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Mandy Pfeifer

SPD 11.12.2025 Sitzungen 8/122

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern. Ich freue mich, dass wir dieses Gesetz heute beschließen, denn es ist ein wichtiges Gesetz für unsere Kinder und Jugendlichen. Es setzt nachhaltige Entwicklungsimpulse für den Kinderschutz in unserem Land. Es sorgt dafür, dass die vielen erwachsenen Menschen, die um unsere Kinder drum herum sind, in eine Richtung schauen, zum Wohle unserer Lütten. Getragen von einem Präventionsgedanken stärkt es die Rechte der Kinder und Jugendlichen, es stärkt die Kolleginnen und Kollegen, die im Kinderschutz arbeiten, und es regelt vorhandene Strukturen so, dass sie künftig noch besser funktionieren und das Handlungsfeld Kinderschutz gezielt weiterentwickeln können. Es gibt Standards für die Erfüllung der Aufgaben im Kinderschutz vor, es gibt Standards für die Zusammenarbeit und entwickelt das Handlungsfeld weiter. Mir besonders wichtig, wie übrigens Ihnen allen hier, ist die Rückübertragung des Landesjugendamtes an das Land. Meine Damen und Herren, um einen Überblick über den Status quo, über die Situation der Kinder und Jugendlichen in unserem Land zu bekommen und mit aktuell knappen Mitteln die richtigen Entscheidungen zu treffen, brauchen wir ein schlagkräftiges Landesjugendamt. Es berät die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, es fördert die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und freien Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, es entwickelt Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe, hält den Kinderschutz nach, berät Träger von Einrichtungen während der Planung derselben und der Betriebsführung und konzipiert Fortbildungen für Engagierte in der öffentlichen Jugendhilfe. Meine Damen und Herren, Mecklenburg-Vorpommern braucht das und es braucht das schlagkräftig. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Was auch schlagkräftig sein muss, ist der Landesjugendhilfeausschuss, das Gremium, zusammengesetzt aus Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, die die Themen, die für das Land im Jugendbereich wichtig sind, gemeinsam beraten und entwickeln. All das erreichen wir mit der Rückführung des Landesjugendamtes an das Land, und ich bin sehr froh, dass dieses Thema, das – Christian Albrecht hat es gesagt – dieses Hohe Haus in den vergangenen Legislaturen immer wieder beschäftigt hat, in dieser Legislatur gelöst werden konnte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Jetzt würde ich gerne auf die Debatte eingehen. Zunächst erst einmal gilt mein Dank den demokratischen Fraktionen für den konstruktiven Prozess und für die konstruktive Begleitung dieses Gesetzgebungsverfahrens. Es hat sich richtig gut angefühlt, meinen herzlichen Dank dafür! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Frau Federau, zu Ihnen würde ich gerne sagen, Kinder sind keine Akten. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Oh, ist das schlecht!) Wir reden die ganze Zeit über die Belastung von Jugendämtern, wir reden die ganze Zeit über die Belastung der Erwachsenen, aber hier geht es darum, die Arbeit der Erwachsenen zu erleichtern. Es geht darum, die Arbeit der Erwachsenen, die genau in diesem Themenfeld sind, zu verstärken, ihnen eine gesetzliche Grundlage zu geben, damit sie Dinge auch einfordern können. Und ehrlicherweise muss ich sagen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie haben nicht zugehört.) die Streichvorschläge, die Sie dann bei den Hilfen zur Erziehung machen, haben auch nichts mit Kinderschutz zu tun. Vielleicht sollten Sie das mitnehmen. Ich kann auch eine Doppelstruktur nicht erkennen. Ich will Ihnen gerne sagen, was die Kontaktstelle Kinderschutz macht. Die berät Betroffene, die berät das Umfeld von Betroffenen, da ist eine psychosoziale Prozessbegleitung angesiedelt und die können verweisen, wenn andere Hilfen gebraucht werden. Die Zentrale Kinderschutz im Jugendamt, die vernetzt Strukturen, die ist quasi das Radar für das Land und kann frühzeitig reagieren, wenn Handlungsbedarfe im Land in der Jugendhilfe notwendig werden. Das ist der Unterschied, deswegen kann gar keine Doppelstruktur kritisiert worden sein. Ich bin da bei Anne Shepley. Und, liebe Anne, zu dir würde ich gerne sagen, ich kann viele deiner Schärfungen in dem Antrag verstehen, aber bei uns ist ein Kind ein Kind, und wenn es Schutzkonzepte für Einrichtungen gibt, in denen Kinder sind, dann gilt das auch für die Kinder, die du noch mal explizit benannt hast.

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