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Birgit Hesse

11.12.2025 Sitzungen 8/122

Vielen Dank, Herr Minister! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. (Minister Dr. Till Backhaus: Das war aber kurz, ne?! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Sebastian Ehlers, CDU: Rekord hier.) Er war sehr kurz, Herr Minister. Danke dafür! Ich schließe die Aussprache. Der Agrarausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5709 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 3, die Anlage zu Paragraf 1 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – (Unruhe vonseiten der Gruppe der FDP) Enthaltungen? (René Domke, FDP: Enthaltung.) Damit sind die Paragrafen 1 bis 3, die Anlage zu Paragraf 1 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/5088 bei Enthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP, im Übrigen Zustimmung der übrigen Fraktionen angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/5088 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Und die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5088 bei gleichem Stimmverhalten wie eben angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes, Drucksache 8/5091, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses, Drucksache 8/5719. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/5091 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt (6. Ausschuss) – Drucksache 8/5719 – Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Agrarausschusses Frau Dr. Rahm-Präger. Dr. Sylva Rahm-Präger , SPD: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Das Dauergrünlanderhaltungsgesetz bildet seit vielen Jahren den zentralen landesrechtlichen Rahmen für den Schutz von Dauergrünland, also jener Wiesen- und Weideflächen, die über mindestens fünf Jahre bestehen und aufgrund ihrer hohen Bedeutung für Biodiversität, Wasserhaushalt und Klimaschutz besonders geschützt sind. Grundsätzlich ist die Umwandlung solcher Flächen in Ackerland nur in klar definierten Ausnahmefällen zulässig. Da das Landesrecht in mehreren Punkten restriktiver ausgestaltet ist als die entsprechenden bundes- und europarechtlichen Vorgaben der Gemeinsamen Agrarpolitik, soll das Gesetz nun in einem wesentlichen Bereich angepasst und präzisiert werden. (Thore Stein, AfD: Abschaffen!) Zur Entlastung der Landwirtschaftsbetriebe soll das Landesgesetz nun in einem wesentlichen Punkt an das Bundesrecht angepasst werden. Konkret bedeutet das: Erstens, Dauergrünland, das ab 2021 entstanden ist, darf vorbehaltlich anderer rechtlicher Regelungen ohne Genehmigung in Ackerland umgewandelt werden. Diese Umwandlung muss der zuständigen Behörde angezeigt werden. Und zweitens, für Flächeneigentümerinnen und -eigentümer sowie Investoren wird klargestellt, dass nach dem Rückbau von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf ehemaligem Ackerland dieses wieder als Ackerland genutzt werden kann und nicht dem Dauergrünlandschutz unterliegt. Vor diesem Hintergrund berichte ich Ihnen nun über die Beratungen des Agrarausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung. Der Landtag hat den Gesetzentwurf in seiner 111. Sitzung am 16. Juli 2025 an den Agrarausschuss überwiesen. Der Agrarausschuss hat den Entwurf in zwei Sitzungen ausführlich beraten und am 29. Oktober 2025 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. In der Anhörung wurde deutlich, dass die Bewertung des Gesetzentwurfes unterschiedlich, aber in Teilen auch konsensual ist. Von landwirtschaftlicher und naturschutzfachlicher Sicht wurde begrüßt, dass der bislang erforderliche Umbruch langjähriger Kleegraskulturen nach fünf Jahren entfalle und dass die Möglichkeit bestehe, den Ackerstatus nach einer Umwandlung wiederzuerlangen. Gleichzeitig wurde von einigen Verbänden die grundsätzliche Frage gestellt, ob es eines eigenständigen Landesgesetzes überhaupt noch bedarf, da der Dauergrünlandschutz aus ihrer Sicht bereits umfassend durch Bundes- und EU-Recht geregelt sei. Ergänzend wurde darauf hingewiesen, dass das Nebeneinander von Landes- und Bundesvorschriften zu zusätzlicher Bürokratie, Doppelregulierung und rechtlicher Unsicherheit führt und für die Betriebe mit vermeidbaren Mehrkosten sowie Wettbewerbsnachteilen verbunden sein könnte. Von naturschutzfachlicher Seite wurde betont, dass das Dauergrünland zu den artenreichsten Lebensräumen gehört und eine zentrale Bedeutung für die Biodiversität, den Klimaschutz und den Wasserhaushalt leistet. Der ökologische Wert jahrzehntealter Grünlandflächen lasse sich durch Neuanlage an anderer Stelle nicht gleichwertig ersetzen. Vor diesem Hintergrund wurde darauf hingewiesen, dass mögliche Flächenverluste, insbesondere der im Gesetzentwurf genannten rund 4.000 Hektar, aus natur- und klimaschutzfachlicher Sicht kritisch zu bewerten seien. Beim Thema Photovoltaik auf Ackerflächen trafen zwei legitime Interessen aufeinander. Auf der einen Seite bestehe das Interesse an Planungs- und Investitionssicherheit für Solarprojekte und Eigentümer, auf der anderen Seite wurde darauf hingewiesen, dass sich unter langjährig betriebenen PV-Anlagen wertvolle Grünlandökosysteme entwickeln könnten, die nicht ohne Weiteres verloren gehen sollten. Der Agrarausschuss hat diese teils gegenläufigen Interessen intensiv abgewogen. Das zuständige Ministerium hat klargestellt, dass das Gesetz vor allem der Präzisierung und Anpassung an Bundesrecht diene. Weiter hat es ausgeführt, dass insbesondere rund 4.000 Hektar Fläche betroffen seien, auf denen seit Langem Rechtsunsicherheit über den Status zwischen Acker- und Grünland bestehe. Zudem hat das Ministerium betont, dass ein erhebliches Interesse daran bestehe, nach dem Rückbau von Freiflächenphotovoltaikanlagen den Ackerstatus wiederherzustellen, auch aufgrund der höheren Flächenwerte und der Bedeutung dieser Flächen für die Lebensmittelproduktion. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Änderungsantrag vorgelegt, der unter anderem vorsah, zusätzliche schutzwürdige Böden und Biotope in das Gesetz aufzunehmen, das Anzeigeverfahren von Beginn an verpflichtend digital auszugestalten und beim Umbruch von neu entstandenem Dauergrünland ein qualifiziertes Anzeigeverfahren mit Widerspruchsmöglichkeiten der Behörde einzuführen. Dieser Antrag ist nach Beratungen im Ausschuss mehrheitlich abgelehnt worden. Der Ausschuss hat schließlich sowohl Artikel 1, Artikel 2 als auch den Gesetzentwurf im Ganzen in unveränderter Fassung mehrheitlich angenommen. Der Agrarausschuss empfiehlt dem Landtag daher, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5091 unverändert anzunehmen. Damit schaffen wir Rechtssicherheit.

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