landtag-mv.de ↗

Prof. Dr. Robert Northoff

SPD 11.12.2025 Sitzungen 8/122

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder unseres Parlaments! Werte Gäste! Wir diskutieren heute in Zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes. Das Gesetz hat zwei nebeneinanderstehende Teile. In der Änderung des Paragrafen 18 gibt es neue Vorschriften zur Aufbewahrung und Digitalisierung. Ich gebe es ja zu, ich bin selbst noch haptisch groß geworden, aber die Technik wird von mir natürlich auch heute angewandt und sie hat mich auch überzeugt. Digitale Speicher erleichtern die Lagerung nicht nur durch den geringeren Platzbedarf, vor allem auch durch die schnelle Verfügbarkeit. Es ist daher folgerichtig, dass wir im E-Government-Gesetz in Paragraf 2 die Verpflichtung zur elektronischen Kommunikation und in Paragraf 10 die Pflicht zur grundsätzlichen elektronischen Aktenführung verankert haben. Paragraf 18 setzt diese Vorgaben nun auch für die Juristenausbildung um und leistet damit auch einen gewissen Beitrag zur Entbürokratisierung. Der aus meiner Sicht noch wichtigere Teil ist der zweite Teil dieses Gesetzes, und der wird vor allem die Jurastudierenden freuen. Wer über vier oder fünf oder sechs Jahre, im Durchschnitt zehn Semester Jura studiert, dann aber in der ersten Staatsprüfung durchgefallen ist, der steht bisher mehr oder weniger vor dem Nichts. Das ist nicht nur bei der Vorbereitung demotivierend, es droht auch bei einigen die Perspektivlosigkeit. Und das sind auch keine Einzelfälle. Nach den Zahlen, die ich erkunden konnte, liegt die bundesweite Durchfallquote im Ersten juristischen Staatsexamen im Jahr 2025 bei etwa 26 Prozent, in Mecklenburg-Vorpommern bei 30 bis 35 Prozent. Natürlich ist ein Teil dieser Noten selbst verschuldet – fehlender Fleiß, mangelnde Kompetenz, fehlendes Interesse. Und anders als zum Beispiel bei der Medizin gibt es in der Regel ja auch keine Vorauswahl durch einen strengen Numerus clausus. Allerdings, die Juristen haben einen sehr, sehr merkwürdigen Notenrahmen, bei welchem ein „Vollbefriedigend“ schon eine Prädikatsnote ist. Man kann darüber philosophieren, woran das liegt, aber die Bereitschaft meiner werten Kolleginnen und Kollegen, das zu ändern, liegt da nicht vor. Sie haben alle dieses schwierige Prozedere durchlaufen und es jetzt der nächsten Generation einfacher zu machen, erscheint ihnen offenbar problematisch. Inzwischen haben wir seit der Jahrtausendwende auch in Deutschland den Bolognaprozess eingeführt und damit auch den Bachelorabschluss als ersten Hochschulabschluss. Wenn man die in der Tat ernst zu nehmenden juristischen Zwischenprüfungen bestanden zum ersten Staatsexamen zugelassen wurde und den universitären Teil der Prüfung ebenfalls bestanden hat, dann kann man nach den neuen Regelungen jetzt eine Anerkennung im Bachelorbereich bekommen. Ich denke, das ist auch keine Bevorzugung gegenüber denjenigen, die direkt nur den Bachelorabschluss ansteuern. Mit diesem Bachelorabschluss gibt es deutlich verbesserte Möglichkeiten in der Verwaltung, in der Wirtschaft, in Kanzleien. Und man kann dort einen besseren oder einen guten Arbeitsplatz bekommen und auch in einem konsekutiven Master das Studium in einem den eigenen Interessen vielleicht noch näher liegenden Studienfach weiterführen. Die Reform ist übrigens nicht nur studierenden-, sondern auch standortpolitisch sinnvoll, nicht nur für die Studierenden gut, sondern auch standortpolitisch sinnvoll. Die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger an der Greifswalder Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät ist in den letzten zehn Jahren doch deutlich zurückgegangen, und nur gut ein Viertel letztlich der Studierenden erreicht derzeit die erste juristische Prüfung. In einer solchen Lage kann und sollte sich Mecklenburg-Vorpommern es nicht leisten, auf ein Instrument zu verzichten, das Attraktivität und Verlässlichkeit des einzigen juristischen Studienstandortes im Land erhöht. Dass Fakultätsleitung, Studierendenvertreter den integrierten Bachelor ausdrücklich eingefordert und seine Einführung auch als ein gewisses Herzstück der Reform begrüßt haben, unterstreicht die fachliche Plausibilität des Ansatzes. In der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss haben Universität, Rechtsanwaltskammer, Notarkammer übereinstimmend betont, dass der Abschluss sowohl dem Bedürfnis nach mentaler Absicherung als auch der Wettbewerbsfähigkeit des Studienstandortes dient. Gleichzeitig wird zusätzliches Fachkräftepotenzial für Verwaltung, Wirtschaft und andere Bereiche gehobener Laufbahnen erschlossen, ohne an der Qualifikationsfunktion der Staatsprüfung für die klassischen juristischen Berufe zu rütteln. Diskutiert wurde in der Anhörung auch die Frage, wie weit der neue Bachelorgrad rückwirkend verliehen werden sollte. Der Regierungsentwurf sieht hierfür den 31. Dezember 2019 vor. Aus der Universität Greifswald heraus – Professor Classen – wurde jedoch deutlich, dass eine etwas weitergehende Rückwirkung bis Ende 2017 verwaltungstechnisch mit vertretbarem Aufwand möglich wäre, weil es praktisch um eine überschaubare Anzahl von Fällen geht. Dieses Votum aus der Praxis greift der Änderungsantrag von SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP auf, indem er den Stichtag auf den 31. Dezember 2017 vorverlegt. Damit wird der Charakter der Regelung als faire Anerkennung erbrachter Studienleistungen gestärkt, (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ohne das System zu überdehnen oder unverhältnismäßige Mehrbelastungen für die Fakultät zu erzeugen. Vor diesem Hintergrund spricht sich die SPD-Fraktion für die Annahme des Gesetzentwurfs in der durch den Änderungsantrag geänderten Fassung aus. Wir haben dann eine Kombination aus moderner Prüfungsorganisation, digitaler Verwaltung, einem integrierten Bachelor, der Studierenden Sicherheit gibt, den Standort Greifswald stärkt und dem Land zusätzlich juristische Fachkräfte beschert. Die Novellierung der Juristenausbildung erscheint mir also nicht nur fair, sie eröffnet auch neue Optionen für eine gelingende Berufswahl. Und angesichts der so unterschiedlichen Lebenswege ist das ein guter und ein menschlicher Ansatz, dem ich zuzustimmen bitte. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

Alle Reden von Prof. Dr. Robert Northoff Protokoll ↗