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Thore Stein

AfD 11.12.2025 Sitzungen 8/122

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Stellen Sie sich einmal vor, dass Ihnen der Staat vorschreiben würde, wie Sie Ihren Garten zu bestellen haben! Er schreibt Ihnen vor, auf welchem Anteil Ihrer Gartenfläche Sie Blumen anbauen dürfen, auf welchem Anteil ein Rasen wachsen darf und dass Sie in Ihrem Gemüsebeet mindestens drei verschiedene Sorten Gemüse anbauen müssen. Und wenn Sie von Ihrer Rasenfläche etwas abzweigen wollen, (allgemeine Unruhe) um ein paar Obststräucher zu pflanzen, dann haben Sie selbstredend einen Antrag zu stellen. Eine durchaus seltsame Vorstellung, zu Recht. Und Sie würden auch anführen, dass Sie sich in Ihrem Eigentum doch bitte nicht reinreden lassen wollen und in Ihrem Garten machen können, was Sie wollen. In der Landwirtschaft, die – das muss man durchaus hin und wieder mal erwähnen – (Christian Brade, SPD: Das geht hier an der Realität vorbei.) uns alle ernährt, sieht es da schon etwas anders aus. Hier sind Eingriffe ins Eigentum inzwischen in einer Art und Weise salonfähig geworden, (Christian Brade, SPD: Da gibt es das sogenannte Kleingartengesetz. Da kann nicht jeder machen, was er will.) die den im Grundgesetz verankerten Schutz selbigens doch arg strapazieren. Konkret aber zum Gesetz, zu dem schon einiges ausgeführt worden ist: Es ist unbestritten, dass Grünland als ökologisch hochwertiger zu bewerten ist als ein Acker. Und somit ist natürlich der Grundgedanke des möglichst umfangreichen Erhalts auch nicht verkehrt. Wenn nun aber der Gesetzgeber versucht, mit Tricksereien seine Ziele einer Mehrung des Grünlandes zu erreichen, dann hört es eben auf. Und genau das ist in den vergangenen Jahren passiert. Und diese Taschenspielertricks, die führten dann – Herr Minister Backhaus hat es eben ein wenig angerissen – in Teilen auch zu einer massiven Abwertung von Eigentum gegen den Willen der Eigentümer. Um das zu verhindern, gab es in der Vergangenheit dann eben auch diese irrationalen Umbrüche zum Schutz des Ackerstatus. Die wurden ja immerhin glücklicherweise mittlerweile korrigiert, sodass das eben nicht mehr notwendig ist, in ganz Deutschland übrigens fast vollumfänglich, außer in Mecklenburg-Vorpommern. Hier klammert man sich in bester Restaurationsmanier an die alte Ordnung. Und um dieses Gesetz überhaupt nicht völlig abschaffen zu müssen, beschwört man das Schreckgespenst eines doch sehr umfangreichen Umbruchs von Grünlandflächen herauf. Und das, das ist auch deutlich geworden in einem Anhörungsverfahren, ist letztlich nur ein vorgeschobenes Argument, um dieses unnötige Gesetzesmachwerk zu erhalten. Wenn wir uns einmal anschauen, wie es um das Dauergrünland in Mecklenburg-Vorpommern bestellt ist, laut Agrarstrukturerhebung, recht aktuell, ist es auf einem sehr hohen Niveau bestehen geblieben. Im Gegenteil, es ist sogar leicht angewachsen von 264.000 Hektar im Jahr 2010 auf nunmehr 269.000 Hektar, also circa 5.000 Hektar mehr Grünland. Und große Teile dieses Dauergrünlandes sind sowieso schon durch weitreichende Schutzbestimmungen, unter anderem im Natur-, Landschafts- und Wasserschutzgesetz, umfassend geschützt. Und hinzu kommen auch noch die sehr umfangreichen Abstandsregelungen, basierend auf der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft. Und auf Bundesebene hat man mittlerweile längst erkannt, dass hier einige doch Regularien an der Praxistauglichkeit auch im Hinblick auf die Zielvorstellung einer ökologischen Steigerung der Flächen durchaus irre waren, und deswegen hat man diese Regeln deutlich praxisgerechter korrigiert. Und der hier vorgelegte Gesetzesentwurf bleibt eben hinter diesen Bundesregeln deutlich zurück und erhält somit vollkommen unnötig landesrechtliche Verschärfungen, die in Folge unweigerlich zu mehr Bürokratie, mehr Kosten und vor allem Wettbewerbsnachteilen für unsere hiesigen Landwirte führen, und das, obwohl auch hier doch so gerne von Bürokratieabbau gesprochen wird. Aber das sind, wie wir heute hier feststellen dürfen, offenbar doch nur Lippenbekenntnisse, obwohl man wirklich hier eine herausragende Möglichkeit gehabt hätte, ein unnötiges Gesetz abzuschaffen. Man hat diese Möglichkeit versäumt. Wir stimmen diesem Gesetz heute nicht zu. Wir enthalten uns, weil einige Regelungen doch auch sinnvoll für die Landwirtschaft sind, aber wir hätten uns hier deutlich mehr Mut gewünscht. Vielleicht kommt das ja noch. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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