Thomas Diener
Ja, Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Minister, ich bin ja froh, dass ich mit einigen unterkomplexen Fragen zum Fortgang der Fragestunde auch beitragen kann. Es geht hier um die Richtlinie über die Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit, der sogenannten Gemeinnützigkeitsrichtlinie. Gemäß Paragraf 5 der oben genannten Richtlinie ist diese seit dem 31.12.2024 außer Kraft. Welche Auswirkungen hat dies auf die Anerkennung der Gemeinnützigkeit für die Kleingartenvereine in unserem Land, zum Beispiel im Hinblick auf Pacht oder Steuerzahlungen und dergleichen?
