Barbara Becker-Hornickel
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ja, Frau Pfeifer, ich hätte gerne an den Schwung, an Ihre letzten Sätze unmittelbar angeschlossen, weil ich denke, die haben eigentlich alles ausgesagt. Und so sage ich auch, wenn wir über Kinderschutz sprechen, dann sprechen wir über den Kern unserer Verantwortung als Gesellschaft über Kinder, die auf ein System angewiesen sind, das im richtigen Moment funktioniert. Und wenn es darüber hinausgeht, ja, auch in meinen Augen hat der Kinderschutz, so, wie wir ihn haben wollen und uns vorstellen, versagt. Denn wir reden immerhin über Kindeswohlgefährdung. Das sind im Moment in Mecklenburg-Vorpommern fast 5.200 Verfahren im Jahr. Diese Zahl steht nicht nur für Statistiken, sie steht für Schicksale, für Schicksale von hier über 5.000 Kindern. Und das kann uns nicht befriedigen, und darum ist der Handlungsdruck real und ist groß. Gerade deshalb braucht unser Kinderschutz stabile, klare und belastbare Bedingungen. Und genau dieser vorliegende Gesetzentwurf setzt die richtigen, die wichtigen Signale. Die Verankerung von Kinderrechten, die Verpflichtung zu Schutzkonzepten, verbindliche Fortbildungen, eine Stärkung regionaler Netzwerke sind Schritte, die fachlich wie moralisch notwendig sind. Auch die Neuorganisation des Landesjugendamtes und die Bündelung der Aufgaben beim Land können helfen, bestehende Vollzugsdefizite zu verringern und Verantwortlichkeiten eindeutig zu ordnen. Diese Ansätze begrüßen wir ausdrücklich. Aber ich habe auch noch im Ohr aus der Anhörung, dass Fachverbände, Kommunen, freie Träger und Jugendämter durchaus in ihren Stellungnahmen deutlich machen, dass viele Regelungen im Gesetz zu wenig verbindlich und zu allgemein sind. Sie warnen auch – und das habe ich auch gehört – davor, haben ihrer Sorge Ausdruck verliehen, dass neue Pflichten, die dort niedergeschrieben sind, auch die Bürokratie erhöhen könnten, die wir eigentlich brauchen, diese Zeit, für die tatsächliche Arbeit mit den Kindern. (Petra Federau, AfD: Genau!) Kritisiert wurden auch der zu geringe Fokus auf echte Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen sowie der fehlende landesweite Ansatz für traumasensible Versorgung, obwohl diese eine der drängendsten Herausforderungen im Kinderschutz sind. Ich habe jetzt nicht im Gesetz gelesen oder verfolgen können, wo diese Sache entschärft wurde. Wir teilen die Ziele dieses Gesetzes, aber wir sehen auch die Risiken eines Rahmens, der gut gemeint, aber noch nicht ausreichend tragfähig und verbindlich ist. Wir werden uns bei diesem Gesetz enthalten, genauso wie zum Änderungsantrag der GRÜNEN/BÜNDNIS 90 – oder umgekehrt? – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP und Petra Federau, AfD)
