wenn ich mir unser Bundesland anschaue, und da möchte ich auch ausdrücklich sagen, ich möchte mich bei unseren Veterinären, bei den Landwirten, bei der Jägerschaft und bei all denjenigen, die an diesen Prozessen beteiligt sind, wirklich sehr, sehr herzlich bedanken, denn wir haben insgesamt in Mecklenburg-Vorpommern seit dem 1. September zwölf Ausbrüche gehabt und haben leider insgesamt 281.000 Tiere verloren. Natürlich ist das schrecklich, und das ist nicht nur die wirtschaftliche Situation, die dabei eine Rolle spielt, aber im Übrigen, das sind auch mittelständische Unternehmen. Jetzt stellen Sie sich mal vor, Sie stehen vor Ihrer Arbeit und müssen erkennen, dass diese Tiere getötet werden müssen, was das für eine seelische, moralische und am Ende natürlich auch eine Wahnsinnsbelastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den Betriebsinhaber ist. Das darf man an dieser Stelle auch mal sagen. Ich habe wirklich Mitleid, nicht nur mit den Tieren, sondern auch den Menschen, die dieses Leid mit ertragen müssen. Auch das gehört zur Wahrheit. Und wir gehören in Mecklenburg-Vorpommern im Übrigen mittlerweile zu den führenden, führenden Tierhaltern, insbesondere im Geflügelbereich, bei Legehennen im Freilandbereich. Wir haben nur noch entweder Freiland oder bio. Bei uns gibt es keine industrielle Stallhaltung mehr, sondern die Tiere haben Auslauf, sie haben im Übrigen ausdrücklich auch den sogenannten Freigang. Und das wird auch durch das Friedrich-Loeffler-Institut eindeutig festgestellt, eine endemische Lage. Eine endemische Lage, das heißt, in der Wildvogelpopulation ist dieses Virus vorhanden. Und Sie wissen es hoffentlich auch, es gibt mehr Viren als Sterne am Himmel, und da gibt es gute Viren, es gibt nicht so gute, aber es gibt auch ganz böse. Und die Aviäre Influenza H5N1 ist wirklich hochpathogen, das heißt, dieser Verlauf ist tödlich, insbesondere bei Hühnern, bei Puten, bei Wassergeflügel. Und deswegen ist es mir auch so wichtig, dass wir auch feststellen können, durch unsere Maßnahmen, die durch die Veterinäre bei uns im Haus – ich sage jetzt mal die Namen, Dr. Freitag und Frau Dr. Woida, die diesen Prozess maßgeblich zu begleiten haben auf Landes-, Bundes- und Europaebene –, dass die immer wieder auch in Deutschland im Übrigen gelobt werden für das, was wir hier machen, in Zusammenarbeit mit den Kreisveterinärinnen und -veterinären. Da will ich auch an dieser Stelle mich sehr herzlich bedanken dafür, was diese Leute leisten, Tag und Nacht im Übrigen. Auch das LALLF, das muss 24/7 vollständig durchlaufen. Das ist für mich keine Selbstverständlichkeit. Herzlichen Dank unseren Kolleginnen und Kollegen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Zu den Fakten insofern auch noch mal, dass wir tatsächlich mit Beginn der MeLa – ich weiß nicht, ob Sie das noch im Kopf haben – den Hinweis bekamen, dass wir Aviäre Influenza haben, und wir damit tatsächlich dann als Zweites den Einbruch insbesondere bei den Kranichen gehabt haben. Aber ich will auch mal sagen, am 15. Oktober haben wir den ersten Hinweis bekommen – zum Glück! –, im Übrigen auch über unsere Strukturen, weil wir 13 nachgeordnete Einrichtungen haben. Und der Galenbecker See mit den Kranichen war in Deutschland der Hinweis, dass wir im Übrigen aus der Nordroute – die Südschiene hat es noch gar nicht mitbekommen –, dass wir die ersten Einträge hatten. Und dass unsere Kolleginnen und Kollegen auch in den Naturparken/Nationalparken, (Patrick Dahlemann, SPD: Unverzüglich.) im Übrigen auch übers Wochenende mit den Naturschützern die Tiere eingesammelt haben, (Patrick Dahlemann, SPD: Großen Respekt!) weil ich auch gesagt habe, wir müssen so schnell wie möglich diesen Krisenherd ausräumen, das ist im Übrigen dem auch zu verdanken, dass es nicht weitergetragen worden ist. (Patrick Dahlemann, SPD: Respekt!) Ausdrücklich auch den Menschen, die da mitgeholfen haben, auch an den Wochenenden, einen herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und insofern ist auch noch mal sehr wichtig, dass wir 172 Ausbrüche in Deutschland haben – wir haben 11, wie ich ja hier angedeutet habe, beziehungsweise 12, aber wir haben in Deutschland eben auch 172 –, dann verhält sich das schon ein bisschen anders, das heißt, die Maßnahmen, die bei uns umgesetzt worden sind, sind, glaube ich, besonders gut gewesen. Und der Herbstzug mit den Kranichen, wenn ich Ihnen die Bilder hier erzählen sollte, dann schnürt es mir auch den Hals zu, aber ich will das dann doch mal sagen, wenn die Kraniche im Wasser stehen und in die Übernachtung gehen und im Übrigen die Mutter mit dem Jungkranich dann im Wasser steht und die Mutter so lange wartet, bis das Jungtier dann tatsächlich verstorben ist, das sind Haltungen, wo die Tierwelt, glaube ich, uns auch noch mal signalisiert, wie man mit Tieren umzugehen hat und wie Anstand, Moral, auch in der Natur, immer wieder großartige Signale an die Menschheit sendet. Und deswegen finde ich es auch noch mal … (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Ja, und es ist tatsächlich so, dass wir ja gerade in Mecklenburg-Vorpommern die Vogelzuglinie im nördlichen Bereich sind. Und es ist tatsächlich so – das fasziniert mich persönlich auch immer wieder, der Herbstzug, das sind im Übrigen 500 Millionen Tiere, und insbesondere Enten, Gänse, die hier durchziehen und im Frühjahr dann hoffentlich gesund wieder hierherkommen –, und deswegen ist es natürlich auch so, dass wir eine hohe Verantwortung haben, um diese Rückschlüsse auf die Viruslage auch wirklich im Blick zu behalten. Und wir sind das Bundesland im Übrigen auch – das ist eben angedeutet worden –, das ja ein Monitoring macht, und ich bin auch stolz darauf, dass wir eines der Bundesländer waren, die Ersten im Übrigen in Deutschland und in Europa, die bei der Aviären Influenza nicht nur die Vogelwelt sich anschauen, sondern natürlich auch die Sorge hatten, ich ganz persönlich, ein Überspringen auf Säugetiere zu verhindern, weil die Kette – One-Health-Strategie – vom Geflügel auf das Säugetier und dann gegebenenfalls auf den Menschen ist ja logischerweise nicht ganz weit weg. Und ich kann hier und heute sagen, ja, in Mecklenburg-Vorpommern, wir haben angefangen von Katzen über Marderhunde, Wildschweine, auch andere, andere Arten bis zu Mäusen untersucht, die sind bei uns im Monitoring. Wir in Mecklenburg-Vorpommern haben kein Überspringen, und auch das zeigt, dass wir hier ein hocheffektives Monitoring durchführen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und wir haben in Deutschland – auch das ist noch mal eine Zahl, die ja doch aufhorchen lässt –, es sind tatsächlich 2,5 Millionen Tiere mittlerweile getötet worden. Und dann verhält sich das mit uns und den Schäden noch einigermaßen im Bereich einer Situation, mit der man umgehen muss. Es ist natürlich auch so – auch das möchte ich noch mal sagen –, die Schäden, wir liegen jetzt aktuell bei gut einer Million, die die Tierseuchenkasse dann zu 50 Prozent bereits ausgezahlt hat, und die anderen 50 Prozent, um den Schaden auszugleichen, das ist die andere Million, die kommt aus dem Landeshaushalt. Auch dazu stehen wir. Und ich finde es auch noch mal außerordentlich wichtig, gut, dass wir die Tierseuchenkasse haben und dass die Solidargemeinschaft der Tierhalter, insbesondere im Geflügelbereich, da auch zusammenhält. Insofern darf ich Ihnen auch noch mal abschließend sagen, ja, ich glaube, es ist an der Zeit, dass wir in Deutschland den Impfstoff, der im Übrigen in Deutschland entwickelt worden ist, dann auch weiter in die Anwendung bringen. In Deutschland ist er zurzeit nicht zugelassen, in Frankreich ist er doch sehr breit angewendet worden – noch mal: in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt –, Polen im Übrigen denkt auch darüber nach. Und ich habe auch in den letzten Wochen ausdrücklich Danke an das Bundeslandwirtschaftsministerium gesagt, dass die Ständige Impfkommission zusammengetreten ist und auch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe sich darauf verständigt hat, im nächsten Jahr, im nächsten Jahr tatsächlich die Maßnahme zur Anwendung zu bringen, um damit die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um gegebenenfalls auch eine Impfung vorzusehen und dieses insbesondere für wertvolle Nutztierbestände, aber auch für vom Aussterben bedrohte Rassen, um diese wirklich zu erhalten. Und im Übrigen, ich bin auch sehr froh darüber, dass wir den Riems haben. Auch da habe ich mal gekämpft für. Es gibt nur vier solche Einrichtungen auf der ganzen Welt. Und ich will auch an dieser Stelle mal sagen, dass der Riems hoch anerkannt ist, weltweit, und da auch im Übrigen die wissenschaftlichen Grundlagen gelegt werden, auch die Bekämpfung von hoch ansteckenden seltenen Krankheiten, die wir zum Glück hier noch nicht haben und hoffentlich auch nie bekommen. Aber auch der Riems ist für uns ein Gewinn, für dieses Bundesland, und was diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort leisten, ist hervorragend. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und deswegen, glaube ich, ist es gut, dass unser Bollwerk gegen die Tierseuchen sich als erfolgreich erwiesen hat. Ich will auch noch mal ausdrücklich abschließend sagen, auch das, was in Richtung ASP, Afrikanische Schweinepest, ich bin ja belächelt oder manchmal auch ausgelacht worden, aber ich glaube, das, was wir auch ausdrücklich mit Michael Sack in Vorpommern, nämlich mit dem doppelten Zaun dort aufgestellt haben, war eine richtige Entscheidung. Und wir haben bis heute kein, kein Übergreifen von ASP von der anderen Seite tatsächlich gehabt, und darüber freue ich mich sehr. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Deswegen will ich auch hier an dieser Stelle sagen, auch durch die Zusammenarbeit – noch mal – mit den Tierhaltern, mit den Jagdausübungsberechtigten, aber auch mit den vielen Helferinnen und Helfern, mit den Landkreisen ist es uns in Mecklenburg-Vorpommern gelungen, diese Situation weitestgehend in den Griff zu bekommen und hoffentlich auch weiter im Griff zu behalten. Und deswegen, glaube ich, wäre es gut, wenn Sie Heiligabend aus der Kirche kommen oder vorm Tannenbaum stehen, dann denken Sie an mich (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Bestimmt nicht! – Zuruf von Thore Stein, AfD) und denken noch mal an die Grundaussagen, dass wir ausreichend hochwertige Lebensmittel zur Verfügung haben und dass wir alle gesund bleiben! – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Minister! Der Minister hat die angemeldete Redezeit um fünf Minuten überschritten, das heißt zusätzlich zwei Minuten für die Oppositionsfraktionen. Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Thore Stein.

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Thore Stein AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegin, ich glaube, eine Aussprache hätte es hier heute auch getan. Es hätte nicht gleich ein Antrag sein müssen. Denn bisher habe ich nicht wirklich vernehmen können, was denn jetzt wirklich an Innovativem aus diesem Tagesordnungspunkt, wenn wir ihn heute beschließen sollten, hervorgehen soll, also welche Maßnahmen werden morgen umgesetzt, die gestern noch nicht umgesetzt worden sind. Das konnte also weder die Kollegin bei der Einbringung erläutern noch der Herr Minister wirklich erläutern. Der einzige Ausblick, den Sie hier gegeben haben, ist in Richtung Impfstoffe, aber auch da haben Sie ja das Thema nur kurz angeschnitten, weil Sie selber auch wissen, wie hochkomplex die Fragestellung rund um die Zulassung der Impfstoffe in diesem Bereich ist und dass es eben nicht einfach nur damit getan ist, eine Zulassung auszusprechen, sondern dass da eben auch ein sehr, sehr umfangreiches Monitoring gefordert ist von der EU, um hier überhaupt über das Impfen nachzudenken. Und daran scheitert es ja in letzter Konsequenz, an den Kapazitäten, die hier benötigt werden würden, wenn man geimpfte Bestände dann entsprechend überwachen muss. Denn zur Erläuterung: Es ist ja nun mal so, dass, wenn ich einen Bestand impfe, dann heißt es ja nicht, dass er komplett immun ist gegen dieses Virus, sondern es sorgt einfach nur dafür, dass das Immunsystem quasi vorbereitet ist, die Viruslast wird also verringert, dennoch ist er Träger des Virus. Er ist also auch durchaus infektiös und kann dann wiederum unentdeckt die Erkrankung in ungeimpfte Bestände hineintragen. Und das ist ja der Hintergrund, warum man bis heute mit der Impfung so vorsichtig ist. Das ist jetzt hier eben nicht angesprochen worden. Also ich glaube nicht daran, dass wir hier im nächsten Jahr die Impfung flächendeckend haben werden, weil sie eben mit zahlreichen Konsequenzen quasi einhergeht, die so noch gar nicht abzusehen sind, wie wir sie in den Griff kriegen wollen. Ansonsten ist das meiste hier quasi schon in den entsprechenden Sachvorträgen erläutert worden, was ist die Vogelgrippe. Ich glaube, seit Corona sind wir auch alle etwas schlauer geworden im Thema Virologie, haben also gelernt, was Oberflächenstrukturen bei Viren sind, inwieweit dort Proteinstrukturen eine Rolle spielen. Herr Minister Backhaus, ich habe eigentlich alles aufgeschrieben, was Sie jetzt auch schon erzählt haben. Es ist eine Herausforderung, es ist eine Herausforderung, die uns fast jedes Jahr heimsucht, mal intensiver, mal nicht so intensiv, was eben mit dieser hohen Mutationsrate der Viren zu erklären ist, dass sie in einem Jahr deutlich schlimmer ist, in einem Jahr dann eben deutlich harmloser ist und somit eben auch wie bei der menschlichen Grippe übrigens auch jedes Jahr aufs Neue großes Rätselraten, wie schlimm werden die Grippewellen. Das ist vielleicht aber auch einfach die Natur, das Leben, dass man mit so etwas umgehen muss. Sie haben es angesprochen, entscheidend sind hier die sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen. Wichtig ist, dass wir die Betriebe, die Betriebsinhaber, die Mitarbeiter auf den Betrieben entsprechend aufklären, dass sie geschult werden. Und all so was hätte ich mir vielleicht in diesem Antrag mehr gewünscht, dass man sagt, okay, wir haben das Problem, es ist jedes Jahr da, und anstatt zu sagen, na ja, machen wir so weiter wie gestern, nur morgen, wäre doch hier auch angebracht gewesen, dass Sie hier vielleicht mal eine Art Programm vorstellen, wie wollen Sie die sich als wirksam erwiesenen Mittel, die es ja durchaus gibt – Sie haben es eben gesagt, Biosicherheitsmaßnahmen –, wie wollen Sie die denn im nächsten Jahr noch ein wenig verbessern. Wollen Sie hier Geld bereitstellen? Wollen Sie hier Schulungsprogramme auflegen? Wollen Sie hier Informationsmaterial sowohl an die Bevölkerung als auch an die Tierhalter vergeben? All das finden wir in diesem Antrag nicht. Wir finden eigentlich relativ wenig, außer einer Zustandsbeschreibung und einem Appell „Weiter so!“, es funktioniert ja bisher ganz gut hier in Mecklenburg-Vorpommern. Deswegen – ich sage es noch mal –, eine Aussprache hätte es hier auch getan. Wir stimmen Ihrem Antrag trotzdem gerne zu, weil er ja nichts anderes macht, als die Situation zu umschreiben. Aber dennoch die Bitte: Vielleicht können wir im nächsten Jahr auch mit etwas mehr Inhalten hier aufwarten, was die Thematik dann auch nachhaltig verbessert, als nur zu beschreiben, wie es schon ist. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Thomas Diener.

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Thomas Diener CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann ja fast nahtlos fortsetzen. Jetzt in der Tat waren die Sachdarstellungen zutreffend. Was allerdings dieser Antrag mit der Bekämpfung der Vogelgrippe zu tun hat, das erschließt sich selbst einem geneigten Betrachter nicht. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) Es steht zwar Bekämpfung der Vogelgrippe drauf, aber Bekämpfung der Vogelgrippe ist hier nicht enthalten in diesem Antrag. Alles andere hätte man in einem Lehrbuch nachlesen können, das wäre kein Problem gewesen. (Beifall Horst Förster, AfD) Sicherlich ist die Bedeutung dieses Themas damit unterstrichen, aber es löst hier leider nichts. Leider grassiert die Vogelgrippe wieder einmal in Mecklenburg-Vorpommern und nicht nur hier, sondern in ganz Europa, teilweise auf der ganzen Welt, hat natürlich mit Zugvögeln zu tun. In der Tat musste ein Großteil der Nutztierbestände, insbesondere Enten, Hühner, Puten und Gänse, getötet werden. Wir hatten heute verschiedene Zahlen, das hängt mit dem Datum zusammen. Es sind über 250.000. Und sicherlich belaufen sich die Kosten mit über 15 Millionen Euro auch für die Entsorgung und für die Entschädigung. Neben den existenziellen Problemen – das klang auch heute schon an – stehen sicherlich auch ethische Fragen im Raum. Bei der Keulung wird jeder, der das mal mitgemacht hat oder im Fernsehen sieht, sicherlich ganz komische Gedanken haben. Da sind auch die Tierhalter oftmals von den erheblichen psychischen Belastungen betroffen. Und deshalb stellt sich natürlich die Frage, wie weit es sinnvoll ist, auch Nutztierbestände wie in Frankreich, Italien oder den Niederlanden gegen die Vogelgrippe zu impfen, denn das klang ja auch vorhin schon mehrfach an: Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hätte eine Impfung für die Nutztierhalter? Welche Handelsbeschränkungen kämen auf sie zu? Welche Folgen hätte es für die einzelnen Betriebe? Das ist natürlich verständlich, dass der Bundesverband für Tiergesundheit ein Umdenken fordert und sich für die Zulassung wirksamer Impfstoffe einsetzt. Auch der Geflügelwirtschaftsverband in Mecklenburg-Vorpommern hat anlässlich seines 35-jährigen Bestehens die Zulassung von Impfstoffen gefordert. Und tatsächlich ist es so – auch der Herr Minister hat es angeführt –, auf der Insel Riems werden seit vielen Jahren Impfstoffe produziert und hundertmillionenfach zum Beispiel nach Frankreich verkauft. Das sind also normale Impfstoffe. Und vor diesem Hintergrund kommen Sie, meine Damen und Herren der Koalition, auf die Idee, in einem Antrag diesen Forderungen, die bereits umgesetzt werden – zumindest in einigen Ländern Europas –, Nachdruck zu verleihen. Schon heute stimmen die zuständigen Veterinärbehörden und Lebensmitteluntersuchungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte sich intensiv mit den Nutztierhaltern ab, um Einträge der Vogelgrippe in Nutztierbestände zu verhindern. Hierzu bedarf es gewiss keiner Aufforderung des Landtages. Das wäre ja schlimm, wenn das die letzten Jahrzehnte nicht schon ständig täglich passiert wäre. Schon heute forscht das Friedrich-Loeffler-Institut an einem Markerimpfstoff, der es ermöglicht, infizierte von geimpften Tieren zu unterscheiden – das ist das eigentliche Problem, nicht der Impfstoff als solcher –, denn nur so wird die Vermarktung geimpfter Tiere möglich. Und das haben wir teilweise im Rinder- und Schweinebereich in ähnlicher Art und Weise. Schon heute berichtet das zuständige Ministerium dem Agrarausschuss regelmäßig über das aktuelle Geschehen und Auswirkungen der Vogelgrippe. Und man kann da auch zur Not, wenn nicht berichtet wird, nachfragen. Ich frage mich an dieser Stelle ganz deutlich, ob die Abgeordneten der Koalition diese Berichterstattung aufgrund anderer Aktivitäten im Agrarausschuss nicht wahrnehmen oder ob der Antrag wirklich so dünn ist, dass er hier noch einen Punkt hätte aufnehmen müssen. Man könnte fast sagen, der ist zu dünn, um ins Schaufenster gehängt zu werden. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Und es gibt eine ganze Reihe von Themen, die im Antrag keine Berücksichtigung finden, die den Tierhaltern und Geflügelhaltern das Leben aber erschweren und dann vielleicht etwas einfacher machen würden. Da ist zum einen zu nennen die Umsetzung der Landesbauordnung, die Aufnahme der Putenhaltung in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung mit drastischer Reduzierung der Besatzdichte, Wettbewerbsverzerrung durch Vorgaben des Emissionsrechts, der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, dem Arzneimittelrecht oder den Vorgaben des Artenschutzes. Hiervon findet sich in Ihrem Antrag leider gar nichts wieder, auch Anforderungen an den Bund gegebenenfalls. So ist davon auszugehen, dass auch in Zukunft Geflügelfleisch aus Übersee oder anderen Staaten der Europäischen Union nach Deutschland importiert wird, wie es jetzt auch größtenteils der Fall ist, ohne dass dort die hohen Standards eingehalten werden und das auch kontrolliert wird. Und genau aus diesen zuvor genannten Gründen können wir dem vorliegenden Schaufensterantrag leider nicht zustimmen. – Haben Sie vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion Die Linke hat das Wort der Abgeordnete Dirk Bruhn.

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Dirk Bruhn Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Leider müssen wir heute über eine Tierseuche sprechen, die unsere Landwirtschaft und unsere Natur bedroht: die Geflügelpest. Und leider beschäftigt dieses Thema nicht zum ersten Mal unser Landesparlament. In den vergangenen Jahren immer wieder und seit dem 1. September dieses Jahres wurden in Mecklenburg-Vorpommern mehrfach Ausbrüche der Aviären Influenza amtlich festgestellt. Über 250 Tiere sind verendet oder mussten getötet werden, 250.000 Tiere. Das ist nicht nur ein Verlust für die Betriebe, sondern auch ein herber Schlag für die gesamte Region. Die Lage ist ernst, wir wissen nicht, wie lange das Seuchengeschehen anhält. Erfahrungen zeigen, es kann bis ins Frühjahr gehen. Und wir sehen, dass die Wildvogelpopulationen, insbesondere Kraniche, stark betroffen sind. Das bedeutet, die Viruslast in der Natur ist nach wie vor hoch. Das Landeskrisenzentrum arbeitet eng mit den Veterinärämtern, dem Friedrich-Loeffler-Institut und dem Bund zusammen. Diese Kooperation ist entscheidend. Nur wenn alle Maßnahmen ineinandergreifen, können wir die Ausbreitung eindämmen. Warum ist dieser Antrag wichtig? Es fordert drei Dinge: – effektive Schutzmaßnahmen anwenden und weiterentwickeln Dazu gehören Stallpflicht, Überwachungszonen und strenge Biosicherheit. – zweitens, Druck auf den Bund für in Deutschland zugelassene Impfstoffe mit klaren Anwendungsregeln Wir brauchen endlich wirksame Impfungen gegen die Geflügelpest. – Transparenz im Landtag Regelmäßige Berichte über die Lage sind notwendig. An dieser Stelle möchte ich mich einmal bei Minister Backhaus bedanken, der immer offen und transparent über solchen Schäden informiert hat, und das nicht nur im Agrarausschuss. (Beifall vonseiten der Fraktion Die Linke) Meine Fraktion und ich unterstützen diesen Antrag ausdrücklich, aber wir sagen, uns reicht das nicht. MV und Deutschland müssten mehr tun. Das ist aus unserer Sicht: – weitere Pilotprojekte für Impfungen vorbereiten Die EU hat im Jahr 2023 Impfungen erlaubt. (Torsten Renz, CDU: Ist das ein Änderungsantrag?) Frankreich und die Niederlande impfen bereits Enten und anderes Nutzgeflügel. Deutschland hinkt weiter hinterher. Wir sollten mehr Modellregionen vorschlagen und mit dem Bund abstimmen. – Risikobewertung erstellen Wo ist die Geflügeldichte besonders hoch? Wo gibt es viele Wildvögel? Diese Daten helfen, gezielte Maßnahmen durchzusetzen. Finanziell und personell besonders heikel, personell besonders heikel, wir sollten Laborkapazitäten ausbauen, Impfungen erfordern Überwachung. Wir müssen Strategien umsetzen, um damit ungeimpfte Tiere von infizierten unterscheiden zu können und Handelshemmnisse zu vermeiden, sprich, das Feldvirus vom Impfvirus unterscheiden zu können. – Kooperation mit Wirtschaft und Verbänden Wir brauchen praktikable Impfpläne und, besonders wichtig, Kostenmodelle. – Kommunikation stärken Die Öffentlichkeit muss wissen, Impfungen sind sicher, notwendig, nicht schädigend für den Menschen, aber eben eine bessere Alternative zur Tötung von Hunderttausenden Tieren. Warum ist das für uns wichtig? Weil Biosicherheit allein nicht mehr ausreicht. Die Ausbrüche nehmen zu, die wirtschaftlichen Schäden sind enorm. Und wir dürfen nicht vergessen, hinter jedem Betrieb stehen Existenzen, stehen Menschen. Wir alle wollen sicher eine Landwirtschaft, die krisenfest ist. Wir wollen Tierwohl und Verbraucherschutz. Und wir wollen, das Mecklenburg-Vorpommern Vorreiter wird, nicht Nachzügler. Deshalb stimmen Sie diesem Antrag zu und gehen wir gemeinsam den nächsten Schritt für unsere Landwirte, für unsere Tiere und für die Sicherheit im Land! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Abgeordnete Dr. Harald Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe jetzt eben auf dem Weg gedacht, womit fange ich an. Ich fange mal damit an, Till, ich bin genauso stolz auf Riems. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das hat natürlich mit uns jetzt auch zu tun, weil wir die – mit uns allen –, weil wir die Verantwortung, die wir für dieses haben, natürlich weitertragen müssen. Aber Riems ist ja deswegen von so großer Bedeutung, weil es das erste Zentrum weltweit war, was sich damit, mit solchen Tierseuchensachen beschäftigt hat. Also diese Sache teile ich, und da ich aus Pommern bin, sowieso, liegt vor den Toren von Greifswald. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So, jetzt aber zum Thema, sonst heißt es nachher, ich rede hier völlig dran vorbei. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Rainer Albrecht, SPD: Harald, du doch nicht!) Die aktuellen Ausbrüche der Geflügelpest stellen unser Land vor eine ernste Herausforderung. Das ist gesehen, auch schon beschrieben worden. Die bestätigten Fälle im Herbst haben die Dramatik der Lage aufgezeigt und gleichzeitig natürlich auch die Behörden auf den Plan gerufen. Das ist ja auch richtig. Als BÜNDNIS 90 nehmen auch wir die Lage sehr ernst. Die Tierverluste sind natürlich für uns sehr beklagenswert, wie für alle, sowohl aus Tierschutzsicht, aber auch für die betroffenen Betriebe. Gleichzeitig sehen wir, wie komplex die Verbindung zwischen Wildvogelpopulationen, klimatischen Bedingungen und landwirtschaftlichen Strukturen geworden ist. Die Geflügelpest ist längst keine Ausnahmeerscheinung der Wintermonate mehr, sie ist Ausdruck eines Systems, das wir insgesamt resilienter machen müssen. Ich glaube, da stimmen wir auch überein. Es ist richtig und wichtig, dass im Land das Krisenzentrum aktiviert wurde und die Veterinärbehörden, Landesverwaltung, wissenschaftliche Institute, betroffene Betriebe eng zusammenarbeiten. Diese Kooperation ist ein zentraler Baustein des aktuellen Krisenmanagements und muss auch immer wieder geübt werden. Ich möchte allen Beteiligten ausdrücklich für ihre Arbeit danken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Doch gleichzeitig, doch gleichzeitig müssen wir anerkennen, ein gut organisierter Krisenstab ersetzt keine langfristige Vorsorge. Wir brauchen dauerhaft starke Veterinärämter, klare Kommunikationswege und eine moderne Tiergesundheitsstrategie, die auch zukünftig Seuchengeschehen standhält. Dass Tierhalter Verantwortung für die Biosicherheit ihrer Betriebe tragen, ist unbestritten, aber viele von ihnen stoßen angesichts hoher Tierstandsdichten und ökonomischer Zwänge an strukturelle Grenzen. Es ist ja darüber geredet worden, dass wir auch darauf reagiert haben in der Vergangenheit schon, dass die ganz große Konzentration in Ställen ja auch zurückgedrängt worden ist. Und das ist, glaube ich, auch gut so. Eine nachhaltige Prävention bedeutet deshalb auch, die Tierhaltung insgesamt krisenfester zu machen. Ich komme jetzt dazu, dass wir als Bündnisgrüne das Bekenntnis im Antrag zur Entwicklung und Zulassung von Impfstoffen ausdrücklich begrüßen. Wenn wir davon ausgehen müssen, dass das Virus saisonal und sogar dauerhaft präsent bleibt, dann führt an einer wirksamen Impfstrategie kein Weg vorbei. Natürlich muss man dann sagen, wie muss man das organisieren. Da ist auch noch ein weiter Weg vor uns, aber Tierverluste können sich dadurch verringern, Seuchendruck reduzieren und Betriebe wieder mehr Planungssicherheit erhalten. Deshalb muss Mecklenburg-Vorpommern sich weiterhin einsetzen auf Bundesebene und EU-Ebene, dass Impfstoffe schneller verfügbar werden und praktikabel angewendet werden können. Ebenso teilen wir das Anliegen nach transparenter, kontinuierlicher Berichterstattung über das Seuchengeschehen. Die Situation in den Wildvogelpopulationen, insbesondere bei den Kranichen, zeigt uns, wie dynamisch sich das Virus ausbreitet. Wir wissen eigentlich vieles aus der Menschenmedizin, da kennen wir die Dynamik auch. Ökosysteme und Klimaveränderungen sind natürlich mit der Situation eng verknüpft. Die Geflügelpest ist längst auch ein Indikator für ökologische Veränderungen geworden, die wir nicht ausblenden dürfen. Deshalb bleibt wissenschaftliche Begleitung unverzichtbar, um Maßnahmen präzise und wirksam auszurichten. Am Ende geht es darum, Verantwortung klug zu teilen zwischen staatlichen Stellen, Tierhaltern und Wissenschaft und Politik. Der vorliegende Antrag setzt dafür wichtige Impulse, die wir konstruktiv begleiten. Doch wir dürfen natürlich nicht stehen bleiben. Eine erfolgreiche Bekämpfung der Geflügelpest braucht ein Zusammenspiel aller. Wenn wir das konsequent gehen, können wir nicht nur die aktuelle Krise bewältigen, sondern die Grundlage für eine widerstandsfähigere Tierwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern schaffen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Gruppe der FDP hat das Wort der Abgeordnete David Wulff.

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nachdem wir gerade noch kurz beim Thema Eierkuchen bei uns in den Reihen waren, haben wir festgestellt, zumindest haben wir gerade noch das Glück, an Geflügel zu Weihnachten und an Eier zum Backen heranzukommen. Das heißt, wir haben zumindest die Versorgungslage hier im Land sichergestellt, was für mich ehrlicherweise ein Indikator dafür ist, dass unsere Behörden hier doch momentan einen relativ guten Job machen. Und das ist auch das, was ich von den Geflügelhaltern hier im Land widergespiegelt bekomme. Die sagen, natürlich, die Lage ist jetzt nicht einfach, sie haben natürlich Schwierigkeiten, aber insgesamt ist die Lage doch einigermaßen okay. Und auch auf die Frage, wie sie denn das Behördenhandeln hier bewerten, bekomme ich in der Regel das Feedback, teilweise hätten sie sich sogar früher oder mehr Stallpflichten gewünscht, aber im Wesentlichen ist das doch ganz okay. Wenn ich jetzt den Antrag von SPD und Linke hier zu dem Thema sehe und wenn ich dann auch die Einbringung und die Aussprache dazu wahrnehme, stelle ich mir die Frage: Hätten wir uns nicht über was Sinnvolleres unterhalten können als dieses Thema hier? (Beifall Horst Förster, AfD) Weil wenn ich mir dann auch noch mal den Forderungsteil explizit angucke, steht doch hier im Wesentlichen nichts anderes drin. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Sie hören nicht zu, und da steht auch nichts drin, deswegen ist es eh am Ende alles inhaltsleer. Also wenn ich denke, dass SPD und Linke hier einen Antrag zu dem Thema einbringen, hätte ich gedacht, da ist Handlungsbedarf, da macht die Regierung vielleicht irgendetwas nicht, wo sie irgendwie etwas besser handeln sollte. Vielleicht hätte es auch ein Rückenwindantrag sein können, aber auch den Ausführungen des Ministers entnehme ich, glaube ich, nicht, dass der Minister Rückenwind braucht. Der ist da ein gestandener Landwirtschaftsminister, der schafft das schon ziemlich gut, habe ich den Eindruck. Von daher glaube ich nicht, dass es diesen Antrag hier in der Art braucht, dass es die Aussprache in der Art hier braucht. Deswegen mache ich es an dieser Stelle auch kurz. Ich glaube, wir haben ja noch mal kurz Frau Rahm-Präger vielleicht, die noch mal ein bisschen was zu dem Thema sagen wird, aber ansonsten bedanke ich mich bei allen Tierhaltern hier im Land, die uns das ermöglichen, frische Eier und frisches Geflügelfleisch hier regelmäßig zu erhalten. Das freut mich besonders, insbesondere auch, weil ich das selber früher mal machen durfte. Und zum anderen bedanke ich mich natürlich auch bei den Behörden, bei den Veterinärämtern, die das Ganze hier mit Augenmaß machen, die das Ganze hier sorgfältig betreuen und begleiten und unsere Versorgung sicherstellen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und der Gruppe der FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der SPD hat noch mal das Wort die Abgeordnete Dr. Sylva Rahm-Präger. Dr. Sylva Rahm-Präger , SPD: Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin! Erst mal möchte ich an Sie herzlichen Dank richten für die Aussprache zu diesem Thema (Zuruf von Thore Stein, AfD) und zu diesem Antrag. (Thore Stein, AfD: Ach so!) Und ich möchte vielleicht noch mal klarstellen, unser Antrag ist ein Antrag, also besser gesagt eine Aufforderung unseres Ministers an den Bund, wir brauchen die nationalen Voraussetzungen, um überhaupt Impfstoffe einsetzen zu können. Die sind nicht da, die sind nicht geschaffen worden. Mit der EU-Richtlinie 2023/361 sind die Geflügelimpfungen in der Europäischen Union prinzipiell zugelassen, aber die Mitgliedsstaaten müssen die Voraussetzungen dafür erfüllen. Und Sie haben ganz recht mit Ihrem Hinweis darauf, dass die Monitoringpflichten dafür zu erfüllen sind. Das sind, ich sage mal, monatlich 60 Proben, die entnommen werden müssen, und die müssen untersucht werden von diesem Tier, aus diesen Tierbeständen. Das würde sich natürlich bei bestimmten großen Tierbeständen dann auch erst mal rentieren, dort zu beginnen. Und das muss ein Zusammenspiel sein von, ich sage mal, Behörden, Privatunternehmen und den Akteuren aus der Landwirtschaft heraus, weil ansonsten ist es auch nicht zu wuppen, das sehe ich auch so. Deutschland hat keinen zugelassenen Impfstoff, also auch das Petitum des Ministers noch einmal, wir brauchen auch für uns zugelassene Impfstoffe. Es sind klassische Impfstoffe auf dem Markt, also ganz normale Totimpfstoffe gibt es, sie sind verfügbar, aber es gibt auch Vektorimpfstoffe, die kennt jeder ja aus der Corona-Impfung, also mRNA-Impfstoffe, die sind auch bereits verfügbar. Was zu klären ist, das ist tatsächlich die Frage Export, aber ich gehe davon aus, dass das meiste Weihnachtsgeflügel, was bei uns, ich sage mal Enten und Gänse, die bei uns produziert werden, zum Großteil auch in Freilandhaltung, dass die tatsächlich auch im Inland zum Einsatz kommen, dass wir selber diejenigen sind, die diese Tiere verzehren, dass wir dort gar nicht so sehr auf den Export schauen müssen und dass wir sozusagen dieses hochwertige Geflügel oder diese Tierleben schützen müssen. Also natürlich wissen wir, dass Frankreich im Moment Probleme hat, in die USA zu importieren aufgrund des Impfstatus ihrer Tiere. Die USA nehmen kein Geflügelfleisch aus Frankreich, aber, wie gesagt, das wird sich klären, wenn die Welt insgesamt unter Druck steht. Und auch das hat der Minister gesagt, wir können froh sein, dass wir alle noch satt zu essen haben und dass wir das auch in Zukunft absichern werden. Aber dieses Virus ist weltweit unterwegs, (Thore Stein, AfD: Seit 150 Jahren.) und es macht in China und Taiwan genau die gleichen Probleme wie überall, aber im rasanten Tempo mit steigenden Tierzahlen. Und das kann natürlich auch, wie es in den USA war, natürlich auch zu großen Einschränkungen in der Versorgung führen. Da wollen wir nicht hinkommen, und insofern werden sich auch die USA überlegen müssen, ob sie bei solchen Importbarrieren dann bleiben. Also ich denke mal, es kommt darauf an, dass man ins Handeln kommt, und das ist unsere Aufforderung an den Bund. Wie gesagt, die müssen die Voraussetzungen schaffen, dass wir überhaupt impfen können. Wir müssen den Impfstoff entwickeln und den dann auch für Deutschland zulassen. – Herzlichen Dank für die Aussprache, und bitte stimmen Sie dem Antrag zu! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und Die Linke auf Drucksache 8/5686. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – (Minister Dr. Till Backhaus: Das werde ich mir merken.) Stimmenthaltungen? – Kann ich die fraktionslose Abgeordnete bitte noch mal sehen mit dem Stimmverhalten? (Zuruf von Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Gar nicht abgestimmt? (Zuruf von Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Ich verstehe Sie nicht. Ich kann Sie nicht verstehen. (Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos: Ich stimme nicht ab. Ich bin nicht für den Antrag. – Schriftführerin Nadine Julitz: Ist schon vorbei. Sie stimmt nicht ab. – Enrico Schult, AfD: Nichtteilnahme!) Nichtteilnahme?! (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Also die Abstimmung ist ja schon erfolgt. Danke schön! Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/5686 bei Zustimmung der Fraktionen Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktion der CDU und Stimmenthaltungen der Fraktion der AfD und der Gruppe der FDP angenommen. Meine Damen und Herren, entsprechend unserer Vereinbarung, nach 17:00 Uhr keinen neuen Tagesordnungspunkt mehr aufzurufen, beende ich an dieser Stelle die Landtagssitzung. Die Tagesordnungspunkte 18 bis 22, 27, 24 und 25 werden morgen nach dem Tagesordnungspunkt 56 auf die Tagesordnung gesetzt. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Freitag, den 12. Dezember 2025, 09:00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 17:03 Uhr Rede zu Protokoll gemäß § 83a GO LT zu TOP 6

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Paul-Joachim Timm AfD

Anrede… Meine Fraktion kann heute der Änderung des Juristenausbildungsgesetzes vorbehaltlos zustimmen, weil es wesentliche Verbesserungen vornimmt. Der Entwurf wurde mitberatend auch im Wissenschafts- und Europaausschuss ausführlich besprochen, wo bei Zustimmung seitens meiner Fraktion, der SPD und Die Linke und Enthaltung aller übrigen Fraktionen dem federführenden Rechtsausschuss empfohlen wurde, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Im Wesentlichen begrüßen wir, dass es den Universitäten durch das überarbeitete Gesetz nun möglich sein wird, flexibel auf die rasche Entwicklung der künstlichen Intelligenz zu regieren. Denn es ist bekannt, dass durch den zunehmenden KI-Gebrauch die Aussagekraft vieler Studienleistungen nachgelassen hat. Mit der Streichung des Erfordernisses einer wissenschaftlichen Studienarbeit mit einer Bearbeitungszeit von mindestens vier Wochen und der gleichzeitigen Einführung einer Pflicht zur Erbringung mindestens einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfungsleistung erfolgt hier eine entsprechende Anpassung. Passend zum Thema gab es erst gestern einen Beitrag in der FAZ zum Thema „Prüfen im KI-Zeitalter“, in dem festgestellt wurde, dass wenn KI das Denken übernimmt, kann das zwar kurzfristig zu schnelleren und besseren Ergebnissen führen. Langfristig lagern die Studenten damit allerdings nicht nur das Denken, sondern auch den Lerneffekt aus. Die Forscher fanden heraus, dass Studenten ,kognitive Schulden' anhäufen, wenn sie beim Verfassen von Aufsätzen auf KI-Assistenten wie ChatGPT zugreifen. Was Studenten durch den Einsatz von KI also an Denkarbeit einsparen, bezahlen sie später mit geringeren Lernerfolgen. Ein weiteres Problem, das durch den Entwurf gelöst wird, ist der Umstand, dass die im Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen bislang nicht zu einem eigenständigen akademischen Abschluss führen, weshalb die Absicht, den Studenten bei hinreichender Leistung einen Bachelor zu verleihen, der ihnen beispielsweise die Aufnahme eines Masterstudiums ermöglicht, sinnvoll ist. Der psychische Druck des klassischen Jurastudiums wird dadurch gemindert. Die Möglichkeiten der Erlangung eines Bachelors haben Einfluss bei der Wahl des Studienortes. Hier wird für MV ein zusätzlicher Anreiz geschaffen. In unserem Ausschuss wurde ja auch problematisiert, dass etwa 30 Prozent der Studenten im Fach Jura endgültig durchfallen. Die Universität Greifswald verzeichnet 50 Prozent weniger Anfänger im Fach Jura. Es sollte daher alles unternommen werden, um den Studiengang attraktiv zu gestalten, da der Bedarf in unserem Bundesland an Juristen hoch ist. Die Einführung eines integrierten Bachelors wäre für uns ein großer Schritt zur Attraktivitätssteigerung MVs als Standort der Jura-Ausbildung. Das dritte Problem, das durch den Entwurf gelöst wird, ist die bislang vorgeschriebene Archivierung papiergebundener Prüfungsunterlagen, welche den Anforderungen einer digitalen Verwaltung nicht mehr gerecht wird. Die Neuregelung erlaubt sowohl die elektronische Aufbewahrung von Prüfungsunteralgen als auch die Überführung schriftlicher Unterlagen in elektronische Form. Insgesamt werden durch den Entwurf bisherige Probleme in der juristischen Ausbildung einer Lösung zugeführt und ich bekräftige an dieser Stelle unsere Zustimmung. Vielen Dank

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