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Birgit Hesse

11.12.2025 Sitzungen 8/122

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/5317. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5675 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/5317 bei Enthaltung durch die Gruppe der FDP und im Übrigen Zustimmung angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/5317 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Und die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5317 bei gleichem Stimmverhalten wie eben angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes, Drucksache 8/5300, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, Drucksache 8/5711. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP auf Drucksache 8/6113 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/5300 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Justiz, Gleichstellung, Verbraucherschutz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (3. Ausschuss) – Drucksache 8/5711 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP – Drucksache 8/6113 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Bevor ich die Aussprache eröffne, möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Fraktion der AfD beantragt hat, ihre Rede zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. Gemäß Paragraf 83a unserer Geschäftsordnung kann der Landtag im Benehmen mit dem Ältestenrat beschließen, dass Reden zu einem Verhandlungsgegenstand zu Protokoll gegeben werden können, sofern nicht eine Fraktion oder vier Abgeordnete widersprechen. Das Benehmen im Ältestenrat wurde hierzu hergestellt. Gibt es hierzu Widerspruch? – Ich sehe, das ist nicht der Fall, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und das Wort hat für die Fraktion der SPD Herr Professor Dr. Robert Northoff.

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