Thomas Diener
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bürokratieabbau und Deregulierung sind maßgebliche Forderungen der Wirtschaft, den Wirtschaftsstandort Deutschland weiter voranzubringen und zu stärken. Allein, die Landesregierung hat scheinbar den Ernst der Lage offensichtlich immer noch nicht erkannt, denn nur so ist zu verstehen, dass munter Gesetze erarbeitet werden, die weit über die Vorgaben der Europäischen Union und des Bundes hinausgehen. Ich darf an der Stelle erinnern an die Frage im Rahmen der Regierungsbefragung heute zum Bundeskleingartengesetz, da hat der Minister ausgeführt, dort, wo es eine Bundesregelung gibt, im Bundeskleingartengesetz zum Beispiel, braucht es keine Landesregelung. Und das gilt an sich für jeden Sachverhalt. Eines dieser Beispiele ist aber das vorliegende Dauergrünlanderhaltungsgesetz – das müsste an sich Grünlanderhaltungsgesetz heißen, weil es also um die Flächen geht, die vom Ackerland zum Grünland geworden sind und nicht die vordem Dauergrünland gewesen sind –, dessen Regelungsinhalt über die Vorgaben der Europäischen Union, das Bundesnaturschutzgesetz und das Ausführungsgesetz zum Landesnaturschutzgesetz hinausgehen. Sie sehen, es ist alles überall geregelt, nur eben nicht in diesem Gesetz. Eine stringente und vereinfachende Übernahme der Bundesregelung würde zu mehr Rechtsklarheit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungsleistungen führen. Aus diesem Grunde haben zahlreiche Anzuhörende dazu geraten, fast alle im Grunde genommen, auf das Gesetz zu verzichten. Einen entsprechenden Antrag hat meine Fraktion in die Beratung des Agrarausschusses eingebracht, leider wurde dieser mit den Stimmen der Koalitionäre und der GRÜNEN abgelehnt. Wieder einmal würden Sie, meine Damen und Herren der Koalition, Ordnungsrecht vor Kooperation und Ausgleich stellen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, nur noch zwei Bundesländer mit grüner Regierungsbeteiligung, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg, haben eigenständige Gesetze in diesem Bereich. Alle anderen haben sie nie gehabt oder abgeschafft. Und wie Sie soeben gehört haben, verkündet der Minister vollmundig, dass er dem Drängen der Landwirte nachgegeben hat und umstrittene Landesregelungen abgeschafft beziehungsweise andere Regelungen konkretisiert hat. Er hätte das ganze Gesetz abschaffen sollen, denn es klang ja eben schon an, dass auch im europäischen Rahmen Regelungen zu erwarten sind in den nächsten Jahren, zur Sprache kam, von fünf auf sieben Jahre und andere Stichtagsregelungen, die ohnehin etwas anderes wollen. Will ein Landwirt nun Dauergrünland umwandeln, ist dies beim zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt anzuzeigen. Ist das Grünland bereits vor 2015 entstanden, muss eine Ersatzfläche neu angesät werden. Und was so nebenbei gesagt wird, es geht hier ungefähr um 9.500 Hektar in unserem Bundesland. Bei einer Verkehrswertdifferenz von ungefähr 15.000 Euro je Hektar zwischen Acker- und Grünland sprechen wir von circa 15 Millionen Euro Wertverlust, nicht in erster Linie nur für Landwirte, sondern in erster Linie für die Grundstückseigentümer. Es müssen nicht unbedingt Landwirte sein. Vor dem Hintergrund des grundgesetzlich geschützten Eigentumsrechts in Artikel 14 sowie der Berufsfreiheit Artikel 12 des Grundgesetzes sind solche Vorgaben kritisch zu sehen. Ich erinnere in dem Zusammenhang an das kürzlich ergangene Urteil zu den roten Gebieten bei der Düngeverordnung. Auch das waren Dinge, wo Einschränkungen in die Berufsfreiheit und des Eigentums nachvollzogen oder nachvollziehbar beklagt worden sind. Und deswegen stehen wir auch vor dem Umstand, dass wir auch die Düngeverordnungen der einzelnen Bundesländer neu anpassen müssen, insbesondere auch das Düngerecht des Bundes an der Stelle. Aus den zuvor genannten Gründen lehnt meine Fraktion daher den Gesetzentwurf, den vorliegenden Gesetzentwurf ab. Und nach meinem Wissen ist es erstmalig, dass der Bauernverband sogar eine Flyeraktion gestartet hat. Wir haben eine ganze – oder auch der Bauernverband sicherlich als berufsständische Vertretung –, eine ganze Reihe von Gesetzesvorhaben zu kommentieren, hier im Agrarausschuss oder woanders. Ich will bloß einmal kurz den Präsidenten zitieren, hier aus dem Flyer, Karsten Trunk, Präsident des Bauernverbandes MV: „Wer Bürokratieabbau wirklich ernst nimmt, muss dieses Gesetz streichen.“ Und zweites Zitat: „Dieses Gesetz schützt keine Gräser, keine Käfer und kein Klima – es lässt nur Papierberge wachsen!“ Und genauso ist es, meine sehr verehrten Damen und Herren. Dieses Gesetzes hätte es nicht bedurft. Wenn man es schon anfasst und sagt, wir brauchen es nicht, kann man es auch komplett streichen. Deswegen können wir auch diesem Gesetz nicht zustimmen. Und auch zur Wirklichkeit gehört dazu, im Jahr 2010 haben wir 240.500 Hektar Grünland in Mecklenburg-Vorpommern und im Jahr 2023 269.400 Hektar Grünland. Das heißt, ohnehin ist der Anteil der Fläche des Grünlandes in absoluten Größenordnungen gestiegen. Anteilsmäßig ist es ungefähr gleich geblieben. Insofern sehen wir für dieses Gesetz keine Notwendigkeit und plädieren nach wie vor für die Streichung. – Haben Sie vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
